Funkzeugnis Short Range Certificate (SRC)

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1 Funkzeugnis Short Range Certificate (SRC) Dieser Kursus richtet sich an alle Skipper, die auf großen Törn an Küsten und auf See gehen und dort aus Sicherheitsgründen am Seefunkverkehr teilnehmen möchten. Der Kursus und die Prüfung stehen Teilnehmern aller Nationalitäten offen. Am ist das innerhalb der International Maritime Organization (IMO) entwickelte neue Seenot- und Sicherheitssystem, Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS) weltweit eingeführt worden. Dieses System hat unter Anderem grundlegende Änderungen in den Prozeduren zur Abwicklung von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr mit sich gebracht. Für die Teilnahme am GMDSS sind neue Funkanlagen entwickelt worden. Sie sind mit einem so genannten DSC-Controller (DSC = Digital Selective Calling) ausgerüstet. Diese Controller erlauben es per Knopfdruck Notalarme, Dringlichkeitsalarme und Sicherheitsalarme aber auch Anrufe an eine Küstenfunkstelle oder andere Schiffe auszulösen. Die Übermittlung der Alarme und Anrufe erfolgt in digitaler Form. Erst danach werden die entsprechenden Meldungen und Mitteilungen per Sprechfunk ausgesendet. Funkzeugnis Seite 1/8

2 Wegen der grundlegenden Änderungen, die GMDSS mit sich gebracht hat, sind international neue Fähigkeitsausweise für das Bedienen von GMDSS-konformen Funkanlagen geschaffen worden. Dies gilt auch an Bord von nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen (Non-SOLAS-Schiffe), also von privaten Motor- und Segelyachten. Zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für VHF/UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für VHF/UKW auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen wurde (2002 in der Schweiz bzw. am 1. Januar 2003 in Deutschland) das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis SRC (Short Range Certificat) eingeführt. Wer auf einem privaten Boot also am Seefunkdienst teilnehmen will, benötigt dafür das Funkzeugnis SRC (Short Range Certificate). Das SRC berechtigt zum Bedienen von VHF/UKW-Anlagen mit und ohne DSC sowie von Inmarsat-C-Anlagen. Sobald ein Funkgerät an Bord ist, muss mindestens eine mitreisende Person (zukünftig der Skipper) ein entsprechendes Funkzeugnis besitzen, unabhängig davon, ob das Funkgerät benutzt wird. Der VHF/UKW-Funkverkehr dient auch zur Verkehrabwicklung z.b. in Häfen und vor Klappbrücken etc. Die Reichweite im VHF/UKW-Verkehr beträgt maximal ca. 30 sm. Nach seinem Erwerb bleibt das SRC unbefristet gültig, es ist international anerkannt und ersetzt die bisherigen VHF/UKW-Zeugnisse (z.b. das ROC). Inhaber des RT-Ausweises (Eingeschränkter Radiotelefonistenausweis des beweglichen Seefunkdienstes) müssen zum Erwerb des SRC -Ausweises die vollständige Prüfung ablegen. Das SRC berechtigt Schweizer Staatsbürger auf Schiffen unter Schweizer Flagge auch zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk (z.b. auch auf bundesdeutschen Wasserstrassen). Das ansonsten für den Binnenschifffahrtsfunk vorgeschriebene UBI (UKW-Zeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) muss als Schweizer Staatsbürger also nur erwerben, wer auf Schiffen unter ausländischer (z.b. deutscher) Flagge am dortigen Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen möchte. Das SRC berechtigt jedoch nicht zur Teilnahme am Seefunk im Kurz- und Grenzwellenverkehr, dafür gilt das LRC (Long Range Certificat), welches an unserer Schule im Rahmen eines an die SRC-Ausbildung anschließenden Ergänzungskursus ebenfalls erworben werden kann. Allerdings gibt es am Markt quasi keine für Yachten geeignete LRC-Controller mehr. Als Dozent betreut Sie Peter Kummli, Ex-Funkoffizier zur See und Ex-Prüfungsleiter des BAKOM. Das Arbeiten am Funkgerät wird mittels Computersimulation geübt. Wir verwenden dort dieselbe Software, die auch in der Prüfung zur Anwendung kommt. Funkzeugnis Seite 2/8

3 Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Kursaufbau Das VHF-Gerät in Praxis und Theorie, Grundlagen des angewandten Sprechfunkverkehrs, Internationale und nationale Regelungen Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsverfahren und Routineanrufe in Praxis und Theorie Praktischer Funkverkehr GMDSS-Systeme, Prüfungsvorbereitung SRC Schulungsinhalte Die Schulung vermittelt den Teilnehmern zunächst allgemeine Grundkenntnisse über den mobilen Seefunk-Dienst (Verkehrsarten, Funkstellen, Funkzeugnisse, Frequenzen für den Seefunkdienst, Ausbreitung der elektromagnetischen Wellen, Kenntnisse der Betriebsarten, Grundkenntnisse der Telekommunikation über Satelliten). Danach orientiert sich der Ausbildungsstoff eng an den in der Prüfung geforderten Inhalten. Entsprechend erfolgt eine Prüfungsvorbereitung in den folgenden vier Bereichen: RB Reglemente und Bestimmungen INTERNATIONALES RADIOREGLEMENT Grundbestimmungen des Internationalen Radioreglements vom 21. Dezember 1959 einschließlich Anhänge und Entschließungen, im Besonderen die Vor-schriften betreffend den Sprechfunkverkehr auf Seeschiffen und die neuen Bestimmungen über das Weltweite Seenot- und Sicherheitsfunksystem (Global Maritime Distress and Safety System GMDSS): Internationale Regelungen über den Funkverkehr Begriffsbestimmungen im Radioreglement Kenntnis der wichtigsten Regelungen allgemeine Verkehrsabwicklung Nachrichtengeheimnis internationales Abrechnungsverfahren (seit 2007 nicht mehr prüfungsrelevant) Grundkenntnisse der neuen Bestimmungen über das GMDSS (z.b. Seezonen, Ausrüstungspflicht der Schiffe in den verschiedenen Seezonen, etc.) Funkzeugnis Seite 3/8

4 SOLAS Kenntnis der Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens vom 1. November 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS), soweit sie Funkangelegenheiten betreffen. VO FUNK Kenntnis der Bestimmungen der FKV (Verordnung über Frequenzmanage-ment und Funkkonzessionen vom 06. Oktober 1997) und der Verordnung des BAKOM über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen vom 09. Dezember 1997, soweit sie Funkangelegenheiten betreffen (siehe Merkblatt). Weitere Bestimmungen Kenntnis von weiteren Bestimmungen im Zusammenhang mit dem allgemeinen Nachrichtenaustausch: Kenntnis des FMG (Fernmeldegesetz vom ) Kenntnis der anerkannten Standardabkürzungen und allgemein geläufiger Dienstkennzeichnungen Kenntnis der internationalen Buchstabiertafel (Q-Codes seit 2007 nicht mehr prüfungsrelevant) Kenntnisse über die Gebühren Abrechnungskennungen Währungen der internationalen Gebührenabrechnung Bedeutung von Landes-, Küsten- und Bordgebühren Kenntnis des Küstenfunkstellenverzeichnisses und anderer relevanter Verzeichnisse(seit 2007 British List of Admiralty VV GMDSS-Verfahren, Verbindungsaufnahme, Verkehrsabwicklung Verfahren in Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsfällen, einschließlich der Verfahren im GMDSS Eingehende Kenntnisse über den Notverkehr Aussenden, Empfangen und Bestätigen einer DSC-Alarmierung in einem Notfall Bearbeiten von Alarmierungen in Notfällen Kommunikation vor Ort Kenntnis der Bedeutung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr; Kenntnis der Verfahren für DSC-Dringlichkeits- und Sicherheitsrufe Behandlung von Dringlichkeits- und Sicherheitsverkehr Kenntnis der Frequenzen die dem beweglichen Seefunkdienst zugewiesen sind Funkzeugnis Seite 4/8

5 Kenntnis der Handhabung (d.h. Kommunikation ohne DSC-Controller mit UKW-Sprechfunkstellen) des noch bis am gültigen Not- und Sicherheitssystems Empfang von Seefunk-Sicherheitsnachrichten über NAVTEX Kenntnis des Maritimen Sicherheits-Informationssystems (MSI) Kenntnis der Not-, Sicherheits- und Anruffrequenzen im GMDSS Such- und Rettungsarbeiten Aufgaben der Rettungsleitstellen Rettungsorganisationen für die Seeschifffahrt Anrufverfahren und Verkehrsabwicklung im Sprechfunk mittels UKW-DSC- Controller Verbindungsaufnahme zu einer Küstenfunkstelle mittels DSC Kenntnis der allgemeinen Betriebsverfahren über Sprechfunk mit einer Küstenfunkstelle wie Sammelanruf, Verbindungsaufbau für ein Funkgespräch und Aufforderung zur Einreihung Kenntnis der englischen Phraseologie für die Verkehrsabwicklung mit Küstenfunkstellen Beweglicher Seefunkdienst über Satelliten Gute Kenntnisse der allgemeinen Grundsätze und der grundlegenden Merkmale des mobilen Satellitenfunkdienstes Kenntnisse über Funkstellen im mobilen Satellitenfunkdienst Fragen zu GMDSS-Teilsystemen NAVTEX Seenotfunkbaken EPIRBs (Emergency Position Indicating Radio Beacons) Such- und Rettungsradartransponder SART (Search and Rescue Transponder) Satelliten-Funkanlagen INMARSAT AA Abgabe und Aufnahme von GMDSS-Meldungen Kenntnis der englischen Sprache in Wort und Schrift für den ordnungsgemäs-sen Austausch von Informationen, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens auf See beziehen: Funkzeugnis Seite 5/8

6 Möglichst fehlerfreie Abgabe von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache nach Vorgabe eines Textes in der vom Kandidaten gewünschten Sprache (deutsch, französisch oder italienisch) Möglichst fehlerfreie Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache und anschließender Übersetzung ohne Hilfsmittel ins Deutsche, Französische oder Italienische PP Praktische Prüfung Grundlegende Kenntnisse bei der Anwendung des Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystems (GMDSS) Praktische Kenntnisse einer UKW-Sprechfunkstelle mit DSC (Digital Selective Calling) und deren Anwendung anhand von ausgewählten, wirklichkeitsgetreuen Aufgaben (z. B. Bestätigungsverfahren, Abwicklung des Notverkehrs, Aufhebung eines Fehlalarms, Funkverkehr vor Ort) Praktische Kenntnisse von GMDSS sowie folgender untergeordneter Systeme und Ausrüstungen: 1. NAVTEX 2. Seenotfunkbaken EPIRB`s (Emergency Position Indicating Radio Beacons) 3. Such- und Rettungsradartransponder SART (Search and Rescue Transponder) 4. Kenntnis des Betriebsverfahrens im mobilen Satellitenfunkdienst und detaillierte praktische Bedienung einer mobilen Satelliten-funkanlage (entfällt seit 2007) Vorraussetzungen Alter: Kenntnisse: Mindestalter für Prüfungen in der Schweiz: Keines (Hinweis: In Deutschland gilt ein Mindestalter von 15 Jahren) Sprachkenntnisse in Englisch Sie erhalten von uns vor Kurbeginn eine Zusammenstellung der wichtigsten im Funkverkehr gebräuchlichen englischen Phrasen; Hinweis für weitergehend Interessierte: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat eine Zusammenstellung der einheitlichen Phraseologie der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation IMO unter IMO-Standardredewendungen ISBN herausgegeben.) Funkzeugnis Seite 6/8

7 Termine, Orte und Preise Kursname Unterrichtszeiten Kursgebühr SRC 4 Tage CHF 495,00 Samstag Dienstag, jeweils 08:00 18:00 Uhr zzgl. Schutzgebühr für Kursunterlagen CHF 50,00 zzgl. Schutzgebühr für USB-Stick (gesprochener Funkverkehr) CHF 50,00 zzgl. Lizenzgebühr Simulationssoftware CHF 135,00 Die zusätzlich zu den Kursgebühren anfallenden Prüfungsgebühren werden von uns mit in Rechnung gestellt und direkt an das BAKOM abgeführt. Die Höhe der Prüfungsgebühr ist unter dem Abschnitt PRÜFUNG mit angegeben. Wir führen den SRC-Kursus einmal im Jahr im YACHTSPORT RESORT in Brissago durch. Die genauen Kursdaten finden sich auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt Ausbildungs- und Eventkalender. Es können maximal 10 Personen teilnehmen; es gilt die Reihenfolge der Anmeldung. Bei Unterschreitung einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen ist die YACHTSPORT RESORT SA berechtigt, den Kursus ausfallen zu lassen. Ansonsten gelten unsere AGB für Nautische Ausbildungen. Kursteilnehmer, die während der Kursdauer im YACHTSPORT RESORT übernachten möchten, erhalten bei der Buchung eines Guestrooms Vorzugskonditionen. Prüfung Die Abnahme der Prüfung erfolgt im Anschluss an die Ausbildung beim BAKOM in Biel. Bei einer ausreichenden Teilnehmerzahl kann die Prüfung auch in unserer Schule in Brissago abgenommen werden. Die Prüfungskommission wird in beiden Fällen durch das BAKOM gestellt. Die Anmeldung zur BAKOM-Prüfung hat durch den Kandidaten mindestens 4 Wochen vor der Prüfung via Internet zu erfolgen. Das BAKOM orientiert sich bei den Prüfungsanforderungen für das SRC an die Resolution 343 nebst Anhang der World Radio Conference 1997 (WRC-97) - ergänzt durch die World Radio Conference 2007 sowie an CEPT Recommendation T/R Das SRC wird auf der Basis der Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) erteilt, diese sieht eine Prüfung bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil vor. Funkzeugnis Seite 7/8

8 Die Prüfungsdauer beträgt für die drei Theorieteile und den Praxisteil: RB (Reglemente und Bestimmungen) Dauer 30 Min. 20 Fragen à 5 Punkte (70 Punkte müssen erreicht werden) VV (GMDSS-Verfahren, Verbindungsaufnahme, Verkehrsabwicklung) Dauer 30 Min. 25 Fragen à 4 Punkte (70 Punkte müssen erreicht werden) AA (Abgabe und Aufnahme von GMDSS-Meldungen) Dauer 2 x 15 Min. PP (Praktische Prüfung) Dauer 20 Minuten Die Prüfungsgebühren betragen für die vollständige Prüfung: CHF 295,00 aufgeteilt auf Grundgebühren CHF 110,00 Theorieprüfung - Teil RB CHF 15,00 Theorieprüfung - Teil VV CHF 15,00 Theorieprüfung - Teil AA CHF 15,00 Praktische Prüfung CHF 140,00 Hinzu kommen gegebenenfalls anteilige Reisekosten der Prüfungskommission für die Anund Abfahrt (Biel-Brissago-Biel). Von Kandidaten, die der Prüfung fernbleiben, wird die Grundgebühr von CHF 90,00 erhoben, wenn sie sich nicht mindestens 8 Tage vor der Prüfung schriftlich abgemeldet haben. Nicht bestandene Teilprüfungen können innerhalb einer Frist von einem Jahr (364 Tage ab dem ersten Prüfungsversuch) einmalig wiederholt werden; die bereits bestandenen Teilprüfungen behalten dabei ihre Gültigkeit. Bei diesen Wiederholungsprüfungen fallen erneut die Grundgebühren sowie die Gebühren für die wiederholten Teilprüfungen an. Nach Ablauf der Jahresfrist oder bei nochmaligem Nicht-Bestehen der Teilprüfung ist wieder die komplette Prüfung (einschließlich der früher bereits schon bestandenen Teilprüfungen) abzulegen. Hinweise: Der in der Schweiz von 1998 bis 2002 ausgestellte ROC-Ausweis berechtigt auch weiterhin zum Bedienen von VHF-Anlagen mit und ohne DSC sowie von Grenzwellen- und Kurzwellenanlagen ohne DSC. Inhaberinnen und Inhaber des eingeschränkten Radiotelefonistenausweises des beweglichen Seefunkdienstes (gültig auf Yachten) müssen die Theorieprüfung zum Teil Reglemente und Bestimmungen nicht ablegen. Wer zuerst das SRC absolviert, kann das UBI und das LRC mit vereinfachten Ergänzungsprüfungen in verkürzter Form erwerben. Die Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind gegebenenfalls an einem Tag möglich. Funkzeugnis Seite 8/8

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