Rahmenkontrakt der unbefristeten Zusammenarbeit zwischen Swiss Sailing und Swiss Sailing Team AG

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1 Rahmenkontrakt der unbefristeten Zusammenarbeit zwischen Swiss Sailing und Swiss Sailing Team AG Leistungsvereinbarung zwischen Swiss Sailing & Swiss Sailing Team AG über die Nachwuchsarbeit und den Olympischen Leistungssport Kontraktparteien Swiss Sailing, Haus des Sportes, Laubeggstrasse 70, Postfach 606, 3000 Bern 22 (nachfolgend "Swiss Sailing") Swiss Sailing Team AG, Baarerstrasse 8,6300 Zug (nachfolgend "Swiss Sailing Team" oder "SST") Präambel Swlss Sailing ist der schweizerische Dachverband für den Segelsport Der Verband fördert und unterstützt den schweizerischen Segelsport in allen seinen Formen Er ist als nationale Autorität für den Segelsport Mitglied des Weltsegelverbandes ISAF, der EUSAF und der Swiss Olympic Association Swiss Sailing setzt Schwerpunkte beim leistungsorientierten Nachwuchs sowie dem olympischen Segelsport SST ist eine eigenständige Firma, die ausschliesslich zum Zweck hat, den olympischen Leistungssport Segeln und den Nachwuchs im Blick auf olympische Spiele zu fördern Auszug aus den Statuten SST: " Die Gesellschaft bezweckt die zielgerichtete professionelle gemeinnützige Förderung von erfolgsversprechenden Athleten zum Erreichen von Medaillenplätzen an Olympischen Spielen sowie an Kontinental- und Weltmeisterschaften Die Gesellschaft will einen nachhaltigen Beitrag an die Spitzen- und Nachwuchsathleten des olympischen Segelsportes leisten Sie kann alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung der Gesellschaft und die Erreichung des gemeinnützigen Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern" Rahmenkontrakt SSTdoc Seite 1 von 5 gedruckt am um 11 :23:45

2 Swiss Sailing arbeitet mit SST zusammen in den folgenden Bereiche: - leistungsorientierter Nachwuchs - Olympischer Segelsport Der Rahmenkontrakt regelt die langfristig ausgelegte Zusammenarbeit zwischen Swiss Sailing und SST In Jahreskontrakten werden die detaillierten Leistungen und deren finanzielle Abgeltung bezogen auf ein Kalenderjahr festgehalten Jahreskontrakte werden im Herbst gemeinsam ausgehandelt und für das nächste Kalenderjahr abgeschlossen A Allgemeines Zweck Swiss Sailing beauftragt SST, den olympischen Leistungssport im Schweizer Segeln zu organisieren und zu fördern Dies geschieht in den olympischen Klassen und den dahinführenden Swiss-Sailing- Nachwuchsklassen Die Nachwuchsklassen werden vom Zentralvorstand Swiss Sailing auf Antrag von SST festgelegt Vertragsdauer Der Vertrag ist unbefristet abgeschlossen und kann durch beide Parteien jeweils vor dem 31 Dezember eines Olympiajahres mit vierjähriger Kündigungsfrist auf den 31 Dezember des nächsten Olympiajahres gekündigt werden Er ist demnach erstmals nach den olympischen Spielen 2008, vor dem 31 Dezember 2008, per 31 Dezember 2012 kündbar Bei Nichterfüllen der vereinbarten Leistungen ist eine sofortige Kündigung nach den Olympischen Spielen auf den 31 Dezember des Olympiajahres möglich Dazu benötigt es entweder einen Beschluss des Zentralvorstandes von Swiss Sailing und/oder der SST Aktionärsversammlung nach den olympischen Spielen, aber spätestens im November des Olympiajahres Swiss Sailing nimmt in diesem Fall per 1 Januar des nacholympischen Jahres (erstmals auf den 1 Januar 2013 möglich) den Leistungsauftrag sowie die Kader und deren Förderung zurück Swiss Sailing übernimmt gleichzeitig die von SST eingegangenen Verträge und Verpflichtungen (namentlich aber nicht abschliessend jene mit Athleten, Trainer, Funktionären, Sponsoren, Ausrüster, etc) Bei einer gravierenden Vertragsverletzung ist eine vorzeitige Kündigung durch beide Parteien jederzeit, unter Einhaltung der Bestimmungen im OR, möglich Kündigung des Leistungsauftrages, egal durch welche Partei, hat automatisch die Liquidation und Auflösung der SST AG innert Jahresfrist zur Folge Rahmenkontrakt SSTdoc Seite 2 von 5 gedruckt am um 11 :23:45

3 tt B Leistungsauftrag Leistungen SST führt ein olympiaorientiertes Nationalkader und unterstützt und fördert es so, dass an den Olympischen Spielen ab 2012 mindestens eine Medaille, an den Olympischen Spielen 2008 mindestens ein Top 8 Rang ersegelt wird Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass Resultate nur mit einem langfristigen Engagement nachhaltig beeinflusst werden können Segeln ist ein Erfahrungssport, bei dem erfahrungsgemäss Olympisches Gold nicht bei der ersten Teilnahme gewonnen wird Auch der Gewinn von olympischem Metall kann nicht erzwungen werden SST führt ein leistungsorientiertes Nachwuchskader mit mindestens 8 Teams SST ist für Identifikation der Talente, die Auswahl der Athleten und deren professionellen Förderung verantwortlich Alle Reglemente, Konzepte, Planungen, Budgets und Abrechnungen von SST entsprechen jederzeit den Anforderungen von Swiss Olympic und einer allfälligen Leistungsvereinbarung zwischen Swiss Olympic und Swiss Sailing Kommunikation über Doping und Sicherstellung der Verpflichtungen der Athleten obliegt der SST Die Athletenbetreuung gemäss Pflichtenheft Swiss Olympic obliegt der SST SST legt die Planung für das nächste Jahr im Herbst vor Durch Zustimmung der Swiss Sailing Geschäftsleitung wird die Planung verbindlich und Teil der Vereinbarung; sie wird gemeinsam bei Swiss Olympic eingereicht SST berichtet über die Erfüllung der Planung in den Geschäftsleitungssitzungen von Swiss Sailing; mindestens vierteljährlich Die Beschickung von internationalen Regatten (Olympische Spiele, olympische Testevents, WM, EM, Eurolymp, ISAF Worlds und ISAF Youth World) in den olympischen Klassen und den Swiss Sailing Nachwuchsklassen obliegt der SST Werden ISAF- oder EUROSAF-Meisterschaften auf nicht Olympischen oder auf nicht als Nachwuchs-Klassen definierten Klassen ausgetragen, wird die Zuständigkeit Swiss Sailing oder SST - im Herbst des Vorjahres festgelegt SST verpflichtet sich, für die Unterstützung der Athleten und Nachwuchsarbeit (Trainer, Coaching, Beschickungen) Beträge mindestens im bisherigen Umfang beizubehalten und auszuzahlen Kommunikation Die Kommunikation ist im Leistungssport zentral Insbesondere für die Generierung von Sponsorenunterstützung ist ein positiver und professioneller Medienauftritt unabdingbar Die Kommunikation von Swiss Sailing, von Swiss Sailing Team AG und der Athleten muss gut aufeinander abgestimmt sein Rahmenkontrakt SSTdoc Seite 3 von 5 gedruckt am um 11 :23:45

4 Für die Kommunikation ist prinzipiell Swiss Sailing verantwortlich Swiss Sailing delegiert die Kommunikation über den Olympischen Leistungssport an Swiss Sailing Team AG Swiss Sailing Team AG ist verpflichtet, Swiss Sailing über deren Kommunikationstätigkeit laufend und wenn möglich im Voraus zu informieren SST ist für die Kommunikation in seinem direkten Leistungsbereich verantwortlich, insbesondere für die Kommunikation zu den Athleten und Trainern SST kommuniziert im eigenen Namen gegenüber Kommunikationspartnern, die für die Existenz der SST wesentlich sind und betreibt zu diesem Zweck unter anderem eine eigene Website C Entschädigung Die Entschädigung von Swiss Sailing an SST basiert auf folgenden Grössen: Swiss Sailing überweist jährlich 1/3 der den Clubs in Rechnung gestellten Beiträge an SST Die Überweisung erfolgt in zwei Tranchen: Ein Viertel der Summe bis 31 März; den Restbetrag per 31 Juni des laufenden Jahres Swiss Sailing überweist die Swiss Olympic Gelder, die bei deren Überweisung an Swiss Sailing für den Leistungssport und den Nachwuchs vorgesehen sind Die Überweisung erfolgt innert 10 Tagen nach Eingang bei Swiss Sailing Die Gelder aus der Vermarktung des Segelsports durch Swiss Sailing Pool gehen zu 1/3 an Swiss Sailing und zu 2/3 an SST D Rechte Swiss Sailing überträgt folgende Rechte an SST: - SST hat das uneingeschränkte Recht und die Pflicht weitere Sponsor- und Mäzenatengelder, Supporter und Suppliers für den leistungsorientierten Nachwuchsund den Olympischen Segelsport zu akquirieren SST kann dazu mit Swiss Sailing, Swiss Sailing Pool oder anderen zusammenarbeiten - Vermarktungsrechte der Athleten im National- und Nachwuchs-Kader mit einer Athletenvereinbarung - Vermarktungsrechte an Begriffen: "Swiss Sailing Team", "Swiss Sailing National Team", "Swiss Sailing Olympic Team", "Swiss Sailing Youth Team" in allen Sprachen Die Rechtsstellung als nationale Sportautorität von Swiss Sailing wird für das Verhältnis gegenüber den Athleten an SST übertragen: bei Streitigkeiten zwischen Athleten und der SST ist die Geschäftsleitung von Swiss Sailing erste Rekursinstanz Rahmenkontrakt SSTdoc Seite 4 von 5 gedruckt am um 11 :23:45

5 - Der CEO der SST ist stimmberechtigtes Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Sailing Swiss Sailing erhält folgende Rechte - Ein Mitglied des Zentralvorstandes ist Mitglied im VR der SST - Zwingende Sperrminorität der SST Generalversammlung - Veto-Recht bei Verträgen, welche am Ende des Olympiajahres nicht innert 3 Monaten kündbar sind E Schlussbestimmungen Änderungen dieser Vereinbarung sind im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit und auf Gesuch einer Partei möglich Bei Streitigkeiten zwischen SST und Swiss Sailing ist Swiss Olympic erste anzurufende Schlichtungsstelle Erst nachher werden Gerichte angerufen Gerichtsstand ist Bern Mit dem Rahmenkontrakt sind einverstanden: Swiss Sailing Roger Staub Ruedi Christen """""""""""""""""""" Swiss Sailing Team AG Hans Gut Olivier Lüthold Zur Kenntnis genommen und einverstanden: Swiss Sailing Pool Roni Pieper

6 Jahreskontrakt bis Leistungsvereinbarung zwischen Swiss Sailing & Swiss Sailing Team AG über die Nachwuchsarbeit und den Olympischen Leistungssport Der Jahreskontrakt bis stützt sich auf den Rahmenkontrakt der Zusammenarbeit zwischen Swiss Sailing und Swiss Sailing Team AG Er regelt die Termine, Zahlungen, Zielsetzungen und die Meilensteine zwischen Swiss Sailing und Swiss Sailing Team AG (SST) im Übergangsjahr 2006 und im Folgejahr 2007 Termine / Meilensteine: SST übernimmt per die Aufgaben im Bereich Olympischen Segelsportes (incl die Funktion "Chef Leistungssport") SST übernimmt per grösstenteils die Aufgaben des Sportko ordinators (incl Doping, Athletenbetreuung) SST übernimmt per die administrativen Aufgaben im Bereich des Nachwuchssportes SST übernimmt per die Arbeitsverträge im Bereich Nach wuchs SST übernimmt am zum Buchwert gemäss Bilanz Swiss Sailing: Vier Motorboote mit Anhänger Peugeot Bus vom Nachwuchstrainer Persönliche Ausrüstung Nachwuchs (Notebook, Videokamera, Funk geräte, Beamer usw) Swiss Sailing bezahlt 2006 folgende Beiträge an SST: Vom 11 bis monatlich CHF 25'000 Vom 15 bis zusätzlich monatlich CHF (für die Übernahme der Arbeiten von Peter Bütler) Die von Swiss Olympic zusätzlich gewährten Beiträge, namentlich die SST-Starthilfe von CHF 40'000-, sobald diese an Swiss Sailing über wiesen wurde Abgerechneter Restbetrag für den Nachwuchs Die Beträge gemäss Rahmenkontrakt kommen noch nicht zur Anwendung Swiss Sailing bezahlt 2007 folgende Beiträge an SST: Die Beiträge gemäss Rahmenkontrakt kommen zur Anwendung Jahreskontrakt SSTdoc Seite 1 von 2 gedruckt am um 11 :22:08

7 Zielsetzungen 2006 & 2007: SST ist Ende 2006 personell (VR, GL Trainer, Office), administrativ (ua Swiss Sport-GAAP) und finanziell (Budget 2007 / 2008) gesichert aufgestellt SST hat Ende 2006 mindestens zwei Teams in den Top 20 der ISAF, die aktive Kadermitglieder der SST sind SST hat Ende 2007 mindestens zwei Teams in den Top 15 der ISAF, die aktive Kadermitglieder der SST sind Das Sportkonzept inklusive dem Nachwuchskonzept ("SST Business-Plan 2012") ist per verabschiedet Jahresprogramme: 2006: Siehe Eingabe bei Swiss Olympic von Ende März : gemäss Rahmenkontrakt Ansprechpartner 2006: Swiss Sailing: Swiss Sailing für den ZV: SST: SST für den Verwaltungsrat: Ruedi Christen, Generalsekretär Roger Staub, Präsident Olivier Lüthold, CEO Hans Gut, Präsident Mit dem Jahreskontrakt bis 31 Dezember 2007 sind einverstanden: Swiss Sailing Roger Staub Ruedi Christen Swiss Sailing Team AG Hans Gut Olivier Lüthold Zur Kenntnis genommen und einverstanden: Swiss Sailing Pool Roni Pieper

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