Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung und Plakatierung von Plakatflächen der eventmühle gmbh Stand Juli 2016 Änderungen vorbehalten

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung und Plakatierung von Plakatflächen der eventmühle gmbh Stand Juli 2016 Änderungen vorbehalten Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen Für unsere Vermietungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Vertragsabschluss Alle Angebote sind unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst durch unsere schriftliche Bestätigung der Anfrage. Haftung Beschwerden über etwaige Mängel bzw. Ersatzansprüche werden nur während der Zeit der Durchführung des Auftrages akzeptiert, danach endet die Haftung der eventmühle gmbh. Außerdem übernimmt die eventmühle gmbh keinerlei Verantwortung bei Schäden an den Plakatwänden durch außergewöhnliche Wettereinflüsse, höhere Gewalt zb. Naturkatastrophen und ist dadurch auch zu keinerlei Schadensersatzzahlungen verpflichtet. Auch bei Farbveränderungen durch diverse Witterungseinflüsse oder durch Verwendung bestimmter Druckfarben übernimmt die eventmühle gmbh keinerlei Haftung. Die eventmühle gmbh stellt nur die Werbeflächen zur Verfügung, eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird aber ausgeschlossen. Datenschutz Die eventmühle gmbh behält die Kundendaten (zb. Titel, Name, Adresse) für späteren Gebrauch auf, zb. für Zusendungen von Informationsmaterial bzw. als Nachweis in der Buchhaltung. Außerdem behält sie zum Zwecke der Werbung Fotos und Filme von ihren Werbeträgern. Der Kunde nimmt dies automatisch durch seinen Auftrag an die eventmühle gmbh zur Kenntnis. Auftragsbestätigung Die eventmühle gmbh akzeptiert Aufträge zur Miete von Plakatwänden nur in schriftlich verfasster Form, kann diese aber auch - in Einzelfällen- ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die AGB der eventmühle gmbh treten sofort ab Auftragserteilung in Kraft. Seite 1 von 5

2 Kundenverantwortung PLAKATE Der Kunde verpflichtet sich, sofern der Druck der Plakate nicht durch die eventmühle gmbh erfolgt, die jeweils vereinbarte Anzahl an Plakaten samt 10 % Ersatzplakaten, bis spätestens 2 Wochen vor Klebebeginn auf seine Kosten an die eventmühle gmbh, Schachau 3, 3281 Oberndorf an der Melk zu liefern. Bei unzureichender Anzahl übernimmt die eventmühle gmbh keinerlei Verantwortung. Bei verspäteter Lieferung wird die volle Laufzeit berechnet (und anfallende Sonderkosten), die Aushangdauer wird aber durch verspätetes Plakatieren nicht verlängert. Die eventmühle gmbh hat das Recht nicht verwendete Plakate, falls nicht explizit anders schriftliche vereinbart, zu behalten und jederzeit entsorgen zu können. Plakatierung Änderung Plakatierungstermin Jeder Plakatierungsauftrag kann aufgrund von unvorhersehbaren Zwischenfällen um ein paar Tage früher bzw. später ausgeführt werden, die eventmühle gmbh gibt dadurch keine Gewährleistung für die Durchführung der Plakatierung an einem bestimmten Datum ab. Aushangdauer Jedes durch die eventmühle gmbh plakatierte Plakat verbleibt mindestens die vereinbarte Dauer im Aushang, wobei die Aushangdauer mindestens 10 Tage beträgt. Anbringen der Plakate Die Plakatierung der Plakate erfolgt ausnahmslos durch Mitarbeiter bzw. Beauftragte der eventmühle gmbh. Änderungen des Plakatierungsortes Die eventmühle gmbh ist dazu berechtigt Plakate an einem anderen Platz zu versetzen wenn es die aktuelle Situation nicht anders zulässt zb. Umbau von Werbetafeln, aber nur mit der Einschränkung dass die Versetzung zumindest in der gleichen oder an einem höherwertigen Ort erfolgt. Vorschriften Allgemeines Die Verantwortung für Form und Inhalt der Plakate sowie die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. Nichteinhaltung der Vorschriften Bei unbekannter Form und Inhalt der Plakate zur Zeit der Auftragsannahme, die sich später als Verletzung der gute Sitten oder Behörden herausstellen, kann die eventmühle gmbh von diesem bereits angenommenen Auftrag zurückzutreten. Der Auftraggeber ist dennoch verpflichtet für die gesamte Plakatierungsgebühr aufzukommen. Auch bei Beschlagnahmung von Plakaten werden die Kosten für das Entfernen und Überkleben dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die eventmühle gmbh hat das Recht, Plakate die gegen die Auflagen des Österreichischen Werberates verstoßen, nicht zu plakatieren bzw. ganz vom Auftrag zurückzutreten. Seite 2 von 5

3 Weitergabe von Werbeflächen Eine Untervermietung bereits gemieteter Werbeflächen an Dritte ist ausnahmslos verboten. Kollektivplakate Für Kollektivplakate (werben für mehrere Produkte und Marken oder Leistungen diverser Unternehmungen) kann ein zusätzlicher Aufschlag von bis zu 200% verrechnet werden. Plakatformat gemäß Ö-Norm Für Plakate in den Formaten 8 oder 16-Bogen muss vorher eine Klebeskizze angefertigt werden. Plakate die nicht den Ö-Normen entsprechen müssen auf Kosten des Kunden so weit als möglich an die Plakatflächen angepasst werden. 08-Bogen 168 x 238 cm 16-Bogen 336 x 238 cm Die Plakate werden standardmäßig in einem 2- oder 4- Bogenraster geteilt, jedoch Kunden deren Plakatformate nicht dem entsprechen werden die zusätzlich anfallenden Kosten verrechnet. Sonderformate Die eventmühle gmbh ist jederzeit bereit auf Kundenwunsch Sonderformate zu plakatieren, jedoch wird ein Aufschlag von 20% verrechnet. Für Aufträge, bei denen Plakate im falschen Format, zb. Hochformat statt Querformat geliefert werden, und daher nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden können, übernimmt der Kunde aber trotzdem die gesamten Kosten der Bestellung. Papierqualität Das standardmäßig verwendete Plakatpapier ist einseitig glatt, holzfrei und hat ein Gewicht zwischen 100g/m2 und 135g/m2. Bei Verwendung eines durchscheinenden Plakatpapieres werden die Kosten für Unterlagspapier und Klebekosten zusätzlich verrechnet. Seite 3 von 5

4 Kosten Tarife Es gelten die zur Zeit der Durchführung der Plakatierung üblichen Tarife, Tarifänderungen sind immer vorbehalten. Die eventmühle gmbh hat das recht Anpassungen der Tarife vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet 30% des Rechnungsbetrages bei Auftragserteilung als Anzahlung zu leisten, den Rest bei Beklebung. All Preise sind exklusive Mehrwertsteuer und Werbeabgabe, zahlbar netto, ohne Skonto. Alle Zahlungen müssen direkt an die eventmühle gmbh geleistet werden. Zahlungsbedingungen Die eventmühle gmbh hat das Recht eine 100 %ige Vorausbezahlung des Gesamtauftragwertes zu verlangen, fällig bei Auftragserteilung. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung werden bankübliche Verzugszinsen verrechnet. Falls die vereinbarten Zahlungsbedingungen von Seiten des Kunden nicht eingehalten werden hat die eventmühle gmbh das Recht, vom Auftrag zurückzutreten, bzw. die Mahnfrist von 3 Tagen nicht zu berücksichtigen und die Plakate zu überkleben, wobei die Kosten der erbrachten Leistungen sofort vom Kunden zu bezahlen sind. Bei verspäteter Zahlung ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, den anfallenden Kostenentfall der eventmühle gmbh, zu begleichen. Storno Eine gebührenfreie Stornierung ist bis spätestens 6 Kalenderwochen vor Klebebeginn möglich. Bei Stornierungen nach diesem Zeitpunkt wird eine Storno-Gebühr in der Höhe von 25 % der Brutto- Auftragssumme ohne Werbeabgabe in Rechnung gestellt. Diese wird allerdings gutgeschrieben, wenn der Auftrag im vollen Ausmaß innerhalb von 3 Monaten (Es zählt das Datum, an dem das Schreiben die eventmühle gmbh erreicht) durchgeführt wird. Die Stornierung muss schriftlich und entweder per Post, Fax oder erfolgen. Außerordentliche Kosten Alle zusätzlichen Kosten, die über das übliche Maß hinausgehen, z.b. zusätzliches Kleben, Aufkleben von Streifen, Rücksendungen nicht plakatierter Plakate, Verpackungsmaterial etc. müssen allein vom Kunden übernommen werden. Vergebührung des Vertrages Die Kosten einer Vergebührung des Vertrages müssen vom Kunden übernommen werden. Weitere Hinweise Ein Konkurrenzausschluss kann von Seiten der eventmühle gmbh nicht gewährleistet werden. Seite 4 von 5

5 Zahlung Bei Auftragserteilung werden 50 % Anzahlung fällig, der Restbetrag nach der Veranstaltung. Die Überweisung hat prompt nach Rechnungserhalt, netto ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden 7% p.a. an Verzugszinsen verrechnet. Seite 5 von 5

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