ÄRZTEBLATT. 3/2008 Brandenburgisches

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1 A Jahrgang März 2008 Brandenburgisches ÄRZTEBLATT Offizielles Mitteilungsblatt der Landesärztekammer Brandenburg 3/ Herbert Krahforst ist seit 1. März der neue Geschäftsführer der Landesärztekammer Brandenburg Wahlvorschläge zur Ärztekammerwahl 2008 fristgerecht einreichen! Außerdem: Die Mitarbeiter stellen sich vor: Ärztliche Qualitätssicherung und Fachkunden Strahlenschutz Statistik: Mediziner in Brandenburg Ende 2007

2 Impressum/Inhalt Impressum Inhaber und Verleger: Herausgeber: Landesärztekammer Brandenburg Präsident: Dr. med. Udo Wolter Dreifertstraße 12, Cottbus Telefon (0355) Telefax (0355) Dr. med. Udo Wolter Zuschriften redaktioneller Art bitten wir, nur an den Herausgeber zu richten. Für mit Autorennamen gekennzeichnete Beiträge wissenschaftlicher und standespolitischer Art wird keine Verantwortung übernommen. Die darin geäußerten Ansichten decken sich nicht immer mit denen des Herausgebers. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch innerhalb der Ärzteschaft. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung statthaft. Rücksendung nicht verlangter Manuskripte erfolgt nur, wenn ein vorbereiteter Umschlag mit Rückporto beiliegt. Mit der Annahme von Originalbeiträgen zur Veröffentlichung erwirbt der Herausgeber das uneingeschränkte Verfügungsrecht. Änderungen redaktioneller Art bleiben vorbehalten. Redaktion: 4iMEDIA Journalistenbüro Berlin-Brandenburg Parzellenstraße 10, Cottbus Telefon (0355) , Telefax (0341) Gestaltung, Repro, Satz, Druck, Herstellung, Verlagswesen: DRUCKZONE GmbH & Co. KG, An der Autobahn 1, Cottbus Telefon (0355) , Telefax (0355) Vertrieb: AVZ GmbH Storkower Straße 127a, Berlin Telefon (030) Anzeigenverwaltung: Götz & Klaus Kneiseler GbR Uhlandstraße 161, Berlin, Telefon (030) , Telefax (030) Zur Zeit gilt Preisliste Nr. 18, gültig ab Bankverbindung: Postbank Berlin Kto.-Nr BLZ Brandenburgisches Ärzteblatt Das Brandenburgische Ärzteblatt erscheint monatlich. (Doppelnummer Juli/ August). Bezugsgebühr: jährlich 40,20; ermäßigter Preis für Studenten 30,15. Einzelpreis 3,35. Bestellungen bitte an die AVZ GmbH, Storkower Straße 127 a, Berlin. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für die Mitglieder der Brandenburgischen Ärztekammer ist der Bezugspreis mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Hinweise für die Autoren: Wenn Sie Ihren Text im Word erfassen, achten Sie bitte darauf, die Texte im txt- oder doc-format für DOS abzuspeichern. Bitte legen Sie einen Ausdruck des Artikels dazu. Texte können Sie mit entsprechender Betreffzeile per (laek@4imedia.com) übermitteln. Verwenden Sie Bilder für Ihren Artikel, bitte die Vorlagen separat zusenden und im Text vermerken, wo das Bild stehen soll. Am besten sind Fotos geeignet (Aufsichtsvorlagen). Editorial 70 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik 71 Im aktuellen Interview: Herbert Krahforst ist seit 1. März der neue Geschäftsführer der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB). 71 Empfang für den Präsidenten 72 Dr. Reinhard Heiber geht in den Ruhestand 73 Wahlvorschläge zur Ärztekammerwahl 2008 fristgerecht einreichen! 74 Marburger Bund: Der Rufbereitschaftsdienst (Teil IV) 77 Die Mitarbeiter stellen sich vor Heute: Ärztliche Qualitätssicherung und Fachkunden Strahlenschutz 78 An der Landesärztekammer Brandenburg erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen 79 Hartmannbund: Ich sage Ja zum KV-System ja, aber 80 Leserbrief zum Editorial Erhalt und Förderung der ärztlichen Selbstverwaltung im Brandenburgischen Ärzteblatt 12/2007 und die Antwort von Dr. med. h.c. Gerhard Vogt aus Düren 81 Statistik: Mediziner in Brandenburg zum Ende des vergangenen Jahres 83 Arzt und Recht 84 Grundsteuer-Erlassantrag für 2007 jetzt einreichen 84 Fortbildung 85 Fortbildungsveranstaltungen II. Quartal Balint-Gruppenarbeit in der Entwicklung Zur Vorbereitung der 19. Potsdamer Balint-Studientagung 93 Onkologie im Bundesland Brandenburg 94 KVBB informiert 96 Landesgesundheitsamt 97 Aktuell 95 Rezensiert Personalia 101 Tagungen und Kongresse 102 Kalendarium 103 Stellenangebote/Kleinanzeigen 73, 83, 85, 92, 95, 102, 104, U1-U4 69

3 Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leser/innen des Editorials, die Wahlen der Delegierten der nächsten Landesärztekammer von Brandenburg stehen auf dem Plan. Wahltermin wird der 25. Juni 2008 sein. Da ich die Fraktion Freier Arztberuf (FAB) im Vorstand vertrete, will ich an dieser Stelle erwähnen, dass wir eine unabhängige Kraft darstellen. Sie werden fragen, wovon wir denn unabhängig seien? Wir sind Ärztinnen und Ärzte, die als Freiberufler eine Kassenarztpraxis oder ein MVZ betreiben, die in Kliniken oder Betrieben angestellt sind. Unabhängig sind wir von Parteien, von Ärzteverbänden wie Marburger Bund, Hartmannbund, Hausärzteverband oder Medi. Wir setzen uns für den Status des Freien Arztberufes ein. Was ist ein freier Arzt? Der freie Arztberuf meint die Eigenverantwortlichkeit jeder Ärztin und jedes Arztes in seiner Diagnostik und Therapieausübung, die in der Freiberuflichkeit mit der ökonomischen Selbständigkeit erweitert wird. Es gibt Stimmen, die den Arztberuf zum Leistungserbringer in einer Gesundheitstaktstraße degradieren wollen. Wir halten das für lohnenswert dagegen aufzutreten. Die Arzt-Patient-Beziehung ist und bleibt ein zentraler Bestandteil ärztlichen Tuns. Die Approbation und das Gelöbnis formulieren Grundsätze, die sich in unserer Berufsordnung wiederfinden. Und hier sind wir bei einem Hauptpfeiler unserer Landesärztekammer. Das ist ärztliche Selbstverwaltung. Die Weiterbildung ist ein zweiter Grundpfeiler dieser Selbstverwaltung. Der Facharztstandard ist ein von vielen Berufsgruppen beneideter und geschätzter Qualifikationsgrad. Wir ringen um optimale Lösungen, die manchmal im Fall der Inneren und Allgemeinmedizin föderal verwirrende Formen annehmen insgesamt jedoch das breite Spektrum ärztlicher Fähigkeiten aufzeigen. Die Fortbildung als freiwillige Qualifikation war eine Tugend, die durch den Zertifizierungszwang per SGB-V-Gesetzgebung in einen bürokratischen geldfressenden Schulbetrieb verwandelt wurde. Gelernt wird immer noch etwas, aber um welchen Preis? Wann wird dies wohl wieder abgeschafft? Während die PolitikerInnen in Deutschland das Gesundheitswesen zur Umgestaltung auserkoren haben, wie Peter Scholl-Latour in seinem Buch Russland im Zangengriff (2006) bemerkte, weil ein gesunder Teil der Gesellschaft eben das Gesundheitswesen offenbar dafür taugte, sich zu profilieren und Profit zu bahnen, wackelten die Börsen, weil Banker ungebremst Gewinne suchten. Das Nokia- Werk in Bochum wurde geschlossen, weil Rumänien auch arbeitende Menschen hat, die nur weniger Geld für gleiche Arbeit ausreichend finden. Ja, und die ambulante Medizin in Deutschland mit seit Jahren konstanten Ausgaben soll den Konzernen der Gesundheitsindustrie besser zur Verfügung gestellt werden. Privatisierung von Krankenhäusern, die Förderung von MVZs, die als ambulante Posten für Krankenhäuser sich bereits gut etabliert haben, sind ein Charakteristikum dafür. Wann wird man Patienten für teure Operationen ins billigere Ausland fliegen? Mit Zahnersatz geht das schon. Globalisierung kann man das nennen. Zum Schluss wird die sprechende Medizin im Land bleiben, auch wenn sprechende Roboter oder Internetberater schon auf der Matte stehen. Achten wir darauf, dass Humanität und Demokratie mit Respekt vor dem Anderen erhalten bleiben (Leseempfehlung: Rüdiger Safranski: Wieviel Wahrheit braucht der Mensch? 2005). Dann ist schon viel gewonnen, wie es bei der Landtagswahl in Hessen zu erleben war. Dabei ist die Forderung von uns Ärzten an die Regierung, die Schweigepflicht und der Schutz derselben wieder herzustellen fundamental. Der 09. September 2007 geht in die Geschichte ein, wie durch das Telekommunkationsgesetz Ärzte bei Terrorverdacht abgehört werden dürfen. Der Bundespräsident stimmte dem auch zu. Nun kann noch das Bundesverfassungsgericht eine andere Meinung finden, oder eine künftig andere Regierungskonstellation. Es gibt viel nachzudenken, zu diskutieren, einiges zu wählen und viel zu tun. In diesem Sinne verbleibe ich Stephan Alder 70

4 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Im aktuellen Interview: Herbert Krahforst ist seit 1. März der neue Geschäftsführer der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB). Sein Vorgänger, Dr. Reinhard Heiber, verabschiedete sich in den Ruhestand. Das Brandenburgische Ärzteblatt sprach mit Herbert Krahforst über seine neue Aufgabe. Ass. Herbert Krahforst Foto: 4iMEDIA 1. Herr Krahforst, seit 1. März sind Sie neuer Geschäftsführer der LÄKB. Was erwarten Sie sich von der künftigen Aufgabe? Die Aufbauarbeit der Kammer ist abgeschlossen. Jetzt gilt es, die Kammer auf neue Aufgaben vorzubereiten. Die Position des Geschäftsführers erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Präsidium und Vorstand und die Wahrnehmung der Verantwortung für über 40 Mitarbeiter. Ich gehe davon aus, dass meine langjährige Erfahrung in der Kammer als Jurist und das entwickelte Verständnis für medizinische Belange den Brückenschlag ermöglichen, der notwendig ist, um einerseits die hoheitlichen Aufgaben effektiv wahrzunehmen und andererseits die Kammer als servicefreundlichen Dienstleister anzubieten. 2. Bisher waren Sie Juristischer Geschäftsführer der Kammer. Was wird sich für Sie und die Kammer genau ändern? Eine Änderung meiner bisherigen juristisch ausgerichteten Tätigkeit wird insofern eintreten, als ich die neue Verantwortung zum Beispiel für Haushalt und Geschäftsbericht wahrnehme. Außerdem obliegt mir die Dienstaufsicht in der Geschäftsstelle. Der bisherige überwiegend juristische Blickwinkel wird einer stärkeren Gesamtbetrachtung aller Aspekte weichen. Dennoch werde ich selbstverständlich auf die Einhaltung der Rechtsordnung achten, schließlich steht die Kammer unter staatlicher Rechtsaufsicht. Es gab in 15 Jahren allerdings keinen Grund für ein aufsichtsrechtliches Einschreiten und das soll auch in Zukunft so bleiben. Abstimmungen mit dem zuständigen Ministerium insbesondere in Satzungsfragen werden auch in Zukunft wichtig sein. Die juristische Leitung wird der neue Justiziar der Kammer übernehmen. Wir werden in Kürze einen geeigneten Bewerber probeweise einstellen. 3. Gibt es etwas, dass Sie sich von der Arbeit Ihres Vorgängers Dr. Heiber abgeschaut haben? Dr. Heiber und ich haben 15 Jahre, wie ich meine, sehr gut zusammengearbeitet und konnten verschiedene fachliche Sichtweisen gut zusammenfügen. Der unterschiedliche Denkansatz bei Juristen und Ärzten ist ja bekannt. Aber auch regional bedingte Ansichten und unterschiedliche Streitkulturen galt es zu Beginn meiner Tätigkeit zu verstehen, wobei Dr. Heiber sicherlich eine Hilfe war. 4. Im Gegensatz dazu: Was wollen Sie ändern? Ob Änderungen notwendig sind, werde ich erst bei der konkreten Erledigung der neuen Aufgaben beurteilen können. Es wird darauf ankommen, mit dem künftigen Justiziar der Kammer so zusammenzuarbeiten und das aufzubauen, was bisher die gemeinsame Geschäftsführung erreicht hat. Der Führungsstil wird sicherlich etwas anders ausfallen, aber den Mitarbeitern ist meine für Juristen im Speziellen und Menschen aus dem Ruhrgebiet im Allgemeinen typische Direktheit, Probleme und Konflikte anzusprechen, bekannt. 5. Und was erwarten Sie sich von den anderen Kammermitarbeitern? Zunächst erwarte ich eine konstruktive Mitarbeit und eine professionelle Arbeitseinstellung. Die Arbeitsbedingungen haben sich zwischenzeitlich verbessert, da die Kammer gerade ihre Geschäftsstelle erweitert hat und nun über moderne und adäquate Arbeitsräume verfügt. Auch ein gutes Betriebsklima ist wichtig. Jeder Mitarbeiter muss dazu beitragen, dieses zu erhalten. Das erfordert gegenseitiges Verständnis und Achtung. Bei über 40 Mitarbeitern gibt es unterschiedliche Charaktere, hier darf es keinesfalls zu einem Reibungsverlust kommen. Im Übrigen wird es so sein, dass von den Mitarbeitern aufgrund der Komplexität der Vorgänge zunehmend Ermessensentscheidungen getroffen werden müssen, die ein selbständiges Abwägen ohne direkte Entscheidungsmuster notwendig machen wird. 6. Welche Aufgaben gilt es in den kommenden Jahren zu bewältigen? Wo liegen für Sie die größten Herausforderungen? In diesem Jahr gilt es zunächst einmal für mich als Landeswahlleiter, die Kammerwahl so zu leiten, dass es zu keinen rechtlichen Friktionen kommt und ein fairer Wahlkampf möglich ist. Kurz- bis mittelfristig wird die Einführung des elektronischen Arztausweises eine große Herausforderung darstellen. Ebenso werden neue Aufgabenoptionen entstehen Stichwort Approbationsbehörde allerdings darf das Selbstverständnis der Kammer nicht verloren gehen. Allgemein gilt es, die privilegierte Stellung der Kammer zu erhalten. Im Zeitalter des Internet besitzt auch die Kammer kein Monopol, so dass diese Position immer wieder neu erarbeitet werden muss. So liegt es ebenfalls an uns, die Bedeutung und Eigenständigkeit der Landesärztekammer Brandenburg langfristig zu sichern, auch im Falle einer zwar eher unwahrscheinlichen, aber nicht auszuschließenden Länderfusion. 7. Ihr Steckenpferd war und ist das Referat Recht. Inwiefern wird dieser Bereich auch künftig Teil Ihrer Arbeit als Geschäftsführer sein? Als Jurist werde ich natürlich weiterhin die rechtlichen Aspekte der Vorgänge im Auge behalten. Als Landeswahlleiter und juristisches Mitglied in der Ethikkommission stehen die rechtlichen Aspekte sowieso im Vordergrund. Ansonsten werde ich mich nur noch rechtlichen Grundsatzfragen zuwenden. 8. Was wünschen Sie sich für Ihr erstes Jahr als Geschäftsführer, das mit den Kammerwahlen gleich einen Höhepunkt beinhaltet? Wie schon gesagt, geht es in diesem Jahr darum, eine reibungslose Kammerwahl zu ermöglichen. Ich wünsche mir, dass wiederum Ehrenamtler gewählt werden, die mit Leidenschaft die ehrenamtliche Tätigkeit wahrnehmen, so dass zusammen mit den hauptamtlichen Mitarbeitern auch in Zukunft eine solide Arbeitsgemeinschaft gebildet, die 71

5 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Arbeit im neuen Verwaltungsgebäude optimiert und das Dienstleistungsimage der Kammer weiter verbessert werden kann. 9. Beschreiben Sie bitte kurz, was die ärztliche Selbstverwaltung für Sie ausmacht. Die funktionale Selbstverwaltung ist zum einen Trägerin der mittelbaren Staatsverwaltung, also Teil des Staates, und damit hat sie einen öffentlich-rechtlichen Charakter. Dieser ist nötig, um Entscheidungen überhaupt durchsetzen zu können. Sie ist zum anderen auch Interessenvertretung. Das heißt, die unmittelbar Betroffenen, die Ärzte, nehmen ihre Angelegenheiten selbst wahr und zwar ohne Fachaufsicht. Die Selbstverwaltung weist auch eine gewisse Staatsdistanz auf und das bedeutet, sie ist zwar Teil des Staates, verfügt aber zugleich über eine relative Unabhängigkeit. Es gilt das Eigenverantwortlichkeitsprinzip daher auch nur staatliche Rechtsaufsicht und keine Zweckmäßigkeitskontrolle. 10. Wie schwer wird es in Zukunft sein, die ärztliche Selbstverwaltung vor Angriffen von außen zu schützen? Ich will nicht unbedingt von Angriffen sprechen, sondern von Herausforderungen, zum Beispiel durch die europäische Integration. Neue Grundfreiheiten Europas Stichwort Dienstleistungsfreiheit werden uns zwingen, liberaler zu werden. Wir müssen aber auch nach außen verdeutlichen, dass staatliche Steuerung der Ärzteschaft viel umständlicher ist. Wir müssen die Bindungswirkung unserer Satzungen erhöhen, dies bedarf einer stärkeren Abstimmung unter den Kammern. Wesentliche satzungsrechtliche Unterschiede sollten aufgrund der bundeseinheitlichen Rechtsprechung unterbleiben. Ansonsten wird der Bundesgesetzgeber wie in der Vergangenheit Sachverhalte regeln, die eigentlich der Selbstverwaltung vorbehalten sind. Gewisse Akzeptanzprobleme bei einem Teil der Mitglieder gilt es zu minimieren. Dazu ist notwendig, dass die Kammer als Dienstleister positiv wahrgenommen wird. Konkret heißt das, dass Beratungsangebote an die Bedürfnisse der Mitglieder angepasst werden müssen. Die Kammerarbeit muss insgesamt noch transparenter werden, weil vieles nicht sichtbar für die Öffentlichkeit geschieht. Mehr Transparenz kann durch die Kammerzeitschrift erzielt werden. Der öffentlich-rechtliche Charakter der Kammer und die Pflichtmitgliedschaft müssen aber unter allen Umständen erhalten bleiben, weil nur so die Wahrnehmung und Durchsetzung der Gesamtinteressen möglich ist. Die schlechte Bezahlung der Ärzte wird ein Dauerthema sein. Wenn ungelernte Haushaltskräfte 10 Euro die Stunde verdienen, ist eine statistisch ermittelte durchschnittliche Stundenvergütung der Ärzte von 17 Euro Netto absolut inakzeptabel. Das schlechte Vergütungssystem und die Last der Bürokratie sind Probleme, die gemeinsam mit Dachorganisationen angegangen werden müssen. Ein großes gesundheitspolitisches Thema wird die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung und die Fragen der ärztlichen Sterbebegleitung sein. Trotz aller Probleme ist die ärztliche Selbstverwaltung nicht wirklich bedroht. Ich sehe insgesamt keine politische Absicht, die ärztliche Selbstverwaltung ernsthaft in Frage zu stellen weder in Deutschland noch in Brüssel. Mit Herbert Krahforst sprach Anja Jüttner [4iMEDIA]. Empfang für den Präsidenten Überraschung zum runden Geburtstag Anlässlich seines 60. Geburtstages am 8. Februar überraschten die Mitarbeiter der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) ihren Präsidenten, Dr. Udo Wolter, mit einem kleinen Geburtstagsempfang und lockten ihn in das Vorstandszimmer im Neubau. Damit hätte ich nicht gerechnet. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Glückwünsche und die wirklich gelungene Überraschung, freute sich Dr. Wolter und stieß mit den Mitarbeitern auf sein Jubiläum an. Text und Foto: Anja Jüttner [4iMEDIA] Personalratsvorsitzender Carsten Richter (l.) gratuliert stellvertretend für alle Mitarbeiter der Landesärztekammer Brandenburg Präsident Dr. Udo Wolter zum runden Geburtstag. 72

6 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Dr. Reinhard Heiber geht in den Ruhestand Ehemaliger Hauptgeschäftsführer war maßgeblich am Aufbau der Kammer beteiligt Dr. Reinhard Heiber war über 17 Jahre der Hauptgeschäftsführer der Landesärztekammer Brandenburg. Fotos: Anja Jüttner Nach über 17 Jahren Tätigkeit für die Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) verabschiedete sich Dr. Reinhard Heiber am 29. Februar in den Ruhestand.* Dr. Heiber begleitete den Aufbau der Kammer seit 1990, als der erste Vorstand ihn für die Position des Hauptgeschäftsführers einsetzte. Bis zu diesem Zeitpunkt war er Direktor des damaligen Bezirksinstitutes für Sozialhygiene und Datenverarbeitung/Gesundheitsinformation in Cottbus. Doch mit Dr. Heiber hatte die Kammer keinen medizinisch Unkundigen als Leiter der Geschäftsstelle: Als gelernter Krankenpfleger studierte er von 1966 bis 1971 an der Humboldt-Universität Berlin Medizinpädagogik und promovierte im Jahr 1973 zum Dr. paed. Von Beginn seiner Arbeit an für die Kammer arbeitete Dr. Heiber mit viel Elan am Aufbau der ärztlichen Selbstverwaltung und unterstützte die Entwicklung der einzelnen Referate. Sein Steckenpferd war bis zuletzt die Erstellung des Haushaltes der Ärztekammer etwas, was auch in der Bundesärztekammer bekannt war und gern genutzt wurde. Als Mitglied der Mittelfristigen Finanzkommission brachte er dort sein Wissen auf dem Gebiet der Kalkulation und Haushaltserstellung ein. Ein letzter Höhepunkt in seiner Arbeit für die Kammer war der Neubau an der Geschäftsstelle im letzten Jahr, in dessen Planung sich Dr. Heiber mit Eifer und Engagement sowie vielen Ideen einbrachte. Kurz vor seinem Eintritt in den Ruhestand konnte das Projekt beendet werden. Die offizielle Einweihung des Neubaus wird die Kammer im April diesen Jahres vornehmen und sie nutzt dabei auch die Gelegenheit, Dr. Reinhard Heiber zu verabschieden. Der Vorstand und die Mitarbeiter der Landesärztekammer Brandenburg wünschen Dr. Heiber für die weitere Zukunft alles Gute und vor allem viel Gesundheit. Wir danken ihm für die seit 1990 geleistete Arbeit im Sinne der ärztlichen Selbstverwaltung, in der er sich mit vollem Einsatz für die brandenburgischen Ärzte engagiert hat. Dr. Udo Wolter Präsident * In der April-Ausgabe des Brandenburgischen Ärzteblattes werden wir über den letzten Arbeitstag von Dr. Heiber berichten. Dr. Heiber während des 110. Deutschen Ärztetages in Münster im Jahr Abschied Zum 1. März 2008 bin ich als Hauptgeschäftsführer der Landesärztekammer Brandenburg ausgeschieden und in den Ruhestand getreten. Ich wünsche der neuen Geschäftsführung, dem Präsidenten und dem Vorstand sowie allen Ehrenamtlern weiterhin eine wirkungsvolle Tätigkeit in der ärztlichen Selbstverwaltung. Den Mitarbeitern der Geschäftsstelle hier nochmals meinen besten Dank für die gemeinsame Arbeit in den vergangenen 17 Jahren und alles Gute für Sie und Ihre Familien in der Zukunft. Dr. Reinhard Heiber Anzeige 12. Berliner Thorax-Chirurgie-Symposium Sonnabend 5. April bis 17 Uhr HILTON Hotel Berlin, Mohrenstraße 30, Berlin Kompetenz in Medizin Diagnostik und Therapie des nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms State of the Art Pneumologische, thoraxchirurgische, onkologische und strahlentherapeutische Standards HELIOS Klinikum Emil von Behring Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Dirk Kaiser Dr. med. Christel Lauer Schriftliche- oder -Anmeldung bis zum 28. März 2008 an: HELIOS Klinikum Emil von Behring Klinik für Thoraxchirurgie Walterhöferstraße Berlin Telefon: Telefax: ina.recke@helios-kliniken.de 73

7 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Wahlvorschläge zur Ärztekammerwahl 2008 fristgerecht einreichen! 1. Einreichungsfrist Wahlvorschläge für die Ärztekammerwahl 2008 sollten möglichst frühzeitig schriftlich eingereicht werden. Letzter Einreichungstermin ist der 23. April 2008 (Datum des Poststempels). Die Wahlvorschläge, die an den Wahlleiter zu richten sind, können auch in der Hauptgeschäftsstelle der Landesärztekammer Brandenburg, Dreifertstraße 12 in Cottbus bis Uhr an o.g. Tag abgegeben werden. 2. Form der Wahlvorschläge Die Wahlvorschläge können als Einzelwahlvorschlag oder als Listenwahlvorschlag eingereicht werden. Die Wahlvorschläge können einen Namen tragen. Die Listen müssen die Bewerber in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Familiennamens, Vornamens und ihrer privaten Anschrift enthalten. Ein Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. In einen Wahlvorschlag kann nur aufgenommen werden, wer zur Kammerversammlung wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt zur Kammerversammlung sind alle Kammerangehörigen der Landesärztekammer Brandenburg, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Außerdem muss der Bewerber seine Zustimmung zuvor erteilt haben. Die Zustimmung ist unwiderruflich und ist dem Wahlvorschlag beizufügen (dabei kann das abgedruckte Muster verwendet werden). Die Zustimmungserklärung des Bewerbers hat Nachname, Vorname, Fachgebiet, Dienstort und Mitgliedsnummer zu enthalten sowie die Erklärung, dass der Bewerber der Aufnahme als Kandidat in dem Wahlvorschlag zustimmt und in keinem anderen Wahlvorschlag als Kandidat aufgestellt ist. Zur Vorstellung im Brandenburgischen Ärzteblatt sollte ein Passfoto mit dem Namen auf der Rückseite beigefügt werden. Ein Wahlvorschlag kann nur zugelassen werden, wenn er mindestens von 20 Wahlberechtigten unterschrieben wird. Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf dem Wahlvorschlag selbst oder auf einem gesonderten Beiblatt zu leisten. Der Unterschrift muss Name, Vorname und private Adresse in lesbarer Form beigefügt sein. Ein Wahlberechtigter darf mit seiner persönlichen Unterschrift (Vor- und Zunamen) nur einen Wahlvorschlag unterstützen. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. Erlaubt ist auch, seine eigene Kandidatur (Wahlvorschlag) zu unterstützen. Achtung : Von den Unterzeichnern gilt die erste namentlich aufgeführte Person als Vertrauensperson für den Wahlvorschlag, die zweite als Stellvertreter, wenn keine anderen Personen ausdrücklich benannt werden. Diese Vertrauensperson darf gegenüber dem Wahlleiter und Wahlausschuss Erklärungen abgeben. Insbesondere kann sie ein Verzeichnis der Kammerangehörigen verlangen, das Name, Vorname und private Anschrift enthält. 3. Größe der Kammerversammlung Die Größe der Kammerversammlung richtet sich nach der Zahl der Angehörigen der Landesärztekammer. Nach derzeitiger Gesetzesregelung ist für je 150 Angehörige ein Mitglied in die Kammerversammlung zu wählen. Angesichts des gegenwärtigen Mitgliederbestandes ( Ärzte) Ärzte wären 73 Delegierte zu wählen. Krahforst Geschäftsführer/Wahlleiter Name der Liste : Listenwahlvorschlag Kammerwahl Legislaturperiode Wahlordnung (1) Wahlvorschläge können als Einzelwahlvorschlag oder in Form von Listen eingereicht werden. Die Wahlvorschläge können einen Namen tragen. (2) Die Listen müssen die Bewerber in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Familiennamens, Vornamens und ihrer privaten Anschrift enthalten. (3) Ein Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. In einem Wahlvorschlag kann nur aufgenommen werden, wer zur Kammerversammlung wahlberechtigt ist und schriftlich seine Zustimmung erteilt hat. Die Zustimmung ist unwiderruflich, sie ist dem Wahlvorschlag hinzuzufügen. Familienname Vorname Private Anschrift Muster 74

8 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik - unterstützenden Stimmen 11 Wahlordnung (4) Ein Wahlvorschlag muss mindestens von 20 wahlberechtigten Personen unterschrieben sein. Die Unterschriften sind persönlich mit Vor- und Zunamen vorzunehmen. Die Unterschriften sind auf dem Wahlvorschlag selbst oder auf einem gesonderten Beiblatt zu leisten. Dem Wahlausschuss sind die Originallisten vorzulegen. Der Unterschrift muss Name, Vorname und privater Adresse in lesbarer Form beigefügt sein. (5) Jeder Unterzeichner darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. (6) Von den Unterzeichnern gilt der erste als Vertrauensperson für den Wahlvorschlag, der zweite als Stellvertreter, sofern keine anderen Personen ausdrücklich benannt werden. Die Vertrauensperson ist zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Wahlleiter und dem Wahlausschuss ermächtigt. Bitte lesbar ausfüllen! Familienname Vorname Private Anschrift Unterschrift Vor- und Zuname! 01. (Vertrauensperson) 02. (Stellvertreter) Muster

9 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Einzelwahlvorschlag Kammerwahl Legislaturperiode Familienname Vorname Private Anschrift - unterstützenden Stimmen 11 Wahlordnung (4) Ein Wahlvorschlag muss mindestens von 20 wahlberechtigten Personen unterschrieben sein. Die Unterschriften sind persönlich mit Vor- und Zunamen vorzunehmen. Die Unterschriften sind auf dem Wahlvorschlag selbst oder auf einem gesonderten Beiblatt zu leisten. Dem Wahlausschuss sind die Originallisten vorzulegen. Der Unterschrift muss Name, Vorname und privater Adresse in lesbarer Form beigefügt sein. (5) Jeder Unterzeichner darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. (6) Von den Unterzeichnern gilt der erste als Vertrauensperson für den Wahlvorschlag, der zweite als Stellvertreter, sofern keine anderen Personen ausdrücklich benannt werden. Die Vertrauensperson ist zur Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Wahlleiter und dem Wahlausschuss ermächtigt. Bitte lesbar ausfüllen! Familienname Vorname Private Anschrift Unterschrift Vor- und Zuname! 01. (Vertrauensperson) 02. (Stellvertreter) Muster

10 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Der Rufbereitschaftsdienst (Teil IV) Dr. Manfred Kalz und Dr. Udo Wolter Dr. Manfred Kalz Foto: Anja Jüttner Dr. Udo Wolter Foto: LÄKB Wer vor einigen Jahren vom Bereitschaftsdienst in die Rufbereitschaft oder den Hinterdienst wechselte, hatte es oft geschafft. Den Oberärzten, leitenden Oberärzten und Abteilungsleitern blieben dann die langen und unruhigen Nächte in der Klinik erspart, sie konnten ihre Dienstzeit zu Hause verbringen wenn auch mit einem Ohr am Telefon. Trotzdem blieb für die Familie, den Garten oder das Hobby mehr Zeit. Der Preis war ein geringeres Einkommen und die permanente Möglichkeit, doch in die Klinik gerufen zu werden und dann konnte es die ganze Nacht kosten. Aber mit einer gut trainierten und engagierten Crew von Assistenz- und Fachärzten war es auszuhalten. In den operativen Fachgebieten sah es immer etwas anders aus. Die Arbeit im Operationssaal ist Teamarbeit. Seit Einführung des Facharztstandards musste der Rufbereitschaftsdienst zwangsweise bei der Durchführung indikationsgerechter Operationen teilnehmen. Unfallverletzte, akute Bäuche und andere dringliche lebensbedrohliche Erkrankungen wurden bisher immer auch nachts und im Bereitschaftsdienst an den Sonn- und Feiertagen primär versorgt. Die Indikationsliste richtete sich in der Vergangenheit allerdings nach strengen medizinischen Kriterien und nicht nach wirtschaftlichen Aspekten zur Verringerung der Liegezeit, so dass sich die Belastung der Rufbereitschaftsdienste auch in diesen operativen Bereichen in Grenzen hielt. Beide Szenarien sind Vergangenheit. Unter dem finanziellen Druck der Gesundheitsreformen haben sich die Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterzahlen erheblich, zum Teil auch dramatisch, verändert. Das wird in dem nochmals zitierten Leserbrief von Frau Dr. Angela Dietl (FAZ vom ) sehr deutlich: An diesem Krankenhaus werden die Oberärzte trotz nachgewiesener weit höherer Belastung bewusst zu tief in die Rufbereitschaft eingruppiert, um gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer wie Freizeitausgleich und Bezahlung von Überstunden gezielt zu umgehen. So muss der diensthabende Oberarzt während seiner Rufbereitschaft das reguläre Tagesprogramm erledigen bis in die Nacht hinein operieren und anschließend die ärztliche Versorgung einer 24-Stunden-Notfallambulanz sicherstellen. So kommen während eines Rufdienstes schnell durchschnittlich dreißig bis zu hundert Prozent Inanspruchnahme zusammen, so dass eine wesentlich höhere Dienst-Einstufung vom Gesetz her vorgeschrieben wäre und damit entsprechende Erholungszeiten. Am schlimmsten sind die Wochenenden, wo sich die Rufbereitschaft an den normalen Arbeitstag vom Freitag direkt anschließt und bis zum regulären Dienstbeginn am Montagmorgen dauert. Anschließend geht die Arbeit ganz normal weiter, da es sich offiziell lediglich um Rufbereitschaft gehandelt hat. So fehlen dem Arzt (und seiner Familie) bei zehn bis fünfzehn Diensten im Monat am Jahresende gut ein Drittel aller Wochenenden, Werktags-Nächte und Feiertage ersatzlos. Die hier beschriebene Situation bedarf keines langen Kommentars. Sie ist mit dem geltenden Tarifrecht unvereinbar! wenn auch Krankenhausleitungen immer wieder versuchen, durch unzulässige Dienstregelungen die Personalausgaben (Dienstbezüge) zu senken und so im Krankenhaus schwarze Zahlen zu schreiben, das heißt, auf Kosten der Mitarbeiter Gewinne zu machen. Die tarifrechtlichen Regeln für den Rufbereitschaftsdienst wurden bereits im BAT festgelegt und sind durch die neuen Tarifwerke nicht verändert worden. Die Ableistung von Rufbereitschaftsdiensten ist für die angestellten Ärzte verpflichtend aber ein Rufbereitschaftsdienst darf nur angeordnet werden, wenn erfahrungsgemäß nur in Ausnahmefällen Arbeit anfällt. Eine Verlagerung von Arbeitsaufgaben in den Bereitschaftsdienst, die nur unter Hinzuziehung des Rufbereitschaftsdienstes erfüllt werden können, ist unzulässig! Das dürfte für alle planbaren oder auch aufschiebbaren Eingriffe und Operationen gelten, die in den Bereitschaftsdienst verlegt werden. Die Rahmenbedingungen für den Rufbereitschaftsdienst wurden bereits im BAT festgelegt. Der Rufbereitschaftsdienst kann von einem durch den Arzt frei gewählten Aufenthaltsort geleistet werden. Dem Arbeitgeber ist lediglich dieser Aufenthaltsort mitzuteilen. Die Erreichbarkeit über ein Mobiltelefon ist zulässig. Für die Zeitdauer von der Alarmierung bis zum Eintreffen im Krankenhaus gibt es keine tarifrechtliche Festlegung. Hier bieten die Pauschalisierungsregeln des BAT einen äußeren Rahmen, von dem eine maximale Wegezeit von Minuten abgeleitet werden kann. Dieser Annahme entsprechen auch bisher vorliegende Gerichtsurteile, nach denen der Arbeitgeber eine Zeitspanne zwischen 30 und 60 Minuten für die Arbeitsaufnahme anordnen kann. Eine krankenhausinterne Verkürzung dieser Wegezeit ist unzulässig. Die Vergütung der Rufbereitschaftsdienste erfolgt in der Regel pauschalisiert. Für die Berechnung der Pauschale sollte die tatsächliche Belastung über einen längeren Zeitraum erfasst werden. Als Anhalt kann die Festlegung dienen, dass im Regelfall 12,5 % des Rufbereitschaftdienstes als Arbeitszeit gewertet und nach der Überstundenvergütung berechnet werden. Für den ersten Einsatz im Krankenhaus werden 3 Stunden als Arbeitszeit angesetzt ( Stundengarantie ). In den Vergütungsregeln ist festgelegt, dass Arbeitsleistungen welche die mit den Pauschalen abgegoltenen Arbeitszeiten überschreiten gesondert vergütet werden müssen. Die Berechnung der Vergütung bei Überschreiten der in der Pauschale angenommenen Arbeitszeit ist relativ kompliziert und soll an einem veröffentlichen Beispiel (BAT-Kommentar März 1996) demonstriert werden: Der angestellte Arzt wurde wie folgt zur tatsächlichen Arbeitsleistung herangezogen: Freitag Wegezeit Uhr Arbeit Uhr Wegezeit Uhr Samstag Wegezeit Uhr Arbeit Uhr Wegezeit Uhr 77

11 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Es waren anzusetzen für Freitag insgesamt zwei Stunden, Samstag insgesamt drei Stunden, da in beiden Fällen drei Stunden nicht erreicht werden, dafür aber einmal für die kürzeste Inanspruchnahme mindestens drei Stunden angesetzt werden. Für insgesamt fünf Stunden ist die Überstundenvergütung zu zahlen. Außerdem sind für die tatsächliche Arbeitsleistung und die Wegezeiten folgende Zeitzuschläge zu zahlen: Nachtarbeit für drei Stunden 35 Minuten, Sonntagsarbeit 45 Minuten. In den Tarifverhandlungen wird darauf zu achten sein, dass die Pauschalisierung der Vergütung der Rufbereitschaftsdienste nicht zu Ungunsten der Ärzte angewendet werden kann und dass überschaubare Regeln fixiert werden, die eine regelhafte Verletzung des tarifrechtlich fixierten Rahmens der Rufbereitschaftsdienste nicht zulassen bzw. in Ausnahmefällen eine angemessene Vergütung der Mehrleistung garantieren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht bei unangemessener Vergütung der Rufbereitschaftsdienste nur die Möglichkeit, die betreffende Nebenabrede zu kündigen. Das setzt aber ein konzertiertes Vorgehen der betroffenen Ärzte und eine tarifrechtliche Beratung voraus, da die Kündigung der Nebenabrede zum Rufbereitschaftsdienst zu Nachteilen bei der Berechnung der Urlaubsvergütung und der Weihnachtszuwendung führen kann. Für Detailfragen und tarifrechtliche Beratung steht Ihnen der Marburger Bund zur Verfügung. Die Artikelserie wird mit Teil 5 im Aprilheft fortgesetzt. Die Mitarbeiter stellen sich vor Heute: Ärztliche Qualitätssicherung und Fachkunden Strahlenschutz Dr. Wolf Schmidt und Margit Schulz haben ihren Arbeitsplatz in den Räumen der Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung. Lesen Sie, für welche Aufgaben die beiden zuständig sind. Dr. med. Wolf Schmidt Ärztliche Qualitätssicherung Anstellung bei der LÄKB seit November 1998 Aus den Aufgabengebieten und Zuständigkeiten: fungiert als Ansprechpartner für alle Fragen von ärztlicher Qualitätssicherung (QS) und ärztlichem Qualitätsmanagement zuständig für die administrative Betreuung des Ausschusses Qualitätssicherung und dessen Arbeitsgruppen QS in der Rettungsmedizin und QS in der Betriebsärztlichen Betreuung administrative Betreuung der Koordinierungsgruppe gegen Suchtgefahren sowie des Hilfsprogramms für Kammerangehörige mit einem Suchtmittelproblem Substitution opiatabhängiger Patienten beinhaltet die Registrierung der Ärzte, die die Mindestanforderungen an eine suchtmedizinische Qualifikation erfüllen; Weiterleitung der Daten an die Bundesopiumstelle Registrierung der Ärzte, in deren Einrichtungen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, und Meldung der Daten an das Statistische Bundesamt Ausstellung von Bescheinigungen nach 19 Tarifvertrag Marburger Bund für im Ausland absolvierte Zeiten ärztlicher Tätigkeit Margit Schulz Sachbearbeiterin Fachkunden Strahlenschutz und Kenntnisstandsprüfungen Anstellung bei der LÄKB seit Dezember 1990 Aus den Aufgabengebieten und Zuständigkeiten: Bearbeitung der Antragsunterlagen auf Fachkundeanerkennungen im Strahlenschutz nach der Röntgenverordnung (RöV) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Sicherstellung des Prüfungsgeschehens hinsichtlich der Ablaufoptimierung Organisation und Teilnahme an Beratungen mit den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse, einschließlich Fertigung von Vorlagen Zertifizierung sowie Bearbeitung von Ablehnungen (durch Prüfungsausschüsse) und Widersprüchen Bearbeitung von Problem- und Grenzfällen in Abstimmung mit den zuständigen Fach-/Prüfungsausschüssen individuelle Beratung von in- und ausländischen Ärzten sowie Zuständigen in Institutionen (Kliniken und Praxen) zu Fragen des Strahlenschutzes und zur Erlangung von Fachkunden unter Berücksichtigung der Vielfältigkeit der Änderungen in den Rechtsgrundlagen Besprechung rechtsrelevanter Vorschriften und deren Auslegung mit den Arbeitsschutzbehörden im Land Brandenburg: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF)/ Referat Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Produktsicherheit und den Landesämtern für Arbeitsschutz/ Regionalbereiche wenn erforderlich, z.b. bei Zuzug eines Arztes in den brandenburgischen Kammerbereich: Absprachen mit anderen Ärztekammern zu vorhandenen Fachkunden Verantwortung für die Durchführung von Kenntnisstandsprüfungen für Ärzte im Rahmen von Approbations- und Berufserlaubnisverfahren gemäß Bundesärzteordnung (BÄO) in Abstimmung mit der Sachverständigenkommission und dem Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (zuständige Behörde für die Entscheidungen über die Erteilung der Approbation gemäß BÄO) Zuarbeit zum Geschäftsbericht Text und Fotos: Anja Jüttner [4iMEDIA] Frühere Ausgaben: Februar 2008: Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (LQS Brandenburg) Januar 2008: Referat Arzthelferinnen/ Medizinische Fachangestellte Dezember 2007: EDV und Internet November 2007: Buchhaltung September 2007: Meldewesen/ Berufsregister Juli/August 2007: Sekretariate Präsident, Hauptgeschäftsführer und Juristischer Geschäftsführer Mai 2007: Rezeptionssekretärin 78

12 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik An der Landesärztekammer Brandenburg erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen Anästhesiologie Dr. med. univ. Monika Jänsch Boris Jarke Thomas Kinne André Mundt Augenheilkunde Torsten Emmerlich Marcin Waclaw Zielonka Chirurgie Thomas Bublitz Ulrich Klemp Ingo Pietzsch Alex Reimer Federico Schmidt Nikolai Spranger Herzchirurgie Artur Janusz Rajca Dr. med. Ioannis Tzanavaros Kinderchirurgie Beatrix Schwarz Orthopädie und Unfallchirurgie Dr. med. Peter Ambros Dr. med. Detlef Beutling Dr. med. Reinhard Engel Dipl.-Med. Karsten Fischer Dr. med. Alexander Hilß Dr. med. Henri Beauclerc Ipoumb Dr. med. Dirk Leuenberger Dr. med. Thomas Nagelski Dr. med. Ralf Schaeffer Dr. med. Peter Schuback Dr. med. Thomas Telschow Dr. med. Uwe Zierenberg Visceralchirurgie Dr. med. Georg Fritzsch Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Ralf Bürger Svea Kläring Dr. med. Stefan Koppatz Christine Lachmann Mike Schimmer Dr. med. Kerstin Stojiljkovic Allgemeinmedizin Dr. med. Silvana Giermann Judith Herrmann Dr. med. Holger Kamp Dr. med. Bettina Scheerer Innere Medizin Hanaa Ahmad Daniela Bachert Dr. med. Heidrun Biskup Dr. med. Christoph Corvinus Dr. med. Stephen Deke Dr. med. Regina Dreessen Ingo Görzig Thomas Gotter Dr. med. Ulrike Hackenberg Marina Hebes Jens Lehmann Hartmut Linde Maria Lobo da Fonseca Sergius Moor Stefan Scholz Uta Dorothea Stephan Dr. med. Andreas Stresow Kathrin Weber Dr. med. Claas Wilde Innere und Allgemeinmedizin Gabriele Hansdorfer Dr. med. Sebastian Kunert Roland-Tobias Petretti Innere Medizin und Schwerpunkt Nephrologie Dr. med. Bianca Bischoff Dr. med. Stefanie Sörensen Innere Medizin und Schwerpunkt Rheumatologie Dr. med. Mario Sutowicz Kinder- und Jugendmedizin Dimos Gkilakis Ann-Britt Martins Dr. med. Manuela Theophil Claudia Wolf Neurochirurgie Dr. med. Hans-Peter Curth Dr. med. Albrecht Waschke Neurologie Dr. med. Iris Krautheim Dr. med. Anne Otto Bertram Schönherr Dr. med. Kay Spickschen Carolin Tenge-Röhll Physikalische und Rehabilitative Medizin Tetyana Kuhn Daniela Wilsdorf Psychiatrie und Psychotherapie Udo Horak Astrid Nichelmann Gregor Otto Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Beate Braun Harald Hielscher Rheumatologie (Orthopädie) Dr. med. Jens Osel Unfallchirurgie Dr. med. René Buchcik Christian Harnath Ronald Hild Dipl.-Med. Fred Kallauke Angiologie Dr. med. Marion Apel Endokrinologie Dr. med. Roya Nasseri Geriatrie Dr. med. Katharina Zumbusch Hämatologie und Internistische Onkologie Lüder Fritz Rheumatologie Jens Bernoth Dr. med. Olaf Pech Allergologie Dr. med. Robert Döllmann Dr. med. Silke Thies Betriebsmedizin Annette Nießing Homöopathie Dr. med. Sigrun Franke Dipl.-Med. Claudia Schneider Manuelle Medizin/Chirotherapie Dr. med. Ingo Görner Dipl.-Med. Ingo Grafe Dr. med. Silke Möbus Marcelo Sanchez Böehm Ute Thomas Dr. med. Sigrun Voß Medizinische Informatik Dr. med. Gert Krummrey Physikalische Therapie Dr. med. Matthias Krause Plastische Operationen Dr. med. Peter Immer Psychotherapie Dr. med. Klaus-Detlev Schultz Anke Semmler Dipl.-Med. Ulrike Winter Sozialmedizin Dr. med. Björn von Pickardt Dr. med. Heide-Kathrin Pohl Spezielle Schmerztherapie Dipl.-Med. Ingo Grafe Dipl.-Med. Olaf Kinne Dr. med. habil. Georgi Tontschev Ulrike Zschach Sportmedizin Dr. med. Jan Brzezinski Dr. med. Khanh Toan Hau Dr. med. Frank-Detlef Joseph Olrik Lischka Dr. med. Jochen Rosenberger Dr. med. Christine Seyfert Dr. med. Regina Tanner Stimm- und Sprachstörungen Dr. med. Thomas Günzel Dr. med. Nils Heinze Akupunktur Dipl.-Med. Maja Hanschke Dr. med. Friedel Hartmann Dipl.-Med. Katrin Höhl-Siegl Prof. Dr. sc. med. Herbert Kreibich Dr. med. Bettina Kühne Dr. med. Tina Lutsch Kristin Mentzel Dr. med. Cornelia Möbius Dipl.-Med. Wolfgang Posledniak Dr. med. Marina Puschmann Dr. med. Helmut Redlich Dr. med. Stefan Roßbach-Kurschat Dr. med. Elke Schulz Dipl.-Med. Kerstin Schumann Dipl.-Med. Thomas Schwarz Dipl.-Med. Michael Seeger Dr. med. Steffen Steiner Hans Joachim Stiefel Dipl.-Med. Hartmut Stottmeier Dr. med. Gero Tanner Ute Thomas Dipl.-Med. Bettina Tietsche Dr. med. Johannes Wagner Dr. med. Holger Wendland Andrologie Dipl.-Med. Holger Baumgraß Dipl.-Med. Carola Rahn Ulrich Schmitz Christian-Peter Wachs Diabetologie Dr. med. Sabina Banisch Irina Baraz Dr. med. Oliver Bettle Dr. med. Bianca Bischoff Dr. med. Kerstin Boden Dr. med. Hannelore Bräuning Dr. med. Christian Franke Dr. med. Carsten Gerhardt Dr. med. Thomas Hampel Dipl.-Med. Marion Henck Prof. Dr. med. Friedrich Kemmer Dr. med. Kathrin Kintzel MR Dr. med. Christina Klinkenstein Dipl.-Med. Kerstin Krekow Dr. med. Renate Krüger Dipl.-Med. Kerstin Kuhnt Dr. med. Herta Lappe Dr. med. Marion Mende Dipl.-Med. Martina Otto Dipl.-Med. Kathrin Posselt Dr. med. Volker Rink Mahmoud Sadri Dr. med. Birgit Teubner Priv.-Doz. Dr. med. Hartmut Tillil Doz. Dr. med. habil. Otto-Josef Titlbach Dr. med. Gerlinde Wandel Dipl.-Med. Heike Zeddies Kinder-Orthopädie Dr. med. Thomas Barz Dr. med. Tobias Lange Dr. med. Gert Pietsch Dr. med. Monika Schulze-Bertram Kinder-Pneumologie Dr. med. Ira Brilla-Austenat Dr. med. Ralph Gall Dr. med. Torsten Karsch Dr. med. Thomas Schinkel Dr. med. Juan Tong Luna Dipl.-Med. Kathrin Vock Kinder-Rheumatologie Dr. med. Gundula Böschow Dr. med. Elisabeth Holfeld Medikamentöse Tumortherapie Dr. med. Dieter Bachter Dr. med. André Buchali Dr. med. Rolf Dein Dr. med. Karl-Matthias Deppermann Dr. med. Ulrich von Grünhagen Dr. med. Georg Günther Dr. med. Christian Helke Dr. med. Bernd Hoschke Prof. Dr. med. Michael Kiehl Dipl.-Med. Sibylle Köhler Dr. med. Johannes Mattes Dr. med. Annerose Meier Dr. med. Beate Mieck Dipl.-Med. Carola Saati Dr. med. Annette Sauer Notfallmedizin Dipl.-Med. Bärbel Arlet Ulf Aschenbrenner Tobias Baier Dr. med. Eleonore Behnert Mark Bornemann Dipl.-Med. Grit Brinck Heike Daum Dr. med. Markus Feußner Dr. med. Andrea Franz Peter Frenzel Christina Gebauer Holger Groth Dr. med. Wolfram Heinzel Iris Hohls Ursel Jaghzies Dr. med. Holger Kamp Günther Kellermeier Dr. med. Andreas Kittel Dr. med. Detlef Lemke Dr. med. Mario Liese Dr. med. Dirk Müller Mouhssine Rida Jana Rosentreter Anja Rösner Dr. med. Martin Schikora Dr. med. Sven Schläfke Dr. med. Friedhelm Schrank Dipl.-Med. Marina Steinborn Hans Joachim Stiefel Dr. med. Felix Tobian Dr. med. Helmut Wendland Palliativmedizin Dr. med. Gabriela Buerschaper Dr. med. Claudia Cruz Pinto Dr. med. Michael Göner Dr. med. Winfried Huhnt Dipl.-Med. Ramona Löwe Dr. med. Sigrid Schadow Dr. med. Sabine Stöbe Dipl.-Med. Doris Strenger Dipl.-Med. Astrid Tributh Dipl.-Med. Sybille Wegener Dr. med. Steffen Wolf Proktologie Dr. med. Daniel Patzak Dr. med. Sabine Pohl Schlafmedizin Dr. med. Birgit Becke Dr. med. Karl-Matthias Deppermann Dr. med. Sven Eisenschmidt Dr. med. Brigitte Schweizer Spezielle Unfallchirurgie Dr. med. Peter Ambros Dr. med. Oliver Klein Martin Lilge Dr. med. Anna Müller Dr. med. Wolfgang Müller-Adam Dr. med. Roman Peuthert Dr. med. Jörg Postrach Dr. med. Hans-Jürgen Reinsch Suchtmedizinische Grundversorgung Kerstin Choucair Klaas M. Feldt Dr. med. Jürgen Hein Dr. med. Gabriela Henze Ärztinnen und Ärzte, die mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sind, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung an das Referat Weiterbildung schriftlich oder telefonisch unter (0355)

13 Kammerinformationen/Gesundheitspolitik Ich sage Ja zum KV-System ja, aber Elke Köhler Foto: Anja Jüttner Ich bin Hausärztin seit nunmehr über 35 Jahren, mit eigener Praxis seit November 1990 in einer ländlichen Region Brandenburgs. Ärztliches Tun bestimmt meinen Alltag und ich bin froh, dass mir meine KV vieles abnimmt, um das ich mich nicht unmittelbar kümmern muss. Richtig ist auch, dass ich zugleich vieles kritisiere; die zunehmende Bürokratie, die unbezahlten Leistungen, die sich stetig verändernden Abrechnungsbedingungen, um nur einiges zu nennen. Wird dies aber alles anders, alles besser in einer Welt ohne KV? Worin liegen denn die Vorteile, wenn ich durch MEDI oder einen anderen Verband vertreten werde? Erledigt er meine Abrechnung preiswerter, unbürokratischer, besser? Was sind dafür die Garantien? Ich sei freier, wird mir suggeriert. Bin ich dies wirklich? Und freier wovon bzw. wofür? Ich könnte dann für meine Interessen streiken, heißt es. Doch ich will gar nicht streiken! Ich will meine Patienten versorgen und das tun, wofür ich meinen Beruf ergriffen habe. Ich könnte dann meine Leistungen besser honoriert bekommen, heißt es. Woher kommt dieses Geld? Wird es meinem Fachkollegen in der Straße nebenan weggenommen? Muss ich mich einem Verordnungsdiktat der Kasse unterordnen? Ich müsste diesen Moloch KV nicht mehr mit meinen Honorargeldern am Leben erhalten, heißt es. Muss ich die neuen Strukturen nicht finanzieren? Und, wenn doch, wie hoch ist der Preis? Natürlich schimpfe ich auch über meine KV, wenn ich wieder neue Formulare ausfüllen, die dritte Abrechnungsänderung innerhalb von wenigen Monaten beachten und mich beim Bereitschaftsdienst telefonisch anmelden muss. Doch sind das nicht Dinge, die ich innerhalb dieser Struktur beeinflussen, verändern kann? Ich bin mir sicher, dass neben den Kollektivverträgen selektive Vereinbarungen und neue Versorgungsformen sich etablieren werden. Doch wird dafür nicht auch Kompetenz benötigt? Die KV hat aus meiner Sicht diese Kompetenz. Warum sollte ich dann für ihre Abschaffung sein? Hinzu kommt noch: Als einzelner Arzt, als Ärztegruppe bin ich nie ein Partner auf Augenhöhe für die Kassen! Im Übrigen kommt mir in dieser Diskussion ein Punkt immer zu kurz: Wie wirkt sich diese neue Welt eigentlich auf den Patienten aus? Jetzt hat er, egal, bei welcher Kasse er versichert ist, einen uneingeschränkten Anspruch auf ärztliche Leistungen, gleich, ob auf Hiddensee oder im Schwarzwald. Ich muss keinen fragen, bei welcher Kasse er versichert ist und welche Leistungen ihm dann zustehen oder auch nicht. Ich halte diese Vorteile für so gewichtig, dass ich sie trotz aller Detailkritik nicht missen möchte. Insofern halte ich die gegenwärtigen Bestrebungen wie in Bayern oder Baden-Württemberg, die Vertragsärzte massiv zur Rückgabe ihrer Zulassung aufzufordern, für den falschen Weg. Nicht Ausstieg, sondern Einstieg im Sinne von Engagement halte ich für den richtigen Ansatz! Elke Köhler Fachärztin für Allgemeinmedizin, Jüterbog Der Vorstand des Landesverbandes Brandenburg Hartmannbund Verband der Ärzte Deutschlands e.v. lädt alle Kolleg(inn)en, nicht nur die Hartmannbundmitglieder, zu unserer diesjährigen Landesdelegiertenversammlung am Mittwoch, den 02. April 2008, um Uhr, in Kloster Zinna, Am Markt 7, Restauration & Logierhaus Romantikhotel Alte Försterei ein. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Veranstaltung begrüßen zu können. Der Hartmannbund Verband der Ärzte Deutschlands e.v. Landesverband Brandenburg lädt ein. Am Mittwoch, den 16. April 2008, um Uhr bis Uhr in Luckenwalde, Saarstraße 1, DRK-Krankenhaus Luckenwalde hält in Zusammenarbeit mit der Deutschen Ärzteversicherung AG Herr Rechtsanwalt Roland Wehn den Vortrag Arzthaftung Anschaulich mit ausgesuchten Fallbeispielen ab. Die Durchführung der Veranstaltung nimmt ohne Pausen ca. 3 Stunden in Anspruch. Fragen werden in der Veranstaltung zugelassen. Fortbildungspunkte sind bei der LÄKB beantragt. cklvbrb 80

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