Fortbildungszertifikat - Nachweis einer qualifizierten ärztlichen Fortbildung im Land Brandenburg -

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1 LANDESÄRZTEKAMMER BRANDENBURG Körperschaft des öffentlichen Rechts Stand: Gemäß Beschluss der 14. Kammerversammlung 3. Legislaturperiode vom 27. November 1999 Fortbildungszertifikat - Nachweis einer qualifizierten ärztlichen Fortbildung im Land Brandenburg - Die Ärztin/der Arzt (im folgenden: Arzt), die/der ihren/seinen Beruf ausübt, ist verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer/seiner Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Der Arzt muß seine Fortbildung gegenüber der Ärztekammer in geeigneter Form nachweisen können ( 10 der Berufsordnung der Landesärztekammer Brandenburg). Ärztliche Fortbildung dient der Verbesserung ärztlichen Handelns und ist damit ein Mittel der Qualitätssicherung. Durch das Fortbildungszertifikat wird den Kammerangehörigen die Möglichkeit gegeben, die regelmäßige qualifizierte Fortbildung als Bestandteil einer Qualitätssicherungsmaßnahme ( 11 der Berufsordnung der Landesärztekammer Brandenburg) zu dokumentieren. Die Landesärztekammer Brandenburg führt mit Beschluß der Kammerversammlung vom 27. November 1999 die freiwillig zertifizierte Fortbildung als Modellprojekt ein, dessen Realisierung und Effektivität nach 3 Jahren überprüft und ggf. verändert bzw. entwickelt werden kann. 1. Ziel und zeitlicher Rahmen eines Fortbildungsnachweises 1.1. Ziel Die Fortbildungszertifizierung ist ein Angebot der Landesärztekammer zur freiwilligen Dokumentation der Fortbildungsleistung ihrer Mitglieder. Grundsätzlich können sich alle Kammerangehörigen der Landesärztekammer Brandenburg außer AiP an der freiwillig zertifizierten Fortbildung beteiligen und das Fortbildungszertifikat erwerben. Mit dem Fortbildungszertifikat hat das Mitglied der LÄK die Möglichkeit, die Teilnahme an von den Ärztekammern anerkannten Fortbildungsveranstaltungen auch gegenüber Dritten zu dokumentieren. Der Kammerangehörige gibt damit zu erkennen, in welchem Umfang und welcher Form ärztliche Fortbildung in Anspruch genommen wurde. Die Freiheit der Wahl der Fortbildung bleibt erhalten. Das Fortbildungszertifikat ist nicht führbar im Sinne der Weiterbildungsordnung. Das Zertifikat ist kein Zeugnis über die fachliche Kompetenz eines Arztes und kann nicht zu solchen Zwecken verwendet werden. Landesärztekammer Brandenburg Seite 1 von 5

2 1.2. Zeitlicher Rahmen Das Zertifikat wird erteilt, wenn anerkannte Fortbildungsveranstaltungen in einem Mindestumfang von 150 Punkten innerhalb von 3 Jahren absolviert wurden. 2. Struktur des Fortbildungszertifikates der LÄKB Die anrechenbaren Fortbildungsmaßnahmen sollen bestimmten Ansprüchen genügen. Sie sollen den in den Leitsätzen und Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung niedergeschriebenen Kriterien für ärztliche Fortbildung entsprechen. Die Teilnehmer sollten die Möglichkeit der Evaluation erhalten. Die Teilnahme an den Veranstaltungen wird von den Organisatoren dokumentiert Inhalt anerkannter Fortbildungen Die Anerkennung einer ärztlichen Fortbildungsveranstaltung erfolgt nach Beurteilung ihrer inhaltlichen Gestaltung durch (Formblatt-) Antragstellung an die Landesärztekammer Brandenburg (Anlage 1). Der Vorstand der Akademie für ärztliche Fortbildung kontrolliert die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Anrechenbarkeit von Veranstaltungen zur Erlangung des Fortbildungszertifikates Anrechenbarkeit von Veranstaltungen Für den Fortbildungsnachweis werden anerkannt: Fortbildungen durch Ärztekammern sowie deren Akademien Fortbildungen mit dem Vermerk im Zusammenhang mit der... Ärztekammer/ mit der... Akademie für ärztliche Fortbildung Fortbildung von wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften Fortbildung von ärztlichen Berufsverbänden, soweit es sich ausschließlich um medizinisch-fachliche Themen handelt Fortbildungsmaßnahmen Dritter, die den o. g. Kriterien entsprechen und vom Fortbildungsgremium der zuständigen Ärztekammer bestätigt wurden. Voraussetzung für die Anerkennung ist, daß die Veranstaltung in Trägerschaft mit der zuständigen Ärztekammer ausgerichtet wird. internationale Kongresse/Tagungen medizinischer Fachgesellschaften Firmenseminare können für das Fortbildungszertifikat anerkannt werden, wenn die veranstaltende Firma die Anerkennung vom Vorstand der Landesärztekammer auf Vorschlag des Vorstandes der Akademie für ärztliche Fortbildung erhält, oder wenn eine Anerkennung entsprechend den Empfehlungen der BÄK vorliegt. Von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg anerkannte Qualitätszirkel Eigene Fachvorträge auf wissenschaftlichen Veranstaltungen Anerkannte regionale Fortbildungsveranstaltungen Die Antragstellung auf Anerkennung solcher Veranstaltungen erfolgt an die Fortbildungsbeauftragten der Kreise, die die Veranstaltungsthemen beim Akademievorstand zur Bestätigung einreichen. Unterrichten von Ärzten im Gesundheitswesen Landesärztekammer Brandenburg Seite 2 von 5

3 Veröffentlichung medizinischer Fachbeiträge in Fachzeitschriften und Büchern u.ä. Hospitationen von mindestens 1 Arbeitstag in zur Weiterbildung befugten Abteilungen Klinikkonferenzen mit interdisziplinären Themen und Teilnahmemöglichkeit für nicht zur Abteilung gehörende Ärzte nach Bestätigung durch die Akademie für ärztliche Fortbildung Literatur- und Selbststudium Für den Nachweis der Nutzung interaktiver elektronischer Medien zur Fortbildung (z. B. Internet, Intranet) ist ein entsprechender Abschlußtest erforderlich. Leitung und Referate zu berufspolitischen Veranstaltungen/Themen, die von der Landesärztekammer Brandenburg durchgeführt werden. 2.3.Bewertungsschema Punkte Vorträge (aktiv) < 30 min 4 Lehrveranstaltungen > 30 min 8 (z. B. ÄK, Akademie, wiss. Gesellschaften, KV) Publikationen < 1 Seite 4 (wiss. und berufsständische Ztschr.) < 2 Seiten 10 > 2 Seiten 20 Kongresse, Tagungen Symposien 1 Tag 8 (z. B. wiss. Gesellschaften, ÄK, Akademie, ½ Tag 4 KV) Kurse (z. B. wiss. Gesellschaften, ÄK, Akademie, KV) 1 Std. 1 Seminare, Workshops (Zertifikat durch ÄK, Akademie) 1 Std. 1 Qualitätszirkel 2 Klinikkonferenzen 1 Std. 1 Hospitationen 2 Std. 1 Fachkommission, Weiterbildungsausschuß, Prüfungsausschuß, Vorstände med.- wissenschaftlicher Gesellschaften Vorsitzender 1 Jahr 12 Mitglieder 1 Jahr 8 Akademie ärztliche Fortbildung: Vorsitzender 1 Jahr 12 Vorstandsmitglieder 1 Jahr 8 Kommissionsmitglieder 1 Jahr 8 Fortbildungsbeauftragte 1 Jahr 8 Literatur- und Selbststudium 1 Jahr 20 Die Entscheidung über die Vergabe von Fortbildungspunkten in weiteren Fällen obliegt der Ärztekammer. 3. Voraussetzungen zur Erteilung des Fortbildungszertifikats Der Erwerb des Fortbildungszertifikats ist fakultativ. Er zeigt an, daß Fortbildung gemäß bestätigter Programme durch die Ärztekammer erfolgt ist. Das bedeutet nicht, daß der Arzt, der dieses Zertifikat nicht erworben haben, zwangsläufig Fortbildungsmängel aufweist. Landesärztekammer Brandenburg Seite 3 von 5

4 Das Fortbildungszertifikat wird nur für die Teilnahme an ärztlichen Fortbildungsmaßnahmen verliehen. Die Teilnahmebestätigungen müssen enthalten: - die Themen der Fortbildungsveranstaltungen - Referenten - Termine, Beginn und Ende der Veranstaltungen - Veranstaltungsorte - Name der Veranstalter - Unterschriften Die Fortbildungen werden durch die Fortbildungsbeauftragten der Akademie, durch die Kammer bzw. durch den Leiter der Fortbildungsveranstaltung (im Nachweisheft) dokumentiert. Für den Erwerb des Fortbildungszertifikates werden nur bepunktete Fortbildungsveranstaltungen anerkannt. Die Themen der Fortbildungsveranstaltungen sollen sich zu 60 % im betreffenden Gebiet und darüber hinaus aus anderen ärztlichen Themen mit interdisziplinärem Charakter zusammensetzen. 4. Beantragung und Gültigkeit des Fortbildungszertifikats 1. Die Erteilung des Fortbildungszertifikats setzt einen Antrag bei der Landesärztekammer voraus. Mit dem Zertifikat wird für einen Dreijahreszeitraum die Teilnahme an von der Landesärztekammer anerkannten Fortbildungen, die nach dem besucht wurden, zertifiziert. 2. Nach Erreichen von 150 Punkten in der freiwillig zertifizierten Fortbildung kann bei der Landesärztekammer Brandenburg ein Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikats gestellt werden, jedoch spätestens 12 Monate nach Erreichen der vollen Punktzahl. 3. Zur Antragstellung sind die im Fortbildungsnachweis der Landesärztekammer (Anlage 2) bestätigten Teilnahmen an anerkannten Fortbildungen vorzulegen. Adäquate Dokumente anderer Kammern werden anerkannt. 4. Der Antrag auf Erteilung des Fortbildungszertifikats muß enthalten: Name, Vorname, akademischer Grad, Geburtsdatum, Arztnummer, Art der ausgeübten Tätigkeit (niedergelassen, angestellt), Anschrift. Die Fortbildungsnachweise sind dem Antrag vollständig beizufügen. 5. Der bei der Akademie für ärztliche Fortbildung gestellte Antrag auf Erteilung des Zertifikats wird auf Vollständigkeit der Angaben geprüft und dem Vorstand der Akademie zur Bestätigung vorgelegt. 6. Die Erteilung des Fortbildungszertifikats obliegt dem Vorstand der Landesärztekammer. Das Zertifikat wird in Form einer Urkunde durch den Präsidenten der Landesärztekammer verliehen und für einen Zeitraum von 3 Jahren erteilt. Danach sollte sich der Arzt erneut nach den geltenden Bedingungen fortbilden, um nach 3 Jahren die Verlängerung des Zertifikats zu erwerben. Landesärztekammer Brandenburg Seite 4 von 5

5 7. Für die Bearbeitung der Anträge und die Ausstellung des Fortbildungszertifikats wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 DM erhoben. Rechtsgrundlage ist die von der Kammerversammlung beschlossene Gebührenordnung. 8. Das Fortbildungszertifikat ist grundsätzlich nicht ankündigungsfähig, d. h. es ist auf dem Praxisschild usw. nicht führbar. Es kann jedoch nach Maßgabe der Berufsordnung in Praxis- und Diensträumen, interkollegial sowie im Internet angezeigt werden. 9. Die vorstehenden Regelungen treten am in Kraft. Dr. med. Udo Wolter Der Präsident Landesärztekammer Brandenburg Anlagen 1. Antrag an die LÄKB auf Aufnahme einer ärztlichen Fortbildungsveranstaltung 2. Fortbildungsnachweiskarte der Landesärztekammer Brandenburg 3. Muster der Urkunde des Fortbildungszertifikats 4. Aktuelle Aufstellung der Fortbildungsbeauftragten der Kreise 5. Auszug aus der Gebührenordnung der LÄKB Landesärztekammer Brandenburg Seite 5 von 5

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