Amtsblatt. Amtlicher Teil. der Gemeinde Schwanfeld. Jahrgang 39 Donnerstag, 25. November 2010 Nr. 24. Danke für die Teilnahme an der Gedenkfeier

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1 Jahrgang 39 Donnerstag, 25. November 2010 Nr. 24 Amtlicher Teil Amtsblatt der Gemeinde Schwanfeld Danke für die Teilnahme an der Gedenkfeier Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, herzlichen Dank für die würdige Mitfeier am Volkstrauertag. Mein besonderer Dank gilt Herrn Pfarrer Benkert, dem Musikverein, dem Jugendspielmannszug, den zahlreichen Fahnenabordnungen und anwesenden Vereinen, dem VdK für den Blumengruß, sowie vor allem auch Ihnen liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger für das Zeichen gegenüber unseren Toten, das Sie durch Ihre Anwesenheit gesetzt haben. Machen wir uns immer wieder bewusst, wie wertvoll Frieden auf allen Ebenen ist. Gewalt ist kein Mittel für die Durchsetzung irgendwelcher Interessen oder Vorstellungen. Ihr Richard Köth 1. Bürgermeister Der Winter steht wieder vor der Tür 1. Räum-, Streu- und Reinigungspflicht auf Straßen und Gehsteigen Die Gemeinde weist auf die Räum- und Streupflicht bei Schnee, Reif- und Eisglätte hin, zu der die Eigentümer der an den Straßen und Fußwegen (auch Treppenwege) angrenzenden Grundstücke verpflichtet sind. Zu räumen und zu streuen sind die Gehsteige und Fußwege. Fußwege sind öffentliche Wege und somit von den Anliegern in gegenseitiger Absprache zu räumen und zu streuen, selbst wenn die Anlieger selbst diese Fußwege nicht nutzen sollten. Das entbindet keinesfalls von der Räum- und Streupflicht. Befindet sich zwischen dem Grundstück und dem Gehweg oder Fußweg ein Grünstreifen oder eine Grünanlage bis zu 10 m Tiefe, so muss der daran angrenzende Gehweg ebenfalls geräumt und gestreut werden. Soweit an Straßen keine Gehsteige vorhanden sind, sind am Rande der öffentlichen Straßen Gehbahnen in 1,5 m Breite, gemessen von der Straßengrundstücksgrenze aus, zu räumen und zu streuen. Dies gilt an Werktagen ab Uhr und an den Sonn- und Feiertagen ab Uhr Schnee- und Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet wird. Die Räum- und Streupflicht sowie die Reinigungspflicht besteht auch an unbewohnten Grundstücken. Die PKW-Besitzer werden gebeten, ihre Autos so zu parken, dass der Winterdienst durch die Räum- und Streufahrzeuge der Gemeinde bzw. des Landkreises ungehindert durchgeführt werden kann. Im Schadensfall könnte dies ggf. ansonsten zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führen. Für die Räum- und Streupflicht gilt das Ordnungswidrigkeitsgesetz. Gemäß den geltenden Gesetzen ist der Winterdienst auch verpflichtet Kontrollen durch zu führen und nicht geräumte Gehwege der Verwaltung zu melden. 2. Räum- und Streuplan der Gemeinde 2.1 Umfang der gemeindlichen Räum- und Streupflicht Die Räumpflicht richtet sich grundsätzlich nach der Verkehrsbedeutung der Straßen und der Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Die Streupflicht besteht innerhalb der geschlossenen Ortslage nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. 1

2 Beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Gefährliche Stellen sind vor allem scharfe, unübersichtliche Kurven, Straßenverengungen, besondere Gefällstrecken und Kreuzungen. Die Verkehrsteilnehmer haben aber auch eine erhöhte Sorgfaltspflicht bei winterlichen Verhältnissen zu beachten. Die Gemeinde ist bemüht, Räumgut im Straßenbereich unter zu bringen was sich trotz allem Bemühen nicht immer verwirklichen lässt. Um die Sicherheit zu gewährleisten appelliere ich an die Einhaltung der vorstehenden Ausführungen. Richard Köth 1. Bürgermeister Holzverstrich der Gemeinde Schwanfeld Der erste diesjährige Brennholzverstrich der Gemeinde Schwanfeld findet voraussichtlich am Samstag, den in der Waldabteilung Eichen und Tasche statt. Beginn: 9.00 Uhr Treffpunkt: Eichen Holzlagerplatz Zum Verstrich kommen Kronen und Polterholz. Der Verkauf erfolgt nur an Privat nicht für gewerbliche Zwecke in haushaltsüblichen Mengen für den bisherigen Bieterkreis (ortsansässige Bürger etc.) und entsprechenden Konditionen. Im Januar / Februar 2011 wird nochmals ein Holzverstrich stattfinden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abfuhr nur bei geeignetem Wetter erfolgen kann! Ich verweise auch auf die verbindlichen Regeln für die Holzaufarbeitung und rückung in den Gemeindewäldern der Gemeinde Schwanfeld, die der Brennholzinteressent durch Unterschrift bestätigt. Bitte beachten Sie bei der Holzaufarbeitung im Wald auch die Vorschriften bzgl. Sicherheit und Gesundheitsschutz (Ausrüstung und Kleidung). Richard Köth 1. Bürgermeister Gibt es in unserer Gemeinde Bedarf für ofenfertiges, aufgearbeitetes Brennholz? Einige Meldungen gingen bereits ein bis zum können noch Bedarfsmeldungen bei der Verwaltungsgemeinschaft nachgereicht werden. Es geht dabei um eine unverbindliche Mengenanfrage. Danach werden wir die Gesamtmenge ermitteln und Ihnen den Preis, pro Ster bzw. Festmeter fertig aufgearbeitet und ggf. nach Hause geliefert, mitteilen. Erst dann ist eine verbindliche Bestellung notwendig. Gemeinde Schwanfeld Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Schwanfeld folgende S A T Z U N G : 1 5 Steuermaßstab und Steuersatz der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom , zuletzt geändert mit Satzung vom (Amtsblatt der Gemeinde Schwanfeld vom Nr. 24) erhält folgende Fassung: Die Steuer beträgt für a) Hunde (Kampfhunde) im Sinne des 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl S. 268, BayRS I) in der jeweils gültigen Fassung 500,-- Euro je Hund. b) Hunde, die nicht unter Buchstabe a) fallen, 50,-- Euro für den ersten Hund und 100,-- Euro für jeden weiteren Hund in einem Haushalt. Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde. 2 Diese Satzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft. Ofenfertiges Brennholz aus dem Gemeindewald Ich erinnere an die Veröffentlichung im letzten Amtsblatt zum Thema: Schwanfeld, Köth, Dipl.-Ing. (FH) 1. Bürgermeister 2

3 S A T Z U N G zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Schwanfeld über die öffentliche Bestattungseinrichtung (Friedhofs- und Bestattungssatzung) Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Absatz 2 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Schwanfeld folgende Satzung zur Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung vom (Amtsblatt der Gemeinde Schwanfeld vom Nr. 14/2009): 1 Dem 16 Abs. 1 Grabmäler wird folgendes angefügt: 3. bei Urnengräber ( 12): Höhe 0,80 m Breite 0,60 m. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Schwanfeld in Kraft. Deshalb werden die Grundstückseigentümer gebeten, auch ihre eventuellen Pächter darüber zu informieren. Beim Bestellen der Felder sollte nur auf den eigenen Grundstücken gewendet werden, um eine unnötige Mehrverschmutzung zu vermeiden. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass Verschmutzungen Einzelner sofern diese nicht durch die Verursacher wieder beseitigt werden durch die Allgemeinheit zu tragen wären. Alle Möglichkeiten der Gleichbehandlung müssen deshalb ausgeschöpft werden. Damit es nicht zu entsprechenden Maßnahmen kommt, bitte ich um Beachtung und sofortiger Reinigung, sofern eine Verschmutzung im Einzelfall nicht vermieden werden konnte. Köth, Dipl.-Ing. (FH) 1. Bürgermeister Nächste Bürgermeister-Abendsprechstunde: Montag, 06. Dezember 2010, Uhr Uhr im Rathaus Schwanfeld, Köth, Dipl.-Ing. (FH) 1. Bürgermeister Sauberhalten der gemeindlichen Feldwege Die Gemeinde hat Interesse, dass die Feldwege möglichst lange in einem guten Zustand erhalten werden und bittet deshalb, deren Verschmutzung, die über das übliche Maß hinausgeht, unbedingt zu vermeiden, um aufwendige Unterhaltsmaßnahmen zu Lasten der Allgemeinheit zu verhindern. Von der Gemeinde werden deshalb zukünftig Kontrollen durchgeführt, die auf folgende Vorschriften basieren: Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen; andernfalls kann der Träger der Straßenbaulast die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen (Art. 16 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz Verunreinigung). Obliegt die Baulast an öffentlichen Feld- und Waldwegen den Gemeinden, so können sie bis zu 75 v. H. ihrer nicht anderweitig gedeckten sächlichen Aufwendungen aus der Baulast auf die Beteiligten umlegen (Art. 54 Abs. 3 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz). Mit anderen Worten: Die Gemeinde kann den nötigen Aufwand für den Unterhalt der Feld- und Waldwege zu 75 v. H. auf die angrenzenden Grundstückseigentümer umlegen. Stellenausschreibung Die Gemeinde Schwanfeld sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die gemeindliche Wasserversorgung und die Kläranlage eine/n Ver- und Entsorger/in. Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Wir erwarten: eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Ver- und Entsorger/in selbständige und präzise Arbeitsweise Eigeninitiative und Kreativität soziale Kompetenzen (Teamfähigkeit, Hilfsbereitschaft und Einsatzbereitschaft) Mitarbeit im Bauhof wünschenswert wäre die Führerscheinklasse CE Wir bieten: tarifgerechte Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und den für den Arbeitgeber einschlägigen Tarifverträgen Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind bis spätestens an die Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld, Schulstr. 2, Schwanfeld zu richten. Köth, Dipl.-Ing. (FH) 1. Bürgermeister 3

4 Erschließung von Einzelbauvorhaben durch Kleinkläranlagen Im Einvernehmen mit dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen werden die Anforderungen an Abwasserbeseitigungsanlagen für die Beseitigung von Hausabwasser oder ähnlichem Schmutzwasser bekannt gegeben. Diese Bekanntmachung ist Grundlage bei der Erstellung von Gutachten im Sinne des Art. 17 a Abs. 1 Ziffer 2 Buchstabe B Bayerisches Wassergesetz (BayWG) durch die anerkannten privaten Sachverständigen nach Art. 78 BayWG. Die Ortsteile, Weiler, Mühlen und Einzelgehöfte der Gemeinden werden in vier Gruppen eingeteilt. I Gebiete, in denen das Abwasser bereits zentral entsorgt wird. In den betreffenden Ortschaften sind Wohnungsbauvorhaben zulässig, wenn das Grundstück tatsächlich an die zentrale Anlage angeschlossen wird. Dies ist durch die Gemeinde anzugeben. Bestehende Anwesen sind an die zentrale Anlage anzuschließen. Kleinkläranlagen sind hier nicht zulässig. II Gebiete, in denen das Abwasser kurzfristig zentral entsorgt werden wird (Zeitraum bis zu 7 Jahren). Für die Übergangszeit ist eine Dreikammerausfaulgrube nach DIN 4261 Teil 1 vorzusehen. III Gebiete, in denen das Abwasser nicht in absehbarer Zeit einer ordnungsgemäßen zentralen Reinigung zugeführt werden wird. Für die Übergangszeit bzw. auf Dauer ist eine Kleinkläranlage mit einer biologischen Nachreinigungsstufe gem. DIN EN Teil 3 vorzusehen. Durch Vorlage eines Gutachtens eines anerkannten privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) ist bei Anwesen in den Gebietskennzeichnungen II und III die ordnungsgemäße häusliche Abwasserbehandlung aufzuzeigen. Für die Übergangszeit bzw. auf Dauer wird eine wasserrechtliche Erlaubnis im vereinfachten Verfahren für die Einleitung in einen leistungsfähigen Vorfluter bzw. in das Grundwasser erteilt. Bei Einleiten in den Untergrund ist Voraussetzung, dass durch einen Sachverständigen die Sickerfähigkeit des Untergrunds nachgewiesen wird. W Nicht unter Art. 17 a BayWG fallende Vorhaben. Dies sind Bauvorhaben in bereits bestehenden und künftigen Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten sowie in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen. Die Begutachtung einer Einleitung aus einer Kleinkläranlage obliegt hier dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen. Für die wasserrechtliche Gestattung ist ein Verfahren nach Art. 17 BayWG durchzuführen. Für alle Kleinkläranlagen gilt: Die ordnungsgemäße Errichtung der Kleinkläranlage ist durch eine entsprechende Bescheinigung eines PSW gegenüber der Kreisverwaltungsbehörde nachzuweisen (Art. 69 BayWG). Für die Eigenüberwachung der Kleinkläranlagen wird auf Anhang 2 Vierter Teil der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) hingewiesen, insbesondere ist alle 2 Jahre dem Landratsamt Schweinfurt eine Bescheinigung eines PSW über die Funktionstüchtigkeit der Anlagen vorzulegen. In landwirtschaftlichen Betrieben anfallendes Abwasser, das dazu bestimmt ist, auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht zu werden, bleibt davon und von der Gebietskennzeichnung unberührt (Art. 42 Bayerische Bauordnung). In der 1. Spalte der Gebietskennzeichnung wird jeder Gemeindeteil einer der vier o.g. Gruppen zugewiesen. Die 2. Spalte der Gebietskennzeichnung legt weitergehende Anforderungen an die Abwasserbeseitigung fest, wenn solche für einen Gemeindeteil aus wasserwirtschaftlichen Gründen notwendig sind. Hierfür dienen folgende Kennzeichnungen: K Karst Für die Abwasserbehandlung ist eine Anlage mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung der Reinigungsklasse + H erforderlich. In diesem Fall kann die nachfolgende Versickerung dann beliebig erfolgen (z.b. über nachgeordneten Sickerschacht oder Untergrundverrieselung). Anstelle von Anlagen mit Reinigungsklasse + H ist auch eine beliebige mechanisch-biologische Anlage mit nachfolgender offener Versickerung des behandelten Abwassers über eine belebte Bodenzone möglich. In diesem Fall muss eine Versickerungsfläche von mindestens 1,5 m²/ew (Mindestfläche 6 m²) über mindestens 20 cm Oberboden vorgesehen werden; die Beschickung soll intermittierend erfolgen. D Reinigungsklasse D Für die Abwasserbehandlung ist eine Anlage mit zusätzlicher Denitrifikation erforderlich. Die genannten weitergehenden Anforderungen (K und D) gelten nur bei Versickerung des gereinigten Abwassers. Ist eine Einleitung in ein oberirdisches Gewässer möglich, so ist das gereinigte Abwasser in dieses oberirdische Gewässer einzuleiten. Bei der Einleitung in ein oberirdisches Gewässer gelten in der Regel keine weitergehenden Anforderungen. Bei einer Häufung von Einzeleinleitungen in ein oberirdisches Gewässer bzw. in ein zusammenhängendes Gewässersystem in einem begrenzten Raum ist eine Anforderungsbetrachtung und gegebenenfalls eine Festlegung der Reinigungsklasse N (Anlage mit zusätzlicher Nitrifikation) durch das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen notwendig. Die Gebietskennzeichnung wird in Zusammenarbeit von Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen und Landratsamt Schweinfurt jährlich aktualisiert bzw. fortgeschrieben und erneut amtlich bekannt gemacht. Abwasserentsorgung im Landkreis Schweinfurt Ausplanungsstand Oktober 2010 Ortsverzeichnis 4

5 Gemeinde Gemeindeteil/ Gebiets- Reini- Flurnummer kenn- gungszeich- stufe nung Schwanfeld Schwanfeld, Fl.Nr. 969 III C Schwanfeld, Fl.Nr. 990 III C Schwanfeld, Fl.Nr III C + V Schwanfeld, Fl.Nr III C + V Schwanfeld, Fl.Nr III C Schwanfeld, Fl.Nr III N Schwanfeld, Fl.Nr. 5381/1 III N Schwanfeld, Fl.Nr III N Schwanfeld, Fl.Nr III N Schwanfeld, Fl.Nr III N Aufgrund der Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZZKKA) gemäß Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom (AllMBl S. 161) und Neubekanntmachung zum , veröffentlicht am im AllMBl.besteht die Möglichkeit der finanziellen Förderung für den Bau, die Erweiterung und Nachrüstung privater Kleinkläranlagen. Allerdings stehen die Mittel bis zum zur Verfügung, solange das Budget nicht ausgeschöpft ist. Der Förderantrag ist bei der Gemeinde einzureichen. Es besteht im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der vorzeitigen Baufreigabe. Weitergehende Informationen gibt es im Internet unter: Hinweis: Für jede Einleitung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist beim Landratsamt Schweinfurt mit dem Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft zu beantragen. 5

6 Annahme von Kleinmengen Bauschutt am Bauhof An folgenden Tagen ist die Annahme von maximal 3 Eimern á 20 l Bauschutt am Bauhof, Jägergasse 3, möglich: Donnerstag, 16. Dezember 2010 Annahmezeit jeweils zwischen Uhr und Uhr Die Kosten pro Eimer betragen 1,50. Die Gemeinde gratuliert Herrn Mauder Richard, Heiligenthaler Str. 11 zum Frau Hackenberg Anna, Hauptstr. 27 zum Herrn Fehn Herbert, Wipfelder Str. 12 zum Herrn Schwinghammer Philipp, Kembachstr. 17 zum Frau Stiller Gertrud, Neuheiligenthal 5 zum Herrn Schneeberger, Wilhelm, Hauptstr. 51 zum 69. Öffnungszeiten Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft (Tel ) Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Rathaus Schwanfeld (Tel ) Montag Uhr Montag - Mittwoch - Freitag Uhr -Adresse VG: poststelle@vg-schwanfeld.de -Adresse Rathaus: info@schwanfeld.de Gemeindebücherei Schwanfeld (Tel ) Montag - Mittwoch - Freitag Uhr Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe (25) Mittwoch, 1. Dezember 2010 Das Amtsblatt Nr. 25 erscheint am 9. Dezember 2010 Telefonnummern und mehr... Bürgermeister dienstlich 09384/ Telefon Telefax Adresse Bürgermeister privat 09384/ /1881 richard@koeth-schwanfeld.de Gemeinde Schwanfeld 09384/ / info@schwanfeld.de Gemeindebücherei 09384/ bibliothek@schwanfeld.de Landratsamt Schweinfurt 09721/55-0 Polizei Notruf 110 Notruf Feuerwehr 112 Rettungsdienst Kath. Pfarramt Schwanfeld 09384/231 Evang. Pfarramt Obereisenheim 09386/99933 pfarrei.schwanfeld@bistumwuerzburg.de Kindergarten Schwanfeld 09384/212 t@tanzberger-online.de Schule Schwanfeld 09384/253 Schulverband Schwanfeld 09384/266 schulverband@schwanfeld.de ÜZ-Lülsfeld 09382/604-0 Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld 09384/ / poststelle@vg-schwanfeld.de VG Schwanfeld Geschäftsstellenleiter 09384/ VG Schwanfeld Kassenwesen 09384/ Kassenärztl. Notdienst Zahnärztl. Notdienst

7 Nichtamtlicher Teil Elisabethenverein Schwanfeld e.v. Medienbereitstellung Am Mittwoch, den findet die ordentliche Mitgliederversammlung um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Tagesordnung 1. Eröffnung und Totengedenken 2. Protokoll der letzten Mitgliederversammlung 3.1 Bericht des Vorsitzenden 3.2 Kassenbericht Jahresrechnung 3.3 Bericht der Kassenprüfung und Entlastung der Vorstandschaft. 4. Haushaltsplan Neuwahlen der Vorstandschaft 6. Verschiedenes und Anträge Wir laden alle Mitglieder herzlich ein. Schwanfeld, den Für die Vorstandschaft 1.Vorsitzender. Thomas Tanzberger Übrigens: Für die Advents- und Weihnachtszeit halten wir für Sie interessante Medien bereit. Kommen Sie doch einfach einmal vorbei. Ihr Büchereiteam Anita Köth und Claudia Kober Gemeindebücherei Voranzeige: Die Gemeindebücherei ist vom 24. Dezember 2009 mit 31. Dezember 2010 geschlossen. Wir verlängern für Sie gerne die Ausleihzeit Ihrer Medien. Bitte besorgen Sie sich ausreichend Lesestoff. Bastelnachmittag Bei unserer November-Aktion bastelten wieder 34 Kinder mit Begeisterung eine Eule aus Naturmaterialien. Stolz trugen sie dieses, ihr Kunstwerk, nach Hause. Nächster Blutspendetermin: Montag, 6. Dezember 2010, Uhr Aula der Verbandsschule Erstmalig wird eine kostenlose Kinderbetreuung für Kinder ab 2 Jahre angeboten. Sportverein Schwanfeld Am findet unser letztes Heimspiel in diesem Jahr statt. Wir haben unser Sportheim an diesem Tag von Uhr geöffnet. Für die Adventsfeiern im Sportheim bitten wir Sie folgende Termine vorzumerken: , Uhr Fußballjugend (G-, E- und D-Junioren) des SV Schwanfeld , Uhr Adventsfeier für alle Mitglieder des SV Schwanfeld mit Ehrung von langjährigen Vereinsmitgliedern. An diesem Abend werden wir Ihnen einen kleinen Imbiss servieren. gez. die Vorstandschaft 7

8 VdK Erinnerung VDK-Weihnachtsfeier im Bürgerzentrum Beginn: 14 Uhr Der VDK-Ortsverband Schwanfeld freut sich auf Euer Kommen. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Seniorenkreis Herzliche Einladung zum Seniorennachmittag im Pfarrsaal am um Uhr SOS Kaputte Schaukel!!! Liebe Eltern Großeltern, Freunde und Geschäftsleute, seit dem Sommer ist im Spielhof des Kindergartens die Schaukel defekt und nicht mehr zu reparieren. Da diese von den Kindern schmerzlich vermisst wird wollen wir eine neue kaufen. Die Anschaffungskosten bei Selbstmontage liegen bei ca ,00. Um diesen Betrag aufbringen zu können brauchen wir Ihre Hilfe! Kennen Sie spendenwillige Personen, Firmen oder vielleicht Sie selbst, die auf unser Kindergartenkonto einen Spendenbetrag überweisen würden, so teilen Sie ihnen doch bitte unsere Bankdaten mit. Gerne erhalten Sie hierfür eine Spendenquittung. VR-Bank Schweinfurt eg BLZ: Kontonr.: Betreff: Schaukel Verein für Volkstanz und Brauchtumspflege Der Verein für Volkstanz und Brauchtumspflege veranstaltet in diesem Jahr wieder seine Krippenausstellung. Sie findet am 4. Adventssonntag von Uhr bis Uhr im Bürgerzentrum statt. Kaffee, Kuchen, Glühwein und Getränke werden im Pfarrsaal angeboten. An diesem Nachmittag werden uns die Kinder des Musikvereins auf Weihnachten einstimmen. Für diese Ausstellung suchen wir noch Krippen und sehenswerte Weihnachtsartikel. Der Aufbau findet am Samstag ab Uhr statt. Wir freuen uns über eine rege Ausstellungsbeteiligung. Interessenten melden sich bei: Helene Popp 09384/881967, oder Margarete Blaschko 09384/758 Die Vorstandschaft Kindergarten St. Michael Am war es wieder soweit, die Kinder des Kindergartens St. Michael Schwanfeld zogen mit bunten Laternen mit ihren Erzieherinnen, Eltern und Freunden in den frühen Abendstunden durch das Dorf. Höhepunkt war das schon traditionell stattfindende St. Martin Schauspiel. Nach dem Umzug fand ein gemütliches Beisammensein am Weidenbaum bei Feuer, Martinsgebäck, Glühwein und Bratwurst statt. Allen beteiligten Helfern, Musikanten, Spendern, Feuerwehr und Bauhof sagen wir im Namen des Kindergartenteams sowie des Elternbeirates herzlichen Dank. Krabbelgruppe Kleine Strolche Die Krabbelgruppe Kleine Strolche treffen sich jeden Freitag, von bis ca Uhr im Bürgerzentrum. Musikverein Zwei unserer Nachwuchsmusiker haben am an den Leistungsprüfungen des Nordbayerischen Musikbundes in Unterpleichfeld teilgenommen: Anna Reitwießner erhielt bei der D1-Prüfung das Bronzeabzeichen und Christoph Sauer errang in der D2-Prüfung das Silberabzeichen. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg von der Vorstandschaft eures Musikvereins Schwanfeld. Voranzeige: Adventskonzert am Sonntag, , um 18 Uhr in der Pfarrkirche. Gesundes Frühstück in der Schwanfelder Bücherei Nachdem im Sachunterricht und einem sechswöchigen Projekt an der gesamten Grundschule Schwanfeld ausführlich das Thema Gesunde Ernährung auf dem Programm stand, waren die 30 Schüler der Klasse 2c zu Gast in der Bücherei und bei der Büchereileiterin Anita Köth. Die Zeit in dem etwas anderen Klassenzimmer ver 8

9 flog für die Kinder in Windeseile. So las die Lehrerin, Frau Anette Altenhöfer, den Kindern erst einmal die Geschichte vom Kleinen Rabe Socke vor, der sich beim Essen so gar nicht wusste zu benehmen, was bei den Schülern zu herzlichem Lachen führte. Frau Köth klärte die Kinder sodann zum richtigen Benehmen bei Tisch auf, zeigte ihnen einen ansprechend gedeckten Tisch und besprach anhand von Bilderbüchern die Entstehung eines gesunden Frühstücks. Allen Zuhörern lief dabei das Wasser im Mund zusammen und so konnten sie es kaum erwarten, sich am Buffet zu bedienen und von den gesunden Leckereien, die die Eltern so kreativ, ansprechend und reichhaltig vorbereitet hatten, zu kosten. Den Vormittag schloss Frau Köth mit einer Bastelaktion ab. Mit einem Dankelied und präsent verabschiedete sich die Klasse mittags schließlich von der Bücherei und den fleißigen Mamas. SV Schwanfeld - Jugendfußball Dank der finanziellen Unterstützung der Firma GARTEN- UND LANDSCHAFTSBAU SEUFERT (Oberpleichfeld) und den günstigen Konditionen von SPORT-KÖNIG (Werneck) konnten wir für unseren Nachwuchs einen neuen Trikotsatz kaufen. Die A-Junioren und die Verantwortlichen des Sportvereins freuen sich über diese Unterstützung! Auf diesem Wege noch einmal herzlichen Dank! Katholische Pfarrgemeinde St. Michael Schwanfeld Freitag :30 Frühschicht im Pfarrsaal 18:00 Rosenkranz 18:30 Wort-Gottes-Feier Samstag 1. ADVENT - VAM :30 Vorabendmesse, Kirchgeld im Pfarrsaal, Glühweinverkauf durch die Ministranten Sonntag 1. ADVENT :30 Rosenkranz Termine November/Dezember Sportverein Jugend Weihnachtsfeier Sportheim VdK Weihnachtsfeier Bürgerzentrum Gemeinde Bürgermeistersprechstunde Rathaus Bayer. Rotes Kreuz Blutspende Aula der Schule Elisabethenverein Jahreshauptversammlung Bürgerzentrum Kaninchenzuchtverein Kaninhop-Weihnachtsfeier Hasenstad l Sportverein Adventsfeier Sportheim 11./ Geflügelzuchtverein Vereinsschau Altes Kino Musikverein Adventskonzert Kirche St. Michael Verein f. Volkstanz u. Br Krippenausstellung Bürgerzentrum KAB Waldweihnacht KAB Silvesterlauf 9

10 Montag :00 Hausgottesdienst :00 Rosenkranz Freitag :30 Frühschicht 9:00 Krankenkommunion 18:00 Rosenkranz 18:30 Bibelkreis im Pfarrsaal Samstag :30 Rorate mit den Kommunionkindern Sonntag 2. ADVENT :45 Amt 13:30 Rosenkranz Mittwoch Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter :00 Rosenkranz Freitag :30 Frühschicht 18:00 Rosenkranz 18:30 Amt Sonntag 3. ADVENT (Gaudete) :00 Amt, KiWo 13:30 kein Rosenkranz 18:00 Adventskonzert vom Musikverein in der Kirche Glühwein und Plätzchen im Advent Die Ministranten waren wieder fleißig und haben auch in diesem Jahr an einem Nachmittag etliche Plätzchen gebacken. Unser besonderer Dank gilt wieder der Bäckerei Dietmann, die freundlicherweise ihren Ofen zum Backen zur Verfügung stellte. Im Rahmen unserer alljährlichen Glühweinaktion am und jeweils nach der Vorabendmesse besteht die Gelegenheit das Gebäck zu kaufen. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Kommen und auf gute Gemeinschaft. Evang. Pfarramt Obereisenheim Gottesdienste Obereisenheim Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst mit anschl. Kirchenkaffee Sonntag, , Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst Sonntag, , Uhr Gottesdienst Gemeindezentrum Bergtheim Ev. Matthäuskirche Mittwoch, Uhr Gottesdienst zum Buß- und Bettag mit Beichte und Abendmahl Sonntag, Uhr Wirbelwindgottesdienst für Familien mit Kindern von 0-6 Jahren Sonntag, Uhr Wirbelwindgottesdienst für Familien mit Kindern von 0-6 Jahren Freitag, Uhr Ökumenischer Kindertreff Freitag, Uhr Adventsandacht Sonntag, Uhr Gottesdienst mit anschließendem Kirchenkaffee Freitag, , Uhr Adventsandacht Samstag, , h, Konfitreffen:, Gemeindezentrum Samstag, , Uhr ökumenische Frühschicht mit anschl. Frühstück, Gemeindezentrum Sonntag, , Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst 10

11 Brauchen Sie Hilfe oder Unterstützung? Dann sprechen Sie uns an Helferkreis der Pfarreiengemeinschaft Luisenhöhe Einsatzleitung: Rosi Leiter, Tel / Informationsmaterial zum Mitnehmen finden Sie in Ihrer Kirche. Sie können unsere Arbeit auch gerne mit einer Spende unterstützen Spendenadresse: Helferkreis, Kath. Kirchenstiftung Konto-Nr BLZ/Bank VR-Bank Schweinfurt eg Verwendungszweck: Spende f. Helferkreis Pfarreiengem. Luisenhöhe Caritas-Sozialstation St. Michael e.v. Am Schlosspark Werneck Telefon 09722/7674 Fax 09722/7632 Ärztl. Notfalldienst Dr. Wißler, Kerstin, Adenauerplatz 10, Schwanfeld, Tel / Dr. Götz, Hauptstr. 37, Röthlein, Tel / Dr. Liebold,, Lindenweg 3, Kolitzheim, Tel / Dr. Römmelt, Schlossgarten 5, Schwanfeld, Tel /377 Sprechzeiten: Am Samstag und Sonntag findet jeweils eine Sprechstunde von Uhr und von Uhr statt, am Mittwoch von Uhr. (Dienstzeiten: von Freitag Uhr bis Montag 8.00 Uhr, an Feiertagen von Uhr am Vorabend bis 8.00 Uhr des folgenden Werktages am Mittwoch von Uhr bis Donnerstag 8.00 Uhr). In den sprechstundenfreien Zeiten bitte die Bereitschaftsdienstzentrale anrufen: Tel (0,12 Euro/Min.) Zahnärztlicher Notfalldienst Dr. Friedr.-Wilh. Grelle, SW, Rückertstr / Stephan Hahne, Werneck, Schönbornstr / Dr. Derya Hendrich, SW, Lange Zehntstr / Maximilian Herpich, SW, Am Deutschhof / Notfalldienstzeiten: Uhr und von Uhr Anwesenheit in der Praxis. In der übrigen Zeit besteht Rufbereitschaft. Unter der Telefonnummer / erhalten Bürger Auskunft über die Möglichkeit einer zahnärztlichen Versorgung außerhalb der regulären Praxiszeiten (Notdienst). Dienstplan - Kinderärzte Mo. 22. Fr Dr. Gimpl, Elisabeth, Schweinfurt, Neutorstr Fr. 26. So Stadler, Johannes, Gerolzhofen, Bahnhofstr /8971 So. 28. Mo Dr. Hoffmann, Klaus, Niederwerrn, Friedhofstr Mo Fr Stadler Johannes, Gerolzhofen, Bahnhofstr /8971 Fr. 3.. So Dr. Hoffmann, Klaus, Niederwerrn, Friedhofstr So. 5. Mo Stadler, Johannes, Gerolzhofen, Bahnhofstr /8971 Mo. 6. Di Dr. Hoffmann, Klaus, Niederwerrn, Friedhofstr Di. 7. Mi Dr. Fösel, Stephan, Schonungen, Bachstr Mi. 8. Fr Dr. Hoffmann, Klaus, Niederwerrn, Fr. 10. Sa Friedhofstr Dr. Fösel, Stephan, Schonungen, Bachstr Sa. 11. So Dr. Freiwald-Tries, Monika, Schonungen, Bachstr So. 12. Mo Dr. Oberndorfer, Jutta, Schonungen, Bachstr Mo. 13. Di Dr. Fösel, Stephan, Schonungen, Bachstr Di. 14. Mi Dr. Hoffmann, Klaus, Niederwerrn, Friedhofstr Mi. 15. Do Dr. Oberndorfer, Jutta, Schonungen, Bachstr Do. 16. Fr Dr. Fösel, Stephan, Schonungen, Bachstr Fr. 17. Sa Dr. Ibel, Johann, Werneck, Schönbornstr Sa. 18. So Dr. Blume, Jörg, Schweinfurt, Manggasse So. 19. Mo Dr. Nanke, Tobias, Schweinfurt, Friedr.-Stein-Str Die Zeiten gelten jeweils von abends morgens 8.00 an den Werktagen, am Wochenende von Samstag 8.00 bis Montag 8.00 Uhr. 11

12 Apotheken - Notfalldienst November Do A 2. Do H 9. Do B 26. Fr B 3. Fr I 10. Fr C 27. Sa C 4. Sa J 11. Sa D 28. So D 5. So K 12. So E 29. Mo E 6 Mo L 13. Mo F 30. Di F 7. Di M 14. Di G 1. Mi G 8. Mi A 15. Mi H A Schönborn-Apotheke, Werneck ( ) Niklaus-Apotheke, Veitshöchheim (09 31) B Rosen-Apotheke, Poppenhausen ( ) Rosen-Apotheke, Veitshöchheim (09 31) St.-Mauritius-Apotheke, Estenfeld ( ) 4 22 C Hubertus-Apotheke, Arnstein ( ) St.-Laurentius-Apotheke, Zell (09 31) D Löwen-Apotheke, Niederwerrn ( ) Rats-Apotheke, Rimpar ( ) St.-Margareten-Apotheke, Margetshöchheim (09 31) E Falken-Apotheke, Veitshöchheim (09 31) Schwanen-Apotheke, Schwanfeld (09384) F Dürer-Apotheke, Rottendorf ( ) Rathaus-Apotheke, Euerbach (09726) Mohren-Apotheke, Karlstadt ( ) 341 G Martins-Apotheke, Arnstein ( ) Apotheke am Dürrbach, Würzburg-Dürrbach (09 31) H Apotheke Vanselow, Werneck ( ) Rudolph-Glauber-Apotheke, Karlstadt ( ) I Anker-Apotheke, Niederwerrn ( ) Maternus-Apotheke, Güntersleben ( ) Markt-Apotheke, Zellingen ( ) J Michaelis-Apotheke, Kürnach ( ) Brunnen-Apotheke, Dittelbrunn ( ) Franken-Apotheke, Karlstadt ( ) K Hubertus-Apotheke, Bergtheim ( ) Brunnen-Apotheke am Saupurzl, Karlstadt ( ) L St.-Burkard-Apotheke, Örlenbach ( ) St. Vitus-Apotheke, Rottendorf ( ) Turm-Apotheke, Zellingen ( ) M Werntal-Apotheke Werneck ( ) VItaFit-Apotheke am Krankenhaus, Karlstadt ( ) Praxis Drs. Römmelt ist am 26. November 2010 wegen Trauerfall geschlossen. Die Vertretung hat freundlicherweise Fr. Dr. Folz in Wipfeld übernommen. Tel SCHWEINFURT STADT UND LAND Neues Gastgeberportal für die Region Schweinfurt 360 Verbesserte Präsentations- und Buchungsmöglichkeit - Datenerhebung läuft ab sofort Stadt und Landkreis Schweinfurt bündeln seit April diesen Jahres die touristischen Interessen und vermarkten diese gemeinsam. In vielen Bereichen stehen Umstrukturierungen und Neuorganisationen an. So gibt es u. a. auch eine neue Werbeplattform für Unterkunftsbetriebe in Stadt und Land Schweinfurt. Künftig wird es auf der Tourismus-Homepage www. schweinfurt360.de ein attraktives Online-Gastgeberportal mit Druck- bzw. Dowloadfunktion geben, welches ein gedrucktes Gastgeberverzeichnis ersetzt. Nähere Informationen zum neuen Online-Gastgeberportal, den damit verbundenen Präsentationsmöglichkeiten und Gebühren sowie die entsprechende Vereinbarung, sind bei der Tourist-Information Schweinfurt 360, Rathaus, Markt 1, Schweinfurt, tourismus@schweinfurt360.de erhältlich. Ansprechpartnerinnen sind Frau Beuerlein, Telefon 09721/ , bettina.beuerlein@ schweinfurt360.de., und Frau Dannhäuser, Telefon 09721/ , tanja.dannhaeuser@schweinfurt360.de. Die Aufnahme in das neue System ist ab sofort möglich. Bitte beachten Sie, dass die derzeitige Listung der Unterkunftsbetriebe auf der Homepage mit dem Systemwechsel wegfällt. Weihnachtsbäckerei für Kinder Am Samstag, den 04. Dezember, bietet der Kreisjugendring (KJR) in Kooperation mit dem Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Alfons Goppel Schweinfurt ein besonderes Weihnachtsevent für Kleine an: Von morgens um 8.30 Uhr bis mittags um Uhr werden mit den Kindern Omas Lebkuchen nach traditionellen Rezepten gebacken. Alle Bäcker im Alter zwischen 6 und 9 Jahren können sich für die Weihnachtsbackstube anmelden. Mitzubringen sind eine Backschürze und 6,- Teilnahmebeitrag. Veranstaltungsort ist das Berufliche Schulzentrum Alfons Goppel. Nähere Infos und Anmeldung beim KJR unter 09721/ bzw. unter de. 12

13 Liebe Schwanfelder, liebe Kunden, in diesem Jahr findet bei uns kein Weihnachtsmarkt und auch bei Erwin kein Christbaumverkauf statt. Christbaumverkauf am Sa von 9-14 Uhr Wir bedanken uns für die Treue in den letzen Jahren und hoffen auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr. Eine schöne Advents- und Weihnachtszeit wünscht Ihr Team der Schreinerei Werner Eichelbrönner Frisch geschlagene Nordmann-Tannen und Blaufichten garantiert aus dem Spessart bei Familie Leyrer Hauptstraße Schwanfeld Tel / solange Vorrat reicht - Sonder-/Übergrößen bis Sa vorbestellen! JETZT HANDELN UND SPAREN UMSTEIGEN AUF 100 % NATURSTROM ÜZ-NATUR-12 Erstmalig günstiger als Haushaltsstrom Grundpreis um 12,00 pro Jahr reduziert Garantiert aus bayerischer Wasserkraft Strom - Preis - Garantie bis Die Garantie gilt für den reinen in ÜZ-Verantwortung stehenden Energiekostenanteil sowie das Netzentgelt. Ausgeschlossen sind sämtliche Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegten Belastungen, bei deren Änderungen Preise angepasst werden können. ÜZ-Kunden erhalten in diesen Tagen ein Angebot. Senden Sie uns die Vertragsanforderung zurück und sparen Sie! Jetzt umsteigen auf ÜZ-Natur-12 und sparen! Alle Einzelheiten unter 09382/ oder

14 Weihnachtsbäckerei für kleine Engel Kinder backen Weihnachtsplätzchen Kurs 1710, Samstag 11. Dezember, Uhr Uhr Sie gehören zu Weihnachten wie der Weihnachtsbaum, der Adventskalender oder der Duft nach Zimt und Vanille: Weihnachtsplätzchen! Kinder bekommen leuchtende Augen und sind stolz darauf, bei den Festtagsvorbereitungen helfen zu dürfen. Für sie ist das Plätzchenbacken ein besonderer Genuss, weil es mit Selbermachen, Naschen und viel Vorfreude verbunden ist... und in der Gruppe macht es sowieso doppelt Spaß! Natürlich bekommen die Kinder eine Kochschürze, Rezepte und die gebackenen Plätzchen mit nach Hause - Plätzchendose nicht vergessen! Für alle Kinder ab 6 Jahren Preis pro Kind...15,00 Reservieren Sie unter kochschule@dietmann.de oder unter (Nur noch wenige Plätze frei) Ab Anfang Dezember neue Kochschultermine für 2011 Hauptstraße Schwanfeld Mo Fr 9 18 Uhr Sa 9 16 Uhr Telefon ( ) Fax ( ) peks Ihre persönliche Druckerei! delta druck drucken binden kopieren laminieren Tassen-Druck T-Shirt-Druck Stempelerstellung Am Weiherlein 1 fon info@delta-druck-peks.de Schwanfeld fax

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