Institut für Tierzucht und Genetik der VMU-Wien
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- Nicole Claudia Fertig
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1 PROTOKOLL: PROJEKT: ERVIP-Züchtergruppe Schweizer Sennhunde Besprechung über zu untersuchende Krankheiten (Komission), die im Rahmen des ERVIP-Projektes für die Schweizer Sennhunde zu berücksichtigen sind. Datum der Besprechung: Ort der Besprechung: Anwesende: Institut für Tierzucht und Genetik der VMU-Wien - Dr. Gerhard Biberauer (Organisation ERVIP/AKVE der VÖK; biberauer@kleintier-ordination.com; Engerwitzdorf/OÖ; Tel: 07235/50550) - A.Univ.Prof.Dr.Irene Sommerfeld-Stur (irene.sommerfeld-stur@vu-wien.ac.at; VMU Wien-Tierzucht; Tel 01/ ) - Maria-Irene Lassnig-Ita (für Berner Sennhunde; bernerhof@riesenberg.at; Amstetten/NÖ, Gel 07472/2399) - Grete und Hans Stadlbauer (für Entlebucher Sennhunde; gaensewiesen@yahoo.de; Gramastetten/OÖ; Tel: 07239/8230) - Maria Prieschl (für Appenzeller; prieschl@utanet.at; Haibach/OÖ, Tel: 07211/8344) - Edith Schebor (für Große Schweizer Sennhunde; edith.schebor@a1.net; Bärnkopf/NÖ; Tel 02827/358) - Dr. Anita Pachatz (Dissertation über Berner Sennhunde; ( anita.pachatz@royal-canin.at) Das Ziel dieses Projektes ist einen erbgesunden SENNHUND, nach aktuellen Stand der Wissenschaft zu züchten. Die Organisation der Papiere (ÖKV, FCI) ist Sache der hier engagierten Züchtergruppe. Nach einer kurzen Begrüßung durch Prof. Irene Somerfeld-Stur und Dr. Gerhard Biberauer, wo auf den Zweck der Sitzung, nämlich die relevanten Krankheiten für die Schweizer Sennhunde festzulegen, hingewiesen wird, beginnt die Besprechung mit den relevanten Erkrankungen der Berner Sennhunde. Berner Sennhunde: (für ERVIP-Züchtergruppe verantw. Maria-Irene Lassnig-Ita) Nach einer Auflistung der häufigsten Krankheiten beim Berner Sennhund durch Prof. Sommerfeld-Stur einerseits, sowie Fr. Lassnig und Dr. Biberauer beginnt die Diskussion über die relevantesten zu untersuchenden Erkrankungen: HD, ED, Kreuzbandriss, Nierenerkrankungen, Entropium, Ektropium, Epilepsie, Magendrehung/blähung; van Willebrand Disease (vwd), Aortenstenose (zur Erfassung Stichprobenscreen empfohlen), Portosystemischer Shunt, Tumorerkrankungen (v.a. Maligne Histiozytose), Gebiß- und Zahnfehler. In der anschließenden Diskussion wird hauptsächlich über die Nierenerkrankungen und Maligne Histiozytose diskutiert (polygener Erbgang laut Prof I. Sommerfeld-Stur, Uni Giessen soll Blutuntersuchungen machen laut Fr. Stadlbauer; Dr. Biberauer gibt Untersuchungsmöglichkeit der CNRS- Uni Rennes; Frankreich Dr. André bekannt). Die Meldung der Todesursache und die Diagnostik zur sicheren Feststellung der Todesursache werden diskutiert (tierärztlich gesicherte Diagnose, pathologischhistologischer Befund). Relevante Untersuchungen und Krankheiten bei allen Schweizer Sennhunden: Der Zucht liegen die ERVIP Gesundheitsbestimmungen (Microchip-Kennzeichung etc.), die ÖKV- Zuchtordnung in der geltenden Fassung, der jeweils geltende Rassestandard des FCI und die Mindestanforderungen der geltenden medizinischen Befunde nach VSSÖ-Zuchtordnung (derzeit Punkt 17.6.
2 der Zucht- und Körordnung für die Zucht von Schweizer Sennhunden in Österreich Ausgabe 2005). zugrunde. Im Einzelnen wurden folgende Untersuchungen für die Züchter von Berner Sennhunden für die Erfüllung der ERVIP-Kriterien festgelegt: (für ERVIP-Züchtergruppe verantw. Maria-Irene Lassnig- Ita) - HD und ED: Gezüchtet werden soll nur mit Hunden die entweder HD-frei und ED Grad 0 haben. Erlaubt ist auch eine Verpaarung von Hunden bei denen jeweils nur 1 Paarungspartner entweder HD B oder ED Grad 1 hat. - Entropium/Ektropium: Untersuchung durch einen fachkundigen Tierarzt vor dem Zuchteinsatz - Epilepsie: Vorerst ist eine Meldepflicht vorgesehen, Züchtern wird angeraten an laufenden Forschungsprojekten durch Zusendung von Blutproben teilzunehmen. Unter Beachtung des aktuellen Wissenstandes (Gentest?) sind Änderungen möglich. - Nierenerkrankungen: Zur Erkennung v.a. der protein- loosing nephropathy muss vor jedem Zuchteinsatz eine Urinuntersuchung stattfinden mit Messung der Eiweiss/Kreatinin Ratio. Für bekannte Nierendysplasien besteht eine Meldepflicht. - Kreuzbandriss (KBR): Es besteht bei Auftreten von KBR Meldepflicht. - Tumoren, insbesonders Maligne Histiozytose (MH): Derzeit besteht bei Diagnose von Maligner Histiozytose (MH) Meldepflicht, wobei betroffene Tiere nicht mehr zur Zucht verwendet werden dürfen. Unter Beachtung des aktuellen Wissenstandes sind Änderungen dieser Vorschrift möglich. Die Züchter von Berner Sennhunden sind aufgerufen an Tests (Blutuntersuchungen) zur Aufklärung der Vererbung von MH mitzumachen (Uni Giessen, CNRS- Rennes; USA?). Es muss ein Anliegen von ERVIP-Züchtern von Sennhunden sein, nur mit einem Gebiss mit vollständiger Zahnanzahl und korrekter Kieferrelation (UK-Prämolare vor OK-Prämolaren, korrekte Stellung und Winkelung der Unterkiefercanini; kein Kreuz-, Kopf-, Rück- oder Vorbiss) zu züchten. Hunde mit fehlendem P1 oder M3 im Unterkiefer müssen jedenfalls einem fachkundigen Tierarzt vorgestellt werden, damit die geforderte korrekte Kieferrelation festgestellt werden kann. Idealerweise soll durch Zahnröntgen festgestellt werden, ob die fehlenden P1 oder M3 nur nicht durchgebrochen sind (Impaktion/Retention). Um vor allem über die Krankheiten MH und Epilepsie genauere Daten zu bekommen ist die Todesursache nach tierärztlichem Befund oder mittels pathologisch-histologischer Untersuchung zu melden.
3 Untersuchungen für die Züchter von Appenzeller Sennhunden für die Erfüllung der ERVIP-Kriterien: (für ERVIP-Züchtergruppe verantw. Maria Prieschl) - HD und ED: Gezüchtet werden soll nur mit Hunden die entweder HD-frei und ED Grad 0 haben. Erlaubt ist auch eine Verpaarung von Hunden bei denen jeweils nur 1 Paarungspartner entweder HD B oder ED Grad 1 hat. - Entropium/Ektropium: Untersuchung durch einen fachkundigen Tierarzt vor dem Zuchteinsatz - Patellaluxation: Die Untersuchung muss durch einen vom AKVE der VÖK berechtigtem Tierarzt durchgeführt werden. Die Untersuchung ist vor dem ersten Zuchteinsatz durchzuführen; die Zucht ist nur mit Patellabefunden von Grad 0/0 erlaubt. - Tumoren, insbesonders OSTEOSARKOME: Bei der Diagnose von Osteosarkomen besteht Meldepflicht, wobei betroffene Tiere nicht mehr zur Zucht verwendet werden dürfen. - Herzerkrankung persistierende Ductus arteriosus Bei Auftreten dieses Herzfehlers besteht Meldepflicht und Zuchtausschluß. Das Anliegen von ERVIP-Züchtern von Sennhunden nur mit einem Gebiss mit vollständiger Zahnanzahl und korrekter Kieferrelation (UK-Prämolare vor OK-Prämolaren, korrekte Stellung und Winkelung der Unterkiefercanini; kein Kreuz-, Kopf-, Rück- oder Vorbiss) zu züchten gilt auch für Appenzeller Sennhunde. Hunde mit fehlendem P1 oder M3 im Unterkiefer müssen jedenfalls einem fachkundigen Tierarzt vorgestellt werden, damit die geforderte korrekte Kieferrelation festgestellt werden kann. Idealerweise soll durch Zahnröntgen festgestellt werden, ob die fehlenden P1 oder M3 nur nicht durchgebrochen sind (Impaktion/Retention). Um vor allem über Tumorerkrankungen genauere Daten zu bekommen ist die Todesursache nach tierärztlichem Befund oder mittels pathologisch-histologischer Untersuchung zu melden.
4 Untersuchungen für die Züchter von Entlebucher Sennhunden für die Erfüllung der ERVIP-Kriterien: (für ERVIP-Züchtergruppe verantw. Grete/Hans Stadlbauer) - HD Gezüchtet werden soll nur mit Hunden die entweder HD-frei (A) oder HD-Übergangsform (B). Bis auf weiteres ist auch eine Verpaarung von Hunden erlaubt, bei denen nur 1 Paarungspartner HD-C hat. - Ellbogengelenksdysplasie (ED): Im Rahmen von ERVIP ist für Entlebucher Sennhunde die Röntgenuntersuchung auf ED vorzusehen, um in der Population das Auftreten zu erfassen. - Augenerkrankung progressive Retinaatrophie (PRA): Nachdem von der Firma Optigen ein Gentest zur Verfügung steht ist dieser bei Zuchttieren im Rahmen dieses ERVIP-Projektes durchzuführen. Die Verpaarung ist dann konform zu den Testergebnissen so durchzuführen, dass keine kranken Nachkommen auftreten. - Augenerkrankung Katarakt und Glaukom: Hinsichtlich Katarakt und Glaukom muss vor dem ersten Zuchteinsatz und ab dem 6. Lebensjahr vor jedem Zuchteinsatz ein negativer Befund eines für diese Untersuchung zugelassenen Tierarztes aus dem Arbeitskreis der Veterinärophthalmologen Österreichs (AKVO) vorliegen. - Nierenerkrankung ektopischer Ureter Bei Auftreten von ektopischen Ureteren ist aufgrund der Schwere dieser Erkrankung eine Meldepflicht vorgesehen und die Elterntiere aus der Zucht auszuschließen. - Herzerkrankung Aortenstenose : Zur Feststellung der Verbreitung dieser Erkrankung ist eine Herzuntersuchung mittels Ultraschall bei entsprechend ausgebildeten Tierärzten bei Zuchttieren anzuraten. - Kreuzbandriss (KBR): Es besteht bei Auftreten von KBR Meldepflicht. - Stummelschwanz Bei einer Zuchtpaarung darf nur ein Paarungspartner einen Stummelschwanz aufweisen. Das Anliegen von ERVIP-Züchtern von Sennhunden nur mit einem Gebiss mit vollständiger Zahnanzahl und korrekter Kieferrelation (UK-Prämolare vor OK-Prämolaren, korrekte Stellung und Winkelung der Unterkiefercanini; kein Kreuz-, Kopf-, Rück- oder Vorbiss) zu züchten gilt auch für Entlebucher Sennhunde. Hunde mit fehlendem P1 oder M3 im Unterkiefer müssen jedenfalls einem fachkundigen Tierarzt vorgestellt werden, damit die geforderte korrekte Kieferrelation festgestellt werden kann. Idealerweise soll durch Zahnröntgen festgestellt werden, ob die fehlenden P1 oder M3 nur nicht durchgebrochen sind (Impaktion/Retention). Um genauere Daten über Herz und Nierenerkrankungen zu bekommen ist die Todesursache nach tierärztlichem Befund oder mittels pathologisch-histologischer Untersuchung zu melden.
5 Untersuchungen für die Züchter von Großen Schweizer Sennhunden für die Erfüllung der ERVIP- Kriterien: (für ERVIP-Züchtergruppe verantw. Edith Schebor) - HD, ED, OCD: Gezüchtet werden soll nur mit Hunden die HD-frei sowie OCD-frei und ED Grad 0 haben. Aufgrund der kleinen Anzahl von in Frage kommenden Zuchttieren ist es bis auf weiteres erlaubt auch mit Hunden zu züchten, die HD-B oder HD-C (nur 1 Paarungspartner) haben sowie eine ED-Befund von 0/0 bis 1/1 aufweisen. - Augenerkrankung Katarakt: Hinsichtlich Katarakt muss vor dem ersten Zuchteinsatz und ab dem 6. Lebensjahr vor jedem Zuchteinsatz ein negativer Befund eines für diese Untersuchung zugelassenen Tierarztes aus dem Arbeitskreis der Veterinärophthalmologen Österreichs (AKVO) vorliegen. - Tumoren, insbesonders Knochenkrebs OSTEOSARKOM : Bei der Diagnose von Osteosarkomen besteht Meldepflicht, wobei betroffene Tiere nicht mehr zur Zucht verwendet werden dürfen. - EPILEPSIE (idiopathic epilepsie) und andere ANFÄLLE (unspecific seizures) Der schwierig zu erfassende Teil der Epilepsie löst einige Diskussionen aus, was die Ursachen bedingt (primär genetisch, idiopathisch oder stoffwechselbedingt). Auch über die Häufigkeit in Zuchtpopulationen herrschen Unklarheiten. Derzeit liegt eine Studie des Greater Swiss Mountain Dog Club of America Breed Health Survey 2000& GSMDCA Health Committee vor. In dieser Studie bei 846 ausgewerteten Fragebögen sind 5,9% von Erkrankungen, die einer idiopathischen Epilepsie zugeordnet werden, betroffen. Deutsche Untersuchungen gehen ebenfalls von einer Häufigkeit von 5% aus (Dr. med. Reese), wobei sich bei angenommener monosomal rezessiver Vererbung ein Anteil von 30-40% Trägertieren ergeben würde. Zur Erfassung der Häufigkeit in Österreich ist eine Umfrage mittels Fragebogen wie in Deutschland und USA anzuraten. Zudem sind Zuchttiere mit Anfällen oder Epilepsie möglichst so tierärztlich zu untersuchen, dass die Ursache der Anfälle möglichst ergründet wird (stoffwechselbedingt oder primär). Weiters wird Züchtern angeraten an laufenden Forschungsprojekten durch Zusendung von Blutproben teilzunehmen. Unter Beachtung des aktuellen Wissenstandes (Gentest?) sind Änderungen möglich. Das Anliegen von ERVIP-Züchtern von Sennhunden nur mit einem Gebiss mit vollständiger Zahnanzahl und korrekter Kieferrelation (UK-Prämolare vor OK-Prämolaren, korrekte Stellung und Winkelung der Unterkiefercanini; kein Kreuz-, Kopf-, Rück- oder Vorbiss) zu züchten gilt auch für Große Schweizer Sennhunde. Hunde mit fehlendem P1 oder M3 im Unterkiefer müssen jedenfalls einem fachkundigen Tierarzt vorgestellt werden, damit die geforderte korrekte Kieferrelation festgestellt werden kann. Idealerweise soll durch Zahnröntgen festgestellt werden, ob die fehlenden P1 oder M3 nur nicht durchgebrochen sind (Impaktion/Retention). Um vor allem über EPILEPSIE und Tumorerkrankungen genauere Daten zu bekommen ist die Todesursache nach tierärztlichem Befund oder mittels pathologisch-histologischer Untersuchung zu melden.
6 Für die weitere Vorgehensweise ist ein Termin mit dem ÖKC (Dr. Kreiner) vorgesehen. Dr. Gerhard Biberauer,
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