Auslobung Teil B_Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe

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1 Freiburg_Goethestraße 2 Evangelische Stiftung Pflege Schönau 2014 Städtebaulicher Vorentwurf Nichtoffener Planungswettbewerb nach RPW 2013 Inhalt Auslobung Teil A_Auslobungsbedingungen 01 Allgemeines 2 02 Ausloberin und Wettbewerbsbetreuer 2 03 Aufgabe und Ziel 2 04 Art, Verfahren, Zulassungsbereich, Sprache 3 05 Teilnehmer 3 06 Unterlagen 4 07 Leistungen 5 08 Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer 6 09 Zulassung, bindende Vorgaben und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten 7 10 Prämierung 7 11 Nutzung 7 12 Abschluss des Wettbewerbs 7 13 Termine und Abgabemodalitäten 8 Auslobung Teil B_Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe 14 Aufgabe und Ziel der Planung 9 15 Angaben zum Bestand und Plangebiet 9 16 Städtebauliche Ziele und baurechtliche Rahmenbedingungen Sonstige Rahmenbedingungen 12 Auslobung Teil C_Anlagen

2 Auslobung Teil A_Auslobungsbedingungen 01 Allgemeines Der Durchführung dieses Wettbewerbs liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 in der Fassung vom mit dem Einführungserlass des Landes Baden-Württemberg vom zugrunde, soweit in der Auslobung nicht ausdrücklich Anderes festgelegt ist. Die Auslobung ist für die Ausloberin, die Teilnehmer sowie alle anderen am Wettbewerb Beteiligten verbindlich. An der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer Baden-Württemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer registriert. 02 Ausloberin und Wettbewerbsbetreuer Ausloberin: Wettbewerbsbetreuung: Evangelische Stiftung Pflege Schönau (ESPS) vertreten durch Herrn Ingo Strugalla, Vorstand Zähringerstraße Heidelberg pro ki ba GmbH kirchliches bauen Frau Annabel Burmann, Architektin Bahnhofstraße Karlsruhe Telefon: 0721/ Aufgabe und Ziel Die Evangelische Stiftung Pflege Schönau ist eine kirchliche Stiftung mit Sitz in Heidelberg. Das Grundstück und das Gebäude auf dem Plangebiet in der Goethestraße 2 befinden sich im Besitz der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau (ESPS). Es war der Dienstsitz der Evangelischen Kirchenverwaltung in Freiburg und steht seit dem Umzug des Dekanats im Jahr 2011 leer. Als Verwalter kirchlichen Vermögens will die ESPS das Grundstück für den eigenen Gebäudebestand mit einer qualitätvollen und nachhaltigen Architektur neu entwickeln und wirtschaftlich bebauen. Hierfür ist eine nachhaltige Vermietbarkeit über mehrere Generationen hinweg maßgeblich. Die Erträge sollen dem Stiftungszweck zugutekommen. Auf dem Flurstück Nr soll eine Wohnbebauung mit Gewerbeanteil entwickelt werden. Ziel ist die Erzielung einer Mindest-Brutto-Grundfläche (BGF) von etwa m². Überschreitungen sind möglich, wenn es städtebaulich sinnvoll ist. Gegenstand des Wettbewerbs ist ein städtebaulicher Vorentwurf zu einem Wohn- und Gewerbegebäude in herausgehobener stadträumlicher Lage. Die Ausloberin wünscht sich in den Wettbewerbsbeiträgen Aussagen zum baulich-räumlichen Konzept, zum Nutzungskonzept, zum Verkehrskonzept und zum Umweltkonzept. Das Ergebnis des Wettbewerbs soll Grundlage für eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans für das Planungsgebiet werden. Wettbewerb Goethestraße Freiburg 2014 Auslobung Teile A_B_C 2

3 04 Art, Verfahren, Zulassungsbereich, Sprache Der Wettbewerb wird als nichtoffener Planungswettbewerb ausgelobt. Der Wettbewerb zielt als Planungswettbewerb auf die Vielfalt von Lösungsvorschlägen. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. 05 Teilnehmer Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG- Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Bei Teilnahme von Landschaftsarchitekten und/ oder Stadtplanern ist eine Arbeitsgemeinschaft mit Architekten gefordert. Teilnahmehindernisse sind in 4 (2) RPW beschrieben: Ausgeschlossen von der Teilnahme an Wettbewerben sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbes bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können. Die Ausloberin hat die folgenden zehn Teilnehmer ausgewählt und zur Teilnahme aufgefordert: (1) Sacker Architekten, Freiburg, (2) Harter Kanzler, Freie Architekten BDA, Freiburg, (3) K9 Architekten BDA DWB, Borgards.Lösch.Piribauer GBR, Freiburg, (4) Geis und Brantner, Freie Architekten BDA, Freiburg, (5) Amann Burdenski Munkel Preßer Architekten, Freiburg, (6) Auer+Weber Architekten, BDA, Stuttgart, (7) Lanz Schwager Architekten BDA, Konstanz, (8) Humpert & Kösel-Humpert, Freie Architekten und Stadtplaner, Karlsruhe, (9) a + i Architekten + Ingenieure, Karlsruhe, (10) Kessler De Jonge Architekten und Partner, Heidelberg, Anonymität Die Verfasser der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym. Wettbewerb Goethestraße Freiburg 2014 Auslobung Teile A_B_C 3

4 06 Unterlagen Die Wettbewerbsunterlagen bestehen aus 1. Den Auslobungsbedingungen- Teil A der Auslobung 2. der Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe- Teil B der Auslobung und 3. den Anlagen- Teil C der Auslobung Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Luftbilder/ Stadtplan Lageplan mit Eintragung Plangebiet, Wettbewerbsgebiet Katasterplan, Höhenangaben Leitungspläne (Badenova) Ansichten der Nachbarbebauung Fotos der Umgebungsbebauung Bebauungspläne: Bebauungsplan Nr vom 05. August 1965 Bebauungsplan Nr Umgestaltung der Kronenstraße Stand Änderung des Bebauungsplans Kronenstraße Plan-Nr c, Stand Ausschnitt aus der Verkehrsplanung Kronenstraße, Garten- und Tiefbauamt Baumkartierung Fahrradstellplatzsatzung der Stadt Freiburg Formular Verfassererklärung Formblatt Kenn- und Planungsdaten Übersichtsplan Modellumgriff Modelleinsatzplatte Der Auslobungstext und die Anlagen 1 bis 13 können ab dem von der Internetseite der pro ki ba GmbH heruntergeladen werden. Anlage 14 wird den Teilnehmern im Rahmen des Rückfragenkolloquiums übergeben. Achtung Urheber-/ Nutzungsrecht: Die ausgegebenen Unterlagen können urheberrechtlich geschützt sein. Die Nutzung der ausgegebenen Unterlagen darf nur zur Bearbeitung dieses Wettbewerbs erfolgen. Wettbewerb Goethestraße Freiburg 2014 Auslobung Teile A_B_C 4

5 07 Leistungen 1. Übersichtsplan Maßstab 1: Lageplan Maßstab 1: Schemagrundrisse des Erdgeschosses und ein Regelgeschoss Maßstab 1:200 ggf. Dachgeschoss 4. Zum Verständnis notwendige Ansichten und Schnitte Maßstab 1: Berechnungen der Gebäudekennzahlen auf vorgegebenem Formblatt (.xls-format) 6. Nutzungskonzept 7. Freiflächenkonzept 8. Verkehrskonzept 9. Textliche Erläuterung auf den Plänen 10. Verfassererklärung auf vorgegebenem Formular 11. Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen 12. Zwei weitere Plansätze für die Vorprüfung 13. Verkleinerung der Präsentationspläne, farbig, DIN A3 14. Bild-Dateien der Präsentationspläne, farbig, 150 dpi im Originalformat, jpg 15. Modell Maßstab 1: Weiße DIN A5-Karteikarte quer mit folgenden Angaben: >>Büro Name<< und >>Namen der Verfasser<< zur Kennzeichnung der Arbeiten im Rahmen der Ausstellung Allgemein: In den abzugebenden Unterlagen sind Aussagen zum baulich-räumlichen Konzept mit Darstellung der öffentlichen und privaten Flächen, Räumen und Raumfolgen und Höhenentwicklungen, zum Nutzungskonzept mit Darstellung der verschiedenen Nutzungen nach ihrer Art, zum Verkehrskonzept mit Darstellung der öffentlichen und privaten Verkehrsanlagen bzw. Verkehrsarten, zum Freiflächenkonzept und zum Umwelt- und Energiekonzept zu treffen. Zu Nr. 6-9: Aussagen zum Entwicklungskonzept, zum städtebaulichen, architektonischen, landschaftlichen Konzept und zur Erschließung in vorentwurfsrelevanter Detailtiefe. Die Erläuterungen sollen über Ableitung und Ziele des Lösungsvorschlags informieren und sollen daher in Form von Texten, Skizzen, skizzenhafte Perspektiven aus der Fußgängerperspektive, Grafiken, Fotomontagen und sonstigen Darstellungen- auf den Plänen an den Stellen gegeben werden, wo es etwas über die Plandarstellung hinaus zu erläutern gibt. Fotorealistische Darstellungen sind nicht erwünscht. Zu Nr. 10: Abgabe der Versicherung zur Urheberschaft Verfassererklärung - gemäß Anlage in einem nur mit der Kennzahl versehen undurchsichtigen und verschlossenen Umschlag. Durch die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Verfassererklärung geben die Teilnehmer ihre Büroanschrift, die am Entwurf maßgeblich beteiligten Mitarbeiter, Sachverständigen und Fachplaner an, gegebenenfalls juristische Personen, Partnerschaften und Arbeitsgemeinschaften, außerdem den bevollmächtigten Vertreter. Wettbewerb Goethestraße Freiburg 2014 Auslobung Teile A_B_C 5

6 Kennzeichnung der Wettbewerbsarbeit Die Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen (Pläne, Datenträger, Modell, Kuvert Verfassererklärung) nur durch eine sechsstellige Kennzahl zu kennzeichnen. Auf den Plänen rechts oben innerhalb einer Fläche von 6 cm x 3 cm, beim Modell auf der Unterseite Die Anzahl der Pläne ist auf drei Pläne DIN A1 Hochformat zu begrenzen. Die Abgabemodalitäten sind im Kapitel 13. Termine beschrieben. 08 Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer (in alphabetischer Reihenfolge) Sachpreisrichter: 1 Herr Jan Boden, Evangelische Stiftung Pflege Schönau 2 Herr Prof. Dr. Martin Haag, Bürgermeister, Leitung Dezernat V Stadt Freiburg 3 Herr Herrmann Krug, Wohnbau-Krug GmbH, Rastatt 4 Herr Ingo Strugalla, Vorstand Evangelische Stiftung Pflege Schönau 5 Herr Helmut Thoma., Gemeinderatsfraktion Stadt Freiburg 6 Herr/ Frau N.N., Gemeinderatsfraktion Stadt Freiburg Stellvertretende Sachpreisrichter: 1 Frau Gabriele Frey-Grimberg, Evangelische Stiftung Pflege Schönau 2 Herr Hendrijk Guzzoni., Gemeinderatsfraktion Stadt Freiburg 3 Herr Dieter Maertins, Evangelische Stiftung Pflege Schönau 4 Herr Jörg Schoch, Evangelische Stiftung Pflege Schönau 5 Herr/ Frau N.N., Gemeinderatsfraktion Stadt Freiburg 6 Herr/ Frau N.N., Gemeinderatsfraktion Stadt Freiburg Fachpreisrichter: 1 Frau Prof. Susanne Dürr, Dipl.-Ing. Architektin, Hochschule Karlsruhe 2 Herr Dr.-Ing. Fred Gresens, Architekt, GEMI-Bau, Offenburg 3 Herr Dipl.-Ing. Roland Jerusalem, Architekt, Amtsleitung Stadtplanungsamt Freiburg 4 Frau Dipl.-Ing. Jórunn Ragnarsdóttir, Architektin, Vorsitzende des Gestaltungsbeirats 5 Frau Prof. Dr.-Ing. Annette Rudolph-Cleff, Architektin und Stadtplanerin, TU Darmstadt 6 Herr Prof. Dipl.-Ing. Leonhard Schenk, Freier Architekt und Stadtplaner, Stuttgart Stellvertretende Fachpreisrichter 1 Frau Dipl.-Ing. Carolin Reich, Architektin, Hochschule Karlsruhe 2 Herr Dipl.-Ing. Roman Seiler, Architekt, KIT Karlsruhe 3 Herr Dipl.-Ing. Architekt und Stadtplaner Matthias Schuster, Stuttgart 4 Herr/ Frau N.N. stellvertretendes Jurymitglied 5 Herr/ Frau N.N stellvertretendes Jurymitglied 6 Herr/ Frau N.N stellvertretendes Jurymitglied Sachverständige: Vertreter der Fachämter Stadt Freiburg im Breisgau: Stadtplanungsamt, Garten- und Tiefbauamt, Vertreter des Bürgervereins Mittel- und Unterwiehre e. V. Vorprüfer (Die Ausloberin behält sich vor, weitere Sachverständige bzw. Vorprüfer zu benennen.) pro ki ba GmbH kirchliches bauen Vertreter der Fachämter Stadt Freiburg im Breisgau: Stadtplanungsamt, Baurechtsamt, Garten- und Tiefbauamt Wettbewerb Goethestraße Freiburg 2014 Auslobung Teile A_B_C 6

7 09 Zulassung, bindende Vorgaben und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die (1) termingerecht eingegangen sind, (2) den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, (3) keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkenne lassen, (4) in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen Hinweis: Im Teil B der Auslobung sind keine bindenden Vorgaben formuliert, die zum Ausschluss der Arbeit führen könnten. Beurteilungskriterien der Jury (Reihenfolge der Kriterien ohne Wertungsfolge) Städtebaulicher Kontext, Einbindung in die Umgebung Erschließung, Verkehrskonzept Geplante Nutzungsart und Dichte Architektonische und gestalterische Qualität, Maßstäblichkeit der Bebauung Freiraumqualität Art der Nutzungsverteilung Wirtschaftlichkeit anhand von Kenn- und Planungsdaten 10 Prämierung Der Ausloberin stellt für Preise und Anerkennung eine Betrag von ,00 (netto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist vorgesehen: Erster Preis 40 % ,00 netto Zweiter Preis 20 % 6.000,00 netto Dritter Preis 15 % 4.500,00 netto 2 Anerkennungen von insgesamt 25 % 7.500,00 netto Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Wettbewerbssumme anders aufteilen. 11 Beauftragung und Nutzung Auftrag Die Ausloberin wird sobald und soweit die Wettbewerbsaufgabe realisiert wird- einem oder mehreren mit einem Preis ausgezeichneten Verfassern die weitere Bearbeitung der Leistungen gemäß HOAI übertragen mindestens bis LP 4. Sofern eine weitere Beauftragung der kompletten Ausführungsplanung nicht erfolgt, wird die Ausloberin durch angemessene weitere Beauftragung des/ der Preisträger(s) sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird. Dies erfolgt durch Regeldetails, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung und Qualitätskontrolle. Die weitere Bearbeitung des Entwurfs erfolgt unter Einbindung des Gestaltungsbeirats der Stadt Freiburg. Nutzung Die Nutzung der Wettbewerbsarbeiten und das Recht zur Erstveröffentlichung werden nach 8 (3) RPW geregelt. 12 Abschluss des Wettbewerbs Die Ausloberin teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich mit und macht es sobald wie möglich öffentlich bekannt. Alle Wettbewerbsarbeiten werden öffentlich ausgestellt. Die Wettbewerbsbeiträge werden entgegen 8 (4) RPW nicht zurückgesendet. Eine Abholung der Arbeiten nach Absprache mit der Ausloberin wird in Aussicht gestellt. Wettbewerb Goethestraße Freiburg 2014 Auslobung Teile A_B_C 7

8 Nachprüfung Wettbewerbsteilnehmer können von ihnen vermutete Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren bei der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Die Ausloberin trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit der Architektenkammer. 13 Termine und Abgabemodalitäten Preisrichter-Vorbesprechung Do, , Uhr Ausgabe der Auslobung und der Wettbewerbsunterlagen Mi, Rückfragen (schriftlich, vorzugsweise per Mail) bis zum Fr, Rückfragenbeantwortung bis zum Fr, Rückfragenkolloquium zur Erörterung der Aufgabe und der Rückfragen Fr, Interne Vorbesprechung des Preisgerichts mit Beratern um 9.30 Uhr Beginn des Rückfragenkolloquiums mit den Teilnehmern ab 10 Uhr Besichtigung des Planungsgebiets im Anschluss ab ca. 11 Uhr. Das Protokoll des Rückfragenkolloquiums mit Rückfragen und derer Beantwortung wird Bestandteil der Auslobung. Abgabefrist Wettbewerbsarbeit (ohne Modell) Abgabefrist Modell Preisgerichtssitzung Abgabemodalitäten der Unterlagen inkl. Modell Fr, , Uhr Fr, , Uhr Mi, , 9.30 Uhr Ort: pro ki ba GmbH kirchliches bauen Bahnhofstraße Karlsruhe Der Abgabetermin wird mit Datum und Uhrzeit als Ausschlussfrist festgelegt. In diesem Fall muss die Wettbewerbsarbeit am angegebenen Datum zur angegebenen Uhrzeit bei der angegebenen Adresse vorliegen. Die Wettbewerbsarbeit kann persönlich bei der angegebenen Adresse abgegeben werden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Quittung über die abgegebenen Unterlagen/über das Modell aus. Die Wettbewerbsarbeit kann bei Bahn, Post oder einem anderen Transportunternehmen aufgegeben werden. Zur Wahrung der Anonymität ist in diesem Fall die Anschrift der Vorprüfung als Absender zu verwenden. Wettbewerb Goethestraße Freiburg 2014 Auslobung Teile A_B_C 8

9 Auslobung Teil B_Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe 14 Aufgabe und Ziel der Planung Die Evangelische Stiftung Pflege Schönau ist eine kirchliche Stiftung mit Sitz in Heidelberg. Das Grundstück und das Gebäude auf dem Plangebiet in der Goethestraße 2 befinden sich im Besitz der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau (ESPS). Es war der Dienstsitz der Evangelischen Kirchenverwaltung in Freiburg und steht seit dem Umzug des Dekanats im Jahr 2011 leer. Als Verwalter kirchlichen Vermögens will die ESPS das Grundstück für den eigenen Gebäudebestand mit einer qualitätvollen und nachhaltigen Architektur neu entwickeln und wirtschaftlich bebauen. Hierfür ist eine nachhaltige Vermietbarkeit über mehrere Generationen hinweg maßgeblich. Die Erträge sollen dem Stiftungszweck zugutekommen. Auf dem Flurstück Nr soll eine Wohnbebauung mit Gewerbeanteil entwickelt werden. Ziel ist die Erzielung einer Mindest-Brutto-Grundfläche (BGF) von etwa m². Überschreitungen sind möglich, wenn es städtebaulich sinnvoll ist. Gegenstand des Wettbewerbs ist ein städtebaulicher Vorentwurf zu einem Wohn- und Gewerbegebäude in herausgehobener stadträumlicher Lage. Die Ausloberin wünscht sich in den Wettbewerbsbeiträgen Aussagen zum baulich-räumlichen Konzept, zum Nutzungskonzept, zum Verkehrskonzept und zum Umweltkonzept. Das Ergebnis des Wettbewerbs soll Grundlage für eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans für das Planungsgebiet werden. 15 Angaben zum Bestand und Plangebiet Das Plangebiet befindet sich im Freiburger Stadtteil Wiehre und umfasst das Flurstück Nr in der Goethestraße 2, Freiburg, mit einer Gesamtgröße des Grundstücks von derzeit m² im Bestand. Das Plangebiet ist in der Anlage eingezeichnet. Die Brutto-Grundfläche des Gebäudebestands, der komplett abgerissen wird, beträgt etwa m² BGF. Östlich und westlich an den Planbereich grenzen die Goethestraße und die Kronenstraße an. Im Norden führt die Lessingstraße am Plangebiet vorbei. An der Lessingstraße und im nördlichen Bereich der Kronenstraße befinden sich neben Wohnbebauung auch gewerbliche Nutzungen, im Süden befindet sich überwiegend Wohnbebauung. Auf dem südlich direkt angrenzenden Flst Nr in der Goethestraße 4 liegt eine denkmalgeschützte zweigeschossige Villa von Alle auf dem Grundstück mit der Flurstück-Nr befindlichen Gebäude werden abgerissen. Die Grundstücksbeschaffenheit ist mit der Bodenklasse 3 und guter Tragfähigkeit beschrieben. Das Grundstück ist laut Grundbuchauszug lastenfrei. Anlässlich des Ausbaus der Stadtbahn Rotteckring (s. auch ist eine Grundstücksarrondierung geplant, nach der das Grundstück um einen circa 5 m breiten Streifen entlang der westlichen Grundstücksgrenze (parallel zur Kronenstraße) verringert wird. (Vgl. Bebauungsplan Umgestaltung von Kronenstraße, Werthmannstraße, Rotteck- und Friedrichring mit Stadtbahn, Plan-Nr ). Das Grundstück wird sich damit auf etwa m² reduzieren. Wettbewerb Goethestraße Freiburg 2014 Auslobung Teile A_B_C 9

10 16 Städtebauliche Ziele und baurechtliche Rahmenbedingungen Städtebauliche Zielsetzung (Quelle: Stadtplanungsamt Freiburg) Das Plangebiet liegt an herausgehobener Stelle im Stadtteil Wiehre im Übergang zur Dreisam und dem südlichen Innenstadtrand. Prägend für das Grundstück wirkt insbesondere der sehr großzügige Verkehrsraum der Lessingstraße, die hier als Bundesstraße B 31 am nördlichen Grundstücksrand entlang führt. Dementsprechend wirken hier auch höhere Emissionsbelastungen auf das Grundstück ein. Der dem Plangebiet nördlich vorgelagerte Verkehrsknotenpunkt an der Kronenbrücke als auch die Kronenstraße selbst werden mit dem im Jahr 2014 beginnenden Stadtbahnbau ihr Erscheinungsbild künftig deutlich verändern. Lediglich die das Plangebiet im Osten begrenzende Goethestraße wird in ihrer heutigen Form als im Wesentlichen reine Wohnstraße unverändert bleiben. Mit dieser herausgehobenen stadträumlichen Lage kommt dem Gebiet auch besondere Bedeutung für die angedachte städtebauliche Neuentwicklung zu. Entsprechend der in den letzten Jahren entstandenen gegenüber liegenden Neubebauung der Angell-Akademie ist aus städtebaulicher Sicht auch im Plangebiet eine deutlich höhere Grundstücksausnutzung als derzeit im Bestand vorhanden tragfähig. Dies betrifft insbesondere die Höhe neuer baulicher Anlagen entlang der Lessingstraße als auch entlang der Kronenstraße. Ein Hochpunkt ist nicht erwünscht. Die historische Struktur der südlich anschließenden Wohnquartiere muss insbesondere Richtung Goethestraße berücksichtigt werden. Dies betrifft u. a. auch die entsprechende Rücksichtnahme auf das benachbarte Denkmal Goethestr. 4. Vor dem Hintergrund der Übergangslage zwischen vorhandenen Kerngebieten (Innenstadt, Angell-Akademie) und den Wohngebieten südlich der Kronenstraße und entlang der Goethestraße soll im Plangebiet eine gemischte Nutzung entstehen. Insbesondere angesichts der Emissionsbelastung im nördlichen Grundstücksbereich ist etwa zur Lessingstraße eine gewerbliche Nutzung vorzusehen, an der Goethestraße sowie in den Obergeschossen zur Kronenstraße dagegen Wohnnutzung. Bebauungsplan/ Schaffung von Baurecht Für das betreffende Flurstück gelten zwei sich teilweise überlagernde Bebauungspläne. Der Bebauungsplan Kronenstraße, Plan-Nr aus dem Jahr 1966 schreibt den damaligen und auch heute noch bestehenden Bestand fest. Dieser wird entlang der Kronenstraße in Teilen vom Bebauungsplan Umgestaltung Kronenstraße, Werthmannstraße, Rotteck- und Friedrichring mit Stadtbahn, Plan-Nr überlagert. Die Ergebnisse des Wettbewerbs sollen die Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4. Änderung Kronenstraße, Plan-Nr d bieten. (Anm. d. Stadt Freiburg i. Br.: sie verpflichtet die Stadt Freiburg i. Br. jedoch nicht, die Ergebnisse des Wettbewerbs in dem beabsichtigten Bebauungsplan 4. Änderung Kronenstraße umzusetzen). Grundstücksarrondierung/ überbaubare Grundstücksfläche Aufgrund der Festsetzung des Bebauungsplans Umgestaltung Kronenstraße, Werthmannstraße, Rotteck- und Friedrichring mit Stadtbahn, Plan-Nr wird entlang der Kronenstraße künftig ein etwa 5 m breiter Steifen des Grundstücks Flst.Nr für den öffentlichen Raum benötigt, sodass eine Grundstücksarrondierung notwendig ist. Für den Wettbewerb ist von dieser reduzierten Grundstücksfläche von etwa m² auszugehen. Art der Nutzung Die Evangelische Stiftung Pflege Schönau wünscht einen wesentlich höheren Anteil von Wohn- gegenüber den Gewerbeflächen. In den Erdgeschosszonen zur Lessingstraße als auch entlang der Kronenstraße erscheint aus städtebaulicher wie immissionsschutzrechtlicher Sicht eine Wohnnutzung nicht sinnvoll bzw. nicht möglich. Im Eckbereich zur Lessingstraße erscheint eine gewerbliche Nutzung, insbesondere auch aus immissionsschutzrechtlichen Gründen, über alle Geschosse hinweg sinnvoll. Die Ausloberin wünscht einen möglichst hohen Anteil an Wohnungen (gegenüber dem Gewerbeanteil) und kann sich daher an der Stelle auch Wohnnutzung ab dem Wettbewerb Goethestraße Freiburg 2014 Auslobung Teile A_B_C 10

11 ersten Oberschoss vorstellen, soweit immissionsschutzrechtliche Vorgaben Rechnung getragen werden kann. An der Goethestraße ist aus städtebaulicher Sicht eine Wohnnutzung sinnvoll. Entlang der Kronenstraße ist eine Wohnnutzung ab dem 1. Obergeschoss denkbar, soweit immissionsschutzrechtliche Vorgaben Rechnung getragen werden kann. Bebauung/ Gestaltung Die Anzahl der Vollgeschosse kann mit bis zu fünf Vollgeschossen angesetzt werden. Die Gebäudehöhe ist aus der Umgebungsbebauung abzuleiten, wobei die unterschiedlichen Bautypologien an der Kronen- und Lessingstraße sowie der Goethestraße zu beachten sind. Auf die benachbarte Wohnbebauung (Denkmal, Flst Nr. 3688) ist Rücksicht zu nehmen. Die Vorgartenzone ist ein charakteristisches Merkmal des Wohngebiets. Ebenso charakteristisch sind die vorhandenen Sockelhöhen der Gebäude der Goethestraße. Erschließung/ Verkehr/ Stellplätze/ Barrierefreiheit Die Zu- und Ausfahrt vom Grundstück muss über die Goethestraße erfolgen. Die Anzahl und Größe der Stellplätze richten sich nach der LBO Baden-Württemberg, VwV Stellplätze. Die Stellplätze für die Wohnbebauung sind nach Möglichkeit unterirdisch anzuordnen. In der Kronenstraße und in der Lessingstraße gibt es im Bereich des Grundstücks keinerlei Möglichkeiten zum Halten bzw. Parken. In der Goethestraße stehen aufgrund der hohen Auslastung der bestehenden öffentlichen Parkplätze keine Flächen für Lade- und Lieferverkehre im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung. Die Andienung der Gewerbeflächen muss auf dem Privatgrundstück mittels oberirdischer Ladezone erfolgen. Für die Ermittlung der Stellplätze für Fahrräder sind die entsprechenden Richtzahlen des Baurechtsamts verbindlich zugrunde zu legen. Darüber hinaus wird empfohlen, insbesondere auch die qualitativen Anforderungen des Entwurfs für eine Fahrradabstellsatzung zu erfüllen. Alle Nutzungseinheiten sind barrierefrei zu planen. Technischer Umweltschutz/ Schallschutz Nach dem schalltechnischen Gutachten zum Bebauungsplan Umgestaltung von Kronenstraße, Werthmannstraße, Rotteck- und Friedrichring mit Stadtbahn und Ausgleichsflächen im Möslepark liegen die Immissionspegel nach dem Bau der Stadtbahn und der Umgestaltung des Straßenraums an den Fassaden der bisherigen Bebauung zwischen 69,3 und 69,7 db(a) tagsüber und zwischen 58,5 und 58,9 db(a) nachts. Die daraus resultierenden Anforderungen in Bezug auf passiven Schallschutz sind in der Planung zu berücksichtigen. Grün- und Freiraumplanung Aussagen zu einem der örtlichen Situation und Umgebung sowie den geplanten Nutzungen angemessenen Grün-und Freiraumkonzept sind erwünscht. Die nach LBO 9 freizuhaltenden Flächen für Kinderspielplätze sind nachzuweisen. Baumschutz Die vorhandenen Bäume und Gehölze auf dem Planungsgebiet müssen nicht zwingend erhalten werden. Eine Aussage zum Baumschutz ist in Teil C der Auslobung als Anlage ausführlich beschrieben. (Qualifizierte Kartierung). Gewässerschutz, Grundwasser, Niederschlagsentwässerung Alle baulichen Anlagen müssen entsprechend 29 Wassergesetz Baden-Württemberg einen Mindestabstand von 5 m Breite zu dem an der nördlichen Grundstücksgrenze verlaufenden Gewässer (Kronenmühlbach auf dem Flurstück Nr. Wa 23608/10) einhalten (Untere Wasserschutzbehörde der Stadt Freiburg). Laut Umweltschutzamt der Stadt Freiburg kann abzuleitendes Niederschlagswasser in den angrenzenden Kronenmühlbach geleitet werden. Weitere Niederschlagsversickerung auf dem Grundstück und Retentionsmöglichkeiten können beispielsweise über das Angebot von Gründächern hergestellt werden. Wettbewerb Goethestraße Freiburg 2014 Auslobung Teile A_B_C 11

12 17 Sonstige Rahmenbedingungen Lichte Raumhöhe Die lichte Raumhöhe der Aufenthaltsräume muss mindestens 2,63 m betragen. Die Ausloberin wünscht eine lichte Raumhöhe der Wohnungen bis 2,75 m. Wirtschaftlichkeit Im Wettbewerb werden keine Aussagen über Baukosten abgefragt. Die Wirtschaftlichkeit des Entwurfs wird anhand der Gebäudekenndaten beurteilt. Energiekonzept Im Rahmen des Wettbewerbs ist die Bearbeitung eines Energiekonzepts noch nicht erforderlich, sondern anschließend im Rahmen einer späteren Planungsphase. Aussagen zum möglichen Energiekonzept sind jedoch erwünscht. Ökologische Leitlinien der Landeskirche Die Evangelische Landeskirche in Baden nimmt auch im Bereich der Neubautätigkeit ihre Verantwortung für die Schöpfung war. Aus den Ökologischen Leitlinien ergeben sich für die Bearbeitung des Entwurfs, ergänzend zu den bereits oben aufgeführten Punkten, folgende Hinweise für die Bearbeitung: Schonung der natürlichen Bodenressourcen (beispielsweise durch Minimierung der Gründungsfläche) Effizienter Gebäudeentwurf (A/V-Verhältnis, BGF/ NF-Verhältnis) Wettbewerb Goethestraße Freiburg 2014 Auslobung Teile A_B_C 12

13 Auslobung Teil C_Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Luftbilder/ Stadtplan Lageplan mit Eintragung Plangebiet, Wettbewerbsgebiet Katasterplan, Höhenangaben Leitungspläne (Badenova) Ansichten der Nachbarbebauung Fotos der Umgebungsbebauung Bebauungspläne: Bebauungsplan Nr vom 05. August 1965 Bebauungsplan Nr Umgestaltung der Kronenstraße Stand Änderung des Bebauungsplans Kronenstraße Plan-Nr c, Stand Ausschnitt aus der Verkehrsplanung Kronenstraße, Garten- und Tiefbauamt Baumkartierung Fahrradstellplatzsatzung der Stadt Freiburg Formular Verfassererklärung Formblatt Kenn- und Planungsdaten Übersichtsplan Modellumgriff Modelleinsatzplatte Der Auslobungstext und die Anlagen 1 bis 13 können ab dem von der Internetseite der pro ki ba GmbH heruntergeladen werden. Anlage 14 wird den Teilnehmern im Rahmen des Rückfragenkolloquiums übergeben. Achtung Urheber-/ Nutzungsrecht: Die ausgegebenen Unterlagen können urheberrechtlich geschützt sein. Die Nutzung der ausgegebenen Unterlagen darf nur zur Bearbeitung dieses Wettbewerbs erfolgen. Wettbewerb Goethestraße Freiburg 2014 Auslobung Teile A_B_C 13

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