Rhein-Neckar-Verkehr GmbH. Neukonzeption typischer Stadtbahnhaltestellen Stadtgebiet Mannheim
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- Paulina Weiner
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1 Einstufiger, nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2008 AUSLOBUNGSTEXT Stand Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Neukonzeption typischer Stadtbahnhaltestellen Stadtgebiet Mannheim Abb.: Haltestelle Nationaltheater _ Innenstadt Abb.: Haltestelle Thorner Straße_ Stadtteil Schönau Kaupp + Franck Architekten GmbH
2 INHALTSÜBERSICHT TEIL A Auslobungsbedingungen Allgemeine Vorbemerkungen Auslober/in und Vorprüfung Anlass und Zweck des Wettbewerbs Gegenstand des Wettbewerbs Wettbewerbsart / Verfahrensform Zulassungsbereich / Sprache des Wettbewerbs Wettbewerbsteilnehmer/innen Teilnahmeberechtigung Auswahl der Teilnehmer Grundsätze Zulassung zum Auswahlverfahren Auswahl Teilnehmer Preisgericht Wettbewerbsunterlagen Wettbewerbsleistungen / Kennzeichnung der Wettbewerbsarbeit Zulassung / Beurteilungskriterien Einlieferung 13 Eigentum und Rücksendung Prämierung Weitere Bearbeitung und Urheberschaft Abschluss des Wettbewerbs Termine 16 Kaupp + Franck Architekten GmbH Seite 2 von 36
3 TEIL B Wettbewerbsaufgabe 1. Stadt Mannheim typische Stadtbahnhaltestellen 1.1 Lage / Verkehr / Nahverkehr der Stadt Mannheim Geschichtliche Entwicklung Zukünftige Entwicklung Ausgangssituation 2.1 Lage der Plangebiete / Verkehr / Wettbewerbsgebietsgrenzen Bestandsbauten Die Wettbewerbsaufgabe 3.1 Anforderungen an die Haltestellengestaltung Allgemeines Anforderungsprofil Haltestellengestaltung 3.2 Wirtschaftlichkeit und Energie / Rahmenbedingungen und Kosten 35 TEIL C Anlagen 36 Anlagen 01 bis 07 Textquellen Bild- und Planmaterial Kaupp + Franck Architekten GmbH Seite 3 von 36
4 TEIL A Auslobungsbedingungen Allgemeine Vorbemerkungen Der Durchführung dieses Wettbewerbs liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2008 vom in Verbindung mit dem Einführungserlass des Landes Baden-Württemberg vom zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2008 ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. An der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer Baden- Württemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde bei der Architektenkammer unter der Nummer registriert und vom Auslober vorschriftsmäßig bekannt gemacht. 1. Auslober/in und Vorprüfung Auslober/in des Wettbewerbs ist die RNV Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Ansprechpartnerin: Frau Dorothe Goebel Möhlstraße 27 in Mannheim Die Wettbewerbsbetreuung / Vorprüfung erfolgt durch: Kaupp + Franck Architekten GmbH Ansprechpartner: Andreas Kaupp Friedrichsplatz 16, D Mannheim Telefon: (0 621) Telefax: (0 621) info@kaupp-franck.de Homepage: Kaupp + Franck Architekten GmbH Seite 4 von 36
5 2. Anlass und Zweck des Wettbewerbs Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt mit dem ausgelobten Wettbewerb, im Rahmen der Realisierung von barrierefreien Stadtbahnhaltestellen im Stadtgebiet Mannheim, gestalterisch überzeugende, stadtbildverträgliche Haltestellen zu entwickeln. Es soll von den Wettbewerbsteilnehmern an zwei Standorten (Nationaltheater und Thorner Straße) exemplarisch zwei Haltestellentypen entwickeln werden, die später kontinuierlich im Stadtgebiet realisiert werden sollen. Die Wettbewerbsaufgabe ist in Teil B der Auslobung ausführlich beschrieben. Abb.: Wettbewerbsgebiete : Haltestelle Nationaltheater (Haltestellengrundriss kann verändert werden!) Abb.: Wettbewerbsgebiete : Haltestelle Thorner Straße Mannheim-Schönau (Haltestellengrundriss kann verändert werden!) Kaupp + Franck Architekten GmbH Seite 5 von 36
6 3. Gegenstand des Wettbewerbs Ziel des Wettbewerbes ist es für das Gebiet der Stadt Mannheim vorbildhafte Haltestellen zu entwickeln, die in Innenstadt- und Vorortlagen den öffentlichen Raum akzentuieren und dazu beitragen im Stadtgebiet barrierefreie Stadtbahnhaltestellen mit Aufenthaltsqualität realisieren zu können, die dazu beitragen die Nutzung des Nahverkehr weiter zu attraktivieren 4. Wettbewerbsart / Verfahrensform Einstufiger Realisierungswettbewerb in Form eines nicht offenen Planungswettbewerbs gemäß RPW mit maximal 25 Teilnehmern (5 Teilnehmer werden vom Auslober vorab ausgewählt, über die anderen 20 Teilnehmer entscheidet das Los). Die Teilnehmer des Wettbewerbs werden in einem vorgeschalteten Auswahlverfahren ausgewählt. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym (RPW 1.4). 5. Zulassungsbereich / Sprache des Wettbewerbs Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie Staaten der Vertragspartner des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Alle Beschreibungen sowie die Vermaßung der Pläne werden in deutscher Sprache und deutschen Maßeinheiten gefordert. Die deutschen DIN-Normen und Bauordnungen sind den Planungen zugrunde zu legen. Dies gilt auch für eine eventuelle weitere Beauftragung. 6. Wettbewerbsteilnehmer/innen 6.1. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung Kaupp + Franck Architekten GmbH Seite 6 von 36
7 nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in 4 (2) RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind Auswahl der Teilnehmer Teilnahmewettbewerb bei nicht offenen Wettbewerben Grundsätze Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe werden eindeutige und nicht diskriminierende Kriterien festgelegt. Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert. Zum Teilnahmewettbewerb wird nur zugelassen, wer das Formular der Bewerbererklärung beim Auslober abgefragt und fristgerecht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht Zulassung zum Auswahlverfahren Formale Kriterien Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien Ausschlusskriterien ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind. Kaupp + Franck Architekten GmbH Seite 7 von 36
8 Zwingende Ausschlusskriterien: Keine fristgerechte Bewerbung. Fehlender Nachweis der geforderten berufl. Qualifikation (z.b. durch Kopie der Eintragungsurkunde). Fehlende Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen. Fehlende Bewerbererklärung mit eigenhändiger Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten. Weitere Ausschlusskriterien: Fehlende Eigenerklärung, dass die Ausschlusskriterien des 4 VOF nicht zutreffen. Fehlende Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen. Bei Berufsanfängern: Fehlender Nachweis, dass das Diplom nicht weiter als 7 Jahre zurückliegt (ab Diplom 2003). Dies gilt für alle Partner des Büros. Bei kleinen Büros: Fehlender Nachweis, dass das Büro aus nicht mehr als 5 qualifizierten Mitarbeitern einschließlich Büroinhaber besteht. Die Zuordnung in die Kategorie Berufsanfänger und in die Kategorie kleine Büros ist obligatorisch. Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien für die Auswahl in den Teilnehmerpool. 5 Teilnehmer wurden vom Auslober vorab ausgewählt. Bewerben und qualifizieren sich mehr als 20 Teilnehmer wird über die anderen 20 Teilnehmer durch das Los entschieden. Bei der Auslosung werden 3 Töpfe gebildet die entsprechend des prozentualen Anteils an den Gesamtbewerbern berücksichtigt werden: Lostopf A: Berufsanfänger / Diplom nicht älter als 7 Jahre / Stichtag: Jahresbeginn 2004 Lostopf B: kleine Büros / nicht mehr als 5 qualifizierte Mitarbeiter einschließlich Büroinhaber Lostopf C: alle anderen Bewerber Kaupp + Franck Architekten GmbH Seite 8 von 36
9 6.3. Teilnehmer Folgende 25 Teilnehmer hat der Auslober im Teilnahmewettbewerb ausgewählt: 1. Arge Alfred Peters, Straßburg / Werkgemeinschaft, Karlsruhe 2. Netzwerk Architekten, Darmstadt 3. Fischer Architekten, Mannheim 4. ap 88, Heidelberg 5. Despang Architekten, Hannover 6.?????,?????? 7.?????,?????? 8.?????,?????? 9.?????,?????? 10.?????,?????? 11.?????,?????? 12.?????,?????? 13.?????,?????? 14.?????,?????? 15.?????,?????? 16.?????,?????? 17.?????,?????? 18.?????,?????? 19.?????,?????? 20.?????,?????? 21.?????,?????? 22.?????,?????? 23.?????,?????? 24.?????,?????? 25.?????,?????? Anonymität: Die Verfasser der Arbeiten bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym. Kaupp + Franck Architekten GmbH Seite 9 von 36
10 7. Preisgericht und Vorprüfung Das Preisgericht wurde in folgender Besetzung gebildet und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört. (Namen jeweils in alphabetischer Reihenfolge): Fachpreisrichter/innen: Dipl. Ing. Architekt BDA Klaus Elliger, Leiter Fachbereich Städtebau Prof. Markus Neppl, Köln/ Karlsruhe (Architekt/ Stadtplaner) Prof. Angela Bezzenberger, Darmstadt (Landschaftsarchitektin) Prof. Nikolaus Kränzle, Karlsruhe (Architekt) Dipl. Ing. Gregor Bäumle, Darmstadt / Freiburg (Architekt/ Stadtplaner) Stellvertretende Fachpreisrichter/innen: Dipl. Ing. (FH) Architektur Claudia Weyhersmüller, Baukompetenzzentrum Dipl. Ing. Architektur Harald Thiele, Sachgebietsleitung Stadtgestaltung, Entwurf, Mannheim Sachpreisrichter/innen: Martin In der Beek, Rhein-Neckar-Verkehr GmbH/ rnv Christian Specht, Bürgermeister der Stadt Mannheim (Dezernat I) Lothar Quast, Bürgermeister der Stadt Mannheim (Dezernat IV) H. Möller, Prokurist, JCDecaux Deutschland GmbH Stellvertretende Sachpreisrichter/innen: Norbert Buter, Rhein-Neckar-Verkehr GmbH/ rnv????, Vertreter der SPD Fraktion????, Vertreter der Fraktion Bündnis90 / DIE GRÜNEN????, Vertreterin der FDP Fraktion????, Vertreterin der CDU Fraktion Sachverständige Berater/innen: Karsten Reichenbacher, Rhein-Neckar-Verkehr GmbH/ rnv Felix Dmochowski, Bereich Angebots- und Betriebsplanung Rhein-Neckar-Verkehr GmbH/ rnv Sebastian Scheid, Stadt Mannheim, Fachbereich Straßenbetrieb und Grünflächen Oliver Sachs, Stadt Mannheim, Fachbereich Städtebau Klaus Dollmann, Beauftragter für Menschen mit Behinderung Der Auslober behält sich vor weitere Sachverständige Berater zu bestellen. Die Wettbewerbsbetreuung / Vorprüfung erfolgt durch Kaupp + Franck Architekten GmbH. Kaupp + Franck Architekten GmbH Seite 10 von 36
11 8. Wettbewerbsunterlagen Der Veröffentlichung der Auslobungsunterlagen (Auslobung mit Anlagen gem. Abschnitt C) erfolgt ab dem auf der Internetseite der Vorprüfung: Auf Wunsch können die Auslobungsunterlagen auch als CD versandt werden. Die verbindliche Teilnahmeerklärung muss bis zum (Fax- oder eingang) erfolgen. Die Wettbewerbsunterlagen bestehen aus - den Auslobungsbedingungen Teil A der Auslobung - der Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe Teil B der Auslobung - und den Anlagen Teil C der Auslobung 9. Wettbewerbsleistungen / Kennzeichnung der Wettbewerbsarbeit Jede/r Teilnehmer/in darf nur eine Arbeit einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung, sind nicht zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Planoriginale dürfen nur eingereicht werden, wenn die Teilnehmer/innen sich Kopien als Versicherung gegen Verlust gefertigt haben. Von den Teilnehmer/innen werden folgende Wettbewerbsleistungen gefordert: 9.1 Pläne - Lageplan 1:500 genordet - Ansichten, Schnitte, Grundrisse 1:100 - Schnittansicht / Grundriss 1:50 Fahrgastunterstand, mit Darstellung Fassade und Materialität - Prinzipdetail 1: 20 Sitzbank / Fahrkartenautomat / Papierkorb / Dynamische Fahrgast-Information (DFI) Die Darstellung der geforderten Leistungen ist insgesamt auf 1 A-0-Format (Querformat) bis maximal 2 A-0-Format (Querformat) zu beschränken. Der Vorprüfung ist ein zweiter Plansatz, gerollt, mit den Hauptmaßen / Achsmaßen zur Verfügung zu stellen, die den Originalplänen entsprechen. Die Pläne sind zusätzlich als A3-Verkleinerungen in Papierform und für die Dokumentation als pdf- und als tiff- Datei auf CD-ROM, DVD oder USB-Stick abzugeben. 9.2 Erläuterungen Erläuterungen in Form von Texten, Skizzen und Grafiken sind gefordert und auf den Plänen darzustellen. Bei Bildern aus Referenzprojekten ist darauf zu achten, dass die Anonymität nicht verletzt wird. Zusätzlich sind die Texte auf A4 und als word-datei für die Vorprüfung abzugeben. Kaupp + Franck Architekten GmbH Seite 11 von 36
12 9.3 räumliche Darstellung / Visualisierung Von den Teilnehmern wird je Haltestellentyp eine räumliche Darstellung / Visualisierung erwartet. 9.4 Verfassererklärung Verfassererklärung auf beiliegendem vorgegebenem Formular. Abgabe der Versicherung zur Urheberschaft Verfassererklärung gemäß Anlage in einem mit der Kennzahl versehenen undurchsichtigen und verschlossenen Umschlag. Neben der Verfassererklärung geben die Teilnehmer ihre Anschrift, Mitarbeiter, Sachverständigen und Fachplaner an, sowie bei juristischen Personen, Partnerschaften und Arbeitsgemeinschaften außerdem den bevollmächtigten Vertreter. 9.6 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Auf beiliegendem Formular (siehe Anlage). Kennzeichnung: Die einzureichende Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen an der rechten oberen Ecke durch eine Kennzahl aus 6 verschiedenen arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen. Die Unterlagen der Wettbewerbsarbeit und ihre Verpackung (auch die digitalen Unterlagen in Eigenschaften der Dateien) dürfen keinerlei Hinweise auf den Namen oder sonstige Identifikationsmerkmale der Verfasser/innen tragen. 10. Zulassung / Beurteilungskriterien Zulassung der Wettbewerbsarbeiten Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die - termingemäß eingegangen sind - den wesentlichen formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen - keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen - in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen - die bindenden Vorgaben der Auslobung erfüllen Das Preisgericht muss Wettbewerbsarbeiten, die bindende Vorgaben der Auslobung nicht erfu llen, vom weiteren Verfahren ausschließen; es kann derartige Arbeiten also von Anfang an nicht zur Beurteilung zulassen. Kaupp + Franck Architekten GmbH Seite 12 von 36
13 Bindende Vorgaben sind: - Die Entwürfe müssen innerhalb des markierten Wettbewerbsgebietes zu realisieren sein. Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar): städtebauliche und freiräumliche Qualität architektonische und gestalterische Qualität Art des Umgangs mit Bestand Erfüllung der funktionalen Anforderungen Wirtschaftlichkeit / Investitions- und Folgekosten ökologische Anforderungen und Umweltverträglichkeit 11. Einlieferung / Eigentum und Rücksendung Einlieferung der Wettbewerbsarbeit Die Einlieferung auf dem Postweg ist zulässig. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers einzusetzen. Kennzeichnung: Wettbewerb Neukonzeption typischer Stadtbahnhaltestellen. Das Abgabedatum ist Submissionstermin, d. h. die Unterlagen müssen bis Uhr im Büro Kaupp + Franck Architekten GmbH, Friedrichsplatz 16, Mannheim, eingegangen sein! Sollen die Planunterlagen an dieser Adresse persönlich, unter Wahrung der Anonymität der Teilnehmer/innen, abgeben werden, ist dies in den Kernzeiten von Uhr bis Uhr möglich. Eigentum und Rücksendung Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum des Auslobers. Die übrigen Wettbewerbsarbeiten können in Abstimmung mit dem/ der Auslober/in abgeholt werden. Auf schriftliche Aufforderung hin können Wettbewerbsarbeiten kostenfrei zurückgesandt werden. 12. Prämierung Für Preise und Bearbeitungshonorare stellt der/die Auslober/in als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von netto ,- EUR (Basis HOAI 2009 III-Mitte) zur Verfügung. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Kaupp + Franck Architekten GmbH Seite 13 von 36
14 Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf Basis der HOAI und verteilt sich wie folgt: 1. Preis 5.000,- EUR 2. Preis 4.000,- EUR 3. Preis 3.000,- EUR 4. Preis 2.500,- EUR 5. Preis 1.500,- EUR zusätzlich stehen 4.000,- EUR für Anerkennungen (z.b. 4 * 1.000,- ) zur Verfügung. Die Umsatzsteuer von 19% wird zusätzlich vergütet. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer von 19 % vom Auslober/ von der Ausloberin einbehalten und in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt. 13. Weitere Bearbeitung und Urheberschaft Auftrag: Der Auslober wird in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes unter den in den 8 (2) RPW genannten Voraussetzungen einem der Preisträger die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung übertragen. Da die Entwürfe für weitere Haltestellen genutzt werden sollen, wird eine Vereinbarung über die Honorierung der gestalterischen Beratung für weitere 5 Haltestellen im Stadtgebiet Mannheim hinaus angestrebt (die verkehrtechnische Planung der Haltestellen wird an Ingenieurbüros vergeben). Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmer: Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Im Falle der Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Nutzung: Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit u. das Recht der Erstveröffentlichung sind in 8 (3) RPW geregelt. Kaupp + Franck Architekten GmbH Seite 14 von 36
15 14. Abschluss des Wettbewerbs Ergebnis: Der Auslober teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich mit und macht es sobald wie möglich öffentlich bekannt. Ausstellung: Alle Wettbewerbsarbeiten werden öffentlich ausgestellt. Ort:????? Zeitraum voraussichtlich vom bis Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum des Auslobers. Die übrigen Wettbewerbsarbeiten können in Abstimmung mit dem/ der Auslober/in abgeholt werden. Auf schriftliche Aufforderung hin können Wettbewerbsarbeiten kostenfrei zurückgesandt werden, wenn sie mit entsprechender Verpackung eingereicht wurden. Nachprüfung: Wettbewerbsteilnehmer können von ihnen vermutete Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren beim Auslober rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls beim Auslober eingehen. Der Auslober trifft seine Feststellungen im Benehmen mit der Architektenkammer. vom Auslober genehmigt: Mannheim, den (Unterschrift Ausloberin) Kaupp + Franck Architekten GmbH Seite 15 von 36
16 15. Termine Wettbewerbsbekanntmachung bis Bewerbungszeitraum SUBMISSION: Abgabe / Posteingang der Bewerbungen bis Uhr bei der Vorprüfung (Kaupp+Franck Architekten GmbH, Friedrichsplatz 16, Mannheim) Auswahl der qualifizierten Teilnehmer durch Los, Benachrichtigung alle Teilnehmer und ggf. Nachrücker. bis Teilnahmebestätigung aller Teilnehmer Uhr bis Uhr Preisrichtervorbesprechung Rhein-Neckar Verkehr GmbH, Möhlstraße 27 in Mannheim Haus M 9 Raum Auslobung / Zugriff auf Unterlagen online bis Eingang aller schriftlichen Rückfragen (vorzugsweise per ) bei Kaupp+Franck Architekten GmbH; info@kaupp-franck.de Schriftliche Beantwortung der Rückfragen Die Rückfragenbeantwortung wird Bestandteil der Auslobung und wird online auf der Homepage der Vorprüfung zur Verfügung gestellt SUBMISSION: Abgabe aller Wettbewerbsarbeiten bei Kaupp+Franck Architekten GmbH bis Uhr voraussichtlich: Preisgerichtssitzung mit anschließender telefonischer Benachrichtigung der Preisträger voraussichtlich: Pressekonferenz mit anschließender Eröffnung der Ausstellung bis ???? in Mannheim Kaupp + Franck Architekten GmbH Seite 16 von 36
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