Elke Gabriel und Friederike Peiser, Frauenvertretung für Tempelhof-Schöneberg (SenBJW) Verfahren zur Besetzung von Beförderungsstellen

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1 Elke Gabriel und Friederike Peiser, Frauenvertretung für Tempelhof-Schöneberg (SenBJW) Sprechzeiten nach Vereinbarung, John-F.-Kennedy-Platz, Berlin (R 1067) Tel.: , Fax: , Verfahren zur Besetzung von Beförderungsstellen Stand: September 2014 (vgl. auch Arbeitsanweisung zur Regelung des Verfahrens zur Besetzung von Funktionsstellen ab ) 1. Stellenausschreibung im Amtsblatt oder Internet unter: Senatsverwaltung für BJW // Stellenausschreibungen für Lehrkräfte // Angebote für Funktionsstellen 2. Bewerbungsunterlagen Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin unter Angabe der Kennzahl an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, I B 5.3/5.4, Bernhard-Weiß-Str. 6, Berlin zu richten. 3. Aktuelle Dienstliche Beurteilung (DB) (darf nicht älter als 1 Jahr bis zum Auswahlvermerk sein) a) Eigenstunde oder Teile von mehreren Stunden Beurteilende: Schulleiterin / Schulleiter b) Gespräch über die Eigenstunde und evtl. kurze Schulrechtprüfung c) Verschriftung der DB erstellt Schulleiterin /Schulleiter; umfasst die Dienstjahre bis zur vorherigen DB und die Punkte a) und b); wird dem /der BewerberIn (in Kopie) ausgehändigt; danach erfolgt ein Erörterungsgespräch; Frauenvertreterin (FV) und ggf. Schwerbehindertenvertreterin (SchbV) werden beteiligt, der Personalrat wirkt mit; erst nach Unterschrift aller ist die DB abgeschlossen; (vgl. AV- Lehrerbeurteilung, 2012) 4. Beratungsstunde kann sowohl in der eigenen als auch in einer anderen Schule erfolgen; zumeist fachfremd außer bei Bewerbung auf FBL-oder FL-Stellen; gibt es mehrere BewerberInnen, so sind auch mehrere in der Fremdstunde anwesend; die anschließende Beratung der zuvor unterrichtenden Lehrkraft erfolgt nacheinander (ca. 15 Min). Die Reihenfolge der Beratungsgespräche wird über das Los festgelegt. Teilnehmende für a) Bewerbung auf SL oder stellv. SL-Stellen: zuständige Schulaufsicht; Schulaufsicht aus einer anderen Region, falls zwei oder mehr Bewerbende; Schulleiterin oder Schulleiter aus einer anderen Schule; FV, SchbV, ggf. PR b) Bewerbungen auf alle anderen Funktionsstellen: Schulaufsicht oder Schulleiterin/ Schulleiter; FV, ggf. SchbV; ggf.pr

2 5. Auswahlgespräch / Bewerbungsgespräch ca Min.; Teilnehmende: evtl. Schulaufsicht (s.o.), SchulleiterIn, FV, ggf. SchbV, ggf. PR; bei besonderen Schulprofilen evtl. SpezialistIn (z.b. in Europaschulen).. 6. Auswahlvermerk umfasst die Punkte 2-5 unter Hinzunahme der Personalakte; Personalakte und Dienstliche Beurteilung sind dabei von wesentlicher Bedeutung; der Auswahlvermerk beinhaltet in seiner Zusammenfassung einen Entscheidungsvorschlag für die Stellenbesetzung oder für die Vorstellung in der Schulkonferenz (bei Schulleitungs u. stellv. Schulleitungsstellen); Auswahlvorschlag und - entscheidung liegen bei der zuständigen Schulaufsicht. 7. Innerbehördliches Beteiligungsverfahren Der Auswahlvermerk wird geprüft bei SL : a) LeiterIn Außenstelle/ SchulAufs. b) Zentrale SenBJW c) StadträtIn d) SchbV e) FV allen anderen Funktionsstellen: a) LeiterIn der Außenstelle/ SchulAufs. b) SbV c) Frauenvertreterin d) Personalrat 8. Vorstellung vor der Schulkonferenz (Vorschlagsrecht) nur bei SL und stellv. SL-Stellen; Dauer ca. halbe bis eine Stunde; Leitung: zuständige Schulaufsicht oder SchulleiterIn; SbV, FV und PR können als Gäste geladen werden; Schulkonferenz hat ein Vorschlags- aber kein Entscheidungsrecht; bei allen anderen Funktionsstellen entscheidet der/die SchulrätIn, hier gibt es kein Vorschlagsrecht durch die Schulkonferenz. 9. Auswahlentscheidung durch LeiterIn der Außenstelle (bei Stellen bis A 15) oder Sen BJW (bei Stellen über A 15 + Z); 10. Bewährungszeit und haushaltsrechtliches Wartejahr Durch ein Schreiben der Personalstelle werden Sie in die neue Stelle eingewiesen. Wenn Ihnen das Schreiben vorliegt, beginnt die Bewährungszeit und das haushaltsrechtliche Wartejahr. Erst danach erhalten Sie die Vergütung für das neue Amt (Beförderung).

3 Was Sie bei den jeweiligen Verfahrensschritten beachten sollten 1. Die Stellenausschreibungen finden Sie im Internet und im Berliner Amtsblatt. Letzteres sollte in jeder Schule öffentlich ausliegen. Darüber hinaus können Sie die Stellenausschreibungen über die Frauenvertreterin oder auch die Personalräte erfragen. 2. Achten Sie bei der Anfertigung Ihrer Bewerbungsunterlagen bitte darauf, dass Sie sich hiermit auch vorstellen. Form und Inhalt stellen manchmal schon erste Weichen. In einem ersten Schreiben formulieren Sie bitte Ihr Bewerbungsinteresse an der ausgeschriebenen Stelle (Kennzahl angeben). Darüber hinaus fordert die Senatsverwaltung für BJW in der Regel einen schriftlichen Lebenslauf, eine Einverständniserklärung für die Anforderung und natürlich Einsicht in Ihre Personalakte und teilweise eine von Ihnen ausgefüllte Synopse (Name, Eintritt i. d. Schuldienst, Tätigkeiten im Schuldienst, etc.). In einem Zusatzschreiben formulieren Sie zudem Ihre schulischen und außerschulischen Tätigkeiten, die Sie für die ausgeschriebene Stelle besonders und zusätzlich qualifizieren. Vergleichen Sie hierzu bitte auch das Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG) 8, Abs.3. Nehmen Sie darüber hinaus Einsicht in Ihre Personalakte. Sind alle Kopien Ihrer selbst teilgenommenen oder auch angebotenen Fort- und Weiterbildungen enthalten? Gibt es sonstige Qualifikationsbelege, die Sie der Personalakte noch beifügen möchten? Sind alle Einträge sachlich richtig? Müssten Eintragungen aus Gründen der Verjährung - inzwischen entfernt werden? Zum Thema Fortbildungen: Für eine gute Beurteilung gilt, dass der/die BewerberIn ihre Fachkenntnisse und Fähigkeiten durch Fortbildungen nachweislich vertieft und erweitert hat. 3. Die Dienstliche Beurteilung (DB) besteht aus mehreren Teilbereichen (vgl. Nr.3, Seite 1). Je nach Schulleitung werden entweder die Vorführung einer ganzen Stunde (mit Entwurf und Nachbesprechung) oder aber nur Teilbereiche (ohne schriftlichen Entwurf) verlangt. Im letztgenannten Fall kommt die Schulleitung spontan manchmal mehrmals in Ihren Unterricht.

4 Besprechen Sie vor einem beginnenden Bewerbungsverfahren mit Ihrer Schulleitung, was sie bei diesem Bereich der Dienstlichen Beurteilung erwartet. Bedenken Sie bei der Vorbereitung des Unterrichts mögliche Alternativen für den Stundenverlauf. Einige SchulleiterInnen machen im Anschluß an die Besprechung der Eigenstunde eine kurze Schulrechtsprüfung zu Sachverhalten, die Ihre jetzige Tätigkeit betreffen. Eine Prüfung im Themenbereich der neuen, angestrebten Stelle ist aber unzulässig. Eine mögliche Bewertungsskala von 1 (herausragend) bis 5 (entspricht nicht den Anforderungen) soll die im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen widerspiegeln ( AV Lehrerbeurteilung vom 1.Januar 2013). Zwischenbewertungen (z.b. 1-2) sind zulässig. Je besser Sie hierbei abschneiden, desto größer sind Ihre Chancen im weiteren Verfahren. Die DB erhält der Personalrat zur Mitwirkung, die Frauenvertreterin und die Schwerbehindertenvertretung sind zu beteiligen. Setzen Sie sich ggf. vor der DB oder /und nach ihrer Erstellung mit Ihren Beschäftigtenvertretungen in Verbindung. In Bedarfsfällen kann ich als Frauenvertreterin auch früher, d.h. bei den Beratungs- und/ oder Beurteilungsgesprächen oder auch zum Unterrichtsbesuch hinzugezogen werden. Bitte setzen Sie sich dazu frühzeitig mit mir in Verbindung. Ein Rat: Für alle Teile des Bewerbungsverfahrens sind die Anschaffung (und das Studium) einer Schulrechtssammlung unablässig. 4. Für die bevorstehende Stundenberatung empfehle ich Ihnen, zuvor für eine (oder mehrere) Stunden mit in den Unterricht einer Kollegin/ eines Kollegen zu gehen. Strukturieren Sie das Gespräch und wählen Sie max. 3 Beratungsschwerpunkte aus. Das Gespräch sollte ein konstruktiver Austausch mit ausgewogenen Redeanteilen sein. 5. Das Auswahlgespräch beinhaltet zum einen den Grund Ihrer Bewerbung. Sie stellen sich also bereits hier mit einem Teil Ihrer Persönlichkeit vor (bisherige Arbeitsgebiete/- schwerpunkte in der Schule; Einbindung ins Kollegium; Innovationen; familiäre Gesichtspunkte, u. a.). Zum anderen wird Ihre fachliche, methodische und persönliche Kompetenz überprüft (vgl. Gesetzliche Grundlage ). Letzteres rückt immer weiter in den Vordergrund, da in einem demokratischen System zunehmend Schlichtungs,- Vermittlungs- und Kooperationstalente gefragt sind. Machen Sie sich darüber hinaus bzgl. der aktuellen pädagogischen und didaktischen Literatur sachkundig. Denken Sie bei der Vorbereitung auf das Gespräch auch daran, dass Sie nicht nur mit Worten kommunizieren: Gestik und Mimik sprechen immer mit. 6. Bevor Sie sich auf eine Leitungsstelle bewerben, sollten Sie sich frühzeitig die neue Schule von innen ansehen. Hierbei sind (wenn vorhanden) Schulleitungen zumeist sehr hilfsbereit. Darüber hinaus hat fast jede Schule inzwischen eine homepage.

5 7. Das Vorstellungsgespräch (vor der Schulkonferenz) findet gem. Schulgesetz 76, Abs. 10 nur noch bei Bewerbungsverfahren für stellv. Schulleitung und Schulleitung statt.. Die Mitglieder haben hier die Möglichkeit von den Bewerbenden (in der Regel von den zwei Bestgeeignetsten) einen Eindruck zu gewinnen. Zu Beginn werden sie um eine Vorstellung gebeten, danach gibt es zumeist eine Fragerunde. Zum Schluss: Manchmal kann es ratsam sein, sich auf mehrere Stellen zu bewerben. Zum einen wächst in der Regel mit jedem Verfahren auch Ihre Kompetenz, zum anderen kann schließlich wenn Sie bei einer Bewerbung Mitbewerbende haben immer nur eine Person den Schlusserfolg erzielen. Von der Stellenausschreibung bis zur Stelleneinweisung kann es 1 bis 3 Jahre dauern. Die unterschiedliche Länge hängt sowohl von der Anzahl der Bewerbenden, möglichen Nachbewerbungen, fehlenden Dienstlichen Beurteilungen, Schwierigkeiten bei laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, der Berliner Haushaltslage, möglichen Widersprüchen oder auch vom jeweiligen Arbeitstempo der Schulleitung oder Schulaufsicht ab. Jedoch: Halten Sie durch! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Ihre Frauenvertretung Frau Gabriel und Frau Peiser

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