Merkblatt. Hinweise zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach den Bestimmungen des SGB II.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Merkblatt. Hinweise zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach den Bestimmungen des SGB II."

Transkript

1 Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge -Kommunales Jobcenter- Konradinerallee 11, Tel: 0611 / Merkblatt Hinweise zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach den Bestimmungen des SGB II. 1. Allgemeines: Das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) regelt die rechtlichen Voraussetzungen und Grundlagen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende können wie folgt beschrieben werden: Integration der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Erwerbsarbeit Erhalt bzw. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitsuchenden Sicherung des Lebensunterhaltes in menschenwürdiger Lebensführung der Hilfebedürftigen (das SGB II als letztes soziales Netz) Stärkung der Eigenverantwortung, soziale Stabilisierung und soziale Integration der Hilfebedürftigen Diese sollen durch die Umsetzung der Grundsätze des Forderns und Förderns erreicht werden. 2. Anspruchsvoraussetzungen: Leistungen nach dem SGB II werden nur dann gewährt, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller mindestens 15 Jahre alt sind und die gesetzliche Altersgrenze (in 2016: 65 Jahre, 5 Monate) noch nicht erreicht haben, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes erwerbsfähig sein können und zusätzlich Hilfebedürftigkeit vorliegt. Letzteres bedeutet, dass der Lebensunterhalt der Antragstellerinnen und Antragsteller selbst, aber auch der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft (= Familienmitglieder innerhalb des Haushaltes) lebenden Angehörigen, nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem der Aufnahme einer zumutbaren Arbeit oder dem zu berücksichtigenden Einkommen und Vermögen, gesichert werden kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, besonders von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, geleistet wird. 3. Umfang und Art der Leistungen: Stand 06/2016

2 2 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Dienstleistungen (z. B. Beratungen), Leistungen zum Lebensunterhalt (laufende und einmalige Hilfen) und auf die Bedürfnisse des Einzelnen bezogene Eingliederungsleistungen (Arbeitsmarktförderung). Seit gehören auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe ( 28, 29 SGB II) zu den möglichen Leistungen. Zu den Leistungen zum Lebensunterhalt zählen z. B.: Laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ( 20 SGB II) Evtl. Mehrbedarfe im Rahmen des 21 SGB II (z. B. bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung, kostenaufwändiger Ernährung) Die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung ( 22 SGB II) * * zu den angemessenen Unterkunftskosten vgl. das Merkblatt KdU-Allgemeine Infos ebenfalls erhältlich beim Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge Kommunales Jobcenter - Im Rahmen der Eingliederungsleistungen können beispielsweise erbracht werden: Förderung beruflicher Weiterbildung, Umschulungen und Qualifizierungen ( 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit 81 ff. SGB III) Erstattung von Bewerbungskosten und Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche ( 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit 44 SGB III) Vermittlung von Schuldner- und/oder Suchtberatung ( 16a SGB II) Unterstützung bei der Existenzgründung und Gewährung eines Einstiegsgeldes für Existenzgründer/Selbständige ( 16, 16b und 16c SGB II in Verbindung mit 45 SGB III). Weitere Angebote nach Bedarf Die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes möglichen Leistungen richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und umfassen folgende Positionen: Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtätige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen Ausstattung für den persönlichen Schulbedarf Erstattung von Schülerbeförderungskosten zur nächst gelegenen Schule ab der Oberstufe, sofern eine Übernahme nicht von Dritten erfolgt und eine Finanzierung aus dem Regelbedarf nicht zugemutet werden kann Ergänzende angemessene Lernförderung im Einzelfall, wenn schulische Angebote nicht ausreichen Gewährung von Leistungen zur Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegungen (Mehraufwendungen) für Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird Bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gehört auch ein Bedarf in Höhe von 10,00 monatlich zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft Die laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind pauschaliert. Gem. 20 Abs. 2 SGB II in Verbindung mit 28a SGB XII und der entsprechenden Verordnung zur Anpassung der Regelleistungen/Regelbedarfe gelten ab dem 01.Januar 2016 folgende monatlichen Regelbedarfe:

3 3 Erwachsene alleinstehende Personen 404,00 Erwachsene alleinerziehende Personen 404,00 Erwachsene Person mit minderjährigem Partner 404,00 bzw. minderjährigen Partnerin Alleinstehende Personen bis zum Alter von ,00 Jahren Erwachsene Partner/innen einer Ehe, Lebenspartnerschaft, 364,00 eheähnlichen oder lebenspartner- schaftsähnlichen Gemeinschaft Kinder bis zum 6. Lebensjahr 237,00 Kinder im Alter zwischen 6 und 13 Jahren 270,00 Kinder bzw. Jugendliche im Alter zwischen ,00 und 17 Jahren Nicht vom Regelbedarf nach 20 SGB II umfasste Beihilfen können ausschließlich nach der Rechtsnorm 24 Abs. 3 SGB II in Betracht kommen und beziehen sich auf Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten Ist eine Beihilfe nicht möglich, kann in begründeten Fällen die Gewährung eines Darlehens geprüft werden, um einen unabweisbaren Bedarf sicherzustellen. Die Gewährung von Arbeitslosengeld II löst auch eine gesetzliche Pflichtversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) aus. Die monatlichen Beiträge werden vom Träger der Grundsicherung an die jeweilige Krankenkasse abgeführt. Gleiches gilt für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bestimmte Personenkreise (z. B. schulpflichtige Kinder, Selbständige usw.) sind jedoch hiervon ausgenommen. Dies gilt auch, wenn die Hilfegewährung als Darlehen erfolgt. Generell gilt, dass nach Beendigung der Leistungsgewährung auch die bestehende Pflichtversicherung beendet wird, sofern nicht anderweitig (z. B. bei sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit) ein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. 4. Einkommen und Vermögen: Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen kann die zu erbringenden Geldleistungen vermindern oder den Anspruch ausschließen. Als Einkommen ( 11 SGB II) sind, bis auf einige gesetzlich vorgegebene Ausnahmen, grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert zu berücksichtigen. Für Einkünfte aus Erwerbstätigkeit gibt es so genannte Freibeträge, so dass ein Teil des Erwerbseinkommens bei der Berechnung des Leistungsanspruches unberücksichtigt bleibt (Anreiz). Das Vorhandensein von Bedürftigkeit (d. h. auch unter Anrechnung des Einkommens verbleibt ein Bedarf an SGB II Leistungen) ist natürlich vorausgesetzt.

4 4 Erwerbseinkommen bis 100,00 mtl. Erwerbseinkommen zwischen 100,00 und 1.000,00 mtl. Erwerbseinkommen zwischen 1.000,00 und 1.200,00 mtl. Komplett anrechnungsfrei (Grundfreibetrag) Freibetrag 20 % Freibetrag 10 % Sofern in der Bedarfsgemeinschaft noch minderjährige Kinder leben, kann sich der Freibetrag zusätzlich erhöhen. Bei der Anrechnung des Einkommens kommt es immer auf den Zeitpunkt des Zuflusses an. Wird also beispielsweise Gehalt für den Monat April erst im Juni ausgezahlt, erfolgt die Einkommensanrechnung im Monat Juni. Als Vermögen ( 12 SGB II) sind grundsätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen, die vor Beginn der Leistungsgewährung jeweils vorhanden sind. Als nicht verwertbar (= geschützt) ist in der Regel immer ein angemessener Hausrat, ein angemessenes selbst genutztes Hausgrundstück (oder Eigentumswohnung), ein Kraftfahrzeug (im Wert von bis zu 7.500,00 ) und Altersvorsorgeansprüche, sowie dingliche Rechte anzusehen. Bei verwertbarem Vermögen gelten folgende Freibeträge: Frei verfügbares Vermögen Nach Geborene Grundfreibetrag je vollendetem 150,00 (mindestens jedoch 3.100,00 ) Lebensjahr Maximal jedoch 9.750,00 Freibetrag für notwendige Anschaffungen 750,00 Hinweis: Alle oben angegebenen Grundfreibeträge gelten jeweils für volljährige Hilfebedürftige und deren Partner Der Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750,00 gilt für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Hilfebedürftigen Zusätzliche Freibeträge in Höhe von 3.100,00 werden für jedes in der Bedarfsgemeinschaft lebende Mitglied eingeräumt (sofern Bedürftigkeit vorliegt) Geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 750,00 je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners nicht übersteigen, sind ebenfalls als geschützt anzusehen. Allerdings dürfen die Gesamtbeträge jeweils ,00 nicht übersteigen.

5 5 5. Bewilligung der Leistungen/Mitwirkungspflichten Nach den gesetzlichen Bestimmungen werden die Leistungen nur auf Antrag erbracht. Die Leistungen werden in der Regel für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus gezahlt. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes wirkt auf den Ersten des Monats zurück. Alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sind ohne Aufforderung verpflichtet, jede Änderung in ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die für den Anspruch auf die Leistung erheblich ist, unverzüglich dem zuständigen Leistungsträger mitzuteilen. 6. Sanktionen: Bestimmte Fehlverhalten der Leistungsberechtigten (z. B. Weigerung der Aufnahme einer Arbeit, Nichtwahrnehmung von Terminen) können gem SGB II Auslöser für Sanktionen sein. Dies bedeutet, dass das Arbeitslosengeld II sowie das Sozialgeld gekürzt werden können. Mehrfache Fehlverhalten (wiederholte Sanktionstatbestände) innerhalb eines Jahres werden zusammengerechnet und können evtl. bis zur vollständigen Versagung der Leistung führen. Im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung/Rechtsfolgenbelehrung werden die Leistungsberechtigten hierüber im Bedarfsfall detailliert informiert. Auch wird von Sanktionen Abstand genommen bzw. ist eine nachträgliche Rücknahme möglich, wenn die Leistungsberechtigten wichtige Gründe für ihr Verhalten nachweisen (z. B. Krankmeldung, Vorstellungsgespräch, Todesfall eines nahen Angehörigen). Grundsätzlich sind Sanktionen durch die Wahrung von Mitwirkungspflichten, die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und die Bereitschaft zur Aufnahme einer zumutbaren Arbeit, Beschäftigung oder Maßnahme, immer zu verhindern. 7. Zuständigkeiten und Kontakte: Das Kommunale Jobcenter Wiesbaden ist Bestandteil des Amtes für Grundsicherung und Flüchtlinge der Landeshauptstadt Wiesbaden. Innerhalb der Abteilung gibt es zwei zentrale Bereiche. Hierbei handelt es sich zum einen um das Sachgebiet Leistungen zum Lebensunterhalt, welches für Fragen der Leistungsgewährung (materielle Hilfe) zuständig ist. Das Sachgebiet kommunale Arbeitsvermittlung beschäftigt sich dagegen u. a. mit der Eingliederung und Vermittlung erwerbsloser Menschen in Arbeit und berufsvorbereitenden Maßnahmen. Ergänzend steht für junge Erwerbslose (Jugendliche bis zu 25 Jahren ohne Ausbildung) die Ausbildungsagentur der Landeshauptstadt Wiesbaden zur Verfügung, die für diese Personenkreise das Fallmanagement sicherstellt. Primäre Anlaufstellen für Beratungen und Erstkontakte sind jedoch immer die Regionalen Arbeitsgruppen des Sachgebietes Leistungen zum Lebensunterhalt. In den jeweiligen regionalisierten Standorten finden sich die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, deren Zuständigkeit sich nach dem jeweiligen Wohnort und der Straße der Bürgerinnen und Bürger richtet.

6 6 Die jeweiligen Servicepoints/Anmeldungen zu den unten genannten Zeiten für Erstkontakte, Anfragen, Entgegennahme von Unterlagen usw. zur Verfügung. Weitere Informationen zu Zuständigkeiten, Ansprechpartner, Öffnungszeiten usw. erhalten Sie in den u. a. Standorten: Öffnungszeiten Schwalbacher Straße RAG 1 Region: Nördliche Innenstadt und Vororte Stadtteile: Zentrum/Bergkirche, City-Ost/ Nord-Ost, Sonnenberg/Rambach AGL Herr Schäfer, Tel.: 0611/312613, FAX: 0611/ Frau Jandl-Pelzl, Tel.: 0611/ Leistungen-zum-Lebensunterhalt-RAG-1@wiesbaden.de AGL Frau Novak, Tel.: 0611/316754, FAX: 0611/ Frau Tischler, Tel.: 0611/ fallmanagement2.amnord-kommav@wiesbaden.de Schwalbacher Straße RAG 2 Region: Westend und Bleichstraße Stadtteile: Bleichstr./Rheinstr., Westend AGL Frau Hansmann, Tel.: 0611/314643, FAX: 0611/ Frau Jandl-Pelzl, Tel.: 0611/ Leistungen-zum-Lebensunterhalt-RAG-2@wiesbaden.de AGL Frau Novak, Tel.: 0611/316754, FAX: 0611/ Frau Tischler, Tel.: 0611/ fallmanagement2.amnord-kommav@wiesbaden.de JUVZ Konradinerallee 11 - RAG 3 Standort Ost Region: Südliche Innenstadt Stadtteile: Adolfsallee/Luxemburgplatz, Dichterviertel/Biebricher Allee AGL Frau Schneider, Tel.: 0611/313482, FAX: 0611/ Frau Meyer, Tel.: 0611/ Leistungen-zum-Lebensunterhalt-RAG-3@wiesbaden.de

7 7 AGL Frau Mittelhäußer, Tel.: 0611/316729, FAX: 0611/ Frau Ingensiep, Tel.: 0611/ Dotzheimer Straße 99 RAG 4 Standort West Region: Westliche Siedlungen Stadtteile: Klarenthal, Hollerborn/ Güterbahnhof, Dostojewski-/Waldstraße AGL Frau Wolf, Tel.: 0611/313820, FAX: 0611/ Herr Zimmermann, Tel.: 0611/ Leistungen-zum-Lebensunterhalt-RAG-4@wiesbaden.de AGL Herr Menger, Tel.: 0611/316735, FAX: 0611/ N.N. fallmanagement2.amwest-kommav@wiesbaden.de Dotzheimer Straße 99 RAG 5 Standort West Region: Dotzheim und Frauenstein Stadtteile: Dotzheim-Alt/Kohlheck/Holzstr., Siedlung Dotzheim, Schelmengraben, Frauenstein, Sauerland/Belzbachtal AGL Frau Courtial: 0611/318720, FAX: 0611/ Herr Zimmermann, Tel.: 0611/ Leistungen-zum-Lebensunterhalt-RAG-5@wiesbaden.de AGL Herr Menger, Tel.: 0611/316735, FAX: 0611/ N.N. fallmanagement2.amwest-kommav@wiesbaden.de Glarusstraße 9 - RAG 6 Standort Süd Region: Biebrich, Schierstein Stadtteile: Biebrich-Siedlungen, Gräselberg, Schierstein, Biebrich/Gibb/Kalle, Parkfeld/Rosenfeld AGL Herr Metzler, Tel.: 0611/319147, FAX: 0611/ Herr Kaul, Tel.: 0611/319137

8 8 AGL Herr Strempel, Tel.: 0611/316732, FAX: 0611/ Herr Harste, Tel.: 0611/ JUVZ Konradinerallee 11 RAG 7 Standort Ost Region: Östliche Vororte Stadtteile: Bierstadt, Nordöstliche Vororte, Erbenheim-Hochfeld, Erbenheim-Rest, Nordenstadt, Delkenheim AGL Frau Müller, Tel.: 0611/317272, FAX: 0611/ Frau Meyer, Tel.: 0611/ Leistungen-zum-Lebensunterhalt-RAG-7@wiesbaden.de AGL Frau Mittelhäußer, Tel.: 0611/316729, FAX: 0611/ Frau Ingensiep, Tel.: 0611/ fallmanagement2.amost-kommav@wiesbaden.de Glarusstraße 9 - RAG 8 Standort Süd Region: Amöneburg, Kastel und Kostheim Stadtteile: Amöneburg, Kastel-Alt, Kostheim-Alt, Kastel/Kostheim/Kostheim-Neubaugebiete AGL Frau Hofmann-Czopnik, Tel.: 0611/316739, FAX: 0611/ Herr Kaul, Tel.: 0611/ Leistungen-zum-Lebensunterhalt-RAG-8@wiesbaden.de AGL Herr Strempel, Tel.: 0611/316732, FAX: 0611/ Herr Harste, Tel.: 0611/ fallmanagement2.amsued-kommav@wiesbaden.de Für alle Regionen JUVZ Konradinerallee 11 Ansprechpartner kommunale Arbeitsvermittlung 1. Arbeitsmarkt: AGL Frau Gröner, Tel.: 0611/316703, FAX: 0611/ Herr Schrobbach, Tel.: 0611/ fallmanagement1.am-kommav@wiesbaden.de

9 9 Ansprechpartner Leistungen zum Lebensunterhalt für Selbstständige: AGL Herr Zimmermann, Tel.: 0611/316224, FAX: 0611/ Frau Schmitz, Tel.: 0611/ Für weitere Informationen und generelle Anfragen stehen außerdem zur Verfügung: 0611/31-1 Telefonzentrale der Stadtverwaltung 0611/ Leitung Kommunales Jobcenter 0611/ Sachgebietsleitung Leistungen zum Lebensunterhalt 0611/ Sachgebietsleitung kommunale Arbeitsvermittlung oder im Internet unter > Rathaus > virtuelle Verwaltung > Ämter und Dienstleistungen (Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge) > Kommunales Jobcenter > Dienstleistungen (Arbeitslosengeld II Leistungen zum Lebensunterhalt beantragen) Oder einfach: > Rathaus > Virtuelle Verwaltung > Ämter und Dienstleistungen, Stichwort Arbeitslosengeld II

Merkblatt. Hinweise zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach den Bestimmungen des SGB II.

Merkblatt. Hinweise zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach den Bestimmungen des SGB II. Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge -Kommunales Jobcenter- Merkblatt Hinweise zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach den Bestimmungen des SGB II. 1. Allgemeines: Das Sozialgesetzbuch

Mehr

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 19 SGB II Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe BA Zentrale GS 21 Wesentliche Änderungen

Mehr

M e r k b l a t t. Hinweise zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) -

M e r k b l a t t. Hinweise zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) - M e r k b l a t t Hinweise zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) - Allgemeines Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung

Mehr

Grundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren:

Grundmodul. SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Modul 1. Autoren: SGB II Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Modul 1 Grundmodul Autoren: Fritz Marburger, BZ St. Ingbert Karl-Werner Illhardt, BZ Daun Lothar Rieder, BZ Aalen Volker Hahn, BZ Timmendorfer Strand

Mehr

Inhalt. Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13

Inhalt. Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13 Inhalt Teil 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende... 13 Vorbemerkung... 14 Lernziel... 15 A. Konzeption und Grundausrichtung des SGB II... 17 B. Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende... 21 C. Leistungsberechtigter

Mehr

Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick Sozialamt Tirschenreuth 1

Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick Sozialamt Tirschenreuth 1 Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick - 08.01.2019 Sozialamt Tirschenreuth 1 Leistungen des sozialen Ausgleichs bei Hilfebedürftigkeit und einer Erwerbsfähigkeit

Mehr

Alle Personen in der Familie erfüllen die altersmäßigen Voraussetzungen nach 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II.

Alle Personen in der Familie erfüllen die altersmäßigen Voraussetzungen nach 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II. Angestelltenlehrgang I Übungsklausur Sozialrecht 04.05.2007 Beispiel für die Ausformulierung einer Lösung 1. Hilfeart/Anspruchsnorm Einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben gemäß 7 Abs. 1 Personen,

Mehr

Der Landrat. Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab

Der Landrat. Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab Der Landrat Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab 01.04.2011 1. Allgemeines Für die Bewilligung und Auszahlung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/2226 4. Wahlperiode 16.05.2006 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.PDS Höhe des Regelsatzes beim Arbeitslosengeld II

Mehr

Information. zur Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld durch die Städte und Gemeinden. Vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II

Information. zur Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld durch die Städte und Gemeinden. Vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II Information zur Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld durch die Städte und Gemeinden Vom Arbeitslosengeld I zum Einleitung HERAUSGEBER KREIS COESFELD Der Landrat Jobcenter 48653 Coesfeld Kreis Coesfeld,

Mehr

Arbeitsuchende mit Migrationshintergrund. Hartz IV - Folgen für Ausbildung- und. Grundzüge des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen

Arbeitsuchende mit Migrationshintergrund. Hartz IV - Folgen für Ausbildung- und. Grundzüge des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen Grundzüge des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Dr. Georg Worthmann, IAT) Fachtagung des Landeszentrums für Zuwanderung Hartz IV - Folgen für Ausbildung- und Arbeitsuchende

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II Qualifizierung zur ehrenamtlichen Mitarbeit in der Flüchtlingsbegleitung am 24.02.2016 1 Übersicht 1. Zielsetzung des SGB II 2. Leistungsberechtigte

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II Infoveranstaltung SGB II 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II Qualifizierung zur ehrenamtlichen Mitarbeit in der Flüchtlingsbegleitung am 31.05.2016 1 Übersicht 1. Zielsetzung

Mehr

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis, Musterweg 5, 11112 Musterstadt Frau Testbogen 35 11112 Musterstadt Ihr Zeichen: Ihre Nachricht: Mein Zeichen: 102 Nummer

Mehr

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis

Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis Arbeitsgemeinschaft für den Musterkreis, Musterweg 5, 11112 Musterstadt Frau Testbogen 35 11112 Musterstadt Ihr Zeichen: 26-XY Ihre Nachricht: Mein Zeichen: 112

Mehr

Florian Gerlach (EFH Bochum)/Knut Hinrichs (HAW Hamburg)

Florian Gerlach (EFH Bochum)/Knut Hinrichs (HAW Hamburg) Florian Gerlach (EFH Bochum)/Knut Hinrichs (HAW Hamburg) Studienkarten Allgemeine Lehren im Recht für die Soziale Arbeit (Stand: 06/2012) SK 1: Einführung SK 2: Die Scheidung der Hilfebedürftigen in erwerbsfähige

Mehr

1.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen Das System der sozialen Sicherung...14

1.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen Das System der sozialen Sicherung...14 Inhalt Vortwort...11 Erster Teil Allgemeines zum SGB II und SGB XII 1 Allgemeine Grundlagen...13 1.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen...13 1.1.1 Das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG)...13 1.1.2 Verfassungsrechtliche

Mehr

Merkblatt für Asylberechtigte

Merkblatt für Asylberechtigte Merkblatt für Asylberechtigte Inhalt Merkblatt für Asylberechtigte 1 1. Was bedeutet Grundsicherung für Arbeitsuchende? 2 1.1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft? 2 1.2 Was bedeutet zumutbare Beschäftigung?

Mehr

Inhalt Vorwort Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe Die Leistungen der Sozialhilfe im Einzelnen

Inhalt Vorwort Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe Die Leistungen der Sozialhilfe im Einzelnen 4 Inhalt 6 " Vorwort 7 " Grundsätzliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und zur Sozialhilfe 8 " Wer erhält die Grundsicherung für Arbeitsuchende? 9 " Auf welche Leistungen habe ich Anspruch? 11 " Wer erhält

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende 51

Grundsicherung für Arbeitsuchende 51 Grundsicherung für Arbeitsuchende 51 Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist ein

Mehr

Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick Sozialamt Tirschenreuth 1

Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick Sozialamt Tirschenreuth 1 Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick - 08.01.2019 Sozialamt Tirschenreuth 1 Inhaltsübersicht - Sozialgesetzbuch II oder XII ( Hartz IV oder Sozialhilfe)?

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA Zentrale GR 11 Fachliche Weisungen 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung

Mehr

80,00 80,00 0,00 0,00 Erwerbseinkommen Zwischensumme

80,00 80,00 0,00 0,00 Erwerbseinkommen Zwischensumme Bedarfsgemeinschaft 98802//0000018 Anlage zum Bescheid vom 15.07.2016 Vertreter der Bedarfsgemeinschaft: Müller, Hans Berechnung der Leistungen für Juli 2016 bis Juni 2017: Höhe der monatlichen Bedarfe

Mehr

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA-Zentrale-PEG 21 Fachliche Hinweise 23 SGB II Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2013 Gesetzestext:

Mehr

Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bescheides kann auch in einem persönlichen Gespräch in der für Sie zuständigen Geschäftsstelle erfolgen.

Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bescheides kann auch in einem persönlichen Gespräch in der für Sie zuständigen Geschäftsstelle erfolgen. Hier sehen Sie die zuständige Geschäftsstelle in Ihrem Stadtbezirk, die für die Leistungsbewilligung sowie Ihre Beratung und Vermittlung zuständig ist. Ihr Vorteil: Alle Fragen zur Arbeitsvermittlung und

Mehr

Wesentliche Änderungen Seite 1 23

Wesentliche Änderungen Seite 1 23 Wesentliche Änderungen Seite 1 23 Fassung vom 20.12.2011: Gesetzestext: Bekanntmachung des BMAS über die Höhe der Regelbedarfe für die Zeit ab 1. Januar 2012 eingefügt Kap. 1.1: Anpassung an die für die

Mehr

Deutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau?

Deutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau? Deutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau? 1. Soziale Sicherung in Deutschland Grundlage - Gesetze 2. Leistungsberechtige 3. Leistungen 4. Umsetzung in der Praxis 5. Bewertung Nr.

Mehr

Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV

Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV von Brigitte Steck, Dr. Michael Kossens, Dr. Angelika Schmidt, Frank Wollschläger 1. Auflage Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Mehr

B e r e c h n u n g s b o g e n

B e r e c h n u n g s b o g e n Seite 4 von 9 66102BG0000001 B e r e c h n u n g s b o g e n Dieser Berechnungsbogen ist Bestandteil des Bescheides vom 16.09.2013. Die Berechnung der Leistung ist im Merkblatt "SGB II - Grundsicherung

Mehr

Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch ( SGB XII)

Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch ( SGB XII) Stadt Leipzig Wirtschaftliche Sozialhilfe Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch ( SGB XII) Hilfen zur Gesundheit Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwindung besonderer

Mehr

Zur Vermögensberücksichtigung

Zur Vermögensberücksichtigung Zur Vermögensberücksichtigung Nach 12 Abs. 1 SGB II sind als Vermögen alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Das Gesetz unterscheidet zwischen vom nicht geschonten Vermögen abzusetzenden

Mehr

Schnellübersicht III VII. Findex 8. Seite Wer ist anspruchsberechtigt? 11. Rechte und Pflichten 19. Leistungen der Grundsicherung 27

Schnellübersicht III VII. Findex 8. Seite Wer ist anspruchsberechtigt? 11. Rechte und Pflichten 19. Leistungen der Grundsicherung 27 Schnellübersicht Seite Wer ist anspruchsberechtigt? 11 Rechte und Pflichten 19 Leistungen der Grundsicherung 27 Krankenversicherung 61 Pflegeversicherung 95 Rentenversicherung 107 Unfallversicherung 115

Mehr

Jobcenter Darmstadt Wir stellen uns vor!

Jobcenter Darmstadt Wir stellen uns vor! Jobcenter Darmstadt Wir stellen uns vor! Wer sind wir? Historie (2005 bis 2010): - Zusammenschluss zu einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) aus Agentur für Arbeit und Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Umsetzung

Mehr

Armut soziale Sicherung Hartz IV

Armut soziale Sicherung Hartz IV Nr. 2 - Oktober 2016 (überarbeitet 7. Januar 2017) Armut soziale Sicherung Hartz IV Was ist eigentlich Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV In Deutschland sind die Systeme sozialer Sicherung und Unterstützung

Mehr

Zur Vermögensberücksichtigung

Zur Vermögensberücksichtigung 1 Zur Vermögensberücksichtigung Nach 12 Abs. 1 SGB II sind als Vermögen alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Das Gesetz unterscheidet zwischen vom nicht geschonten Vermögen abzusetzenden

Mehr

Jobcenter team.arbeit.hamburg Existenzgründungen und Selbstständigkeiten

Jobcenter team.arbeit.hamburg Existenzgründungen und Selbstständigkeiten Jobcenter team.arbeit.hamburg Existenzgründungen und Selbstständigkeiten Einstiegsgeld nach 16b SGB II i.v.m. Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach 16c SGB II Gemeinsame Einrichtung, getragen

Mehr

Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld)

Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) Zum 1. Januar 2005 sind die leistungsrechtlichen Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), das die Zusammenführung von

Mehr

Sie sind arbeitslos oder Sie brauchen Unterstützung. Sie sind hier richtig.

Sie sind arbeitslos oder Sie brauchen Unterstützung. Sie sind hier richtig. Ablehnungsbescheid siehe unter Bescheid Änderungsbescheid siehe unter Bescheid Anspruch Ein Anspruch ist ein anderes Wort für ein Recht. Sie haben einen Anspruch, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Mehr

Herzlich willkommen zum Vortrag: Erfolgreich selbstständig aus der Erwerbslosigkeit. Referent: Thomas Wehner Jobcenter team.arbeit.

Herzlich willkommen zum Vortrag: Erfolgreich selbstständig aus der Erwerbslosigkeit. Referent: Thomas Wehner Jobcenter team.arbeit. Herzlich willkommen zum Vortrag: Erfolgreich selbstständig aus der Erwerbslosigkeit Referent: Thomas Wehner Jobcenter team.arbeit.hamburg Gemeinsame Einrichtung getragen durch Seit 01.01.2005 18 Standorte

Mehr

Informationsblatt über die wesentlichen Inhalte des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Arbeitslosengeld II)

Informationsblatt über die wesentlichen Inhalte des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Arbeitslosengeld II) Informationsblatt über die wesentlichen Inhalte des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Arbeitslosengeld II) Stand: Juli 2004 Wesentlicher Inhalt des Vierten Gesetzes für moderne

Mehr

SGBII Sozialgesetzbuch II

SGBII Sozialgesetzbuch II SGBII Sozialgesetzbuch II Neue Chancen auf Arbeit Informationen für Empfänger von Arbeitslosengeld II Herausgeber Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Marketing und Strategische PR Stand: November 2004 www.arbeitsagentur.de

Mehr

Zusammenstellung der relevanten Vorschriften 1 SGB III Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen

Zusammenstellung der relevanten Vorschriften 1 SGB III Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen Zusammenstellung der relevanten Vorschriften 1 I 428 - Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen (1) Anspruch auf Arbeitslosengeld nach den Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Achten

Mehr

Alleinstehende/Alleinerziehende. für ein Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

Alleinstehende/Alleinerziehende. für ein Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Asylbewerberleistungen 3 alle Asylbewerber mit gültiger Aufenthaltsgestattung oder Duldung /Neugeborene erst nach Vorlage des Aufenthaltstitels 2 die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung

Mehr

Regelsätze in der Sozialhilfe

Regelsätze in der Sozialhilfe Regelsätze in der Sozialhilfe ( 20 SGB II, 28, 28a SGB XII) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden, oder die mit ihrer Erwerbsstelle ihren Lebensunterhalt

Mehr

Telefon oder 28 SA. Wohnort der Bedarfsgemeinschaft Land Kreis Gemeinde Gemeindeteil

Telefon oder   28 SA. Wohnort der Bedarfsgemeinschaft Land Kreis Gemeinde Gemeindeteil Statistik über die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII im Berichtsjahr 2012 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Ansprechpartner/-in für Rückfragen

Mehr

Einsatz von Einkommen und Vermögen bei ALG II

Einsatz von Einkommen und Vermögen bei ALG II Einsatz von Einkommen und Vermögen bei ALG II ( 11, 12 SGB II) Die Höhe des Arbeitslosengelds II (ALG II) hängt von der Hilfebedürftigkeit des Arbeitssuchenden ab (siehe auch: Grundsicherung für Arbeitssuchende

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LINKE.)

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LINKE.) LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/2036 (15/1972) 05.12.2016 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LIE.) betr.: Grundsicherung im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin:

Mehr

Bildungs- und Teilhabepaket

Bildungs- und Teilhabepaket Bildungs- und Teilhabepaket Informationen für den Jugendhilfeausschuss am 2. Mai 2011 Jugend- und Sozialamt Fachbereich Grundsatz Soziales Eschersheimer Landstraße 241-249, 60320 Frankfurt am Main Rechtliche

Mehr

Hinweise für die Bemessung der Zuschüsse für Auszubildende zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung

Hinweise für die Bemessung der Zuschüsse für Auszubildende zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung Anlage 1: Hinweise für die Bemessung der Zuschüsse für Auszubildende zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen Auf der Grundlage des 22 Abs. 7 SGB

Mehr

Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (III)

Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (III) 1 Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung (III) Ausschlussgründe besonderer Personengruppen von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende 1. Ausschlussgründe bei Personen mit ausländischer

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2017 Gesetzestext:

Mehr

Berücksichtigung von Vermögen im SGB II

Berücksichtigung von Vermögen im SGB II Strukturprinzip: Grundsatz der Nachrangigkeit der Leistungen nach Vorrangiger Einsatz u. a. von Vermögen Im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen nach Orientiert am bisherigen Recht der Arbeitslosenhilfe

Mehr

SGB II Monatsbericht Juni 2017 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht Juni 2017 Landkreis Peine Jobcenter SGB II Monatsbericht Juni 2017 SGB II Leistungsberechtigte T-0 Daten Juni 2017 Mai 2017 Leistungsberechtigte 10.127 10.108 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.909 6.861 T-0 Daten sind die aktuell gemeldeten

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2017

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2018 Anlage: Anpassung

Mehr

Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)

Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG) Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG) RBEG Ausfertigungsdatum: 22.12.2016 Vollzitat: "Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz

Mehr

SGB II Monatsbericht März 2016 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht März 2016 Landkreis Peine Jobcenter SGB II Monatsbericht März 2016 SGB II Leistungsberechtigte T-0 Daten März 2016 Februar 2016 Leistungsberechtigte 9.482 9.267 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.416 6.295 T-0 Daten sind die aktuell gemeldeten

Mehr

RD NRW Newsletter. Inhaltsverzeichnis. - Leistungsrecht SGB II - Januar 2016

RD NRW Newsletter. Inhaltsverzeichnis. - Leistungsrecht SGB II - Januar 2016 Januar 2016 RD NRW Newsletter - Leistungsrecht SGB II - Inhaltsverzeichnis 1. Neue Leistungssätze auf einen Blick (Regelbedarf, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss)... 1 2. Wohngeld (Wohngeldgesetz WoGG)...

Mehr

SGB-II-Leistungen für Auszubildende Übersetzung der gesetzlichen Grundlagen ( 7 Abs. 5 und 6, 27 SGB II)

SGB-II-Leistungen für Auszubildende Übersetzung der gesetzlichen Grundlagen ( 7 Abs. 5 und 6, 27 SGB II) SGB-II-Leistungen für Auszubildende Übersetzung der gesetzlichen Grundlagen ( 7 Abs. 5 und 6, 27 SGB II) Regelungsinhalt 7 Absatz 5 enthält die Grundregel, dass Auszubildende nur sehr eingeschränkt Hartz-IV-

Mehr

Grundqualifizierung zur ehrenamtlichen Mitarbeit in der Flüchtlingsberatung. ReferentInnen: Heidrun Baß, Joachim Knöß, Hans-Dieter Herget

Grundqualifizierung zur ehrenamtlichen Mitarbeit in der Flüchtlingsberatung. ReferentInnen: Heidrun Baß, Joachim Knöß, Hans-Dieter Herget FOCUS SOZIALRECHT Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Sozialgesetzbuch II (SGB II) Schuldnerberatung Mittwoch, 03.12.2014 ReferentInnen: Heidrun Baß, Joachim Knöß, Hans-Dieter Herget (Vogelsbergkreis,

Mehr

Wesentliche Änderungen:

Wesentliche Änderungen: Wesentliche Änderungen 5 Wesentliche Änderungen: Fassung vom 31.01.2005 Kapitel 1 Absätze 5 und 6 eingefügt: Vorrang der Leistungen Wohngeld und Kinderzuschlag Gesetzestext 5 5 Verhältnis zu anderen Leistungen

Mehr

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg. Entwicklung im III. Quartal 2014

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg. Entwicklung im III. Quartal 2014 Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg Entwicklung im III. Quartal 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort - 3 - Allgemeine Entwicklung im Landkreis Schaumburg

Mehr

Wesentliche Änderungen 28. Rz 28.7: Klarstellung, dass Mehrbedarf gem. 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 nicht für Kinder unter 15 Jahre gewährt werden kann.

Wesentliche Änderungen 28. Rz 28.7: Klarstellung, dass Mehrbedarf gem. 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 nicht für Kinder unter 15 Jahre gewährt werden kann. Wesentliche Änderungen 28 Fassung vom 20.05.2009 Gesetzestext: 74 SGB II eingefügt Rz 28.5: Befristete Erhöhung des Sozialgeldes auf 70 v.h. der Regelleistung. Fassung vom 23.05.2008 Rz 28.7: Klarstellung,

Mehr

Beim AsylbLG zahlt das Land für jede anspruchsberechtigte Person eine jährliche Pauschale von 4270.

Beim AsylbLG zahlt das Land für jede anspruchsberechtigte Person eine jährliche Pauschale von 4270. Allgemeine Angaben zuständiger Fachbereich verantwortlich Beschreibung 5 Soziales Herr Päckers Mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) soll die Eigenverantwortung

Mehr

Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Bundesrat Drucksache 110/06 17.02.06 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages AS - FJ - Fz Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Der Deutsche Bundestag hat in seiner

Mehr

Grundlagen des Sozialrechts

Grundlagen des Sozialrechts Grundlagen des Sozialrechts Bedeutung und Aufbau des Sozialgesetzbuches erklären und in konkreten Fällen beurteilen, welche Regelungen des SGB I und SGB X für die Lösung von Rechtsfragen im SGB II und

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 21.08.2017

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.07.2016

Mehr

Christina Gersteuer Diakonisches Werk Schleswig- Holstein. Neukunden. Kunden ohne bisherigen Leistungsbezug (Alg I / Alg II): SOFORTANGEBOT

Christina Gersteuer Diakonisches Werk Schleswig- Holstein. Neukunden. Kunden ohne bisherigen Leistungsbezug (Alg I / Alg II): SOFORTANGEBOT Rechtliche Grundlagen SGB II Aktuelle Änderungen bis einschließlich 01. 08. 2006 Änderungen im SGB II Christina Gersteuer Diakonisches Werk Schleswig- Holstein www.diakonie-sh.de Neukunden Kunden ohne

Mehr

Das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz ist ein solches kommunales Jobcenter.

Das Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz ist ein solches kommunales Jobcenter. Häufige Fragen Allgemeines Welche Behörde ist für mich zuständig? Laut Gesetz trägt die Kommune die Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Bundesagentur für Arbeit ist für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Mehr

Ermittlung der Regelbedarfe nach 28 SGB XII

Ermittlung der Regelbedarfe nach 28 SGB XII http://www.rechtsportal.de/lnk/go/r/5790505.html 14.05.2018 Seite / Seite / 2018 Deubner Verlag GmbH & Co. KG Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Deubner Verlag GmbH & Co. KG www.rechtsportal.de Zitieren:

Mehr

Mehr-Bedarf. Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit

Mehr-Bedarf. Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit RD BB / FB 230 - Groffik BildrahmenBild einfügen: Mehr-Bedarf Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit Logo für die Besonderen Dienststellen

Mehr

SGB II (Hartz 4-Leistungen) Schwangere und Mütter mit Kindern

SGB II (Hartz 4-Leistungen) Schwangere und Mütter mit Kindern 14. Wahlperiode 14. 04. 2010 Kleine Anfrage des Abg. Andreas Hoffmann CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren SGB II (Hartz 4-Leistungen) Schwangere und Mütter

Mehr

Wohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005

Wohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005 Arbeitslosengeld II 7 Abs.4 SGB II Heimbewohner haben keinen Anspruch auf ALG II, wenn sie für länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Barbetrag 35 Abs.2 SGB XII 21

Mehr

Leistungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Leistungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Leistungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Erwerbsfähige und hilfebedürftige Personen können für sich und für ihre nicht erwerbsfähigen Angehörigen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 21.08.2017 Der Gesetzestext

Mehr

Eingliederungsleistungen nach dem SGB II

Eingliederungsleistungen nach dem SGB II Rechtsgrundlage: 1 Abs.2 Nr.1 SGB II: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen 1. zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit 2. 1

Mehr

Schulfahrten ( 28 Abs. 2 SGB II / 34 Abs. 2 SGB XII) Schulbedarfspaket ( 28 Abs. 3 SGB II / 34 Abs. 3 SGB XII)

Schulfahrten ( 28 Abs. 2 SGB II / 34 Abs. 2 SGB XII) Schulbedarfspaket ( 28 Abs. 3 SGB II / 34 Abs. 3 SGB XII) Das Bildungspaket ist ein zentraler Punkt der Hartz IV Reform 2011. Im neuen 28 SGB II sowie parallel im 34 SGB XII werden Kindern aus Hartz IV Familien und aus Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag

Mehr

Kanzlei für Arbeitsrecht und Praxis Rechtsanwalt Reinhold Richter. Arbeitsrecht Sozialrecht Wettbewerbsrecht Gesellschaftsrecht IT Recht Vertragsrecht

Kanzlei für Arbeitsrecht und Praxis Rechtsanwalt Reinhold Richter. Arbeitsrecht Sozialrecht Wettbewerbsrecht Gesellschaftsrecht IT Recht Vertragsrecht Arbeitsrecht Sozialrecht Wettbewerbsrecht Gesellschaftsrecht IT Recht Vertragsrecht 2018 1 Unser Thema: Grundsicherung und Renten Was können wir heute erreichen? 2018 2 Für den besseren Durchblick 2018

Mehr

Prof. Dr. Timo Hebeler SS Examinatorium Sozialrecht. Veranstaltung am

Prof. Dr. Timo Hebeler SS Examinatorium Sozialrecht. Veranstaltung am 1 Prof. Dr. Timo Hebeler SS 2017 Examinatorium Sozialrecht Veranstaltung am 25.4.2017 Lösungshinweise zu Fall 2: I. Anspruch auf Leistungen nach SGB III 1. Arbeitnehmer i.s.v. 136 I SGB III - A vorher

Mehr

INFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND

INFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND Dezernat II Az. 50.00.50 INFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND 24.05.2018 V278/2018 Betreff Lohnabstandsgebot Betrifft Antrag / Anfrage: A080/2018 Vorlage nur zum Versand an die Mitglieder des Gemeinderates

Mehr

Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen in Euro Gesamtbetrag 735D D D Einkommen aus Erwerbstätigkeit Brutto Netto

Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen in Euro Gesamtbetrag 735D D D Einkommen aus Erwerbstätigkeit Brutto Netto Bedarfsgemeinschaft 98802//0000004 Anlage zum Bescheid vom 07.02.2017 Vertreter der Bedarfsgemeinschaft: Müller, Hans Berechnung der Leistungen für Januar 2017 bis Dezember 2017: Höhe der monatlichen Bedarfe

Mehr

Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II

Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II Beck-Rechtsberater im dtv 50716 Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II Hilfe zum Lebensunterhalt (Hartz IV), Grundsicherung, sonstige Ansprüche (z.b. Hilfe zur Pflege), Verfahren, Verwandtenregress von Dr.

Mehr

Herzlich Willkommen. Einführung Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Stadt Cottbus

Herzlich Willkommen. Einführung Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Stadt Cottbus Herzlich Willkommen Einführung Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Stadt Cottbus Warum Bildungs- und Teilhabeleistungen? Urteil: Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 Inhalt: Regelbedarfe sind nach dem

Mehr

Inhalt. Vorwort... 9 Abkürzungen Cent-Regelung Sozialversicherung 58er-Regelung... 13

Inhalt. Vorwort... 9 Abkürzungen Cent-Regelung Sozialversicherung 58er-Regelung... 13 Inhalt Vorwort... 9 Abkürzungen... 10 1-Cent-Regelung Sozialversicherung 58er-Regelung... 13 Alleinerziehende... 16 Alleinstehende... 17 Altersrente... 18 Angehörige Haushaltsgemeinschaft Angemessener

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick Deutscher Bundestag WD /18

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick Deutscher Bundestag WD /18 Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 10. August 2018 Fachbereich: WD 6: Arbeit

Mehr

Folienpräsentation Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Folienpräsentation Leistungen zur Bildung und Teilhabe Folienpräsentation Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach den Gesetzesgrundlagen im SGB II, SGB XII und BKGG Darstellung der unterschiedlichen praktischen Umsetzung nach den einzelnen Gesetzen A. Gesetzesgrundlagen

Mehr

Informationsblatt über die wesentlichen Inhalte des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Arbeitslosengeld II)

Informationsblatt über die wesentlichen Inhalte des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Arbeitslosengeld II) Informationsblatt über die wesentlichen Inhalte des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Arbeitslosengeld II) Stand: Januar 2004 Wesentlicher Inhalt des Vierten Gesetzes für moderne

Mehr

Zu prüfen ist im 2. Schritt, ob konkret Hilfebedürftigkeit besteht, d.h. ob der Lebensunterhalt aus Einkommen und Vermögen bestritten werden kann.

Zu prüfen ist im 2. Schritt, ob konkret Hilfebedürftigkeit besteht, d.h. ob der Lebensunterhalt aus Einkommen und Vermögen bestritten werden kann. Lösungshinweise A I Prüfungsklausur Teil 1 (Anteil an der Bewertung ca. 80 %) 1. Anspruchsvoraussetzungen ALG II / Sozialgeld ( 7 Abs. 1) 1.1 Altersvoraussetzung (Nr. 1) 1.1.1 Vollendung 15. Lebensjahr

Mehr

ANSTOSS! Soziale Nachhaltigkeit in Neustrelitz PARTNERSCHAFT FÜR DEMOKRATIE Gesprächsabend am Aufgaben und Angebote des Jobcenters

ANSTOSS! Soziale Nachhaltigkeit in Neustrelitz PARTNERSCHAFT FÜR DEMOKRATIE Gesprächsabend am Aufgaben und Angebote des Jobcenters ANSTOSS! Soziale Nachhaltigkeit in Neustrelitz PARTNERSCHAFT FÜR DEMOKRATIE Gesprächsabend am 04.05.2017 - Aufgaben und Angebote des Jobcenters Referenten: Guido Dörband / Ulrike Sohm Agenda 1. Gesetzlicher

Mehr

KVJS Newsletter Soziales 2. Ausgabe März/April 2011

KVJS Newsletter Soziales 2. Ausgabe März/April 2011 KVJS Newsletter Soziales 2. Ausgabe März/April 2011 Wesentliche Änderungen durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetz- Buch vom 24.03.2011 (BGBl.

Mehr

Arbeitshilfe zum Erkennen potentieller Fälle mit Anspruch auf Kinderzuschlag

Arbeitshilfe zum Erkennen potentieller Fälle mit Anspruch auf Kinderzuschlag Arbeitshilfe zum Erkennen potentieller Fälle mit Anspruch auf Kinderzuschlag BA-Zentrale-PEG 21 Arbeitshilfe Inhaltsverzeichnis 1. Vorrang des Kinderzuschlags... 1 2. Wann besteht möglicherweise ein Anspruch

Mehr

SGB II Monatsbericht März 2017 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht März 2017 Landkreis Peine Jobcenter SGB II Monatsbericht März 2017 SGB II Leistungsberechtigte T-0 Daten März 2017 Februar 2017 Leistungsberechtigte 9.897 9.794 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.688 6.626 T-0 Daten sind die aktuell gemeldeten

Mehr

SGB II Monatsbericht Januar 2017 Landkreis Peine Jobcenter

SGB II Monatsbericht Januar 2017 Landkreis Peine Jobcenter SGB II Monatsbericht Januar 2017 SGB II Leistungsberechtigte T-0 Daten Januar 2017 Dezember 2016 Leistungsberechtigte 9.637 9.615 erwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.571 6.495 T-0 Daten sind die aktuell

Mehr

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg. Entwicklung im III. Quartal 2012

Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg. Entwicklung im III. Quartal 2012 Allgemeine Kennzahlen und Leistungen für die Grundsicherung im Landkreis Schaumburg Entwicklung im III. Quartal 2012 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort - 3 - Allgemeine Entwicklung im Landkreis Schaumburg

Mehr