M I T T E I L U N G ZUR EINSTUFUNG & VERWIEGUNG VON VERPACKUNGEN MITTEILUNG ZUR EINSTUFUNG & VERWIEGUNG VON VERPACKUNGEN. [Stand: 5.
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- Frieda Gerhardt
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1 M I T T E I L U N G ZUR EINSTUFUNG & VERWIEGUNG VON VERPACKUNGEN [Stand: 5. Mai 2014] cyclos GmbH Westerbreite Osnabrück Telefon Telefax info@cyclos.de Seite 1 von 7
2 Inhalt 1 Dienstleistung Ort der Verwiegung und Ansprechpartner Gegenstand der Verwiegung/Lieferung von Verpackungen Gegenstand der Verwiegung Packmittelkombinationen Verbunde Stichprobengröße Unterlagen Messzyklen/Änderung von Verpackungen Fristen und Abschluss des Vorgangs Kosten Zahlungsweise... 7 Seite 2 von 7
3 1 Dienstleistung Die cyclos GmbH übernimmt die Verwiegung von Verkaufsverpackungen zum Zweck der Erfüllung der Pflichten der Verpackungsverordnung. In dieser Mitteilung sind die wesentlichen Punkte aufgeführt, die zur Erfüllung dieses Auftrags zwischen den Lieferanten der Verpackung (Auftraggeber) und der cyclos GmbH (Auftragnehmer) zu regeln sind. 2 Ort der Verwiegung und Ansprechpartner Die Verwiegung findet bei der cyclos GmbH statt. Die Leitung liegt bei der Leiterin des Geschäftsfeldes Einstufung und Verwiegung von Verpackungen, Frau Silvia Tholen, sowie bei der Geschäftsführerin, Frau Agnes Bünemann. In der folgenden Tabelle sind die Ansprechpartner/Innen für den operativen Ablauf und für organisatorische Fragen genannt sowie die Lieferadresse und sonstigen Kontaktdaten: Silvia Tholen Dr. Claudia Bodenstein Arjeta Bajrami cyclos GmbH (im EG des IZO-Ingenieur-Zentrums) Einstufung und Verwiegung von Verpackungen Gabriele Jakob Georgia Koehler Boubacar Sokona Frank Strötzel Mindener Str Osnabrück verwiegungen@cyclos.de Tel.: 0541/ oder 0541/ Fax: 0541/ Seite 3 von 7
4 3 Gegenstand der Verwiegung/Lieferung von Verpackungen Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Gewichtsermittlung und Erstellung eines Messprotokolls für eine Verpackung eines bestimmten Produktes. 3.1 Gegenstand der Verwiegung Sofern im Folgenden von Verpackungen gesprochen wird, sind Verkaufsverpackungen gem. 3 Abs. 1 Ziff. 2 VerpackV gemeint. Weiterhin bezieht sich die Bezeichnung eine Verpackung auf alle Verpackungsbestandteile einer Verkaufseinheit (Gesamtverpackung), auch wenn es sich um mehrteilige Verpackungen (z. B. Pralinenschachtel) oder um mehrere Einzelprodukte handelt, die zu einer größeren Verpackungseinheit zusammengefasst sind (z. B. Bonbontüte mit einzeln verpackten Bonbons). Ausschlaggebend ist die Einheit, in der das Produkt veräußert wird, inklusive aller verwendeten Bestandteile wie z. B. Packhilfsmittel, Öffnungsmittel, Handhabungsmittel und Dosiermittel. Die Verpackungen können verdichtet angeliefert werden (z. B. auch Preforms). Die Ausführungen beziehen sich immer auf unbefüllte Originalverpackungen, nur diese sind zuzusenden. Die Bearbeitung von befüllten Verpackungen oder von Verpackungen, die anderweitig von den unten dargestellten Vorgaben abweichen, ziehen weitere Kosten nach sich, die individuell vereinbart werden. 3.2 Packmittelkombinationen Sofern es sich bei der Verpackung um eine Packmittelkombination handelt, sind die einzelnen Packmittelbestandteile unverbunden zu liefern (z. B. Joghurtbecher und -deckel separat, Tiefziehfolie und Papieretikett separat, Faltschachtel und Kunststoffsichtfenster separat etc.). 3.3 Verbunde Verbundpackstoffe entstehen durch das ganzflächige verbinden von mindestens zwei unterschiedlichen Werkstoffen. Alle Verbundpackstoffe, außer Kartonver- Seite 4 von 7
5 bundverpackungen mit besonderer Abnahme- und Verwertungsgarantie, sind Sonstige Verbunde, beispielsweise: Kunststoff-Aluminium-Verbundpackstoffe Karton-Polyethylen-Verbundpackstoffe Papier-Polyethylen-Verbundpackstoffe Kunststoff-Papier-Aluminium-Verbundpackstoffe Papier-Aluminium-Verbundpackstoffe Verbunde, die lediglich aus zwei oder mehreren Kunststoffen bestehen, sind Kunststoff. Für sonstige Verbunde sind in der Verpackungsspezifikation zwingend die (prozentualen) Anteile der einzelnen Werkstoffe anzugeben. 3.4 Stichprobengröße Zur Ermittlung der Stichprobengröße müssen alle Verpackungsbestandteile einer Verkaufseinheit berücksichtigt werden, d. h. alle Teile einer Verkaufsverpackung die beim Endverbraucher anfallen (auch Klebepunkte, Kabelbinder etc.). Das Ergebnis wird in einem Messprotokoll festgehalten und eine Messbescheinigung wird vom ö. b. u. v. Sachverständigen ausgestellt. Folgende Stichprobengrößen müssen unbedingt eingehalten werden: Verpackungsleergewicht Stückzahl Verpackungen 5 g: 60 Stück Verpackungen > 5 g und 10 g: 30 Stück Verpackungen > 10 g und 50 g: 20 Stück Verpackungen > 50 g: 10 Stück Beispiel: Bonbontüte á 10 g mit 25 Wicklern á 0,3 g Gesamtgewicht der Leerverpackung: 17,5 g (10 g + 25 x 0,3 g) Stichprobengröße: 20 Stück, d.h. 20 Bonbontüten und 20 x 25 Wickler (keine Endlosfolie!) Seite 5 von 7
6 Sofern eine Verpackung mit derselben Spezifikation von mehreren Herstellern bezogen wird, ist die oben aufgeführte Stichprobe mit Verpackungen aller zuliefernden Hersteller zusammen zu stellen und entsprechend zu kennzeichnen. 3.5 Unterlagen Mit der Anlieferung der Musterverpackungen werden der cyclos GmbH vom Lieferanten folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Angabe des Ansprechpartners mit Kontaktdaten, Spezifikation der Verpackungsmaterialien (Materialzusammensetzung lt. Herstellerangabe), genaue Angaben zu allen Bestandteilen einer Verpackung (Artikelbezeichnung, genaue Auflistung aller Verpackungsbestandteile mit deren Funktion sowie deren Anzahl je Verkaufseinheit, ggf. Foto der Verpackung), wenn Verpackungen für mehrere Artikel in einer Sendung zusammengefasst werden. 4 Messzyklen/Änderung von Verpackungen Soweit relevante Änderungen an den Verpackungen vorgenommen werden, empfehlen wir die Erstellung eines neuen Messprotokolls. Relevante Änderungen betreffen alle Änderungen, die sich auf das Gewicht (Genauigkeit: zwei Dezimalstellen) auswirken. Relevante Änderungen sind: Änderungen des Materials (auch andere Kunststoffarten) Änderungen der Form Änderungen im Hinblick auf gewichtsrelevante Verpackungsbestandteile Ggf. Wechsel des Verpackungslieferanten 5 Fristen und Abschluss des Vorgangs Die Frist für die Verwiegung beträgt 8 Arbeitstage, nach Eingang der vollständigen Stichprobe aller Verpackungsbestandteile je Artikel. Nach Abschluss der Verwiegung und der Dokumentation wird das Messprotokoll an den Auftraggeber versandt. Dieser hat nach Eingang der Messergebnisse eine Frist von 5 Arbeitstagen um das Messergebnis zu prüfen. Nach Ablauf der Frist gilt das Messergebnis als anerkannt. Seite 6 von 7
7 Die Verpackungen werden nach Anerkennung des Messergebnisses einer Entsorgung durch die cyclos GmbH zugeführt. Die Messergebnisse und Messprotokolle werden nach Vorgaben des Sachverständigenrechts archiviert. 6 Kosten Die Gewichtsmessung zur Ermittlung eines Durchschnittsgewichtes einer leeren Verkaufsverpackung für ein Produkt sowie alle damit verbundenen Aufgaben der Dokumentation, Bescheinigung und Rückmeldung wird zu einem Pauschalpreis von 80, netto durchgeführt. In diesem Preis sind folgende Leistungen enthalten: Eingangsregistrierung Überprüfung Vollständigkeit Ggf. Kontaktaufnahme mit dem Kunden zwecks Nachfragen zur Vollständigkeit, Archivierung der Verpackung bis zur Klärung (max. 3 Monate) Verwiegung Fotografische Dokumentation Erstellung und Versendung von zwei Messprotokollen sowie Nachsendung weiterer Exemplare bis zu 4 Monaten nach der Messung Archivierung Daten Archivierung der Verpackungen bis nach Fristablauf und der Daten Entsorgung der Verpackungen 7 Zahlungsweise Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und Anerkennung (Fristablauf) der Leistungen durch den Auftraggeber. Die Vergütung wird fällig 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Gebühren und sonstige Abzüge durch Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Seite 7 von 7
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