Tierschutzkonforme Ausrüstung Was geht mich das an? Dr. Martina Dörflinger
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- Anna Hertz
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1 Tierschutzkonforme Ausrüstung Was geht mich das an? Dr. Martina Dörflinger Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz Veterinärplatz 1, 1210 Wien
2 Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung u. Tierschutz Gem. 18 TSchG eingerichtete Stelle zur Überprüfung und Bewertung von Haltungs- u. Stallungseinrichtungen, Heimtierunterkünften u. -zubehör u. sonstiger in der Tierhaltung eingesetzter techn. Ausrüstungen Neuartige Produkte -> obligatorische Überprüfung (dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn durch Gutachten der Fachstelle bestätigt wird, dass sie dem TSchG u. Verordnungen entsprechen) Neuartig: zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Fachstellen-VO (vor März 2012) bei der Tierhaltung in Österreich nicht eingesetzt od. sich in Gesamtheit oder hinsichtlich eines od. mehrerer einzelner Teile von bestehenden Systemen oder Ausrüstungen unterscheidend, sodass die Funktionsbereiche für od. die Nutzung durch die Tiere verändert wird. Nicht neuartige, herkömmliche bzw. serienmäßig hergestellte Produkte -> freiwillige Überprüfung
3 Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung u. Tierschutz Gutachten der Fachstelle Tierschutz-Kennzeichen Prüfnummer: Eindeutige Identifikation positiv bewerteter Produkte (Jahr, Tierkategorie, fortlaufende Nummer)
4 Was geht mich das an?
5 5 TSchG - Verbot der Tierquälerei Tierschutzgesetz In Abs.2 Z 3 explizit angeführt, dass gegen das Verbot der Tierquälerei verstößt wer: a) Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder oder elektrisierende oder chemische Dressurgeräte verwendet oder b) technische Geräte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen verwendet, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen; Abs. 3 Z 4: Unter einem Korallenhalsband ist ein Metallgliederhalsband mit Kehlkopfschutz mit schräg nach innen gerichteten abgerundeten metallenen Fortsätzen mit einem Drahtdurchmesser von mindestens 3,5 mm zu verstehen.
6 Tierschutzgesetz Generelles Verbot der Tierquälerei gem. 5 Abs. 1 TSchG: 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen. (2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer 10. ein Tier Temperaturen, Witterungseinflüssen, Sauerstoffmangel oder einer Bewegungseinschränkung aussetzt und ihm dadurch Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt;
7 Tierschutzgesetz Grundsätze der Tierhaltung 13. Grundsätze der Tierhaltung: (1) Haltung nach dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ihr Wohlbefinden nicht beeinträchtigt. (2). Platzangebot, die Bewegungsfreiheit, die Bodenbeschaffenheit, die bauliche Ausstattung der Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen, das Klima, insbesondere Licht und Temperatur, die Betreuung und Ernährung sowie die Möglichkeit zu Sozialkontakt.. den physiologischen und ethologischen Bedürfnissen der Tiere angemessen. (3) Tiere sind so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird. 16 TSchG Bewegungsfreiheit; 18 TSchG bauliche Ausstattungen
8 Weitere Vorgaben für die Tierhaltung (Hundehaltung) 2. Tierhaltungsverordnung, Anlage 1: 1.1. (6) Maulkörbe müssen der Größe und Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein; sie müssen dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen generelle Vorgaben für Schutzhütten/Hundehütten 1.4. Bestimmungen für Zwinger
9 Was ist nun im konkreten Fall tierschutzkonform? Welche Produkte sind zulässig, welche nicht? Information bieten u.a.: Kommentare zum TSchG, TVT Merkblätter, Kriterien für die PetExpo u.ä. In vielen Fällen bleibt Graubereich bzw. ist die Frage nicht eindeutig zu beantworten: Welche Transportbox ist tierschutzkonform? Welche Leine? Welches Geschirr? Welcher Maulkorb? Welches Spielzeug?
10 Tierschutzkennzeichen gewährleistet Rechtssicherheit! Liste der positiv bewerteten Produkte -> veröffentlicht auf Fachstellen-Homepage Einziges vom Gesetzgeber vorgegebenes Kennzeichen gem. TSchG Fachstelle vom Gesetzgeber vorgegebene unabhängige Stelle zur Begutachtung bzw. Überprüfung von Produkten und Vergabe des Tierschutzkennzeichens Im Gutachten werden klare Vorgaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung gemacht
11 Tierschutzkonforme Ausrüstung Was geht mich das an? Verantwortungsbewusster Hundehalter (Tierhalter) Tierschutzqualifizierter Hundetrainer: - Vorbildfunktion, Informationsvermittlung, - im Ausbildungsinhalt enthalten u.a. Tierschutzrelevanz versch. Erziehungsmethoden/ -hilfsmittel, Tierschutzrecht, rechtliche Fragen der Hundehaltung, Eventuell sogar selbst Hersteller von Zubehör
12 Kontaktinformation: Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz Leiterin: Dr. Martina Dörflinger Wissenschaftliche Mitarbeiterin: Dr. Claudia Schmied-Wagner Veterinärplatz Wien 01/ fachstelle@vetmeduni.ac.at
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