Fachtagung suissemelio Tierschutz und Hochbau
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- Rudolf Schuler
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1 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Fachtagung suissemelio Rudolf Hauser Olten, 2. Juni 2010
2 Zentrum für tiergerechte Haltung Zwei Zentren: ZTHZ: Geflügel und Kaninchen, Zollikofen ZTHT: Wiederkäuer und Schweine, Tänikon ZTHT: Gemeinsames Dienstleistungsunternehmen des BVET und der ART Personal: Leiter: Dr. Beat Wechsler + 6 fest angestellte MitarbeiterInnen + Doktoranden und Post-Docs ZTHT ist erreichbar: Telefon: 052 / InformationZTHT@art.admin.ch oder 2
3 Bundesamt für Veterinärwesen Zentrum für tiergerechte Haltung: Wiederkäuer und Schweine Prüfung und Bewilligung von serienmässig hergestellten Aufstallungssystemen und Stalleinrichtungen zum Halten von Rindvieh, Schweinen, Schafen und Ziegen (gemäss Artikel 7 des Schweizer Tierschutzgesetzes). Unterstützung der kantonalen Behörden beim Vollzug der Tierschutzgesetzgebung im Bereich der Nutztierhaltung. Information und Beratung; Kontakt mit ausländischen Behörden und Forschungsinstituten. Durchführung von Forschungsprojekten zu aktuellen, tierschutzrelevanten Problemen der Haltung von Wiederkäuern und Schweinen als Grundlage für die Beurteilung von Haltungssystemen im Rahmen der Tierschutzgesetzgebung. Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen für die Verbesserung bestehender und Entwicklung neuer, tiergerechter Haltungsformen. 3
4 Was Richtlinien hat sich und geändert? Informationen (gestern) 4
5 Tierschutzgesetzgebung heute Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 2005 Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 Verordnung des BVET über die Haltung von Nutztieren und Haustieren vom 27. August 2008 Technische Weisung des BVET Fachinformationen des BVET 5
6 Das "Rosa Blatt" ist kein Planungsinstrument Kontrollinstrument Das Rosa Blatt ist ein Informationsdokument der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART Es richtet sich an Baufachleute und Landwirte Es enthält die Vorgaben für Neubauten 6
7 Definition "neu eingerichtet" Neu eingerichtet: Neubauten Anbauten, die neu gebaut oder erweitert werden Gebäude, die eine Nutzungsänderung erfahren haben 7
8 Definition "neu eingerichtet" Neu eingerichtet: Neubauten Anbauten, die neu gebaut oder erweitert werden Gebäude, die eine Nutzungsänderung erfahren haben Nutzungsänderung = Einrichtung eines Haltungssystems: in bestehenden Gebäuden für Tiere einer anderen Tierart einer anderen Kategorie derselben Tierart Einrichtung eines neuen Haltungssystems für Tiere derselben Kategorie 8
9 Kantonale Bewilligungen bei Instandhaltungsmassnahmen Werden an Haltungssystemen Instandhaltungsmassnahmen vorgenommen, die über den Ersatz einzelner Elemente der Stalleinrichtung hinausgehen, so ist zu prüfen, ob sich der Raum so aufteilen lässt, dass für Standplätze, Liegeboxen, Liegebereiche, Laufgänge, Fressplätze und Fressplatzbereiche die genannten Mindestanforderungen für neu eingerichtete Ställe eingehalten werden. Die kantonale Fachstelle kann in den oben genannten Fällen Abweichungen von den Mindestanforderungen bewilligen. Sie berücksichtigt dabei den der Tierhalterin oder dem Tierhalter entstehenden Aufwand und das Wohlergehen der Tiere. 9
10 Tierschutz im ökologischen Leistungsnachweis Kontrollhandbücher 10
11 8 neue Kontrollhandbücher Rinder (inklusive Yaks und Wasserbüffel) Schweine Schafe Ziegen Pferde Legehennen Mastgeflügel Kaninchen 11
12 Wo finden Sie die Kontrollhandbücher Tiere richtig halten z.b. Rinder Tierschutz-Kontrollhandbuch Rinder 12
13 Rinder 1 Verbot neuer Standplätze mit Kuhtrainer: Gummierte Spaltenböden in Rindviehmast: Grösseres minimales Flächenangebot für Rinder in Buchten mit vollperforierten Böden: Verbot von Einflächenbuchten mit Tiefstreu für Rinder zur Grossviehmast über vier Monate: Abmessungen Standplätze und Liegeboxen (Aufhebung der Klammermasse von 1981): (Ausnahme Alpställe) Abkalben in der Abkalbebox: 13
14 Rinder 2 Jederzeit Zugang zu Wasser für Kälber, die in Ställen oder Hütten gehalten werden: Stroh allein als Raufutter für Kälber nicht mehr geeignet: 14
15 Schweine Verbot von Vollspaltenbodenbuchten: Grösseres minimales Flächenangebot: Abmessungen Kastenstände (Aufhebung der Klammermasse von 1981): Jederzeit Zugang zu Beschäftigungsmaterial: Jederzeit Zugang zu Wasser: 10 Jahre 10 Jahre Kastration von Ferkeln mit Schmerzausschaltung: ab 2010 Abkühlvorrichtung neu eingerichtet 15
16 Schafe Verbot für neue Standplätze Abmessungen Fressplatzbreite und Buchtenfläche: 10 Jahre 10 Jahre 16
17 Ziegen Abmessungen Boxen- und Buchtenfläche: Anzahl Fressplätze pro Tier in Gruppen bis 15 Tiere: Eingestreuter Liegebereich: Regelmässiger Auslauf für angebunden gehaltene Ziegen: 10 Jahre 10 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 17
18 Geflügel Angebot an Sitzstangen für Küken und Jungtiere von Legehennen: 20% der begehbaren Fläche in Haltungssystemen für Legehennen und Mastgeflügel eingestreut: 2 Jahre 2 Jahre 18
19 Pferde Verbot der Anbindehaltung: Sozialkontakt für Pferde: Auslaufflächen: Auslaufhäufigkeit: Verbot von Stacheldrahtzäunen: 2 Jahre 19
20 20
21 Verantwortung in der Nutztierhaltung Biologie des Tieres TSchG TSchV Vollzug Tiergerechte Haltung Information Motivation Kontrolle Sanktion Tierhalter Bauschaffende Stalleinrichter Fütterung Konstruktion Bewilligungspflicht Pflege Mindest- Ausführung Unterkunft abmessungen Eingriffe Klima 21
22 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit 22
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