Technische Erläuterungen und ergänzende Hinweise zur TAB 2007

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1 Technische Erläuterungen und ergänzende Hinweise zur TAB 2007 Ausgabe 2011 im Bundesmusterwortlaut Stand Juli 2012 EWR GmbH Neuenkamper Straße Remscheid Telefon / Telefax / zaehlerservice@ewr-gmbh.de

2 Allgemein Diese Technischen Erläuterungen und ergänzenden Hinweise enthalten spezifische Aussagen zu den einzelnen Punkten der Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007, Ausgabe 2011), im folgenden TAB genannt, des Netzbetreibers, im folgenden NB genannt, der EWR GmbH. Sie enthalten keine verschärfenden Sachaussagen gegenüber dem Bundesmusterwortlaut und ergänzen die TAB lediglich informativ. Die Gliederung dieser Erläuterungen nimmt Bezug auf die Abschnittsbenummerung der TAB im Bundesmusterwortlaut. Planer und Errichter verfügen mit der TAB, den in den Fußnoten der TAB genannten Dokumenten und den NB spezifischen Erläuterungen, die für die Planung und Errichtung von elektrischen Niederspannungsanlagen im Netz der EWR GmbH erforderlichen technischen Unterlagen. Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der EWR GmbH zur Verfügung. >> Zu 1: Geltungsbereich Diese Hinweise stehen im Zusammenhang mit der TAB 2007, Stand Juli 2007, Ausgabe 2011, in der Form des vom Bundesverband der Energieund Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) herausgegebenen Bundesmusterwortlautes. Die Umsetzung der technischen und organisatorischen Anforderungen in den TAB wird in diesen Technischen Erläuterungen und ergänzenden Bestimmungen beschrieben. Begriffsbestimmungen: Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung vom 01. November Anschlussnehmer 1 NAV Abs. 2 Eigentümer oder Erbbauberechtigter eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Niederspannungsnetz angeschlossen ist. Anschlussnutzer 1 NAV Abs. 3 Jeder Letztverbraucher, der einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität nutzt. Netzbetreiber (NB) 1 NAV Abs. 4 Betreiber eines Elektrizitätsversorgungsnetzes. Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) 13 NAV Abs.2 Elektroinstallateur-, oder Elektrotechnikerbertrieb der nach der NAV in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Messstellenbetreiber (MSB) 21b EnWG Ist verantwortlich für die Lieferung, Installation und Instandhaltung der Messeinrichtungen, sowie zur Datenübermittlung an die berechtigten Marktteilnehmer. VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz mit Betriebsströmen bis 63A VDE-AR-N 4102 Anschlussschränke im Freien am Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (5) Die Technischen Erläuterungen und ergänzenden Hinweise zur TAB gelten ab dem 01. Juli (6) Ab dem 01. Juli 2012, treten die Technischen Erläuterungen und ergänzenden Hinweise zur TAB mit dem Stand vom 01. Mai 2008 außer Kraft. >> Zu 2: Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Die in diesem Kapitel beschriebenen Vordrucke des NB zur Anmeldung an das Niederspannungsnetz stehen im Internetauftritt zum Download zur Verfügung. (1) Um die Interessen des Anschlussnehmers für die Herstellung des Netzanschlusses entsprechend 6 NAV Abs. 2 zu berücksichtigen und um den Anschluss und die Messeinrichtung leistungsgerecht auslegen zu können, sind folgende Unterlagen beim NB vorzulegen: NB Formular Angebotsanfrage Hausanschluss Kopie des Lageplanes im Maßstab 1:500 Kopie des Kellergrundrisses (wenn Keller vorhanden) im Maßstab 1:100 oder 1:50 Im Kellergrundriss oder (wenn kein Keller vorhanden) im Erdgeschossgrundriss sollte die gewünschte Einführungsstelle für die Leitungen sowie der Hausanschlussraum gekennzeichnet werden. Daten zu elektrischen Verbrauchsgeräten nach TAB Abschnitt 10 Daten zu Erzeugungsanlagen nach TAB Abschnitt 13 und der VDE-AR-N-4105 Der Anlagenbetreiber bzw. dessen Beauftragter hat auf Anforderung des NB ein einpoliges Projektschaltbild des Hauptstromversorgungssystems mit der Angabe der Leitungsquerschnitte und Sicherungsbemessungsströme beizufügen. (2) Die bei der Anmeldung angegebene gleichzeitig benötigte elektrische Leistung dient dem NB als Grundlage für die Dimensionierung des Netzanschlusskabels und bildet die Grundlage für die Berechnung des Baukostenzuschusses (BKZ) nach 11 NAV. Nach 11 NAV Abs. 3 dürfen Baukosten nur für den Teil der Leistungsanforderung erhoben werden, der 30 KW übersteigt. Siehe hierzu Tabelle auf Seite 5. Ist der NB gleichzeitig MSB, dient diese Angabe ebenfalls der Dimensionierung der Messeinrichtung. (3) Bei Zusammenlegungen von bestehenden Anlagen, ist dies mit dem MSB in Bezug auf den Nennstrom der Messeinrichtung abzustimmen. 1

3 Berechnungsbeispiel Haushaltskunde Stand Juli 2012 Beantragte Leistungsanforderung: 45 KW Benötigte Hausanschlusssicherung: 80 A Berechnungsgrundlage: 45 KW 30 KW =15 KW Baukostenzuschuss: 15 KW X 20,22 /KW = 303,30 zuzüglich MwSt. >> Zu 3: Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Nach 14 NAV Abs. 2 stimmt das VIU, das nach 13 NAV Abs. 2 beabsichtigt, Arbeiten in einer elektrischen Anlage auszuführen, alle Neuanlagen Erweiterungen Trennungen Zusammenlegungen Wiederinbetriebsetzungen sowie Änderungen und Erweiterungen vorübergehend angeschlossene Anlagen mit dem NB ab. Alle Arbeiten sind über das NB Formular Inbetriebsetzungs-/Änderungsauftrag STROM rechtzeitig anzuzeigen. Dies gilt insbesondere für Geräte mit Einzelzustimmung (nach Abs.10), Erzeugungsanlagen (nach Abs.13) und bei Leistungserhöhungen. Übergabe / Eigentumsgrenze des NB sind die Sicherungszugänge im Hausanschlusskasten (HAK), im Ausnahmefall in der Niederspannungshauptverteilung der Kundenanlage. (1) Vor dem erstmaligen unter Spannung setzen der Kundenanlage vom HAK bis zur Trenneinrichtung im unteren Anschlussbereich des Zählerplatzes, für die sofortige oder spätere Übergabe an den Anschlussnutzer nach 14 NAV ist das NB Formular Inbetriebsetzungs-/ Änderungsauftrag STROM beim NB einzureichen. Die Kundenanlage, nach der Trenneinrichtung und vor der Messeinrichtung darf nur vom verantwortlichen Elektroinstallateur nach 14 NAV Abs. 1 in Betrieb genommen werden. Dies gilt auch bei Wiederinbetriebsetzung, Erweiterung, Trennung oder Zusammenlegung der elektrischen Anlage. VIU, die nicht im Installateurverzeichnis des NB geführt werden, müssen sich vor Beginn der Arbeiten beim NB anmelden. Dieses VIU muss im Bundesinstallateurverzeichnis durch seinen örtlichen NB geführt werden, ansonsten ist der gültige Installateurausweis mindestens in Kopie unaufgefordert vorzulegen. Bei Elektroanlagen die durch den NB, ohne den verantwortlichen Installateur unter Spannung gesetzt werden, wird die ausgeschaltete Trenneinrichtung mit dem gelben Inbetriebsetzungsband des NB zur Vermeidung vor unbefugter Inbetriebsetzung gesichert. Dieses Band darf nur von einem eingetragenen Installateur zwecks Prüfung zur Inbetriebnahme Ihrer Anlage entfernt werden. Ihre EWR GmbH 2 Sollte die Kundenanlage trotz Vorliegen des Inbetriebsetzungs-/Änderungsauftrag STROM nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, kann der NB die ihm entstehenden Aufwendungen pauschal geltend machen. Der NB ist nach 15 NAV berechtigt, die Elektroanlage vor und auch nach der Inbetriebsetzung zu überprüfen. Werden Mängel festgestellt, so ist der NB berechtigt den Anschluss zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen. Verstoßen VIU`s wiederholt in grober Weise gegen die anerkannten Regeln der Technik, können Maßnahmen entsprechend den "Grundsätzen für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01. Januar 2008" eingeleitet werden.

4 Wiederinbetriebnahme Soll nach der Einstellung der öffentlichen Versorgung eine Elektroanlage wieder in Betrieb genommen werden, wird in der Praxis nach den nachfolgenden differenzierten Fällen vorgegangen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Einschalten eines VIU der Personen- und Versorgungssicherheit dient; in diesem Zusammenhang wird auf 13 NAV verwiesen. Einstellung der Anschlussnutzung nach 15 NAV aus Sicherheitsgründen, bei unerlaubter Energieentnahme und bei störenden Rückwirkungen. Die Elektroanlage kann nur wieder in Betrieb genommen werden, wenn ein VIU das vorgesehene Inbetriebsetzungsverfahren einleitet. Unterbrechung der Anschlussnutzung 24 NAV wegen Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung. Anlagen können erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem die vorgenannten Gründe für die Einstellung der öffentlichen Versorgung entfallen sind. Die Kundenanlage wird bis zur Trenneinrichtung durch den NB oder einem Beauftragten unter Spannung gesetzt. Kündigung des Netzanschlussverhältnisses 25 NAV bei Wohnungsleerstand. Ein Anschlussnutzungsvertrag mit dem Anschlussnehmer wird angestrebt, wenn kein neuer Anschlussnutzer feststeht. Kommt es nicht zum Vertragsabschluss, wird die Anlage durch Ausbau des Zählers außer Betrieb genommen. Bei der Wiederinbetriebsetzung sind die TAB und die Technischen Erläuterungen und ergänzende Hinweise zur TAB in aktueller Form zu beachten. Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage wird unter Grundlage des 14 NAV Abs. 3 nach den gültigen Pauschalen des NB berechnet. Von der Berechnung ausgenommen sind Inbetriebsetzungen durch Installateure mit einer Vereinbarung zur Inbetriebsetzung von Kundenanlagen im Niederspannungsnetz der EWR GmbH. (1) Die Anwesenheit des Anlagenbetreibers oder des VIU bei der Inbetriebsetzung erfolgt nicht im Auftrag und auf Kosten des NB. Sie ist nur in besonderen Fällen, z. B. bei: Halbindirektmessungen Eigenerzeugungsanlagen vorübergehend angeschlossenen Anlagen zwingend notwendig. >> Zu 4: Plombenverschlüsse (1) Anlagenteile in denen nicht gemessene Energie fließt, müssen unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten, spätestens jedoch arbeitstäglich verplombt werden. (2) Rote Sperrplomben des NB dürfen ohne dessen Zustimmung, nicht geöffnet oder entfernt werden. Vorgehensweise für das Entfernen von Plombenverschlüssen beim VNB: 1. Installateure mit Vereinbarung zur Inbetriebsetzung von Kundenanlagen im Niederspannungsnetz der EWR GmbH Vorgehensweise nach der Vereinbarung zur Inbetriebsetzung von Kundenanlagen im Niederspannungsnetz der EWR GmbH Kapitel 2 Plombierungen. 2. Installateure ohne Vereinbarung zur Inbetriebsetzung von Kundenanlagen im Niederspannungsnetz der EWR GmbH Nach dem Entfernen von Plombenverschlüssen bzw. nach Abschluss der Arbeiten ist der NB über den Grund der Entfernung in Kenntnis zu setzen. Hier ist das Formular Inbetriebsetzungs-/Änderungsauftrag STROM beim NB mit dem Grund der Plombenentfernung einzureichen. Die Plomben werden danach kostenfrei vom NB angebracht. (3) Werden Messeinrichtungen ohne Haupt- und Sicherungsstempel oder beschädigte Haupt- und Sicherungsstempel vorgefunden, ist der MSB unverzüglich zu informieren. >> Zu 5: Netzanschluss (Hausanschluss) 5.1 Art der Versorgung (1) Die Nennspannung des Niederspannungsnetzes beträgt 230/400 V. Der Toleranzbereich wird nach DIN IEC (VDE 0175) eingehalten. Es gelten für die niedrigste und für die höchste Spannung am Hausanschlusspunkt, im Normalfall der Hausanschlusskasten, bezogen auf die Nennspannung folgende Spannungstoleranzen: Niedrigste zulässige Spannung am Hausanschlusspunkt U 230 V - 10% = 230 V 23 V = 207 V n Höchste zulässige Spannung am Hausanschlusspunkt U 230 V + 10 %= 230 V + 23 V = 253 V n 3

5 5.2 Anschlusseinrichtungen in Gebäuden (1) Die Hausanschlusseinrichtungen innerhalb von Gebäuden Hausanschlussraum Hausanschlusswand Hausanschlussnische sind gemäß DIN und erforderlichenfalls in Abstimmung mit dem NB so zu planen, dass alle Anschlusseinrichtungen* und Betriebseinrichtungen** der verschiedenen Sparten vorschriftsmäßig installiert und gewartet werden können. Eine ausreichende Be- und Entlüftung ist einzuplanen. * Anschlusseinrichtungen: Stromversorgung Hausanschlusskasten (HAK) Gasversorgung Hauptabsperreinrichtung (HAE) Fernwärmeversorgung Übergabestelle (ÜGS) Wasserversorgung Hauptabsperreinrichtung (HAE) ** Betriebseinrichtungen aus Sichtweise des NB: Technische Einrichtungen der Kundenanlage, die den Anschlusseinrichtungen nachgeordnet sind, z. B Zählerschrank. Wände, an denen Anschluss- und Betriebseinrichtungen befestigt werden, müssen den zu erwartenden mechanischen Belastungen entsprechen, aus nichtbrennbarem Material nach DIN 4102 ausgebildet sein, eine Mindestwandstärke von 60 mm und eine ebene Oberfläche aufweisen. Soll der Hausanschlusskasten auf brennbare Wände, z. B. Holzwände oder blechverkleidete Holzwände, montiert werden, müssen die Vorrausetzungen nach DIN VDE Abs.5.2 erfüllt sein. Das Netzanschlusskabel darf nicht durch brennbare Wände geführt werden. Der Hausanschlusskasten und das Netzanschlusskabel im gesamten Verlauf, müssen jederzeit zugänglich, unverbaut und sichtbar bleiben. Für den Schutzpotentialausgleich nach VDE , ist die Anschlussfahne des nach DIN erstellten Fundamenterder an der Haupterdungsschiene anzuschließen. Die Haupterdungsschiene ist in räumlicher Nähe zum Hausanschlusskasten zu montieren. Hausanschlussraum DIN Abschnitt 8 Der Hausanschlussraum muss folgende Anforderungen erfüllen: Zugänglichkeit über jederzeit zugängliche Räume oder Zugänglichkeit direkt von außen Kein Durchgang zu weiteren Räumen vorhanden An der Außenwand liegen, durch die die Anschlussleitungen geführt werden. Fest installierte schaltbare Beleuchtung Fest installierte Schutzkontaktsteckdose Der Zugang ist mit der Bezeichnung Hausanschlussraum zu versehen. Er muss folgende Abmessungen aufweisen: Höhe: 2,00 m Freie Durchgangshöhe: 1,80 m Länge: 2,00 m Breite bei Belegung einer Wand: 1,50 m Breite bei Belegung gegenüberliegender Wände: 1,80 m Abweichungen aus zwingenden baulichen Gründen sind nur mit der Zustimmung des NB erlaubt. 4

6 Hausanschlussnische DIN Abschnitt 6 Die Hausanschlussnische muss folgende Anforderungen erfüllen: Zugänglichkeit über jederzeit zugängliche Räume oder Zugänglichkeit direkt von außen An der Außenwand liegen, durch die die Anschlussleitungen geführt werden Die Schutzrohre sind so zu verlegen, dass die Hausanschlussleitungen senkrecht in die Nische eingeführt werden können. Hausanschlusswand DIN Abschnitt 7 Die Hausanschlussnische muss folgende Anforderungen erfüllen: Zugänglichkeit über jederzeit zugängliche Räume oder Zugänglichkeit direkt von außen In Verbindung mit der Außenwand stehen, durch die die Versorgungsleitungen geführt werden. Die Hausanschlusswand muss folgende Abmessungen einhalten. Höhe: 2,00 m Freie Durchgangshöhe: 1,80 m Länge: In Abhängigkeit mit dem Mindestplatzbedarf der Anschluss- und Betriebseinrichtungen. Unmittelbar nach der Hauseinführung sind Hausanschlussleitungen so anzuordnen, dass im weiteren Verlauf eine kreuzungsfreie Verlegung sichergestellt ist. Abweichungen aus zwingenden baulichen Gründen sind nur mit der Zustimmung des NB erlaubt. Zur Einführung der Leitungen in das Gebäude sind die erforderlichen Schutzrohre, deren Art und Größe durch den NB festgelegt und zur Verfügung gestellt werden, vorzusehen. Mehrsparten-Hausanschlusseinrichtungen sind zu bevorzugen. Hausanschluss Einführung 5

7 (1) In folgenden Räumen oder Gebäudeteilen dürfen Anschlusseinrichtung und Betriebseinrichtungen nicht untergebracht werden: in feuer- und explosionsgefährdeten Räumen in Räumen, in denen die Umgebungstemperatur dauerhaft 30 C übersteigt in Räumen mit Heizungsanlagen über 50 KW Gesamtnennwärmeleistung in Räumen mit Heizöltanks mit einem Gesamtvolumen über 5000 l in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern in notwendigen Treppenräumen und Fluren in Rettungswegen in Räumen, in denen der Arbeits- und Bedienbereich unterschritten wird 5.3 Anschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden Dieses Kapitel wird in der TAB teilweise durch die Anwendungsregel VDE-AR-N-4102 "Anschlussschränke im Freien am Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung", Ausgabe 2012 ersetzt. Die Hausanschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden, wie z.b. im Außenwandkasten in der Gebäudeaußenwand nach DIN in Hausanschlusssäulen nach VDE-AR-N-4102 in Zähleranschlusssäulen nach VDE-AR-N-4102 Ortsfeste Zähleranschlusssäulen nach VDE-AR-N-4102 sind so zu planen, dass alle Anschlusseinrichtungen und Betriebseinrichtungen vorschriftsmäßig installiert, gewartet und bedient werden können. Eine Abstimmung für Anschlussschränke im Freien nach VDE-AR-N-4102 ist bereits in der Planungsphase erforderlich. Vor Ausführung der Arbeiten ist eine Maßzeichnung einzureichen und eine Freigabe durch den NB vor Beginn der Arbeiten zwingend erforderlich. Bei der erdgesetzten Ausführung ist darauf zu achten, dass gegenüber dem Erdboden eine geeignete Abschottung gegen Betauung erfolgt. Die Vorrichtungen für die Einführung des Netzanschlusskabels sind so auszuführen, dass ein Anschluss von Leiterquerschnitten bis 4 x 150 mm² möglich ist. Entsprechende Zugentlastungen sind einzubauen. 5.4 Kabelhausanschluss Bei unterirdischer Einführung des Netzanschlusses ist eine Mindesttiefe unter der Geländeoberfläche (Überdeckung) von 0,6 m einzuhalten. Die Trasse darf nicht überbaut werden. Aufschüttungen oder Abtragungen sind dem NB zwingend mitzuteilen. 5.6 Anbringen des Hausanschlusskastens (1) Der Hausanschlusskasten muss jederzeit zugänglich, sicher bedienbar und unverbaut sein. Aus Missachtung der TAB entstehende Kosten können dem Anschlussnehmer durch den NB in Rechnung gestellt werden. Werden bei Arbeiten an der Elektroanlage Beschädigungen am Netzanschlusskabel oder dem Hausanschlusskasten festgestellt, ist der NB unverzüglich zu benachrichtigen. Zulässige Einbaumöglichkeiten des Hausanschlusses im Gebäude: Kellerraum / Zählerraum allgemein zugänglich bei Spritzwasser mind. IP4X Flur, Treppenraum nicht über/unter Treppenstufen unter Beachtung der LAR Heizöllagerraum bis max l Gesamtinhalt Mindestabstand 0,3 m zu GfK - Tank oder Außenkante Auffangwanne Heizraum bis max. 50 KW Gesamtnennwärmeleistung Garagen Bis 100 m² mit Rammschutz, Schutzart mindestens IP 4X 6

8 >> Zu 6: Hauptstromversorgung 6.1 Aufbau und Betrieb Aufgrund der zunehmenden Anzahl von Geräten mit elektronischen Bauteilen sowie den Bestimmungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) empfiehlt es sich, Anlagen ab der Übergabestelle des öffentlichen Verteilungsnetzes als TN-S-System (5-Leitersystem) aufzubauen. Hauptleitung Drehstromleitung zwischen der Übergabestelle des NB und der Zähleranlage, die nicht gemessene Energie führt, sind unter Berücksichtigung der DIN Abs mindestens für eine Belastung von 63A auszulegen. Der Spannungsfall gemäß Abschnitt ist einzuhalten. Die Verlängerung vorhandener Hauptleitungen erfolgt über Schrumpfverbindungsmuffen. 6.2 Bemessung Leistungsbedarf zur Dimensionierung der Hauptstromversorgung (1) Die vom NB vorgegebenen Hausanschlusssicherungen dürfen nur gegen solche gleicher Nennstromstärke ausgewechselt werden. Es bleibt zu prüfen, dass der Querschnitt der Hauptleitung nicht übersichert wird. Eine Erhöhung oder Verminderung der Hausanschlusssicherung ist ohne Zustimmung des NB verboten Kurzschlussfestigkeit Folgende prospektive Kurzschlussströme für Überstromschutzeinrichtungen sind einzuhalten: 25 ka 10 ka 6 ka vom Netzübergabepunkt bis zur letzten Überstromschutzeinrichtung vor der Messeinrichtung von der letzten Überstromschutzeinrichtung vor der Messeinrichtung bis zum Stromkreisverteiler. Alle Überstromschutzeinrichtung im Zähler- und Verteilerschrank nach der Messeinrichtung. im Stromkreisverteiler 7

9 >> Zu 7: Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Dieses Kapitel wird in der TAB durch die Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz, Ausgabe 2011, ersetzt. Bei Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung, muss die Zähleranlage so erstellt werden, dass der NB jederzeit seiner Pflicht nach EnWG 21d zur Erstellung der notwendigen Zählpunkte nachkommen kann. 7.1 Neuanlagen Unter Berücksichtigung des 21 c EnWG sind ab dem für nachfolgende Elektroanlagen, Zählerschränke nach der VDE-AR-N 4101 mit Aufnahme ehz einzubauen. Für Elektroanlagen die erstmalig an das Versorgungsnetz des NB angeschlossen werden. Bei nachfolgenden Anlagen, die bereits an das Versorgungsnetz des NB angeschlossen sind, wird ein 3.Hz als Basiszähler eingebaut. Bei Letztverbrauchern mit einem zu erwartenden Jahresverbrauch über kwh. Eigenerzeugungsanlagen nach EEG und KWK-G mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kw. Bei Gebäuden die einer größeren Renovierung im Sinne der Gesamtenergieeffizienz unterzogen wurden. 7.2 Änderungen an bestehenden Zähleranlagen Unter Berücksichtigung des EnWG und den daraus zukünftig resultierenden Anforderungen an Messsysteme nach 21c und des damit verbundenen Platzbedarfs für die Kommunikationseinrichtungen ist eine Erneuerung der Zähleranlage anzustreben. In der nachfolgenden Tabelle sind die möglichen Änderungsvarianten beschrieben. 1) selektive Überstromschutzeinrichtung im unteren Anschlussraum 2) Bestandsschutz, sofern es der Anlagenzustand zulässt 3) unterer Anschlussraum mit Hauptleitungsabzweigklemme 4) obere Anschlussraum mit zentraler Überstromschutzeinrichtung der Kundenanlage 5) Zählerplatzverdrahtung nach DIN vorhanden Aus Gründen der Arbeitssicherheit und zur Gewährleistung einer unterbrechungsfreien Stromversorgung beim Zählerwechsel, ist der Einbau einer Zählersteckklemme, auch bei Erweiterungen und Wiederinbetriebnahmen bei Zählerplätzen, mit DIN Dreipunktbefestigung zu empfehlen. Im oberen Anschlussraum dürfen nur berührungssichere Hauptleitungsabzweigklemmen nach DIN VDE für die Zuleitung zum Stromkreisverteiler und / oder Überstromschutzeinrichtungen für abzweigende Stromkreise (z. B Kellerbeleuchtung, Waschmaschine und Wäschetrockner) vorgesehen werden. Stromkreisverteiler nach DIN sind nicht zulässig. Die Nutzung des oberen Anschlussraumes ist abhängig von der maximal zulässigen Verlustleistung des Zählerschrankes. Im unteren Anschlussraum sind Sammelschienen einzubauen. Die Anschlusstechnik bei Hauptleitungsquerschnitten größer 35 mm² ist mit dem Zählerschrankhersteller abzustimmen. Auf Grundlage der MessZV 8 ist der MSB berechtigt bei baulicher Veränderung oder Änderung des Verbrauchsverhaltens des Anschlussnutzers eine Anpassung der Zähleranlage mit einer Frist von zwei Monaten zu verlangen, wenn dies für die Ausführung seiner Marktrolle notwendig ist. 8

10 7.3 Direkt / Halbindirektmessung Ist in Kundenanlagen ein regelmäßig wiederkehrender Betriebstrom von mehr als 63 A (bis max. 40 KW) zu erwarten, dürfen Direktmessungen nach Abstimmungen mit dem MSB bis 100 A (bis max. 50 kw) eingebaut werden. Im unteren Anschlussraum ist eine selektive Überstromschutzeinrichtung mit einem maximalen Nennstrom von 80A einzubauen, die Zählerplatzverdrahtung ist entsprechend anzupassen. Die Nutzung ist abhängig von der maximalen zulässigen Verlustleistung des gesamten Zählerschrankes. Ist ein regelmäßig wiederkehrender Betriebstrom von mehr als 80 A ( 50 kw) zu erwarten, muss eine halbindirekte Messung vorgesehen werden. 7.4 Anordnung der Zählerschränke Der Zählerstandort muss wie nachfolgend erklärt, auf dem NB Formular Inbetriebsetzungs-/Änderungsauftrag STROM eingetragen werden: Zählerort Zusatz HAR Hausanschlussraum 01 bis Ende ZAS Zähleranschlusssäule Einstöckig von links nach rechts. K Keller Doppelstöckig von oben links nach unten P Parterre rechts. Gilt auch bei Verwendung mehrerer Etage 01.. Zählerschränke nebeneinander. 7.5 Trennvorrichtung für die Kundenanlage Selektive Haupt-Leitungsschutzschalter (SH-Schalter) der Charakteristik E erfüllen die in der TAB genannten Selektivitätsanforderungen, ohne dass weitere Betriebsmittel oder zusätzliche Betrachtungen notwendig sind. 7.6 Zählerverdrahtung Die Verdrahtung in Zählerplätzen muss bei allen Anlagen mit DIN Dreipunktbefestigung der DIN entsprechen. 7.7 Wandlermessung (halbindirekte Messungen) Direkt und halbdirekte Lastgangmessungen Zählerwechselschrank und Wandlereinbauschrank sowie die benötigten Anschluss- und Messleitungen müssen durch den Anschlussnutzer gestellt und durch das VIU montiert bzw. verlegt werden. Die Messleitungen sind kurzschlussfest vornehmlich in Kabelkanal (40 x 60 mm) zu verlegen, die einzelnen Adern müssen dauerhaft gekennzeichnet sein. Strom Spannung NYY-J 7 x 4 mm² NSGAFÖU 1,8 / 3 KV 1 x 2,5 mm² Zusätzlich zu den Messleitungen müssen nachfolgende Anschlüsse bzw. Leitungen im Zählerwechselschrank eingeführt werden. Wechselspannungsanschluss 230 V mit einem max. Nennstrom von 6A Analoger Telefonanschluss mind. halbamtsberechtigt oder Nebenstelle Der Einbau der Stromwandler und das Auflegen der Adern auf den Stromwandlern und an der Zählerwechselklemme obliegen dem Zählerservice des NB. Die Inbetriebsetzung erfolgt in Anwesenheit des VIU. Beispiel: Zählerwechselschrank mit Wandleranschlussschrank 9

11 Nach Rücksprache mit dem NB können Wandlermessungen auch in Niederspannungshauptverteilungen oder als Wandleranlage aufgebaut werden. Die nachfolgenden Maßzeichnungen für die Wandlerwechselschienen und eine Aufnahme für eine Zählerwechselplatte Größe 1 sind zwingend einzuhalten bzw. bereitzustellen. Niederspannungsmesswandlersatz bis 500 A Niederspannungsmesswandlersatz bis 1000 A 10

12 >> Zu 8: Stromkreisverteiler Verbindungsleitung Drehstromleitung zwischen Zähleranlage und Stromkreisverteiler, die gemessene elektrische Energie führt, sind unter Berücksichtigung der DIN Abs mindestens für eine Belastung von 63 A auszulegen. Die Leitungsquerschnitte sind so zu dimensionieren, dass die geforderten Belastbarkeiten nach VDE und VDE erfüllt werden. Bestandsschutz bei unterdimensionierter Verbindungsleitung Bei Bestandsanlagen in denen es aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen keinen Freiraum für den Austausch der "unterdimensionierten" Verbindungsleitung gibt, dürfen SLS Schalter mit einem Nennstrom kleiner 63 A eingebaut werden. Dabei sind die Verlegeart, der Spannungsabfall der vorhandenen Verbindungsleitung und der Leistungsbedarf zu beachten. Diese Regelung darf nur für Verbindungsleitungen mit einem Querschnitt größer 10 mm² angewendet werden. Der Anlagenerrichter sollte schriftlich allen Beteiligten mitteilen, dass die Ausführung gegen die anerkannten Regeln der Technik verstößt. Die Ausführung: SLS Schalter 63 A im unteren Anschlussraum und Überstromschutzeinrichtung nach maximal zu erwartendem Betriebsstrom im oberen Anschlussraum ist unzulässig. Die aktuelle Landesbauordnung (LBO) und Leitungsanlagen Richtlinie (LAR) ist immer einzuhalten. Verbindungsleitungen dürfen nicht in gemeinsamen Kanälen und Schächten mit Rohrleitungen, wie z. B. Wasserverbrauchs- oder Abwasserleitungen, Gasinnenleitungen, Heizleitungen und Ölleitungen, geführt werden. Hiervon kann abgewichen werden, wenn durch geeignete bauliche Maßnahmen, z. B. Abschottungen, sichergestellt ist, dass bei Fehlern an den Rohrleitungen keine Beeinträchtigungen der Verbindungsleitungen und umgekehrt eintreten. Siehe hierzu DIN VDE 0100, Teil 520, und TAB 6.1 (4). In Aufzugsräumen dürfen Verbindungsleitungen nicht verlegt werden. Bei der Dimensionierung sind vom Zählerplatz bis zum letzten Betriebsmittel des Endstromkreises, der Spannungsabfall, die Verlegeart und die Umgebungsbedingungen zu berücksichtigen. Spannungsabfall 3 % nach DIN Spannungsabfall 3,5 % nach DIN VDE Die Absicherung der Leitung muss unter Berücksichtigung der Selektivität zu vor- und nachgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtungen erfolgen. Bei der Verlegung in stillgelegten Kaminen sind die VDE-Vorschriften anzuwenden. >> Zu 9: Steuerung und Datenübertragung 9.1 Funkrundsteuerempfänger (FRE) (1) Im Netzgebiet des NB kommt ausschließlich die Funkrundsteuertechnik zum Einsatz. Für Anlagen, die zur Steuerung oder Tarifumschaltung einen FRE benötigen, ist ein Zählerfeld mit Dreipunktbefestigung vorzusehen. Wärmepumpenanlagen Elektrospeicherheizungen Technisches Einspeisemanagement nach 6 EEG Abschaltbare Verbraucher nach 14a EnWG (2) Auf Wunsch und Kosten des Anschlussnutzers wird durch den NB ein Trennrelais zur galvanischen Trennung der Impulse eingebaut. (3) Bei Kundenanlagen mit einem voraussichtlichen Jahresenergiebedarf > kwh sorgt der Anschlussnutzer in unmittelbarer Nähe des Zählerplatzes für Anschlüsse wie unter Abschnitt 7.7 beschrieben. >> Zu 10: Elektrische Verbrauchsgeräte Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschließlich Wärmepumpen (3) Um die erforderliche Heizleistung einer Wärmepumpe zu bemessen, sind generell Zuschläge für die Sperrzeiten des NB zu beachten. Sperrzeit täglich bis zu 1 x 2 Stunden Zuschlagsfaktor 1,10 2 x 2 Stunden Zuschlagsfaktor 1,20 3 x 2 Stunden Zuschlagsfaktor 1,33 Freigabe zwischen den Sperrzeiten mindestens 2 Stunden. Alle Wärmepumpen (Steuerungen, Verdichter und Zusatzheizung) mit einer monovalenten oder monoenergetischen Betriebsart, dürfen an den Zweitarifzähler WP angeschlossen werden. Alle manuell zuschaltbaren Heizungen, z. B. Legionellen-Schaltung usw., in diesen Betriebsarten müssen an den Eintarifzähler Haushalt angeschlossen werden. Alle nicht erwähnten und auf dem Markt vertriebenen Anschlussarten werden nach Absprache mit dem NB angeschlossen. (4) Elektrospeicherheizungen und Wärmepumpen sind nach den Anschlussplänen des NB anzuschließen. 11

13 >> Zu 11: Vorübergehend angeschlossene Anlagen Sofern für diese Anlagen kein fester Hausanschluss des NB besteht oder für die Messeinrichtung kein geeigneter Raum mit einem Zählerplatz nach DIN vorhanden ist, sind vom Anschlussnehmer Anschlussschränke oder Anschlussverteilerschränke nach DIN VDE 0660, Teil 501, bereitzustellen. Das VIU beantragt mit dem NB Formular Inbetriebsetzungs-/Änderungsauftrag STROM den Anschluss an das Niederspannungsnetz. Zur Festlegung des Anschlussortes (Ortsnetzstation, Kabelverteilerkasten usw.) ist eine frühzeitige Anmeldung und Absprache mit dem NB nötig. Beim Einsatz eines Baukranes, von Motoren oder anderen anzeigepflichtigen Verbrauchsgeräten wie unter Abschnitt 10 beschrieben, ist bei der Anmeldung ein Datenblatt des Herstellers zwingend beizufügen. Zur Bestimmung des geeigneten Anschlusspunktes im Netz und zur Auswahl der Messeinrichtung sind Angaben über die gleichzeitig zu erwartende maximale Leistung erforderlich. Nach Eingang der Anmeldung wird die Anlage durch den NB an dessen Versorgungsnetz angeschlossen, die Messeinrichtung montiert, bis zur Trenneinrichtung vor der Messeinrichtung unter Spannung gesetzt und mit einem gelben Plombenband versehen. Dieses Band darf nur von einem eingetragenen Installateur zwecks Prüfung zur Inbetriebnahme Ihrer Anlage entfernt werden. Ihre EWR GmbH Die weitere Inbetriebsetzung darf nur durch ein VIU nach erfolgter Besichtigung und Messung der Anlage vorgenommen werden. Die Anschlusskosten werden vom NB pauschal abgerechnet. Für die Energielieferung muss ein separater Vertrag mit einem Stromlieferanten abgeschlossen werden. Vorübergehend versorgte Anlagen werden entweder an einen freien Abgang eines Hausanschlusskastens, eines Kabelverteilerschrankes oder einer Ortsnetzstation angeschlossen. Die Anschlussleitung ist bis zur Übergabestelle des Versorgungsnetzes des NB zu legen. Sofern ein Festplatzanschlussschrank vorhanden ist, wird der vorübergehende Anschluss (meistens Festzelte, Schaustellerbetriebe, Verkaufsstände usw.) an diesem vorgenommen. Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und den Betrieb dieser Anlage ist der Anschlussnutzer verantwortlich ( 13 NAV). Kundeneigene Anschlussleitung Vor dem Anschluss an das Netz des NB ist die Anschlussleitung vom VIU auf mechanische Beschädigung und Isolationsfehler zu prüfen. Als Anschlussleitung ist eine Gummischlauchleitung für mittlere mechanische Beanspruchung H 07 RN-F, für hohe mechanische Beanspruchung NSSHÖU oder gleichwertig zu verwenden. Die Leitungslänge ist so kurz wie möglich zu halten. Es dürfen maximal 30 m, ohne lösbare Zwischenverbindung verlegt werden. Die Anschlussleitung ist mit einer Zugentlastung anzuschließen und an Stellen, an denen sie mechanisch beansprucht wird, durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Die Aderanzahl ist in Abhängigkeit der Netzform nach dem Baustromverteiler zu wählen. Hinweise für den Betrieb und Wartung Der Anschlussnutzer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Beendigung der Netznutzung Vor dem Transport des Baustromverteilers zu einer neuen Baustelle müssen der NB und MSB rechtzeitig zur Anschlussentfernung, Ablesung und zum Ausbau der Messeinrichtung verständigt werden. Messeinrichtungen von vorübergehend versorgten Anlagen dürfen nicht in dauerhaft genutzte Anlagen eingebaut werden. 12

14 >> Zu 12: Auswahl von Schutzmaßnahmen (1) Beim NB werden folgende Netzformen betrieben: TN-C-Netz TT-Netz (2) Bei Ausführen von Fundamenterder ist DIN Abschnitt 5.1 zu berücksichtigen und es sind die in der DIN Abschnitt 5.2 geforderten Materialien einzubauen. Eine Erdungsanlage für ein bestehendes Gebäude wird nur benötigt, wenn z. B. ein äußerer Blitzschutz oder eine Empfangsantenne an dem Gebäude installiert oder eine Erdungsanlage für Schutz- und Funktionszwecke gefordert ist. Bei Änderungen und Erweiterungen der elektrischen Anlage in bestehenden Gebäuden ist der Schutzpotentialausgleich gemäß DIN VDE und auszuführen. >> Zu 13: Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz des NB sind zum Beispiel: Erzeugungsanlagen aus solarer Strahlungsenergie Erzeugungsanlagen aus Wasserkraft Erzeugungsanlagen aus Windkraft Erzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung Brennstoffzellen Die elektrische Energie kann von Synchrongeneratoren mit oder ohne Frequenzumrichter Asynchrongeneratoren mit oder ohne Frequenzumrichter Gleichstromgeneratoren mit Wechselrichter in das Netz des NB eingespeist werden. Die maximale Leistung, bis zu dem einen Anschluss an das Niederspannungsnetz möglich ist, hängt von der Art und der Betriebsweise der Eigenerzeugungsanlage sowie von den Netzverhältnissen ab. Für die Anmeldung, Inbetriebsetzung und Betrieb der Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz gilt die VDE-AR-N Für Anlagen die ihren Netzverknüpfungspunkt im Mittelspannungsnetz des NB haben, gelten die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz TAB Mittelspannung

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