GENESIS - Online. die Datenbank. im Jahr 2005

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1 die Datenbank GENESIS - Online GENESIS-Online - Statistisches Informationssystem Bayern Kennziffer K IX 2 j Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bietet über die Datenbank GENESIS-Online einen breiten Querschnitt amtlicher Statistikdaten für die Recherche und den Online-Abruf im Internet an, so z.b. aus den Bereichen Bevölkerung Wahlen Bauen und Wohnen Landwirtschaft Außenhandel Öffentliche Finanzen Aufstiegsfortbildungsförderung in Bayern nach dem AFBG (Meister-BAföG) Eine kurze Einführung in die Bedienung von GENESIS-Online bietet ein PDF-Dokument mit Screenshots. im Jahr Informationen über laufende Aktualisierungen, Erweiterungen und Neuerungen des Datenangebots können in GENESIS-Online über den Menüpunkt "Neu" abgerufen werden. Weitere Informationen zu GENESIS-Online finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik Statistik Datenbank GENESIS. GENESIS-Online können Sie unter auch direkt aufrufen. Herausgegeben im November 2006 Bestellnummer: K Einzelpreis: 7,30

2 Statistisches Jahrbuch für Bayern 576 Seiten Tabellenwerk mit den wichtigsten statistischen Daten zum Freistaat Bayern 64 Schaubilder Bayernkarten mit Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten, Regionen Geographische und meteorologische Angaben auch auf CD-ROM Inhalt Zeitreihen Zeitreihen zu sämtlichen statistischen Bereichen für die Jahre 1960, 1970, 1980, 1990, 2003 und 2004 Bevölkerung und Kultur Bevölkerungsstand und -bewegung, Gesundheitswesen, Bildung und Kultur, Rechtspflege, Wahlen, Erwerbstätigkeit Wirtschaft und Finanzen Land- und Forstwirtschaft, Produzierendes Gewerbe, Bautätigkeit, Wohnungswesen, Handel und Gastgewerbe, Verkehr, Geld und Kredit, Versicherungen, Öffentliche Finanzen, Preise Soziale Verhältnisse Öffentliche Sozialleistungen, Löhne und Gehälter, Versorgung und Verbrauch Gesamte Volkswirtschaft Entstehung, Verteilung und Verwendung des Sozialproduktes, Umweltschutz Regionaldaten Strukturdaten der Landkreise, kreisfreien Städte, Regierungsbezirke und Regionen Bund und Länder Wichtige Strukturdaten Deutschlands und aller Bundesländer Bayern in Europa Strukturdaten der Mitgliedsstaaten der EU Sachverzeichnis Merkmalsbezogen tief gegliedert Weitere Bestellmöglichkeiten finden Sie im Impressum. Zeichenerklärung 0 = mehralsnichts,aberwenigeralsdiehälfteder kleinsten in der Tabelle nachgewiesenen Einheit () = Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann - = nichts vorhanden p = vorläufiges Ergebnis / = keine Angaben, da Zahlen nicht sicher genug r = berichtigtes Ergebnis = Zahlenwert unbekannt oder geheimzuhalten s = geschätztes Ergebnis x = Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll = entspricht Auf- und Abrundungen Im allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu den Endsummen ergeben. Bei Aufgliederungen einer Gesamtheit in Prozent kann die Summe der Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen. Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im allgemeinen nicht. Impressum Verleger, Herausgeber und Druck: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Neuhauser Straße 8, München Briefanschrift: München Telefon: ; Telefax: (089) vertrieb@statistik.bayern.de Internet: Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, bedürfen der Genehmigung des Herausgebers. In Druckwerken sind für nicht gewerbliche Zwecke Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.

3 1 Inhaltsübersicht Textteil Seite Vorbemerkungen... Zusammenfassung der Ergebnisse Tabellenteil Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG in den Haushaltsjahren 2004 und 1 Geförderte, finanzieller Aufwand und durchschnittlicher Förderungsbetrag nach Fortbildungsstätten und Fortbildungszielen (seit 2003) Finanzieller Aufwand je Förderungsart nach Fortbildungsstätten (seit 2003) Geförderte und finanzieller Aufwand im Durchschnitt pro Monat bei Vollzeitförderung nach Fortbildungsstätten und Fortbildungszielen Voll- und Teilzeitgeförderte nach Fortbildungszielen und persönlichen Merkmalen sowie Fortbildungsstätten a) Insgesamt... 9 b) Männlich c) Weiblich Vollzeitgeförderte nach Fortbildungszielen, persönlichen Merkmalen und Gesamteinkommen sowie Fortbildungsstätten a) Insgesamt b) Männlich c) Weiblich Teilzeitgeförderte nach Fortbildungszielen und persönlichen Merkmalen sowie Fortbildungsstätten a) Insgesamt b) Männlich c) Weiblich Voll- und Teilzeitgeförderte nach Dauer der Maßnahme und Geschlecht sowie Fortbildungsstätten Vollzeitgeförderte nach Dauer der Maßnahme und Geschlecht sowie Fortbildungsstätten Teilzeitgeförderte nach Dauer der Maßnahme und Geschlecht sowie Fortbildungsstätten... 25

4 2 Vorbemerkungen Rechtsgrundlage und Erhebungsmerkmale Der vorliegende Statistische Bericht enthält für Bayern die Ergebnisse der Bundesstatistik über die Ausbildungsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgese tz für die Jahre 2004 und. Diese Statistik wird seit 1997 jährlich für das vorausgegangene Kalenderjahr durchgeführt Die gesetzliche Grundlage ist 27 des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfort bildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG) vom 23. April 1996 (BGBI l S. 623). Die Statistik erfasst die Zahl der Geförderten (Erst- und Folgegeförderte), der Anträge und Bewilligungen (Erstund Folgebewilligungen), der Ablehnungen sowie der bewilligten und ausgezahlten Darlehen und - von jedem Geförderten: das Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit, Art des ersten berufsqualifizierenden Ausbildungsabschlusses, Fortbildungsziel, Fortb ildungsstätte, Monat und Jahr des Beginns und des Endes der Förderungshöchstdauer sowie Art, Höhe und Zusammensetzung des Maßnahmebeitrages nach 12 Abs. 1 AFBG, - von den Teilnehmern an Maßnahmen in Vollzeitform zusätzlich: Familienstand, Unterhaltsberechtigtenverhältnis der Kinder, Wohnung währe nd der Ausbildung, Höhe und Zusa mmensetzung des monatlichen Gesamtbedarfs, auf den Bedarf anzurechnende Beträg e vom Einkommen und Vermögen, Monat und Jahr des Beginns und Endes des Bewilligungszeitraums sowie Art, Zusammensetzung und Höhe des Unterhaltsbeitrages nach 12 Abs. 2 AFBG, Höhe und Zusammenset zung des Einkommens nach 21 und den Freibetrag nach 23 Abs. 1 Satz 2 sowie, wenn eine Vermögensanrechnung erfolgt, die Höhe des Vermögens nach 27 und des Härtefreibetrages nach 29 Abs. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). - von dem nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten der Teilnehmer an Maßnahmen in Vollzeitform: Höhe und Zusammensetzung des Einkommens und des Freibetrags vom Einkommen und der vom Einkommen auf den Bedarf des Teilnehmers anzurechnende Betrag. Die Daten werden von den für die Förderung zuständigen Stellen (s. unten) über zentrale Rechenzentren in anonymisierter Form an die amtliche Statistik geliefert; es handelt sich somit um eine Sekundärstatistik. Ziel der Aufstiegsfortbildungsförderung und Zuständigkeit Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz oder Meist er-bafög verfolgt das Ziel, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz fördert die berufliche Fortbildung in nahezu allen Berufsbereic hen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit; schulisch/außerschulisch). Zuständige Behörden für das Gesetz sind in Bayern die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz des Antragsstellers. Sie treffen die zur Entscheidung über die Anträge erforderlichen Feststellungen, erlassen die Förderungsbescheide und zahlen die Zuschüsse aus. Die Darlehen werden von der Deutschen Ausgleichsbank ausgezahlt, mit der hierüber ein gesonderter Darlehensvertrag geschlossen wird. Die Berechnung der Förderungsbeträg e erfolgt in Bayern bei der mit der automatisierten Durchführung des AFBG beauftragten Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (AKDB). Begriffliche Abgrenzungen Geförderte Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf den Fo rtbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifika tion vorbereiten, können die Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen. Voraussetzung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Förderungsberechtigt sind Deutsche und bestimmte Gruppen von bevorrechtigten Ausländern, die sich bereits drei Jahre (vor dem 1. Januar 2002 fünf Jahre) in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Eine Altersgrenze besteht nicht.

5 3 Förderungsfähige Maßnahmen Gefördert werden Bildungsmaßnahmen im Bereich der ge werblichen Wirtschaft, der freien Berufe, der Hauswirtschaft und der Landwirtschaft sowie im Sozialwesenwesen. Sie müssen in einer fachlichen Richtung gezielt auf öffentlich-rech tliche Fortbildungsprüfungen oder verg leichbare Fortbildungsabschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten (Fortbildungsziel ), die über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschl usses liegen. Dazu gehören Kurse und Lehrgänge, die auf Fortbildungsabschlüsse vorbereiten, die auf folgenden Grundlagen beruhen: - 46 Abs. 1 BBiG (z.b. Bankfachwirt, Betriebswirt, Elektroniktechniker, Industriemeister, Fachkaufmann, Restaurator, Werbefachwirt), - 46 Abs. 2 BBiG bzw. 42 Abs. 2 HwO (z.b. Fachagrarwirt, Industriefachwirt, Wirtschaftsinformatiker, Geprüfter Industriemeister, Polier, Tierpflegemeister), - 81 BBiG (z.b. Milchwirtschaftlicher Labormeister), - 95 BBiG (Meister der Städtischen Hauswirtschaft), - 45 HwO (z.b. Bäckermeister, Fotografenmeister, Klempnermeister, Zahntechnikermeister), HwO (z.b. Feinoptikermeister, Herrenschneidermeister, Zweiradmechanikermeister), des Seemannsgesetzes (Schiffsbetriebsmeister), - landesrechtliche Fortbildungsregelunge n für Berufe im Gesundheitswesen, in der Sozialpflege und Sozialpädagogik z.b. Fachkrankenpfleger, Fachkinderkrankenpfleger, Krankenpflege-Lehrkräfte sowie - sonstige landesrechtliche Bestimmungen, die in Rahm envereinbarungen festgehalte nen, bestimmten Ausbildungen entsprechen. Seit 1 Januar 2002 sind darüber hinaus förderfähig: - Fortbildungen in den Pflegeberufen nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (z. B. Fachkrankenpfleger/in), - Fortbildung an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen (z. B. staatlich anerkannte/r Sozialfachwirt/in). Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die oberh alb des Niveaus der Meisterebene liegen, z.b. ein Hochschulabschluss. Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen/-fälle Die förderungsfähigen Maßnahmen müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Eine Vollzeitmaßnahme liegt vor, wenn wöchentlich an vier Werktagen Lehrveranstaltungen mit mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden. Die Maßnahme muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen werden. Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstalt ungen innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden umfassen. Die Maßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als 48 Monate dauern. Fortbildungsstätten Als Fortbildungsstätten gelten alle Ei nrichtungen (öffentliche und private Sc hulen, öffentliche und private Institute, Fernunterrichtsinstitute) die eine nach de m AFBG förderungsfähige Fortbildung vermitteln. Als Auslandsfall ( 5 Abs. 2 AFBG) gilt die Teilnahme an Maßnahmen, die teilweise in anderen Mitgliedsstaaten der EU stattfinden und auf der Grundlage von Ve reinbarungen der in den jeweiligen Mitgliedsstaaten für die Fortbildungsprüfungen zuständigen Stellen durchgeführt werden. Finanzieller Aufwand Die Geförderten erhalten folgende Leistungen nach den geglätteten BAföG-Bedarfssätzen vom 1. Juli 2002: Es betragt bei Teilnehmern an Vollzeitmaßnahmen der monatliche Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt bis zu für Alleinstehende ohne Kind für Alleinstehende mit einem Kind für Verheiratete für Verheiratete mit einem Kind für Verheiratete mit zwei Kindern darunter jeweils 211 vom Staat als Zuschuss. Der Rest, wird als Bankdarlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt. Er staffelt sich von 403 für A lleinstehende ohne Kind bis auf 976 für Verheiratete mit zwei Kindern. Für jedes weitere Kind steigt der Darlehensanteil des Unterhaltsbeitrages um 179. Alleinstehende können darüber hinaus sowohl bei Vollzeit- als auch bei Teilzeitmaßnahmen einen monatlichen Zuschuss von bis zu 118 zu den notwendigen Kinderbetreuungskosten erhalten.

6 4 Die Unterhaltsbeiträge sind einkommens- und vermögensabhängi g. Sie reduzieren sich daher um etwaiges anrechenbares Einkommen und Vermögen des Teilnehmers bzw. seines von ihm nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten. Bei der Teilnahme an Voll- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch von vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss von 32% sowie einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Inwieweit dieses Darlehen in Anspruch genommen wird, kann der Geförderte selbst entscheiden. Zuschuss/Darlehen Die Förderung nach dem AFBG wird teils als Zuschuss (78% trägt der Bund, 22% die Länder) und teils als Bankdarlehen (durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau) geleistet. Als Zuschuss werden gewährt: - ein Teil des Unterhaltsbeitrages bei Vollzeitmaßnahmen (maximal 211 ). - die Kinderbetreuungskosten bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen (maximal 118 ). - ein Anteil von 32% an den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (maximal ) Als Darlehen werden gewährt: - ein Teil des Unterhaltsbeitrages bei Vollzeitmaßnahmen (zur Höhe siehe unter Finanzieller Aufwand ) - die Kosten für das Prüfungsstück (bis zu bei Voll- und Teilzeitmaßnahmen). - ein Anteil von 68% zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (maximal ) Das Darlehen ist während der Da uer der Maßnahme und einer anschlie ßenden Karenzzeit zins- und tilgungsfrei und danach zu einem günstigen Zinssatz zu verzinsen. Der Geförderte kann frei entscheiden, ob und in welcher Höhe er das Darlehen in Anspruch nimmt. In der AF BG-Statistik wird seit 2002 nicht nur das bewilligte Darlehen, sondern auch das tatsächlich in Anspruch genommene nachgewiesen. Dauer der Förderung Die Teilnahme an Maßnahmen in Vollzeitform wird bis zur Dauer von 24 Monaten, in Teilzeitform bis zu 48 Monate gefördert. Die Förderdauer kann sich in besonderen Härtefällen um längstens 12 Monate verlängern. Zusammenfassung der Ergebnisse Förderungsfälle... Im Jahr ist in Bayern die Zahl der Leistungsempfänger nach dem AFBG erneut angestiegen, und zwar um Personen oder 3,1% auf Auch bundesweit nahm die Beanspruchung des Meister-BAföG um 5,9% auf Bezieher zu. Bei dem Anteil Bayerns an allen Leistungsempfängern im Bundesgebiet ist ein kleiner Rückgang sichtbar 27,8%, im Jahr 2004 ware n es 28,5%. Es folgten in weitem Abstand Baden- Württemberg mit 17,3 % und Nordrhein-Westfalen mit 15,4%.... nach Fortbildungszielen und -stätten Von den AFBG Geförderten in Bayern im Ja hr strebten einen höherwertigen Abschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und einen solchen nach der Handwerksordnung (HwO) an. Weitere Personen hatten eine in anderen Rechtsvorschriften geregelte Fortbildungsprüfung zum Ziel, davon 2577 nach Bundesrecht und 5855 nach Landesrecht. Die 2002 eingeführte Qualifizierungsmöglichkeit in einem Pflegeberuf nahmen 696 Weiterbildungswillige in Anspruch. Im Vergleich zu 2004 ist die letztgenannte Gruppe der Geförderten um 55,4% angewachsen, der Kreis mit Abschlussziel nach dem BBiG um 5,7% und nach ve rgleichbarem Recht um 2,8%. Hingegen sank die Zahl der unterstützen Handwerker um 2%. Während vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum AFBG im Jahr 2001 noch 48,7% der Empfänger von Leistunge n nach dem AFBG die Meisterprüfung anstrebten waren es nur 32,0%. Demgegenüber erhöhte sich der Anteil der Ge förderten mit einer Maßnahme nach dem BBiG von 30,3 auf 44,7%. absolvierten Empfänger von Meister-BAföG ihre Fortbildung an einer ö ffentlichen Schule oder einem öffentlichen Institut, weitere waren bei einer privaten Schule ode r in Lehrgängen an privaten Instituten eingeschrieben und 3263 Fortbil dungswilligen versuchten ihr Berufszi el durch einen Fernlehrgang zu erreichen. Gegenüber 2004 hat sich der Anteil der Leistungsbezieher, die eine öffentliche Einrichtung besuchten, von 66,4% auf 66,1% verringert, während die Anteile der Geförderten an privaten Fortbildungsstätten mit 25,5% in etwa gleich blieb und der Prozentsatz der Teilnehmer an Fernlehrgängen von 7,9% auf 8,3% stieg.

7 5... nach persönlichen Merkmalen Nach dem Inkrafttreten der AFBG-Novelle haben sich besonders Personen, die die Weiterbildungsmaßnahme neben ihrer beruflichen Tätigkeit absolvieren wollten, um eine entsprechende fina nzielle Unterstützung beworben. Inzwischen nehmen die Gefördertenzahlen in den beiden Arbeitszeitformen aber wieder nahezu gleichmäßig zu. So stieg der Kreis der Teilzeitbeschäftigten seit 2003 um 13,2% und derjenige der Vollbeschäftigten um 12,0%. Die verbesserte Förderung der Teilzeitfortbildung durch da s neue AFBG kommt aber auch weiterhin den weiblichen Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung besonders zugute. Gegenüber 2004 stieg die Zahl der Frauen mit Meister-BAföG von um 6% auf , die Zahl der Männer erhöhte sich gleichzeitig von um 1,5% auf Während 2001 er st 29,4% der Leistungsb ezieher weiblich waren, sind es schon 35,9%. Dabei unterscheiden sich die beiden Geschlechter hinsichtlich ihrer Fortbildungsziele auch weiterhin erheblich voneinander. Von den männlic hen Antragssteller ließen sich zuletzt 39,3%, von den weiblichen aber nur 18,9% eine Fortbildung nach der Handwerksordnung bezuschu ssen, dagegen nehmen 39,9% der Männer, jedoch 53,3% der Frauen an einer Maßnahme nach dem Berufsbildungsgesetz teil. Im Jahr hatten 977 Geförderte, darunter 264 Frauen, ei ne ausländische Staatsangehörigkeit. Obgleich sich die Förderungsvoraussetzungen nach dem AFBG für ausländi sche Fachkräfte mit der Novelle erheblich vereinfacht haben, ist ihre Zahl gegenüber 2004 um 24,0% gesunken. Von den unt erstützen Ausländern stammten 362 aus EU-Ländern und 615 aus anderen Staaten. 282 (28,9% ) Ausländer wurden bei einer Vollzeitfortbildung unterstützt und 675 (69,1%) besuchten eine öffentliche Schule oder ein öffentliches Institut. Finanzieller Aufwand Der finanzielle Aufwand für das Meister-BAföG hatte sich gegenüber dem Vorjahresstand um 2,1% auf 98,1 Millionen erhöht. Hiervon wurden 30,5 Millionen als Zuschuss und 67, 6 Millionen als rückzahlbares Darlehen bewilligt. Im Vergleich zu 2004 verringerte sich der Zuschussb edarf, der zu 78% vom Bund und zu 22% von den Ländern finanziert wird, um 2,7% und der Darlehensbetrag wu chs um 4,3%. Der Darlehensanteil an der gesamten Fördersumme lag damit zuletzt bei 68, 9%, er hatte vor der Gesetzesnovelle noch 84,5% ausgemacht. Von den 30,5 Millionen, die als Zuschuss gewährt wurden, waren 50,4% als Maßnahmebeitrag gedacht, während 49,2% für den Lebensunter halt und 0,4% ( ) für Kinderbetreuung bestimmt wurden. Vom Darlehen dienten 48,3% als Maßnahmebeitrag, 50,6% als Unterhaltsbeitrag sowie oder 1,1% der Förderung von Meisterstücken. Um ein Darlehen für Weiterbildungsmaßnahmen zu erhalten, wird mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Vertrag geschlossen, n ach dem der Darlehensnehmer entscheiden kann, in welcher Höhe er das Darlehen abruft. Angaben über die tatsächlich ausbezahlte Darlehenshöhe liegen der Statistik seit 2002 vor. Im Jahr machte in Bayern der tats ächlich beanspruchte Darleh ensbetrag 56,5 Millionen aus, das waren 83,5% der beantragten Summe. Der durchschnittliche Förderungsbetrag für Geförderte mit finanziellem Aufwand im Berichtsjahr lag je Vollzeitfall bei und je Teilze itfall bei Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sich die Beträge der Vollzeitförderung um 13, während sie bei Teilzeita rbeit um 78 abnahmen. Im Schnitt aller Maßnahmen wurden zuletzt 3541 aufgewendet, 2004 waren es je Fall 3503 gewesen. Besonders kostenintensiv waren auch wieder die Fortbildungsve ranstaltungen an privaten mit einem durchschnittlichen Förderungsbetrag von und die Maßnahmen an öffentlichen und mit Als kostengünstig erwiesen sich erneut die Fernlehrgänge bei öffentlichen und privaten In stituten mit einer durchschnittlichen Förderungssumme von bzw

8 Tabelle 1. Geförderte, finanzieller Aufwand und durchschnittlicher Förderungsbetrag nach dem AFBG in Bayern seit 2003 nach Fortbildungsstätten und Fortbildungszielen 6 Fortbildungsstätte Fortbildungsziel Berichtsjahr insgesamt Geförderte Finanzieller Aufwand Durchschnittlicher Förderungsbetrag Voll- Teil- insge- Zu- Dar- je Geförderten¹) zeit zeit samt schuss lehen insg. Vollzeit Teilzeit Anzahl Euro Euro Insgesamt Insgesamt Nach Fortbildungsstätten Öffentliche... Private... Lehrgang an öffentlichen Instituten... privaten Instituten... Fernlehrgang an öffentlichen Instituten... privaten Instituten... Auslandsfall ( 5 Abs. 2) Nach Fortbildungszielen Berufsbildungsgesetz... Handwerksordnung... vergleichbares Bundesrecht... Landesrecht... Pflegeberufe, sonstige Fortbildungsziele ¹) Nur bezogen auf Geförderte mit finanziellem Aufwand innerhalb des jeweiligen Berichtsjahrs, ohne Vorjahresmelder mit Maßnahmebeitrag.

9 7 Tabelle 2. Finanzieller Aufwand je Förderungsart nach dem AFBG in Bayern seit 2003 nach Fortbildungsstätten Finanzieller Aufwand davon als davon für Fortbildungsstätte Zuschuss zusammen Darlehen zusammen Unterhaltsbeitrag Kinderbetreuungszuschuss Maßnahmebeitrag Unterhaltsbeitrag Maßnahmebeitrag Meisterstücke % % % % % % 2003 Öffentliche ,5 17 0, , , , ,1 Private ,7 35 0, , , ,2 23 0,2 Lehrgang an öffentlichen Instituten ,9 51 0, , , , ,8 privaten Instituten ,1 17 0, , , ,0 51 0,9 Fernlehrgang an öffentlichen Instituten ,6 2 1, , , ,8 - - privaten Instituten ,2 7 0, , , ,7 1 0,0 Auslandsfall ( 5 Abs. 2) , , , ,0 - - Insgesamt , , , , , , Öffentliche ,1 27 0, , , , ,1 Private ,8 26 0, , , ,2 17 0,2 Lehrgang an öffentlichen Instituten ,0 54 0, , , , ,4 privaten Instituten ,9 29 1, , , ,4 38 0,6 Fernlehrgang an öffentlichen Instituten , , , ,0 - - privaten Instituten ,4 9 0, , , ,6 1 0,0 Auslandsfall ( 5 Abs. 2) , , , ,6 - - Insgesamt , , , , , ,0 Öffentliche ,4 33 0, , , , ,1 Private ,5 19 0, , , ,2 23 0,2 Lehrgang an öffentlichen Instituten ,8 45 0, , , , ,5 privaten Instituten ,9 20 0, , , ,1 59 0,9 Fernlehrgang an öffentlichen Instituten ,9 1 0, , , ,7 2 0,5 privaten Instituten ,0 7 0, , , ,9 1 0,0 Auslandsfall ( 5 Abs. 2) , , , ,3 1 1,5 Insgesamt , , , , , ,1

10 8 Tabelle 3. Geförderte und finanzieller Aufwand im Durchschnitt pro Monat bei Förderung nach dem AFBG in Bayern 2004 und nach Fortbildungsstätten und Fortbildungszielen Fortbildungsstätte Fortbildungsziel Geförderte mit Finanzieller Aufwand Zuschuss Kinder- Darlehen Zuschuss Kinder- Darlehen zum betreuungs- zum zum betreuungs- zum Unterhalt zuschuss Unterhalt Unterhalt zuschuss Unterhalt Durchschnittlicher Monatsbestand Euro je Geförderten und Monat 2004 Öffentliche Private Lehrgang an öffentlichen Instituten privaten Instituten Fernlehrgang an öffentlichen Instituten privaten Instituten Auslandsfall ( 5 Abs. 2) Insgesamt darunter nach Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Öffentliche Private Lehrgang an öffentlichen Instituten privaten Instituten Fernlehrgang an öffentlichen Instituten privaten Instituten Auslandsfall ( 5 Abs. 2) Insgesamt darunter nach Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a

11 9 Tabelle 4.1 Voll- und Teilzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2004 und nach Fortbildungszielen und persönlichen Merkmalen sowie Fortbildungsstätten a) Insgesamt Fortbildungsziel Persönliches Merkmal insgesamt Voll- und Teilzeitgeförderte davon entfielen auf... als Fortbildungsstätte öffentliche private Lehrgang an Fernlehrgang an Auslandsöffentlichen privaten öffentlichen privaten fall Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2004 Insgesamt... darunter: Berufsbildungsgesetz... Handwerksordnung... Bundesrecht... Landesrecht... Ergänzungsschulen... Pflegeberufen... Verordnung nach 2 Abs. 1a... Deutscher 1)... Ausländer zusammen... EU-Ländern... Nicht-EU-Ländern... unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter Insgesamt... darunter: Berufsbildungsgesetz... Handwerksordnung... Bundesrecht... Landesrecht... Ergänzungsschulen... Pflegeberufen... Verordnung nach 2 Abs. 1a... Deutscher 1)... Ausländer zusammen... EU-Ländern... Nicht-EU-Ländern... unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter... ¹) Im Sinne des Grundgesetzes

12 10 Noch: Tabelle 4.1 Voll- und Teilzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2004 und nach Fortbildungszielen und persönlichen Merkmalen sowie Fortbildungsstätten b) Männlich Fortbildungsziel Persönliches Merkmal insgesamt Voll- und Teilzeitgeförderte davon entfielen auf... als Fortbildungsstätte öffentliche private Lehrgang an Fernlehrgang an Auslandsöffentlichen privaten öffentlichen privaten fall Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2004 Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1) Ausländer zusammen EU-Ländern Nicht-EU-Ländern unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1) Ausländer zusammen EU-Ländern Nicht-EU-Ländern unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter... ¹) Im Sinne des Grundgesetzes

13 Noch: Tabelle 4.1 Voll- und Teilzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2004 und nach Fortbildungszielen und persönlichen Merkmalen sowie Fortbildungsstätten c) Weiblich 11 Fortbildungsziel Persönliches Merkmal insgeamt Voll- und Teilzeitgeförderte davon entfielen auf... als Fortbildungsstätte öffentliche private Lehrgang an Fernlehrgang an Auslandsöffentlichen privaten öffentlichen privaten fall Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2004 Insgesamt... Berufsbildungsgesetz... Handwerksordnung... Bundesrecht... Landesrecht... Ergänzungsschulen... Pflegeberufen... Verordnung nach 2 Abs. 1a... Deutscher 1)... Ausländer zusammen... EU-Ländern... Nicht-EU-Ländern... unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter Insgesamt... Berufsbildungsgesetz... Handwerksordnung... Bundesrecht... Landesrecht... Ergänzungsschulen... Pflegeberufen... Verordnung nach 2 Abs. 1a... Deutscher 1)... Ausländer zusammen... EU-Ländern... Nicht-EU-Ländern... unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter... ¹) Im Sinne des Grundgesetzes

14 12 Tabelle 4.2 Vollzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2004 und nach Fortbildungszielen, persönlichen Merkmalen und Gesamteinkommen sowie Fortbildungsstätten a) Insgesamt Fortbildungsziel Persönliches Merkmal Gesamteinkommen insgesamt Vollzeitgeförderte davon entfielen auf... als Fortbildungsstätte öffentliche private Lehrgang an Fernlehrgang an Auslandsöffentlichen privaten öffentlichen privaten fall Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2004 Insgesamt... Berufsbildungsgesetz... Handwerksordnung... Bundesrecht... Landesrecht... Ergänzungsschulen... Pflegeberufen... Verordnung nach 2 Abs.... Deutscher 1)... Ausländer zusammen... EU-Ländern... Nicht-EU-Ländern... unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter... mit Familienstand 2) ledig... verheiratet... dauernd getrennt lebend... verwitwet... geschieden... mit Kindern 2) ein Kind... mehrere Kinder... ohne Kinder mit Gesamteinkommen 2) von... Euro im Jahr unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Einkommen/Angabe ¹) Im Sinne des Grundgesetzes. - ²) Diese Angaben liegen nur für Vollzeitgeförderte vor.

15 13 Noch: Tabelle 4.2 Vollzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2004 und nach Fortbildungszielen, persönlichen Merkmalen und Gesamteinkommen sowie Fortbildungsstätten Noch: a) Insgesamt Fortbildungsziel Persönliches Merkmal Gesamteinkommen insgesamt Vollzeitgeförderte davon entfielen auf... als Fortbildungsstätte öffentliche private Lehrgang an Fernlehrgang an Auslandsöffentlichen privaten öffentlichen privaten fall Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) Insgesamt... Berufsbildungsgesetz... Handwerksordnung... Bundesrecht... Landesrecht... Ergänzungsschulen... Pflegeberufen... Verordnung nach 2 Abs.... Deutscher 1)... Ausländer zusammen... EU-Ländern... Nicht-EU-Ländern... unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter... mit Familienstand 2) ledig... verheiratet... dauernd getrennt lebend... verwitwet... geschieden... mit Kindern 2) ein Kind... mehrere Kinder... ohne Kinder mit Gesamteinkommen 2) von... Euro im Jahr unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Einkommen/Angabe ¹) Im Sinne des Grundgesetzes. - ²) Diese Angaben liegen nur für Vollzeitgeförderten vor.

16 14 Noch: Tabelle 4.2 Vollzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2004 und nach Fortbildungszielen, persönlichen Merkmalen und Gesamteinkommen sowie Fortbildungsstätten b) Männlich Fortbildungsziel Persönliches Merkmal Gesamteinkommen insgesamt Vollzeitgeförderte davon entfielen auf... als Fortbildungsstätte öffentliche private Lehrgang an Fernlehrgang an Auslandsöffentlichen privaten öffentlichen privaten fall Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2004 Insgesamt... Berufsbildungsgesetz... Handwerksordnung... Bundesrecht... Landesrecht... Ergänzungsschulen... Pflegeberufen... Verordnung nach 2 Abs.... Deutscher 1)... Ausländer zusammen... EU-Ländern... Nicht-EU-Ländern... unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter... mit Familienstand 2) ledig... verheiratet... dauernd getrennt lebend... verwitwet... geschieden... mit Kindern 2) ein Kind... mehrere Kinder... ohne Kinder mit Gesamteinkommen 2) von... Euro im Jahr unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Einkommen/Angabe ¹) Im Sinne des Grundgesetzes. - ²) Diese Angaben liegen nur für Vollzeitgeförderte vor.

17 15 Noch: Tabelle 4.2 Vollzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2004 und nach Fortbildungszielen, persönlichen Merkmalen und Gesamteinkommen sowie Fortbildungsstätten Noch: b) Männlich Fortbildungsziel Persönliches Merkmal Gesamteinkommen insgesamt Vollzeitgeförderte davon entfielen auf... als Fortbildungsstätte öffentliche private Lehrgang an Fernlehrgang an Auslandsöffentlichen privaten öffentlichen privaten fall Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) Insgesamt... Berufsbildungsgesetz... Handwerksordnung... Bundesrecht... Landesrecht... Ergänzungsschulen... Pflegeberufen... Verordnung nach 2 Abs.... Deutscher 1)... Ausländer zusammen... EU-Ländern... Nicht-EU-Ländern... unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter... mit Familienstand 2) ledig... verheiratet... dauernd getrennt lebend... verwitwet... geschieden... mit Kindern 2) ein Kind... mehrere Kinder... ohne Kinder mit Gesamteinkommen 2) von... Euro im Jahr unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Einkommen/Angabe ¹) Im Sinne des Grundgesetzes. - ²) Diese Angaben liegen nur für Vollzeitgeförderte vor.

18 16 Noch: Tabelle 4.2 Vollzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2004 und nach Fortbildungszielen, persönlichen Merkmalen und Gesamteinkommen sowie Fortbildungsstätten c) Weiblich Fortbildungsziel Vollzeitgeförderte davon entfielen auf... als Fortbildungsstätte Persönliches Merkmal insgesamt öffentliche private Lehrgang an Fernlehrgang an Auslands- öffentlichen privaten öffentlichen privaten fall Gesamteinkommen Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2004 Insgesamt... Berufsbildungsgesetz... Handwerksordnung... Bundesrecht... Landesrecht... Ergänzungsschulen... Pflegeberufen... Verordnung nach 2 Abs.... Deutscher 1)... Ausländer zusammen... EU-Ländern... Nicht-EU-Ländern... unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter... mit Familienstand 2) ledig... verheiratet... dauernd getrennt lebend... verwitwet... geschieden... mit Kindern 2) ein Kind... mehrere Kinder... ohne Kinder mit Gesamteinkommen 2) von... Euro im Jahr unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Einkommen/Angabe ¹) Im Sinne des Grundgesetzes. - ²) Diese Angaben liegen nur für Vollzeitgeförderte vor.

19 17 Noch: Tabelle 4.2 Vollzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2004 und nach Fortbildungszielen, persönlichen Merkmalen und Gesamteinkommen sowie Fortbildungsstätten Noch: c) Weiblich Fortbildungsziel Vollzeitgeförderte davon entfielen auf... als Fortbildungsstätte Persönliches Merkmal insgesamt öffentliche private Lehrgang an Fernlehrgang an Auslands- öffentlichen privaten öffentlichen privaten fall Gesamteinkommen Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) Insgesamt... Berufsbildungsgesetz... Handwerksordnung... Bundesrecht... Landesrecht... Ergänzungsschulen... Pflegeberufen... Verordnung nach 2 Abs.... Deutscher 1)... Ausländer zusammen... EU-Ländern... Nicht-EU-Ländern... unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter... mit Familienstand 2) ledig... verheiratet... dauernd getrennt lebend... verwitwet... geschieden... mit Kindern 2) ein Kind... mehrere Kinder... ohne Kinder mit Gesamteinkommen 2) von... Euro im Jahr unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder mehr ohne Einkommen/Angabe ¹) Im Sinne des Grundgesetzes. - ²) Diese Angaben liegen nur für Vollzeitgeförderte vor.

20 18 Tabelle 4.3 Teilzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2004 und nach Fortbildungszielen und persönlichen Merkmalen sowie Fortbildungsstätten a) Insgesamt Teilzeitgeförderte Fortbildungsziel davon entfielen auf... als Fortbildungsstätte insgesamöffentlichen privaten öffentlichen privaten fall öffentliche private Lehrgang an Fernlehrgang an Auslands- Persönliches Merkmal Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2004 Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1)... Ausländer zusammen... EU-Ländern... Nicht-EU-Ländern... unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1)... Ausländer zusammen... EU-Ländern... Nicht-EU-Ländern... unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter... ¹) Im Sinne des Grundgesetzes

21 19 Noch: Tabelle 4.3 Teilzeitgeförderte nach dem AFBG in Bayern 2004 und nach Fortbildungszielen und persönlichen Merkmalen sowie Fortbildungsstätten b) Männlich Fortbildungsziel Persönliches Merkmal insgesamt Teilzeitgeförderte davon entfielen auf... als Fortbildungsstätte öffentliche private Lehrgang an Fernlehrgang an Auslandsöffentlichen privaten öffentlichen privaten fall Instituten Instituten ( 5 Abs. 2) 2004 Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1)... Ausländer zusammen... EU-Ländern... Nicht-EU-Ländern... unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter Insgesamt Berufsbildungsgesetz Handwerksordnung Bundesrecht Landesrecht Ergänzungsschulen Pflegeberufen Verordnung nach 2 Abs. 1a Deutscher 1)... Ausländer zusammen... EU-Ländern... Nicht-EU-Ländern... unter bis unter bis unter bis unter bis unter oder älter... ¹) Im Sinne des Grundgesetzes

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