neues Meister-BAföG ab Norddeutsches Optik Colleg Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung

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1 neues Meister-BAföG ab Norddeutsches Optik Colleg Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung

2 Inhaltsverzeichnis 1. Förderungsbereiche Förderungshöhe Leistungen des Arbeitgebers Förderung von Klausurenstunden Förderungsdauer Förderung zwischen Maßnahmeende und Prüfung Erlass für bestandene Abschlussprüfung Zuschüsse im AFBG Bankdarlehen im AFBG Existenzgründungserlass Ämter für Ausbildungsförderung Kontaktadresse Norddeutsches Optik Colleg Seite: 2

3 1. Förderungsbereiche Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten und die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können die Aufstiegsförderung beantragen. Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss). Förderungsberechtigt sind Deutsche und neben bestimmten Gruppen von bevorrechtigten Ausländerinnen sowie Ausländern, z. B. aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, auch solche ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel verfügen bzw. die sich bereits drei Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Eine Altersgrenze besteht nicht. Meister-BAföG ab Förderungshöhe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten für bis zum begonnene Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt bis zu folgender Höhe: 675,- 854,- 890, , ,- für Alleinstehende ohne Kind 229 Zuschuss/ 446 Darlehen für Alleinstehende mit einem Kind 229 /625 für Verheiratete 229 /661 für Verheiratete mit einem Kind 229 /840 für Verheiratete mit zwei Kindern 229 /1.019 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten für ab dem beginnende Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt bis zu folgender Höhe: 675,- 885,- 890, , ,- für Alleinstehende ohne Kind 229,- Zuschuss/ 446,- Darlehen für Alleinstehende mit einem Kind 334,- /551,- für Verheiratete 229,- /661,- für Verheiratete mit einem Kind 334,- /766,- für Verheiratete mit zwei Kindern 439,- /871,- Norddeutsches Optik Colleg Seite: 3

4 Meister-BAföG ab Für jedes weitere Kind erhöht sich bei bis zum begonnene Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte der Darlehensanteil um 179,-. Bei ab beginnenden Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitten erhöht sich dieser Betrag auf 210,- und wird zu 50% als Zuschuss geleistet. Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zuschuss zu den notwendigen Kosten der Kinderbetreuung von bis zu 113,- erhalten. Für ab beginnende Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte wird dieser Betrag pauschal in Höhe von 113,- ohne Kostennachweis gewährt. Bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen ist zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein einkommens- und vermögensunabhängiger Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch ,- vorgesehen. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5%, im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Die Darlehen für den Unterhalts- als auch für den Maßnahmebeitrag sind während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zinsund tilgungsfrei. Die notwendigen Kosten der Anfertigung des Prüfungsstückes (sog. Meisterstück oder eine vergleichbare Prüfungsarbeit) werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis zu einer Höhe von 1.534,- im Rahmen eines zinsgünstigen Darlehens gefördert. 3. Leistungen des Arbeitgebers Leistungen des Arbeitgebers zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind bei der Antragstellung anzugeben oder sofern sie später erfolgen, offen zulegen. Denn der Maßnahmebeitrag wird um diese Leistungen gemindert. 4. Förderung von Klausurenstunden Über das AFBG werden Unterrichtsstunden mit jeweils 45 Minuten Dauer gefördert. Unterrichtsstunden sind Lehrveranstaltungen, in denen die in den Lehrplänen und Fortbildungsregelungen vorgesehenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch qualifizierte Lehrkräfte planmäßig geordnet vermittelt werden. Klausurenkurse sowie Stunden, in denen Prüfungssimulationen in den Lehrplänen des Bildungsanbieters verbindlich vorgesehenen sind, können in eng begrenztem Umfang mitgefördert werden. Insgesamt können von diesen nur bis zu 10 % der nach dem AFBG förderfähigen Unterrichtsstunden, maximal jedoch 50 Unterrichtsstunden anerkannt und gefördert werden. 5. Förderungsdauer Vollzeitmaßnahmen werden längstens 24 Monate, Teilzeitmaßnahmen längstens 48 Monate (Förderungshöchstdauer) gefördert. Dieser Zeitraum kann in bestimmten Härtefällen um maximal 12 Monate verlängert werden. Des Weiteren müssen die geförderten Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens (maximaler Zeitrahmen) absolviert werden. Dieser maximale Zeitrahmen beträgt bei Vollzeitmaßnahmen 36 Monate, bei Teilzeitmaßnahmen 48 Monate. Findet die Fortbildung nicht in einem zusammenhängenden Kurs oder Lehrgang statt, sondern gliedert sie sich in mehrere Teile (sog. Maßnahmeabschnitte), dann müssen sämtliche Teile je nach Art der Maßnahme (Vollzeit/Teilzeit) innerhalb des entsprechenden maximalen Zeitrahmens absolviert werden. Norddeutsches Optik Colleg Seite: 4

5 Meister-BAföG ab Werden Maßnahmeabschnitte abwechselnd in Vollzeit- und Teilzeitform absolviert, dann werden die Förderungshöchstdauer und der maximale Zeitrahmen individuell von der zuständigen Behörde festgelegt. Über die Förderung wird jeweils für einen Zeitraum von längstens 24 Monaten bei Vollzeitmaßnahmen und längstens 48 Monaten bei Teilzeitmaßnahmen entschieden. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit der Aufnahme der Fortbildungsmaßnahme, frühestens jedoch mit dem Antragsmonat. 6. Förderung zwischen Maßnahmeende und Prüfung Bei Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte, die ab dem beginnen, kann die sogenannte Prüfungsvorbereitungsphase mitgefördert werden. Hierunter ist die Zeit zwischen Ende der Maßnahme und dem letzten Prüfungstag zu verstehen. Geförderte, die sich nachweislich und unverzüglich zur Prüfung angemeldet haben, erhalten auf Antrag den Unterhaltsbeitrag einschließlich der Erhöhungsbeträge und den Kinderbetreuungszuschlag über das Maßnahmeende hinaus bis zum Ablauf des Monats, in dem der letzte Prüfungstag liegt, maximal jedoch für drei Monate fortgewährt. Diese Leistung werden in Form eines zinsgünstigen Darlehens gewährt. Die Leistung werden ab dem Beginn der Prüfungsvorbereitungsphase, frühestens jedoch ab Antragstellung gewährt. 7. Erlass für bestandene Abschlussprüfung Bestehen Geförderte die Abschlussprüfung der Aufstiegsfortbildungsmaßnahme werden Ihnen für Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte, die ab dem beginnen, auf Antrag 25% des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Der Antrag ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zustellen. Dem Antrag ist das Prüfungszeugnis oder eine beglaubigte Kopie desselben beizufügen. 8. Zuschüsse im AFBG Die Unterhaltsbeiträge bei Vollzeitmaßnahmen werden bis zu einer Höhe von 229,- als Zuschuss geleistet. Des Weiteren wird je Kind ein Erhöhungsbetrag von 179,- bzw. 210,- (für Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte, die ab dem beginnen) gewährt. Bei Maßnahmen oder Maßnahmeabschnitte, die ab dem beginnen, wird der Erhöhungsbetrag zu 50% bezuschusst. Im Übrigen werden günstig verzinste Bankdarlehen geleistet. Der Maßnahmebeitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren besteht in Höhe von 30,5% aus einem Zuschuss, im Übrigen aus einem günstig verzinsten Bankdarlehen. Die notwendigen Kinderbetreuungskosten Alleinerziehender werden mit 113,- je Kind je Monat bezuschusst, wobei das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf. Bei behinderten Kindern werden die Betreuungskosten ohne Altersbegrenzung gewährt. Der Maßnahmebeitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren besteht in Höhe von 30,5% aus einem Zuschuss, im Übrigen aus einem günstig verzinsten Bankdarlehen. Norddeutsches Optik Colleg Seite: 5

6 9. Bankdarlehen im AFBG Mit der Zustellung des Bewilligungsbescheides, in dem die Höhe des Darlehensanspruches festgelegt ist, wird den Geförderten ein Vertragsentwurf des Darlehensvertrages ausgehändigt. Sie können nunmehr mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bonn Tel.: Meister-BAföG ab einen privatrechtlichen Darlehensvertrag abschließen, dessen Bedingungen gesetzlich festgelegt sind. Die Geförderten können frei entscheiden, ob und in welcher Höhe sie von ihrem Darlehensanspruch Gebrauch machen wollen. Sie können auch ein geringeres Darlehen in Anspruch nehmen als ihnen zusteht. Die KfW ist rechtlich verpflichtet, mit den Berechtigten auf deren Wunsch einen Darlehensvertrag bis zur bewilligten Höhe zu schließen (Kontrahierungszwang). 10. Existenzgründungserlass Gründen oder übernehmen Geförderte nach bestandener Abschlussprüfung innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Maßnahme im Inland ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz oder erweitern einen bestehenden Gewerbebetrieb und tragen sie dafür überwiegend die unternehmerische Verantwortung, werden auf Antrag folgende Erlasse des auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens gewährt: 33%, wenn ein zusätzlicher Auszubildender oder eine zusätzliche Auszubildende eingestellt wurde dessen oder deren Ausbildungsverhältnis seit mindestens 12 Monaten besteht, 33% für einen zusätzlichen Arbeitnehmer oder eine zusätzliche Arbeitnehmerin dessen oder deren sozialversicherungspflichtiges unbefristetes Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens sechs Monaten besteht, 66% für einen zusätzlichen Auszubildender oder eine zusätzliche Auszubildende und einen zusätzlichen Arbeitnehmer oder eine zusätzliche Arbeitnehmerin oder für zwei zusätzliche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen, sofern die jeweiligen Beschäftigungsvoraussetzungen nach den Buchstaben a) und b) erfüllt sind. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens einem Jahr geführt wird und es sich um neue dauerhaft angelegte Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses handelt, die ungekündigt fortbestehen. Die Beschäftigungsverhältnisse müssen bei Beantragung des Darlehensteilerlasses zudem noch bestehen. Insgesamt dürfen aber nicht mehr als 66 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Restdarlehens erlassen werden. Der Antrag auf diesen Erlass ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Bonn zu stellen. Norddeutsches Optik Colleg Seite: 6

7 11. Ämter für Ausbildungsförderung Niedersachsen und Bremen Investitions- und Förderbank Niedersachsen (N-Bank) Günther-Wagner-Allee Hannover Tel.: 0511/ Hamburg Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG Zum Handwerkszentrum Hamburg Tel.: 040/ Nordrhein-Westfalen Bezirksregierung Köln; Dezernat 49 - Aufstiegsfortbildungsförderung Robert-Schuman-Str Aachen; 0221/ (Beratung und Antragsannahme durch die Kammern für ihre jeweiligen Berufsbereiche) Sachsen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in Chemnitz, Dresden und Leipzig für ihre jeweiligen Berufsbereiche, sowie Landesdirektion Chemnitz - Landesamt für Ausbildungsförderung; Chemnitz; 03 71/ Schleswig-Holstein Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein; Fleethörn 29-31; Kiel; 04 31/ Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt; Weimarplatz 4; Weimar; 03 61/ und 03 61/ andere Bundesländer: Meister-BAföG ab Die Adressen für die anderen Bundesländer finden Sie auf Homepage des BMBF unter oder unter der kostenlosen Rufnummer Norddeutsches Optik Colleg Seite: 7

8 12. Kontaktadresse Meister-BAföG ab Alle Details, Gesetzestexte, Rechenbeispiele und Antragsformulare erhalten Sie unter: Bundesministerium für Bildung und Forschung kostenlose Servicenummer: Diese Zusammenstellung ist ohne Gewähr. und wurde erstellt durch: NDOC - Norddeutsches Optik Colleg Celler Str. 20a Schwarmstedt Tel.: / Fax: / Web: Mail: info@ndoc.info Norddeutsches Optik Colleg Seite: 8

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