Verbesserungen beim Meister-BAföG: 4 Beispiele aus der Praxis*
|
|
- Calvin Becke
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Büro Stv. FV Christel Humme, MdB Büro Stv. FV Christel Humme, MdB felds 'Textzitat' ändern möchten.] Verbesserungen beim Meister-BAföG: 4 Beispiele aus der Praxis* Vorbemerkung: Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) hat die Große Koalition auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion das sog. Meister-BAföG novelliert und leistungsfähiger gemacht. Nachstehende Praxisbeispiele illustrieren die Leistungsverbesserungen, die sich aus dieser Reform ab Juli 2009 ergeben. Da sich die Leistungsermittlung nach AFBG auch aus der Höhe der Bedarfssätze und Einkommensgrenzen gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ergibt, berücksichtigen die nachstehenden Vergleichsrechnungen die Verbesserungen beim Meister-BAföG, die aus der 22. BAföG-Novelle 2008 und der 2. Meister-BAföG-Novelle 2009 resultieren (Vergleich der Rechtslage vor dem mit der Rechtslage für ab dem beginnende Maßnahmen). Die wichtigsten Verbesserungen der Meister-BAföG-Novelle 2009 im Überblick felds 'Textzitat' ändern möchten.] Flexibilisierung der Förderung: Künftig besteht Anspruch auf die Förderung einer Aufstiegsfortbildung, die nicht mehr zwingend die erste Fortbildung sein muss. Menschen, die bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert haben, werden hierfür künftig nicht mehr bestraft. Erweiterung der förderfähigen Aufstiegsfortbildungen: Künftig werden Aufstiegsfortbildungen in der ambulanten und stationären Altenpflege sowie zum Erzieher oder zur Erzieherin in den Förderbereich aufgenommen. Damit tragen wir dem steigenden Fachkräftebedarf gerade in diesen sozialen Bereichen Rechnung. Von den Ländern erwarten wir, dass sie diese Maßnahme durch entsprechende landesrechtliche Regelungen flankieren. Verbesserung der Frauen- und Familienförderung: Die Förderung von Alleinerziehenden, Frauen und Familien wird durch mehrere Komponenten ausgebaut. So wird der Kinderzuschlag beim von bisher 179 Euro auf 210 Euro angehoben und künftig zu 50 Prozent als Zuschuss ausbezahlt. Außerdem wird der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende pauschalisiert und künftig in Höhe von 113 Euro monatlich pro Kind ohne Kostennachweis bis zum 10. Geburtstag gezahlt. Bei der Betreuung behinderter Kinder entfällt künftig diese Altersbegrenzung. Belohnung erfolgreicher Fortbildungsabschlüsse: Bei Bestehen der Prüfung wird künftig ein neuer Erlass in Höhe von 25 Prozent auf das Restdarlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gewährt. Damit schaffen wir einen zusätzlichen Anreiz, die Fortbildung zu Ende zu führen. Der Erlass ergänzt den bestehenden Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent zum Maßnahmebeitrag. Bessere Anreize für Existenzgründer zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen: Bisher wurde ein Existenzgründererlass von 66 Prozent auf das Maßnahmedarlehen gewährt, wenn bei Unternehmensgründung, - übernahme oder -erweiterung mindestens zwei sozialversicherungspflichtige Beschäftigte dauerhaft eingestellt wurden. Künftig wird dieser Erlass auch dann gewährt, wenn neben einem Beschäftigten oder einer Beschäftigten ein Auszubildender oder eine Auszubildende eingestellt wird. Außerdem wird künftig ein reduzierter Erlass in Höhe von 33 Prozent gewährt, wenn lediglich ein Beschäftigter oder ein Auszubildender eingestellt wird. Ein Auszubildender muss mindestens zwölf Monate beschäftigt sein, bevor der Erlass gewährt wird. Diese Anforderung haben wir auf Anregung der Gewerkschaften definiert und damit die Regelung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf im Sinne der Auszubildenden verbessert. Verbesserung der Migrantenförderung: Ausländische Fortbildungswillige, die bereits langfristig aufenthaltsberechtigt sind oder lange in Deutschland leben und eine dauerhafte Bleibeperspektive haben, können künftig auch ohne ige Mindesterwerbszeiten gefördert werden. Schließung der Förderlücke in der Prüfungsphase: Da die Fortbildungsprüfung in der Regel erst einige Zeit nach der Fortbildungsmaßnahme abgelegt wird, die Unterhaltsförderung bislang aber nur bis zum Abschluss der Fortbildungsmaßnahme gewährt wurde, entstand für die Teilnehmer für die Zeit bis zur Prüfung oft eine schwierige finanzielle Situation. Dies wird nun verbessert, indem künftig ein Darlehen für den Lebensunterhalt und die Kosten der Kinderbetreuung für bis zu drei Monate nach Maßnahmeende gewährt und damit die Förderlücke in der Prüfungsphase geschlossen wird. Außerdem können künftig Maßnahmen zur Prüfungsvorbereitung (z.b. Klausurenkurse) in einem gewissen Umfang mitgefördert werden. * Die Angaben in den Modellrechnungen sind ohne Gewähr. Rechnungsbeträge sind ggf. gerundet. Quellen: BMBF / Eigene Berechnungen. 1
2 Beispiel 1: Stephanie Z., alleinerziehende Mutter; Vollzeitmaßnahme felds 'Textzitat' ändern möchten.] Stephanie Z. besucht eine Fortbildungsmaßnahme in Vollzeitform zur Softwareentwicklerin. Die Maßnahme endet im Juni 2010, die Prüfung findet Ende August 2010 statt. Stephanie Z. ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern im Alter von 7 und 9 Jahren. Für die Betreuung der Kinder während der Fortbildung in einer Kindertagesstätte entstehen ihr Kosten in Höhe von insgesamt 210 pro Monat. Außer dem Kindergeld in Höhe von 328 erzielt sie während der Fortbildung kein weiteres Einkommen. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen Grundbedarf: 614 zuzüglich für die Kinder je 179 : 358 minus anzurechendes Einkommen: 1 0 Grundbedarf: 675 zuzüglich für die Kinder je 210 : 420 minus anzurechendes Einkommen: 1 0 : 972, davon: Zuschuss: 202 / Mon. Darlehen: 770 / Mon. : 1.095, davon: Zuschuss: 439 / Mon. Darlehen: 656 / Mon. Durch einen erhöhten Grundbedarf und einen höheren Kinderzuschlag steigt der auf pro Monat. Damit steht während der Fortbildung 13% mehr Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung. Durch die Einführung des 50%-Zuschusses beim Kinderzuschlag steigt außerdem der Zuschussanteil bei der Unterhaltsförderung deutlich auf 439 monatlich an. Dies entspricht einer Erhöhung des Zuschussanteils um 117%. Gleichzeitig sinkt der Darlehensanteil um 15%. Ergebnis: Mehr Geld und trotzdem weniger Schulden schon während der Aufstiegsfortbildung! Mehr Geld (+13%) 439 Weniger Darlehen (-15%) Mehr Zuschuss (+117%) Neu: Förderung der Prüfungsvorbereitungsphase: Die Zahlung des es endet mit Ablauf des Monats in dem planmäßig der letzte Unterrichtstag stattfindet, hier Juni Da die Prüfung von Stephanie Z. aber erst nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme im August 2010 stattfindet, besteht für Stephanie Z. künftig die Möglichkeit, für 2 Monate (Juli und August 2010) den in Höhe von zuzüglich des Kinderbetreuungszuschlags in Höhe von 226 in Form eines Darlehen für diese Zeit weiterhin zu erhalten. Kinderbetreuungskosten Die ihr für die erforderliche Betreuung ihrer beiden Kinder monatlich entstehenden Kosten in Höhe von 210 / Mon. wurden bislang gegen Kostenbeleg erstattet. Künftig werden ihr für die Betreuung ihrer beiden Kinder pauschal 226 / Mon. erstattet. 1 Kindergeld wird nicht angerechnet. 2
3 Maßnahmebeitrag Auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von erhält Stephanie Z. einen Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent. In diesem Fall Den verbleibenden Restbetrag in Höhe von kann Stephanie Z. bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau als Darlehen aufnehmen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhält Stephanie Z. bei erfolgreichem Fortbildungsabschluss einen zusätzlichen Teilerlass auf das Restdarlehen in Höhe von 25 %. Dies entspricht einer Erhöhung des Zuschussanteils um nochmals 695. Maßnahmebeitrag: 4.000, davon: Zuschuss: Darlehen: Maßnahmebeitrag: 4.000, davon: Zuschuss: Darlehen: Mehr Zuschuss (+56%) Beispiel 2: Jörn L., ledig; Vollzeitmaßnahme Jörn L., Krankenpfleger, ledig, keine Kinder, besucht eine zweijährige Fortbildungsmaßnahme zum Fachkrankenpfleger in Vollzeitform. Neben der Fortbildung macht Jörn L. Nachtwache in einem Krankenhaus und verdient 200. Die Lehrgangsund Prüfungsgebühren betragen Grundbedarf: 614 minus anzurechendes Einkommen: 2 0 Grundbedarf: 675 minus anzurechendes Einkommen: 2 0 : 614, davon: Zuschuss: 202 / Mon. Darlehen: 412 / Mon. : 675, davon: Zuschuss: 229 / Mon. Darlehen: 446 / Mon. Durch einen erhöhten Grundbedarf steigt der auf 675 pro Monat. Damit steht während der Fortbildung 10% mehr Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung. Der Zuschussanteil bei der Unterhaltsförderung steigt entsprechend auf 229 monatlich an. Dies entspricht einer Erhöhung des Zuschussanteils um 13%. Gleichzeitig kann Jörn L. 8% mehr Unterhaltsdarlehen in Anspruch nehmen. 2 Da der Verdienst die Freibeträge nach BAföG nicht übersteigt, wird kein Einkommen angerechnet. 3
4 Ergebnis: Mehr Geld während der Aufstiegsfortbildung! Mehr Geld (+10%) Mehr Darlehen (+8%) Mehr Zuschuss (+13%) Maßnahmebeitrag Auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von erhält Jörn L. einen Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent. In diesem Fall 488. Den verbleibenden Restbetrag in Höhe von kann Jörn L. bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau als Darlehen aufnehmen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhält Jörn L. bei erfolgreichem Fortbildungsabschluss einen zusätzlichen Teilerlass auf das Restdarlehen in Höhe von 25 %. Dies entspricht einer Erhöhung des Zuschussanteils um nochmals 278. Maßnahmebeitrag: 1.600, davon: Zuschuss: 488 Darlehen: Maßnahmebeitrag: 1.600, davon: Zuschuss: 766 Darlehen: 834 Mehr Zuschuss (+57%) 4
5 Beispiel 3: Sabine F., verheiratet, ein Kind; Vollzeitmaßnahme Steinmetzgesellin Sabine F. besucht eine Fortbildungsmaßnahme zur Steinmetzmeisterin in Vollzeitform. Die Prüfung findet 4 Monate nach Abschluss der Maßnahme statt. Sabine F. ist verheiratet und hat ein Kind im Alter von 5 Jahren. Der Ehemann, der nichtselbstständig beschäftigt ist, hatte im Berechnungszeitraum (im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn der Maßnahme) ein Monatseinkommen von Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen 6.000, das Prüfungsstück kostet Kosten für die Kinderbetreuung entstehen Sabine F. nicht. Grundbedarf: 614 zuzüglich für den Ehepartner: 215 zuzüglich für das Kind: 179 minus anzurechendes Einkommen: 168 Grundbedarf: 675 zuzüglich für den Ehepartner: 215 zuzüglich für das Kind: 210 minus anzurechendes Einkommen: 117 : 840, davon: Zuschuss: 128 / Mon. Darlehen: 712 / Mon. : 983, davon: Zuschuss: 282 / Mon. Darlehen: 701 / Mon. Durch einen erhöhten Grundbedarf, einen höheren Kinderzuschlag und höhere Einkommensfreibeträge steigt der auf 983 pro Monat. Damit steht während der Fortbildung 17% mehr Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung. Durch die Einführung des 50%-Zuschusses beim Kinderzuschlag steigt außerdem der Zuschussanteil bei der Unterhaltsförderung auf 282 monatlich. Dies entspricht einer Erhöhung des Zuschussanteils um 120%. Gleichzeitig sinkt der Darlehensanteil um 1,5%. Ergebnis: Mehr Geld und trotzdem weniger Schulden schon während der Aufstiegsfortbildung! Mehr Geld (+17%) Weniger Darlehen (-1,5%) Mehr Zuschuss (+120%) Neu: Förderung der Prüfungsvorbereitungszeit: Die Zahlung des es endet mit Ablauf des Monats in dem planmäßig der letzte Unterrichtstag stattfindet. Da die Prüfung von Sabine F. aber erst 4 Monate nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme stattfindet, besteht für Sabine F. künftig die Möglichkeit, für 3 Monate den in Höhe von 983 in Form eines Darlehen für diese Zeit weiterhin zu erhalten. 5
6 Maßnahmebeitrag Auf die die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von erhält Sabine F. einen Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent, d. h Den verbleibenden Restbetrag in Höhe von kann sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau als Darlehen aufnehmen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhält Sabine F. bei erfolgreichem Fortbildungsabschluss einen zusätzlichen Teilerlass auf das Restdarlehen in Höhe von 25 %. Dies entspricht einer Erhöhung des Zuschussanteils um nochmals Maßnahmebeitrag: 6.000, davon: Zuschuss: Darlehen: Maßnahmebeitrag: 6.000, davon: Zuschuss: Darlehen: Mehr Zuschuss (+57%) Meisterstück Bis zur Hälfte der notwendigen Kosten für ihr Meisterstück in Höhe von kann sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Darlehen über beantragen. Beispiel 4: Ingo T., ledig, Teilzeitmaßnahme und Existenzgründung Ingo T. ist Goldschmied und möchte berufsbegleitend einen Fortbildungslehrgang zum Goldschmiedemeister in Teilzeitform besuchen. Der Lehrgang dauert ein Jahr. Die Lehrgangsgebühren betragen Das Meisterstück, das Ingo T. anfertigt, kostet T. ist ledig und hat keine Kinder. Ingo T. absolviert den Lehrgang in Teilzeitform und erhält somit wie bisher keinen. 6
7 Maßnahmebeitrag Auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von erhält Ingo T. einen Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent, d. h Den verbleibenden Restbetrag in Höhe von kann er bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau als Darlehen aufnehmen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhält Ingo T. bei erfolgreichem Fortbildungsabschluss einen zusätzlichen Teilerlass auf das Restdarlehen in Höhe von 25 %. Dies entspricht einer Erhöhung des Zuschussanteils um nochmals 869. Maßnahmebeitrag: 5.000, davon: Zuschuss: Darlehen: Maßnahmebeitrag: 5.000, davon: Zuschuss: Darlehen: Mehr Zuschuss (+57%) Meisterstück Bis zur Hälfte der notwendigen Kosten für sein Meisterstück in Höhe von kann er bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Darlehen über beantragen. 7
Meister BAföG. Personenkreis:
Meister BAföG Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sog. Meister BAföG begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen,
MehrDas Meister-BAföG. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz BILDUNG
Das Meister-BAföG Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) BILDUNG Sie wollen beruflich aufsteigen? Eine Fortbildung zum Meister/zur Meisterin machen? Eine Fortbildung zum Techniker/zur Technikerin
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrDas einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle
Fachinfo aus der Landesfrauenorganisation Stand, September 2009 Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und die weiteren 4 Modelle Seit der Regierungsklausur vom 14. bis 15. September 2009 in Salzburg
MehrBAföG Geförderte nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAföG Geförderte nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und finanzielle Förderung in absoluten in absoluten Zahlen, Zahlen, 1991 bis 1991 2012bis 2012 durchschnittlicher monatlicher Schüler 228 246
MehrBerufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit
Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in
Mehrneues Meister-BAföG ab 01.07.2009 Norddeutsches Optik Colleg Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
neues Meister-BAföG ab 01.07.2009 Norddeutsches Optik Colleg Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Inhaltsverzeichnis 1. Förderungsbereiche..........................................................
MehrBeispiel überschießendes Kindergeld:
Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.
Mehr87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.
MehrDie Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts
Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief
MehrPflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!
Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten
MehrMerkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten
Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten Vorbemerkung Dieses Merkblatt gibt Hinweise zu syrischen Staatsangehörigen, die sich bereits zum 1. Februar 2013
MehrDas Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt
MehrLeistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.
SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
MehrDie Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten
MehrMeister-BAföG. Informationen zur. Förderung nach AFBG. Geld vom Staat Förderungsleistung Antragsverfahren. für Studieninteressierte
Meister-BAföG Informationen zur Förderung nach AFBG Geld vom Staat Förderungsleistung Antragsverfahren für Studieninteressierte Aktuell Zahlreiche Verbesserungen beim AFBG zum 01. August 2016 Mit Inkrafttreten
MehrLeistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015
Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrDie neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.
Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Liebe Eltern, die neuen verbesserten Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinder - betreuungs kosten sind ein wichtiger
MehrHAUSHALTE & GELD. Tim Tauber, 44 Jahre, Lagerist, Bruttoeinkommen in 2011: 24.000,-
Einstiegszenario Guten Tag, ich möchte mich Ihnen kurz vorstellen. Mein Name ist Tim Tauber. Wir haben kürzlich ein Telefonat geführt, in dem mich zu einem Beratungsgespräch eingeladen haben, um mich über
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrAgentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrFinanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Finanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Andreas Schulz (Teamleiter Ausbildungsförderung bei der Region Hannover) 1 Gliederung des Vortrages Zuständigkeit
MehrMeister-BAföG Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Gesetz und Beispiele
Meister-BAföG Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Gesetz und Beispiele Unter der Telefonnummer 0800-MBAFOEG bzw. 0800-6223634 bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrÜbungsaufgaben Tilgungsrechnung
1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Übungsaufgaben Tilgungsrechnung Überarbeitungsstand: 1.März 2016 Die grundlegenden Ideen der folgenden Aufgaben beruhen auf
MehrSEPA-Anleitung zum Release 3.09
Hier folgt nun eine kurze Information was sich mit dem neuen Release 3.08 zum Thema SEPA alles ändert. Bitte diese Anleitung sorgfältig lesen, damit bei der Umsetzung keine Fragen aufkommen. Bitte vor
Mehrdas neue Kindergeld Mama und Papa tragen mich jetzt leichter durchs Leben. mehr Geld für die Eltern Zeit fürs Baby Das Kinderbetreuungsgeld
Mama und Papa tragen mich jetzt leichter durchs Leben. Ihr Familienministerium informiert Das Kinderbetreuungsgeld Modelle Informationen Adressen das neue Kindergeld mehr Geld für die Eltern Zeit fürs
MehrDas Erstellen von kumulierten Abschlags-/Teil- und Schlussrechnungen in raum level10
Das Erstellen von kumulierten Abschlags-/Teil- und Schlussrechnungen in raum level10 Das Erstellen von kumulierten Abschlagsrechnungen wird in der Praxis vor allem bei Auftraggebern der öffentlichen Hand
MehrSozialleistungen und Hilfen nach der Geburt
Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt Unterhalt vom Vater des Kindes Bereits in der Schwangerschaft und natürlich nach der Geburt ist der Vater des Kindes verpflichtet Unterhalt für dich und Euer
MehrEin Sozialprojekt der Rotary Clubs Paderbon Kaiserpfalz
Ein Sozialprojekt der Rotary Clubs Paderbon Kaiserpfalz hilft Kindern von Ausländern und Aussiedlern, die deutsche Sprache zu erlernen. Das besondere hierbei ist, dass die betreuten Kinder in ihrer eigenen
Mehrfür Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan
für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim
MehrFinanzierung eines Auslandsstudiums nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Autor: Andreas Schulz Gliederung des Vortrages Zuständigkeit für die Auslandsförderung Förderung eines zeitlich begrenzten Auslandsstudiums in aller Welt im Rahmen eines Studiums in Deutschland oder in
MehrMeister-BAföG (AFBG) PRODUKTINFORMATION (STAND 21.05.2015) Eine Förderung von Bund und Land
PRODUKTINFORMATION (STAND 21.05.2015) Meister-BAföG (AFBG) Eine Förderung von Bund und Land Sie wollen beruflich aufsteigen? Eine Fortbildung machen? Egal ob Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in oder
MehrVorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später
LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird
MehrSehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrte Damen und Herren Im Infobrief 3 von Netzwerk Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung, haben wir Sie aufgefordert, Ihre Kenntnisse über Eltern mit einer geistigen Behinderung und
MehrMerkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen
Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...
MehrFragen und Antworten zur Mütterrente
1 von 6 12.09.2014 15:19 Home Presse Informationen der Pressestelle Medieninformationen Pressemitteilungen aktuell Fragen und Antworten zur Mütterrente Fragen und Antworten zur Mütterrente 1. Was ist die
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Formulare Oktober 2015 Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld: Einheitliches Formular ab 1. Januar 2016 Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrLAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN
LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform
MehrPFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO
1 www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de Neue Infos zum P-Konto PFÄNDUNGSSCHUTZ AB 1. JANUAR 2012 NUR NOCH ÜBER DAS P-KONTO Zum 1. Juli 2010 wurde das Pfändungsschutzkonto (das sogenannte P-Konto ) eingeführt.
MehrStudieren- Erklärungen und Tipps
Studieren- Erklärungen und Tipps Es gibt Berufe, die man nicht lernen kann, sondern für die man ein Studium machen muss. Das ist zum Beispiel so wenn man Arzt oder Lehrer werden möchte. Hat ihr Kind das
MehrHerzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler
Herzlich Willkommen! Reform der Pflegeversicherung 10 gute Nachrichten für Beitragszahler Die erste gute Nachricht: Die Leistungen der Pflegeversicherung für die stationäre Pflege bleiben stabil Ursprünglich
MehrMit Teilzeitausbildung Perspektiven schaffen
Frau mit Mobiltelefon und Ordner Informationen für Betriebe und Auszubildende Lab-Brosch_A5 Mit Teilzeitausbildung Perspektiven schaffen Logo weisses Feld Vorteile der Teilzeitausbildung Teilzeitberufsausbildung
MehrLandratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009
Landratsamt Lindau (Bodensee) Informationsabend des Landratsamtes Lindau (Bodensee) am 13. Mai 2009 Landratsamt Lindau (Bodensee) Die BayernLabo bietet mit Unterstützung des Freistaates Bayern folgende
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrÜbersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
MehrKostenstellen verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1.1 Kostenstellen erstellen 3 13 1.3 Zugriffsberechtigungen überprüfen 30 2 1.1 Kostenstellen erstellen Mein Profil 3 1.1 Kostenstellen erstellen Kostenstelle(n) verwalten 4
MehrSterbegeldversicherung. Vorsorge treffen
Sterbegeldversicherung Vorsorge treffen In guten Händen. LVM Die finanziellen Belastungen tragen die Angehörigen allein Der Verlust eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen eine schmerzliche Erfahrung.
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrDas Darlehen wird für die Dauer folgender Freistellungen gewährt:
Informationsblatt Zum zinslosen Darlehen nach 3 des Familienpflegezeitgesetzes Das Darlehen wird für die Dauer folgender Freistellungen gewährt: POSTANSCHRIFT Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlichen
MehrRente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrWas kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien
Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten
Mehr2.1 Erstellung einer Gutschrift über den vollen Rechnungsbetrag
1. Einführung Manchmal ist es notwendig, dem Kunden eine Gutschrift zu einer bestimmten Rechnung, über einzelne Positionen oder auch völlig frei von einer Basis-Rechnung zu erstellen. Die verschiedenen
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrArbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)
Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen
MehrInhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge
Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge
MehrBildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
Mehr- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012
- TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge
MehrÜberprüfung der digital signierten E-Rechnung
Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrAdventskalender Gewinnspiel
Adventskalender Gewinnspiel Content Optimizer GmbH www.campaign2.de 1 Wichtig zu wissen Die Törchen entsprechen nicht den Gewinnen! Die Anzahl der Gewinne ist von den 24 Törchen komplett unabhängig. Die
MehrSie wünschen sich Rückenwind für Ihre berufliche Qualifizierung?
MEISTER-BAföG AFBG Sie wünschen sich Rückenwind für Ihre berufliche Qualifizierung? Die Zukunftsförderer Erste Schritte auf dem Weg zum Meister Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das
MehrKlausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II
- 1 - Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II Im folgenden sind die Ansprüche von Frauke & Sandra auf AlgII bzw. Sozialgeld zu prüfen. Alle aufgeführten Paragraphen, sofern nicht anders angegeben,
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrErklärung zur Abrechnung
Amt für Arbeit Arbeitslosenkasse Erklärung zur Abrechnung Mai 2014 Version 4.0 zur Volkswirtschaftsdepartement Taggeldansatz durchschnittliche Arbeitstage Versicherter Verdienst Taggeld Wartetage kontrollierte
MehrKinderleicht für die Kinder vorsorgen. ZukunftsPlan
Frankfurter Sparkasse 60255 Frankfurt am Main ServiceLine 069 24 1822 24 frankfurter-sparkasse.de Stand 6.2006 Kinderleicht für die Kinder vorsorgen. ZukunftsPlan Frankfurter Sparkasse 60255 Frankfurt
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt
ARCO Software - Anleitung zur Umstellung der MWSt Wieder einmal beschert uns die Bundesverwaltung auf Ende Jahr mit zusätzlicher Arbeit, statt mit den immer wieder versprochenen Erleichterungen für KMU.
MehrWas bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis
Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht
Mehrallealtersgruppenhinwegdemfachkräftemangelindeutschlandzubegegnen,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10996 16. Wahlperiode 20. 11. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes A. Problem
MehrDas Bildungspaket: Mitmachen möglich machen
Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder
MehrTeilzeitausbildung in Hamburg. Ausbildung in Teilzeit Für junge Mütter, Väter und für Betriebe. Tipps und Informationen.
Familie mit Kind Ausbildung in Teilzeit Für junge Mütter, Väter und für Betriebe Tipps und Informationen Teilzeitausbildung in Hamburg Einklinker DIN lang Logo Gewusst wie - Ausbildung in Teilzeit Ausbildung
MehrQualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
Forschungsprojekt: Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Leichte Sprache Autoren: Reinhard Lelgemann Jelena
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrPflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen
Pflegestärkungsgesetz 1 Leistungsrechtliche Änderungen Pflegestärkungsgesetze 1 und 2 2015 Pflegestärkungsgesetz 1 Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung Stärkung der ambulanten Pflege Stärkung
MehrVorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder!
LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Na klar, schon wegen der Kinder! \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird
Mehrist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital ist die leihweise überlassenen Geldsumme
Information In der Zinsrechnung sind 4 Größen wichtig: ZINSEN Z ist die Vergütung für die leihweise Überlassung von Kapital KAPITAL K ist die leihweise überlassenen Geldsumme ZINSSATZ p (Zinsfuß) gibt
MehrBerechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld
Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung
MehrInformationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz
Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine
MehrDIE IG METALL KENNENLERNEN. Die IG Metall auf einen Blick: wir.die-igmetall.de Das Über-Uns-Portal: Reinschauen lohnt sich!
FB Mitglieder und Erschließungsprojekte Frankfurt am Main SIND IG METALL IG Metall Vorstand Wenn möglich, bitte beim Betriebsrat oder bei der IG Metall vor Ort abgeben. DIE IG METALL KENNENLERNEN Die IG
MehrDie Geld- und Sachleistungen werden in der Regel um 4% erhöht.
Änderungen in der Pflegeversicherung ab 01.01.2015 Ab 1. Januar 2015 gibt es viele Änderungen bei der Pflegeversicherung. Die Änderungen beruhen auf dem sogenannten Pflegestärkungsgesetz 1. Hier haben
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrKurzanleitung MAN E-Learning (WBT)
Kurzanleitung MAN E-Learning (WBT) Um Ihr gebuchtes E-Learning zu bearbeiten, starten Sie bitte das MAN Online- Buchungssystem (ICPM / Seminaris) unter dem Link www.man-academy.eu Klicken Sie dann auf
MehrFAMILIENSTAND ALLEINERZIEHENDE MÜTTER
Umfrage unter Eltern zur Kinder-Betreuung nach der Trennung Match-patch.de die Partnerbörse für Singles mit Familiensinn hat im Juni eine Umfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt. Bei der Befragung,
Mehr1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen
1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche
MehrArbeitslosengeld II II
in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis
MehrBetriebskalender & Kalenderfunktionen
Betriebskalender & Kalenderfunktionen Der Betriebskalender ist in OpenZ für 2 Dinge verantwortlich: 1. Berechnung der Produktionszeiten im Modul Herstellung 2. Schaffung der Rahmenbedingungen, für die
MehrPro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.
Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche. Sie können auf die medizinische und pflegerische Qualität
MehrMitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen
Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen AuB Beihilfe Beihilfenverordnung Änderungen der Beihilfeverordnung zum 1.1.2015 2015.03 Auszug aus den Informationen
Mehrüber die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710
DIALOG über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 WWK Lebensversicherung a. G. 80292 München Telefon: (0 89) 51 14-3456 Fax: (0 89) 51 14-3499 E-Mail: bav@wwk.de Internet:
Mehr