ITU WORLD TRIATHLON HAMBURG Juli 2016 MESSEINFORMATIONEN

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1 ITU WORLD TRIATHLON HAMBURG Juli 2016 MESSEINFORMATIONEN

2 Der Triathlon in Hamburg blickt mittlerweile auf eine 15-jährige Historie zurück und hat in dieser Zeit eine erstaunliche Entwicklung genommen. Mit Teilnehmern ist der ITU World Triathlon Hamburg der größte Jedermann-Triathlon weltweit. Seit 2009 gehört die Veranstaltung zur neu gegründeten ITU World Triathlon Series. Hamburg wird 2016 erneut Austragungsort der Mixed-Team Triathlon Weltmeisterschaft sein. Besonderes Highlight sind die Veranstaltungsflächen der Messe auf dem Hamburger Prachtboulevard Jungfernstieg, die sich im Zentrum des Geschehens befinden. Der Schwimmstart, die Wechselzone, die Akkreditierung aber auch die Wettkampfstrecke und der Zielbereich sind in unmittelbarer Nähe um die Messe gruppiert. Nahezu alle Hersteller von Rang und Namen präsentieren und verkaufen ihre Produkte und Dienstleistungen rund um das Thema Triathlonsport. Auf m² Messefläche entsteht eine optimale Kommunikationsplattform, auf der ca. 70 Aussteller den Teilnehmern und Messebesuchern die aktuellsten Trends der Sport- und Triathlonszene vorstellen können. Sie möchten Ihre informationshungrige Kernzielgruppe im Rahmen des ITU World Triathlon Hamburg treffen? Dann melden Sie sich bitte rechtzeitig an, da die Messe seit Jahren schnell ausverkauft ist. DISTANZEN PROFI SPRINT DIE HERAUSFORDERUNG FÜR JEDERMANN (Stand 1.Mai) 66% FRAUEN & MÄNNER ZWISCHEN 29 & 44 JAHRE WEITERE KANÄLE: OLYMPISCH STAFFEL ELITE-RENNEN & MIXED TEAM WM TEILNEHMER PROFIS BESUCHER SOCIALMEDIA DURCHSCHNITTLICHE ORG. REICHWEITE 25% THE WORLD`S BIGGEST TRI!

3 Neuer Jungfernstieg Lombardsbrücke Grosse Bleichen Poststrasse MESSE FAIR Jungfernstieg Binnen-Alster Neuer Wall Start Ballindamm Alstertor Rathaus Rathausmarkt Bergstra

4 MESSE MESSE-RAHMENPROGRAMM Die begleitende Messe beim ITU World Triathlon Hamburg beginnt am Samstag, den 16. Juli Parallel zu den Jedermann-Rennen hat die Messe von bis Uhr ihre Pforten geöffnet. Sonntag öffnet die Messe ihre Tore ebenso um Uhr und schließt sie wieder um Uhr. Der Besuch der Wettkämpfe und der Triathlon-Messe ist kostenlos. Die Verkaufsmesse bietet Ihnen eine optimale Möglichkeit zur Refinanzierung der damit verbundene Imagegewinn ist gratis. FLÄCHE-AUSSTELLER Auf über m² Messefläche auf dem Jungfernstieg in unmittelbarer Nähe zum Startbereich, der Wechselzone und entlang der Wettkampfstrecke, präsentieren sich die Triathlon-Industrie sowie Anbieter artverwandter Produkte und Dienstleistungen aus dem Bereich Sport und Lifestyle. Der Messebereich wird einheitlich in schneeweißen Pagodenzelten inklusive Teppich gestaltet. ZIELGRUPPE Das sportbegeisterte, internationale Publikum ist nicht nur neugierig auf die neuesten Trends der Triathlonszene, sondern auch sehr kauffreudig. Dabei sind die Interessen so vielfältig wie das Angebot. Vom Zubehör über Neopren-Anzüge oder komplett ausgestattete Fahrräder bis hin zu funktionalen Accessoires. Die Zielgruppe der Triathleten ist sehr einkommensstark und steht neuen Trends und Innovationen offen gegenüber. BRANCHEN Im Zentrum des Interesses steht natürlich alles, was direkt oder indirekt mit dem Triathlonsport verbunden ist. Von ausgefallenem Zubehör über Textilien bis hin zu kompletten Rennmaschinen. Darüber hinaus sind aber auch die Themen Fitness, Wellness, Reisen, Lifestyle, Outdoor, Körperpflege und Ernährung von sehr großem Interesse. STARTERBEUTELBEILAGE Sie möchten mit Ihrem Give-Away oder einer Produktprobe die Jedermann-Teilnehmer direkt erreichen? Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gern bezüglich Produktion, Lagerung und Promotion. Möchten Sie ein Promotion-Team auf der gesamten Messefläche einsetzen? Wir bereiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot auf.

5 FAKTEN VERANSTALTUNGSORT: ART DER MESSE: ÖFFNUNGSZEITEN: AUFBAU*: Hamburg Alsteranleger Jungfernstieg Präsentations- und Verkaufsmesse Samstag Sonntag :00 20:00 Uhr 09:00 18:00 Uhr Freitag :00 20:00 Uhr Samstag :00 08:30 Uhr ABBAU: Sonntag :30 22:00 Uhr *Individuelle Aufbauzeiten werden zusammen mit dem Ausstellerinfoschreiben ca. zehn Tage vor der Veranstaltung an die Kontaktadresse per gesendet. KOSTEN: Standflächenmiete Samstag Sonntag 65,00/m² Bewachungspauschale 220,00 Entsorgungspauschale 100,00 Strompauschale 220V 175,00 Strompauschale 400V 225,00 Wasserpauschale 220,00 BEWACHUNG: Das gesamte Gelände wird nachts durch ein Sicherheitsunternehmen bewacht: Freitag 19:00 Uhr bis Samstag 09:00 Uhr und Samstag 19:00 Uhr bis Sonntag 09:00 Uhr Achtung: Es handelt sich um keine individuelle Standbewachung! Diese können Sie gerne hinzubuchen. ZELTE (MIETGEBÜHREN): Die Anmietung von weißen Pavillionzelten im Rahmen der Veranstaltung ist verpflichtend. Pavillonzelt z.b. 3x3m ( 9 m²) inkl. Teppich 390,00 Pavillonzelt z.b. 4x4m (16 m²) inkl. Teppich 490,00 Pavillonzelt z.b. 5x5m (25 m²) inkl. Teppich 590,00 Pavillonzelt z.b. 6x6m (36 m²) inkl. Teppich 790,00 Zeltverbinder/Regenrinne 50,00 Die komplette Zeltübersicht inkl. Preise entnehmen Sie bitte unserem separaten Einleger. Info: Alle Zelte werden fertig aufgebaut übergeben. Achtung: Das Anbringen von Werbemitteln im Außenbereich ist nur an der Frontseite gestattet! PROMOTION: pro Promoter und Einsatztag 150,00 ANMELDESCHLUSS: 20. MAI 2016 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

6 ANMELDUNG 2016 KONTAKTDATEN DES AUSSTELLERS* Firma: Straße: Ort: Ansprechpartner: Rechnungsanschrift falls abweichend: Welchen Firmennamen sollen wir kommunizieren? Telefon: Telefax: Mobilnummer: VAT-Nr.: STANDBESCHREIBUNG LKW PKW Zelt Beschallung: ja nein Frontlänge des Standes: m Verkauf geplant: ja nein Tiefe des Standes: m Sonstiges: Höhe des Standes: m ZUSATZLEISTUNGEN Wechselstromanschluss: ja x 230 V nein Drehstromanschluss: ja x 400 V A nein Wasseranschluss: ja nein Einzelsecurity: ja Stunden nein Promotion: ja Promotor/Tag nein Startbeutelbeilage: ja nein MIETZELT x Pagodenzelt - 3x3m = 9m 2 = m 2 x Pagodenzelt - 4x4m = 16m 2 = m 2 x Pagodenzelt - 5x5m = 25m 2 = m 2 x Pagodenzelt - 6x6m = 36m 2 = m 2 x Zeltstange(n) x Zeltverbinder/Regenrinne(n) AUSSTELLUNGSGÜTER (bsp. Textilien, Infomaterial, etc.) BEMERKUNGEN Anzahl Marken GEPLANTE AKTIONEN (bsp. Gewinnspiele, Fun-Aktionen, etc.) STANDZEICHNUNG Bitte fertigen Sie auf der Rückseite eine grobe Skizze (Draufsicht) Ihres Messestandes mit Längenangaben an oder senden Sie uns ein aussagekräftiges Foto zu. UNTERSCHRIFT Hiermit melden wir unsere Teilnahme an der Messe des ITU World Triathlon Hamburg 2016 an. Die beiliegenden Veranstaltungsbedingungen werden mit dieser Unterschrift anerkannt. SENDEN AN: Lagardère Unlimited Events GmbH Friesenweg Hamburg Germany KONTAKT: Manfred Behrens T +49 (0) F +49 (0) E mbehrens@lagardere-se.com

7 SKIZZE BITTE ANKREUZEN: 1 cm = 0,25 m 1 cm = 0,50 m 1 cm = 1,00 m

8 VERANSTALTERBEDINGUNGEN: Allgemeine Bestimmungen (1) Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Standplatzbetreiber sind ausschließlich die nachstehenden Veranstaltungsbedingungen. (2) Die Anmeldung bedarf der schriftlichen Form auf dem vom Veranstalter zugesandten Anmeldeformular. Die beim Veranstalter eingegangene unterzeichnete Anmeldung ist ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Angebot des Standplatzbetreibers. (3) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Er ist berechtigt, Anmeldungen ohne Begründung abzulehnen. Die Annahme des Angebots durch den Veranstalter und die Zulassung erfolgt durch Zusendung der Buchungsbestätigung. Der Vertrag kommt damit erst mit der Zusendung der Buchungsbestätigung zustande. (4) Der Veranstalter behält sich vor, die genaue Standfläche bei Bedarf kurzfristig zu ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Standplatzbetreiber zumutbar ist. (5) Die in der Anmeldung enthaltenen Angaben werden unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes und lediglich zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. (6) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vereinbarung. (7) Der Veranstalter führt Sportveranstaltungen mit angeschlossenen Messen durch. 2. Verkaufsregelung (1) Der Verkauf von Produkten auf den jeweiligen Veranstaltungen ist nur erlaubt, wenn dies auf dem Messeinformations-Flyer ausdrücklich ausgewiesen ist. Bei allen anderen Veranstaltungen ist der Verkauf generell nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter berechtigt, den Stand zu schließen. (2) Der Standplatzbetreiber verpflichtet sich, keine Merchandising-Produkte die in irgendeinem Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, eigenmächtig zu verkaufen. Bei Verstoß wird der weitere Verkauf vom Veranstalter unverzüglich unterbunden. 3. Aufbau und Gestaltung der Stände (1) Standbau und Gestaltung müssen sämtlichen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den allgemeinen und besonderen baurechtlichen Bestimmungen einschließlich etwaiger lokaler Vorschriften* sowie den veranstaltungsspezifischen Regeln entsprechen. Das Standaufbaumaterial muss ebenfalls sämtlichen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den bauaufsichtlichen und brandschutztechnischen Bestimmungen entsprechen. Die Stände müssen ferner so gestaltet und aufgebaut sein, dass keine Person oder Sache geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden kann. (2) Bauliche Veränderungen an Grund und Boden sind nicht zulässig. Eine Ausweitung der gebuchten Standfläche hat - soweit eine solche überhaupt möglich ist - eine Nachberechnung zur Folge. Beeinträchtigungen der Standfläche durch Vorsprünge, Pfeiler, Fahnen- und Lichtmasten wirken sich nicht mindernd auf die Standmiete aus. (3) Falls ein Standbetreiber kurzfristig von einer Nutzung zurücktritt, gelten die Regelungen zur Stornierung und der Stand kann weitervergeben werden. Bei genehmigungspflichtigen Aufbauten, Eventmodulen u.ä. sind alle Genehmigungen mitzuführen und dem Veranstalter auf Verlangen vorzuzeigen. 4. Hausrecht und Bewachung (1) Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Bewachung und Aufsicht. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Sicherung des Gesamtgeländes und nicht um eine individuelle Standbewachung. (2) Der Veranstalter übt innerhalb des Messegeländes das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Veranstalters, dessen Bevollmächtigten und Angestellten ist unbedingt Folge zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zu lassen, wenn Exklusivitäten von Veranstaltungssponsoren verletzt werden, ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht, den guten Sitten oder dem Ausstellungsprogramm widerspricht. Die Werbung für politische und weltanschauliche Zwecke ist verboten. 5. Haftung des Standplatzbetreibers Fügen der Standplatzbetreiber, dessen Personal oder Erfüllungsgehilfen (z.b. Mitarbeiter der vom Standplatzbetreiber beauftragten Standbaufirma) oder sonstige Personen, die für den Standplatzbetreiber auf dem Ausstellungsgelände tätig werden, dem Veranstalter einen Schaden zu, so haftet der Standplatzbetreiber dem Veranstalter auf Schadensersatz in unbegrenzter Höhe. 6. Haftung des Veranstalters Die Haftung des Veranstalters auch gegenüber Dritten für alle Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Erfüllungsgehilfen. 7. Höhere Gewalt und ähnliche Ereignisse Sollte der Standmietvertrag aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt werden können, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Standplatzbetreiber steht in diesem Fall ein Anspruch auf Rückzahlung bereits erbrachter Standmieten zu. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen. 8. Standgrößenberechnung Die Mindeststandgröße beträgt 9 m 2. Die Standfläche berechnet sich aus den gebuchten Quadratmetern mal dem Quadratmeterpreis. Die Nebenkosten für Strom, Wasser (optional) und Bewachung, Entsorgungspauschale (verpflichtend) sind Pauschalpreise, die ebenfalls an den Veranstalter abzuführen sind. Beim Haspa Marathon Hamburg werden Nebenkosten zum Teil direkt von der Hamburg Messe und Congress GmbH in Rechnung gestellt. 2. Gemeinschaftsstand Der Standbetreiber darf die ihm überlassene Standfläche ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht verlegen, tauschen, teilen oder in sonstiger Weise Dritten ganz oder teilweise zugängig machen. Für die Hinzunahme eines anderen Unternehmens mit eigenem Ausstellungsgut ist die schriftliche Zustimmung ( ausreichend) des Veranstalters notwendig. Es wird dafür eine Gebühr von 250,00 Euro erhoben und dem Hauptaussteller/ Standplatzbetreiber in Rechnung gestellt. Der Hauptaussteller/Standplatzbetreiber haftet für ein Verschulden des Mitausstellers wie er für sein eigenes Verschulden haftet. 10. Ausstellerausweise Für die Veranstaltungen erhält der Standbetreiber eine Anzahl kostenloser Ausstellerausweise. Die Berechnung der Anzahl richtet sich nach den gebuchten Quadratmetern. So erhält der Standbetreiber drei Ausweise für einen Stand bis einschließlich 20 m 2 und jeweils einen zusätzlichen Ausweis je weitere angefangene 10 m 2 und maximal 10 Ausweise ab 100 m Stornierungen (1) Stornierungen durch den Standplatzbetreiber sind schriftlich per Post oder per an die im Anmeldungsformular genannte Adresse des Veranstalters zu senden. (2) Im Falle von Stornierungen ist der Standplatzbetreiber verpflichtet, nachstehende Kosten zu tragen: Stornierungen 1 bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag: 100% des vereinbarten Rechnungsbetrages Stornierungen 15 bis 28 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag: 75% des vereinbarten Rechnungsbetrages Stornierungen 29 bis 42 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag: 25% des vereinbarten Rechnungsbetrages Dem Standplatzbetreiber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter durch die Stornierung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 12. Zahlung*- und Teilnahmebedingungen (1) Sofern nicht schriftlich eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist, sind die vereinbarten Zahlungen in voller Höhe ohne Abzug bis spätestens drei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn an den Veranstalter zu leisten. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungstermins ist der Veranstalter nach fruchtlosem Ablauf einer dem Standplatzbetreiber gesetzten Zahlungsfrist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und über die Standfläche anderweitig zu verfügen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. (2) Bei einer kurzfristigen Buchung muss die vereinbarte Vergütung spätestens vor dem Standaufbau per Bankscheck oder in bar im Messebüro bezahlt werden, -andernfalls kann der Stand nicht bezogen werden. 13. Übertragung von Rechten Es ist dem Standplatzbetreiber nicht gestattet, anderen Unternehmen oder Institutionen die Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters zu übertragen. 14. Sonstiges (1) Der Standplatzbetreiber erkennt mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular die Verbindlichkeit dieser Veranstaltungsbedingungen an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Standbetreibers finden keine Anwendung. Der Unterzeichnende erklärt sich handlungsbevollmächtigt. (2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft, für das diese Veranstaltungsbedingungen gelten, ist der Geschäftssitz des Veranstalters und zwar sowohl für Klagen, die vom Veranstalter erhoben werden, als auch für Klagen, die gegen den Veranstalter erhoben werden. Für den Geschäftsverkehr mit Standplatzbetreibern, die weder Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches noch Sondervermögen des öffentlichen Rechts noch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind sowie für Geschäfte mit einem Kaufmann, die nicht zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören, gilt diese Bestimmung nicht. (3) Die Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Standplatzbetreiber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. (4) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. * Hamburg-Nutzungsverordnung vom 13, : Die Gesamtveranstaltung soll ein einheitliches Erscheinungsbild bieten. Aufbauten (Zelte) sollen grundsätzlich weiß sein. Lagardère Unlimited Events GmbH Friesenweg Hamburg www. lagardere-se.com Gültigkeit: ab Dezember 2015

9 ANMELDUNGEN SENDEN SIE BITTE AN: Lagardère Unlimited Events Germany GmbH Friesenweg Hamburg Deutschland Fax: +49-(0) ANSPRECHPARTNER MESSE Manfred Behrens Fon: +49 (0) mbehrens@lagardere-se.com Miriam Kahle Fon: +49 (0) mkahle@lagardere-se.com

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