Messeinformation. ITU World Triathlon Hamburg Internationale Triathlonmesse 12./13. Juli Weitere Messen

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1 Messeinformation ITU World Triathlon Internationale Triathlonmesse 12./13. Juli 2014 Weitere Messen 2./3. Mai /18. Mai August

2 HAMBURG.TRIATHLON.ORG 2002 Premiere Aussteller 25 Aussteller 30 Aussteller 40 Aussteller 50 Aussteller 60 Aussteller 50 Aussteller ITU World Cup ITU World Cup ITU World Cup ITU World Cup BG Triathlon World Cup BG Triathlon World Championship BG Triathlon World Cup

3 Der Triathlon in blickt mittlerweile auf eine 13-jährige Historie zurück und hat in dieser Zeit eine erstaunliche Entwicklung genommen. Mit n ist der ITU World Triathlon der größte Jedermann Triathlon weltweit. Seit 2009 gehört die Veranstaltung zur neu gegründeten ITU World Triathlon Series. In 2012 wurde wegen der Olympischen Spiele die Strecke der Profis verkürzt. Die Profis haben anstatt der Olympischen-, die Sprintdistanz zurückgelegt. Da diese Neuerung bei Zuschauern und TV (Live-Übertragung in der ARD-Sportschau) gleichermaßen gut ankam, werden Top-Triathleten wie Jan Frodeno und Alistair Brownlee wie bereits 2013 auch 2014 wieder die Sprintdistanz im Herzen der Hansestadt bewältigen. Außerdem wird erneut Austragungsort der Mixed Team Triathlon Weltmeisterschaft mit 20 Nationen-Teams. Besonderes Highlight sind die Veranstaltungsflächen der Messe auf dem er Prachtboulevard Jungfernstieg, die sich im Zentrum des Geschehens befinden. Der Schwimmstart, die Wechselzone, die Akkreditierung aber auch die Wettkampfstrecke und der Zielbereich sind in unmittelbarer Nähe um die Messe gruppiert. Nahezu alle Hersteller von Rang und Namen präsentieren und verkaufen ihre Produkte und Dienstleistungen rund um das Thema Triathlonsport. Auf m² Messefläche entsteht eine optimale Kommunikationsplattform, auf der ca. 70 Aussteller den rund n und Messebesuchern die aktuellsten Trends der Sport- und Triathlonszene vorstellen können. Sie möchten Ihre informationshungrige Kernzielgruppe im Rahmen der ITU World Triathlon Series treffen? Dann melden Sie sich bitte rechtzeitig an, da die Messe seit Jahren schnell ausverkauft ist Aussteller 55 Aussteller 55 Aussteller 65 Aussteller 70 Aussteller Dextro Energy Triathlon ITU World Championship Dextro Energy Triathlon ITU World Championship Dextro Energy Triathlon ITU World Championship Dextro Energy Triathlon ITU World Triathlon

4 Event Event Jedermann Startplätze Prominente aus Sport, Politik und Wirtschaft Olympische Distanz: 1,5 km Schwimmen, 40 km Radfahren, 10 km Laufen Sprintdistanz: 0,5 km Schwimmen, 22 km Radfahren, 5 km Laufen Staffeln (Olympische Distanz, Sprintdistanz) Schülertriathlon ca er Schüler und Schülerinnen Elite Seit 2009 Bestandteil der Weltmeisterschaftsserie (ITU World Triathlon Series) Topstars der Triathlon Weltspitze am Start 130 Top-Athleten (je 65 Frauen und Männer) Sprintdistanz (750 m Schwimmen/20 km Radfahren/5 km Laufen) Seit 2013 neu: Mixed Team Triathlon Weltmeisterschaft mit 20 Nationen-Teams Zuschauer/Messebesucher Fernsehen Internationale Sendedauer: 161 Stunden TV-Kontakte international: 475 Millionen TV-Reichweite international: 22,28 Millionen TV-Reichweite national: Millionen Live-Übertragung auf ARD und ZDF Internet Über 1 Million Page Impressions (jährlich) L M

5 Lageplan Jungfernstieg Schwimmstart Rathausmarkt Wechselzone MESSE/FAIR Wechselzone/ Transition area esse Messe Messe, Rahmenprogramm Die begleitende Messe beim ITU World Triathlon beginnt am Samstag, den 12. Juli Parallel zu den Jedermann Rennen hat die Messe von bis Uhr ihre Pforten geöffnet. Sonntag öffnet die Messe ihre Tore ebenso um Uhr und schließt sie wieder um Uhr. Der Besuch der Wettkämpfe und der Triathlon-Messe ist selbstverständlich kostenlos. Die Verkaufsmesse bietet Ihnen eine optimale Möglichkeit zur Refinanzierung der damit verbundene Imagegewinn ist gratis. Fläche, Aussteller Auf über m² Messefläche auf dem Jungfernstieg in unmittelbarer Nähe zum Startbereich, der Wechselzone und entlang der Wettkampfstrecke präsentieren sich die Triathlon-Industrie sowie Anbieter artverwandter Produkte und Dienstleistungen aus dem Bereich Sport und Lifestyle. Der Messebereich wird einheitlich in weißen Pagodenzelten inklusive blauem Teppich gestaltet. Zielgruppe Das sportbegeisterte, internationale Publikum ist nicht nur neugierig auf die neuesten Trends aus der Triathlonszene, sondern auch sehr kauffreudig. Dabei sind die Interessen so vielfältig wie das Angebot. Branchen Im Zentrum des Interesses steht natürlich alles, was direkt oder indirekt mit dem Triathlonsport verbunden ist. Von ausgefallenem Zubehör über Textilien bis hin zu kompletten Rennmaschinen. Darüber sind aber auch die Themen Fitness, Wellness, Reisen, Lifestyle, Outdoor, Körperpflege und Ernährung von sehr großem Interesse. Starterbeutel Sie möchten mit Ihrem Give-Away oder einer Produktprobe die Jedermann direkt erreichen? Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gern bezüglich Produktion, Lagerung und Beilage eines Give-Aways für die Jedermann-Starterbeutel. Möchten Sie ein Promotion-Team auf der gesamten Messefläche einsetzen? Auch hier beraten wir Sie gern. Die Zielgruppe der Triathleten ist sehr einkommensstark und steht neuen Trends und Innovationen offen gegenüber. Alter: 65% der sind Jahre alt 74% männlich und 26% weiblich

6 Fakten Stadt Ort Art der Messe Alsteranleger Jungfernstieg Präsentations- und Verkaufsmesse Öffnungszeiten Samstag :00 20:00 Uhr Sonntag :00 18:00 Uhr Aufbau Freitag :00 20:00 Uhr Samstag :00 08:30 Uhr Abbau Sonntag :30 22:00 Uhr Kosten Standflächenmiete Samstag Sonntag 62,00 / m 2 Bewachungspauschale 220,00 Entsorgungspauschale 100,00 Wechselstrompauschale 175,00 (optional) Drehstrompauschale 225,00 (optional) Wasseranschluss 220,00 (optional) Bewachung Das gesamte Gelände wird nachts durch ein Sicherheitsunternehmen bewacht: Freitag 19:00 Uhr bis Samstag 09:00 Uhr und Samstag 19:00 Uhr bis Sonntag 09:00 Uhr ACHTUNG! Es handelt sich um keine individuelle Standbewachung! Einzel-Security (auf Anfrage) 17,00/Std. Zelte (Mietgebühren) Die Anmietung von weißen Pavillonzelten im Rahmen der Veranstaltung ist laut er Nutzungsverordnung für alle Aussteller verpflichtend. Pavillonzelt z.b. 3 3 m > 9 m 2 inkl. Teppich 390,00 Pavillonzelt z.b. 4 4 m > 16 m 2 inkl. Teppich 490,00 Pavillonzelt z.b. 5 5 m > 25 m 2 inkl. Teppich 590,00 Pavillonzelt z.b. 6 6 m > 36 m 2 inkl. Teppich 690,00 Zeltverbinder/Regenrinne 50,00 Zeltstange 20,00 Die komplette Zeltübersicht inkl. Preisen entnehmen Sie bitte unserem seperaten Einleger. INFO: Alle Zelte werden fertig aufgebaut übergeben und mit blauem Teppich ausgelegt. ACHTUNG! Das Anbringen von Werbemitteln im Außenbereich ist nur an der Frontseite gestattet. Promotion pro Promotor und Einsatztag 150,00 Online-Bonus-Card Logopräsenz auf der Online-Bonus-Card mit Rabattangebot an die ab 150,00 Starterbeutel Starterbeutelbeilage (ca. ) Preis auf Anfrage Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Anmeldeschluss: 16. Mai 2014

7 2014 Anmeldung Bitte hier keinen Firmenstempel Firma Straße Ort Kontakt Telefon Telefax Mobil Rechnungsanschrift falls abweichend Lkw Zelt 1. Standbeschreibung (bspw. Zelt, Infomobil, Pkw usw.) Pkw Sonstiges Welchen Firmennamen sollen wir kommunizieren? Welche Homepage sollen wir kommunizieren? Frontlänge des Standes m Tiefe des Standes m Höhe des Standes m Gesamtgewicht des Standes kg Beschallung Ja Nein Verkauf geplant Ja Nein 2. Zusatzleistungen 4. Ausstellungsgüter (bspw. Fahrräder, Textilien, Infomaterial usw.) Anzahl Marken 5. Bemerkungen Wechselstromanschluss Ja x 230 V Nein Drehstromanschluss Ja x 400 V A Nein Wasseranschluss Ja Nein Einzel-Security Ja Stunden Nein Promotion Ja Promotor/Tag Nein Online-Bonus-Card Ja Nein Starterbeutelbeilage Ja Nein 6. Geplante Aktionen (bspw. Reparatur-Service, Verlosungen usw.) 7. Standzeichnung 3. Mietzelt (Zeltanzahl, Preise siehe Fakten ) x Pavillonzelt 3x3 m» 9 m 2 = m 2 x Pavillonzelt 4x4 m» 16 m 2 = m 2 x Pavillonzelt 5x5 m» 25 m 2 = m 2 x Pavillonzelt 6x6 m» 36 m 2 = m 2 x Systemzelt gewünschte Frontlänge = m gewünschte Zelttiefe = m x Zeltstange(n) x Zeltverbinder/Regenrinne(n) Bitte fertigen Sie auf der Rückseite eine grobe Skizze (Draufsicht) Ihres Messe standes mit Längenangaben an oder senden Sie uns ein aussagekräftiges Foto zu. 8. Unterschrift Hiermit melden wir unsere Teilnahme an der Messe des ITU World Triathlon 2014 an. Die beiliegenden Veranstaltungsbedingungen werden mit dieser Unterschrift anerkannt. Anmeldeschluss: 16. Mai 2014 Ort, Datum Unterschrift, Stempel Senden an Kontakt Lagardère Unlimited Events Germany GmbH - Friesenweg Germany Manfred Behrens T +49 (0) F +49 (0) E mbehrens@lagarder-unlimited.de bitte wenden

8 Standskizze einzeichnen Maßstab 1 cm = 0,25 m 1 cm = 0,5 m 1 cm = 1 m (bitte ankreuzen) bitte wenden

9 Veranstalterbedingungen 1. Allgemeine Bestimmungen (1) Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Standplatzbetreiber sind ausschließlich die nachstehenden Veranstaltungsbedingungen. (2) Die Anmeldung bedarf der schriftlichen Form auf dem vom Veranstalter zugesandten Anmeldeformular. Die beim Veranstalter eingegangene unterzeichnete Anmeldung ist ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Angebot des Standplatzbetreibers. (3) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Er ist berechtigt, Anmeldungen ohne Begründung abzulehnen. Die Annahme des Angebots durch den Veranstalter und die Zulassung erfolgt durch Zusendung der Buchungsbestätigung. Der Vertrag kommt damit erst mit der Zusendung der Buchungsbestätigung zustande. (4) Der Veranstalter behält sich vor, die genaue Standfläche bei Bedarf kurzfristig zu ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Standplatzbetreiber zumutbar ist. (5) Die in der Anmeldung enthaltenen Angaben werden unter Berücksichtigung von 33 Bundesdatenschutzgesetz gespeichert. (6) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vereinbarung. (7) Der Veranstalter betreibt von ihm organisatorisch und finanziell durchgeführte Sportveranstaltungen. 2. Verkaufsregelung Der Verkauf von Produkten auf den jeweiligen Veranstaltungen ist nur erlaubt, wenn dies auf dem Messeinformations-Flyer ausdrücklich ausgewiesen ist. Bei allen anderen Veranstaltungen ist der Verkauf generell nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter berechtigt, den Stand zu schließen. 3. Aufbau und Gestaltung der Stände (1) Standbau und Gestaltung müssen sämtlichen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den allgemeinen und besonderen baurechtlichen Bestimmungen einschließlich etwaiger lokaler Vorschriften* sowie den veranstaltungsspezifischen Regeln entsprechen. Das Standaufbaumaterial muß ebenfalls sämtlichen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den bauaufsichtlichen und brandschutztechnischen Bestimmungen entsprechen. Die Stände müssen ferner so gestaltet und aufgebaut sein, dass keine Person oder Sache geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden kann. (2) Bauliche Veränderungen an Grund und Boden sind nicht zulässig. Eine Ausweitung der gebuchten Standfläche hat soweit eine solche überhaupt möglich ist eine Nachberechnung zur Folge. Beeinträchtigungen der Standfläche durch Vorsprünge, Pfeiler, Fahnen- und Lichtmasten wirken sich nicht mindernd auf die Standmiete aus. (3) Falls ein Standbetreiber kurzfristig von einer Nutzung zurücktritt, gelten die Regelungen zur Stornierung und der Stand kann weitervergeben werden. Bei genehmigungspflichtigen Aufbauten, Eventmodulen u.ä. sind alle Genehmigungen mitzuführen und dem Veranstalter auf Verlangen vorzuzeigen. 4. Hausrecht und Bewachung (1) Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Bewachung und Aufsicht. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Sicherung des Gesamtgeländes und nicht um eine individuelle Standbewachung. (2) Der Veranstalter übt innerhalb des Messegeländes das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Veranstalters, dessen Bevollmächtigten und Angestellten ist unbedingt Folge zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zu lassen, wenn Exklusivitäten von Veranstaltungssponsoren verletzt werden, ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht, den guten Sitten oder dem Ausstellungsprogramm widerspricht. Die Werbung für politische und weltanschauliche Zwecke ist verboten. 5. Haftung des Standplatzbetreibers Fügen der Standplatzbetreiber, dessen Personal oder Erfüllungsgehilfen (z. B. Mitarbeiter der vom Standplatzbetreiber beauftragten Standbaufirma) oder sonstige Personen, die für den Standplatzbetreiber auf dem Ausstellungsgelände tätig werden, dem Veranstalter einen Schaden zu, so haftet der Standplatzbetreiber dem Veranstalter auf Schadensersatz in unbegrenzter Höhe. 6. Haftung des Veranstalters Schadensersatzansprüche des Standplatzbetreibers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wegen dem Veranstalter zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. 7. Höhere Gewalt und ähnliche Ereignisse Sollte der Standmietvertrag aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt werden können, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Standplatzbetreiber steht in diesem Fall ein Anspruch auf Rückzahlung bereits erbrachter Standmieten zu. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen. 8. Standgrößenberechnung Die Mindeststandgröße beträgt 9 m 2. Die Standfläche berechnet sich aus den gebuchten Quadratmetern mal dem Quadratmeterpreis. Die Nebenkosten für 2014 Strom, Wasser (optional) und Bewachung, Entsorgungspauschale (verpflichtend) sind Pauschalpreise, die ebenfalls an den Veranstalter abzuführen sind. Beim Haspa Marathon werden Nebenkosten zum Teil direkt von der Messe und Congress GmbH in Rechnung gestellt. 9. Gemeinschaftsstand Der Standbetreiber darf die ihm überlassene Standfläche ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht verlegen, tauschen, teilen oder in sonstiger Weise Dritten ganz oder teilweise zugängig machen. Für die Hinzunahme eines anderen Unternehmens mit eigenem Ausstellungsgut ist die Zustimmung des Veranstalters notwendig. Es wird dafür eine Gebühr von 250,00 Euro erhoben und dem Hauptaussteller/Standplatzbetreiber in Rechnung gestellt. Der Hauptaussteller/ Standplatzbetreiber haftet für ein Verschulden des Mitausstellers wie er für sein eigenes Verschulden haftet. 10. Ausstellerausweise Für die Veranstaltungen erhält der Standbetreiber eine Anzahl kostenloser Ausstellerausweise. Die Berechnung der Anzahl richtet sich nach den gebuchten Quadratmetern. So erhält der Standbetreiber drei Ausweise für einen Stand bis einschließlich 20 m 2 und jeweils einen zusätzlichen Ausweis je weitere angefangene 10 m 2 und maximal 10 Ausweise ab 100 m Stornierungen (1) Stornierungen durch den Standplatzbetreiber sind schriftlich per Post oder per Telefax an den Veranstalter zu senden. (2) Im Falle von Stornierungen ist der Standplatzbetreiber verpflichtet, nachstehende Kosten zu tragen: Stornierungen 1 bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag: 100% des vereinbarten Rechnungsbetrages Stornierungen 15 bis 28 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag: 75% des vereinbarten Rechnungsbetrages Stornierungen 29 bis 42 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag: 25% des vereinbarten Rechnungsbetrages Dem Standplatzbetreiber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter durch die Stornierung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 12. Zahlungs- und Teilnahmebedingungen (1) Sofern nicht schriftlich eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist, sind die vereinbarten Zahlungen in voller Höhe ohne Abzug bis spätestens drei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn an den Veranstalter zu leisten. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungstermins ist der Veranstalter nach fruchtlosem Ablauf einer dem Standplatzbetreiber gesetzten Zahlungsfrist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und über die Standfläche anderweitig zu verfügen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. (2) Bei einer kurzfristigen Buchung muss die vereinbarte Vergütung spätestens vor dem Standaufbau per Bankscheck oder in bar im Messebüro bezahlt werden; andernfalls kann der Stand nicht bezogen werden. 13. Übertragung von Rechten Es ist dem Standplatzbetreiber nicht gestattet, anderen Unternehmen oder Institutionen die Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters zu übertragen. 14. Sonstiges (1) Der Standplatzbetreiber erkennt mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular die Verbindlichkeit dieser Veranstaltungsbedingungen an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Standbetreibers finden keine Anwendung. Der Unterzeichnende erklärt sich handlungsbevollmächtigt. (2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft, für das diese Veranstaltungsbedingungen gelten, ist der Geschäftssitz des Veranstalters und zwar sowohl für Klagen, die vom Veranstalter erhoben werden, als auch für Klagen, die gegen den Veranstalter erhoben werden. Für den Geschäftsverkehr mit Standplatzbetreibern, die weder Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches noch Sondervermögen des öffentlichen Rechts noch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind sowie für Geschäfte mit einem Kaufmann, die nicht zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören, gilt diese Bestimmung nicht. (3) Die Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Standplatzbetreiber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch unter Ausschluss des Konfliktrechts. (4) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. (5) Der Standplatzbetreiber verpflichtet sich, keine Merchandising-Produkte die in irgendeinem Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, eigenmächtig zu verkaufen. Bei Verstoß wird der weitere Verkauf vom Veranstalter unverzüglich unterbunden. * Nutzungsverordnung vom : Die Gesamtveranstaltung soll ein einheitliches Erscheinungsbild bieten. Aufbauten (Zelte) sollen grundsätzlich weiß sein. Lagardère Unlimited Events Germany GmbH - Friesenweg Germany I Gültigkeit: ab Dezember 2013

10 Anmeldung bitte senden an : Ansprechpartner Lagardère Unlimited Events Germany GmbH Friesenweg Germany Manfred Behrens T +49 (0) F +49 (0) E mbehrens@lagardere-unlimited.de Urte Tietz T +49 (0) F +49 (0) E utietz@lagardere-unlimited.de Sabine Eichhorst T +49 (0) F +49 (0) E seichhorst@lagardere-unlimited.de

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