Messeinformation. Garmin Velothon Berlin Rahmenprogramm 17./18. Mai Weitere Messen 2./3. Mai

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1 Messeinformation Garmin Velothon Berlin Rahmenprogramm 17./18. Mai 2014 Weitere Messen 2./3. Mai /13. Juli August

2 Garmin Velothon Berlin das ist Radsport für Jedermann und Profis auf höchstem Niveau. Seit der Premiere im Mai 2008 hat sich die Veranstaltung zum zweitgrößten Radrennen seiner Art in Europa entwickelt. Die attraktive Streckenführung entlang bedeutender Sehenswürdigkeiten locken über Teilnehmer an den Start, die in der Bundeshauptstadt für ein grandioses Radsportfest sorgen. Highlights der 60 km und 120 km Strecken sind: Brandenburger Tor, Potsdamer Platz, Flughafenpark Tempelhof, Eastside-Gallery, Regierungsviertel, Siegessäule und die Straße des 17. Juni als längste Zielgerade der Welt. Nach den Erfolgen der letzten drei Jahren, wird auch in diesem Jahr wieder ein Profirennen stattfinden. Das Rennen der Kategorie 1.1 verspricht wieder Spannung pur, gespickt mit den Topstars der Radsportszene. Von Samstag bis Sonntag bietet das rund m 2 große Messe- und Rahmenprogramm auf der Straße des 17. Juni viel Action, Unterhaltung und Spaß für jung und alt. Industrie und Handel haben hier die Gelegenheit, ihre innovativen Produkte und Dienstleistungen unter freiem Himmel zu präsentieren und zu verkaufen.

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4 Event Jedermann Teilnehmer Prominente Teilnehmer aus Sport, Politik und Wirtschaft Wahlweise 60 oder 120 Kilometer lange Strecken Kid s Velothon Elite UCI Europe Tour Seit 2011 ein Rennen der Kategorie 1.1 Topstars der Radsportszene 22 Teams - UCI ProTeams/UCI Pro Continental Teams/UCI Pro Continental Teams 168 km lange Strecke Zuschauer/Besucher Zuschauer an der Strecke Messebesucher an 2 Tagen Print 43,3 Millionen Reichweite Internet ca. 1,3 Mio Page Impressions (jährlich) Lageplan

5 Messe Messe, Rahmenprogramm Das Messe- und Rahmenprogramm des Garmin Velothon Berlin ist am Samstag von Uhr bis Uhr und am Sonntag von Uhr bis Uhr für Teilnehmer und Messebesucher geöffnet. Der Besuch des gesamten Rahmenprogramms und der Side Events ist selbstverständlich kostenlos. Fläche, Aussteller Die Ausstellungsfläche befindet sich im Herzen der Stadt Berlin parallel zum Start-Zielbereich direkt auf der Strasse des 17. Juni. Auf ca m² präsentieren die Partner und Aussteller des Garmin Velothon Berlin Produkte und Dienstleistungen rund um das Thema Sport, Radsport, Lifestyle, Outdoor, Fitness, Wellness etc. Zielgruppe Neben der Kernzielgruppe der rund Teilnehmer erwarten Sie ca Besucher auf dem Messe- und Rahmenprogramm. Die Zielgruppe ist im Kern Jahre alt, überdurchschnittlich gebildet und technik- service- und trendorientiert. Branchen Im Zentrum des Interesses steht natürlich alles, was direkt oder indirekt mit dem Radsport verbunden ist. Von Radsport-Zubehör über Textilien bis hin zu kompletten Rennmaschinen. Darüber sind aber auch die Themen Fitness, Wellness, Reisen, Lifestyle, Outdoor, Körperpflege und Ernährung von sehr großem Interesse. Side Events In Kooperation mit unseren Partnern und Sponsoren präsentiert der Garmin Velothon Berlin eine Showbühne mit Live-Musik, Infotainment, Siegerehrungen sowie interessanten Promi-Talks. Am Samstag findet der Kid s Velothon für 6 bis 12-jährige Kinder auf einem Rundkurs über die Straße des 17. Juni statt. Starterbeutelbeilage Sie möchten mit Ihrem Give-Away oder einer Produktprobe die Jedermann Teilnehmer direkt erreichen? Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gern bezüglich Produktion, Lagerung und Beilage eines Give-Aways für die Jedermann-Starterbeutel. Möchten Sie ein Promotion-Team auf der gesamten Messefläche einsetzen? Auch hier beraten wir Sie gern.

6 Fakten Stadt Ort Ausstellungsart Berlin Straße des 17. Juni, Brandenburger Tor Präsentations- und Verkaufsmesse Öffnungszeiten Samstag :00 20:00 Uhr Sonntag :00 18:00 Uhr Bühnenzeiten Samstag :00 19:00 Uhr Sonntag :00 16:00 Uhr Aufbau Freitag ab 14:00 Uhr Abbau Sonntag :00 22:00 Uhr Kosten Standflächenmiete Samstag Sonntag 62,00 / m 2 Bewachungspauschale 220,00 Entsorgungspauschale 100,00 Wechselstrompauschale 200,00 (optional) Drehstrompauschale 250,00 (optional) Wasseranschluss 220,00 (optional) Bewachung Das gesamte Gelände wird nachts durch ein Sicherheitsunternehmen bewacht: Freitag 19:00 Uhr bis Samstag 10:00 Uhr und Samstag 20:00 Uhr bis Sonntag 09:00 Uhr ACHTUNG! Es handelt sich um keine individuelle Standbewachung! Einzel-Security (auf Anfrage) 17,00/Std. Zelte (Mietgebühren) Pavillionzelt: inklusive Boden und Seitenwände Die komplette Zeltübersicht inkl. Preisen z.b. 3 3 m» 9 m 2 350,00 entnehmen Sie bitte dem separaten z.b. 4 4 m» 16 m 2 400,00 Einleger. z.b. 5 5 m» 25 m 2 500,00 z.b. 6 6 m» 36 m 2 600,00 Zeltverbinder, Regenrinne 50,00 Zelt mit Teppich auslegen 6,00 / m 2 Zeltstange 20,00 / Stange Systemzelt: inklusive Boden und Seitenwände diverse Größen m 2 18,00 / m 2 diverse Größen m 2 16,00 / m 2 Zelt mit Teppich auslegen 6,00 / m 2 Beispielzelt 6 4 m > 24 m 2 432,00 INFO: Alle Zelte werden fertig aufgebaut übergeben. Promotion pro Promotor und Einsatztag 150,00 Online-Bonus-Card Logopräsenz auf der Online-Bonus-Card mit Rabattangebot an die Teilnehmer ab 150,00 Starterbeutel Starterbeutelbeilage (14.000) Preis auf Anfrage Anmeldeschluss: 21. März 2014 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

7 2014 Anmeldung Bitte hier keinen Firmenstempel Firma Straße Ort Kontakt Telefon Telefax Mobil Rechnungsanschrift falls abweichend Lkw Zelt 1. Standbeschreibung (bspw. Zelt, Infomobil, Pkw usw.) Pkw Sonstiges Welchen Firmennamen sollen wir kommunizieren? Welche Homepage sollen wir kommunizieren? Frontlänge des Standes Tiefe des Standes Höhe des Standes Gesamtgewicht des Standes m m m kg 4. Ausstellungsgüter (bspw. Fahrräder, Textilien, Infomaterial usw.) Beschallung Ja Nein Verkauf geplant Ja Nein Anzahl Marken 5. Bemerkungen 2. Zusatzleistungen Wechselstromanschluss Ja x 230 V Nein Drehstromanschluss Ja x 400 V A Nein Wasseranschluss Ja Nein Einzel-Security Ja Stunden Nein Promotion Ja Promotor/Tag Nein Online-Bonus-Card Ja Nein Starterbeutelbeilage Ja Nein 3. Mietzelt (Zeltanzahl, Preise siehe Fakten ) x Pavillonzelt 3x3 m» 9 m 2 = m 2 x Pavillonzelt 4x4 m» 16 m 2 = m 2 x Pavillonzelt 5x5 m» 25 m 2 = m 2 x Pavillonzelt 6x6 m» 36 m 2 = m 2 x Systemzelt gewünschte Frontlänge = m gewünschte Zelttiefe = m Zelt mit Teppich auslegen Ja Nein x Zeltstange(n) x Zeltverbinder/Regenrinne(n) 6. Geplante Aktionen (bspw. Reparatur-Service, Verlosungen usw.) 7. Standzeichnung Bitte fertigen Sie auf der Rückseite eine grobe Skizze (Draufsicht) Ihres Messe standes mit Längenangaben an oder senden Sie uns ein aussagekräftiges Foto zu. 8. Unterschrift Hiermit melden wir unsere Teilnahme an der Messe des Garmin Velothon Berlin 2014 an. Die beiliegenden Veranstaltungsbedingungen werden mit dieser Unterschrift anerkannt. Anmeldeschluss: 21. März 2014 Ort, Datum Unterschrift, Stempel Senden an Kontakt Lagardère Unlimited Events Germany GmbH - Friesenweg Hamburg - Germany Manfred Behrens T +49 (0) F +49 (0) E mbehrens@lagardere-unlimited.de bitte wenden

8 Standskizze einzeichnen Maßstab 1 cm = 0,25 m 1 cm = 0,5 m 1 cm = 1 m (bitte ankreuzen) bitte wenden

9 Veranstalterbedingungen 1. Allgemeine Bestimmungen (1) Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Standplatzbetreiber sind ausschließlich die nachstehenden Veranstaltungsbedingungen. (2) Die Anmeldung bedarf der schriftlichen Form auf dem vom Veranstalter zugesandten Anmeldeformular. Die beim Veranstalter eingegangene unterzeichnete Anmeldung ist ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Angebot des Standplatzbetreibers. (3) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Er ist berechtigt, Anmeldungen ohne Begründung abzulehnen. Die Annahme des Angebots durch den Veranstalter und die Zulassung erfolgt durch Zusendung der Buchungsbestätigung. Der Vertrag kommt damit erst mit der Zusendung der Buchungsbestätigung zustande. (4) Der Veranstalter behält sich vor, die genaue Standfläche bei Bedarf kurzfristig zu ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Standplatzbetreiber zumutbar ist. (5) Die in der Anmeldung enthaltenen Angaben werden unter Berücksichtigung von 33 Bundesdatenschutzgesetz gespeichert. (6) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vereinbarung. (7) Der Veranstalter betreibt von ihm organisatorisch und finanziell durchgeführte Sportveranstaltungen. 2. Verkaufsregelung Der Verkauf von Produkten auf den jeweiligen Veranstaltungen ist nur erlaubt, wenn dies auf dem Messeinformations-Flyer ausdrücklich ausgewiesen ist. Bei allen anderen Veranstaltungen ist der Verkauf generell nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter berechtigt, den Stand zu schließen. 3. Aufbau und Gestaltung der Stände (1) Standbau und Gestaltung müssen sämtlichen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den allgemeinen und besonderen baurechtlichen Bestimmungen einschließlich etwaiger lokaler Vorschriften* sowie den veranstaltungsspezifischen Regeln entsprechen. Das Standaufbaumaterial muß ebenfalls sämtlichen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den bauaufsichtlichen und brandschutztechnischen Bestimmungen entsprechen. Die Stände müssen ferner so gestaltet und aufgebaut sein, dass keine Person oder Sache geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden kann. (2) Bauliche Veränderungen an Grund und Boden sind nicht zulässig. Eine Ausweitung der gebuchten Standfläche hat soweit eine solche überhaupt möglich ist eine Nachberechnung zur Folge. Beeinträchtigungen der Standfläche durch Vorsprünge, Pfeiler, Fahnen- und Lichtmasten wirken sich nicht mindernd auf die Standmiete aus. (3) Falls ein Standbetreiber kurzfristig von einer Nutzung zurücktritt, gelten die Regelungen zur Stornierung und der Stand kann weitervergeben werden. Bei genehmigungspflichtigen Aufbauten, Eventmodulen u.ä. sind alle Genehmigungen mitzuführen und dem Veranstalter auf Verlangen vorzuzeigen. 4. Hausrecht und Bewachung (1) Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Bewachung und Aufsicht. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Sicherung des Gesamtgeländes und nicht um eine individuelle Standbewachung. (2) Der Veranstalter übt innerhalb des Messegeländes das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Veranstalters, dessen Bevollmächtigten und Angestellten ist unbedingt Folge zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zu lassen, wenn Exklusivitäten von Veranstaltungssponsoren verletzt werden, ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht, den guten Sitten oder dem Ausstellungsprogramm widerspricht. Die Werbung für politische und weltanschauliche Zwecke ist verboten. 5. Haftung des Standplatzbetreibers Fügen der Standplatzbetreiber, dessen Personal oder Erfüllungsgehilfen (z. B. Mitarbeiter der vom Standplatzbetreiber beauftragten Standbaufirma) oder sonstige Personen, die für den Standplatzbetreiber auf dem Ausstellungsgelände tätig werden, dem Veranstalter einen Schaden zu, so haftet der Standplatzbetreiber dem Veranstalter auf Schadensersatz in unbegrenzter Höhe. 6. Haftung des Veranstalters Schadensersatzansprüche des Standplatzbetreibers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wegen dem Veranstalter zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. 7. Höhere Gewalt und ähnliche Ereignisse Sollte der Standmietvertrag aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt werden können, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Standplatzbetreiber steht in diesem Fall ein Anspruch auf Rückzahlung bereits erbrachter Standmieten zu. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen. 8. Standgrößenberechnung Die Mindeststandgröße beträgt 9 m 2. Die Standfläche berechnet sich aus den gebuchten Quadratmetern mal dem Quadratmeterpreis. Die Nebenkosten für 2014 Strom, Wasser (optional) und Bewachung, Entsorgungspauschale (verpflichtend) sind Pauschalpreise, die ebenfalls an den Veranstalter abzuführen sind. Beim Haspa Marathon Hamburg werden Nebenkosten zum Teil direkt von der Hamburg Messe und Congress GmbH in Rechnung gestellt. 9. Gemeinschaftsstand Der Standbetreiber darf die ihm überlassene Standfläche ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht verlegen, tauschen, teilen oder in sonstiger Weise Dritten ganz oder teilweise zugängig machen. Für die Hinzunahme eines anderen Unternehmens mit eigenem Ausstellungsgut ist die Zustimmung des Veranstalters notwendig. Es wird dafür eine Gebühr von 250,00 Euro erhoben und dem Hauptaussteller/Standplatzbetreiber in Rechnung gestellt. Der Hauptaussteller/ Standplatzbetreiber haftet für ein Verschulden des Mitausstellers wie er für sein eigenes Verschulden haftet. 10. Ausstellerausweise Für die Veranstaltungen erhält der Standbetreiber eine Anzahl kostenloser Ausstellerausweise. Die Berechnung der Anzahl richtet sich nach den gebuchten Quadratmetern. So erhält der Standbetreiber drei Ausweise für einen Stand bis einschließlich 20 m 2 und jeweils einen zusätzlichen Ausweis je weitere angefangene 10 m 2 und maximal 10 Ausweise ab 100 m Stornierungen (1) Stornierungen durch den Standplatzbetreiber sind schriftlich per Post oder per Telefax an den Veranstalter zu senden. (2) Im Falle von Stornierungen ist der Standplatzbetreiber verpflichtet, nachstehende Kosten zu tragen: Stornierungen 1 bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag: 100% des vereinbarten Rechnungsbetrages Stornierungen 15 bis 28 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag: 75% des vereinbarten Rechnungsbetrages Stornierungen 29 bis 42 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag: 25% des vereinbarten Rechnungsbetrages Dem Standplatzbetreiber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter durch die Stornierung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 12. Zahlungs- und Teilnahmebedingungen (1) Sofern nicht schriftlich eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist, sind die vereinbarten Zahlungen in voller Höhe ohne Abzug bis spätestens drei Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn an den Veranstalter zu leisten. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungstermins ist der Veranstalter nach fruchtlosem Ablauf einer dem Standplatzbetreiber gesetzten Zahlungsfrist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und über die Standfläche anderweitig zu verfügen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. (2) Bei einer kurzfristigen Buchung muss die vereinbarte Vergütung spätestens vor dem Standaufbau per Bankscheck oder in bar im Messebüro bezahlt werden; andernfalls kann der Stand nicht bezogen werden. 13. Übertragung von Rechten Es ist dem Standplatzbetreiber nicht gestattet, anderen Unternehmen oder Institutionen die Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters zu übertragen. 14. Sonstiges (1) Der Standplatzbetreiber erkennt mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular die Verbindlichkeit dieser Veranstaltungsbedingungen an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Standbetreibers finden keine Anwendung. Der Unterzeichnende erklärt sich handlungsbevollmächtigt. (2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus jedem Geschäft, für das diese Veranstaltungsbedingungen gelten, ist der Geschäftssitz des Veranstalters und zwar sowohl für Klagen, die vom Veranstalter erhoben werden, als auch für Klagen, die gegen den Veranstalter erhoben werden. Für den Geschäftsverkehr mit Standplatzbetreibern, die weder Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches noch Sondervermögen des öffentlichen Rechts noch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind sowie für Geschäfte mit einem Kaufmann, die nicht zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören, gilt diese Bestimmung nicht. (3) Die Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Standplatzbetreiber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch unter Ausschluss des Konfliktrechts. (4) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. (5) Der Standplatzbetreiber verpflichtet sich, keine Merchandising-Produkte die in irgendeinem Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, eigenmächtig zu verkaufen. Bei Verstoß wird der weitere Verkauf vom Veranstalter unverzüglich unterbunden. * Hamburg Nutzungsverordnung vom : Die Gesamtveranstaltung soll ein einheitliches Erscheinungsbild bieten. Aufbauten (Zelte) sollen grundsätzlich weiß sein. Lagardère Unlimited Events Germany GmbH - Friesenweg Hamburg - Germany I Gültigkeit: ab Dezember 2013

10 Fotos: Berlin Partner GmbH; HOCHZWEI Anmeldung bitte senden an : Lagardère Unlimited Events Germany GmbH Friesenweg Hamburg Germany Ansprechpartner Manfred Behrens T +49 (0) F +49 (0) E mbehrens@lagardere-unlimited.de Urte Tietz T +49 (0) F +49 (0) E utietz@lagardere-unlimited.de Sabine Eichhorst T +49 (0) F +49 (0) E seichhorst@lagardere-unlimited.de

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