Die Kasse stimmt - Grundlagen der Buchführung für kleine Vereine

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Kasse stimmt - Grundlagen der Buchführung für kleine Vereine"

Transkript

1 Die Kasse stimmt - Grundlagen der Buchführung für kleine Vereine Im Auftrag für Omnibus die Freiwilligenagentur Friedrich Pflüger Diplom-Ökonom Eschwege,

2 Ziel des Seminars: Vermittlung von Grundlagen, die Sie als Kassiererinnen /Kassierer und weitere Vorstandsmitglieder für die finanzielle Abwicklung im Verein benötigen Fehler vermeiden im Rahmen der auferlegten Pflichten in der Vorstandsarbeit Satzungskonform der Rechenschaftspflicht des Vorstandes gegenüber den Mitgliedern zu genügen Beachtung von steuerrechtliche Vorschriften

3 1. Einführung (Rechts-) Grundlagen Die Satzung enthält Pflichten und Regelungen, an die der Vorstand und explizit die Kassenwarte gebunden sind: - Rechnungslegung Das Recht der Mitglieder (in der Mitgliederversammlung) Auskünfte aus der laufenden Geschäftstätigkeit zu erhalten - Vorlegen des Rechenschaftsberichts Der Vorstand muss nach Ausführung von gefassten Beschlüssen der Mitgliederversammlung Rechenschaft ablegen Daraus ergibt sich die Verpflichtung zur Führung von weiteren Aufzeichnungen.

4 1. Einführung (Rechts-) Grundlagen Die Satzung regelt den Zweck Gemeinnützigkeit wird herausgestellt Die Satzung regelt den Zweck Führt zur Steuerpflicht (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) Einnahmen unter ,- steuerbegünstigt, wenn die Mittelbeschaffung dem ideellen Zweck dient Quelle: Wolfgang Pfeffer; Buchführung in gemeinnützigen Vereinen [ praesentation_buchführung_in_gemeinnuetzigen_vereinen ; Folie/Seite 14 ergänzt mit eigenen Anmerkungen

5 1. Einführung (Rechts-) Grundlagen Vermietung min. 6 Monate Umlagen, Aufnahmegebühren, Zuschüssen, Erbschaften Betreiben einer (Vereins-) Gaststätte aus Werbung, Basare, Flohmärkte, sonstige Festivitäten, und jegliche Einnahmen bei geselligen Veranstaltungen für Mitglieder und Nichtmitglieder entgeltliche Überlassung von Vereinsräumen kurzfristige Vermietung bis 6 Monate Quelle: Seite 15; Abbildung 1: Vier-Sphären-Modell des Gemeinnützigkeitsrechts ergänzt mit eigenen Anmerkungen ( )

6 1. Einführung (Rechts-) Grundlagen Wann ist der Verein gemeinnützig? Abgabenordnung (AO) 52 Gemeinnützige Zwecke (1) Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen ist, zum Beispiel Zugehörigkeit zu einer Familie oder zur Belegschaft eines Unternehmens, oder infolge seiner Abgrenzung, insbesondere nach räumlichen oder beruflichen Merkmalen, dauernd nur klein sein kann. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nicht allein deswegen vor, weil eine Körperschaft ihre Mittel einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuführt. (2) (2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 sind als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen: (z. B. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Sports, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen). Die Satzung muss dies klar in den ersten Paragraphen herausstellen! Überprüfung der Gemeinnützigkeit i.d. Regel alle drei Jahre durch das zuständige Finanzamt!

7 1. Einführung (Rechts-) Grundlagen Die Satzung muss dies klar in den ersten Paragraphen seiner Satzung herausstellen. Satzung gemäß Mustersatzung überprüfen! Abgabenordnung (AO) Anlage 1 zu 60 Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, geistliche Genossenschaften und Kapitalgesellschaften 1 Der... (e. V.) mit Sitz in... Verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige -mildtätige - kirchliche - Zwecke (nicht verfolgte Zwecke streichen) im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke des 52 der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist... 2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke...

8 1. Einführung (Rechts-) Grundlagen Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins... Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der - die dem - das es (Körperschaft [z.b. Verein], etc. * ) unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden * an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für

9 2. Die ordnungsgemäße Vereinsbuchhaltung Buchführung im Verein ist kein Selbstzweck - Abgabenordnung verpflichtet die gemeinnützigen Zwecken dienende Vereine zu Mindestaufzeichnungen: Ordnungsgemäßen Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben - Gemeinnützigkeitsrecht verpflichtet den Verein weiterhin zu dem Nachweis, dass die tatsächliche Geschäftsführung der Satzung entspricht, nach der der Verein die Vorteile in der Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen kann

10 2. Die ordnungsgemäße Vereinsbuchhaltung Aus der Satzung ergibt sich die Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen: Aufzeichnungs-(Buchführungs-) pflicht - Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben (sachlich, chronologisch geordnete Zusammenstellung) - Vorlage der dazugehörigen Belege ( Keine Buchung ohne Beleg ) - Führen eines Bestandsverzeichnisses (Aufführen aller Vermögensgegenstände des Vereins) Zusätzliche Nachweispflichten in Bezug auf die Gemeinnützigkeit - Einnahmen- und Überschussrechnung getrennt nach steuerlich relevanten Bereichen - Zweckgebundene Mittelverwendung (Wofür sind Ausgaben getätigt worden?) - Zeitnahe Verwendung der Mittel (Das Geld muss zweckgebunden in der Periode ausgegeben werden!)

11 2. Die ordnungsgemäße Vereinsbuchhaltung Buchführung muss so beschaffen sein, - dass sie ohne Hinzuziehung eines sachverständigen Dritten prüfbar sind - innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Vereins vermitteln kann - dass sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung nachvollziehen lassen. [Ordnungsgemäße, zeitnahe Dokumentation aller monetären Transaktionen (Kassen- und Bankbewegungen innerhalb des Wirtschafts-/Haushalts- bzw. Geschäftsjahres i. d. Regel Kalenderjahr)]

12 2. Die ordnungsgemäße Vereinsbuchhaltung Begriffe / Definitionen Einnahmen = ideeller Bereich: Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Vermietung von Vereinsräumen (länger als 6 Monate) Zweckbereich: Eintrittsgelder, Verkauf von Speisen und Getränken, Warenverkauf etc., Werbeeinnahmen Außenstehender in Vereinszeitung, häufig wechselnde Vermietung von Vereinsräumen Ausgaben = ideeller Bereich: Raumkosten, Entgelte für Übungsleiter, Beiträge an Verbände, Verwaltungskosten (Bürobedarf, Porto), Kosten der Mitgliederbetreuung, Kauf von Sportgeräten, Noten, Instrumente Zweckbereich: Werbekosten, Einkauf von Speisen und Getränken, Wareneinkauf, Mieten, Pachten, Gehälter

13 2. Die ordnungsgemäße Vereinsbuchhaltung Begriffe / Definitionen Einzahlungen = Bareinzahlungen auf dem Bankkonto (Bar, Geldautomat) Bareinzahlung in Kasse (~Wechselgeld) Bareinnahmen (Eintrittsgelder, Verkauf von Waren, etc.) Auszahlungen = Barauszahlungen von dem Bankkonto (Barabhebung Schalter, Geldautomat) Barauszahlungen aus der Kasse (Rückzahlung Wechselgeld, Einzahlung auf Bankkonto) Barzahlung von z. B. Einkäufen von Waren, sonstiger Aufwendungen

14 2. Die ordnungsgemäße Vereinsbuchhaltung Kassenbuch vom bis Seite 1 Datum Währung Beleg Vorgang Einnahmen Ausgaben Nr. Brutto Brutto Übertrag Vormonat: EUR Kassenbestand 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 - Ausgaben 0,00 = Kassenbestand 0,00

15 2. Die ordnungsgemäße Vereinsbuchhaltung monatlich jährlich Quelle: entnommen aus Vortrag von Iris Stützer; Grundlagen der Buchhaltung für kleine Vereine

16 2. Die ordnungsgemäße Vereinsbuchhaltung Kassenbuch des Vereins: Geschäftsjahr: ÜBERTRAG aus dem Vorjahr 1.578,23 45,50 \ \ \ \ \ \ \ \ \ Belege Bank Barkasse Ideeller Bereich Vermögensverwalt. Zweckbetrieb Wirtschaftsbetrieb Datum Text Beleg Konto Betrag Ein Aus Ein Aus Ein Aus Ein Aus Ein Aus Ein Aus Beitrag Müller ,00 80,00 80, Fußbälle ,00 120,00 120, ÜL-Honorar Schulze ,00 115,00 115, Druck Eintrittskarten ,00 400,00 400, Verkauf Eintrittskarten , , , Einkauf Getränke ,36 624,36 624, Beitrag Lehmann ,00 110,00 110, Verbandsbeitrag , , , Beitrag Peters ,00 100,00 100, Beitrag Baumann ,00 130,00 130, Einkauf Getränke ,32 526,32 526, Telefonkosten ,65 798,65 798, Beitrag Werner ,00 100,00 100, Verkauf Speisen u. Getränke , , , Kasse - Bank , , , Sponsoreinnahmen , , , Startgelder Bank - Kasse ,00 460,00 460, Startgelder Wettkampf ,00 460,00 460, Anschaffung PC ,00 799,00 799,00 Summe: 7.009, , , ,11 520, ,65 0,00 0, ,00 860, , ,68 Bank Kasse Bestand: 2.099,78 825,00 Gesamt: 2.924,78 Quelle:

17 3. Der Jahresabschluss Einnahmen- / Überschuss Rechnung Summe der Einnahmen ideeller Bereich./. Summe der Ausgaben ideeller Bereich = Überschuss (+) / Verlust ideeller Bereich Summe der Einnahmen Zweckbereich./. Summe der Ausgaben Zweckbereich = Überschuss (+) / Verlust Zweckbereich (Geschäftsbetrieb)

18 3. Der Jahresabschluss Jahresabschluss (EÜ-Rechnung) Zur ständigen Kontrolle Jahresabschluss des Vereins: Geschäftsjahr: 2012 FC Runder Ball Übertrag: ,81 Einnahmen Ausgaben Saldo Ideeller Bereich (steuerfrei) Einnahmen Ausgaben , , ,62 Mitgliedsbeiträge ,00 Aufnahmegebühren 2.680,00 Umlagen Ersatzleistungen (z.b. für Arbeitsstunden) Spenden 4.369,12 Schenkungen Erbschaften Fördermittel / Zuschüsse 2.945,23 Sonstige Einnahmen Quelle: Sportgeräte ,99 Startgelder 1.650,00 Wettkampfkosten 2.578,32 Reise- und Aufenthaltskosten 1.212,47 Wettkampfverpflegung Löhne / Gehälter Berufsgenossenschaft Honorare für Übungsleiter ,88 Auslagen und Aufwandsentschädigungen Kosten Arzt, Sanitäter usw. Verbandsbeiträge 5.320,00 Betriebskosten für die Sportanlage Verwaltungskosten 568,41 Versicherungen Vereinsjubiläen (keine gesell. Veranstaltungen) 200,00 Kosten für Vereinszeitung (ohne Werbung) Renovierung / Instandhaltung Investitionen Schuldzinsen / Tilgungen Sonstige Ausgaben Ergebnis , ,07

19 3. Der Jahresabschluss Zur ständigen Kontrolle Einnahmen Ausgaben Saldo Jahresabschluss (EÜ-Rechnung) , , ,62 Vermögensverwaltung Einnahmen Ausgaben Zinserträge / Dividenden Mieten / Pachten (langfristig) Vergabe v. Rechten (Werbung / Sponsoring) Neubauten / Reparaturen / Instandhaltungen Kontoführungsgebühren Ergebnis 0,00 0,00 Quelle:

20 3. Der Jahresabschluss Zur ständigen Kontrolle Einnahmen Ausgaben Saldo Jahresabschluss (EÜ-Rechnung) , , ,62 Zweckbetrieb Einnahmen Ausgaben Eintrittsgelder Startgelder 852,00 Sportkurse 2.536,00 Meldegebühren Teilnehmerbeiträge für Sportreisen Steggebühren (Bootsliegeplätze) Tombola/Lotterie Sonstige Einnahmen Sportveranstaltungen Sportgeräte 270,99 Übungsleiterhonorare (Kurse) 2.500,00 Instandhaltungen / Reparaturen Verwaltungskosten Sonstige Ausgaben Quelle: Ergebnis 3.388, ,99

21 3. Der Jahresabschluss Zur ständigen Kontrolle Einnahmen Ausgaben Saldo Jahresabschluss (EÜ-Rechnung) , , ,62 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Einnahmen Ausgaben Kurzfristige Verpachtung / Vermietung Verkauf von Waren Verkauf von Speisen und Getränken 5.463,20 Gesellige Veranstaltungen Werbung / Sponsoring (in Eigenregie) Sonstige Einnahmen Neubau / Anschaffungen / Reparaturen 564,99 Wareneinkauf 3.654,88 Saalmiete für gesell. Veranstaltungen Musik / Künstler usw. Ausschmückung Verwaltungskosten Bezahlte Sportler Sonstige Ausgaben Ergebnis 5.463, ,87 Quelle:

22 3.Der Jahresabschluss Zur ständigen Kontrolle Einnahmen Ausgaben Saldo Jahresabschluss (EÜ-Rechnung) , , ,62 Einnahmen Ausgaben Vereinsergebnis , ,93 Saldo 6.569,62 Bestand per d. J. Barkasse: Konto: ,43 Im Kontostand enthalten sind: A) Betriebsmittelrücklagen 2.500,00 B) Zweckgebundene Rücklagen 1. Vereinsbus 6.000,00 2. Die Umsatzsteuer wurde nicht berücksichtigt. Die meisten Vereine können mit Bruttobeträgen arbeiten, da sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Vereine, die jedoch steuerpflichtige Umsätze (über EUR) erzielen oder sie haben optiert, tragen die jeweiligen Nettobeträge ein und müssen die gezahlte sowie erstattete Umsatzsteuer in den entsprechenden Bereichen gesondert aufführen. Dazu müssten neue Zeilen angelegt werden. Quelle:

23 3. Der Jahresabschluss Schema eines Kassenprüfungsberichtes Namen der Kassenprüfer... Prüfungszeitraum:... Prüfungsfeststellungen: - Die Anfangs-Vermögensstände sind in der Buchführung nicht/richtig vorgetragen. - Der stichprobenweise Vergleich der Buchungen mit den Belegen ergab folgende/keine Beanstandungen - Die unbaren Geldbestände der Buchführung zum Ende der Rechnungsperiode sind nicht/vollständig durch Bankauszüge nachgewiesen. - Zum... im Kassenbuch ausgewiesene Barbestand wurde uns heute durch den Schatzmeister nicht/vollständig in bar vorgezählt. - Folgende Mängel wurden festgestellt:... Die Kassenprüfer schlagen der Mitgliederversammlung die Entlastung/Nichtentlastung des Schatzmeisters und des Vorstandes vor. Ort. Datum Unterschriften Kassenprüfer Quelle: [Entnommen von]

24 3. Der Jahresabschluss Kassenprüfungsbericht Antrag auf Entlastung des Vorstandes Das Ergebnis der Prüfung kann, wenn sich keine Beanstandungen ergeben haben (was die Regel sein sollte), auch kurz mit folgenden Worten zusammengefasst werden: "Der Jahresabschluss per... wurde von den Kassenprüfern... und... am... geprüft. Am... erfolgte eine stichprobenartige Prüfung der Buchführung in den Räumen der Geschäftsstelle des Vereins. Auskunft haben bereitwillig erteilt... Die Belege der Buchführung werden übersichtlich aufbewahrt. Die Prüfung der Buchungen ergab keine Beanstandungen. Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen daher nach dem Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung den Vorschriften der Vereinssatzung" Da die Mitgliederversammlung nur über ausdrückliche Anträge, nicht aber über bloße Empfehlungen abstimmen kann, empfiehlt es sich, dass die Kassenprüfer bei entsprechendem Ergebnis der Prüfung die Entlastung des Vorstandes nicht lediglich empfehlen, sondern ausdrücklich beantragen. Dieser Antrag ist dann ins Protokoll aufzunehmen. Sodann kann der Vorsitzende oder der jeweilige Versammlungsleiter sogleich abstimmen lassen. Quelle: [Entnommen von]

25 4. Meldungen an das Finanzamt 1. Gründung des Vereins - Anmeldung mit Vordruck KSt-GU 2a, Kopien der Satzung und des Gründungsprotokolls sowie eine Übersicht mit Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Vorstandsmitglieder - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (2015FsEVER101NET) 2. Änderungen müssen innerhalb eines Monats dem Finanzamt mitgeteilt werden (z.b. Zusammensetzung des Vorstandes, Sitz, Ort der Geschäftsleitung, Auflösung des Vereins, Satzungsänderungen, Änderung der Besteuerungsgrundlagen 3. Abgabepflicht von Steuererklärungen (temporär) - Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) jährlich - Körperschaftsteuer - Gem 1 Erklärung [Nachweis der Gemeinnützigkeit] Freistellung erfolgt i.d.r. für 3 Jahre - KSt 1 B [Erklärung der Einkünfte]) jährlich - Umsatzsteuererklärung (Abgabe seit nur noch online, auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten möglich) jährlich steuerpflichtige Umsätze über ,-

26 5. Ausstellen ordnungsgemäßer Zuwendungsbescheinigungen Zuwendungen in Form von 1. Geldspenden 2. Sachspenden Was ist eine Spende? - Freiwilliges Vermögensopfer - Unentgeltlich (keine Gegenseitigkeit, kein Leistungsaustausch) - Geldbetrag tatsächlich geflossen, Gegenstand bei Sachspende auch übereignet - Gilt nur für den gemeinnützigen Bereich (ideeller Bereich, Zweckbetrieb) Spendenbescheinigungen sind 6 Jahre aufzubewahren!

27 5. Ausstellen ordnungsgemäßer Zuwendungsbescheinigungen Zuwendungen in Form von 1. Geldspenden - Hingabe von Geld (Bar) - Überweisung/ Bankeinzug (unbar) Gutschrift auf Bankkonto des/der Begünstigten (Verein, Organisation) - Höhe ist unbegrenzt - Aufwands-/Rückspende: Verzicht auf Aufwandsersatz oder Vergütung (Honorar) 2. Sachspenden - Überlassung von neuen oder gebrauchten Gegenständen (mit dem gemeinen Wert=Verkehrswert) - aus Privat- oder Betriebsvermögen Sache ist neu Nachweis anhand der Einkaufsrechnung Sache ist gebraucht vorsichtige Schätzung, Vergleichswert, Gutachten eines Sachverständigen) >> somit eher kompliziert in der Abwicklung u. U. haftungsträchtig und damit nicht unbedingt zu empfehlen

28 5. Ausstellen ordnungsgemäßer Zuwendungsbescheinigungen Was ist bei Zuwendungen noch zu beachten? "Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die entgangene Steuer ( 10b Absatz 4 EStG, 9 Absatz 3 KStG, 9 Nummer 5 GewStG). Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom BStBl I Seite 884). 52 AO (Abgabenordnung) Abs. 2 regelt das Spenden und Beiträge nur an bestimmte Einrichtungen bzw. Organisationen anerkannt werden

29 5. Ausstellen ordnungsgemäßer Zuwendungsbescheinigungen Für Spenden bis 200 (100 bis ) an einen gemeinnützigen Verein ist ein vereinfachter Spendennachweis zulässig, wobei der Spender seine Spende wie folgt nachzuweisen hat: durch einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung der Bank Aus der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Abgestempelte Durchschriften eines Überweisungsbelegs werden lt. > OFD Stuttgart < vom Finanzamt nicht als Buchungsbestätigung anerkannt. Der Spender hat den Nachweis durch einen Kontoauszug erbringen. In den Fällen, in denen der Spender kein Konto bei der betreffenden Bank unterhält, genügt weiterhin der Bareinzahlungsbeleg der Bank mit dem Aufdruck "Zahlung erfolgt". zusätzlich durch einen vom Verein erstellten Beleg, auf dem der steuerbegünstigte Zweck, die Angabe über die Körperschaftsteuerbefreiung des Empfängers und die Angabe, ob es sich um eine Spende oder um einen ggf. nicht begünstigten Mitgliedsbeitrag handelt, aufgedruckt sind.

30 6. Klären von Fragen Weitere Fragen zu? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Die Kasse stimmt - Grundlagen der Buchführung für kleine Vereine / Friedrich Pflüger /

60 Chancen und Grenzen der Gemeinnützigkeit

60 Chancen und Grenzen der Gemeinnützigkeit 60 Chancen und Grenzen der Gemeinnützigkeit Dieser Dreijahresrhythmus gilt aber nur für Vereine, die sich wirklich nur auf die gemeinnützigen Tätigkeiten beschränken. Tun sie das nicht und entfalten sie

Mehr

Mustersatzung (gemeinnütziger Verein)

Mustersatzung (gemeinnütziger Verein) Mustersatzung (gemeinnütziger Verein) 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e. V. 3. Der Sitz des Vereins ist 2 Zweck

Mehr

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken

Mehr

Übungsleiter und Spendenrecht

Übungsleiter und Spendenrecht V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Übungsleiter und Spendenrecht Möglichkeiten der Durchführung Anlagen: Download Zuwendungsbestätigungen Muster Zuwendungsbestätigungen (Geld) Muster Vereinbarung

Mehr

Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche

Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche Anlagen: 3 Nr. 26a EStG = 500 - Muster Vereinbarung mit dem Spender - Muster Negativerklärung des Spenders - Download Zuwendungsbestätigungen - Muster Zuwendungsbestätigung

Mehr

1. Rosbacher Vereinsforum

1. Rosbacher Vereinsforum UFFELN & OECHLER Rechtsanwalt - Diplom-Kauffrau (in Kooperation) 1. Rosbacher Vereinsforum Grundlagen des Vereins- und Vereinssteuerrechts 14. Mai 2012 1 Agenda 1. Buchhaltung eines gemeinnützigen Vereins

Mehr

Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen

Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Elda Wolf-Klemm Diplom-Finanzwirtin (FH) Gründung Gründungsversammlung Einigung der Gründer über die Vereinssatzung

Mehr

VEREINSBESTEUERUNG. Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun?

VEREINSBESTEUERUNG. Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun? VEREINSBESTEUERUNG 2010 Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun? Steuerliche Unterscheidungen im gemeinnützigen eingetragenen Verein Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher

Mehr

Finanzamt Bergheim Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen

Finanzamt Bergheim Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.03.2013 unter anderem: Erhöhung des Steuerfreibetrages (sog. Übungsleiterpauschale)

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale

Mehr

Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf

Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, 88326 Aulendorf Tel: 07525 9203 0 E-Mail: info@vogler-baier.de www.vogler-baier.de Voraussetzungen:

Mehr

Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt

Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt Leipziger Straße 1 98617 Meiningen Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt 24.03.2011 Folie: 1 Inhalt I. Gemeinnützigkeit II. Spendenrecht III. Körperschaft-/Gewerbesteuer IV. Umsatzsteuer

Mehr

Einnahmen Überschuss Rechnung 01. Januar 2016 bis 31. Dezember INIGEM e. V. Initiative Gemeinnützigkeit

Einnahmen Überschuss Rechnung 01. Januar 2016 bis 31. Dezember INIGEM e. V. Initiative Gemeinnützigkeit Einnahmen Überschuss Rechnung 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 INIGEM e. V. Initiative Gemeinnützigkeit Inhalt Rechtliche Grundlagen und wirtschaftliche Verhältnisse... 3 Gründung... 3 Steuerliche

Mehr

Kassier oder Kassenwart im Verein. Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt

Kassier oder Kassenwart im Verein. Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt Kassier oder Kassenwart im Verein Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt Bei der Veranstaltung ist die Frage aufgetaucht, wie die Einnahmen einer GbR bei den beteiligten Vereinen

Mehr

Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Siedlungswasserwirtschaft an der TU Dresden e.v.

Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Siedlungswasserwirtschaft an der TU Dresden e.v. Satzung der Gesellschaft zur Förderung der Siedlungswasserwirtschaft an der TU Dresden e.v. vom 22.10.2014 Seite 2 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen "Gesellschaft zur Förderung

Mehr

Hessisches Ministerium der Finanzen. Gemeinnützige Vereine und Steuern

Hessisches Ministerium der Finanzen. Gemeinnützige Vereine und Steuern Hessisches Ministerium der Finanzen Hessisches Ministerium der Finanzen Gemeinnützige Vereine und Steuern Überblick 1. Zahlungen an Mitglieder 2. Spendenrecht 3. Mittelverwendung 4. Abgabe der Steuererklärung

Mehr

SPENDENORDNUNG Start ggmbh

SPENDENORDNUNG Start ggmbh SPENDENORDNUNG Start ggmbh 1 Grundsätze (1) Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Wertabgaben in Form von Geld oder Sachzuwendungen. (2) Sie werden ohne Ausnahme nur für gemeinnützige Zwecke gemäß

Mehr

"Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig."

Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig. Steuern im Verein Aktuelle Themen 1. Vergütungen an Vorstandsmitglieder Vorstände von Vereinen sind grundsätzlich nach BGB unentgeltlich tätig. Dies ist durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz aufgrund einer

Mehr

Satzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v.

Satzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v. Satzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet reinsberg.er.leben.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt

Mehr

VEREINSSATZUNG. Name und Sitz. 1. Der am gegründete Verein führt folgenden Namen: Letzter Lebenswunsch.

VEREINSSATZUNG. Name und Sitz. 1. Der am gegründete Verein führt folgenden Namen: Letzter Lebenswunsch. VEREINSSATZUNG 1 Name und Sitz 1. Der am 04.12.2017 gegründete Verein führt folgenden Namen: Letzter Lebenswunsch. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung

Mehr

Förder- und Freundeskreis Elliniko SATZUNG

Förder- und Freundeskreis Elliniko SATZUNG Förder- und Freundeskreis Elliniko SATZUNG Hamburg, den 22. November 2013 Seite 1 von 4 SATZUNG FÖRDER- UND FREUNDESKREIS ELLINIKO 1 Name und Sitz Der Verein heißt Förder- und Freundeskreis Elliniko e.

Mehr

S a t z u n g. des Vereins der Freunde und Förderer des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte Osnabrück e. V.

S a t z u n g. des Vereins der Freunde und Förderer des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte Osnabrück e. V. S a t z u n g des Vereins der Freunde und Förderer des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte Osnabrück e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Verein der Freunde und Förderer des Landesbildungszentrums

Mehr

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins

Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins Wie erstellt man eine Satzung für einen gemeinnützigen Verein? Muster: Satzung eines gemeinnützigen Vereins 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen. Er

Mehr

Freunde der Freiburger Straßenbahn e.v. Vereinssatzung

Freunde der Freiburger Straßenbahn e.v. Vereinssatzung 1 (Name, Sitz) Freunde der Freiburger Straßenbahn e.v. Vereinssatzung zuletzt geändert durch die Mitgliederversammlung am 9. April 2010 Der Verein Freunde der Freiburger Straßenbahn e. V. mit Sitz in Freiburg

Mehr

Satzung der Paul Schatz Gesellschaft e. V. beschlossen in der Mitgliederversammlung am

Satzung der Paul Schatz Gesellschaft e. V. beschlossen in der Mitgliederversammlung am Satzung der Paul Schatz Gesellschaft e. V beschlossen in der Mitgliederversammlung am 25.11.2011 1 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Paul Schatz Gesellschaft e.v.". Er hat seinen

Mehr

Diözesanvertreterversammlung Trier 13. April 2013 in Alken. Steuerliche Besonderheiten bei Schützenbruderschaften

Diözesanvertreterversammlung Trier 13. April 2013 in Alken. Steuerliche Besonderheiten bei Schützenbruderschaften Diözesanvertreterversammlung Trier 13. April 2013 in Alken Steuerliche Besonderheiten bei Schützenbruderschaften Ralf Heinrichs Bundesgeschäftsführer Gemeinnützigkeit Voraussetzungen 1. Verein (unerheblich

Mehr

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.v.

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.v. Deutsche LebensRettungsGesellschaft e.v. Gliederung GliederungsNr. DLRG Ortsgruppe Oranienburg e. V. 1700602 Abschlussbogen per 31. Dezember 2018 Einnahme/Überschussrechnung für das Kalenderjahr Seite

Mehr

Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade

Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, 46286 Dorsten-Rhade 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Städtische KiTa Rhade e.v.". 2. Er wurde

Mehr

Satzung der Stiftung Karl Mustermann

Satzung der Stiftung Karl Mustermann Präambel Mit dem Treuhandvertrag vom.. werden Karl Mustermann und die Bürgerstiftung Norden die unselbständige Stiftung errichten. Stiftung Karl Mustermann Die Stiftung wird den Namen Stiftung Karl Mustermann

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule Petersdorf

Satzung des Fördervereins der Grundschule Petersdorf Satzung des Fördervereins der Grundschule Petersdorf 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der am 14.04.2015 gegründete Verein führt den Namen: Förderverein der Grundschule Petersdorf. (2) Er hat seinen Sitz:

Mehr

Spendenrecht. Steuerliche Anforderungen an Spendenbescheinigung und Aufwandsspende

Spendenrecht. Steuerliche Anforderungen an Spendenbescheinigung und Aufwandsspende Spendenrecht Steuerliche Anforderungen an Spendenbescheinigung und Aufwandsspende Was sind Spenden? Freiwillige Leistungen unentgeltlich Für den ideellen/steuerbegünstigten Bereich Maximal 20 % des Gesamtbetrags

Mehr

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. VEREINSSATZUNG Elterninitiative Sonnenschein e.v. Neufassung I 29.03.2012 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz Satzung der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am 07.12.2006 in Altena. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt nachdem er mit Eintragung am 08.10.1963 die Bezeichnung Lennetaler

Mehr

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.v.

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.v. Deutsche LebensRettungsGesellschaft e.v. Gliederung GliederungsNr. Ortsgruppe Gresaubach e.v. 1108014 Abschlussbogen per 31. Dezember 2015 Einnahme/Überschussrechnung für das Kalenderjahr Seite 2 von 6

Mehr

Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v.

Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v. Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v. 1 Sitz und Name Der Vereinssitz ist Dortmund. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein führt den Namen NRW Landesbüro Freie Darstellende

Mehr

Vereinssatzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins

Vereinssatzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins Vereinssatzung 1 Name und Sitz 1. Der am 25. Februar 2018 gegründete Verein führt folgenden Namen: frankie-hilft e.v. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Ab dem Zeitpunkt der

Mehr

Besteuerung von Sportvereinen

Besteuerung von Sportvereinen Besteuerung von Sportvereinen Informationsveranstaltung in der Landessportschule Bad Blankenburg am 14.11.2016 Der Verein Definition Rechtsfähiger Verein (im Vereinsregister eingetragen = e.v.) Nicht für

Mehr

Satzung Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen. Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen

Satzung Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen. Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen Satzung Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen 1 (Name, Sitz) 1. Der Verein führt den Namen: Freunde der Residenzstadt Königs Wusterhausen 2. Der Sitz des Vereins ist Königs Wusterhausen 3. Er soll

Mehr

Satzung des Weltladen Alzenau e.v.

Satzung des Weltladen Alzenau e.v. Satzung des Weltladen Alzenau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Der Verein nennt sich Weltladen Alzenau. Sitz des Vereins ist Alzenau. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Er soll in das

Mehr

1Name und Sitz. 2 Zweck und Ziele

1Name und Sitz. 2 Zweck und Ziele 1Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Förderkreis BWL-Brücke zwischen Wirtschaft und Lehre der Fachhochschule Koblenz e.v." Der Sitz des Vereins ist Koblenz. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Mehr

AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT

AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT Flüchtlingshilfe 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 2 Flüchtlingshilfe Die wichtigsten Erleichterungsregelungen (01.08.2015

Mehr

S A T Z U N G des Vereins Kinder- und Jugenderholungszentrum Am Filzteich e. V.

S A T Z U N G des Vereins Kinder- und Jugenderholungszentrum Am Filzteich e. V. S A T Z U N G des Vereins Kinder- und Jugenderholungszentrum Am Filzteich e. V. 1 NAME UND SITZ Der Verein führt den Namen Kinder- und Jugenderholungszentrum,Am Filzteich e. V. Er hat seinen Sitz in Schneeberg

Mehr

Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v.

Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v. Satzung Des Fördervereins der Josefschule e.v. Stand: 10.09.1996 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein der Josefschule Ahaus e.v. und hat seinen Sitz in 48683 Ahaus, Kampstraße 10. Er

Mehr

Künstlerkolonie Fichtelgebirge e.v.

Künstlerkolonie Fichtelgebirge e.v. Künstlerkolonie Fichtelgebirge e.v. 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen "Künstlerkolonie Fichtelgebirge". 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e. V. 3.

Mehr

Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v.

Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v. Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz Förderverein der Christian-Heinrich-Zeller-Schule Karsau e.v.. Der Sitz des Vereins ist Rheinfelden (Karsau).

Mehr

natur.kindergarten.rottal-inn e.v.

natur.kindergarten.rottal-inn e.v. Informationen und Nachweise für Spenden und Zuwendungen Allgemeines Der Verein Naturkindergarten Rottal-Inn e.v. freut sich immer über Geld- und Sachspenden und ist als gemeinnütziger Verein in der Lage

Mehr

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. (In der Fassung vom 9. März 2005) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 3 Finanzierung...

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel: Die Besteuerung von Sportvereinen 1 A) Allgemeines 1 B) Vereinsformen 2 I. Rechtsfähiger Verein 3 II. Nichtrechtsfähiger Verein 3 III. Regionale Untergliederungen 4 IV.

Mehr

Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN

Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN Satzung LUDWIG - ERHARD - STIFTUNG BONN 1 Name, Rechtsform und Sitz Der Verein führt den Namen Ludwig-Erhard-Stiftung e.v. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und ist in das Vereinsregister

Mehr

Die Ehrenamtspauschale. nach 3 Nr. 26a EStG

Die Ehrenamtspauschale. nach 3 Nr. 26a EStG Die Ehrenamtspauschale nach 3 Nr. 26a EStG und ihre Anwendung im gemeinnützigen Verein Steuerberater Reinhard Take TAKE MARACKE & PARTNER www.take-maracke.de Allgemeines Während bis 2006 lediglich die

Mehr

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v.

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v. Satzung für den Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

des Vereins zur Förderung des Sports, der Jugend und Altenhilfe des öffentlichen Gesundheitswesens durch Erhaltung des Freibades Rückersdorf

des Vereins zur Förderung des Sports, der Jugend und Altenhilfe des öffentlichen Gesundheitswesens durch Erhaltung des Freibades Rückersdorf des Vereins zur Förderung des Sports, der Jugend und Altenhilfe des öffentlichen Gesundheitswesens durch Erhaltung des Freibades Rückersdorf 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung

Mehr

Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v.

Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. (2) Sitz des Vereins ist Darmstadt. Er ist im Vereinsregister des

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.)

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.) Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Fußballabteilung SV Kasing (e. V.) 2. Er hat seinen Sitz in Kasing und wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Ingolstadt

Mehr

Satzung des Fördervereins der Christian-Reichart-Grundschule Erfurt e. V.

Satzung des Fördervereins der Christian-Reichart-Grundschule Erfurt e. V. Satzung des Fördervereins der Christian-Reichart-Grundschule Erfurt e. V. (beschlossen in der Mitgliederversammlung am 12. November 2014) 1 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Förderverein der

Mehr

Muster einer Überschussermittlung Bestand der Rücklagen und Vermögenszuführungen

Muster einer Überschussermittlung Bestand der Rücklagen und Vermögenszuführungen Muster einer Überschussermittlung Bestand der Rücklagen und Vermögenszuführungen A. Ideeller Tätigkeitsbereich I. Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben (01.01. bis 31.12.20..) Beitragseinnahmen

Mehr

Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord.

Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord. Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord. 2. Er hat seinen Sitz in Mühbrook und ist beim Amtsgericht

Mehr

Förderverein Krankenhaus Waldfriede e.v. Satzung

Förderverein Krankenhaus Waldfriede e.v. Satzung Förderverein Krankenhaus Waldfriede e.v. Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Krankenhaus Waldfriede e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister

Mehr

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen S A T Z U N G Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen. 2. Der

Mehr

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz. (1) Der am gegründete Verein trägt den Namen Förderkreis der Evangelischen Stiftung Alsterdorf.

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz. (1) Der am gegründete Verein trägt den Namen Förderkreis der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. S A T Z U N G 1 Name und Sitz (1) Der am 22.10.1975 gegründete Verein trägt den Namen Förderkreis der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. (2) Der Verein wurde am 17.12.1975 unter der Nr. 69 VR 8385 in das

Mehr

Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015

Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015 Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015 1 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein-

Mehr

Vereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v.

Vereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v. Vereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v. beschlossen in der Gründungsversammlung vom 24. März 2016, 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Gröbenbachschule. Er soll

Mehr

Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung

Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Klaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage

Klaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage Klaus Rauch/Martin Eichhorst Steuern in der Sozialwirtschaft - Steuern und Gemeinnützigkeit 2. Auflage B 371626 Seite I. GRUNDLAGEN DES STEUERRECHTS 12 1. BEGRIFFSABGRENZUNGEN UND -BESTIMMUNGEN 12 2. EINTEILUNG

Mehr

Satzung des Vereins Deutsch-Albanischer Verein für Kultur, Jugend und Sport,,Pavarësia

Satzung des Vereins Deutsch-Albanischer Verein für Kultur, Jugend und Sport,,Pavarësia Satzung des Vereins Deutsch-Albanischer Verein für Kultur, Jugend und Sport,,Pavarësia 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Deutsch-Albanischer Verein für Kultur, Jugend und Sport

Mehr

Satzung des Vereins Deutsch-Albanischer Verein für Kultur, Jugend und Sport.,,Pavarësi

Satzung des Vereins Deutsch-Albanischer Verein für Kultur, Jugend und Sport.,,Pavarësi Satzung des Vereins Deutsch-Albanischer Verein für Kultur, Jugend und Sport,,Pavarësi 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Deutsch-Albanischer Verein für Kultur, Jugend und Sport

Mehr

- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Satzung der... 1 Name, Rechtsform, Sitz

- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Satzung der... 1 Name, Rechtsform, Sitz - 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Erläuterungen hierzu unter Allgemeines: Die Stiftungssatzung Soll die Stiftung nicht nur gemeinnützige Zwecke verfolgen, sondern

Mehr

Bekanntmachung zu Änderungen im Spendenrecht

Bekanntmachung zu Änderungen im Spendenrecht Spendenrecht 131.00 Bekanntmachung zu Änderungen im Spendenrecht vom 22. November 2008 (ABl. 2008 S. 237) Spendenrecht hier: Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen 1Im Oktober 2007 ist das Gesetz zur

Mehr

Satzung QUAD/ATV Crew Giessen (gemeinnütziger Verein)

Satzung QUAD/ATV Crew Giessen (gemeinnütziger Verein) Satzung QUAD/ATV Crew Giessen (gemeinnütziger Verein) 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen Quad/ATV Crew Giessen 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e.

Mehr

Satzung. (Stand: August 2011) der. Stiftung der Gemeinde Lemwerder. Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr. Stiftung der Gemeinde Lemwerder

Satzung. (Stand: August 2011) der. Stiftung der Gemeinde Lemwerder. Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr. Stiftung der Gemeinde Lemwerder Satzung (Stand: August 2011) der Stiftung der Gemeinde Lemwerder 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung der Gemeinde Lemwerder (2) Die Stiftung ist eine rechtsfähige

Mehr

Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom )

Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom ) 1 Name und Sitz Förderverein FC Königsfeld e.v. Satzung (neue Fassung Entwurf vom 24.04.19) a) der Verein führt den Namen: Förderverein des Fußballclubs Königsfeld e.v. b) Er hat seinen Sitz in Königsfeld.

Mehr

Satzung Inhaltsverzeichnis

Satzung Inhaltsverzeichnis Satzung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 3 5 Ende der Mitgliedschaft...

Mehr

SV Klausdorf 1900 e.v. Satzung

SV Klausdorf 1900 e.v. Satzung Name und Sitz des Vereins SV Klausdorf 1900 e.v. Satzung 1 1. Der Verein trägt den Namen: SV Klausdorf 1900 e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist 15838 Am Mellensee, Land Brandenburg. 3. Das Geschäftsjahr ist

Mehr

Satzung. Heimatverein Löbersdorf 05 e.v.

Satzung. Heimatverein Löbersdorf 05 e.v. Satzung Heimatverein Löbersdorf 05 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Heimatverein Löbersdorf 05 e.v. 2. Der Heimatverein Löbersdorf 05 e.v. mit Sitz in Löbersdorf verfolgt

Mehr

Satzung. 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe"

Satzung. 1. Der Verein führt den Namen südsee Kinder- und Jugendhilfe Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe" 2. Der Verein hat seinen Sitz in Seeshaupt und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 3. Das

Mehr

Satzung für den Förderverein der katholischen Grundschule Agathaberg

Satzung für den Förderverein der katholischen Grundschule Agathaberg Satzung für den Förderverein der katholischen Grundschule Agathaberg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der katholischen Grundschule Agathaberg e.v. Er wird von den

Mehr

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister

Mehr

S a t z u n g. Historischer Verein Schutterwald e. V.

S a t z u n g. Historischer Verein Schutterwald e. V. S a t z u n g Historischer Verein Schutterwald e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Historischer Verein Schutterwald e. V. Er ist in das Vereinsregister (Amtsgericht Offenburg)

Mehr

Verein zur Förderung der Ausbildung im Pferdesport und zur Pflege von Kulturwerten beim Staatlichen Haupt- und Landgestüt Marbach a. d.

Verein zur Förderung der Ausbildung im Pferdesport und zur Pflege von Kulturwerten beim Staatlichen Haupt- und Landgestüt Marbach a. d. 1 Verein zur Förderung der Ausbildung im Pferdesport und zur Pflege von Kulturwerten beim Staatlichen Haupt- und Landgestüt Marbach a. d. Lauter 1 Name, Sitz des Vereins Der am 8. Juni 1972 gegründete

Mehr

Satzung Fluchtraum Bremen e.v.

Satzung Fluchtraum Bremen e.v. Satzung Fluchtraum Bremen e.v. 1 Name 1. Der Verein führt den Namen Fluchtraum Bremen e.v. 2. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Er hat seinen Sitz in Bremen und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Vereinszweck,

Mehr

Wirtschaftliche Betätigung von nichtwirtschaftlichen Vereinen

Wirtschaftliche Betätigung von nichtwirtschaftlichen Vereinen Merkblatt Wirtschaftliche Betätigung von nichtwirtschaftlichen Vereinen Stand: Juli 2012 Ansprechpartner: Kathleen Spranger (0371) 6900-1122 (0371) 6900-191122 sprangerk@chemnitz.ihk.de Karla Bauer (03741)

Mehr

Deutsch-Türkischer Verein zur Förderung des Behindertensports

Deutsch-Türkischer Verein zur Förderung des Behindertensports SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Deutsch-Türkischer Verein zur Förderung des Behindertensports nach der Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz e.v.. 2. Der

Mehr

Förderverein Dorfkirche Wegendorf e.v.

Förderverein Dorfkirche Wegendorf e.v. Satzung des Fördervereins Dorfkirche Wegendorf e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Dorfkirche Wegendorf" und ist seit dem 29.06.2009 unter dem Aktenzeichen VR 5562

Mehr

Tischtennisverein Stirpe Oelingen e.v. Satzung. 1 Name, Sitz und Zweck

Tischtennisverein Stirpe Oelingen e.v. Satzung. 1 Name, Sitz und Zweck Satzung 1 Name, Sitz und Zweck Der Tischtennisverein Stirpe-Oelingen e.v. mit Sitz in Bohmte, Ortsteil Stirpe-Oelingen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts

Mehr

Satzung. Förderverein des Lions Club Langen-Pipinsburg e. V. Inhaltsverzeichnis

Satzung. Förderverein des Lions Club Langen-Pipinsburg e. V. Inhaltsverzeichnis Satzung Förderverein des Lions Club Langen-Pipinsburg e. V. Inhaltsverzeichnis Seite 1 [Name, Sitz und Zweck des Vereins]... 2 2 [Tätigkeit des Vereins]... 3 3 [Mitgliedschaft]... 3 4 [Finanzierung, Beiträge]...

Mehr

Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V.

Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V. Satzung für den Förderverein des CVJM Göttingen e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein CVJM Göttingen e. V. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister des zuständigen

Mehr

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und für soziale Einrichtungen

S A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und für soziale Einrichtungen S A T Z U N G Verein Lichtblicke für Menschen in Not und für soziale Einrichtungen 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Lichtblicke für Menschen in Not und für soziale Einrichtungen.

Mehr

Satzung: Schwalmtaler Bündnis für Familie e.v.

Satzung: Schwalmtaler Bündnis für Familie e.v. Satzung: Schwalmtaler Bündnis für Familie e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Schwalmtaler Bündnis für Familie e.v., hat seinen Sitz in Schwalmtal und ist in das zuständige Vereinsregister

Mehr

Verein der Freunde und Förderer der Kreismusikschule Nordhausen e.v. Satzung. 1 Name und Sitz

Verein der Freunde und Förderer der Kreismusikschule Nordhausen e.v. Satzung. 1 Name und Sitz Verein der Freunde und Förderer der Kreismusikschule Nordhausen e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen, Verein der Freunde und Förderer der Kreismusikschule Nordhausen e.v Der Verein hat

Mehr

Die folgende Satzung ersetzt die zuletzt gültige Vereinssatzung vom

Die folgende Satzung ersetzt die zuletzt gültige Vereinssatzung vom Vereinssatzung Die folgende Satzung ersetzt die zuletzt gültige Vereinssatzung vom 24.08.2000. 1 Name, Gründung, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "", hat seinen Sitz in 59939 Olsberg-Bigge, Bruchstraße

Mehr

Satzung des Vereins Kronsbären

Satzung des Vereins Kronsbären Satzung des Vereins Kronsbären 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kronsbären. Der Verein soll als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

S A T Z U N G (Stand: )

S A T Z U N G (Stand: ) 1 S A T Z U N G (Stand: 11.05.1984) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Seehaus-Verein für Rechtsanwälte und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt

Mehr

Er soll mit dem Zusatz "e. V." in das Vereinsregister des zuständigen. 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke

Er soll mit dem Zusatz e. V. in das Vereinsregister des zuständigen. 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke Förderverein der Grundschule Taching e. V. V e r e i n s s a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein Grundschule Taching Er soll mit dem Zusatz "e. V." in das

Mehr

Satzung der Evangelischen Kirchenstiftung Kehl

Satzung der Evangelischen Kirchenstiftung Kehl Satzung der Evangelischen Kirchenstiftung Kehl 1 Name, Rechtsform und Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Evangelische Kirchenstiftung Kehl. (2) Sie ist eine rechtsfähige, kirchliche Stiftung des bürgerlichen

Mehr

Übersicht Spenden. Quelle: Steuertipps für Vereine vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen

Übersicht Spenden. Quelle: Steuertipps für Vereine vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen Übersicht Spenden Quelle: Steuertipps für Vereine vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen I. Spendenbegriff Vorbemerkungen Gemeinnützige Vereine können für Zuwendungen, die zur Förderung des gemeinnützigen

Mehr

STIFTUNG PREUSSISCHE SEEHANDLUNG

STIFTUNG PREUSSISCHE SEEHANDLUNG Präambel Das Land Berlin, vertreten durch den Senator für Kulturelle Angelegenheiten, errichtete anlässlich der Liquidation der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) - gegründet am 14. Oktober 1772 - unter

Mehr

Satzung. 2 Tätigkeit der Gesellschaft Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Satzung. 2 Tätigkeit der Gesellschaft Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Satzung der Gesellschaft der Freunde der Handelshochschule Leipzig e.v. vom 25.04.1997 zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.4.2009 1 Name, Zweck, Sitz und Geschäftsjahr Die

Mehr