Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf
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1 Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf Tel: info@vogler-baier.de
2 Voraussetzungen: Steuerbegünstigte(r) Zweck(e)» Förderung der Allgemeinheit (grundsätzliche keine Beschränkung) ( 52 AO )» Selbstlosigkeit (nicht eigenwirtsch. Zwecke, kein Verlustausgleich im WGB, kein Geld horten ) ( 55 AO )» Ausschließlichkeit (nur Satzungszwecke dürfen verfolgt werden) ( 56 AO )» Unmittelbarkeit(muss Zwecke selbst erfüllen) ( 57 AO )» Satzung ( AO)
3 Steuerliche Unterscheidungen im eingetragenen Verein Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb (steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Erbschaften Kosten der Mitgliederpflege und verwaltung, Verbandsbeiträge Zinserträge, Mieterträge Gebühren, Instandhaltung Teilnehmerbeiträge Eintrittsgelder/Startgelder Nicht Verkauf Speisen/Getränke Kosten der Veranstaltung Verkauf Speisen, Getränke Beherbergung, Werbung Vereinszeitschrift WEK,Löhne,Druck,Zinsen Keine Steuer Keine KSt Keine GewSt USt-frei nach 4 UStG oder bei Option 7/19% Keine KSt Keine GewSt USt 7% wenn nicht befreit nach 4 UStG oder 19 UStG KSt, GewSt, wenn Umsatz über und Gewinn über USt regelmäßig 19 % wenn nicht 19 UStG
4 Ideeller Bereich Zweckbetrieb (steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) Sportliche Veranstaltungen Zweckbetriebsgrenze: » Eintritts- oder Startgelder sportliche Veranstaltungen» Sportkurse für Mitglieder und Nichtmitglieder» Sportreisen (sportlicher Teil im Vordergrund)» Ablösezahlungen (Bei unbezahlten Sportlern)
5 Ideeller Bereich Zweckbetrieb (steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) Bezahlter Sportler 1. Sportler des Verein ~ erhält unabhängig von der sportlichen Betätigung, quasi als Werbeträger ein monatliches Entgelt welches mehr als eine Aufwandsentschädigung darstellt (400 /Monat = maximale Pauschale) 2. Vereinsfremder Sportler ~erhält für bestimmte Veranstaltungen des Vereins mehr als eine Aufwandsentschädigung
6 Zweckbetrieb (steuerfreier Ideeller wirtschaftlicher Bereich Geschäftsbetrieb) Optionsmöglichkeiten ( 67a Abs. 2/3 AO) Umsatz bis 45 T Umsatz über 45 T Ohne bezahlte Sportler mit bezahlten Sportlern mit bezahlten Sportlern Ohne bezahlte Sportler Option! Option Zweckbetrieb Steuerpflichtiger wgb Zweckbetrieb
7 Zweckbetrieb (steuerfreier Ideeller wirtschaftlicher Bereich Geschäftsbetrieb)!! Optionsmöglichkeiten ( 67a Abs. 2/3 AO) Verzicht auf die Zweckbetriebsgrenze: Alle Veranstaltungen ohne bezahlte Sportler sind im Zweckbetrieb Möglichkeit zur Verrechnung von Verlusten aus Sportveranstaltungen mit Gewinnen aus anderen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Wegfall von Pauschalen, Umsatzsteuervorteilen und ÜL- Vergütungen Achtung! Die Option bindet den Verein für 5 Jahre!
8 » Gewinnpauschalierungen Altmaterialsammlungen Werbung Altpapier Altmaterial Trikot Broschüren Gewinn = 5 % der Einnahmen (ohne USt) Gewinn = 20 % der Einnahmen (ohne USt) Pauschaler Gewinn = 15 % der Einnahmen (ohne USt) 64 Abs. 5 AO 64 Abs. 5 AO 64 Abs. Nr. 1 AO
9 Möglichkeiten 1 Verein ist Veranstalter, die anderen arbeiten zu: 1 haftet, 1 rechnet ab GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist Veranstalter:2 oder mehrere Vereine bilden eine GbR; diese ist ust.licher Unternehmer, eigene Rechtsperson, rechnet gemeinsam ab und verteilt Überschuss = Einnahme im WGB bei den einzelnen Vereinen. Dort wird nicht Umsatz, sondern Überschuss als Einnahme genommen. Umsatzsteuer wird in GbR versteuert. Tipp: GbR im Vorjahr gründen und in geringem Umfang tätig werden; im nächsten Jahr Fest und Umsatz nicht über , dann ustfrei.
10 Spenden: müssen freiwillig geleistet werden, also z.b. nicht aufgrund eines Strafverfahrens keine Gegenleistung des Vereins für den gemeinnützigen Bereich des Vereins gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamts Beim Spender ggf. Sonderausgaben (Überhang vortragsfähig)
11 Geldspende Spenden: Aufwandsspende Sachspende Mitgliedsbeiträge, wenn nicht 10b Abs. 1 Satz 3 EStG (nicht Sport, Tierzucht, Kleingärtner, Hundesport, Heimatpflege, Brauchtumspflege, Modellflug)
12 » Steuerliche Optimierung des Sponsoring. Sponsor Spende Zuwendungen (Geld, Sachen) Betriebsausgabe Keine bzw. ganz geringe Gegenleistung Verein Konkrete Gegenleistung (z.b. Bande, Trikot) Geringe Gegenleistung (z.b. nicht hervorgehobenes Logo) Ideeller Bereich Wirtsch. GB (19%) Verm.verw. (7/19%)
13 58 Nr. 2 AO Steuerlich unschädliche Betätigungen Die Steuervergünstigung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Nr. 2 Spenden von Vereinen an Vereine (NEU) Mittel eines gemeinnützigen Vereines dürfen teilweise einem anderen gemeinnützigen Verein gespendet werden zur Verwendung in den steuerbegünstigten Bereichen.
14 Spendenbescheinigungen dürfen nur ausgestellt werden, wenn es sich um Spenden im begünstigten Bereich handelt, also nicht im WGB. Gefahr bei Festen/Veranstaltungen: Bsp.: Bäcker spendet Brötchen. Keine Spendenbescheinigung, da WGB Bsp: Bäcker schickt Rechnung für Brötchen. Verein bezahlt. Bäcker spendet Geld zur Unterstützung des Vereins = Spendenbescheinigung! Und Sonderausgabenabzug.
15 Besuchen Sie uns doch auf unserer Homepage: Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf Tel: info@vogler-baier.de
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