Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf"

Transkript

1 Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf Tel: info@vogler-baier.de

2 Voraussetzungen: Steuerbegünstigte(r) Zweck(e)» Förderung der Allgemeinheit (grundsätzliche keine Beschränkung) ( 52 AO )» Selbstlosigkeit (nicht eigenwirtsch. Zwecke, kein Verlustausgleich im WGB, kein Geld horten ) ( 55 AO )» Ausschließlichkeit (nur Satzungszwecke dürfen verfolgt werden) ( 56 AO )» Unmittelbarkeit(muss Zwecke selbst erfüllen) ( 57 AO )» Satzung ( AO)

3 Steuerliche Unterscheidungen im eingetragenen Verein Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb (steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Erbschaften Kosten der Mitgliederpflege und verwaltung, Verbandsbeiträge Zinserträge, Mieterträge Gebühren, Instandhaltung Teilnehmerbeiträge Eintrittsgelder/Startgelder Nicht Verkauf Speisen/Getränke Kosten der Veranstaltung Verkauf Speisen, Getränke Beherbergung, Werbung Vereinszeitschrift WEK,Löhne,Druck,Zinsen Keine Steuer Keine KSt Keine GewSt USt-frei nach 4 UStG oder bei Option 7/19% Keine KSt Keine GewSt USt 7% wenn nicht befreit nach 4 UStG oder 19 UStG KSt, GewSt, wenn Umsatz über und Gewinn über USt regelmäßig 19 % wenn nicht 19 UStG

4 Ideeller Bereich Zweckbetrieb (steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) Sportliche Veranstaltungen Zweckbetriebsgrenze: » Eintritts- oder Startgelder sportliche Veranstaltungen» Sportkurse für Mitglieder und Nichtmitglieder» Sportreisen (sportlicher Teil im Vordergrund)» Ablösezahlungen (Bei unbezahlten Sportlern)

5 Ideeller Bereich Zweckbetrieb (steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) Bezahlter Sportler 1. Sportler des Verein ~ erhält unabhängig von der sportlichen Betätigung, quasi als Werbeträger ein monatliches Entgelt welches mehr als eine Aufwandsentschädigung darstellt (400 /Monat = maximale Pauschale) 2. Vereinsfremder Sportler ~erhält für bestimmte Veranstaltungen des Vereins mehr als eine Aufwandsentschädigung

6 Zweckbetrieb (steuerfreier Ideeller wirtschaftlicher Bereich Geschäftsbetrieb) Optionsmöglichkeiten ( 67a Abs. 2/3 AO) Umsatz bis 45 T Umsatz über 45 T Ohne bezahlte Sportler mit bezahlten Sportlern mit bezahlten Sportlern Ohne bezahlte Sportler Option! Option Zweckbetrieb Steuerpflichtiger wgb Zweckbetrieb

7 Zweckbetrieb (steuerfreier Ideeller wirtschaftlicher Bereich Geschäftsbetrieb)!! Optionsmöglichkeiten ( 67a Abs. 2/3 AO) Verzicht auf die Zweckbetriebsgrenze: Alle Veranstaltungen ohne bezahlte Sportler sind im Zweckbetrieb Möglichkeit zur Verrechnung von Verlusten aus Sportveranstaltungen mit Gewinnen aus anderen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Wegfall von Pauschalen, Umsatzsteuervorteilen und ÜL- Vergütungen Achtung! Die Option bindet den Verein für 5 Jahre!

8 » Gewinnpauschalierungen Altmaterialsammlungen Werbung Altpapier Altmaterial Trikot Broschüren Gewinn = 5 % der Einnahmen (ohne USt) Gewinn = 20 % der Einnahmen (ohne USt) Pauschaler Gewinn = 15 % der Einnahmen (ohne USt) 64 Abs. 5 AO 64 Abs. 5 AO 64 Abs. Nr. 1 AO

9 Möglichkeiten 1 Verein ist Veranstalter, die anderen arbeiten zu: 1 haftet, 1 rechnet ab GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist Veranstalter:2 oder mehrere Vereine bilden eine GbR; diese ist ust.licher Unternehmer, eigene Rechtsperson, rechnet gemeinsam ab und verteilt Überschuss = Einnahme im WGB bei den einzelnen Vereinen. Dort wird nicht Umsatz, sondern Überschuss als Einnahme genommen. Umsatzsteuer wird in GbR versteuert. Tipp: GbR im Vorjahr gründen und in geringem Umfang tätig werden; im nächsten Jahr Fest und Umsatz nicht über , dann ustfrei.

10 Spenden: müssen freiwillig geleistet werden, also z.b. nicht aufgrund eines Strafverfahrens keine Gegenleistung des Vereins für den gemeinnützigen Bereich des Vereins gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamts Beim Spender ggf. Sonderausgaben (Überhang vortragsfähig)

11 Geldspende Spenden: Aufwandsspende Sachspende Mitgliedsbeiträge, wenn nicht 10b Abs. 1 Satz 3 EStG (nicht Sport, Tierzucht, Kleingärtner, Hundesport, Heimatpflege, Brauchtumspflege, Modellflug)

12 » Steuerliche Optimierung des Sponsoring. Sponsor Spende Zuwendungen (Geld, Sachen) Betriebsausgabe Keine bzw. ganz geringe Gegenleistung Verein Konkrete Gegenleistung (z.b. Bande, Trikot) Geringe Gegenleistung (z.b. nicht hervorgehobenes Logo) Ideeller Bereich Wirtsch. GB (19%) Verm.verw. (7/19%)

13 58 Nr. 2 AO Steuerlich unschädliche Betätigungen Die Steuervergünstigung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Nr. 2 Spenden von Vereinen an Vereine (NEU) Mittel eines gemeinnützigen Vereines dürfen teilweise einem anderen gemeinnützigen Verein gespendet werden zur Verwendung in den steuerbegünstigten Bereichen.

14 Spendenbescheinigungen dürfen nur ausgestellt werden, wenn es sich um Spenden im begünstigten Bereich handelt, also nicht im WGB. Gefahr bei Festen/Veranstaltungen: Bsp.: Bäcker spendet Brötchen. Keine Spendenbescheinigung, da WGB Bsp: Bäcker schickt Rechnung für Brötchen. Verein bezahlt. Bäcker spendet Geld zur Unterstützung des Vereins = Spendenbescheinigung! Und Sonderausgabenabzug.

15 Besuchen Sie uns doch auf unserer Homepage: Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf Tel: info@vogler-baier.de

Der Gemeinnützige Sportverein

Der Gemeinnützige Sportverein Regine Weinand Sportliche Veranstaltungen nach 67 a AO Hinweis: Zweckbetriebsgrenze sportl. Veranstaltung wurde ab 2013 von 35.000 auf 45.000 erhöht,. Der Gemeinnützige Sportverein 25.04.2013 Diskussionsthemen

Mehr

VEREINSBESTEUERUNG. Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun?

VEREINSBESTEUERUNG. Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun? VEREINSBESTEUERUNG 2010 Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun? Steuerliche Unterscheidungen im gemeinnützigen eingetragenen Verein Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher

Mehr

Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen

Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Elda Wolf-Klemm Diplom-Finanzwirtin (FH) Gründung Gründungsversammlung Einigung der Gründer über die Vereinssatzung

Mehr

Besteuerung von Sportvereinen

Besteuerung von Sportvereinen Besteuerung von Sportvereinen Informationsveranstaltung in der Landessportschule Bad Blankenburg am 14.11.2016 Der Verein Definition Rechtsfähiger Verein (im Vereinsregister eingetragen = e.v.) Nicht für

Mehr

Sportkongress Kreis Offenbach. Fit für den Vorstand. Vereinsmanagement Steuerberater

Sportkongress Kreis Offenbach. Fit für den Vorstand. Vereinsmanagement Steuerberater Sportkongress Kreis Offenbach Vereinsmanagement 24.03.2018 Fit für den Vorstand Referent: Horst Lienig Steuerberater Stammheimer Straße 35 70435 Stuttgart Telefon (0711) 98 79 02-0 Telefax (0711) 98 78

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale

Mehr

Neues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt

Neues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt Neues für Vereine Diplom Finanzwirt Ludger van Holt Steuerberater Gliederung Allgemeines zum Vereinssteuerrecht Gesetz zur weiteren Steigerung des bürgerlichen Engagements Buchführung Aufzeichungen der

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 7 % Umsatzsteuer im Zweckbetrieb bei vollem Vorsteuerabzug Spendenbescheinigung

Mehr

Sportverein - Steuerberater

Sportverein - Steuerberater Sportverein - Steuerberater Sportvereine im Gemeinnützigkeits tzigkeits- und Steuerrecht Das Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht für Vereine ist höchst kompliziert Die Schonzeit von Seiten der badenwürttembergischen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel: Die Besteuerung von Sportvereinen 1 A) Allgemeines 1 B) Vereinsformen 2 I. Rechtsfähiger Verein 3 II. Nichtrechtsfähiger Verein 3 III. Regionale Untergliederungen 4 IV.

Mehr

Spendenbegriff. Eine Spende ( 10 b Abs. 1 S. 1 EStG) ist eine Ausgabe, die

Spendenbegriff. Eine Spende ( 10 b Abs. 1 S. 1 EStG) ist eine Ausgabe, die Spenden 1x1 Spendenbegriff Eine Spende ( 10 b Abs. 1 S. 1 EStG) ist eine Ausgabe, die freiwillig (ohne rechtliche Verpflichtung) unentgeltlich (es steht keine Gegenleistung gegenüber) an einen gemeinnützigen

Mehr

BDK LV Oberbayern. H. und W. Orendi Steuerberatung. Oktober 2008 Strategieberatung 1

BDK LV Oberbayern. H. und W. Orendi Steuerberatung. Oktober 2008 Strategieberatung 1 Oktober 2008 Strategieberatung 1 Gemeinnützigkeit Steuern Neuerungen Oktober 2008 Strategieberatung 2 Gliederung des Vortrags 1. Erläuterung der steuerlichen Gemeinnützigkeit. 1.1. Voraussetzungen 1.2.

Mehr

Quellenangabe und Bildnachweis Finanzministerium Nordrhein-Westfalen

Quellenangabe und Bildnachweis Finanzministerium Nordrhein-Westfalen Quellenangabe und Bildnachweis Finanzministerium Nordrhein-Westfalen - Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren - Investitionsumlagen - Echte Zuschüsse (Bund, Land, Gemeinde) -Spenden - Verwaltungskosten

Mehr

Vorstandsarbeit besser machen. Holger Wittig-Koppe PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband

Vorstandsarbeit besser machen. Holger Wittig-Koppe PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Vorstandsarbeit besser machen Holger Wittig-Koppe PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Was können wir heute tun? 1. Ein paar Sätze zu meinem Hintergrund und meinem Verband 2. Auch für Vorstände macht es Sinn

Mehr

Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt

Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt Leipziger Straße 1 98617 Meiningen Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt 24.03.2011 Folie: 1 Inhalt I. Gemeinnützigkeit II. Spendenrecht III. Körperschaft-/Gewerbesteuer IV. Umsatzsteuer

Mehr

Kassier oder Kassenwart im Verein. Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt

Kassier oder Kassenwart im Verein. Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt Kassier oder Kassenwart im Verein Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt Bei der Veranstaltung ist die Frage aufgetaucht, wie die Einnahmen einer GbR bei den beteiligten Vereinen

Mehr

Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben

Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben Überschussermittlung 200_ Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben Anlage zur Jahressteuererklärung 200_ /zum Jahresabschluss 200_ des e. V. mit Sitz in, Steuer- Nr. des FA A. Ideeller Tätigkeitsbereich

Mehr

Die Gründung eines Fördervereins Rechtliche und steuerliche Besonderheiten

Die Gründung eines Fördervereins Rechtliche und steuerliche Besonderheiten Die Gründung eines Fördervereins Rechtliche und steuerliche Informationsveranstaltung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. 17. November 2009 Reinhard Take Steuerberater 13.11.2009, 1, TMP

Mehr

Die Besteuerung der Sportvereine. Vortrag Sportkreis HD am Dr. Peter Schlör Steuerberater/Bernhard Braun Vereinsbeauftragter Finanzamt HD

Die Besteuerung der Sportvereine. Vortrag Sportkreis HD am Dr. Peter Schlör Steuerberater/Bernhard Braun Vereinsbeauftragter Finanzamt HD Die Besteuerung der Sportvereine Vortrag Sportkreis HD am 14.10.2013 Dr. Peter Schlör Steuerberater/Bernhard Braun Vereinsbeauftragter Finanzamt HD 1 Das Skript wurde zur Verfügung gestellt von Dipl.-Finanzwirt

Mehr

Muster einer Überschussermittlung Bestand der Rücklagen und Vermögenszuführungen

Muster einer Überschussermittlung Bestand der Rücklagen und Vermögenszuführungen Muster einer Überschussermittlung Bestand der Rücklagen und Vermögenszuführungen A. Ideeller Tätigkeitsbereich I. Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben (01.01. bis 31.12.20..) Beitragseinnahmen

Mehr

Steuerliche Aspekte des Hochschul-Fundraisings. Folie Nr. 1

Steuerliche Aspekte des Hochschul-Fundraisings. Folie Nr. 1 Steuerliche Aspekte des Hochschul-Fundraisings Folie Nr. 1 Abgrenzungskriterien (Spende Sponsoring i.e.s.) Mäzen Spender Sponsor Förderer sind in der Privatpersonen Privatpersonen Unternehmen Regel Stiftungen

Mehr

Klaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage

Klaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage Klaus Rauch/Martin Eichhorst Steuern in der Sozialwirtschaft - Steuern und Gemeinnützigkeit 2. Auflage B 371626 Seite I. GRUNDLAGEN DES STEUERRECHTS 12 1. BEGRIFFSABGRENZUNGEN UND -BESTIMMUNGEN 12 2. EINTEILUNG

Mehr

Die steuerliche Behandlung von sportlichen Veranstaltungen

Die steuerliche Behandlung von sportlichen Veranstaltungen Die steuerliche Behandlung von sportlichen Veranstaltungen Einführung Für sportliche Veranstaltungen besteht in der Regel Steuerpflicht, die abhängig vom Veranstaltungsrahmen, vom Geschäftsbetrieb und

Mehr

Aktuelle Entwicklungen in der Vereinsbesteuerung

Aktuelle Entwicklungen in der Vereinsbesteuerung Aktuelle Entwicklungen in der Vereinsbesteuerung Vortrag beim BLSV e.v. TreffPunkt SportVerein am 24.05.2011 in Weißenburg Referent: Jörg Ammon, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater iovos Steuerberater Wirtschaftsprüfer,

Mehr

60 Chancen und Grenzen der Gemeinnützigkeit

60 Chancen und Grenzen der Gemeinnützigkeit 60 Chancen und Grenzen der Gemeinnützigkeit Dieser Dreijahresrhythmus gilt aber nur für Vereine, die sich wirklich nur auf die gemeinnützigen Tätigkeiten beschränken. Tun sie das nicht und entfalten sie

Mehr

Begrüßung. Martin Gansen. Besteuerung der Vereine

Begrüßung. Martin Gansen. Besteuerung der Vereine Begrüßung Martin Gansen Besteuerung der Vereine (mandantenbezogen) Dienstag, den 27. November 2007 www.steuerberater-gansen.de Man muss die Welt (das Steuerrecht) nicht verstehen, man muss sich darin zurechtfinden

Mehr

Spendenrecht. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer

Spendenrecht. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer Spendenrecht Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer 07.03.2013 1 Anforderungen an die Spende Die einem gemeinnützigen Verein zufließende Spende unterliegt nicht der Besteuerung. Ob der Spender seine Spende

Mehr

Steuern und Finanzen im Verein (Abgabenordnung 51 bis 68)

Steuern und Finanzen im Verein (Abgabenordnung 51 bis 68) Steuern und Finanzen im Verein (Abgabenordnung 51 bis 68) Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Anteilige Personalkosten Löhne und Gehälter, Sozialversicherungen, Aushilflöhne Anteilige Raumkosten Miete

Mehr

Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft

Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft Arne Leifels Forschungszentrum Generationenverträge Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Dresden, 13. September 2013 2 1 Steuerbegünstigte

Mehr

AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT

AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT Flüchtlingshilfe 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 2 Flüchtlingshilfe Die wichtigsten Erleichterungsregelungen (01.08.2015

Mehr

Aktuelles zur Besteuerung von NPO und zum Spendenabzug. Prof. Matthias Alber (Oktober 2018)

Aktuelles zur Besteuerung von NPO und zum Spendenabzug. Prof. Matthias Alber (Oktober 2018) Aktuelles zur Besteuerung von NPO und zum Spendenabzug Prof. Matthias Alber (Oktober 2018) Themen 1. Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit 2. Mittelverwendung nach 55 AO 3. Richtige Übertragung von Vermögen

Mehr

Finanzamt Bergheim Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen

Finanzamt Bergheim Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.03.2013 unter anderem: Erhöhung des Steuerfreibetrages (sog. Übungsleiterpauschale)

Mehr

Vereinsbesteuerung Kompakt

Vereinsbesteuerung Kompakt Vereinsbesteuerung Kompakt von Harald Dauber, Josef Schneider 7., erweiterte und überarbeitete Auflage HDS-Verlag Weil im Schönbuch 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 95554 086 9

Mehr

Das BMBF hat diese Frage mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert.

Das BMBF hat diese Frage mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Anlage Fragen der Gemeinnützigkeit bei INSTI-Erfinderclubs 1. Vermerk 1. Ausgangslage INSTI-Erfinderclubs beantragen regelmäßig die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (insbesondere, um für Zuwendungen ihrer

Mehr

Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis

Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis Kanzlei Dr. Dimitrow Dr. Beate Dimitrow, Steuerberaterin Leipzig, 17. März 2010 Gliederung 1. Was ist ein Bibliotheksfreundeskreis?

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereine und Umsatzsteuer

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereine und Umsatzsteuer Vereine und Umsatzsteuer Überblick 1. Verein als Unternehmer 2. Kleinunternehmer 3. Steuerbefreiungen 4. Vorsteuerabzug 5. Sonstiges 4 Bereiche der Vereinstätigkeit Ideeller Bereich Vermögensverwaltung

Mehr

Der Verein als Steuerzahler? E&R Consult, Bernd Röding

Der Verein als Steuerzahler? E&R Consult, Bernd Röding Der Verein als Steuerzahler? E&R Consult, Ehrenamtspauschale Seite 2 Folie 2 Angemessene Tätigkeitsvergütungen Nicht schädlich sind reine Aufwandsentschädigungen ( Porto, Telefon usw.), Reisekosten, Sitzungsgelder

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 11. Rücklagen das Finanzpolster des Vereins 40 Formen der Rücklagen 40

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 11. Rücklagen das Finanzpolster des Vereins 40 Formen der Rücklagen 40 Vorwort 11 Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten13 Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? 13 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins 21 Vermögensverwaltung 29 Steuerbegünstigter

Mehr

Praktische Buchführung für Vereine

Praktische Buchführung für Vereine Praktische Buchführung für Vereine von Elmar Goldstein, Horst Lienig und Timo Lienig Haufe Gruppe Freiburg München Die Autoren Vorwort Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten Welche Vorteile

Mehr

Rücklagen - das Finanzpolster des Vereins 40 Formen der Rücklagen 40

Rücklagen - das Finanzpolster des Vereins 40 Formen der Rücklagen 40 Vorwort 11 Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten 13 Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? 13 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins 21 Vermögensverwaltung 29 Steuerbegünstigter

Mehr

Verein & Steuern. Baumunk Borcherding Pehl Böker 1

Verein & Steuern. Baumunk Borcherding Pehl Böker 1 Verein & Steuern Baumunk Borcherding Pehl Böker 1 Vorstellung Herward Baumunk Dipl. Betriebswirt Steuerberater vereidigter Buchprüfer Mitglied der Sozietät Baumunk Borcherding Pehl Böker Steuerberater,

Mehr

Steuerfragen für Vereine

Steuerfragen für Vereine Steuerfragen für Vereine Vortrag Volkshochschule Baden-Baden e.v. im Auftrag der Bürgerstiftung Baden-Baden Agenda Gemeinnützigkeit Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lotteriesteuer

Mehr

Besteuerungsverfahren im Skiverein Abgrenzung schlichter Vereinstätigkeit gegenüber der Tätigkeit als Reiseveranstalter 09.11.2012

Besteuerungsverfahren im Skiverein Abgrenzung schlichter Vereinstätigkeit gegenüber der Tätigkeit als Reiseveranstalter 09.11.2012 1 Besteuerungsverfahren im Skiverein Abgrenzung schlichter Vereinstätigkeit gegenüber der Tätigkeit als Reiseveranstalter 09.11.2012 2 Vereinstätigkeit und Steuern a.) Ideelle Vereinstätigkeit (steuerfrei)

Mehr

Besteuerung. der. Vereine

Besteuerung. der. Vereine Besteuerung der Vereine Themenübersicht 1. Die Tätigkeitsbereiche des Vereins 2. Die Steuererklärungspflicht 3. Die satzungsmäßigen Voraussetzungen 4. Der neue Spendenabzug 5. Freibeträge Rechtsform der

Mehr

Gemeinnützigkeit Fluch oder Segen

Gemeinnützigkeit Fluch oder Segen Gemeinnützigkeit Fluch oder Segen Gemeinnützigkeit Fluch oder Segen Agenda I. Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts II. III. Vorteile der Gemeinnützigkeit Nachteile der Gemeinnützigkeit -Allgemein -Formvorschriften

Mehr

Finanzamt Bergheim ein Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen

Finanzamt Bergheim ein Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen ein Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.03.2013 unter anderem: Erhöhung des Steuerfreibetrages (sog. Übungsleiterpauschale)

Mehr

Tätigkeitsbericht. Inhalt

Tätigkeitsbericht. Inhalt Vereine müssen nachweisen, dass sie im Rahmen ihrer tatsächlichen Geschäftsführung die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke auch tatsächlich verfolgen ( 63 Abgabenordnung). Folglich muss sich im widerspiegeln,

Mehr

Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation

Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation Die vier Sphären der steuerbegünstigten Organisation 6 Fragen an Melanie Jakobs EINE INITIATIVE VON In Partnerschaft mit PROJEKTTRÄGER TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE Errichtung und Beratung gemeinnütziger Körperschaften,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Die Autoren 9. Vorwort 10

Inhaltsverzeichnis. Die Autoren 9. Vorwort 10 Die Autoren 9 Vorwort 10 Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten 11 Einführung 11 Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? 11 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins 20 Vermögensverwaltung

Mehr

Finanzen und Steuern in der Vereinsarbeit

Finanzen und Steuern in der Vereinsarbeit Finanzen und Steuern in der Vereinsarbeit am 3. April 2017 in Merseburg 1 Grundvoraussetzungen für die Gemeinnützigkeit von Sportvereinen - Förderung des Sports 52 AO - Förderung der Allgemeinheit 52 AO.

Mehr

Rücklagen - das Finanzpolster des Vereins 37 Formen der Rücklagen 37

Rücklagen - das Finanzpolster des Vereins 37 Formen der Rücklagen 37 Vorwort 9 Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten 11 11 Welche Vorteile hat die Gemeinnützigkeit? 11 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eines Vereins 20 Vermögensverwaltung 27 Steuerbegünstigter

Mehr

Umsatzbesteuerung der Vereine

Umsatzbesteuerung der Vereine Umsatzbesteuerung der Vereine 14.05.2007 Die Umsatzsteuer bei Vereinen (gilt für alle Vereine) Vereine gelten als Unternehmer im Sinne des 2 des Umsatzsteuergesetzes Die Steuer wird nach 19 UStG nicht

Mehr

Einleitung. Was ist Sponsoring? Die steuerliche Vielfalt des Sponsorings. Jens Kesseler IQ Steuerberatungsgesellschaft mbh Leipzig

Einleitung. Was ist Sponsoring? Die steuerliche Vielfalt des Sponsorings. Jens Kesseler IQ Steuerberatungsgesellschaft mbh Leipzig Die steuerliche Vielfalt des Sponsorings Jens Kesseler IQ Steuerberatungsgesellschaft mbh Leipzig Einleitung (Die Arbeitsunterlagen ergeben ohne mündliche Erläuterungen ein unvollständiges Bild. Jede vom

Mehr

LESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner

LESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner Vereinsbesteuerung Prof. Jürgen Werner PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 8. aktualisierte und erweiterte Auflage 2015 Prof. Jürgen Werner Vereinsbesteuerung Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater

Mehr

Deckblatt. Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner

Deckblatt. Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner Deckblatt Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner 1 (1) Basics: Schatzmeister-Checkliste Aktenstruktur (2) Basics: fachlicher Bereich Voraussetzungen Steuervergünstigungen Tätigkeitsbereiche

Mehr

Vereine im Steuerrecht. Umsatzsteuer

Vereine im Steuerrecht. Umsatzsteuer Vereine im Steuerrecht Umsatzsteuer Edgar Oberländer Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: März 2009 Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss

Mehr

Gemeinnützigkeitsrechtliche Aspekte von Verkaufsaktivitäten

Gemeinnützigkeitsrechtliche Aspekte von Verkaufsaktivitäten Vorschläge zu Themenblöcken und Verlauf 1. Grundlagen des Gemeinnützigkeits-(= Steuer-) rechts 2. Konkrete (steuerrechtliche) Bewertung und Zuordnung von Verkaufs-Aktivitäten 3. Steuerrechtliche Überprüfungen

Mehr

Spendenrecht. Steuerliche Anforderungen an Spendenbescheinigung und Aufwandsspende

Spendenrecht. Steuerliche Anforderungen an Spendenbescheinigung und Aufwandsspende Spendenrecht Steuerliche Anforderungen an Spendenbescheinigung und Aufwandsspende Was sind Spenden? Freiwillige Leistungen unentgeltlich Für den ideellen/steuerbegünstigten Bereich Maximal 20 % des Gesamtbetrags

Mehr

Vertiefungsseminar 15. Februar 2019

Vertiefungsseminar 15. Februar 2019 Vertiefungsseminar 15. Februar 2019 Steuerrecht für Vereine Gliederung: I. Rechnungswesen Rechnungslegungsvorschrift Rechnungslegung bei gemeinnützigen Vereinen Gliederung EÜR Grundsätze Unschädliche Beteiligung

Mehr

Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche

Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche Anlagen: 3 Nr. 26a EStG = 500 - Muster Vereinbarung mit dem Spender - Muster Negativerklärung des Spenders - Download Zuwendungsbestätigungen - Muster Zuwendungsbestätigung

Mehr

Oberfinanzdirektion Niedersachsen April Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht

Oberfinanzdirektion Niedersachsen April Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht Oberfinanzdirektion Niedersachsen April 2013 Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht Das Merkblatt richtet sich in erster Linie an Vereine, die die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit anstreben.

Mehr

Diözesanvertreterversammlung Trier 13. April 2013 in Alken. Steuerliche Besonderheiten bei Schützenbruderschaften

Diözesanvertreterversammlung Trier 13. April 2013 in Alken. Steuerliche Besonderheiten bei Schützenbruderschaften Diözesanvertreterversammlung Trier 13. April 2013 in Alken Steuerliche Besonderheiten bei Schützenbruderschaften Ralf Heinrichs Bundesgeschäftsführer Gemeinnützigkeit Voraussetzungen 1. Verein (unerheblich

Mehr

Meisenstraße Garmisch-Partenkirchen. Rechtsformen der Vereine. 07. Mai 2010 Dipl.-Kfm. Uwe Meier, LKM Steuerberatersozietät

Meisenstraße Garmisch-Partenkirchen. Rechtsformen der Vereine. 07. Mai 2010 Dipl.-Kfm. Uwe Meier, LKM Steuerberatersozietät Dipl.-Kfm. Uwe Meier LKM Steuerberatersozietät Meisenstraße 6 82467 Garmisch-Partenkirchen Rechtsformen der Vereine 2 Fiskalische Pflichten des Vorstands Vorstand verantwortlich für die Finanzen des Vereins

Mehr

Workshop 8 Spenden, Steuern, Rechnungslegung: Aktuelle Fragen. Rolf Dittmar, Michael Rudolph Hannover, den

Workshop 8 Spenden, Steuern, Rechnungslegung: Aktuelle Fragen. Rolf Dittmar, Michael Rudolph Hannover, den Workshop 8 Spenden, Steuern, Rechnungslegung: Aktuelle Fragen Hannover, den Seite 2 Inhalt 1. Spenden 2. Besteuerung und Rechnungslegung der verschiedenen Tätigkeitsbereiche eines Vereins 3. Sponsoring

Mehr

Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts

Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Sascha Voigt de Oliveira, Rechtsanwalt / Steuerberater Berlin, 20. Januar 2006 TAX 1 Agenda Einleitung Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts

Mehr

GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN

GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN Die vier Bereiche der Vereinstätigkeit und Gesetzlich zulässige Rücklagenbildung Finanzamt Bitburg-Prüm, Heinz Broy Vortrag Volksbank Eifel - Mitte e.g. am 08.11.2012

Mehr

1. Rosbacher Vereinsforum

1. Rosbacher Vereinsforum UFFELN & OECHLER Rechtsanwalt - Diplom-Kauffrau (in Kooperation) 1. Rosbacher Vereinsforum Grundlagen des Vereins- und Vereinssteuerrechts 14. Mai 2012 1 Agenda 1. Buchhaltung eines gemeinnützigen Vereins

Mehr

Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts

Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Workshop 3 Die wichtigsten Fallstricke für Engagierte und ihre Organisationen Oliver Rohn Rechtsanwalt Justiziar Bundesverband Deutscher Stiftungen 9. März 2018 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Gemeinnützigkeitsrecht. Folie Nr. 1

Gemeinnützigkeitsrecht. Folie Nr. 1 Gemeinnützigkeitsrecht Folie Nr. 1 Gemeinnützige Rechtsformen gemeinnützige Rechtsformen Stiftung ggmbh Verein nicht rechtsfähig rechtsfähig e.v. nicht rechtsfähig Folie Nr. 2 Außersteuerliche Charakteristika

Mehr

Herzlich Willkommen zum Workshop Umsatzsteuern im Sportverein. Umsatzsteuern im Sportverein

Herzlich Willkommen zum Workshop Umsatzsteuern im Sportverein. Umsatzsteuern im Sportverein Herzlich Willkommen zum Workshop Prof. Dr. Dirk Heering (DHP Sportmanagement) Dipl.-Kfm. Uwe Meier, StB (LKM Steuerberatersozietät) 1 Der Verein als Unternehmer?! - Die Umsatzsteuerpflicht Im wirtschaftlichen

Mehr

Tätigkeitsbericht. Inhalt

Tätigkeitsbericht. Inhalt Vereine müssen nachweisen, dass sie im Rahmen ihrer tatsächlichen Geschäftsführung die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke auch tatsächlich verfolgen ( 63 Abgabenordnung). Folglich muss sich im Tätigkeitsbericht

Mehr

Das bietet Ihnen die CD-ROM

Das bietet Ihnen die CD-ROM Das bietet Ihnen die CD-ROM Zusatzinformationen Buchführungs-Glossar die wichtigsten Fachbegriffe Praktische Buchführungshilfe Kontierungs-ABC zum SKR 49 Software Profisoftware Lexware vereinsverwaltung

Mehr

Übungsleiter und Spendenrecht

Übungsleiter und Spendenrecht V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Übungsleiter und Spendenrecht Möglichkeiten der Durchführung Anlagen: Download Zuwendungsbestätigungen Muster Zuwendungsbestätigungen (Geld) Muster Vereinbarung

Mehr

Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht Stand: August 2008

Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht Stand: August 2008 Das Merkblatt richtet sich in erster Linie an Vereine, die die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit anstreben. Es soll Ihnen einen ersten Überblick über das Recht der Gemeinnützigkeit und über das Spendenrecht

Mehr

Förderverein Grundschule Bermaringen. Gründungversammlung. Aula der Grundschule Bermaringen. Donnerstag, , 20:00 Uhr

Förderverein Grundschule Bermaringen. Gründungversammlung. Aula der Grundschule Bermaringen. Donnerstag, , 20:00 Uhr Förderverein Grundschule Bermaringen Gründungversammlung Aula der Grundschule Bermaringen Donnerstag, 21.07.2011, 20:00 Uhr Tagesordnung Gründe Zuwendungen Zuwendungen sind sind steuerlich steuerlich absetzbar

Mehr

Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten

Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten Vereinssteuerrecht: Was Sie zum Thema wissen sollten Einführung Ohne Kenntnis der vereinssteuerrechtlichen Grundlagen ist eine ordnungsmäßige Buchführung im Verein nicht möglich. Aus diesem Grund wird

Mehr

Gemeinnützigkeit 05/2014

Gemeinnützigkeit 05/2014 1 Gemeinnützigkeit 05/2014 01.05.2014 Die aktuell gültigen Formulare zu Spendenbescheinigungen finden Sie unter: http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/service/formulare/sonstige/gemeinnuetzigkeit/index.php

Mehr

Praktische Buchführung für Vereine

Praktische Buchführung für Vereine Praktische Buchführung für Vereine Praxisratgeber für Einsteiger und Profis Bearbeitet von Dipl.-Kfm. Elmar Goldstein, Horst Lienig, Timo Lienig 8. Auflage 2016. Buch mit CD-ROM. 264 S. Softcover ISBN

Mehr

Inhaltsverzeichnis. A. Gemeinnützigkeit B. Spendenrecht C. Haftung D. Lohnsteuer E. Körperschaft-/Gewerbesteuer F. Umsatzsteuer

Inhaltsverzeichnis. A. Gemeinnützigkeit B. Spendenrecht C. Haftung D. Lohnsteuer E. Körperschaft-/Gewerbesteuer F. Umsatzsteuer 1 Inhaltsverzeichnis A. Gemeinnützigkeit B. Spendenrecht C. Haftung D. Lohnsteuer E. Körperschaft-/Gewerbesteuer F. Umsatzsteuer 2 3 VORTEILE DER GEMEINNÜTZIGKEIT ü weitgehende Befreiung von der Körperschaftsteuer

Mehr

Gemeinnützigkeitsrecht in der Abgabenordnung

Gemeinnützigkeitsrecht in der Abgabenordnung Gemeinnützigkeitsrecht in der Abgabenordnung Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung von Vorschriften der Abgabenordnung, die für Vereine wichtig sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass für Vollständigkeit

Mehr

Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht

Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht Steuerabteilung, Referat 302, 301, 303 Körperschaftsteuerrecht, Gewerbesteuerrecht, Umwandlungssteuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Internationales Steuerrecht, Umsatzsteuerrecht 14. April 2014 Merkblatt

Mehr

Einnahmen Überschuss Rechnung 01. Januar 2016 bis 31. Dezember INIGEM e. V. Initiative Gemeinnützigkeit

Einnahmen Überschuss Rechnung 01. Januar 2016 bis 31. Dezember INIGEM e. V. Initiative Gemeinnützigkeit Einnahmen Überschuss Rechnung 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 INIGEM e. V. Initiative Gemeinnützigkeit Inhalt Rechtliche Grundlagen und wirtschaftliche Verhältnisse... 3 Gründung... 3 Steuerliche

Mehr

1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017

1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017 ARBEITSGEMEINSCHAFT BERNIG / FIETKAU Inhaltsverzeichnis 1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017 2. Aktuelles aus der Sozialversicherung zum Jahreswechsel

Mehr

"Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig."

Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig. Steuern im Verein Aktuelle Themen 1. Vergütungen an Vorstandsmitglieder Vorstände von Vereinen sind grundsätzlich nach BGB unentgeltlich tätig. Dies ist durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz aufgrund einer

Mehr

Aktuelles Gemeinnützigkeitsrecht für Vereine

Aktuelles Gemeinnützigkeitsrecht für Vereine Aktuelles Gemeinnützigkeitsrecht für Vereine Referent: Jörg Ammon, WP/StB 1 Ehrenamtsstärkungsgesetz Gesetzgebungsverfahren Referentenentwurf des BMF vom 19.09.2012 Beschluss im Bundeskabinett am 24.10.2012

Mehr

Der (gemeinnützige) Verein und die Steuern

Der (gemeinnützige) Verein und die Steuern Der (gemeinnützige) Verein und die Steuern Unterteilung von Vereinen - eingetragen (e.v., rechtsfähig) oder nicht - für Besteuerung gleich - gemeinnützig oder nicht - wesentliche Unterschiede bei Besteuerung

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Gemeinnützigkeit bei wirtschaftlichen Vereinen Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Gemeinnützigkeit bei wirtschaftlichen Vereinen Deutscher Bundestag WD /17 Gemeinnützigkeit bei wirtschaftlichen Vereinen 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Gemeinnützigkeit bei wirtschaftlichen Vereinen Aktenzeichen: WD 4-3000 047/17 Abschluss der Arbeit: 15. Mai 2017 Fachbereich:

Mehr

Fit im Umgang mit Spenden und Sponsoring? Redner: Steuerberater Heinz Buhlmann Steuerfachangestellte Madeleine Buhlmann

Fit im Umgang mit Spenden und Sponsoring? Redner: Steuerberater Heinz Buhlmann Steuerfachangestellte Madeleine Buhlmann Fit im Umgang mit Spenden und Sponsoring? Redner: Steuerberater Heinz Buhlmann Steuerfachangestellte Madeleine Buhlmann 1 AGENDA 1. Begrüßung und Einführung 2. Spende 3. Sponsoring 4. Spende vs. Sponsoring

Mehr

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)

Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken

Mehr

Der Verein. Zivilrecht / Besteuerung. Überblick

Der Verein. Zivilrecht / Besteuerung. Überblick MERK SCHLARB & PARTNER Partnerschaft mbb Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Der Verein Zivilrecht / Besteuerung Überblick Stand: 29.09.2015 55543 Bad Kreuznach. Bosenheimer Straße 2-4. Telefon

Mehr

Redner: Steuerberater Heinz Buhlmann Lohnbuchhalter Michael Jäger Steuerfachangestellte Madeleine Buhlmann. Steuerrecht und Buchführung im Verein

Redner: Steuerberater Heinz Buhlmann Lohnbuchhalter Michael Jäger Steuerfachangestellte Madeleine Buhlmann. Steuerrecht und Buchführung im Verein Steuerrecht und Buchführung im Verein Redner: Steuerberater Heinz Buhlmann Lohnbuchhalter Michael Jäger Steuerfachangestellte Madeleine Buhlmann 1 AGENDA 1. Begrüßung und Einführung 2. Satzung 3. Buchführung

Mehr

Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht

Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht Das Merkblatt richtet sich in erster Linie an Vereine, die die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit anstreben. Es soll Ihnen einen ersten Überblick über

Mehr

Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner

Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner Deckblatt Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner 1 Tochter-GmbH Für welchen Zweck gründet man eine Tochter GmbH (Beispiele) Ø Ausgliederung umgrenzter Tätigkeiten Ø Durchführung eines jährlichen

Mehr

Beck-Rechtsberater. Vereine und Steuern. Rechnungslegung Besteuerungsverfahren Gemeinnützigkeit- Spenden Ehrenamt

Beck-Rechtsberater. Vereine und Steuern. Rechnungslegung Besteuerungsverfahren Gemeinnützigkeit- Spenden Ehrenamt Beck-Rechtsberater Vereine und Steuern Rechnungslegung Besteuerungsverfahren Gemeinnützigkeit- Spenden Ehrenamt Von Prof. Dr. auo Sauer, Steuerberater, Vizepräsident des Finanzgerichts Nümberg a. D., und

Mehr

Wirtschaftliche Betätigung von nichtwirtschaftlichen Vereinen

Wirtschaftliche Betätigung von nichtwirtschaftlichen Vereinen Merkblatt Wirtschaftliche Betätigung von nichtwirtschaftlichen Vereinen Stand: Juli 2012 Ansprechpartner: Kathleen Spranger (0371) 6900-1122 (0371) 6900-191122 sprangerk@chemnitz.ihk.de Karla Bauer (03741)

Mehr

Sie beantwortet auch gerne Fragen zum Thema "Spenden und Sponsoring".

Sie beantwortet auch gerne Fragen zum Thema Spenden und Sponsoring. Alle Spender erhalten innerhalb von 8 Wochen nach Eingang ihrer Spende beim TV 1886 e.v. Trebur ein Schreiben über den Eingang ihrer Spende verbunden mit einer beigefügten Spendenbescheinigung. Die Abwicklung

Mehr

Beck-Rechtsberater im dtv Vereine und Steuern. Rechnungslegung, Besteuerungsverfahren, Gemeinnützigkeit, Spenden, Ehrenamt

Beck-Rechtsberater im dtv Vereine und Steuern. Rechnungslegung, Besteuerungsverfahren, Gemeinnützigkeit, Spenden, Ehrenamt Beck-Rechtsberater im dtv 5264 Vereine und Steuern Rechnungslegung, Besteuerungsverfahren, Gemeinnützigkeit, Spenden, Ehrenamt von Prof. Dr. Otto Sauer, Franz Luger 6., völlig überarbeitete und erweiterte

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale

Mehr