Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt
|
|
- Margarethe Kruse
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vereinsbesteuerung und Ehrenamt
2 Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer 7 % Umsatzsteuer im Zweckbetrieb bei vollem Vorsteuerabzug Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale 2
3 Voraussetzungen Gemeinnütziger Zweck Förderung der Allgemeinheit Selbstlosigkeit Satzung nach Gesetz + verbindlichem Muster Tatsächliche Geschäftsführung Katalog in 52 AO: vom Schach bis zur Entwicklungszusammenarbeit 3
4 Voraussetzungen Gemeinnütziger Zweck Förderung der Allgemeinheit Selbstlosigkeit Satzung nach Gesetz + verbindlichem Muster Tatsächliche Geschäftsführung Katalog in 52 AO: Förderung der Geselligkeit? 4
5 Voraussetzungen Gemeinnütziger Zweck Förderung der Allgemeinheit Selbstlosigkeit Satzung nach Gesetz + verbindlichem Muster Tatsächliche Geschäftsführung Katalog in 52 AO: Förderung der Geselligkeit? 5
6 Voraussetzungen Gemeinnütziger Zweck Förderung der Allgemeinheit Selbstlosigkeit Satzung nach Gesetz + verbindlichem Muster Tatsächliche Geschäftsführung Offener Personenkreis Beitrag max Aufnahmegebühr max
7 Voraussetzungen Gemeinnütziger Zweck Förderung der Allgemeinheit Selbstlosigkeit Keine Satzung Zuwendung nach an Gesetz Mitglieder + aber: verbindlichem Bewirtung zu besonderen Muster Anlässen, Kostenübernahme von Ausflügen Ehrengaben in üblicher Höhe Tatsächlicher Aufwandsersatz zulässig 7
8 Voraussetzungen Gemeinnütziger Zweck Förderung der Allgemeinheit Selbstlosigkeit Satzung nach Gesetz + verbindlichem Muster Tatsächliche Geschäftsführung Steuertipps für Vereine: Anlage 1 8
9 Voraussetzungen Gemeinnütziger Zweck Förderung der Allgemeinheit Selbstlosigkeit Satzung nach Gesetz + verbindlichem Muster Tatsächliche Geschäftsführung Prüfung durch FA Einnahmen und Ausgabenrechnung Tätigkeitsbericht + Protokoll der Hauptversammlung Tagesordnung der HV genügt nicht! 9
10 4 Tätigkeitsbereiche Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Spende, Beiträge, Erbschaft, Zuschüsse Steuerbefreit (KSt, GewSt, ErbSt) Keine Umsatzsteuer 10
11 4 Tätigkeitsbereiche Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Zinsen, Pacht Gaststätte Steuerbefreit (KSt, GewSt, ErbSt) i.d.r. umsatzsteuerfrei 11
12 4 Tätigkeitsbereiche Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Sportliche, kulturelle Veranstaltungen Zweck kann nur so erreicht werden umsatzsteuerfrei bzw. 7 % 12
13 4 Tätigkeitsbereiche Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Feste, eigene Gaststätte, Werbung Körperschaftsteuer 15 % Gewerbesteuer ca. 13 % Umsatzsteuer 19 %, Vorsteuerabzug 13
14 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Einnahmen über im Jahr Beispiel Vereinsfest Einnahmen Gewinn steuerfrei Körperschaftsteuer Gewerbesteuer wenn Gewinn über wenn Gewerbeertrag über
15 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Körperschaftsteuer Einnahmen über im Jahr Beispiel Vereinsfest Einnahmen Gewinn steuerfrei Alle wig eines Jahres zählen zusammen! (Feste, Basar, Gewerbesteuer Trikotwerbung, Tombola, Gaststätte) wenn Gewinn über Abrechung: wenn Gewerbeertrag Getrennt nach über Einnahmen / Ausgaben 15
16 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Körperschaftsteuer Umsatz Einnahmen über über im Jahr im Jahr Beispiel Vereinsfest Einnahmen Gewinn Gewerbesteuer steuerfrei wenn Gewinn über wenn Gewerbeertrag über
17 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Körperschaftsteuer Umsatz Einnahmen über über im Jahr im Jahr Beispiel Vereinsfest Einnahmen Gewinn Gewerbesteuer steuerpflichtig wenn Gewinn über wenn Gewerbeertrag über
18 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Umsatz Einnahmen Umsatzsteuer: über über andere im Grenzen!! Jahr im Jahr Kleinunternehmer, falls Umsatz Vorjahr Körperschaftsteuer < Gewerbesteuer + Umsatz im laufenden Jahr wenn Gewinn < wenn Gewerbeertrag über keine Umsatzsteuer über
19 Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe 19
20 Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe 20
21 Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe 21
22 Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe falls > / Gewinn zu versteuern! 22
23 Verlustausgleich Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Zweckbetriebe z.b. Vereinsgaststätte 23
24 Rückführung der Verluste Bayerisches Staatsministerium Verlustausgleich innerhalb 12 Monate aus Gewinn wig Darlehen Umlagen 24
25 Verlustausgleich Bayerisches Staatsministerium Rückführung der Verluste in Höhe der Gewinne der letzten 6 Jahre 25
26 Verlustausgleich Rückführung der Verluste aus Anlaufverlusten 3 Jahre 26
27 Mittelverwendung Erhaltene Mittel in 2011 Verwendung für Satzungszwecke bis Zu hohes Vermögen schädlich! Ausnahme: Rücklagen: 27
28 Investitionsrücklagen Konkrete Vorhaben + Projekte Steuerbegünstigter Bereich Überschaubare Dauer Rasenmäher, Flutlichtanlage Renovierung Vereinsheim (nicht Gaststättenteil) 28
29 Betriebsmittelrücklage Laufende Ausgaben bis zu einem Jahresetat Beispiel: Jährliche Pachtzahlung 29
30 Rücklagen Vermögensstock 1/3 Überschuss aus Vermögensverwaltung 10 % der Einnahmen aus ideellem Bereich 10 % des Überschusses aus Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb (nach Steuern) 30
31 Spendenabzug freiwillige Leistungen unentgeltlich in den ideellen Bereich 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 der Umsätze und Löhne 31
32 Spendenabzug - Form Nach amtlichem Muster erstellt: Steuertipps für Vereine Zuwendungsbestätigung Wortwahl des Musters nicht abändern Keine Danksagung oder Werbung auf der Zuwendungsbescheinigung Betrag in Buchstaben und Ziffern 32
33 Aufwandsspende Vergütungsanspruch angemessen, Anspruch aus Satzung oder Vertrag Anspruch nicht unter Bedingung des Verzichts Verein muss wirtschaftlich leistungsfähig sein Nachträglicher, zeitnaher Verzicht 33
34 Spendenabzug Mitgliedsbeiträge Sportliche oder kulturelle Freizeitzwecke andere Vereine, Kulturfördervereine Sportverein Musikverein Faschingsverein Kunstverein Förderverein Museum Feuerwehrverein 34
35 Spendenabzug Mitgliedsbeiträge Sportliche oder kulturelle Freizeitzwecke andere Vereine, Kulturfördervereine Sportverein Musikverein Faschingsverein Kunstverein Förderverein Museum Feuerwehrverein 35
36 Ehrenamt Steuerbefreiung Nebenberuflich Gemeinnützig frei 500 frei Angemessen 36
37 max. 1/3 eines Vollzeiterwerbs Ehrenamt Steuerbefreiung Nebenberuflich Gemeinnützig frei 500 frei Angemessen Grillen beim Vereinsfest Übungsleiter, erziehender Betreuer, Chorleiter, Pflege alter, kranker, behinderter Menschen Vorstand, Kassier, Bürokraft, Platzwart, Reinigungskraft Wie viel bekommt fremder Dritter? 37
38 Beispiel Übungsleiter Übungsleiterin Lisa trainiert die Jugendmannschaft 10 Stunden/Woche Erhält pro Jahr. Fahrt- und Telefonkosten fallen ihv an Steuerpflicht? Verzicht auf Vergütung gegen Spendenbescheinigung? 38
39 Beispiel Übungsleiter Übungsleiterin Lisa trainiert die Jugendmannschaft 10 Stunden/Woche Erhält pro Jahr. Fahrt- und Telefonkosten fallen ihv an Steuerpflicht? Verzicht auf Vergütung gegen Spendenbescheinigung? Einnahmen 3 Nr. 26: /. Ausgaben (800 ) aber min. Freibetrag./ zu versteuern: 0.- Ja, wenn Vereinbarung ernsthaft gewollt und Verzicht erst nachträglich erklärt. 39
40 Steuerbefreiung für Vorstand ehrenamtliche Tätigkeit keine ehrenamtliche Tätigkeit Ersatz tatsächlicher Aufwendungen Entschädigung Zeitaufwand Satzung 40
41 Beispiel Ehrenamtspauschale Vorstand Fleißig übt seine Tätigkeit für den Verein unentgeltlich aus. Kann er die Ehrenamtspauschale von in seiner Steuererklärung geltend machen? Nein! kein pauschaler Steuerabzug setzt Vergütung voraus 41
42 Beispiel Ehrenamtspauschale Vorstand Ernst erhält für seine Tätigkeit Vergütung von Steuerpflicht? Vergütung: Freibetrag, 3 Nr. 26a./ zu versteuern:
43 Beispiel Ehrenamtspauschale Vorstand Pfiffig erhält für seine Tätigkeit Vergütung von Steuerpflicht? Vergütung: Freibetrag, 3 Nr. 26a./ Überschuss : da unter 256 ( 22 Nr.3 EStG) zu versteuern: 0 43
44 Ehrenamt Steuerbefreiung Steuerpflichtiger Vorstand Verein 1 Übungsleiter Verein 1 Übungsleiter Verein 2 Freibetrag 500 Freibetrag Freibetrag
45 Ehrenamt Steuerbefreiung Steuerpflichtiger Vorstand Verein 1 Übungsleiter Verein 1 Übungsleiter Verein 2 dieselbe Tätigkeit! Freibetrag 500 Freibetrag Freibetrag
46 Fragen? dann jetzt oder /steuern/ Informationsbroschüren/ Steuertipps für Vereine Merkblatt zur Ehrenamtspauschale Finanzamt vor Ort 46
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt
Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereinsbesteuerung und Ehrenamt
Vereinsbesteuerung und Ehrenamt Gemeinnützigkeit Grundsätzliche Vorteile: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer Spendenbescheinigung Übungsleiterpauschale
MehrSpendenrecht. Steuerliche Anforderungen an Spendenbescheinigung und Aufwandsspende
Spendenrecht Steuerliche Anforderungen an Spendenbescheinigung und Aufwandsspende Was sind Spenden? Freiwillige Leistungen unentgeltlich Für den ideellen/steuerbegünstigten Bereich Maximal 20 % des Gesamtbetrags
MehrÜbungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale # Der Verein als Arbeitgeber (geringfügige Beschäftigung und Mindestlohn)
Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale # Der Verein als Arbeitgeber (geringfügige Beschäftigung und Mindestlohn) Übungsleiterfreibetrag 2.400 jährlich Pädagogisch ausgerichtete Tätigkeit Nebenberuflich
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Vereine und Umsatzsteuer
Vereine und Umsatzsteuer Überblick 1. Verein als Unternehmer 2. Kleinunternehmer 3. Steuerbefreiungen 4. Vorsteuerabzug 5. Sonstiges 4 Bereiche der Vereinstätigkeit Ideeller Bereich Vermögensverwaltung
MehrAktuelles zur Besteuerung von NPO und zum Spendenabzug. Prof. Matthias Alber (Oktober 2018)
Aktuelles zur Besteuerung von NPO und zum Spendenabzug Prof. Matthias Alber (Oktober 2018) Themen 1. Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit 2. Mittelverwendung nach 55 AO 3. Richtige Übertragung von Vermögen
MehrVEREINSBESTEUERUNG. Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun?
VEREINSBESTEUERUNG 2010 Was bleibt was ist neu? Was kann / muss ich tun? Steuerliche Unterscheidungen im gemeinnützigen eingetragenen Verein Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher
MehrBesteuerung von Sportvereinen
Besteuerung von Sportvereinen Informationsveranstaltung in der Landessportschule Bad Blankenburg am 14.11.2016 Der Verein Definition Rechtsfähiger Verein (im Vereinsregister eingetragen = e.v.) Nicht für
MehrSigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, Aulendorf
Sigrid Vogler-Baier, Steuerberaterin Vogler-Baier OHG, Steuerberatungsgesellschaft Hasengärtlestr. 10, 88326 Aulendorf Tel: 07525 9203 0 E-Mail: info@vogler-baier.de www.vogler-baier.de Voraussetzungen:
MehrKlaus Rauch/Martin Eichhorst. Steuern in der Sozialwirtschaft. - Steuern und Gemeinnützigkeit. 2. Auflage
Klaus Rauch/Martin Eichhorst Steuern in der Sozialwirtschaft - Steuern und Gemeinnützigkeit 2. Auflage B 371626 Seite I. GRUNDLAGEN DES STEUERRECHTS 12 1. BEGRIFFSABGRENZUNGEN UND -BESTIMMUNGEN 12 2. EINTEILUNG
MehrLESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner
Vereinsbesteuerung Prof. Jürgen Werner PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 8. aktualisierte und erweiterte Auflage 2015 Prof. Jürgen Werner Vereinsbesteuerung Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater
MehrBDK LV Oberbayern. H. und W. Orendi Steuerberatung. Oktober 2008 Strategieberatung 1
Oktober 2008 Strategieberatung 1 Gemeinnützigkeit Steuern Neuerungen Oktober 2008 Strategieberatung 2 Gliederung des Vortrags 1. Erläuterung der steuerlichen Gemeinnützigkeit. 1.1. Voraussetzungen 1.2.
Mehr29. Hervestkonferenz. Steuerliche Möglichkeiten für Ehrenämtler
29. Hervestkonferenz Steuerliche Möglichkeiten für Ehrenämtler Steuerliche Möglichkeiten für Ehrenämtler Übungsleiterpauschale gem. 3 Nr. 26 EStG Ehrenamtspauschale gem. 3 Nr. 26 a EStG Aufwendungsersatz
MehrLOG-BUCH FÜR DIE SELBSTVERWALTUNG
LOG-BUCH FÜR DIE SELBSTVERWALTUNG Steuern und Verein: Einführung Mit Steuern generell und auch mit Steuern im Verein setzen sich viele Menschen nicht gerne auseinander. Doch für Vereinsvorsitzende ist
MehrKassier oder Kassenwart im Verein. Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt
Kassier oder Kassenwart im Verein Rain Manuela Schabrich Samstag, den 05. April 2014 in Schweinfurt Bei der Veranstaltung ist die Frage aufgetaucht, wie die Einnahmen einer GbR bei den beteiligten Vereinen
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel: Die Besteuerung von Sportvereinen 1 A) Allgemeines 1 B) Vereinsformen 2 I. Rechtsfähiger Verein 3 II. Nichtrechtsfähiger Verein 3 III. Regionale Untergliederungen 4 IV.
MehrProblematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen
Problematik des gemeinnützigen Vereins und der Ausstellung von Spendenbescheinigungen Elda Wolf-Klemm Diplom-Finanzwirtin (FH) Gründung Gründungsversammlung Einigung der Gründer über die Vereinssatzung
Mehrbis 720 im Kalenderjahr steuerfrei
Steuerfreiheit für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit 3 Nr. 26a ESTG bis 720 im Kalenderjahr steuerfrei 25.04.2013 2007 bis 2012 = 500 Heinz Broy, Finanzamt Bitburg-Prüm Wer kann diese Pauschale vom
MehrÜbungsleiter und Spendenrecht
V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Übungsleiter und Spendenrecht Möglichkeiten der Durchführung Anlagen: Download Zuwendungsbestätigungen Muster Zuwendungsbestätigungen (Geld) Muster Vereinbarung
Mehr"Die Mitglieder des Vorstands sind unentgeltlich tätig."
Steuern im Verein Aktuelle Themen 1. Vergütungen an Vorstandsmitglieder Vorstände von Vereinen sind grundsätzlich nach BGB unentgeltlich tätig. Dies ist durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz aufgrund einer
MehrSteuerfragen für Vereine
Steuerfragen für Vereine Vortrag Volkshochschule Baden-Baden e.v. im Auftrag der Bürgerstiftung Baden-Baden Agenda Gemeinnützigkeit Körperschaft- und Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lotteriesteuer
MehrBesteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt
Leipziger Straße 1 98617 Meiningen Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.v. Erfurt 24.03.2011 Folie: 1 Inhalt I. Gemeinnützigkeit II. Spendenrecht III. Körperschaft-/Gewerbesteuer IV. Umsatzsteuer
MehrInhaltsverzeichnis. A. Gemeinnützigkeit B. Spendenrecht C. Haftung D. Lohnsteuer E. Körperschaft-/Gewerbesteuer F. Umsatzsteuer
1 Inhaltsverzeichnis A. Gemeinnützigkeit B. Spendenrecht C. Haftung D. Lohnsteuer E. Körperschaft-/Gewerbesteuer F. Umsatzsteuer 2 3 VORTEILE DER GEMEINNÜTZIGKEIT ü weitgehende Befreiung von der Körperschaftsteuer
MehrAllgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche
Allgemeiner Aufwandsfreibetrag für Ehrenamtliche Anlagen: 3 Nr. 26a EStG = 500 - Muster Vereinbarung mit dem Spender - Muster Negativerklärung des Spenders - Download Zuwendungsbestätigungen - Muster Zuwendungsbestätigung
MehrFinanzamt Bergheim Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen
Eine Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.03.2013 unter anderem: Erhöhung des Steuerfreibetrages (sog. Übungsleiterpauschale)
MehrNeues für Vereine. Ludger van Holt. Steuerberater. Diplom Finanzwirt
Neues für Vereine Diplom Finanzwirt Ludger van Holt Steuerberater Gliederung Allgemeines zum Vereinssteuerrecht Gesetz zur weiteren Steigerung des bürgerlichen Engagements Buchführung Aufzeichungen der
MehrVorstandsarbeit besser machen. Holger Wittig-Koppe PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband
Vorstandsarbeit besser machen Holger Wittig-Koppe PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband Was können wir heute tun? 1. Ein paar Sätze zu meinem Hintergrund und meinem Verband 2. Auch für Vorstände macht es Sinn
MehrDie Besteuerung von Vereinen. Die Besteuerung von Vereinen
Die Besteuerung von Vereinen Inhaltsübersicht 1. Grundlagen 2. Voraussetzungen der Steuerbegünstigung im Einzelnen 3. Tätigkeitsbereiche des Vereins und deren steuerliche Folgen 4. Risiko: Verlust der
MehrKurzinformation für steuerbegünstigte Vereine über steuerliche Fragen bei der Durchführung von Festveranstaltungen (z.b. Gründungsfeste/Fahnenweihen)
Kurzinformation für steuerbegünstigte Vereine über steuerliche Fragen bei der Durchführung von Festveranstaltungen (z.b. Gründungsfeste/Fahnenweihen) Vorbemerkung Festveranstaltungen von Vereinen (z.b.
MehrAKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT
AKTUELLES STEUERRECHT FÜR GEMEINNÜTZIGE ORGANISATIONEN NEUES VON DER STEUERFRONT Flüchtlingshilfe 29.06.2016 www.ruschel-collegen.de 2 Flüchtlingshilfe Die wichtigsten Erleichterungsregelungen (01.08.2015
MehrHessisches Ministerium der Finanzen. Gemeinnützige Vereine und Steuern
Hessisches Ministerium der Finanzen Hessisches Ministerium der Finanzen Gemeinnützige Vereine und Steuern Überblick 1. Zahlungen an Mitglieder 2. Spendenrecht 3. Mittelverwendung 4. Abgabe der Steuererklärung
MehrVorwort zur 2. Auflage 13. Vorwort 1. Auflage 17. Personenzentrierung in Werkstätten 21. Teil I: Überblick über das Gemeinnützigkeitsrecht 27
Stichworte Anhang Rechnungslegung Integrationsprojekte Umsatzsteuer Gemeinnützigkeitsrecht Personenzentrierung Inhalt Vorwort zur 2. Auflage 13 Vorwort 1. Auflage 17 Personenzentrierung in Werkstätten
MehrWer kann Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale geltend machen? Ein Überblick
Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern Handbuch für Mütter- und Familienzentren in Bayern 8 / 2014 5.2.8 Anlage zur Ehrenamtspauschale Das hier folgende Informationsblatt ist auch erhältlich
MehrGemeinnützigkeit Vorteile für den Verein
Vorteile für den Verein! Steuerbefreiung (Ausnahme: wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)! Körperschaftsteuer! Gewerbesteuer! Erbschaft-/Schenkungsteuer! Kapitalertragsteuer! Steuerfreie Aufwandsentschädigungen
MehrDas BMBF hat diese Frage mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert.
Anlage Fragen der Gemeinnützigkeit bei INSTI-Erfinderclubs 1. Vermerk 1. Ausgangslage INSTI-Erfinderclubs beantragen regelmäßig die Anerkennung der Gemeinnützigkeit (insbesondere, um für Zuwendungen ihrer
MehrWorkshop 8 Spenden, Steuern, Rechnungslegung: Aktuelle Fragen. Rolf Dittmar, Michael Rudolph Hannover, den
Workshop 8 Spenden, Steuern, Rechnungslegung: Aktuelle Fragen Hannover, den Seite 2 Inhalt 1. Spenden 2. Besteuerung und Rechnungslegung der verschiedenen Tätigkeitsbereiche eines Vereins 3. Sponsoring
MehrSportverein - Steuerberater
Sportverein - Steuerberater Sportvereine im Gemeinnützigkeits tzigkeits- und Steuerrecht Das Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht für Vereine ist höchst kompliziert Die Schonzeit von Seiten der badenwürttembergischen
MehrStiftungsvorstände im Spannungsfeld zwischen Kapitalerhalt und Ausschüttung
Stiftungsvorstände im Spannungsfeld zwischen Kapitalerhalt und Ausschüttung Seite 2 Themen: - Realer oder nominaler Kapitalerhalt in Zeiten sinkender Erträge? - Mittelverwendung und Rücklagenbildung nach
MehrGEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN
GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN Die vier Bereiche der Vereinstätigkeit und Gesetzlich zulässige Rücklagenbildung Finanzamt Bitburg-Prüm, Heinz Broy Vortrag Volksbank Eifel - Mitte e.g. am 08.11.2012
MehrRechtsanwalt + Mediator in Hohenahr. Recht der Non-Profit-Organisationen Ehrenamt und Freiwillige Datenschutz Internet und Social Media
22.6.2017 steuerliche Fragen: Auslagenerstattung, Ehrenamtspauschale, Aufwandsentschädigung Dr. Frank Weller Rechtsanwalt und Mediator Europäisches Institut für das Ehrenamt Dr. Weller Ihr Referent Dr.
MehrBesteuerung der gemeinnützigen Vereine
Besteuerung der gemeinnützigen Vereine Stand: September 2015 Diplom-Kaufmann Jürgen Reichert Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Gliederung 1. Einführung 2. Gemeinnützigkeit 3. Tätigkeitsbereiche des gemeinnützigen
MehrDer gemeinnützige Verein. e.v. oder nicht e.v. Steuerliche Freibeträge u. Freigrenzen. Spenden. Britta Hermann Steuerberaterin
1 Der gemeinnützige Verein e.v. oder nicht e.v. Steuerliche Freibeträge u. Freigrenzen Spenden Britta Hermann Steuerberaterin Infoveranstaltung 2010 LG Baden eingetragener Verein 2!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
MehrBezahlung von Übungsleitern
Fitness & Gesundheit im Verein Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge In vielen Vereinen stellt sich des Öfteren
MehrRechts- und Steuerfragen für gemeinnützige Einrichtungen. Königswinter, 3. November 2012. Dr. Daniel J. Fischer, Rechtsanwalt/Steuerberater
Rechts- und Steuerfragen für gemeinnützige Einrichtungen Königswinter, 3. November 2012 Dr. Daniel J. Fischer, Rechtsanwalt/Steuerberater Balzer Kühne Lang Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft Rheinwerkallee
MehrVerein & Steuern. Baumunk Borcherding Pehl Böker 1
Verein & Steuern Baumunk Borcherding Pehl Böker 1 Vorstellung Herward Baumunk Dipl. Betriebswirt Steuerberater vereidigter Buchprüfer Mitglied der Sozietät Baumunk Borcherding Pehl Böker Steuerberater,
MehrGemeinnützigkeitsrechtliche Aspekte von Verkaufsaktivitäten
Vorschläge zu Themenblöcken und Verlauf 1. Grundlagen des Gemeinnützigkeits-(= Steuer-) rechts 2. Konkrete (steuerrechtliche) Bewertung und Zuordnung von Verkaufs-Aktivitäten 3. Steuerrechtliche Überprüfungen
MehrSteuerrecht. für gemeinnützige Vereine
Steuerrecht für gemeinnützige Vereine Tätigkeitsbereiche ideeller Bereich Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse Vermögensverwaltung Bankgeschäfte, Vermietung von Grundbesitz, Verpachtung von Rechten Zweckbetrieb
MehrBegrüßung. Martin Gansen. Besteuerung der Vereine
Begrüßung Martin Gansen Besteuerung der Vereine (mandantenbezogen) Dienstag, den 27. November 2007 www.steuerberater-gansen.de Man muss die Welt (das Steuerrecht) nicht verstehen, man muss sich darin zurechtfinden
MehrSteuerliche Besonderheiten bei Spiel-, Sport- und Festgemeinschaften
Vereine und Steuern Steuerliche Besonderheiten bei Spiel-, Sport- und Festgemeinschaften Jennifer Hubertz Finanzamt Trier, 26.03.2012 Folie 1 Inhalt Besonderheiten bei Spiel-, Sportund Festgemeinschaften
MehrBesteuerung. der. Vereine
Besteuerung der Vereine Themenübersicht 1. Die Tätigkeitsbereiche des Vereins 2. Die Steuererklärungspflicht 3. Die satzungsmäßigen Voraussetzungen 4. Der neue Spendenabzug 5. Freibeträge Rechtsform der
MehrLESEPROBE. Vereinsbesteuerung PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT. Prof. Jürgen Werner
Vereinsbesteuerung Prof. Jürgen Werner PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 9. aktualisierte und erweiterte Auflage 2017 Prof. Jürgen Werner Vereinsbesteuerung Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater
MehrDie vier Bereiche der Vereinstätigkeit. Gesetzlich zulässige Rücklagenbildung. Finanzamt Bitburg-Prüm, Heinz Broy, Vortrag für Vereinsvertreter
GEMEINNÜTZIGER VEREIN UND STEUERN Themen: Die vier Bereiche der Vereinstätigkeit Gesetzlich zulässige Rücklagenbildung Einführung in das Spendenrecht Finanzamt Bitburg-Prüm, Heinz Broy, Vortrag für Vereinsvertreter
MehrRechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis
Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für einen Bibliotheksfreundeskreis Kanzlei Dr. Dimitrow Dr. Beate Dimitrow, Steuerberaterin Leipzig, 17. März 2010 Gliederung 1. Was ist ein Bibliotheksfreundeskreis?
MehrTSG 08 Roth e.v. Vergütungen an Vereinsmitarbeiter
TSG 08 Roth e.v. Erstattung von Telefonkosten (vom Antragsteller auszufüllen) Anlage 3 Name:...Abteilung:... Anschrift:... Vom... bis... 200.. habe ich im Auftrag des Vereins folgende Telefonate geführt:
MehrGemeinnützigkeit Fluch oder Segen
Gemeinnützigkeit Fluch oder Segen Gemeinnützigkeit Fluch oder Segen Agenda I. Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts II. III. Vorteile der Gemeinnützigkeit Nachteile der Gemeinnützigkeit -Allgemein -Formvorschriften
MehrDie Gründung eines Fördervereins Rechtliche und steuerliche Besonderheiten
Die Gründung eines Fördervereins Rechtliche und steuerliche Informationsveranstaltung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. 17. November 2009 Reinhard Take Steuerberater 13.11.2009, 1, TMP
Mehr1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017
ARBEITSGEMEINSCHAFT BERNIG / FIETKAU Inhaltsverzeichnis 1. Aktuelle und praxisrelevante Fragen zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenabzug Januar 2017 2. Aktuelles aus der Sozialversicherung zum Jahreswechsel
MehrDie Ehrenamtspauschale. nach 3 Nr. 26a EStG
Die Ehrenamtspauschale nach 3 Nr. 26a EStG und ihre Anwendung im gemeinnützigen Verein Steuerberater Reinhard Take TAKE MARACKE & PARTNER www.take-maracke.de Allgemeines Während bis 2006 lediglich die
MehrAchtung: neue Regelungen bezüglich der Ausstellung von Spendenquittungen bei Aufwandsersatz
Achtung: neue Regelungen bezüglich der Ausstellung von Spendenquittungen bei Aufwandsersatz Aufwandsspenden - wichtige Neuerungen enthält der aktuelle Erlass aus dem BMF Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
MehrSteuerrecht für Schiedsrichter. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer Stand: 2013
Steuerrecht für Schiedsrichter Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer Stand: 2013 1 Zur Person Daniel Fischer Berufsleben: 2001 Abitur 2005 Abschluss der Ausbildung Steuerfachangestellter 2009 Abschluss zum
MehrSteuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft
Steuerliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Seniorengenossenschaft Arne Leifels Forschungszentrum Generationenverträge Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Dresden, 13. September 2013 2 1 Steuerbegünstigte
MehrFördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts
Fördern ohne Risiko Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts Sascha Voigt de Oliveira, Rechtsanwalt / Steuerberater Berlin, 20. Januar 2006 TAX 1 Agenda Einleitung Grundsätze des Gemeinnützigkeitsrechts
MehrAktuelle Entwicklungen im Vereinssteuerrecht
Aktuelle Entwicklungen im Vereinssteuerrecht Die Referenten: Bernd Schmidt sowie Andreas Sack vom Finanzamt Tauberbischofsheim Gesetzliche Neuregelungen für das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht Grundlage:
MehrLeistungen an Mitglieder.
Leistungen an Mitglieder Leistungen Ehrenamtspauschale Übungsleiterpauschale Aufwendungen für den Verein, für satzungsgemäße Ausgaben Aufmerksamkeiten, Annehmlichkeiten, Geschenke 18.01.2015 2 Leistungen
MehrAktuelle Entwicklungen in der Vereinsbesteuerung
Aktuelle Entwicklungen in der Vereinsbesteuerung Vortrag beim BLSV e.v. Sportbezirk Mittelfranken anläßlich der Veranstaltungsreihe TreffPunkt SportVerein am 21.10.2008 in Fürth Referent: Jörg Ammon, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
MehrCheckliste Abgeltungssteuer
Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich
MehrEinleitung. Was ist Sponsoring? Die steuerliche Vielfalt des Sponsorings. Jens Kesseler IQ Steuerberatungsgesellschaft mbh Leipzig
Die steuerliche Vielfalt des Sponsorings Jens Kesseler IQ Steuerberatungsgesellschaft mbh Leipzig Einleitung (Die Arbeitsunterlagen ergeben ohne mündliche Erläuterungen ein unvollständiges Bild. Jede vom
MehrDeckblatt. Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner
Deckblatt Informationen über das Steuerrecht Schmitz + Partner 1 (1) Basics: Schatzmeister-Checkliste Aktenstruktur (2) Basics: fachlicher Bereich Voraussetzungen Steuervergünstigungen Tätigkeitsbereiche
MehrDie Besteuerung der Sportvereine. Vortrag Sportkreis HD am Dr. Peter Schlör Steuerberater/Bernhard Braun Vereinsbeauftragter Finanzamt HD
Die Besteuerung der Sportvereine Vortrag Sportkreis HD am 14.10.2013 Dr. Peter Schlör Steuerberater/Bernhard Braun Vereinsbeauftragter Finanzamt HD 1 Das Skript wurde zur Verfügung gestellt von Dipl.-Finanzwirt
MehrFit im Umgang mit Spenden und Sponsoring? Redner: Steuerberater Heinz Buhlmann Steuerfachangestellte Madeleine Buhlmann
Fit im Umgang mit Spenden und Sponsoring? Redner: Steuerberater Heinz Buhlmann Steuerfachangestellte Madeleine Buhlmann 1 AGENDA 1. Begrüßung und Einführung 2. Spende 3. Sponsoring 4. Spende vs. Sponsoring
MehrFinanzamt Bergheim ein Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller. Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen
ein Vortrag von Frau Kurth und Herrn Müller Die Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.03.2013 unter anderem: Erhöhung des Steuerfreibetrages (sog. Übungsleiterpauschale)
MehrGemeinnützigkeitsrecht. Folie Nr. 1
Gemeinnützigkeitsrecht Folie Nr. 1 Gemeinnützige Rechtsformen gemeinnützige Rechtsformen Stiftung ggmbh Verein nicht rechtsfähig rechtsfähig e.v. nicht rechtsfähig Folie Nr. 2 Außersteuerliche Charakteristika
MehrVereinsbesteuerung. Rainer Müller Steuerberater Partner
Vereinsbesteuerung Rainer Müller Steuerberater Partner Die Besteuerung von Vereinen Schulung am 12. September 2012 Kommunale Jugendpflege / Kreisjugendring Dingolfing-Landau Themenübersicht 1 2 3 4 5 6
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat. Herausforderungen der Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsbereich
Herausforderungen der Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsbereich Selbstlosigkeit 55 Abgabenordnung (AO) Keine überwiegende Förderung eigenwirtschaftlicher Zwecke grds. Verbot von Zuwendungen an Mitglieder/unverhältnismäßig
Mehrtatsächliche Zahlungen 1.200, ,00 Einkünfte: 1.650,00 BAL abzüglich WK 730,00 abzüglich Karenzbetrag -624,00 106,00-106,00 7.
Einkommensteuer AEB für beide Sohn, 31 bzw. 32 Jahre im VZ 2005 agb 33 (I) EStG Unterhaltsleistungen tatsächliche Zahlungen 1.200,00 7.680,00 Einkünfte: 1.650,00 BAL abzüglich WK 730,00 abzüglich Karenzbetrag
Mehr1. Kann ein Verein als gemeinnützig anerkannt werden, obwohl er noch nicht in das Vereinsregister eingetragen ist?
FAQ aus dem Bereich Vereinsbesteuerung Gemeinnützigkeit 1. Kann ein Verein als gemeinnützig anerkannt werden, obwohl er noch nicht in das Vereinsregister eingetragen ist? 2. Welche steuerlichen Vorteile
MehrBIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg
BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg Workshop 5: Vertragliche Aspekte von Kooperationen Steuerliche Rahmenbedingungen im gemeinnützigen Bereich RA/StB Kersten Duwe Treuhand
MehrVe re ine - richtig ste ue rn. Seemann, Kalker & Partner Steuerberater?Rechts anwalt Greifswald Heringsdorf Bad Oldesloe Wolgast
Ve re ine - richtig ste ue rn 1 G e s e l l s c h a f t e n Personengesellschaften Körperschaften GbR ohg KG Stille Gesellschaft Partnerschaft Vereine e.v. Genossenschaften Wirtschaftsverein AG KGaA Kapitalgesellschaften
MehrWolfgang Pfeffer. Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag
Wolfgang Pfeffer Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag verlag vereinsknowhow Seite 2 Wolfgang Pfeffer Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag Aktualisierungstand: Januar 2019 ISBN 978-3-9814123-0-7 verlag
MehrBesteuerung von Vereinen. HR Mag. Stöckler
Besteuerung von Vereinen HR Mag. Stöckler Vereinsbereiche Ideeller Bereich : ureigenster Zweck des Vereins; keine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr; Geldzufluss: Mitgliedsbeiträge, Spenden,
MehrVerband der Sparda-Banken e.v. Steuerliche Hinweise zur Kassenführung bei Vereinen Seminar des Mukoviszidose e.v. Frankfurt, 19.11.
Steuerliche Hinweise zur Kassenführung bei Vereinen Seminar des Mukoviszidose e.v. Frankfurt, 19.11.2005 Steuerberater Thomas Maier -1- Übersicht Gute Gründe für die Gemeinnützigkeit Die Gefährdung der
MehrDer (gemeinnützige) Verein und die Steuern
Der (gemeinnützige) Verein und die Steuern Unterteilung von Vereinen - eingetragen (e.v., rechtsfähig) oder nicht - für Besteuerung gleich - gemeinnützig oder nicht - wesentliche Unterschiede bei Besteuerung
Mehrlsb h Vereinsförderung und beratung - Auszug aus www.lsbh-vereinsberater.de -
Kontenrahmen (-Vorschlag) für Vereine Kontenklasse Kontenarten USt- Hinweise 0 Konten Anlagevermögen und Vereinsvermögen 1 Konten Umlaufvermögen und Passiva 2 Konten für den ideellen Bereich keine USt
MehrVorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder TEL FAX E-MAIL TELEX 886645 DATUM 25. November
MehrFinanzen und Steuern in der Vereinsarbeit
Finanzen und Steuern in der Vereinsarbeit am 3. April 2017 in Merseburg 1 Grundvoraussetzungen für die Gemeinnützigkeit von Sportvereinen - Förderung des Sports 52 AO - Förderung der Allgemeinheit 52 AO.
MehrHerzlich willkommen. Kassier/innen und. Kassenprüfer/innen. zum. Seminar 2013
Herzlich willkommen Kassier/innen und Kassenprüfer/innen zum Seminar 2013 Bitte beachten diese Aussagen sind allgemein und keine Rechts- und Steuerauskünfte 1 Gemeinnützigkeit i it Ein Verein wird als
MehrAuszug zu Gemeinnützigkeit und Spendenrecht
Gemeinnützigkeit Ob eine Ortsgruppe im Einzelfall steuerbefreit ist, ergibt sich nicht aus der Abgabenordnung, sondern aus den Einzelsteuergesetzen, z. B. dem Körperschaftssteuer-, Gewerbesteuer-, Erbschaftsteuer-
MehrBesteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
Besteuerung gemeinnütziger Vereine im Bereich der Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Fragen und Antworten zur Besteuerung von Vereinen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken
MehrHessisches Ministerium der Finanzen. Gemeinnützige Vereine und Steuern
Hessisches Ministerium der Finanzen Hessisches Ministerium der Finanzen Gemeinnützige Vereine und Steuern Überblick 1. Zahlungen an Mitglieder 2. Spendenrecht 3. Mittelverwendung 4. Abgabe der Steuererklärung
Mehrjuris - Fachportal Steuerrecht Vorschrift Normgeber: Quelle: Bundesministerium Normen:
juris - Fachportal Steuerrecht Vorschrift Normgeber: Quelle: Normen: Bundesministerium der Finanzen IV C 4-S 2121/07/0010, 2008/0656438 25.11.2008 Aktenzeichen: Fassungvom: Gültig ab: 25.11.2008 BStBl-Fundstelle:
MehrDie Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale ( 3 Nr. 26, 3 Nr. 26a EStG)
Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale ( 3 Nr. 26, 3 Nr. 26a EStG) Eisenach, 17.09.2009 Rechtsanwältin Ulla Engler DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVERBAND e. V., Oranienburger
MehrMerkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten
Merkblatt Nebenberufliche Tätigkeiten CONTAX HANNOVER Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft mbb Dr. Horst Garbe Christina Haß Gerhard Kühl Hans-Böckler-Allee 26 30173 Hannover Telefon
MehrStiftungen im Zivil- und Steuerrecht
Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Ein Praxisleitfaden von Jürgen E. Milatz Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Tom Kemcke Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Dr. Robert Schütz Rechtsanwalt
MehrFEUERWEHR UND STEUERRECHT
FEUERWEHR UND STEUERRECHT Vortrag beim Kreisfeuerwehrverband Bitburg-Prüm am 18. November 2010 Referenten vom Finanzamt : Franz- Josef Stoy und Heinz Broy Referent des Kreisfeuerwehrverbandes: Ralf Kockelmann
MehrInsbesondere Neuerungen
I. Gemeinnützigkeitsrecht Insbesondere Neuerungen II. Spendenrecht Ausgewählte Praxisfälle MinRat Ingo Graffe 1 Alleinflug nach einer Flugstunde MinRat Ingo Graffe 2 1 vormals: Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz
MehrDas bietet Ihnen die CD-ROM
Das bietet Ihnen die CD-ROM Zusatzinformationen Buchführungs-Glossar die wichtigsten Fachbegriffe Praktische Buchführungshilfe Kontierungs-ABC zum SKR 49 Software Profisoftware Lexware vereinsverwaltung
MehrUmsatzbesteuerung der Vereine
Umsatzbesteuerung der Vereine 14.05.2007 Die Umsatzsteuer bei Vereinen (gilt für alle Vereine) Vereine gelten als Unternehmer im Sinne des 2 des Umsatzsteuergesetzes Die Steuer wird nach 19 UStG nicht
MehrSteuerrechtliche Aspekte für Stiftungsgründer und Zuwendungsgeber
Steuerrechtliche Aspekte für 1. Stader Stiftungstage 28. und 29. Oktober 2009 Verena Staats Justiziarin, Bundesverband Deutscher Stiftungen Begriffsmerkmale einer Stiftung 2 Steuerrechtliche Aspekte für
Mehr