Finanzen und Steuern in der Vereinsarbeit

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1 Finanzen und Steuern in der Vereinsarbeit am 3. April 2017 in Merseburg 1 Grundvoraussetzungen für die Gemeinnützigkeit von Sportvereinen - Förderung des Sports 52 AO - Förderung der Allgemeinheit 52 AO. Verein muss für Jedermann offen sein - Förderung der Selbstlosigkeit 55 AO - Förderung der Ausschließlichkeit 56 AO. Verein muss vorrangig Mittel für satzungsmäßige Zwecke einsetzen - Förderung der Unmittelbarkeit 57 AO. Verein muss seine Zwecke unmittelbar selbst oder zumindest durch eine Hilfsperson verwirklichen - Vermögensbindung 61 AO - Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung 2 1

2 Abgabe von Steuererklärungen Steuerbegünstigte Vereine und Verbände müssen in aller Regel alle drei Jahre beim Finanzamt eine Steuererklärung abgeben. Für den erklärten Zeitraum prüft dann das Finanzamt rückwirkend, ob die Tätigkeit der Organisation die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt. Zu diesem Zweck muss die Organisation beim zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung (Vordruck Gem 1 + Anlage Sport) abgeben und Kopien des Jahresabschlusses/Kassenberichtes und der Tätigkeitsbzw. Geschäftsberichte beifügen. 3 Formulare - werden nicht mehr versandt vom Finanzamt - Internet Formularcenter der Bundesfinanz-verwaltung (Formularcenter Formulare A bis Z Gemeinnützigkeit) 4 2

3 Vorsicht vor KSt-Steuerbescheiden mit NULL nicht abheften kann im Bescheid Gemeinnützigkeit entzogen sein 5 Folgen: - dürfen keine Spendenbescheinigungen mehr ausgestellt werden - Anspruch auf Zuschüsse entfällt - Hallenzeiten können nicht mehr in Anspruch genommen werden - Übungsleiter dürfen keine Aufwandsentschädigungen nach 3 Nr. 26 mehr erhalten - keine Ehrenamtspauschale nach 3 Nr. 26 a 6 3

4 Aktuell keine Gemeinnützigkeit im Saalekreis bzw. nicht nachgewiesen - sieben Vereine - bei weiteren fünf Vereinen läuft der Freistellungsbescheid in 2017 noch aus 7 Neue Fristen für Abgabe von Steuererklärungen Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Steuererklärungen müssen bis zum (bisher ) des Folgejahres eingereicht werden gilt ab Steuererklärung 2018 Vorgehen bei Fristversäumung - Finanzamt wird ab 2019 verpflichtend Verspätungszuschläge festsetzen - Höhe 0,25 % der festgesetzten Steuer, mind. 25 EUR je angefangenem Monat Ausnahmen - Verkürzung der Frist, wenn das Finanzamt die Steuererklärung vorab anfordert 8 4

5 Ordnungsgemäße Buchführung Zwecke der Vereinsbuchführung Rechenschaftsbericht gegenüber der Mitgliederversammlung Gewinn-/Überschussermittlung und Nachweis der Gemeinnützigkeit für das Finanzamt Als Verwendungsnachweis gegenüber Zuschussgebern 63 Abs. 3 AO 9 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Saldierungsverbot Einnahmen dürfen nicht mit Ausgaben saldiert werden. Forderungen dürfen nicht mit Verbindlichkeiten saldiert werden. Vollständigkeitsgebot Sämtliche Einnahmen und Ausgaben sind zu buchen. Das gilt auch für sämtliche Sparten. Keine Buchung ohne Beleg Ggf. Eigenbelege (hin und wieder) fertigen. Zu häufig führt zur Versagung der Ordnungsmäßigkeit der Fibu. Zeitnahe Verbuchung Umsatzsteuervoranmeldungen = Abgabe vierteljährlich , , , Buchhaltungsunterlagen quartalsweise , , ,

6 weitere Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Nachvollziehbarkeit Nachprüfbarkeit Wahrheit, Klarheit fortlaufende Aufzeichnungen zeitgerechte Aufzeichnungen Unveränderlichkeit 11 WICHTIG! Neues BMF-Schreiben zur GOBD (Grundsätze der ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff) vom

7 Anforderung an den Buchführungsprozess - Ein sachverständiger Dritter muss sich innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens verschaffen können. - Belegsicherung gegen Verlust - unmittelbar - 13 Elektronische Rechnungen z. B. als PDF per oder als Download müssen im Originalformat und unverändert aufbewahrt werden. Der Ausdruck genügt nicht als Beleg. - gilt ab

8 Ordnungsgemäße Aufbewahrung: 10 Jahre lang Buchführungsunterlagen, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege sechs Jahre lang Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen

9 Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Tätigkeitsbereiche steuerbegünstigter Körperschaften Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Steuerunschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) Steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb steuerbar steuerbar steuerbar i.d.r. steuerfrei, z. B. - 4 Nr. 8-4 Nr. 12 steuerfrei z.b. - 4 Nr Nr. 18 nicht steuerbar steuerpflichtig steuerfrei Ausnahme steuerpflichtig Regelfall Steuersatz Steuersatz 7 % i.d.r. 19 % 12 Abs.2 12 Abs. 1 Nr. 8 a Pflichtangaben in Rechnungen ( 14 Abs. 4 UstG) 1. Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens 2. Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistungsempfängers 3. Steuer-Nr. oder Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. (Ust-IdNr.) des leistenden Unternehmers 4. Ausstellungsdatum (sog. Rechnungsdatum) 5. Vom Rechnungssteller einmalig vergebene Rechnungs-Nr. 6. Konkrete Bezeichnung der Lieferung oder sonstigen Leistung 7. Zeitpunkt oder Lieferung der sonstigen Leistung 8. Entgelt (=Nettobeitrag) für jeden Steuersatz und jede Befreiung 9. Anzuwendender Umsatzsteuersatz bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung 10.Auf das Entgelt entfallender Umsatzsteuerbetrag 18 9

10 Ausnahme: Kleinbetragsrechnungen Betrag inklusive Umsatzsteuer < 150,00 Es sind nur fünf Angaben erforderlich: 1.Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens 2.Ausstellungsdatum (sog. Rechnungsdatum) 3.Konkrete Bezeichnung der Lieferung oder sonstigen Leistung 4.Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag in einer Summe 5.Anzuwendender Steuersatz bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung 19 Kleinunternehmerregelung Ein Verein fällt unter die sog. Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes, wenn der Brutto-Gesamtumsatz (steuerpflichtige Brutto-Einnahmen einschließlich Eigenverbrauch) - im vorangegangenen Kalenderjahr ,00 nicht überstiegen hat und - im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich ,00 nicht übersteigen wird. Vorteile: - der Verein braucht keine Umsatzsteuer zu entrichten - vereinfachte Aufzeichnungspflichten (nur Entgelt und Eigenverbrauch) - keine Abgabe von USt-Voranmeldungen und USt-Jahreserklärungen) Nachteile: - kein Vorsteuerabzug möglich - kein Ust-Ausweis in den Rechnungen des Vereins zulässig

11 Steuerarten im Sportverein - Körperschaftssteuer Besteuerungsgrenze: ,00 Freibetrag (ab 2009): 5.000,00 15 % ab 2008 zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag - Gewerbesteuer Grundlage (Summe der Überschüsse im WGB) Freibetrag: 5.000,00 3,5 % Steuermessbetrag x Gewerbesteuerhebesatz (Bsp. Halle 450 %) der Stadt oder der Gemeinde - Umsatzsteuer Kleinunternehmerregelung 19 UstG bis ,00 21 Voraussetzungen 3 Nr. 26 und 26 a EStG Steuerfreie Einnahme 3 Nr. 26 EStG 3 Nr. 26 a EStG Satzungsgrundlage Nebenberuflich Nebenberuflich bestimmte Tätigkeit gemeinnütziger Verein steuerbegünstigter Bereich ehrenamtliche Tätigkeit gemeinnütziger Verein steuerbegünst. Verein 2.400,00 /Jahr 720 /Jahr + übrige steuerfreie Einnahmen i.s. 3 EStG, wie z. B. Reisekosten, Telefonkosten 22 11

12 Aufwandsspende: vorheriger Rechtsanspruch 1. Vertrag 2. Satzung 3. Vorstandsbeschluss (wenn Satzung das vorsieht) nachträglicher Verzicht Ernsthaftigkeit alle drei Monate Schriftlich Spender muss ärmer werden Prognoserechnung Auszahlung jederzeit möglich Bank- oder Mitgliederdarlehen Verlust der Gemeinnützigkeit 23 Voraussetzungen: BMF-Schreiben v und zu Aufwandsspenden Aufwandsersatzansprüche können Gegenstand sog. Aufwandsspenden sein vorherige schriftliche Vereinbarung zwischen Verein und Zuwendungsempfänger erforderlich Nachträglicher Verzicht, wenn Aufwendungsersatzanspruch durch Vertrag oder Satzung besteht rechtsgültiger Vorstandsbeschluss durch Satzungsermächtigung vorliegt Vereinsordnung (z. B. Reisekostenordnung) lt. Satzung Ansprüche regelt 24 12

13 Ernsthaftigkeit, wenn nicht von vornherein unter der Bedingung des Verzichts prognostische Betrachtung zum Zeitpunkt der Einräumung des Anspruchs zeitliche Nähe der Verzichtserklärung zur Fälligkeit des Anspruchs alle drei Monate Anspruch muss im Zeitpunkt des Verzichts werthaltig sein genügend liquide Mittel bzw. sonstige Vermögen 25 Vermögensbelastung beim Spender kein Zufluss beim Spender oder beim Ehegatten / Lebenspartner kein Eigeninteresse des Spenders Spendenbescheinigung über Geldspende mit Hinweis des Verzichts auf Erstattung von Aufwendungen Vereinsordnung (z. B. Reisekostenordnung) lt. Satzung Ansprüche regelt Spendenbescheinigung, wenn Aufwendungen zur Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke genügend liquide Mittel bzw. sonstiges Vermögen Anwendung, ab Vereinsgründung vor keine ausdrückliche Satzungsermächtigung 26 13

14 Welche Zahlungen sind erlaubt? Zuwendungen aus Anlass des Vereins = 40 EUR einschl. Rahmenkosten z. B. Raumkosten, Musik, Bewirtung bei Vereinsausflug Weihnachtsfeier Siegerehrung etc. für alle Vereinsanlässe im Jahr und je teilnehmenden Mitglied Zuwendungen aus Anlass des Mitglieds = 40 EUR Geburtstag Hochzeit Jubiläum etc. je persönlichem Anlass bei mehreren Anlässen je ein Sachgeschenk Sachzuwendungen in Ausnahmefällen z. B. Ehrung wegen besonderer Verdienste Aufwendungen für Kranz-/Grabgebinde in angemessener Höhe unschädlich > 40 EUR > 40 EUR 27 Sportliche Veranstaltungen 67 a Abs. 3 AO Jahresumsatz über EUR (Zweckbetriebsgrenze) Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Veranstaltung unter Einsatz bezahlter Sportler Veranstaltung unter Einsatz unbezahlter Sportler Behandlung als wirtschaftl. Geschäftsbetrieb Verrechnungsmöglichkei ten von Verlusten mit Überschüssen aus anderen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Ertragssteuerpflicht bei Überschüssen Umsatzsteuersatz 19 % Eintrittsgelder Option: Folge: Behandlung als Zweckbetrieb Verrechnungsmöglichkeiten mit Mitgliedsbeiträgen und Spenden Ertragssteuerfreiheit bei Überschüssen Umsatzsteuer 7 % Eintrittsgelder Keine Option:Folge Behandlung als wirtschaftl. Geschäftsbetrieb Verrechnungsmöglichkeiten von Verlusten mit Überschüssen aus anderen wirtschaftl. Geschäftsbetrieben Ertragssteuerpflicht bei Überschüssen Umsatzsteuergesetz % Eintrittsgelder 14

15 Unbezahlter/bezahlter Sportler ( 67 a AO) Unbezahlter Sportler des Vereins ist, wer für seine sportliche Betätigung eine Vergütung in Geld oder andere Vorteile bis zu 400 EUR monatlich (nicht 450,00 EUR) vom Verein oder Dritten für die sportliche Betätigung erhält. Zahlungen der Deutschen Sporthilfe sind unerheblich. Unbezahlter Sportler ist auch, wer nur gelegentlich für den Verein auftritt und lediglich seinen tatsächlichen Auslagenersatz vom Verein oder einem Dritten erhält. 29 Vergütungen von Dritten Zahlungen an Sportler für sportliche Betätigung vom Verein Förderverein Freundeskreis.. wird dem Verein zugerechnet Sponsoren Vorsitzender Zweckbetrieb = Vergütung an Sportler bis zu 400 EUR Übungsleiterpauschale möglich Finanzierung mit ideellen Mittel gemeinnützigkeitsunschädlich 30 15

16 wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb = Vergütung an Sportler mehr als 400 EUR Übungsleiterpauschale nicht zulässig Finanzierung aus Eintrittsgeldern und Überschüssen wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe Sportler muss Auskunft erteilen 38 Abs. 4 EStG Der Sportler hat dem Verein die von einem Dritten gewährten Bezüge mitzuteilen. Macht der Sportler keine oder eine erkennbar unrichtige Angabe, muss der Verein dies dem Betriebsstättenfinanzamt anzeigen

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