Stiftungsvorstände im Spannungsfeld zwischen Kapitalerhalt und Ausschüttung

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2 Stiftungsvorstände im Spannungsfeld zwischen Kapitalerhalt und Ausschüttung Seite 2

3 Themen: - Realer oder nominaler Kapitalerhalt in Zeiten sinkender Erträge? - Mittelverwendung und Rücklagenbildung nach neuem Recht (Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts) Seite 3

4 Realer oder nominaler Kapitalerhalt Spannungsfeld Risiko Ertrag Gefährdung Gemeinnützigkeit zweckgebundene Mittelverwendung Stiftungsaufsicht Erhalt des Stiftungsvermögens Seite 4

5 Grundstockvermögen (real) in EUR Realer oder nominaler Kapitalerhalt Beispiel: Grundstockvermögen ; erzielte Rendite 4,5% p.a.; Inflation 2,3% Seite 5

6 Mittelverwendung und Rücklagenbildung I. Grundlagen der Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften II. Möglichkeiten und Grenzen der Rücklagenbildung III. Gemeinnützigkeitsrechtliche Risiken durch Verluste Seite 6

7 I. Grundlagen der Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften Grds. unbeschränkte Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht ABER: Befreiung wenn ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienend Umsatzbesteuerung richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen Seite 7

8 I. Grundlagen der Besteuerung gemeinnütziger Stiftungen Tätigkeitsbereiche Ideeller Bereich Steuerpflichtig ( Besteuerungsgrenze) Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - Spenden - Mitgliedsbeiträge - Zinsen - Vermietung Zweckbetrieb AO Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 64 AO KSt GewSt USt nicht steuerbar Steuerfrei 7 % nach 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG (wenn nicht stfrei n. 4 UStG; ggf. 19 %) 19 % USt-Satz (i.d.r) Seite 8

9 II. Möglichkeiten und Grenzen der Rücklagenbildung Die Mittel einer steuerbegünstigten Körperschaft sind grundsätzlich zeitnah für die steuerbegünstigten Ziele einzusetzen ( 55 Abs. 1 Nr. 5 AO; NEU: Frist 2 Jahre). Die Bildung von Rücklagen ist nur unter den Voraussetzungen der 58 Nrn. 6 u. 7 AO möglich; NEU: 62 Verstöße gegen den Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung gefährden die Steuerbegünstigung (Fristsetzung nach 63 Abs. 4 AO) Seite 9

10 II. Möglichkeiten und Grenzen der Rücklagenbildung Zulässiges Vermögen Vermögensstamm bei Stiftungen / Kapitalgesellschaften Erbschaften Zuwendungen zur Erhöhung des Vermögens Zuwendungen i.r. eines entsprechenden Spendenaufrufs Sachzuwendungen, die ihrer Natur nach zum Vermögen gehören Freie Rücklagen nach 58 Nr. 7a AO (NEU: 62 Abs. 1 Nr. 3) Vorhandene Beiträge/Spenden zum Zeitnah einzusetzende Mittel Spenden Zuschüsse Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Überschüsse aus der Vermögensverwaltung Seite 10

11 II. Möglichkeiten und Grenzen der Rücklagenbildung Rücklagen nach 58 Nr. 6 AO (NEU: 62 Abs.1 Nr. 1) Zweckgebundene Rücklage Bestimmtes Vorhaben Investitions- Rücklage Anschaffung bestimmter WG Betriebsmittel- Rücklage Mittelbedarf für laufenden Betrieb Instandhaltungs- Rücklage Instandhaltung ernsthaft geplant und notwendig Wiederbeschaffungs- Rücklage NEU: 62 Abs. 1 Nr. 2 Wiederbeschaffung ernsthaft geplant und notwendig Seite 11

12 II. Möglichkeiten und Grenzen der Rücklagenbildung Freie Rücklagen 58 Nr. 7a AO (NEU: 62 Abs. 1 Nr. 3) 1 / 3 des Überschusses aus der Vermögensverwaltung 10 v.h. der sonstigen zeitnah zu verwendenden Mittel Gewinne aus Zweckbetrieben Gewinne aus steuerpflichtigen wirtschaftl. Geschäftsbetrieben Bruttoeinnahmen im ideellen Bereich Seite 12

13 II. Möglichkeiten und Grenzen der Rücklagenbildung Umschichtungsrücklage Vermögen, dass durch Umschichtungen innerhalb der Vermögensverwaltung entstanden ist, unterliegt nicht der zeitnahen Mittelverwendung (Nr. 28 zu 55 Abs.1 AEAO). Bsp.: Verkauf Grundstück Seite 13

14 II. Möglichkeiten und Grenzen der Rücklagenbildung Sonstige Rücklagen: Rücklagen in der Vermögensverwaltung Nur zur Durchführung von Reparatur- und Erhaltungsaufwendungen von Gebäuden Rücklagen im stpfl. wg Betriebswirtschaftliche Rücklagen zulässig Vernünftige kaufmännische Beurteilung Seite 14

15 II. Möglichkeiten und Grenzen der Rücklagenbildung Vermögenszuführungen: 58 Nr. 11 AO (NEU: 62 Abs. 3) Zuwendungen von Todes wegen Ausdrücklich zur Erhöhung des Vermögens bestimmt Sachzuwendungen, die ihrer Natur nach zum Vermögen gehören 58 Nr. 12 AO (NEU: 62 Abs. 4) im Jahr der Stiftungserrichtung und in den zwei (drei) folgenden Jahren Überschüsse aus wg und Vermögensverwaltung Seite 15

16 III. Gemeinnützigkeitsrechtliche Risiken durch Verluste Grundsatz der Selbstlosigkeit 55 Abs.1 Nr. 1 AO: Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden! => zum Gewinn verdammt Seite 16

17 III. Gemeinnützigkeitsrechtliche Risiken durch Verluste Verluste im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: Verlust ist unschädlich für Steuerbegünstigung wenn Ausgleich mit 1. Gewinnen anderer stpfl. WG, 2. Gewinnen der sechs Vorjahre, 3. Folgejahr durch Gewinne oder Umlagen der Mitglieder erfolgt. Besonderheiten gelten für Verluste wg. Kapazitätsauslastung Anlaufverluste (drei Jahre) Darlehensaufnahme möglich Seite 17

18 III. Gemeinnützigkeitsrechtliche Risiken durch Verluste Verluste in der Vermögensverwaltung: FA: gleiche Grundsätze wie bei steuerpfl. wg Problem: Vermögensanlagen unterliegen starken Schwankungen Seite 18

19 III. Gemeinnützigkeitsrechtliche Risiken durch Verluste Konsequenzen der Mittelfehlverwendung: Aberkennung der Gemeinnützigkeit für den Veranlagungszeitraum der Fehlverwendung in besonders schwerwiegenden Fällen bis zu 10 Jahre rückwirkend Auflage zur Einstellung der schädlichen Tätigkeit Seite 19

20 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 20

21 Wir sind gerne für Sie da. Sprechen Sie uns an! Joachim von Wrede Dipl.-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Laufenberg Michels und Partner Robert-Perthel-Straße 77a Köln Tel.: Fax.: Seite 21

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