Verein & Steuern. Baumunk Borcherding Pehl Böker 1

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1 Verein & Steuern Baumunk Borcherding Pehl Böker 1

2 Vorstellung Herward Baumunk Dipl. Betriebswirt Steuerberater vereidigter Buchprüfer Mitglied der Sozietät Baumunk Borcherding Pehl Böker Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt Gifhorn, Braunschweiger Str. 62 Tel.: 05371/950-0 Fax: 05371/ url: Baumunk Borcherding Pehl Böker 2

3 Worüber wir heute sprechen wollen. Gemeinnützigkeitsrecht - Ideeller Bereich - Vermögensverwaltung - Zweckbetriebe - Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Steuern - Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer - Umsatzsteuer Vermischtes - Spenden/Sponsoring - Arbeitgeberpflichten - Buchführung - Steuererklärungen Risiken Baumunk Borcherding Pehl Böker 3

4 Gemeinnützigkeit warum? Baumunk Borcherding Pehl Böker 4

5 Gliederung gemeinnütziger Vereine ideeller Bereich Vermögensverwaltung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb steuerpflichtig Baumunk Borcherding Pehl Böker 5

6 Gliederung und Folgen ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Steuerbegün- den Vereinszweck stigte Zwecke: fördernder gemeinnützig Kapitalerträge Gewerbebetrieb Gewerbebetrieb mildtätig kirchlich Vermietung u. Verpachtung Land o. Forstbetrieb Land u. Forstwirtschaft Vorteile keine Gewinnund Umsatzsteuer, Spendenabzug keine Gewinnsteuer und begünstigte Umsatzsteuer keine Gewinnsteuer und begünstigte Umsatzsteuer Freigrenzen bei den Gewinnsteuern Baumunk Borcherding Pehl Böker 6

7 ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb stpfl. wirt. Geschäftsbetrieb Vorteile Kosten für die Eintragung in das Vereinsregister nein strafrechtliche Auflagen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen ja Zuschüsse von Gemeinden usw. ja --- ja --- Mitgliedschaft in Verbänden, Dachorganisationen ja --- Baumunk Borcherding Pehl Böker

8 Was ist zu beachten, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten? Baumunk Borcherding Pehl Böker 8

9 Ideeller Bereich ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb stpfl. wirtsch. Geschäftsbetr. Bereich Einnahmen/ Ausgaben Steuern -Steuerbegünstigter Zweck des Vereins -ehrenamtliche Tätigkeit -Beiträge,Spenden, Zuschüsse, Erbschaften Schenkungen, zweckmäßige Ausgaben -keine -Spendenbescheinigungen Baumunk Borcherding Pehl Böker 9

10 Steuerbegünstigte Zwecke mildtätige Zwecke (selbstlose Unterstützung von Menschen) kirchliche Zwecke (selbstlose Förderungen von Religionsgemeinschaften usw.) gemeinnützige Zwecke -aufgrund der Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung -wird die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos gefördert, z. B. a) Förderung von Wissenschaft, Forschung, Kunst, Kultur usw. b) Jugend- und Altenhilfe, Wohlfahrtswesen, Sport, (Schach) usw. c) Förderung des demokratischen Staatswesens d) Freizeitbetätigungen, z. B. Förderung Tier- und Pflanzenzucht, Brauchtum, Amateurfunk, Modellflug, Hundesport usw.(ohne ähnliche Aktivitäten) Baumunk Borcherding Pehl Böker 10

11 Förderung der Allgemeinheit kein abgeschlossener Personenkreis, z. B. Familie, Betrieb keine Einschränkung durch hohe Aufnahmegebühr (1534 ) oder Mitgliederbeiträge (1023 p. a.) Investitionsumlagen (5113 p. 10 Jahre) sachgerechte Begrenzungen sind möglich (z. B. Kapazität der Sportanlagen) Baumunk Borcherding Pehl Böker 11

12 Selbstlosigkeit nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke ausschließliche und zeitnahe Mittelverwendung für satzungsmäßige Zwecke kein Mitglied erhält Zuwendungen aus Mitteln des Vereins keine Person wird durch zweckfremde Ausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt das Vermögen des Vereins wird bei Vereinsauflösung oder Wegfall der Gemeinnützigkeit für steuerbegünstigte Zwecke verwendet keine Mittelverwendung für politische Parteien Baumunk Borcherding Pehl Böker 12

13 Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit ausschließliche Förderung der satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke Ausrichtung an der Satzung der Zweck muss durch den Verein selbst verwirklicht werden Die Satzung ist anzupassen, wenn andere Zwecke verfolgt werden sollen Baumunk Borcherding Pehl Böker 13

14 Ausnahmen von den Geboten der Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit Fördervereine oder Spendensammelvereine keine zeitnahe Mittelverwendung erforderlich bei Erbschaften, Schenkungen, Spenden zum Zweck der Vermögensaufstockung Sachzuwendungen, die ihrer Natur nach zum Vermögen gehören (z. B. Mietwohngrundstück) Rücklagen zur Verwirklichung des steuerbegünstigten Zwecks freie Rücklagen (1/3 VV und 1/10 sonstige Mittel) gesellige Zusammenkünfte, die im Vergleich zur steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind die teilweise Förderung des bezahlten Sports Vermögensaufstockung durch speziellen Spendenaufruf Baumunk Borcherding Pehl Böker 14

15 Anerkennung und Erhalt der Gemeinnützigkeit die Gemeinnützigkeit ergibt sich aus der Satzung (präzise Beschreibung) die tatsächliche Geschäftsführung muss den satzungsmäßigen Bestimmungen entsprechen Anerkennungsverfahren/Mustersatzung Überprüfung Baumunk Borcherding Pehl Böker 15

16 Was nutzt der Bereich Vermögensverwaltung? Baumunk Borcherding Pehl Böker 16

17 Vermögensverwaltung ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb stpfl. Wirt. Geschäftsbetrieb Bereich Einkünfte aus - Vermietung und Verpachtung (Gaststätte, Bande, Werbung) - Kapitalvermögen Einnahmen /Ausgaben Mieten, Pachten, Zinsen Steuern - keine Gewinnsteuern - Zinsabschlagsteuer - Kapitalertragsteuer - Umsatzsteuer Baumunk Borcherding Pehl Böker 17

18 Sind Zweckbetriebe der Himmel des Steuerrechts? Baumunk Borcherding Pehl Böker 18

19 Zweckbetriebe ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb stpfl. wirt. Geschäftsbetrieb Bereich - Gewerbebetrieb -Land und Forstwirtschaft Allgemein - erfüllt die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke - kein anderer Weg zur Zweckerreichung - kein vermeidbarer Wettbewerb zu Gewerbebetrieben Baumunk Borcherding Pehl Böker 19

20 Zweckbetriebe ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb stpfl. wirt. Geschäftsbetrieb Einnahmen/ Ausgaben Sportliche Veranstaltungen (Einnahmen unter ,00, Option, wenn bezahlte Spieler) Kulturelle Veranstaltungen Steuern kurzfristige Vermietung von Sportanlagen oder Verkauf an Mitglieder genehmigte Lotterien keine Gewinnsteuer 0% oder 7% USt Baumunk Borcherding Pehl Böker 20

21 Sind steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe der Vorhof der Steuerhölle? Baumunk Borcherding Pehl Böker 21

22 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Bereich Gewerbebetrieb Definition: -selbständige - nachhaltige Tätigkeit durch die - Einnahmen erzielt werden - Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich Steuern Gewinn- u. Umsatzsteuer Baumunk Borcherding Pehl Böker 22

23 Beispiele Verkauf Speisen und Getränke Gaststätte Vereinsreisen öffentliche Festveranstaltung Werbung Basare kurzfristige Vermietung an Vereinsfremde Sportshop Altkleiderverkauf sportliche Veranstaltungen (Einnahmen über ,00 Option, wenn kein Einsatz bezahlter Spieler) Baumunk Borcherding Pehl Böker 23

24 Einnahmen/Ausgaben Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben Fahrzeuge mit Werbung nicht leistungsbezogene Einnahmen (Hilfsgeschäfte, Zuschüsse, Zulagen, Versicherungsleistungen) Aufteilung von Kosten Altmaterial (=20 % Gewinn) Altpapier (=5 % Gewinn) Werbung im Zusammenhang mit dem ideellen Bereich (=15 % Gewinn) Zusammenrechnung aller Betriebe Verluste Baumunk Borcherding Pehl Böker 24

25 Welche Hauptqualen warten im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb? Baumunk Borcherding Pehl Böker 25

26 Körperschaftsteuer Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb stpfl. wirt. Geschäftsbetrieb - Definition -Satz - Freigrenze Einnahme -Freibetrag Gewinn Beispiel Gewinn (Einnahmen - Ausgaben)./. Freibetrag zu versteuerndes Einkommen Körperschaftsteuer % Baumunk Borcherding Pehl Böker 26

27 Gewerbesteuer - Definition -Satz - Freigrenze Einnahme -Freibetrag Gewinn Beispiel Gewinn (Einnahmen- Ausgaben)./. Freibetrag Gewerbeertrag Gewerbesteuer (z.b.15% bei 300%) Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb stpfl. wirt. Geschäftsbe -trieb % Baumunk Borcherding Pehl Böker 27

28 Umsatzsteuer Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb stpfl. wirt. Geschäftsbetrieb - Definition Regelversteuerung -Satz 0 0/7% 0/7% 0/7/19% - Vorsteuerabzug oder pauschal 7% (Grenze netto) Kleinunternehmer - Grenze Vorjahr lfd. Jahr -USt -VSt -Bindung nein nein nein nein ja ja ja ja Jahre Baumunk Borcherding Pehl Böker 28 ja ja

29 Was gibt es sonst noch? Baumunk Borcherding Pehl Böker 29

30 Spenden vs Sponsoring ideeller Bereich Vermögensverwaltung wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb steuerpflichtig Ohne 1.Zwischenschaltung aktive Gegenleistung des Gegenleistung einer unab- Vereins -freiwillig hängigen Werbe- - unentgeltlich agentur - altruistische Ziele 2.geringfügige Gegenleistung Mäzenatentum - Duldungsleistung ggfs. Spende - Höflichkeitsgesten Keine Ertragsteuer Keine Umsatzsteuer Keine Ertragsteuer ertragsteuerpflichtig 7 % Umsatzsteuer Baumunk Borcherding Pehl Böker 19% Umsatzsteuer 30

31 Spenden Definition Spenden sind freigiebige Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke Abzugsfähigkeit Die steuerliche Abzugsfähigkeit erhöht die Spendenfreudigkeit beim Geber und begünstigt damit den Verein Voraussetzung - Ausgabe -- Geld, Wirtschaftsgüter (keine Nutzung oder Leistung) -- Verzicht auf Erstattung -- Mitgliedsbeiträge, Umlagen - Spendenbescheinigung Baumunk Borcherding Pehl Böker 31

32 Der Verein als Arbeitgeber Pflichten des Arbeitgebers Abgrenzung angestellt oder selbständig Ausnahmen - Vereinsmitglieder, die nur Auslagenersatz oder Verzehrgeld erhalten (275,- p. a.) Baumunk Borcherding Pehl Böker 32

33 Übungsleiterfreibetrag Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer und dgl. oder nebenberufliche künstlerische Tätigkeit oder Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst einer Behörde oder gemeinnützigen Organisation Freibetrag p. a. Baumunk Borcherding Pehl Böker 33

34 Buchführung Rechenschaftslegung der Vereinsorgane Buchführung und Bilanz Gewinn > ,00 steuerpflichtiger wirtschaft- Umsatz > ,00 licher Geschäftsbetrieb Einnahme-Überschussrechnung Aufzeichnungen für die Umsatzsteuer Lohnkonten Belege (Spendenbescheinigungen, Nachweise Sachspenden) Betriebsprüfung Baumunk Borcherding Pehl Böker 34

35 Steuererklärungen ja, Sie müssen für den Verein Steuererklärungen abgeben daneben möchte das Finanzamt die folgenden Unterlagen haben: eine detaillierte Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben eine Aufstellung über das Vermögen am jeden Jahres Tätigkeitsberichte/Protokolle über die Mitgliederversammlungen sofern Guthaben vorhanden ist: Angaben zu Rücklagen eine Kopie der aktuellen Satzung (nur bei Satzungsänderung seit der letzten Erklärung) aktuelle Liste der Vorstandsmitglieder falls der Verein Honorarkräfte/ Übungsleiter beschäftigt hat: Eine Liste mit Namen, Adresse und Höhe der in den einzelnen Jahren gezahlten Vergütungen Zwangsmittel Baumunk Borcherding Pehl Böker 35

36 Was kann Ihnen oder Ihrem Verein passieren? Baumunk Borcherding Pehl Böker 36

37 Risiken Verlust der Gemeinnützigkeit Steuernachzahlungen/Insolvenz Haftung für Steuern des Vereins Haftung für unrichtige Spendenbescheinigungen (40%) Bestrafung wegen Steuerhinterziehung (in besonders schweren Fällen bis 10 Jahre) Baumunk Borcherding Pehl Böker 37

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