Schleiermacherstraße Halle (Saale) Tel./Fax: (0345)

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1 Schleiermacherstraße Halle (Saale) Tel./Fax: (0345) vormals DEUTSCHER SIEDLERBUND SACHSEN-ANHALT e.v. *** DER INTERESSENVERTRETER für das selbst genutzte Wohneigntum. *** Wir setzen uns für den Erhalt, Schutz sowie Neubau in einer ökologischen Umwelt ein. Nach wie vor ist das Wohnen im EIGENHEIM die beste Lösung und wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern im Land SACHSEN-ANHALT angestrebt. Auch Besitzer von Wochenendhäusern und Eigentumswohnungen sind in unserem Verband herzlich willkommen! Zusammengestellt von unserem Mitglied Prof. Dr. Ursula Stephan aus Halle (Saale) 2011

2 Neue Kennzeichnung für gefährliche Chemikalien- auch im Haushalt! Einführung: Längst haben chemische Erzeugnisse in alle Bereiche unseres Lebens Einzug gehalten. Sie finden sich im Haushalt, im Bad, in der Werkstatt, in Keller und Garage, im Garten, im Abstell- und im Hobbyraum. Sie begleiten uns tagtäglich als Putz- und Reinigungsmittel, als Farben und Lacke, als Klebstoffe und Dichtungsmassen als Pflanzenschutzmittel und Biozide... Die Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen. Leider sind Chemikalien nicht nur Helfer, die unser Leben erleichtern oder verschönern, sie haben oft auch unerwünschte, gefährliche Nebenwirkungen Wie einige Beispiele verdeutlichen: So enthalten Backofensprays und Rohrreiniger stark ätzend Laugen, Haut und Augenschäden sind durch sie verursacht worden. Flüssige Grillkohlenanzünder, Brennspiritus oder Waschbenzin sind entzündliche Flüssigkeiten, die häufig zu Verbrennungen oder zu Bränden geführt haben: Unfälle im Jahr beim Grillen sprechen eine beredte Sprache. Die kombinierte Anwendung von WC-Reinigern und Sanitärreinigern hat nicht selten zu Explosionen geführt, und so manches Toilettenbecken ist auf diese Weise weggesprengt worden! Da wir keine Sinnesorgane haben, um gefährliche Eigenschaften chemischer Stoffe zu erkennen, muss bereits vom Etikett eine ausreichende Warnung ausgehen, ein begleitender Text oder ein Beipackzettel bringen dann weitere Informationen zur sachgerechten Anwendung. Um diese Warnung so zu gestalten, dass sie international verstanden wird, wurde eine Reihe von Piktogrammen entwickelt, die seit 1967 im Raum der EG Eingang gefunden haben:

3 Nicht alle, aber einige dieser Piktogramme kennen wir von den Haushaltchemikalien (auch als Konsumerprodukte bezeichnet). Betrachtet man diese Piktogramme genauer, dann stellt man fest, dass es bildliche Doppelungen gibt: so bei der Entzündbarkeit, der Giftigkeit oder bei den durch das Andreaskreuz gekennzeichneten sehr unterschiedlichen gefährlichen Eigenschaften: reizend oder gesundheitsschädlich. Die Art und die Schwere der Gefahr werden durch die Zusätze wie: sehr giftig / giftig oder hochentzündlich/leichtentzündlich und durch die Kennbuchstaben T und T + oder F und F + kenntlich gemacht. Ein deutlicher Mangel ist, dass z.b. die krebserzeugenden Stoffe kein eigenständiges Piktogramm hatten, so dass man sich mit dem Totenkopf für giftige Stoffe oder mit dem Andreaskreuz für gesundheitsschädliche Stoffe beholfen hat. Warum wurde eine Änderung nötig? Bei aller Kritik bleibt doch festzustellen, dass sich diese Kennzeichnung über viele Jahre bewährt hat. Doch diese uns auch im privaten Bereich vertrauten Piktogramme werden Sich ändern und spätestens im Jahr 2017 völlig verschwunden sein. Warum? Auf Beschluss der UNO sollen weltweit die gleichen Kennzeichnungen für gefährliche Stoffe gelten, unabhängig davon, ob der Stoff als gefährlicher Stoff in Industrie, Gewerbe oder in der privaten Sphäre gehandhabt wird, oder ob er transportiert wird (auch im Transportrecht galten bisher andere Kennzeichnungen und daher andere Piktogramme). Die neue einheitliche Kennzeichnung soll den weltweiten Handel vereinfachen, Verwechslungen entgegenwirken und damit den Arbeitsschutz, den Gesundheitsschutz und den Umweltschutz verbessern, und auch den Schutz im privaten Bereich erhöhen. Dies soll auch durch verschärfte Kriterien für die Einstufung der Gefährlichkeit erreicht werden Das kann bedeuten, dass z.b. Stoffe, die bisher als gesundheitsschädlich eingestuft waren, zukünftig als giftig betrachtet werden müssen. Was wird sich ändern? Die Piktogramme haben eine andere Form und Farbgebung: einheitlich werden alle Piktogramme eine rot umrandetet Raute haben, das Innenfeld ist weiß, das Bild schwarz. Damit ähneln diese Piktogramme denjenigen, die bisher im Transportrecht verwendet wurden. Auf die Schwere der Gefahr kann noch zusätzlich durch die sog. Signalwörter: Gefahr oder Achtung hingewiesen werden. Auch die bisher bekannten R-Sätze (Risiko-Sätze) werden ersetzt durch die H-Statements (Hazard Statements oder Gefahrenhinweise), die S-Sätze weichen den P-Statements (Precautionary Statements oder Sicherheitshinweisen).Das

4 bedeutet auch, dass die Gefahren- und die Sicherheitshinweise inhaltlich zwar ähnlich sind aber doch von den bekannten Formulierungen abweichen. Wichtig zu wissen: Durch verhältnismäßig lange Übergangsfristen bleibt die alte Kennzeichnung noch einige Jahre erhalten, aber einige Hersteller werden schon der neuen Kennzeichnung vornehmen. Das bedeutet für den Verbraucher, dass er das gleiche Produkt unterschiedlich gekennzeichnet erhalten kann, je nachdem, ob der Hersteller noch Restbestände verkauft, oder ob er die Kennzeichnung schon umgestellt hat. Hier gilt es im wahrsten Sinne des Wortes die Augen offen zu halten. Reine Stoffe wie Aceton, Ethylalkohol oder Zitronensäure müssen bereits seit dem 01.Dezember 2010 neu gekennzeichnet werden, Restbestände mit der alten Kennzeichnung dürfen noch bis 2012 verkauft werden. Gemische und- das sind die meisten Haushaltchemikalien- müssen erst ab 2015 neu eingestuft und gekennzeichnet werden, Altbestände dürfen noch bis 2017 mit der biher gültigen Kennzeichnung verkauft werden. Die neue Kennzeichnung: Genaugenommen handelt es sich nach der Verordnung der Europäischen Union (VO (EG) Nr. 1272/2008, auch GHS genannt) um ein neues System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien, als Endverbraucher bemerken wir vor allem die neue Kennzeichnung. In Zukunft gibt es 9 verschiedenen Piktogrammen, nicht alle sind für den Endverbraucher von Bedeutung, aber sie sollen hier der Vollständigkeit aufgeführt werden: GHS01 GHS02 GHS03 GHS04 GHS05 GHS06 GHS07 GHS08 GHS09

5 Wie wird die neue Kennzeichnung aussehen? Es werden nicht alle Piktogramme für Chemikalien, die zur Verwendung im privaten Bereich produziert werden, eine Rolle spielen, denn seit vielen Jahren sind die Hersteller bemüht, gefährliche Stoffe durch weniger gefährlich zu ersetzen, um Gesundheitsschäden, Sachschäden oder Schäden der Umwelt zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren. Daher wird nur auf die Piktogramme eingegangen, die mit Sicherheit auch auf den Gebinden- Verpackungen von Haushaltchemikalien zu finden sein werden. GHS02 Das Piktogramm GHS02 wird zur Kennzeichnung der entzündlichen Gase oder Flüssigkeiten verwendet. So werden Propan, Butan bzw. die Gemische beider Gase in Gasflaschen oder Kartuschen in Zukunft mit diesem Piktogramm gekennzeichnet. Ebenso werden die entzündbaren Flüssigkeiten, wie Brennspiritus, Benzin, Lacke oder Insektenspays ggf. auch Defrostersprays, wenn sie derartige Stoffe enthalten, dieses Piktogramm auf dem Etikett enthalten. GHS05 Dieses Piktogramm GHS05 dient der Kenntlichmachung der Zerstörung der Haut oder auch der Korrosion von Metallen und ist dem bisherigen Piktogramm weitgehend ähnlich. Es wird auch weiterhin auf Rohrreinigern, Backofensprays, auf den Gebinden von Säuren und Laugen, sofern sie im privaten Bereich Verwendung finden (z.b. Entkalkungsmittel, WC-und Sanitärreiniger), zu finden sein. Durch die Verschärfung der Gesetzgebung werden auch Chemikalien, die bisher nicht durch dieses Piktogramm kenntlich gemacht wurden, z.b. aber zu gefährlichen Augenreizungen und schweren Augenschäden führen können, dieses Piktogramm tragen. GHS06 Das Piktogramm GHS06 steht für die tödlich verlaufende Vergiftung bzw. für den ernsten, schweren Gesundheitsschaden. Man wird dieses Piktogramm am ehesten auf Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln finden. Hier ist größte Vorsicht beim Umgang geboten! Stoffe mit diesem Warnzeichen können durch Verschlucken, durch Hautaufnahme oder durch Einatmen sofort oder innerhalb kurzer Zeit auch bei kleinen Mengen zum Tode führen. Mit diesem Piktogramm werden nur noch Stoffe und Gemische gekennzeichnet mit akuter d.h. sofortiger Wirkung. GHS08 Das Piktogramm GHS08 ist neu: es warnt vor langfristigen Gesundheitsschäden, z.b. vor Gesundheitsschäden durch krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe, und es warnt auch vor Atemwegssensibilisierungen oder vor Organschäden wie Nieren-, Lungen- oder Nervenschäden bei längerfristigem Umgang.

6 Eine Besonderheit stellt die sog. Aspirationsgefahr dar, eine Gefahr die durch Verschlucken von Lampenölen oder flüssigen Grillkohleanzündern besonders für kleine Kinder von Bedeutung ist. Das Verschlucken dieser Stoffe kann zu schweren Lungenschäden, häufig mit tödlichem Ausgang führen. Man spricht hier von der sog. chemischen Lungenentzündung (besser wäre: chemisch verursachte Lungenentzündung!). GHS07 Auch dieses Piktogramm GHS07, das Ausrufezeichen, ist ebenfalls neu. Es ersetzt in vielen Fällen das Andreaskreuz und weist auf die Gesundheitsgefährdung hin, so auf die akute Toxizität (mit geringerer Schwere des Verlaufs als bei den mit Totenkopf gekennzeichneten Stoffen), auf hautreizende/- ätzende Wirkungen, auf mögliche Augenschädigung, auf Sensibilisierung der Haut und auf die spezifische Zielorgantoxizität (schwächere Wirkung als Stoffe, die mit GHS08 gekennzeichnet sind). GHS09 Das Piktogramm GHS09 ist nahezu unverändert gegenüber dem alten Piktogramm für die Umweltgefährlichkeit, und es weist auf die Umweltgefährdung, insbesondere auf die Gefährdung von Gewässern hin. Produkte, die mit diesem Warnzeichen gekennzeichnet sind, dürfen nicht in Gewässer gelangen. Sie dürfen auch nicht mit dem Hausmüll entsogt werden, denn sie schaden akut oder chronisch den Wasserorganismen, aber auch Tieren oder Landpflanzen. Zu diesen Stoffen gehören vor allem Pflanzenschutzmittel. Besondere Kennzeichnungen: Für eine Reihe von chemischen Stoffen und Gemischen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, wurden neben den Piktogrammen weitere Hinweise (allerdings nur im Bereich der Europäischen Union) vorgeschrieben, von denen einige wichtige hier wiedergegeben werden sollen (Anhang I der GHS-VO) : 1. EUH029: Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase : z.b. Aluminiumphosphid in Schädlingsbekämpfungsmitteln /Begasungsmitteln 2. EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase, z.b. Natriumhypochlorit in Sanitärreinigern) oder Bariumpolysulfid 3. EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen z.b. beim Umgang mit einer Reihe von Lösungsmitteln und Lacken Für einige Gemische gelten besondere ergänzende Kennzeichnungsvorschriften, so z.b. für Bleihaltige Gemische: EUH021: (z.b. bestimmte Rostschutzfarben) Achtung enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegenständen verwenden, die von Kindern gekaut oder gelutscht werden können )

7 EUH021: bei Verpackungen mit einem Inhalt kleiner 125 ml gilt verkürzt: Achtung! Enthält Blei. Cyanacrylathaltige Gemische: Gilt vor allem für die sog. Sekundenkleber: EUH202: - Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Sekunden Haut und Augenlider zusammen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen (Entsprechende Sicherheitshinweise sind der Verpackung beizugeben, z.b. für das Aufsuchen von Arzt und/oder Augenarzt). Zement oder Zementgemische: Wenn der Zement nicht bereits als sensibilisierend eingestuft worden ist und den Hinweis enthält: Kann allergische Hautreaktionen hervorrufen, muss er bei einem Gehalt von mehr als 0,0002 % Chrom (VI) in der Trockenmasse den Hinweis tragen: EUH203: Enthält Chrom (VI). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Isocyanathaltige Gemische: Gemische, die Isocyanate enthalten (Monomere, Oligomere, Vorpolymere...) müssen den Hinweis tragen: EUH204: Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Gemische, die bestimmte epoxidhaltige Verbindungen enthalten: Müssen den Hinweis tragen: EUH205: Enthält epoxidhaltige Verbindungen...Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Gemische, die an die breite Öffentlichkeit verkauft werden und Aktivchlor enthalten: Bei einem Gehalt von über 1 % Aktivchlor müssen die Kennzeichnungsetiketten den Hinweis enthalten: EUH206: Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) freigesetzt werden können. (Einige Bleichlaugen und Schwimmbadchemikalien) Cadmiumhaltige Gemische (Legierungen), die zum Löten oder Schweißen verwendet werden: Hier gilt: EUH 207: Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwendung entstehen gefährliche Dämpfe. Hinweise des Herstellers beachten. Sicherheitsanweisungen einhalten. Gemische, die nicht als sensibilisierend eingestuft worden sind, die mindestens einen sensibilisierenden Stoff enthalten: EUH208: Enthält Name des sensibilisierenden Stoffes. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Flüssige Gemische, die Halogenkohlenwasserstoffe enthalten: Bei bestimmten Zusammensetzungen muss auf dem Kennzeichnungsetikett der Hinweis enthalten sein: EUH209: Kann bei Verwendung leicht entzündbar werden oder EUH 209A: Kann bei Verwendung entzündbar werden.

8 Was ist beim Umgang mit (Haushalt-) Chemikalien zu beachten? Die Warnung durch die Hersteller ist nur die eine Seite, die Befolgung der Sicherheitshinweise, die andere, sehr wichtige! Chemikalien immer aus der Reichweite von Kindern, insbesondere von Kleinkindern aufbewahren, am besten in verschlossenem Schrank /Raum aufbewahren Chemikalien kühl und trocken aufbewahren Chemikalien getrennt von Nahrungs- und Futtermitteln aufbewahren Chemikalien nicht mit dem Hausmüll entsorgen! Chemikalien nicht in das Abwasser gelangen lassen! Beim Umgang mit Chemikalien chemikalienbeständige Handschuhe und geeignete Schutzbrille verwenden! Während des Umgangs mit Chemikalien nicht Essen, Trinken oder Rauchen Nach dem Umgang Gesicht und Hände gründlich mit warmen Wasser und mit Seife waschen, Eincremen nicht vergessen! Hautschutzsalbe verwenden! Nach der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Lösungsmitteln u.ä. keinen Alkohol trinken! Welche Handschuhe / Schutzbrillen sind die richtigen? Die Handschuhe müssen der Norm EN 374 (EN 374-2, 374-3) entsprechen. Nur diese Handschuhe schützen vor Chemikalien und Mikroorganismen, im danach fragen Fachhandel oder in Baumärkten fragen! Hinweis für Brillenträger: die normale Brille bieten keinen ausreichenden Schutz, auch hier: Fachhandel, Baumärkte, auch Optiker fragen. Was tun, wenn nun doch etwas passiert ist? Benetzte Kleidung sofort wechseln, vor der Wiederverwendung Gründlich reinigen oder waschen! Benetzte Hautpartien gründlich mit warmen Wasser und Seife waschen, eincremen, bei direktem Hautkontakt mit Säuren oder Laugen unbedingt Arzt aufsuchen! Bei Kontakt der Augen mit Chemikalien unbedingt sofort Augenarzt aufsuchen! Verschüttete Chemikalien im Haushalt, stark verdünnt mit dem Abwasser oder nach Abdecken/Vermischen mit Sand mit dem Hausmüll entsorgen Beschädigte Etiketten durch neue Etiketten ersetzen, Etiketten sind in Schreibwarengeschäften, auch in manchen Drogeriemärkten/Baumärkten zu erhalten Chemikalien nicht in Getränkeflaschen umfüllen, beschädigte Gebinde durch unbeschädigte ersetzen (Baumarkt, Apotheken) Ratschläge für den Umgang mit Chemikalien gibt auch jede Apotheke! Auch die Geschäftstellesteht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite: Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an: Verband Wohneigentum Sachsen-Anhalt e.v. Schleichermacherstraß 15, Halle (S) oder per sachsenanhalt@verband-wohneigentum.de

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