Offenabgabe von Chemikalien in Apotheken und Drogerien

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1 Information zur Chemikaliengesetzgebung Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden Planaterrastrasse Chur Merkblatt GR D01 Seite 1 von 10 Ver. 1.0 / 2012 Hinweis: Offenabgabe von Chemikalien in Apotheken und Drogerien Dieses Merkblatt richtet sich an Apotheken und Drogerien, die Chemikalien umfüllen. Für Apotheken und Drogerien gilt die Allgemeinverfügung der Anmeldestelle Chemikalien des BAG betreffend Erleichterung der ( Diese gilt für en mit einem Inhalt von höchstens 3 Liter und die Abfüllung muss auf Anfrage einer bestimmten Endverbraucherin folgen (keine Vorumfüllung). Welche Angaben muss eine Etikette enthalten? Die von Chemikalien muss nach der Chemikalienverordnung (ChemV) bzw. nach der CLPVerordnung (EG Verordnung Nr. 1272/2008, CLPVO) folgende Angaben aufweisen: 1. Der offizielle Name des Stoffes oder der Zubereitung (wenn vorhanden: der im Anhang VI der CLPVO aufgeführte Name des Stoffes). 2. Bei Stoffen die EGNr.(gemäss ChemV) bzw. eine Identifikationsnummer (gemäss CLPVO) 3. Bei Zubereitungen (Gemischen) die gefährlichen Inhaltsstoffe gemäss Anhang 1 Ziffer 4 ChemV bzw. Art. 18 CLPVO. 4. Die entsprechenden Gefahrensymbole und die Gefahrenbezeichnungen bzw. die Gefahrenpiktogramme und das Signalwort ("Gefahr" oder "Achtung"). 5. Die entsprechenden R und die SSätze, respektiv nach GHS die H und PSätze. 6. Die Füllmenge (bei der Abgabe an Private). 7. Den Namen, die Adresse und die Telefonnummer der Herstellerin (in diesem Fall die Daten der Abfüllerin). Wird die nur in einer Sprache angebracht, muss diese in der Amtssprache des Verkaufsgebietes formuliert sein. Für en mit Fassungsvermögen kleiner als 125 ml sind Ausnahmen möglich, indem die Angabe der R und SSätze für Stoffe und Zubereitungen mit bestimmten Gefahren nicht erforderlich ist. Für en mit nicht mehr als 125 ml Inhalt dürfen je nach folgende Angaben weggelassen werden (siehe Anhang 1 Ziffer 2.5 und 3.4 ChemV) nach EU ssystem Angaben, die weggelassen werden können bei Stoffen bei Zubereitungen brandfördernd R und SSätze hochentzündlich RSatz 12 leichtentzündlich R und SSätze entzündlich R und SSätze SSätze gesundheitsschädlich R und SSätze (nicht für Publikumsprodukte) reizend R und SSätze R und SSätze (nicht, falls R41) umweltgefährlich mit Symbol N R und SSätze umweltgefährlich ohne Symbol N SSätze Das Merkblatt des BAG zur serleicherung in der Schweiz ist hier runterzuladen: Die serleichterungen für Kleinpackungen bei der nach GHS sind in Anhang I Ziffer der CLPVO zu finden.

2 Merkblatt GR D01 Seite 2 von 10 Ver. 1.0 / 2012 Welchen Bestimmungen muss die entsprechen? Grundsätzlich müssen en so gestaltet sein, dass bei der Lagerung, bei der Aufbewahrung und beim Transport der gefährlichen Chemikalien der Mensch und die Umwelt nicht gefährdet werden. Sie müssen dicht verschliessbar und gegenüber dem Inhalt beständig sein. en von Chemikalien, die an Privatpersonen verkauft werden, dürfen ausserdem: Die Neugierde von Kindern nicht fördern. Die KonsumentInnen nicht irreführen. Mit en von Lebensmitteln, Kosmetika, Heilmitteln oder Futtermitteln nicht verwechselt werden können. en von Chemikalien, die folgende Eigenschaften aufweisen und an Privatpersonen abgegeben werden, müssen mit kindersicheren Verschlüssen versehen sein (Art. 37 ChemV bzw. Anhang II Teil 3 CLPVO): CH 3OH Als T (giftig) Zubereitungen, die mindestens 3% Methanol enthalten CH 2Cl 2 Als C (ätzend) Zubereitungen, die mindestens 1% Dichlormethan enthalten Beispiel Als Xn (gesundheitsschälich) mit dem RSatz R65 Akute Toxizität Kat. 1 bis 3 Ätzend, Kat. 1A, 1B und 1C (mit dem HSatz ) Aspirationsgefahr Kat. 1 (mit H304) CH 3OH Gemische, die mindestens 3% Methanol enthalten * STOT: Spezifische Zielorgantoxizität CH 2Cl 2 Gemische, die mindestens 1% Dichlormethan enthalten STOT* einmalige Exposition Kat. 1 (mit H370) STOT wiederholte Exposition Kat. 1 (mit H372) Ein kindersicherer Verschluss muss an Gebinden bis 5 Liter Inhalt angebracht werden. Kindersichere Verschlüsse für Grossgebinden sind auf dem Markt erhältlich: en von Chemikalien, die folgende Eigenschaften aufweisen und an Privatpersonen abgegeben werden, müssen mit einem tastbaren Gefahrenhinweis versehen sein (Art. 37 ChemV bzw. Anhang II Teil 3 CLPVO): Als T (giftig) Als C (ätzend) Als Xn (gesundheitsschälich) Als F+ (hochentzündlich) * Als F (leicht entzündlich) * Beispiel Akute Toxizität Kat. 1 bis 3 Ätzend, Kat. 1A, 1B und 1C (mit ) Aspirationsgefahr Kat. 1 (mit H304) Entzündbare Gase, Flüssigkeiten und Feststoffe Kat. 1 und 2 * Sensibilisierend für Atemwege Kat. 1 (mit H334) Akute Toxizität Kat. 4 CMR ** Kat. 2 * Ausgenommen sind Aerosole, die nur als hochentzündlich oder leichtentzündlich sind ** CMR: Krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend STOT einmalige Exposition Kat. 1 und 2 STOT wiederholte Exposition Kat. 1 und 2

3 Merkblatt GR D01 Seite 3 von 10 Ver. 1.0 / 2012 en einiger wichtiger Chemikalien Gewisse Chemikalien zum Offenverkauf sind offiziell eingestuft. Die in den Tabellen (A, B und C, D) aufgelisteten offiziellen en entsprechen der 1. ATP der CLPVO resp. der 31. Anpassung der EGRichtlinie 67/548/EWG. Der Wortlaut der HSätze ist in dem Anhang III der CLP VO sowie im Merkblatt A11 angebracht. Der Wortlaut der R und SSätze ist im Anhang 1 der Chemikalienverordnung oder im Merkblatt A12 zu finden. Für die nicht offiziell eingestufter Stoffe sollten die Angaben des Lieferanten verwendet werden. Die kann der Etikette oder dem Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 2, 3 oder 15) entnommen werden. Vorsicht: Der Lieferant kennzeichnet möglicherweise für gewerbliche Abnehmer, weshalb beim Handverkauf an Privatkunden evtl. zusätzlich PSätze (z.b. P102 oder andere) bzw. SSätze (z.b. S1, S2, S46 oder andere) angebracht werden müssen. In den folgenden GHS Tabellen fehlen die Sicherheitshinweise (PSätze). Diese sind von den Originaletiketten des Lieferanten zu übernehmen. Tabelle A: von Säuren und Laugen (GHSssystem) Piktogramm Signalwort HSätze KV 1 TK 2 Ameisensäure...% ab 90% Skin Corr. 1A 10 90% Skin Corr. 1B 2 10% Skin Corr. 1B Aq. Acute 1 H400 Ammoniak...% <25% Skin Corr. 1B 3 5% Eye Dam. 1 H %

4 Merkblatt GR D01 Seite 4 von 10 Ver. 1.0 / 2012 Piktogramm Signalwort HSätze KV 1 TK 2 ab 90% Skin Corr. 1A Flam. Liq. 3 H226 Essigsäure...% % Skin Corr. 1B 10 25% Natriumhydroxid ab 5% Skin Corr. 1A 2 5% Skin Corr. 1B 0.5 2% Natriumhypochloritlösung %Cl aktiv (Javelle) %5 Skin Corr. 1B Aq. Acute. 1 EUH031 Eye Dam. 1 Skin Corr. 2 H400 EUH031 H % Oxalsäure % ab 1% Acute Tox. 4 H312 Phosphorsäure % % Skin Corr. 1B ab 65% Skin Irrit. 1A Ox. Liq. 3 H272 Salpetersäure % % Skin Corr. 1A 5 20% Skin Corr. 1B 1 <5%

5 Merkblatt GR D01 Seite 5 von 10 Ver. 1.0 / 2012 Piktogramm Signalwort HSätze KV 1 TK 2 Salzsäure % % Skin Corr. 1B Schwefelsäure...% ab 15% 5 15% Skin Corr. 1A Ab 70% Ox. Liq. 1 5 Acute Tox. 4 6 Skin. Corr. 1A H271 H332 Wasserstoffperoxid in Lösung. % < 70% 35 < 50% Ox. Liq. 2 5 Acute Tox. 4 6 Skin. Corr. 1B Acute Tox. 4 6 Eye Dam. 1 H272 H332 H318 8 < 35% Acute Tox. 4 6 Eye Dam. 1 H318 Ja 5 < 8% Kindersicherer Verschluss bei der Abgabe an Private erforderlich Tastbarer Gefahrenhinweis bei der Abgabe an Private erforderlich Produkteidentifikatoren sind nach Art. 18 CLPVO anzubringen. Wir empfehlen die EGNr. Hinweis: Lösungen von Natriumhydroxid und Oxalsäure sind im Anhang VI, Teil 3 der CLPVO nicht mit der Anmerkung B aufgeführt und sind demzufolge als Zubereitungen zu betrachten. Damit die Anforderungen an der für diese beiden Produkte erfüllt werden, sollen folgende Namen auf der Etikette gebraucht werden: Natriumhydroxid in Lösung...%, und Oxalsäure in Lösung...% Für die weitere betreffend die brandfördernden Eigenschaften sind Prüfungen durchzuführen Für die ist die Ziffer des Anhangs VI in der CLPVO zu berücksichtigen

6 Merkblatt GR D01 Seite 6 von 10 Ver. 1.0 / 2012 Tabelle B: Klassierung häufig gebrauchter Lösungsmittel (GHSssystem) Piktogramm Signalwort HSätze KV TK Aceton Flam. Liq. 2 EUH066 H336 EUH066 Benzin Fleckenbenzin 7 Flam. Liq. 2 Asp. Tox. 1 Aq. Chron. 2 H304 H3415 H336 H411 Ethanol/ Sprit > 70% Flam. Liq. 2 Ether Flam. Liq. 1 Acute Tox. 4 EUH019 EUH066 H224 H336 EUH019 EUH066 Isopropanol Flam. Liq. 2 H336 ab 10% Flam. Liq. 2 Acute Tox. 3 STOT SE 1 H331 H311 H301 H370 Methanol % < 10% Flam. Liq. 2 Acute Tox. 3 STOT SE 2 H331 H311 H301 H371 7 Benzin gibt es in verschiedenen Qualitäten / Zusammensetzungen mit unterschiedlichen en. Im Einzelfall ist die des Lieferanten zu verwenden.

7 Merkblatt GR D01 Seite 7 von 10 Ver. 1.0 / 2012 Tabelle C: Offizielle von Säuren und Laugen (EUssystem) und EGNr. Ameisensäure...% Ammoniak...% Essigsäure...% Natriumhydroxid Natriumhypochloritlösung %Cl aktiv (Javelle) Oxalsäure Phosphorsäure % Salpetersäure % Salzsäure % Schwefelsäure...% ab 90% C; R / /37/3945 1/ /37/ <90% C; R34 34 RSätze SSätze 1 KV TK Gefahrensymbole 2<10% Xi; 36/38 36/ <25% C; R34, N; R /22636/37/ C; R /22636/37/ <10% Xi; R36/37/38 36/37/ ab 90% R10, C; R / /37/3945 1/ /37/ <90% 10 <25% C; R34 34 Xi; R36/38 36/ ab 5% C; R /22636/37/3945 2<5% C; R /22636/37/ <2% Xi; R36/38 36/ / /37/3945 1/ /37/ <25% 5<10% C; R34; R31, N; R C; R34, R Xi; R36/38, R / % Xn; R21/22 21/22 236/3746 C; R /22636/37/ <25% Xi; R36/38 36/ ab 70% O; R8, C; R /22636/37/ <70% C; R /22636/37/3945 5<20% C; R /22636/37/ <25% C; R34, Xi; R /22636/37/3945 Xi; R36/37/38 36/37/ ab15% C; R / /37/3945 5<15% Xi; R36/38 36/38 246

8 Merkblatt GR D01 Seite 8 von 10 Ver. 1.0 / 2012 und EGNr. Wasserstoffperoxyd in Lösung...% ab 70% 50 <70% 35 <50% 8<35% R5, O; R8, Xn; R20/22, C;R35 O; R8, Xn; R20/22, C; R34 Xn; R22, Xi; R37/38, R41 Xn; R22, Xi; R41 RSätze SSätze 1 KV TK Gefahrensymbole 5820/ / / / /37/ / /37/ <8% Xi; R Die SSätze wurden den en angepasst und teilweise durch den Satz S 36/37/39 ergänzt. Bei den Angaben zu den S Sätzen handelt es sich um eine Empfehlung. 2 %Cl aktiv (entspricht der Hälfte der Natriumhypochloritkonzentration). Tabelle D: Gefahrensymbole, R und SSätze gewisser Lösungsmittel (EUssystem) und EGNr. Gefahrensymbole RSätze SSätze KV TK Aceton F; R11, Xi; R Benzin 3 Fleckenbenzin F; R11, Xn; R48/2065, Xi; R38, N; R51/ /2051/ Ethanol / Sprit Ether Isopropanol Methanol >70% F; R F+; R12, R19, Xn; R22, R66, R67 F; R11, Xi; R36, R67 F; R11, T; R23/24/25, 39/23/24/ / /24/25/39/23/24/25 1/271636/ Benzin gibt es in verschiedenen Qualitäten / Zusammensetzungen mit unterschiedlichen en. Im Einzelfall ist die des Lieferanten zu verwenden.

9 Merkblatt GR D01 Seite 9 von 10 Ver. 1.0 / 2012 sbeispiele nach dem GHSssystem Ammoniak 25% EGNr Liter Verursacht schwere Verätzungen der Haut und Augenschäden. Kann die Atemwege reizen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Einatmen von Staub/Rauch/Gas /Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. Nur draussen oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Unter Verschluss lagern. An einem gut belüfteten Ort lagern. Behälter dicht verschlossen halten. Inhalt/Behälter der Sonderabfallsammlung zuführen. Apotheke Zentrum, Bahnhofstrasse 1, 4001 Basel, Tel.: Aceton EGNr ml Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Verursacht schwere Augenreizung. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Hitze/Funken/offener Flamme/heissen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Bei Berührung mit den Augen: Einige Minuten lang vorsichtig mit Wasser ausspülen. Evtl. vorhandene Kontaktlinsen entfernen, sofern leicht möglich. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. An einem gut belüfteten Ort lagern. Behälter dicht verschlossen halten. Drogerie Zentrum, Bahnhofstrasse 1, 4001 Basel,

10 Merkblatt GR D01 Seite 10 von 10 Ver. 1.0 / 2012 sbeispiele nach dem EUssystem C Ammoniak 25% EGNr Liter Ätzend N Verursacht Verätzungen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufzubewahren. Bei Berührung mit den Augen sofort mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen). Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen Umweltgefährlich Apotheke Zentrum, Bahnhofstrasse 1, 4001 Basel, Tel.: F Aceton EGNr Leichtentzündlich. Reizt die Augen. 500 ml Leichtenzündlich Xi Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Von Zündquellen fernhalten Nicht rauchen. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Drogerie Zentrum, Bahnhofstrasse 1, 4001 Basel, Reizend

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