Kennzeichnung von Gefahrstoffen

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1 Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch das GHS?, Referat 34 - Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz Karlsruhe,

2 GHS Vorgeschichte GHS heißt Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals Transport: unterschiedliche Kennzeichnungsvorschriften erschweren den internationalen Handel Deutschland 1856: Harmonisierung im Eisenbahn-Transport Folie 2

3 Bisher: Unterschiedliche Kennzeichnungs-Vorschriften für Gefahrstoffe Beispiel: Coffein (LD 50 oral 279 mg/kg Körpergewicht) Europäische Union (geltendes Recht) USA, Canada, Japan, Korea Australien, Malaysia, Thailand Neuseeland China, Indien Toxic Harmful Hazardous - - GHS Folie 3

4 GHS Vorgeschichte Harmonisierung der Vorschriften für Gefahrstoffe und Gefahrgüter: Rio 1992: UNCED Agenda 21, Kapitel 19 - Auftrag für das GHS UN Ecosoc Juli 2003: formelle Annahme des GHS seitdem: Weiterentwicklung Folie 4

5 Ziele des GHS Vereinheitlichung der wichtigsten Systeme weltweit für die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrgütern in ein einziges neues System Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und Erleichterung des internationalen Handels Folie 5

6 Wesentliche Bestandteile des GHS ein weltweit einheitliches System zur Einstufung chemischer Substanzen ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Gemischen ein weltweit einheitliches System für die Kommunikation von Gefahren für Arbeitnehmer, Verbraucher und den Transport, das Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter einschließt Folie 6

7 Prinzipien des GHS - Übersicht Gefährdung: intrinsische Eigenschaften (PC-Daten, humantoxikologische und Umweltdaten) als Grundlage für die Kennzeichnung Nutzung der vorhandenen Information zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen Modulares System nach dem Baukastenprinzip für Sektoren (Verbraucher, Arbeitsplatz, Transport, Notfall) Informationsübermittlung durch Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt Folie 7

8 Was ist nicht Inhalt des GHS? Risikobewertung und Risikomanagement Regeln für das Inverkehrbringen von Stoffen Vorschriften für die Ermittlung von Stoffeigenschaften Folie 8

9 Einführung des GHS in der Europäischen Union Konsultationsprozess von August bis Oktober 2006 Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung am 27. Juni 2007 vorgelegt Ziel der Kommission: Verabschiedung der Verordnung bis 2008 gesetzliche Grundlage Artikel 95 EG (Angleichung der Rechtsvorschriften) Gesetzgebungsverfahren nach Artikel 251 EG (Mitentscheidungsverfahren) Folie 9

10 Welche Stoffe werden nicht vom GHS-Vorschlag erfasst? radioaktive und infektiöse Stoffe Stoffe und Gemische unter zollamtlicher Überwachung (Transit) nicht isolierte Zwischenprodukte Fertigerzeugnisse für den Endverbraucher: Arzneimittel, Kosmetika, Lebensmittel Folie 10

11 Gefahrenklassen und Elemente der Kennzeichnung Gefahrenklasse Gefahrenkategorie Art der Gefahr (physikalisch, Gesundheit, Umwelt) z.b. akute Toxizität Kategorie 1 bis 4 bei der akuten Toxizität GHS-Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis Sicherheitshinweis bisher: Gefahrensymbol bisher: R-Satz bisher: S-Satz Folie 11

12 neue Gefahrensymbole RL 67/548/EWG: GHS: hier nur eine Auswahl kein Symbol neu z.b. für CMR-Stoffe Folie 12

13 Beispiel: akute Toxizität Einstufung Kategorie 1 GHS-Piktogramm Signalwort Gefahrenhinweis: - oral - dermal - inhalativ Sicherheitshinweis Gefahr H300 (Tödlich bei Verschlucken) H310 (Tödlich bei Hautkontakt) H330 (Tödlich bei Einatmen) z.b. P270 (Bei Verwendung dieses Produkts nicht essen, trinken oder rauchen) Folie 13

14 akute Toxizität irreversibler Schaden bei einmaliger Exposition Beispiel: Methanol (geltendes Recht) Einstufung F; R11 T; R23/24/25-39/23/24/25 Kennzeichnung Signalwort Gefahrenhinweise Leichtentzündlich Giftig R11 (Leichtentzündlich) R23/24/25 (Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut) R39/23/24/25 (Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken) Folie 15

15 Spezifische Zielorgantoxizität Beispiel: Methanol (zukünftiges Recht) Einstufung Entz. Fl. 2; H225 Akut Tox. 3; H331 Akut Tox. 3; H311 Akut Tox. 3; H301 STOT einm. 1; H370 Kennzeichnung Signalwort Gefahr Gefahrenhinweise Folie 16 H225 (Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar) H331 (Giftig bei Einatmen) H311 (Giftig bei Hautkontakt) H301 (Giftig bei Verschlucken) H370 (Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt))

16 neue Einstufungskriterien z. B.: Akute orale Toxizität LD 50 [mg/kg] EG Sehr giftig < 25 Giftig > Gesundheitsschädlich > GHS Kategorie 1 < 5 Kategorie 2 > 5 - < 50 Kategorie 3 > 50 - < 300 Kategorie 4 > < 2000 Kategorie 5 - optional > < 5000 Ohne Piktogramm Folie 17

17 Änderungen für Stoffe akute Toxizität LD 50 / LC mg/kg oral und mg/kg dermal: aus wird Kategorie 3 Schätzung: 29 (0,9 %) (orale Tox.) und 60 (1,8 %) (dermale Tox.) aller 3366 legal eingestuften Stoffe werden umgestuft Kommissions-Vorschlag: GHS-Regeln gelten ab 1. Dezember 2010 für Stoffe Folie 18

18 Kennzeichnung von Gemischen Übertragungsgrundsätze (Bridging Principles): Wann ist die Einstufung übertragbar? Bedingung: ausreichende Daten über ähnliche geprüfte Gemische oder einzelne Bestandteile sind vorhanden Verdünnung mit einem weniger gefährlichen Stoff Chargenvergleich Konzentrierung hochgefährlicher Gemische Interpolation innerhalb einer Toxizitätskategorie im Wesentlichen ähnliche Gemische Folie 19

19 Änderungen für Gemische Verschärfung der Einstufungsgrenzen Ätz- / Reizwirkung (Haut und Auge) maximal um den Faktor 2 bis 5 Gesamtzahl gefährlicher Gemische steigt Kommissions-Vorschlag: GHS-Regeln gelten ab 1. Juni 2015 für alle Gemische Folie 20

20 Was wird nicht aus dem GHS übernommen? GHS-Kategorien, die derzeit kein Teil der EG-Gesetzgebung sind: zum Beispiel: PC-Eigenschaften: Entz. Fl. 4 Gesundheitsgefahren: Akut Tox. 5 Folie 21

21 Was wird zusätzlich aus der derzeitigen Gesetzgebung übernommen? zum Beispiel: Ozonabbau bisher R59 (Gefährlich für die Ozonschicht) in Zukunft zusätzliche EG-Gefahrenklasse EUH059 (Schädigt die Ozonschicht) Folie 22

22 Was ändert sich für Betriebe? Etiketten und Sicherheitsdatenblätter ggf. Verpackungen Gefährdungsbeurteilungen Gefahrstoffverzeichnisse Betriebsanweisungen Anforderungen an den Umgang (z.b. Lagerung) Auswirkungen auf andere Rechtsbereiche (z.b. Störfall-Verordnung) Folie 23

23 Fazit: Vergleichbarer Ansatz - Unterschiede im Detail Das GHS ist vergleichbar mit dem derzeitigen EG-System: Das GHS unterscheidet sich vom derzeitigen EG-System: Es legt ein einheitliches Einstufungs- und Kennzeichnungssystem fest Es deckt ungefähr die gleichen Gefahren ab Es enthält gleiche oder ähnliche Einstufungskriterien Es legt ein vergleichbares Kommunikationssystem für Gefahrstoffe fest Es enthält einheitliche Kriterien für Transport und Verwendung Es enthält weitere Gefährlichkeitsklassen und Kategorien Es enthält z. T. andere Kriterien und Grenzwerte Es verwendet einen anderen Ansatz für Gemische Es ändert einige Bestandteile der Kennzeichnung Folie 24

24 Informationen im Internet UNECE United Nations Economic Commission for Europe Europäische Kommission (Vorschlag für eine GHS-Verordnung) ChemfaWeb der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg emikalien/ghs.html Folie 25

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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