Weiterbildung GHS und CLP-Verordnung. Bärbel Kirste SDU 12 Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz SDU
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- Götz Vogt
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1 Weiterbildung GHS und CLP-Verordnung Bärbel Kirste SDU 12 Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz SDU
2 Tagesordnungspunkte 1. GHS/CLP-Verordnung - Entstehung 2. Gefahrenpiktogramme 3. Gefahrenklassen 4. Kategorien 5. Signalwörter 6. H-Sätze 7. P-Sätze 8. Fristen für Umsetzung 9. Auswirkungen auf die TUB 10. Gefährdungsbeurteilung 11. Betriebsanweisung / Unterweisung 12. Innerbetriebliche Kennzeichnung 13. Einstufung von Stoffen und Gemischen in Forschung 14. Nützliche Links Seite 2
3 1. GHS/CLP-Verordnung - Entstehung Globally Harmonized System of Classifacation and Labelling of Chemicals Global Harmonisiertes System Nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures seit 20. Januar 2009 in Kraft seit 2007 jährliche Seminare in TUB durch SDU (TU-Direktzugang: 15645) Seite 3
4 Zeittafel zur Einführung von GHS und CLP-Verordnung 1992 Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (UNCED) formuliert Auftrag, ein weltweit harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien zu entwickeln geplante Einführung konnte aufgrund der Komplexität der Aufgabe nicht eingehalten werden 2005 Vorlage der 1. überarbeiteten Ausgabe. Diese bildet bis heute die weltweite Grundlage für alle Änderungsanträge. Sie ist in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Chinesisch und Arabisch im Internet zu finden unter: Einführung von REACH Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe 2009 GHS in die EU übernommen, CLP-Verordnung Seite 4
5 Gründe der Entstehung 1. Wachsender internationaler Handel 2. Bedürfnis nach einem einheitlichen weltweiten Sicherheitsstandard einheitliche Sicherheitsdatenblätter 3. Bisher bestanden unterschiedliche Systeme für Kennzeichnung 4. Ebenso unterschiedliche Einstufungen und damit auch unterschiedliche Behandlung gleicher Stoffe und Zubereitungen in den verschiedenen Ländern Seite 5
6 Beispiel: Ein Stoff mit einer oralen Toxizität von LD50 = 257 mg/kg GHS: Transport liquid: solid: EU: US: CAN: Australia: India: Japan: Malaysia: Thailand: New Zealand: China: Korea: Danger (Skull & Cross Bones) slightly toxic not classified Harmful (St Andrew s Cross) Toxic Toxic Harmful Non-toxic Toxic Harmful Harmful Hazardous Not Dangerous Toxic Seite 6
7 Transport Umgang GHS Seite 7
8 Nach Chemikalienrecht gab es sieben Piktogramme zum Umgang und mindestens 15 zum Transport, die durch 68 Gefahrenhinweise (R-Sätze) und 64 Sicherheitsratschläge (S-Sätze) ergänzt wurden. Ohne radioaktive Stoffe Seite 8
9 2. Gefahrenpiktogramme: 9 Piktogramme Seite 9
10 3. Gefahrenklassen: Gesundheitsgefahren: Physikalisch-chemische Gefährdung: Gefährdungen für die Umwelt: Neue Gefahrenklassen: Entzündbare Aerosole, Gase unter Druck, selbstzersetzliche Stoffe und Gemische, Pyrophore Flüssigkeiten, korrosiv gegenüber Metallen, Aspirationsgefahr, Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT), Gewässergefährdend, die Ozonschicht schädigend Seite 10
11 Zusätzlich: 4. Kategorien: 1, 2, 3, 4 Unterklassen: 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 1.6 Typen: A, B, C, D, E, F, G, Das bedeutet: Mit steigender Nummerierung bzw. fortlaufenden Buchstaben im Alphabet nimmt die Gefahr ab. 5. Signalwörter: Gefahr : (= schwerwiegende Gefährdungen) oder Signalwort: Achtung : (= bei geringeren Gefährdungen) Seite 11
12 6. H-Sätze (Hazard Statements)- Gefahrenhinweise - entspricht den R-Sätzen 62 Gefahrenhinweise (+ 23 ergänzende (EUH)-Elemente) H 200 ff Physikalische Gefahren z. B. H 222: Extrem entzündbares Aerosol H 300 ff Gesundheitsgefahren z. B. H 330: Lebensgefahr beim Einatmen H 400 ff z. B. H 410 Sehr giftig Umweltgefahren Seite 12
13 7. P-Sätze (Precautionary Statements) Sicherheitshinweise - entspricht den S-Sätzen 104 Sicherheitsratschläge (+ Kombinationen) Vorsorgehinweise: P 100 ff - Allgemeiner Art z. B. P 102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P 200 ff - zur Prävention z. B. P 271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden P 300 ff - zur Reaktion z. B. P 312: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen P 400 ff - zur Lagerung z. B. P 403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren P 500 ff - zur Entsorgung z. B. P 501: Inhalt/Behälter.. zuführen Seite 13
14 Beispieletikett vom Hersteller für Methanol Seite 14
15 8. Fristen für die Umsetzung Zeitplan aus DGUV 8658 Etikett Alte Kennzeichnung Neue Kennzeichnung Stoffe Erlaubt bis (Lagerbestände: + 2 Jahre) Erlaubt seit Zwingend seit Gemische Erlaubt bis (Lagerbestände: + 2 Jahre) Erlaubt seit Zwingend ab Sicherheitsdatenblatt Alte Einstufung Neue Einstufung Stoffe Zwingend bis Erlaubt seit Zwingend seit Gemische Zwingend bis Erlaubt seit Zwingend ab
16 9. Auswirkungen in der TUB durch GHS Gefährdungsbeurteilung ggf. aktualisieren, s. AUM 3.0 der TUB Gefahrstoffverzeichnis muss angepasst werden Kennzeichnung aller betreffenden Gebinde ändern (analog der neuen Sicherheitsdatenblätter), intern ggf. Zeitplanung vornehmen Innerbetriebliche Kennzeichnung, Gefäße in Praktika und Sonderabfälle nicht vergessen! Betriebsanweisungen müssen bis überarbeitet werden Unterweisungen Einstufung von Produkten in Forschung und Entwicklung Beschäftigte müssen geschult werden (s. TRGS 201), auch in Lehre einbauen Lagerung Seite 16
17 GHS 10. Gefährdungsbeurteilung kein Symbol mg/kg LD50 EU 25 mg/kg 200 T+ T Xn Überprüfung der bisherigen Daten, s. AUM 3.0 der TUB Seite 17
18 Quelle: BGI/GUV-I 8658
19 11. Betriebsanweisungen müssen bis überarbeitet werden Folgendes ist erlaubt: BGI/GUV-I 8658 mit alten und neuen Piktogrammen mit alten oder neuen Piktogrammen und einem Hinweis, dass abweichende Kennzeichnungen auf dem Gebinde möglich sind Parallele Verwendung von zwei Betriebsanweisungen Gruppenbetriebsanweisungen sind immer noch möglich Bei der Einführung von neuen Betriebsanweisungen ist eine entsprechende mündliche Unterweisung erforderlich. Seite 19
20 12. Innerbetriebliche Kennzeichnung (vereinfachte) Gesundheitsgefahren: Physikalisch-chemische Gefährdung: Gefährdungen für die Umwelt: Anzahl der Piktogramme auf drei reduzieren (Übersichtlichkeit) nur eine Gefahrenbezeichnung je Gruppe verwenden Gleichzeitige Kennzeichnung von Behältnissen und Rohrleitungen mit alten und neuen Piktogrammen ist zu vermeiden Seite 20
21 Etikettengröße Nach CLP-VO (EG) Nr. 1272/2008, Anhang I, Mindestabmessungen der Kennzeichnungsetiketten und Piktogramme : (Pkt.: ml) Fassungsvermögen der Verpackung Abmessungen des Kennzeichnungsetiketts in mm Abmessungen des Piktogramms in mm bis 3 l wenn möglich mindestens nicht kleiner als 10 10, wenn möglich mindestens über 3 l bis höchstens 50 l mindestens mindestens über 50 l bis höchstens 500 l mindestens mindestens größer als 500 l mindestens mindestens Seite 21
22 Was muss Etikett enthalten: Auszüge aus TRGS 201 v. Okt. 2011: Kennzeichnungselement nach CLP-VO Beim Inverkehrbringen Vollständig Bei Tätigkeiten vereinfacht 125 ml Name, Anschrift und Tel.-Nr. des Herstellers, Importeurs oder Lieferanten ja nein nein Nennmenge des Stoffes/Gemisches ja nein nein Produktidentifikatoren bei Stoffen/Gemischen: ja ja ja - Stoffname/Handelsname - Identifikationsnummer ja nein nein - Gefahrenpiktogramme ja ja ja (max. 3) - Signalwort ja ja nein - Gefahrenhinweise ja ja nein - Sicherheitshinweise ja ja nein Ergänzende Informationen, z. B. zusätzliche Hinweise, EU-Hinweise ja ja nein Seite 22
23 Beispiele für Kennzeichnung in TUB: Abfälle im Labor: Im Labor: Seite 23
24 Hilfsmittel für Etikettengestaltung: Fa. Roth: Gefahrstoffetiketten - Druckprogramm CD: Preis: 67,18 Für die Etikettengrößen: 70 x 50 mm, 105 x 57 mm, 148 x 105 mm Individuelle Entscheidung! Es gibt zahlreiche und auch sehr wenige Gefahrstoffe in Laboren Seite 24
25 Link: Hilfsmittel für Etikettengestaltung: Die praktische Ausführung kann z. B. in Bögen selbstklebender Piktogramme mit Eindruck der Phrasen erfolgen. Eine laborgerechte Auswahl von häufiger und weniger häufig benötigten Piktogramm-Phrasenkombinationen lässt sich auf einem einzigen Bogen unterbringen und ist so vor Ort leicht vorzuhalten. Seite 25
26 Hilfsmittel für Etikettengestaltung: z.b. mit Zweckform-Etiketten Zweckform 3479 (70 x 32 mm) Zweckform 3477 (105 x 41 mm) Word 7.0: folgende Vorgehensweise: Sendungen/Erstellen/Beschriftungen/Optionen/ Etikettenhersteller(auswählen: z. B.: Avery Zweckform)/Etikettennummer (auswählen: z. B.: 3479 oder 3477 )/ok/neues Dokument/ Auf einem Etikett gewünschten Text einfügen.., Gefahrensymbol(e) einfügen (Word-Vorlage bei SDU 12 erhältlich), wenn alles i. O., dann in die anderen Etiketten kopieren, Drucken auf Einzelplatz- Drucker (Netzwerkdrucker sind nicht immer geeignet) Seite 26
27 Hilfsmittel für Etikettengestaltung: freie Gestaltung am PC: Handschriftlich (mit Bleistift) + Gefahrenpiktogramme aufkleben Feuchtigkeitsschutz beachten! z. B. Etikett mit DC-fix-Folie überkleben Seite 27
28 Beschaffung von Gefahrenpiktogrammen: z. B.: von Fa. Roth: 250 Stck. ab 8,50 Fa. Th. Geyer: 500 Stck.: ab 11,50 Seite 28
29 13. Einstufungen von Stoffen und Gemischen in Forschung: Bei Stoffen, die bisher keine Prüfdaten besitzen (selbst hergestellt) - s. CLP-VO (EG) Nr. 1272/2008, Anhang I, Teil 2 1. Gefährdungsermittlung durchführen: Bewertung von akut toxischen-, reizenden-, hautsensibilisierenden- oder erbgutverändernden Wirkungen, Brand- und Explosionsgefahren 2. Daten kommen aus den Sicherheitsdatenblättern und/oder ggf. aus Laborbuch, Laborjournal 3. Entsprechende Kennzeichnungen der Gefäße (Ampullen, Behältnisse usw.) vornehmen Seite 29
30 14. Nützliche Links: Name eintragen, alte Gefahrensymbole aussuchen R-Sätze aussuchen Aggregatzustand. Etikettenausdruck möglich, Unterweisungshilfe Seite 30
31 14. Nützliche Links: GESTIS- Stoffdatenbank: Datenbank öffnen Suchmaske öffnen Stoffname eintragen o. CAS-Nr.. Vorschriften Seite 31
32 14. Nützliche Links: GESTIS-Stoffdatenbank: neue und alte Einstufung erhältlich Einstufung von Gemischen: Seite 32
33 14. Nützliche Links: s. Poster: BGI/GUV-I von DGUV-Umweltgefahren BGI/GUV-I von DGUV-Brand- und Explosionsgefahren BGI/GUV-I von DGUV-Gesundheitsgefahren BAuA-Poster s. TU-Direktzugang: Seite 33
34 14. Nützliche Links: Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS.html Seite 34
35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Sollten Sie weitere Fragen rund um dieses Thema haben, berate ich Sie gern. Bärbel Kirste 030 / Gebäude WF Raum 206 Seite 35
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