Chemikalienrecht versus Gefahrgutrecht Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs

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1 Begrüssung Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September 2012 Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs Begrüssung Programm Grundsätzliches Einstufung Verpackung Dokumentation Pflichten, Ausbildung 1

2 Grundsätzliches Wichtig: Nicht jede gefährliche Chemikalie ist zwingend ein Gefahrgut! Nicht jedes gefährliche Gut ist zwingend dem Chemikalienrecht unterstellt! Definition Gefährliche Chemikalien Chemische Stoffe und Zubereitungen mit gefährlichen Eigenschaften also einem Gefahrenpotential bei der Herstellung, bei der Anwendung, beim Umgang. = Umgangsrecht! geregelt im Chemikaliengesetz (ChemG) und in der Chemikalienverordnung (ChemV). 2

3 Definition Gefährliche Güter Stoffe und Gegenstände deren Beförderung gemäss Gefahrgutvorschriften verboten oder unter bestimmten Bedingungen zugelassen ist. = Transportrecht! geregelt im Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par Route (ADR) bzw. den entsprechenden Vorschriften anderer Verkehrsträger Piktogramme umweltgefährdend reizend giftig umweltgefährlich entzündbar explosiv verschiedene Gefahren leichtentzündlich cmr-stoffe 3

4 Unterschiede Gefährliche Güter werden primär aufgrund akuter Gefahren eingestuft. Chemikalien müssen auch bezüglich chronischer Gefahren beurteilt werden. Unterschiede Chemisch-physikalische Eigenschaften Gesundheitsgefährdende Eigenschaften 6 Umweltgefährdende Eigenschaften 4

5 Die Vorschriften nach den geltenden Chemikalien- und Transportvorschriften sind ähnlich aber nicht identisch! GHS Munition Abfälle Arzneimittel Radioaktive Stoffe Chemikalienrecht Unterschiede ChemV / GHS Munition Abfälle Arzneimittel Waffengesetz und -verordnung unterstellt in Umweltschutzgesetz, VeVA und LVA geregelt unterstehen dem Heilmittelgesetz Radioaktive Stoffe Strahlenschutzgesetz und - verordnung 5

6 Unterschiede ChemV / GHS Munition Waffengesetz und -verordnung unterstellt In der CLP* Verordnung ist keine Ausnahme für Munition enthalten. Das heisst, wenn es keine nationale Anpassung gibt muss Munition unter GHS eingestuft und gekennzeichnet werden *Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures Unterschiede ChemV / GHS Gesundheitsschädliche Chemikalien Reizende Chemikalien Chronisch toxisch, STOT Schädlich für die Ozonschicht 6

7 Unterschiede ChemV / GHS Entzündbare Flüssigkeiten R 10 Gase unter Druck Ätzend auf Metalle Verpackung ChemV und GHS = zweckmässig Vom Inhalt darf nichts ungewollt entweichen Sie dürfen vom Inhalt nicht beschädigt werden oder schädliche oder gefährliche Verbindungen eingehen. Sie müssen den beim Umgang zu erwartenden Beanspruchungen zuverlässig standhalten. Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die Verpackungen den Bestimmungen über den Post-, Eisenbahn-, Strassen-, Luft- und Schiffsverkehr entsprechen. 7

8 Verpackung ADR = zugelassen und geprüft Grösse definiert Müssen «normalen» Beförderungsbedingungen standhalten Die Verpackungen müssen nach einem von der zuständigen Behörde als zufrieden stellend erachteten Qualitätssicherungsprogramm hergestellt, rekonditioniert und geprüft sein Bezeichnung Symbole R + S Sätze Hersteller, Adresse, Telefonnummer, ggf. chemische Bezeichnung der Inhaltsstoffe, ggf. EG Nummer 8

9 Bezeichnung Signalwort Piktogramm H + P Sätze Hersteller etc. UN Nummer Gefahrzettel 9

10 Chemikalienrecht Fassungsvermögen Abmessungen [mm] Etikette 3 Liter wenn möglich mindestens 52 x 74 > 3 Liter und 50 Liter mindestens 74 x 105 > 50 Liter und 500 Liter mindestens 105 x 148 > 500 Liter mindestens 148 x 210 Gefahrensymbole: jedes Gefahrensymbol mind. 1/10 (GHS 1/15) der Etikettenfläche jedes Gefahrensymbol mind. 1 cm 2 en müssen gut sichtbar und lesbar sein und sie müssen (Witterungs-)beständig sein. Schrifthöhe UN-Nummer (i.d.r. 12mm) sowie Grösse und Aussehen der Gefahrzettel ist definiert (ausser wenn es die Grösse eines Versandstücks erfordert, dürfen die Gefahrzettel geringere Abmessungen haben, sofern sie deutlich sichtbar bleiben ) 10

11 Innere- und Transportverpackung Die svorschriften aus der ChemV gelten als erfüllt, wenn die Transportverpackung nach den Bestimmungen über den Post-, Eisenbahn-, Strassen-, Luft- und Schiffsverkehr gekennzeichnet sind. Bleibt in GHS ähnlich enthalten. Dokumentation Chemikalienrecht Sicherheitsdatenblatt. In 16 Kapiteln detaillierte Angaben zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz ggf. Arbeitsanweisung für den Arbeitsplatz Beförderungspapier mit Angaben zur Ladung Schriftliche Weisungen für die Fahrzeugbesatzung bei Notfallsituationen während der Beförderung 11

12 Pflichten, Ausbildung Chemikalienrecht Chemikalienansprechperson muss fast jede Firma ernennen, hat aber keine Verantwortung Personen mit Sachkenntnis Nur bei Abgabe von besonders gefährlichen Produkten an Private (ev. zukünftig Betriebe) Personen die SDB erstellen brauchen in der Schweiz keine spezielle Ausbildung Keine verantwortliche Person. Selbstkontrolle! Pflichten, Ausbildung Gefahrgutbeauftragte Ausbildung und Prüfung Gefahrgut-Fahrer Ausbildung und Prüfung An der Beförderung Beteiligte müssen instruiert werden Verantwortliche (Personen) werden vom Gesetzgeber verlangt 12

13 Fazit Chemikalienrecht und rücken mit der Umsetzung von GHS näher zusammen. Es werden aber (vorderhand) zwei verschiedene Rechtsgebiete mit unterschiedlichen Schutzzielen bleiben. Weitere Informationen Für Fragen stehen wir Ihnen jetzt oder auch später gerne zur Verfügung. EcoServe International AG Bresteneggstrasse Buchs (AG) Tel Fax Mail Web info@ecoserve.ch 13

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