Schulung der Beauftragten Personen. Gem. 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schulung der Beauftragten Personen. Gem. 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung"

Transkript

1 Schulung der Beauftragten Personen Gem. 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung

2

3

4

5

6 Verantwortlichkeiten 9 (5) Verpacker Der Verpacker muss die Vorschriften über das Verpacken der Gefahrgüter einhalten. Dazu zählt z. B. auch, dass bei zusammengesetzten Verpackungen die Innenverpackungen dicht sein müssen. 9 (4) Verlader Der Verlader darf eine Verpackung, die beschädigt, insbesondere undicht ist, nicht übergeben. 9 (11) Fahrzeugführer Der Fahrzeugführer darf kein Versandstück befördern, dessen Verpackung beschädigt, insbesondere undicht ist.

7 Abfall, berührte Rechtsbereiche Rechtsbereich Betrifft Abfallrecht Gefahrgutrecht GGVSE, GbV, ADR Chemikalienrecht Gilt für Abfälle von der Entstehung bis zur Verwertung/Beseitigung Transport von gefährlichen Gütern Umgang mit Gefahrstoffen

8 Beauftragte Personen GbV 1a Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind "beauftragte Personen" solche, die im Auftrag des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen haben;

9 Beauftragte Person, Pflichten GGVSE 9 Pflichten Auf die Beauftragten Personen der Universität treffen besonders die Pflichten des Absenders, des Verpackers, des Verladers und des Empfängers zu.

10 Absender, Pflichten ( 9GGVSE) Vor der Übergabe sich vergewissern, dass die gefährlichen Güter gem. ADR klassifiziert sind Nur zugelassene, geeignete und richtig gekennzeichnete Verpackungen verwenden Beförderungspapier mitgeben, dass alle nach ADR geforderten Angaben enthält

11 Klassifizierung, Kapitel 2.1 ADR Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Klasse 2 Gase Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe Klasse 5.2 Organische Peroxide Klasse 6.1 Giftige Stoffe Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe Klasse 7 Radioaktive Stoffe Klasse 8 Ätzende Stoffe Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände.

12 Klassifizierung, Kapitel 2.1 ADR Einzeleintragungen z.b. UN 1090 Aceton Gattungseintragungen z.b. UN 1999 Teere flüssig Spezifische n.a.g. Eintragungen z.b. UN 1987 Alkohole, n.a.g. Allgemeine n.a.g. Eintragungen z.b. UN 1993 Entzündbarer flüssiger Stoff, n.a.g.

13 Klassifizierung, Kapitel 2.1 ADR Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr Ausnahme: Stoffe der Klassen 1, 2, 5.2, 6.2 und 7 sowie der selbstzersetzlichen Stoffe der Klasse 4.1

14 Klassifizierung, Kapitel 2.1 ADR Fundstellen: Kapitel 3.2 ADR Verzeichnis der gefährlichen Güter Sicherheitsdatenblatt unter Nr. 14 Beschriftung der Originalverpackung Chemikalienkataloge Internet

15 Klassifizierung, Kapitel 2.1 ADR Zuordnung von nicht namentlich genannten Stoffen, Lösungen und Gemischen: Einzelne Stoffe mit nur einer Gefahr: Zuordnung zu einer Sammeleintragung der jeweiligen Klasse Gefährlicher Stoff gemischt mit einem oder mehreren ungefährlichen Stoffen: Zuordnung wie der gefährliche Stoff selbst

16 Klassifizierung, Kapitel 2.1 ADR Zuordnung von nicht namentlich genannten Stoffen, Lösungen und Gemischen: Gemische von mehreren gefährlichen Stoffen: Anwendung der Tabelle der überwiegenden Gefahr

17 Klassifizierung, Kapitel 2.1 ADR Gefahrgüter mit mehreren gefährlichen Eigenschaften werden der Klasse mit der überwiegenden Gefahr zugeordnet, die anderen Gefahren werden zur Nebengefahr z.b. UN 1230 Methanol, Kl. 3 +(6.1), VG II Oder wenn es sich um Abfall handelt: Abfall UN 1230 Methanol, Kl. 3 +(6.1), VG II

18 Klassifizierung, Beispiele Beschreibung des zuzuordnenden Gemisches: Ein Gemisch bestehend aus Parafinöl (kein Gefahrgut) und Dichlormethan, UN 1593, Kl. 6.1, VG III Vorgehensweise: Es handelt sich um ein Gemisch von einem gefährlichen Stoff mit einem ungefährlichen Stoff. Es ist also wie der gefährliche Stoff selber zu klassifizieren: Dichlormethan, UN 1593, Kl. 6.1, VG III

19 Klassifizierung, Beispiele Beschreibung des zuzuordnenden Gemisches: Ein Gemisch bestehend einem giftigen Stoff der Klasse 6.1 Verpackungsgruppe II und einem ätzenden flüssigen Stoff der Klasse 8 Verpackungsgruppe I. Vorgehensweise: Schnittpunkt von Zeile 6.1 II mit Spalte 8 I LIQ ergibt 8 I. Dieses nicht näher definierte Gemisch ist somit der Klasse 8 zuzuordnen, und zwar unter UN 2922 ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, GIFTIG, N.A.G. Verpackungsgruppe I.

20 Übungsaufgabe Nr. 1 Sie haben mit Quecksilber(II)chlorid UN 1624, Kl. 6.1, VG II gearbeitet. Die dabei angefallenen Laborabfälle bestehen aus Quecksilber(II)chlorid kontaminierten Handschuhen, Filterpapieren, Spritzen, Kieselgel und Wischtüchern. Wie wird dieser Abfall klassifiziert?

21 Übungsaufgabe Nr. 1 Sie haben mit Quecksilber(II)chlorid UN 1624, Kl. 6.1, VG II gearbeitet. Die dabei angefallenen Laborabfälle bestehen aus Quecksilber(II)chlorid kontaminierten Handschuhen, Filterpapieren, Spritzen, Kieselgel und Wischtüchern. Wie wird dieser Abfall klassifiziert? Lösung: Abfall UN 1624 Quecksilber(II)chlorid, Kl. 6.1, VG II

22 Übungsaufgabe Nr. 2a Sie haben einen flüssigen Laborabfall, der Nickel(II)acetat (UN 3288, Kl. 6.1, VG III) und Zinn(II)acetat (UN 3146, Kl. 6.1, VG III). Der Abfall ist außerdem noch stark alkalisch, weil auch noch Natronlauge (UN 1824, Kl. 8, VG II) enthalten ist. Wie wird dieser Abfall klassifiziert?

23 Übungsaufgabe Nr. 2a Sie haben einen flüssigen Laborabfall, der Nickel(II)acetat (UN 3288, Kl. 6.1, VG III) und Zinn(II)acetat (UN 3146, Kl. 6.1, VG III). Der Abfall ist außerdem noch stark alkalisch, weil auch noch Natronlauge (UN 1824, Kl. 8, VG II) enthalten ist. Wie wird dieser Abfall klassifiziert? Lösung: Abfall UN 2922 Ätzender flüssiger Stoff, giftig n.a.g., Kl. 8 +(6.1) VG II, enthält: Natronlauge, Nickelacetat und Zinnacetat

24 Übungsaufgabe Nr. 2b Der Kanister war erst halbvoll, obwohl Sie den Kanister eindeutig gekennzeichnet haben, gießt nun jemand aus Versehen Ethylacetat (UN 1173, Kl.3, VG II) dazu. Was ist zu tun?

25 Übungsaufgabe Nr. 2b Der Kanister war erst halbvoll, obwohl Sie den Kanister eindeutig gekennzeichnet haben, gießt nun jemand aus Versehen Ethylacetat (UN 1173, Kl.3, VG II) dazu. Was ist zu tun? Lösung: Sie müssen neu klassifizieren. Abfall UN 3286 Entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, ätzend n.a.g., Kl 3 +(6.1) +(8), VG II enthält: Ethylacetat und Natronlauge

26 Übungsaufgabe Nr. 3 Sie haben einen festen Abfall, der aus Aluminiumoxid (kein Gefahrgut) und Aceton (UN 1090, Kl. 3, VG II) besteht, wie wird dieser klassifiziert?

27 Übungsaufgabe Nr. 3 Sie haben einen festen Abfall, der aus Aluminiumoxid (kein Gefahrgut) und Aceton (UN 1090, Kl. 3, VG II) besteht, wie wird dieser klassifiziert? Lösung: Abfall UN 3175 Feste Stoffe, die entzündbare flüssige Stoffe enthalten, Kl.4.1, VG II, enthält Aceton

28 Übungsaufgabe Nr. 4 Sie haben einen festen Abfall, der aus Natriumnitrat (UN 1498, Kl. 5.1, VG III), Silbernitrat (UN 1493, Kl. 5.1, VG II) und Lithiumchlorid (gesundheitsschädlich) besteht. Wie wird dieser klassifiziert?

29 Übungsaufgabe Nr. 4 Sie haben einen festen Abfall, der aus Natriumnitrat (UN 1498, Kl. 5.1, VG III), Silbernitrat (UN 1493, Kl. 5.1, VG II) und Lithiumchlorid (gesundheitsschädlich) besteht. Wie wird dieser klassifiziert? Lösung: Abfall UN 1477 Nitrate, anorganisch, n.a.g., Kl. 5.1, VG II, enthält Silbernitrat

30 Übungsaufgabe Nr. 5 Sie haben einen flüssigen Abfall, der aus Ethanol (UN 1170, Kl. 3, VG II) und Ameisensäure (UN 1779, Kl. 8, VG II) besteht. Wie wird dieser klassifiziert?

31 Übungsaufgabe Nr. 5 Sie haben einen flüssigen Abfall, der aus Ethanol (UN 1170, Kl. 3, VG II) und Ameisensäure (UN 1779, Kl. 8, VG II) besteht. Wie wird dieser klassifiziert? Lösung: Abfall UN 2924,Entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, n.a.g., Kl. III, VG II enthält Ethanol und Ameisensäure

32 Erläuterung der UN-Nummer Die Zeichen schlüsseln sich wie folgt auf: 1. Zeichen UN 2. 3H1:Verpackungscode 3. Y1.9:Zulässiges Füllgut : Sollwert f. hydr. Innendruck 5. 99: Herstellungsjahr 6. D: Zulassungsstaat 7. BAM: Zulassungsbehörde Zulassungsnr. D. zust. Behörde 9. XY Kurzzeichen des Herstellers 1. Zeichen UN: Symbol zur Kennzeichnung UN-zugelassener Verpackungen. Symbol muss an erster Stelle stehen. UN steht für United Nations. 2. 3H1: Verpackungscode Stelle 1: Verpackungsart: hier Kanister Stelle 2+3: Werkstoff; hier Kunststoff (A=Stahl, B=Aluminium, C=Holz, G=Pappe, H=Kunststoff Stelle 4: Verpackungstyp; 1=Spund, 2=Deckel 3. Y1.9: Zulässiges Füllgut Stelle 1: X = Verpackungsgruppe I, Y = Verpackungsgruppe II, Z = Verpackungsgruppe III Stelle 2: Zulässige Dichte des Füllgutes : Sollwert für hydraulischen Innendruck in Kilopascal, 200kPa=2 bar Bei Feststoffen steht anstelle des Innendrucks ein S für Solid : Herstellungsjahr 6. D: Kurzkennzeichnung des Staates, in dem die Zulassung erteilt wurde 7. BAM: Kurzzeichen der zuständigen Zulassungsbehörde : Zulassungsnummer der zuständigen Behörde 9. XY: Kurzzeichen des Herstellers

33 Abfallbeauftragter der Universität Würzburg Feststellung des Herstellungszeitpunktes der Behälter für Gefahrgut (Sondermüll) über die Datumsuhr, die in die jeweiligen Kunststoff-Behälter außer der jeweiligen UN-Nr. eingeprägt ist: Die Kunststoff-Behälter für den Gefahrgut-Transport dürfen nicht älter als fünf Jahre sein!

34 Universität Würzburg Abfallschlüssel: Institut für: Halogenfreies organisches Lösemittelwassergemisch Abfall enthält: Aceton/Methanol Gefahrenhinweise (lt. GefahrstoffV): F Leicht entzündlich, T giftig R-Sätze: /24/25-39/23/24/25 S-Sätze: /37-45 Gefahrenhinweise (Gefahrgut lt. GGVSE, ADR) UN 1992, Kl. 3, (6.1) VG II 10l Kunststoffkanister mit l Inhalt Datum: Unterschrift:

35

36 Gegenüberstellung der Gefahrensymbole nach Verkehrsrecht und Gefahrstoffrecht Gefahrzettel (Transportrecht) Gefahrensymbole(Gefahrstoffrecht)

37

38 Die Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen sind den folgenden Gruppen zu entnehmen. Physikalisch-chemische Gefahren Gesundheitsgefahren Umweltgefahren ennbuchstabe ür Symbol Gefahrenbezeichnung Gefahrenbezeichnung Kennbuchstabe für Symbol Gefahrenbezeichnung Kennbuchstabe für Symbol Explosionsgefährlich T+ Sehr giftig N Umweltgefährlich Brandfördernd T Giftig R52-53 Schädlich für Wasserorganismen Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben + Hochentzündlich C Atzend R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben Leichtentzündlich Xn Gesundheitsschädlich R 59 Gefährlich für die Ozonschicht R 10 Entzündlich Xi Reizend s jeder Gruppe ist in der Regel nicht mehr als eine Gefahrenbezeichnung auszuwählen. abei sind folgende Hinweise zu beachten: enerell dürfen sich in Abfällen keine Stoffe befinden, die miteinander gefährlich reagieren können. Insbesondere muss sgeschlossen werden, dass sich (z. B. mechanisch und thermisch) instabile Stoffe und Gemische (z. B. organische offe mit Salpetersäure) bilden können.

39 Einstufung der Stoffe Sehr giftig Giftig Krebserzeugend Kategorien 1 und 2 Erbgutverändernd Kategorie 1 oder 2 Fortpflanzungsgefährdend Kategorien 1 und 2 Gesundheitsschädlich Ätzend Reizend Sensibilisierend Krebserzeugend Kategorie 3 Erbgutverändernd Kategorie 3 Fortpflanzungsgefährdend Kategorie 3 Gefährlich für die Umwelt N Gefährlich für die Umwelt Ozon Gefährlich für die Umwelt Konzentrationsgrenzen für die Berücksichtigung der Stoffe Gasförmige Zubereitungen (Volumen-%) 0,02 0,02 0,02 0,02 0,02 0,2 0,02 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,1 Andere Zubereitungen (Gewichts-%) 0,1 0,1 0,1 0,1 0, ,1 0,1 1

40 Brandfördernde Wirkung Jedes organische Peroxid und jede Zubereitung, die ein solches enthält, die nicht als explosionsgefährlich eingestuft sind, ist als brandfördernd einzustufen, wenn das Peroxid oder die Zubereitung über 5 % organische Peroxide oder über 0,5 % reaktionsfähigen Sauerstoff aus organischen Peroxiden und mehr als 5 % Wasserstoffperoxid enthält.

41 Hoch-, leicht-, entzündliche Abfälle (1) Flüssige Abfälle mit hoch-, leicht- oder entzündlichen Bestandteilen sind i. d. R. entsprechend dem Ergebnis einer Flammpunktbestimmung einzustufen. Abfälle sind außerdem als "Leichtentzündlich" einzustufen, wenn sie selbsterhitzungsfähig sind oder im Kontakt mit Wasser hochentzündliche Gase in gefährlichen Mengen entwickeln (R 15/17). (2) Feste Abfälle sind als "leichtentzündlich" einzustufen, wenn sich im Abfall Stoffe befinden, die als leichtentzündlich eingestuft sind und wenn zumindest von Teilmengen des festen Abfalls eine leichtentzündliche Wirkung ausgeht.

42 Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Abfälle Abfälle mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen der Kategorien 1 und 2 oberhalb der Berücksichtigungsgrenze (s. Nummer der TRGS 200) sind entsprechend einzustufen, und je nach Erfordernis ist der R 45, R 46, R 49, R 60 oder R 61 zuzuordnen. Abfälle mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen der Kategorie 3 oberhalb der Berücksichtigungsgrenze sind entsprechend einzustufen, und je nach Erfordernis ist der R40, R62, R63 oder R 68 zuzuordnen. Bei Abfällen von Mineralfasererzeugnissen, die Faserstäube freisetzen können, die gemäß TRGS 905 als krebserzeugend Kategorie 1 oder 2 zu bewerten sind, wird empfohlen, folgende Information weiterzugeben: "Inhalt kann krebserzeugende Faserstäube freisetzen".

43 Tabelle VI instufung des Stoffes rebserzeugende Stoffe der Kategorien 1 oder 2 mit R45 der R49 rebserzeugende Stoffe der Kategorie 3 und R40 rbgutverändernde Stoffe der Kategorie 1 oder 2 und R46 rbgutverändernde Stoffe der Kategorie 3 und R68 Kategorien 1 und 2 Konzentration 0,1 % krebserzeugend R45, R49 zwingend, je nach Fall Konzentration 0,1 % erbgutverändernd, R46 zwingend Einstufung der Zubereitung Kategorie 3 Konzentration 1 % krebserzeugend, R40 zwingend Konzentration 1 % krebserzeugend, R68 zwingend ortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorien 1 oder 2 it R60 (Fruchtbarkeit) ortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 3 mit R62 ruchtbarkeit) ortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorien 1 oder 2 it R61 (Entwicklung) ortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 3 mit R63 ntwicklung) Konzentration 0,5 % fortpflanzungsgefährdend (Fruchtbarkeit), R60 zwingend Konzentration 0,5 % fortpflanzungsgefährdend (Entwicklung), R61 zwingend Konzentration 5 % fortpflanzungsgefährdend (Fruchtbarkeit), R62 zwingend Konzentration 5 % fortpflanzungsgefährdend (Entwicklung), R63 zwingend

44 Tabelle I Einstufung des Stoffes Einstufung der Zubereitung T+ T X n T+ und R26, R27, R28 Konzentration 7 % 1 % Konz. < 7 % 0,1 % Konz. < 1 % T und R23, R24, R25 Konzentration 25 % 3 % Konz. < 25 % X n und R20, R21, R22 Konzentration 25 %

45 Tabelle II Einstufung des Stoffes Einstufung der Zubereitung T+ T X n T+ und R39/Expositionsweg Konz. 10 % R39 (*) zwingend 1 % Konz.<10 % R39 (*) zwingend 0,1% Konz.< 1 % R68 (*) zwingend T und R39/Expositionsweg Konz. 10 % R39 (*) zwingend 1% Konz.<10 % R68 (*) zwingend X n und R68/Expositionsweg Konz. 10 % R68 (*) zwingend (*) Zur Angabe des Verabreichungs- bzw. Expositionsweges (Expositionsweg) sind die kombinierten Sätze unter den Nummern 3.2.1, und der Allgemeinen Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung (Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG) anzuwenden.

46 Tabelle III Einstufung des Stoffes T Einstufung der Zubereitung X n T und R48/Expositionsweg X n und R48/Expositionsweg Konz. 10 % R48 (*) zwingend 1 % Konz. < 10 % R48 (*) zwingend Konz. 10 % R48 (*) zwingend (*) Zur Angabe des Verabreichungs- bzw. Expositionsweges (Expositionsweg) sind die kombinierten Sätze unter den Nummern 3.2.1, und der Allgemeinen Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung (Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG) anzuwenden.

47 Ätzende Abfälle Hinsichtlich der ätzenden Wirkung eines Abfalls sollten folgende Grundsätze für die Einstufung beachtet werden: Die Einstufung erfolgt als "Ätzend", wenn ein Stoff als solcher so eingestuft ist; - ein Abfall aufgrund der Bestimmungen in der RL 1999/45/EG in Verbindung mit RL 67/548/EWG und deren Anhang VI einzustufen ist; - betriebliche Erfahrungen vorliegen, die auf eine ätzende Wirkung des Abfalls schließen lassen; - der ph-wert eines wässrigen Abfalls < 2 oder >11,5 beträgt; - der ph-wert eines nicht wässrigen Abfalls im wässrigen Auszug (1:1) < 2 oder > 11,5 beträgt. - Bei der Einstufung sollte eine eventuell vorhandene Pufferkapazität der Lösung berücksichtigt werden. - Erfolgt die Einstufung als "Ätzend" aufgrund des ph-wertes, ist der R 35 zuzuordnen.

48 Tabelle IV Einstufung des Stoffes C und R35 C und R34 Einstufung der Zubereitung X i und R41 X1 und R36, R37, R38 C und R35 Konzentration 10 % R35 zwingend 5 % Konzentratio n < 10 % R34 zwingend 5 % (*) 1 % Konzentration < 5 % R36/38 zwingend C und R34 Konzentratio n 10 % R34 zwingend 10 % (5) 5 % Konzentration < 10 % R36/38 zwingend X i und R41 Konzentration 10 % R41 zwingend 5 % Konzentration < 10 % R36 zwingend X i und R36, R37, R38 Konzentration 20 % R36, R37, R38 zwingend je nach vorhandener Konzentration, wenn sie für die betreffenden Stoffe gelten (*) Nach den Allgemeinen Kriterien für die Einstufung und Kennzeichnung (Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG) gilt bei ätzenden und mit R35 und R34 gekennzeichneten Stoffen der R-Satz R41 implizite. Enthält die Zubereitung ätzende Stoffe mit R35 oder R34 in geringeren Konzentrationen als für die Einstufung der Zubereitung als ätzend erforderlich, so können diese Stoffe zur Einstufung der Zubereitung als "reizend" mit R41 oder R36 beitragen.

49 Tabelle V Einstufung des Stoffes Einstufung der Zubereitung Sensibilisierend und R42 Sensibilisierend und R43 Sensibilisierend und R42 Konzentration 1 % R42 zwingend Sensibilisierend und R43 Konzentration 1 % R43 zwingend

Kapitel 2.1. Allgemeine Vorschriften. 2.1.1 Einleitung

Kapitel 2.1. Allgemeine Vorschriften. 2.1.1 Einleitung Kapitel 2.1 2.1.1 Einleitung Allgemeine Vorschriften 2.1.1.1 Im RID gibt es folgende Klassen gefährlicher Güter: Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Klasse 2 Gase Klasse 3 Entzündbare

Mehr

Informationen zur GHS Verordnung

Informationen zur GHS Verordnung Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel

Mehr

Die Verpackungsgruppe(n), der (denen) ein Stoff zugeordnet ist, ist (sind) in Kapitel 3.2 Tabelle A angegeben.

Die Verpackungsgruppe(n), der (denen) ein Stoff zugeordnet ist, ist (sind) in Kapitel 3.2 Tabelle A angegeben. Teil 2 Klassifizierung Kapitel 2.1 2.1.1 Einleitung Allgemeine Vorschriften 2.1.1.1 Im ADR gibt es folgende Klassen gefährlicher Güter: Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4.1 Klasse 4.2 Klasse 4.3 Klasse

Mehr

Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments...

Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments... CLP/GHS Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen Folie 1 CLP/GHS Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments... Aber:

Mehr

Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe

Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien () Die CLP-Verordnung Chemische Stoffe und Gemische werden künftig weltweit nach identischen

Mehr

Lagerklassen gemäß TGRS510

Lagerklassen gemäß TGRS510 Lagerklassen gemäß TGRS510 http://www.msds-europe.com ToxInfo Consultancy and Service Limited Partnership www.msds -europe. com Tel.: +36 70 335 8480 Fax: +36 1 290 4136 H - 1 14 3 Budapest, Eleonór a

Mehr

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015 -

Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015 - Stand: März 2011 Checkliste zur Beförderung von begrenzten Mengen (limited quantities) nach Kapitel 3.4 ADR 2009 - gültig bis 30.06.2015-1. Datum 2. Verpacker 3. Fahrer 4. Sonstige Hinweise Hinweise: Alle

Mehr

Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer

Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer Global Harmonized System Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer Bekannte Kennzeichnungssysteme ADR für Gefahrgut im Strassenverkehr RID für Gefahrgut

Mehr

GHS-Verordnung. Erich Schmidt Verlag. Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe

GHS-Verordnung. Erich Schmidt Verlag. Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe GHS-Verordnung Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe von Dr. Ulrich Welzbacher Erich Schmidt Verlag Bibliografische Information der Deutschen

Mehr

facts Gefahrgutbeauftragter Pflichten der Beteiligten Gefahrengut ADR/SDR

facts Gefahrgutbeauftragter Pflichten der Beteiligten Gefahrengut ADR/SDR Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter erhöhen die Sicherheit und liefern den Einsatzkräften bei einem Unfall wertvolle Hinweise zur Schadensbegrenzung. Die Regelwerke für den Transport gefährlicher

Mehr

Globally Harmonized System (GHS)

Globally Harmonized System (GHS) Globally Harmonized System (GHS) Internationale Harmonisierung von Gefahrgut- und Arbeitsschutzrecht sowie angrenzender Rechtsbereiche (Umweltschutz) Folie 1 LogiMAT 2004 Expertenkomitee über die Beförderung

Mehr

Kennzeichnung nach GGVS/ADR

Kennzeichnung nach GGVS/ADR Kennzeichnung nach GGVS/ADR Gefahrgutklassen und Gefahrenzettel Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Unterklasse 1.1 Massenexplosionsfähige Explosivstoffe (Explosion erfasst nahezu

Mehr

Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten

Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Lars Tietjen 1 Einstufung und Kennzeichnung für Kunststoffrecycler nach CLP-VO Stand der Aktivitäten ECHA zur Schaffung eines Leitfadens zu Abfall und zurückgewonnene

Mehr

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeits- und Gesundheitsschutz GHS (= Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals ) Weltweite Harmonisierung der Gefahrenkommunikation von chemischen Produkten Erstellt von

Mehr

GloballyHarmonisedSystem

GloballyHarmonisedSystem GloballyHarmonisedSystem Auswirkungen auf den Arbeitsalltag Allgemeine Infoveranstaltung für Mitarbeiter (Unterweisung) GHS Auswirkungen auf den Arbeitsalltag Allgemeine Infoveranstaltung für Mitarbeiter

Mehr

Gefahrgutfahrer - Infos

Gefahrgutfahrer - Infos Für die Beförderungen von Gütern welche als Gefahrgut eingestuft sind gelten strenge Vorschriften. Diese Vorschriften sind in den ADR Bestimmungen zusammengefasst. (ADR = Europäisches Übereinkommen über

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Alte Gefahren neue Zeichen

Alte Gefahren neue Zeichen Alte Gefahren neue Zeichen Partieführerschulung 2011 1 GHS System GHS Globally Harmonized System Angleichung von Einstufungskriterien Global einheitliches System zur Gefahrenkennzeichnung Partieführerschulung

Mehr

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die wichtigsten Änderungen durch GHS

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die wichtigsten Änderungen durch GHS Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Neues Einstufungssystem Gefahrenklasse: Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

GHS Globales Harmonisiertes System

GHS Globales Harmonisiertes System Wasserfachmann 11. Januar 2012 Zürich GHS Globales Harmonisiertes System Ergänzung zum Chemikaliengesetz Otto Wyss 1 Gefahr erkennen Die Gefahr, die von einer Substanz oder einem Substanzgemisch ausgeht,

Mehr

FAQs Logistik Gefahrstoff Kodierung und Verpackung

FAQs Logistik Gefahrstoff Kodierung und Verpackung Oft gesehen, aber zumeist nur vom Gefahrgut-Beauftragten nach Definition richtig zu erklären jedoch für Jeden, der mit dem Transport von Gefahrgut zu tun hat ein notwendiges Basiswissen: Was ist denn genau

Mehr

Betriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013. Umgang mit Gefahrstoffen

Betriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013. Umgang mit Gefahrstoffen Schule: Städtisches Labenwolf- Gymnasium Nürnberg Betriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013 Ansprechpartner: Fr.Riege/Hr.Wawra (Sammlungsleitung) Arbeitsbereich: Chemie- / Biologie-Unterrichts-

Mehr

Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen

Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen 28. Oktober 2014 Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen Dr. Winfried Golla FachDialog Nanotechnologie und Abfall Was sind Abfälle aus rechtlicher

Mehr

BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen -

BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen - BEFÖRDERUNGSPAPIERE Hilfe oder bußgeldbelegte Notwendigkeit - Anforderungen Verantwortung Konsequenzen - Volker Tornau Telefon: 0179 2937783 volker@tornau.de Telefax: 0179 332937783 Begleitpapiere gleich

Mehr

2 Begriffsbestimmungen

2 Begriffsbestimmungen Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 2 Begriffsbestimmungen HI2516425 (1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach 3, 2. Stoffe,

Mehr

REACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick

REACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick REACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick Mit dieser Kundeninformation möchten wir Sie auf die neue weltweit einheitliche Verordnung, Globally Harmonized System (GHS)

Mehr

Eindeutig gefährlich.

Eindeutig gefährlich. Folie 1 Eindeutig gefährlich. Die neuen Gefahrstoffsymbole Sieht gefährlich aus Folie 2 Auch ohne Chemielaborant zu sein, hantiert man fast täglich mit Substanzen, die es in sich haben: Nagellackentferner,

Mehr

Gefahrgutbehälter. Gefahrgutbehälter GGVSE

Gefahrgutbehälter. Gefahrgutbehälter GGVSE 270 271 272 Produktübersicht 273 RAKO POOLBOX KLT GLT Faltboxen NESCO PALOXE Medium-Behälter M 274 Immer Sicher... 275 Zulassungsverfahren Grundsätzlich kann jeder der von uns produzierten Behälter für

Mehr

Neue Angaben auf Packungen von Wasch-, Pflegeund Reinigungsmitteln

Neue Angaben auf Packungen von Wasch-, Pflegeund Reinigungsmitteln Neue Angaben auf Packungen von Wasch-, Pflegeund Reinigungsmitteln GHS Die Vereinten Nationen haben ein neues Kennzeichnungssystem für chemische Stoffe und Gemische festgelegt: das Global Harmonisierte

Mehr

Allgemeines. Freigrenzen-Regelung nach ADR/SDR. Hilfsliste Berechnung der Freigrenzen

Allgemeines. Freigrenzen-Regelung nach ADR/SDR. Hilfsliste Berechnung der Freigrenzen Allgemeines -Regelung nach ADR/SDR Für die Beförderung gefährlicher Güter unter Inanspruchnahme der -Regelung gelten Höchstmengen pro Beförderungseinheit (Zugfahrzeug und Anhänger!). Es gibt verschiedene

Mehr

10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg

10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg Experimental Vortrag Brände und Explosionen im Industrie- Werkstatt- und Laborbereich 10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg Mittwoch, 29.Juni 2011 Thomas Pietschmann Fachbereichsleiter Katalogfachhandel

Mehr

Die neue internationale Kennzeichnung von Chemikalien nach GHS

Die neue internationale Kennzeichnung von Chemikalien nach GHS Die neue internationale Kennzeichnung von Chemikalien nach GHS Um Unterschiede in den international existierenden Systemen der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien aufzuheben und um den Standard

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Gefahrenhinweise nach GHS

Gefahrenhinweise nach GHS Gefahrenhinweise nach GHS Bei den Gefahrenhinweisen nach GHS (den H-Sätzen) sind im Gegensatz zu den bisherigen R-Sätzen keine Kombinationen gestattet. Da, wo Ergänzungen bzw. detailliertere Angaben möglich

Mehr

chemplus GHS/CLP - Systemetiketten

chemplus GHS/CLP - Systemetiketten GHS/CLP - Systemetiketten Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie Informationen zu Mindestgrößen, Formaten und den Standardinhaltsangaben auf unseren Systemetiketten. Unser Etiketten bestehen

Mehr

Abschnitt 2.5 enthält dabei die grundsätzlichen Vorgaben.

Abschnitt 2.5 enthält dabei die grundsätzlichen Vorgaben. Teil 3 Gefahrgutrechtliche/gefahrstoffrechtliche Vorgaben Verpacken nach Ausnahme 20 Das Verpacken der Abfälle wird in den Abschnitten 2.5 bis 2.14 in Verbindung mit der Spalte 8 der Tabelle in 2.4 beschrieben.

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Befreiungen nach 1.1.3 ADR I

Befreiungen nach 1.1.3 ADR I Befreiungen nach 1.1.3 ADR I 8.1 Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt

Mehr

IHK-Forum Arbeitsschutz 2014

IHK-Forum Arbeitsschutz 2014 IHK-Forum Arbeitsschutz 2014 Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch GHS/CLP? Einstufung und Kennzeichnung Der Hersteller oder Einführer hat Stoffe und Zubereitungen

Mehr

Betroffenheit von Stoffen in Erzeugnissen

Betroffenheit von Stoffen in Erzeugnissen Betroffenheit von Stoffen in Erzeugnissen Der Begriff Erzeugnis ist in Art. 3 wie folgt definiert: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem

Mehr

Merkblatt. Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten

Merkblatt. Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten Merkblatt Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten Lagerung von entzündlichen/entzündbaren Flüssigkeiten Der Umgang mit Gefahrstoffen, zu denen auch die entzündlichen bzw. entzündbaren Flüssigkeiten gehören,

Mehr

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände

Mehr

ADR + RID + ADN + IMDG-Code Online

ADR + RID + ADN + IMDG-Code Online ADR + RID + ADN + IMDG-Code Online Gefahrguttransport Land + Wasser von Klaus Ridder, Jörg Holzhäuser 1. Auflage ecomed Sicherheit Heidelberg Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 609 58291

Mehr

IGÖB-Anforderungen an Reinigungsmittel

IGÖB-Anforderungen an Reinigungsmittel IGÖB-Anforderungen an Reinigungsmittel Ein Hauptziel der IGÖB ist, die ökologische öffentliche Beschaffung zu fördern und in diesem Bereich eine Vorreiterrolle zu spielen (siehe IGÖB-Statuten, Art. 3).

Mehr

Beförderungsdokument (IMO-Erklärung) nach GGVSee und IMDG-Code (Amendment 33-06)

Beförderungsdokument (IMO-Erklärung) nach GGVSee und IMDG-Code (Amendment 33-06) Checkliste Beförderungsdokument (IMO-Erklärung) nach GGVSee und IMDG-Code (Amendment 33-06) 1. Datum: 2. Verpacker: 3. Spedition: 4. Sonstige Hinweise: Hinweise: Alle Prüfpunkte sind zu prüfen. N/Z bedeutet

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

Schulung nach Kapitel 1.3 ADR 2013

Schulung nach Kapitel 1.3 ADR 2013 Schulung nach Kapitel 1.3 ADR 2013 Änderungen mit 1. Jänner. Die allgemeinen Übergangsfristen gestatten bis zum 30. Juni 2013 die Anwendung des noch bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Rechts (ADR 2011).

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Kurzanweisung für Google Analytics

Kurzanweisung für Google Analytics Kurzanweisung für Google Analytics 1. Neues Profil für eine zu trackende Webseite erstellen Nach dem Anmelden klicken Sie rechts oben auf den Button Verwaltung : Daraufhin erscheint die Kontoliste. Klicken

Mehr

Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP-VO

Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLP-VO .1. Umweltgefahren und Kategorien CLP-Verordnung Gefahrenhinweis (H-) Piktogramm Signalwort Stoffe mit akut gewässergefährdender Wirkung H400 Sehr giftig für Wasserorganismen (Kategorie ACHTUNG Label bei

Mehr

impact ordering Info Produktkonfigurator

impact ordering Info Produktkonfigurator impact ordering Info Copyright Copyright 2013 veenion GmbH Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Dokumentation darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der veenion GmbH reproduziert, verändert

Mehr

EG - Sicherheitsdatenblatt ZirCAD Zirkonoxid

EG - Sicherheitsdatenblatt ZirCAD Zirkonoxid EG - Sicherheitsdatenblatt ZirCAD Zirkonoxid Handelsname: ZirCAD Zirkonoxid 1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes oder der Zugabe ZirCAD Zirkonoxid transluzent Verwendung

Mehr

Angaben zu einem Kontakt...1 So können Sie einen Kontakt erfassen...4 Was Sie mit einem Kontakt tun können...7

Angaben zu einem Kontakt...1 So können Sie einen Kontakt erfassen...4 Was Sie mit einem Kontakt tun können...7 Tutorial: Wie kann ich Kontakte erfassen In myfactory können Sie Kontakte erfassen. Unter einem Kontakt versteht man einen Datensatz, der sich auf eine Tätigkeit im Zusammenhang mit einer Adresse bezieht.

Mehr

Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse

Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse Die vorliegende Policy soll nach österreichischem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Im Streitfall ist die deutsche Version der Policy einer

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Restgase. Bei der Verwertung auf der sicheren Seite. www.airliquide.de

Restgase. Bei der Verwertung auf der sicheren Seite. www.airliquide.de Restgase Bei der Verwertung auf der sicheren Seite www.airliquide.de Rücknahme von Druckgasbehältern mit Restinhalt Giftige, korrosive oder brennbare Restinhalte in Druckgasflaschen können nicht einfach

Mehr

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Regionaler Infoanlass SG 18. März 2014 Inhalt GHS, das System der UN / CLP in Europa Umsetzung in der Schweiz Überblick: Einstufen

Mehr

SCHRITT 1: Öffnen des Bildes und Auswahl der Option»Drucken«im Menü»Datei«...2. SCHRITT 2: Angeben des Papierformat im Dialog»Drucklayout«...

SCHRITT 1: Öffnen des Bildes und Auswahl der Option»Drucken«im Menü»Datei«...2. SCHRITT 2: Angeben des Papierformat im Dialog»Drucklayout«... Drucken - Druckformat Frage Wie passt man Bilder beim Drucken an bestimmte Papierformate an? Antwort Das Drucken von Bildern ist mit der Druckfunktion von Capture NX sehr einfach. Hier erklären wir, wie

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Abituraufgabe zur Stochastik, Hessen 2009, Grundkurs (TR)

Abituraufgabe zur Stochastik, Hessen 2009, Grundkurs (TR) Abituraufgabe zur Stochastik, Hessen 2009, Grundkurs (TR) Eine Firma stellt USB-Sticks her. Sie werden in der Fabrik ungeprüft in Packungen zu je 20 Stück verpackt und an Händler ausgeliefert. 1 Ein Händler

Mehr

Sicherheitsdatenblatt - Intrinsische Eigenschaften Dr. Sabine Darschnik, BAuA

Sicherheitsdatenblatt - Intrinsische Eigenschaften Dr. Sabine Darschnik, BAuA FOX Sicherheitsdatenblatt - Intrinsische Eigenschaften Dr. Sabine Darschnik, BAuA Seminar 2014 Gute Praxis beim Sicherheitsdatenblatt Intrinsisch bedeutet Intrinsische Eigenschaften gehören zum Gegenstand

Mehr

23. Februar 2015, Berlin

23. Februar 2015, Berlin 23. Februar 2015, Berlin Vorschriften und Empfehlungen Internationaler Transport von gefährlichen Gütern Recommendations on the TRANSPORT OF DANGEROUS GOODS Airtransport ICAO TI ICAO DG Panel Seatransport

Mehr

Einen Wiederherstellungspunktes erstellen & Rechner mit Hilfe eines Wiederherstellungspunktes zu einem früheren Zeitpunkt wieder herstellen

Einen Wiederherstellungspunktes erstellen & Rechner mit Hilfe eines Wiederherstellungspunktes zu einem früheren Zeitpunkt wieder herstellen Einen Wiederherstellungspunktes erstellen & Rechner mit Hilfe eines Wiederherstellungspunktes zu einem früheren Zeitpunkt wieder herstellen 1 Hier einige Links zu Dokumentationen im WEB Windows XP: http://www.verbraucher-sicher-online.de/node/18

Mehr

Lithium-Batterien. Lagern und Transportieren

Lithium-Batterien. Lagern und Transportieren Lagern und Transportieren Welche Gefahren drohen durch Lithium-Batterien bei unsachgemäßem Umgang? Welche Gefahren drohen durch Lithium-Batterien bei sachgemäßem Umgang? Elektrisch Entladung KEINE Erwärmung

Mehr

Aufgabe 6 Excel 2013 (Fortgeschrittene) Musterlösung

Aufgabe 6 Excel 2013 (Fortgeschrittene) Musterlösung - 1 - Aufgabe 6 Excel 2013 (Fortgeschrittene) Musterlösung 1. Die Tabelle mit den Werten und Gewichten der Gegenstände, sowie die Spalte mit der Anzahl ist vorgegeben und braucht nur eingegeben zu werden

Mehr

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Seite: 1 / 5 1. Stoff-/Zubereitung- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Hersteller/Lieferant: Schlüter-Systems KG Schmölestr. 7 58640 Iserlohn Tel.: 02371 / 971-0 Auskunftgebender Bereich: Anwendungstechnik

Mehr

Das Bundesministerium für Inneres gibt im Folgenden wie bei früheren Wahlen unvorgreiflich des Prüfungs- und Entscheidungsrechts der Sprengel-,

Das Bundesministerium für Inneres gibt im Folgenden wie bei früheren Wahlen unvorgreiflich des Prüfungs- und Entscheidungsrechts der Sprengel-, Das Bundesministerium für Inneres gibt im Folgenden wie bei früheren Wahlen unvorgreiflich des Prüfungs- und Entscheidungsrechts der Sprengel-, Gemeinde- und Landeswahlbehörden sowie des Kontrollrechts

Mehr

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. ... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

utz GGVSEB Mit Sicherheit ans Ziel. GGVSEB 252 Mit Sicherheit ans Ziel. 254 RAKO GGVSEB KLT GGVSEB POOLBOX GGVSEB

utz GGVSEB Mit Sicherheit ans Ziel. GGVSEB 252 Mit Sicherheit ans Ziel. 254 RAKO GGVSEB KLT GGVSEB POOLBOX GGVSEB 250 EB 252 Mit Sicherheit ans Ziel. 254 RAKO EB KLT EB POOLBOX EB 255 Faltboxen EB NESCO EB PALOXE EB Mit Sicherheit ans Ziel. utz EB Technische Kunststoffteile Grossladungsträger Gefahrgutbehälter Leitfähige

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

GHS. Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals. Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann

GHS. Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals. Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann GHS Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals GHS VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16.

Mehr

Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung

Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung "Einführung in das Thema und Stand der Klärungen zu den Abgrenzungsfragen im Bereich Abfall Recyclingprodukte und den resultierenden REACH-Pflichten" Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales

Mehr

Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen ( gültig ab 01.01.2003)

Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen ( gültig ab 01.01.2003) Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen ( gültig ab 01.01.2003) 1 Allgemeines Diese Regelungen gelten für den nationalen Paketversand. Sie sind nicht anwendbar für

Mehr

Checkliste «Datenbekanntgabe»

Checkliste «Datenbekanntgabe» Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten

Mehr

: Disbopox 971 ESD-Rollschicht Härter

: Disbopox 971 ESD-Rollschicht Härter ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname Stoffname : : ALT Rn. 2901a 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs

Mehr

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Frankfurt am Main, den 13. Mai 2015 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen

Mehr

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz. 254 Tage 12 Stunden 20 Minuten

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz. 254 Tage 12 Stunden 20 Minuten 254 Tage 12 Stunden 20 Minuten Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Gefahrguttag Luzern 19.9.2014 H. Bürgy Inhalt GHS, das System der UN CLP in Europa Umsetzung

Mehr

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung

Mehr

ebsoft unterstützt GHS Globally Harmonised System

ebsoft unterstützt GHS Globally Harmonised System Neu von ebsoft: Kennzeichnungs-Modul für GHS Das webbasierende ebsoft-standard-kennzeichnungs-system wurde so erweitert, daß die erforderlichen Gefahrstoffetiketten wahlweise sowohl nach den zur Zeit gültigen

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014 LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von

Mehr

Einrichten eines Postfachs mit Outlook Express / Outlook bis Version 2000

Einrichten eines Postfachs mit Outlook Express / Outlook bis Version 2000 Folgende Anleitung beschreibt, wie Sie ein bestehendes Postfach in Outlook Express, bzw. Microsoft Outlook bis Version 2000 einrichten können. 1. Öffnen Sie im Menü die Punkte Extras und anschließend Konten

Mehr

Erstellen und Bearbeiten von Inhalten (Assets)

Erstellen und Bearbeiten von Inhalten (Assets) Wichtig! Beachten Sie die Designrichtlinien im Kapitel Darstellung und Vorgaben zur Erstellung der Inhalte Ein Linkset erstellen Sie, wenn Sie mehrere Links gruppiert ausgeben möchten. Sie sollten diesem

Mehr

Jede Zahl muss dabei einzeln umgerechnet werden. Beginnen wir also ganz am Anfang mit der Zahl,192.

Jede Zahl muss dabei einzeln umgerechnet werden. Beginnen wir also ganz am Anfang mit der Zahl,192. Binäres und dezimales Zahlensystem Ziel In diesem ersten Schritt geht es darum, die grundlegende Umrechnung aus dem Dezimalsystem in das Binärsystem zu verstehen. Zusätzlich wird auch die andere Richtung,

Mehr

Schweizer Verordnung über Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln (SR 817.023.21) Zugelassene Stoffe für Verpackungstinten

Schweizer Verordnung über Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln (SR 817.023.21) Zugelassene Stoffe für Verpackungstinten Schweizer Verordnung über Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln (SR 817.023.21) Zugelassene Stoffe für Verpackungstinten Fragen und Antworten Seite 1 von 6 Das Eidgenössische Department des Innern

Mehr

GHS Global Harmonisiertes System (Globally Harmonised System) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

GHS Global Harmonisiertes System (Globally Harmonised System) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien GHS Global Harmonisiertes System (Globally Harmonised System) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Ein erster Überblick Seite 1 GHS BAuA-Info: Zukünftige EU-Verordnung auf Basis des GHS (Global

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

M-net E-Mail-Adressen einrichten - Apple iphone

M-net E-Mail-Adressen einrichten - Apple iphone M-net E-Mail-Adressen einrichten - Apple iphone M-net Telekommunikations GmbH Emmy-Noether-Str. 2 80992 München Kostenlose Infoline: 0800 / 7 08 08 10 M-net E-Mail-Adresse einrichten - iphone 05.03.2013

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

GHS die neuen Gefahrenklassen in der EU

GHS die neuen Gefahrenklassen in der EU GHS die neuen n in der EU 2* Physikalische Gefahren Instabil, explosiv 1.1 1.2 1.3 1.4 Gefahr H200 Instabil, explosiv. Gefahr H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. Gefahr H202 Explosiv; große Gefahr

Mehr