Lithium-Batterien. Lagern und Transportieren

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1 Lagern und Transportieren

2 Welche Gefahren drohen durch Lithium-Batterien bei unsachgemäßem Umgang? Welche Gefahren drohen durch Lithium-Batterien bei sachgemäßem Umgang? Elektrisch Entladung KEINE Erwärmung Brand Zerknall, Explosion Freisetzung umweltgefährdender Stoffe

3 Lithium-Batterien jeder Bauart gelten als Gefahrgut und Gefahrstoff. Gefahrstoffe Gefahr bei Lagerung Gefahr bei Umgang Gefahrgüter Gefahr beim Transport Gefahr bei Be- und Entladung Vornehmlich Gesundheitsgefahren Betrachtung überwiegend langfristig Gesundheitsgefahren werden als sekundär angesehen Europäisches Gefahrstoffrecht Deutsche Gefahrstoffverordnung Betriebssicherheitsverordnung Technische Regeln ADR (Straße) RID (Schiene) ADN (Binnenschiff) IMDG-Code (See) IATA-DGR (Luft)

4 Lithium-Batterien sind als Gefahrgut und Gefahrstoff klassifiziert UN 3090 Lithium-Metall-Batterien UN 3091 Lithium-Metall-Batterien, mit Ausrüstungen verpackt UN 3091 Lithium-Metall-Batterien, in Ausrüstungen verpackt UN 3480 Lithium-Ionen-Batterien UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien, mit Ausrüstungen verpackt UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien, in Ausrüstungen verpackt UN 3171 batteriebetriebenes Fahrzeug UN 3171 ist auf Straße/ Schiene kein Gefahrgut UN 3171 gilt auf See/ in der Luft als Gefahrgut!

5 Empfänger Verlader Beförderer Absender Anlieferung Lager Transport Zwischenhändler Bestellung Kommissionierung Endkunde Absender Verpacker Empfänger Auftraggeber des Absender Entlader Entlader Gefahrgut Gefahrstoff Gefahrgut Gefahrstoff

6 Gefahrstoffe Gefahrgüter Besondere Lagervorschriften Besondere Versicherungslast Totalbefreiungen möglich Erleichterungen möglich Keine Befreiungen möglich Unterweisungen vorgeschrieben Gefährdungsanalyse vorgeschrieben Meist Transportdokumente vorgeschrieben Paketdienstleister transportieren Gefahrgut ungern bis gar nicht

7 Derzeit keine besonderen Anforderungen an Lager für Lithium- Batterien. Technische Tregeln Gefahrstoffe (TRGS) sind in Erarbeitung. Fertigstellung der TRGS unbekannt. Allgemeine Regeln (TRGS 510) sind zu beachten. Versicherungen können zusätzliche Anforderungen stellen.

8 Geltungsbereich TRGS 510 Gilt für Gefahrstoffe allgemein. Gilt nicht für die Bereitstellung (24h). Gilt nicht, wenn spezielle TRGS in Kraft. Unterscheidet: Kleinstläger (bis 50kg) Läger (bis 200kg) Gefahrstoffläger (ab 200kg)

9 Grundforderungen TRGS 510 Lager ist in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Lagerung nur in geschlossenen Verpackungen. Produktaustritt muß erkennbar sein. Gefahrstoffkataster erforderlich. Zugangsbeschränkungen für Unbefugte durchsetzen. Keine Nahrungs- und Genußmittel. Rauchverbot. Keine Läger in Aufenthaltsräumen o.ä. Lagern in speziellen Lagerräumen oder im Freien. Ausreichende Beleuchtung. Möglichkeit zur Belüftung (keine Dauerlüftung). Deutliche/ eindeutige Kennzeichnung der Lagerräume. Deutliche/ eindeutige Kennzeichnung des Lagergutes.

10 Grundforderungen TRGS 510 Lager ist vor Inbetriebnahme und wiederkehrend zu prüfen. Prüfintervalle sind durch Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Prüfungen sind zu dokumentieren. Lithium-Batterien erhalten die Lagerklasse (LGK) 11 (brennbarer Feststoff)

11 Grundforderungen TRGS 510 Durchführung von Notfallübungen. Erstellung von Alarmplänen. Ausweisung von Flucht- und Rettungswegen. Ab Lagerfläche > 200m 2 : 2 Fluchtwege Feuerlöscher gem. BGR 133 Sofern erforderlich: Anbringung Kennzeichen Mit Wasser löschen verboten

12 Anforderungen an Personal Zuverlässig. Fachkundig. Aufgabenspezifisch unterwiesen (mittels Betriebsanweisung). Unterweisungen sind zu dokumentieren.

13 Stand: März 2013/ 1.5 Lithium-Batterien

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