GHS Ein System für die Welt!?
|
|
- Ute Giese
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GHS Ein System für die Welt!? Umsetzung in Europa (CLP) und im Rest der Welt siemens.com/answers
2 Einführung 2 Europa - CLP 8 USA - 17 Vergleich CLP - 21 China 24 Resümee 26 Seite 2
3 Einführung GHS Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals Seite 3
4 Einführung Vor der Einführung von GHS wurde (wird) ein Stoff je nach Land/Region sehr unterschiedlich eingestuft: Beispiel: Substanz mit LD 50 = 257 mg/kg (oral) Land Europäische Union Vereinigte Staaten von Amerika Kanada Australien Indien Neuseeland China Einstufung Gesundheitsschädlich Giftig Giftig Gesundheitsschädlich Nicht giftig Gefährlich Nicht gefährlich Quelle: BG RCI, Seminar Gefahrstoffe im Blickwinkel GHS, November 2012 Seite 4
5 Einführung Für eine weltweite Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung wurde daher GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) entwickelt. GHS soll als Grundlage nationaler Umsetzungen für den sicheren Gebrauch, Transport und Entsorgung von Chemikalien dienen erschien die erste Version des GHS. Alle zwei Jahre wird GHS aktualisiert Aktuell 5. Revision Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für Mensch und Umwelt durch ein weltweit einheitliches und transparentes System Vereinfachung des Welthandels Seite 5
6 Einführung Status: Implementiert (vollständig oder teilweise) oder in Vorbereitung Seite 6
7 Einführung GHS enthält eine Reihe physikalischer, toxikologischer und ökotoxikologischer Klassen. Einige (physikalische) Beispiele: Aerosole Entzündliche Flüssigkeiten Für die Einstufung und Kennzeichnung physikalischchemischer Gefahren sind (fast) immer experimentelle Untersuchungen notwendig, sowohl für Stoffe als auch für Gemische. Die Tests des UN-GHS entsprechen den Tests des UN Manual of Tests and Criteria. Seite 7
8 Europa - CLP Im EWR wurde GHS als CLP-Verordnung umgesetzt Seite 8
9 Europa - CLP Die Umsetzung des GHS der Vereinten Nationen in der Europäischen Union (EU) und im EWR erfolgt durch die CLP- Verordnung: - Einstufung (Classification), - Kennzeichnung (Labelling) - Verpackung (Packaging) Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist am in Kraft getreten und gilt sowohl für Stoffe als auch für Gemische. Die CLP-Verordnung wird durch die REACH-Verordnung ergänzt. Es gibt keine Mengenschwelle für die Einstufung nach CLP und die Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis auch Kleinstmengen müssen gemeldet werden. Seite 9
10 Europa - CLP Neue Gefahrenpiktogramme (ehemals Gefahrensymbole) aus Piktogramm und Signalwort Bei innerbetrieblicher Kennzeichnung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Kennzeichnung ohne Signalwort verwendet werden. Beispiel: Neue Kennzeichnung einer Rohrleitung (Quelle: Ticona) Neue Gefahrenklassen z.b. Stoffe und Gemische, die gegenüber Metallen korrosiv sind Neue Kriterien zur Einstufung (Umstufungen z. B. mehr giftige Stoffe ) Neue H-Sätze und P-Sätze (früher R- und S-Sätze ) Seite 10
11 Die Umsetzung von wichtige Fristen? Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung unter CLP Im SDB: Einstufung unter CLP und unter der alten Richtlinie (RL 67/548/EWG) Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung nach der Richtlinie (RL) 1999/45/EG oder der CLP-Verordnung Im SDB: Einstufung unter der alten Richtlinie (RL 1999/45/EG) Juni 2015 Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung ausschließlich nach der CLP-Verordnung RL 67/548/EWG und RL 1999/45/EG werden aufgehoben Die Umsetzung wird von den Behörden überprüft Hinweise, Anweisungen, aber auch Strafen folgen bei falscher oder fehlender Umsetzung Seite 11
12 Europa - CLP 4. Anpassungsverordnung vom 01. Juni 2013 (Beispiele): Einführung neuer Klassifizierungen und Kennzeichnungen für chemisch instabile Gase und nicht entzündbare Aerosole Änderung der Kennzeichnung für innere Verpackungen von weniger als 10 ml und Stoffen/Gemischen, die als korrosiv gegenüber Metallen (aber nicht von Haut und Augen) eingestuft sind 5. Anpassungsverordnung vom 02. Oktober 2013: Anpassung von Sicherheitshinweis P210 (Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.) an die 5. Revision des GHS Ergänzung von Anhang VI Teil 3 mit weiteren harmonisierten Einstufungen Seite 12
13 Europa - CLP Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Stand Mai 2014) Über Stoffe gemeldet Etwa 4500 harmonisierte Einstufungen Für 2 weitere läuft das öffentliche Konsultationsverfahren für eine harmonisierte Einstufung Einstufungen der nicht-harmonisierten Stoffe nicht einheitlich, z.t. sehr viele und sehr unterschiedliche Einstufungen Seite 13
14 Europa - CLP Auszug aus dem Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Seite 14
15 Europa - CLP Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele: Aerosole GHS CLP (EWR) Kategorie 1 (extrem entzündbares Aerosol) Kategorie 2 (entzündbares Aerosol) Kategorie 3 (nicht entzündbares Aerosol) (4. Anpassung-VO) Seite 15
16 Europa - CLP Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele: Entzündliche Flüssigkeiten GHS CLP (EWR) Kategorie 1 (Flammpunkt <23 C und Siedepunkt 35 C) Kategorie 2 (Flammpunkt <23 C und Siedepunkt >35 C) Kategorie 3 (Flammpunkt 23 C und 60 C) Kategorie 4 (Flammpunkt >60 C und 93 C) - Seite 16
17 USA - Status: Umsetzung US Seite 17
18 USA März 2012 Veröffentlichung des revised Hazard Communication Standard () (übernimmt die 3. Revision des GHS). 25. Mai 2012 Inkrafttreten des revidierten. 01. Dezember 2013 Schulung der Arbeitnehmer in der neuen Kennzeichnung und dem neuen Format der Sicherheitsdatenblätter. 01. Juni 2015 verpflichtende Anwendung des revidierten ; Ausnahmen: Kennzeichnung von Gebinden (01. Dezember 2015) und Kennzeichnung und Kommunikation an Arbeitsplätzen (01. Juni 2016). Seite 18
19 USA - Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele: Aerosole GHS (USA) Kategorie 1 (extrem entzündbares Aerosol) Kategorie 2 (entzündbares Aerosol) Kategorie 3 (nicht entzündbares Aerosol) - Seite 19
20 USA - Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele: Entzündliche Flüssigkeiten GHS (US) Kategorie 1 (Flammpunkt <23 C und Siedepunkt 35 C) Kategorie 2 (Flammpunkt <23 C und Siedepunkt >35 C) Kategorie 3 (Flammpunkt 23 C und 60 C) Kategorie 4 (Flammpunkt >60 C und 93 C) Seite 20
21 Vergleich CLP - =? Seite 21
22 Vergleich CLP - Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele: Aerosole GHS CLP (EWG) (USA) Kategorie 1 (extrem entzündbares Aerosol) Kategorie 2 (entzündbares Aerosol) Kategorie 3 (nicht entzündbares Aerosol) (4. Anpassung-VO) - Seite 22
23 Vergleich CLP - Umsetzung des GHS anhand einiger (physikalischer) Beispiele: Entzündliche Flüssigkeiten GHS CLP (EWG) (US) Kategorie 1 (Flammpunkt <23 C und Siedepunkt 35 C) Kategorie 2 (Flammpunkt <23 C und Siedepunkt >35 C) Kategorie 3 (Flammpunkt 23 C und 60 C) Kategorie 4 (Flammpunkt >60 C und 93 C) - Seite 23
24 China Status: Umsetzung China Seite 24
25 China Veröffentlichung nationaler Standards 2008 für 26 Gefahren (keine Aspirationsgefahr und keine Gefahr der Schädigung der Ozonschicht) Die vorgenannten Standards beruhen auf der 2. Revision des GHS Am 01. November 2014 treten 28 neue nationale Standards für die verschiedenen Gefahren in Kraft Diese Standards beruhen auf der 4. Revision des GHS Die beiden fehlenden Gefahren werden ergänzt Seite 25
26 Zusammenfassung GHS GHS ist ein weltweites System für eine einheitliche Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien Aktuell liegt die 5. Revision des GHS vor Zahlreiche Länder haben GHS bereits implementiert oder bereiten die Implementierung vor Am 25. Mai 2012 traten die revidierten in den USA in Kraft Seit 2008 veröffentlicht China nationale Standards nach GHS, überarbeitete Fassungen wird es ab November 2014 geben Seite 26
27 GHS weltweit Aufgrund der nationalen Umsetzungen verschiedener Versionen und des Baukastensystems von GHS unterscheiden sich die Regelungen einzelner Länder(regionen) in Details Seite 27
28 Zusammenfassung CLP Die CLP-Verordnung des EWR wird regelmäßig durch Anpassungsverordnungen aktualisiert Mehr als Stoffe wurden ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet Für mehr als Stoffe liegen harmonisierte Einstufungen vor Nicht-harmonisierte Einstufungen zeigen gravierende Abweichungen Seit 01. Dezember 2010 müssen Stoffe nach CLP eingestuft sein Ab dem 01. Juni 2015 müssen Stoffe und Gemische nach CLP eingestuft sein und im Sicherheitsdatenblatt wird nur noch die CLP-Einstufung aufgeführt Die Umsetzung wird von den Behörden überprüft Hinweise, Anweisungen, aber auch Strafen folgen bei falscher oder fehlender Umsetzung Seite 28
29 Zusammenfassung GHS und CLP betreffen nicht nur Hersteller von Stoffen, sondern auch nachgeschaltete Anwender, wie z.b. Formulierer. Die Frist für die Gemische läuft in weniger als einem Jahr ab! Seite 29
30 Zusammenfassung GHS/CLP Unterstützung GHS ECHA BAUA (GHS-Texte) (CLP-VO) (nationaler REACH,CLP, Biozid Helpdesk) Und natürlich: Siemens Prozess-Sicherheit (Homepage Ihrer Prozess-Sicherheit) Siemens AG ist für den Inhalt externer Links nicht verantwortlich. Seite 30
31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Maren Krack I IA AS PA EC Industriepark Höchst Gebäude B598 Telefon: Fax: maren.krack@siemens.com siemens.com/answers Seite 31
Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe
Neue Kennzeichnung für Gefahrstoffe Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien () Die CLP-Verordnung Chemische Stoffe und Gemische werden künftig weltweit nach identischen
MehrInformationen zur GHS Verordnung
Informationen zur GHS Verordnung Sehr geehrte Kunden, bitte kennzeichnen Sie Ihre UN Kanister unter Berücksichtigung der neuen GHS Verordnung. 2.1. GHS-Verordnung die neue Gefahrstoffkennzeichnung Ziel
MehrGlobal harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer
Global Harmonized System Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Marc Stiefer Bekannte Kennzeichnungssysteme ADR für Gefahrgut im Strassenverkehr RID für Gefahrgut
MehrREACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick
REACH, CLP und GHS Wichtige Informationen zu den neuen Regelungen im Überblick Mit dieser Kundeninformation möchten wir Sie auf die neue weltweit einheitliche Verordnung, Globally Harmonized System (GHS)
MehrEidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz. 254 Tage 12 Stunden 20 Minuten
254 Tage 12 Stunden 20 Minuten Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Gefahrguttag Luzern 19.9.2014 H. Bürgy Inhalt GHS, das System der UN CLP in Europa Umsetzung
MehrGlobally Harmonized System (GHS)
Globally Harmonized System (GHS) Internationale Harmonisierung von Gefahrgut- und Arbeitsschutzrecht sowie angrenzender Rechtsbereiche (Umweltschutz) Folie 1 LogiMAT 2004 Expertenkomitee über die Beförderung
MehrGHS Globales Harmonisiertes System
Wasserfachmann 11. Januar 2012 Zürich GHS Globales Harmonisiertes System Ergänzung zum Chemikaliengesetz Otto Wyss 1 Gefahr erkennen Die Gefahr, die von einer Substanz oder einem Substanzgemisch ausgeht,
MehrDie neue internationale Kennzeichnung von Chemikalien nach GHS
Die neue internationale Kennzeichnung von Chemikalien nach GHS Um Unterschiede in den international existierenden Systemen der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien aufzuheben und um den Standard
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Regionaler Infoanlass SG 18. März 2014 Inhalt GHS, das System der UN / CLP in Europa Umsetzung in der Schweiz Überblick: Einstufen
MehrGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Die wichtigsten Änderungen durch GHS
Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Neues Einstufungssystem Gefahrenklasse: Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr
Mehr- GHS - Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe
- GHS - Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für stoffe Gefährlichkeitsmerkmale und Kennzeichnung nach GHS im Vergleich zum bisherigen System GHS Globally Harmonised System of Classification
MehrDiese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments...
CLP/GHS Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen Folie 1 CLP/GHS Diese Verordnung gilt nicht für... Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments... Aber:
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz GHS (= Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals ) Weltweite Harmonisierung der Gefahrenkommunikation von chemischen Produkten Erstellt von
MehrEindeutig gefährlich.
Folie 1 Eindeutig gefährlich. Die neuen Gefahrstoffsymbole Sieht gefährlich aus Folie 2 Auch ohne Chemielaborant zu sein, hantiert man fast täglich mit Substanzen, die es in sich haben: Nagellackentferner,
MehrDas neue Chemikalienrecht
Das neue Chemikalienrecht Was ändert sich und wie lange gilt es? Folie Nr. 1 von 29 Chemikalienrecht eine kleine Einführung Europa Deutschland REACH (1907/2006) ChemG CLP (1272/2008) GefStoffV Folie Nr.
MehrArbeitsgruppe: Gefahrstoffe bei der Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 46 -
Arbeitsgruppe: Gefahrstoffe bei der Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 46 - * * bzw. CLP-Verordnung: Regulation of Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures I. Allgemeine Einführung
MehrPflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten
Pflichten nach CLP-VO ECHA-Aktivitäten Lars Tietjen 1 Einstufung und Kennzeichnung für Kunststoffrecycler nach CLP-VO Stand der Aktivitäten ECHA zur Schaffung eines Leitfadens zu Abfall und zurückgewonnene
MehrIHK-Forum Arbeitsschutz 2014
IHK-Forum Arbeitsschutz 2014 Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen Welche Änderungen kommen durch GHS/CLP? Einstufung und Kennzeichnung Der Hersteller oder Einführer hat Stoffe und Zubereitungen
MehrGloballyHarmonisedSystem
GloballyHarmonisedSystem Auswirkungen auf den Arbeitsalltag Allgemeine Infoveranstaltung für Mitarbeiter (Unterweisung) GHS Auswirkungen auf den Arbeitsalltag Allgemeine Infoveranstaltung für Mitarbeiter
MehrAlte Gefahren neue Zeichen
Alte Gefahren neue Zeichen Partieführerschulung 2011 1 GHS System GHS Globally Harmonized System Angleichung von Einstufungskriterien Global einheitliches System zur Gefahrenkennzeichnung Partieführerschulung
Mehrchemplus GHS/CLP - Systemetiketten
GHS/CLP - Systemetiketten Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie Informationen zu Mindestgrößen, Formaten und den Standardinhaltsangaben auf unseren Systemetiketten. Unser Etiketten bestehen
MehrUmsetzung der CLP Verordnung in der betrieblichen Praxis Arbeitshilfen, Leitfäden, Tools Betriebliche Umsetzungskonzepte. chemischen Industrie tätig
Umsetzung der CLP Verordnung in der betrieblichen Praxis Arbeitshilfen, Leitfäden, Tools Betriebliche Umsetzungskonzepte Oktober 2009 Zur Person: Hubert Oldenburg Qualifikation: Seit 1982: Seit 1997: Fachgebiete:
MehrGefährliche Gemische sachgerecht einstufen und kennzeichnen
Gefährliche Gemische sachgerecht einstufen und kennzeichnen Dr. Bernd Glassl Jahrestagung der Gesellschaft für klinische Toxikologie Mainz, 13. November 2015 Global Harmonisiertes System (GHS) der Vereinten
MehrGHS Globally Harmonized System Neue Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Mischungen
GHS Globally Harmonized System Neue Vorgaben zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und Mischungen CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures)
Mehr10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg
Experimental Vortrag Brände und Explosionen im Industrie- Werkstatt- und Laborbereich 10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg Mittwoch, 29.Juni 2011 Thomas Pietschmann Fachbereichsleiter Katalogfachhandel
MehrGHS-Verordnung. Erich Schmidt Verlag. Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe
GHS-Verordnung Praxisleitfaden zur Einführung des neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Stoffe von Dr. Ulrich Welzbacher Erich Schmidt Verlag Bibliografische Information der Deutschen
MehrGHS - Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
GHS - Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Firmenprofil Systemhaus für automatische Datenkommunikation Beratung, Entwicklung, Programmierung und Installation von
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrFAQ s zu Produktmeldungen nach 16e ChemG und 10 WRMG. Kathrin Begemann Dr. Ronald Keipert Mareike Budelmann
BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG FAQ s zu Produktmeldungen nach 16e ChemG und 10 WRMG Kathrin Begemann Dr. Ronald Keipert Mareike Budelmann Welche Produkte sind dem BfR zu melden? alle gefährlichen Gemische
MehrBerücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen
28. Oktober 2014 Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen Dr. Winfried Golla FachDialog Nanotechnologie und Abfall Was sind Abfälle aus rechtlicher
MehrGefahrstoffkennzeichnung GHS
Gefahrstoffkennzeichnung GHS Rita Pfattheicher / Klaus Wünsche SG Arbeitssicherheit www.as.zuv.uni-erlangen.de Februar 2011 Bisher 7 Gefahrensymbole 68 Gefahrenhinweise (R-Sätze) 64 Sicherheitsratschläge
MehrGHS. Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals. Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann
GHS Abt. Sicherheitswesen Dr. Markus Hoffmann Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals GHS VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16.
MehrGefahrstoffe in der pharmazeutischen Praxis
EG-Richtlinien über Gefahrstoffe Gefahrstoffe in der pharmazeutischen Praxis Zu Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und gefährlicher Zubereitungen GHS/CLP Chemikaliengesetz Zu
MehrMerkblatt. Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten
Merkblatt Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten Lagerung von entzündlichen/entzündbaren Flüssigkeiten Der Umgang mit Gefahrstoffen, zu denen auch die entzündlichen bzw. entzündbaren Flüssigkeiten gehören,
MehrNeue Kennzeichnung von Atemluftflaschen
Neue Kennzeichnung von Atemluftflaschen Die CLP-Verordnung und ihre Auswirkungen für die Feuerwehren 18. Fachtagung Atemschutz der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen am 19.02.2015 Zur
MehrProduktgruppe Reinigungsmittel. Umweltkriterien, Nachweise, Hilfsmittel
Produktgruppe Reinigungsmittel Umweltkriterien, Nachweise, Hilfsmittel GemNova, Innsbruck 30. Juni 2014 Produktgruppe Reinigungsmittel Auf welchen Aspekten liegt der Fokus bei der umweltfreundlichen Beschaffung?
MehrDas Chemikalienrecht eine Übersicht
Das eine Übersicht Olivier Depallens Bundesamt für Gesundheit, Bern Olivier.depallens@bag.admin.ch, Olten, Zweck Das soll das Leben und die Gesundheit des Menschen sowie die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen
MehrKundeninformation Kennzeichnung von Atemluftflaschen nach CLP
Kundeninformation Kennzeichnung von Atemluftflaschen nach CLP Sehr geehrter Kunde unserer Atemluftflaschen, nachdem im Jahre 2002 in Deutschland als Umsetzung einer europäischen Richtlinie die Betriebssicherheitsverordnung
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
Mehr2.8 GHS. 2.8.1 Gefahrenbeschreibung nach GHS
2 Gefahrstoffe 2.8 GHS Das Globally Harmonized System of Classifikation and Labelling of Chemicals (Globales harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, GHS) ist ein weltweit
MehrSicherheitsdatenblatt für Gasfeuerzeug 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND FIRMENBEZEICHNUNG
Walter Twistel GmbH & Co. KG Postfach 140949 33629 Bielefeld Sicherheitsdatenblatt für Gasfeuerzeug Mai 2011 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND FIRMENBEZEICHNUNG Produkteinzelheiten Handelsname
MehrChemische Produkte nach GHS richtig kennzeichnen
Chemische Produkte nach GHS richtig kennzeichnen Wichtige Informationen zur neuen Gefahrenkennzeichnung für Hersteller und Importeure chemischer Produkte. GHS die neue, weltweit einheitliche Gefahrenkennzeichnung
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die
MehrKlassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien Unterschiede zum alten Recht
Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien Unterschiede zum alten Recht AOT, ; Wien GHS Implementierung in der EU VERORDNUNG (EG) Nr. 272/2008 zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
Mehr5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage
Kaufmann /Herold Gefahrstoffrecht für die Apotheke EU- und GHS-Regelungen Dieter Kaufmann, Augsburg Holger Herold, Leipzig 5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage Mit farbigen Piktogrammen und
MehrSicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung. (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)
Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) Diese Datei enthält eine Übersicht über die aktuelle Textfassung der P-Sätze in der CLP-Verordnung,
Mehr: Disbopox 971 ESD-Rollschicht Härter
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname Stoffname : : ALT Rn. 2901a 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
MehrKanton Basel-Stadt. Werbung und Internet. Einschlägige Rechtsvorschriften. Dr. Yves Parrat, Kantonales Laboratorium Basel-Stadt
Kanton Basel-Stadt Werbung und Internet Einschlägige Rechtsvorschriften Dr. Yves Parrat, Kantonales Laboratorium Basel-Stadt Definition Unter Werbung werden Anpreisungen, Darstellungen, Aufmachungen und
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrREACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender
REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen 1. WAS HAT REACH MIT MIR ZU TUN? Verwenden Sie Chemikalien, Metalle, Kunststoffe
MehrGefahrstoffverordnung 2010
GHS [1] BGBl.1 Nr. 59 v. 30.11.2010 S. 1643 CLP Gefahrstoffverordnung 2010 TRGS DGUV Information 213-850 1 Europäische Union weltweit Hersteller/Lieferanten/Importeure Internationales Gefahrstoffrecht
MehrEUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
006621/EU XXV. GP Eingelangt am 12/12/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 11. Dezember 2013 (OR. en) 2013/0327 (COD) LEX 1410 PE-CONS 98/1/13 REV 1 EF 190 ECOFIN 871 SURE
MehrInformationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott?
' Informationen für den Wahlkreis 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005 Deutscher Bundestag Unter den Linden 50 11011 Berlin Tel.: (030) 227-73 303 Fax: (030) 227-76 303 ulla.burchardt@bundestag.de Wahlkreisbüro
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrFAQs zum Thema Gefahrstoffe
Wir machen Arbeit sicher FAQs zum Thema Gefahrstoffe Arbeitskreis Gefahrstoffe Woran sind Gefahrstoffe zu erkennen? Im Handel erhältliche Gefahrstoffe sind durch Symbole gekennzeichnet. Die Symbole sind
MehrDer/die Datenschutzbeauftragte in der EU- Datenschutzgrundverordnung
Der/die Datenschutzbeauftragte in der EU- Datenschutzgrundverordnung Dr. Britta A. Mester Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Folie 1 Dr. Britta A. Mester/AK-Recht Rückblick EU-DSGVO 2012: Entwurf
MehrKennzeichnung. Schritte zur Erstellung von Etikettenvorlagen in ChemGes. Weitere Informationen bieten die Hilfefunktion und das Handbuch
Kennzeichnung Schritte zur Erstellung von Etikettenvorlagen in ChemGes Grundlagen: Etiketten werden nicht länderspezifisch, sondern sprachspezifisch erstellt. Format (Papier- und Etikettengrößen): Grundbaustein
MehrEinrichtung einer eduroam Verbindung unter dem Betriebssystem Android
Einrichtung einer eduroam Verbindung unter dem Betriebssystem Android Im Folgenden wird die Einrichtung einer eduroam-verbindung unter dem Betriebssystem Android beschrieben. Die Android-Plattform existiert
MehrGliederung. Hintergründe und Ziele von GHS Vergleich alte / neue Kennzeichnung Fristen für die Umsetzung Konsequenzen für die betriebliche Praxis
Das GHS-System das neue Kennzeichnungssystem für Gefahrstoffe Vortrag bei der Handwerkskammer Reutlingen am 28. November 2012 Heiko Herbrand Regierungspräsidium Tübingen Referat 57 Chemikalien- und Produktsicherheit,
MehrGefahrenhinweise nach GHS
Gefahrenhinweise nach GHS Bei den Gefahrenhinweisen nach GHS (den H-Sätzen) sind im Gegensatz zu den bisherigen R-Sätzen keine Kombinationen gestattet. Da, wo Ergänzungen bzw. detailliertere Angaben möglich
MehrDie Richtlinie 2006/126/EG. Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen
Die Richtlinie 2006/126/EG Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen Dipl.-Ing. Jörg Biedinger Fachreferent Fahrerlaubnis TÜV Nord Mobilität 24.9.2012 1 Besonderheiten der Klassen BE
Mehr(EG) 1907/2006 (REACH)
Seite 1 von 5 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND FIRMENBEZEICHNUNG Handelsname Geruchs- X Bio-/ Abfalltonne Artikelnummer 20 20 00. Verwendung des Stoffes / der Geruchsneutralisierer Zubereitung
MehrInternationaler Datenschutz / Europäischer Datenschutz - Schutzgefälle. IT-Anwaltskonferenz 4.0 31.3.2001, Berlin RA Thomas Zerdick, LL.M.
Internationaler Datenschutz / Europäischer Datenschutz - Schutzgefälle IT-Anwaltskonferenz 4.0 31.3.2001, Berlin RA Thomas Zerdick, LL.M. info@ra-zerdick.com www.ra-zerdick.com Überblick Einführung Datenschutz
Mehr9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71
9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels
MehrInga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales Chemikalienmanagement. Fachworkshop REACH & Abfallrecycling 1. Gliederung
"Einführung in das Thema und Stand der Klärungen zu den Abgrenzungsfragen im Bereich Abfall Recyclingprodukte und den resultierenden REACH-Pflichten" Inga Beer, LL.M. Fachgebiet IV 1.1 Internationales
MehrIT-Werkzeuge für die C&L- Meldung
IT-Werkzeuge für die C&L- Meldung REACH und CLP Die Frist 1. Dezember 2010 rückt näher 30. August 2010, Dortmund ECHA Referat Helpdesk und Leitlinien (A1) ECHA Referat Einstufung und Kennzeichnung (B3)
MehrSicherheitshinweise nach GHS
Sicherheitshinweise nach GHS Bei den Sicherheitshinweisen nach GHS (den P-Sätzen) sind im Gegensatz zu den H-Sätzen Kombinationen in dem Maß gestattet, wie sie in der Anhang IV der EG- GHS-Verordnung angegeben
MehrDer neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg.
Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Dipl.-Ing. Thomas Egelhaaf, Leiter der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Fachtagung der Fachgruppe Feuerwehren-Hilfeleistung
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum : 11.06.2007 Seite 1 von 5 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes / der Zubereitung Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Mauelles Geschirrspülmittel Angaben
MehrBeantwortung der Anfrage
Nr 245 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler an Landesrat Blachfellner
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
MehrGHS Global Harmonisiertes System (Globally Harmonised System) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
GHS Global Harmonisiertes System (Globally Harmonised System) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Ein erster Überblick Seite 1 GHS BAuA-Info: Zukünftige EU-Verordnung auf Basis des GHS (Global
MehrNeue Angaben auf Packungen von Wasch-, Pflegeund Reinigungsmitteln
Neue Angaben auf Packungen von Wasch-, Pflegeund Reinigungsmitteln GHS Die Vereinten Nationen haben ein neues Kennzeichnungssystem für chemische Stoffe und Gemische festgelegt: das Global Harmonisierte
MehrGefahrstoffe wieder einmal neu. Dr. Norbert Graf; BG RCI, Branchenprävention Chemie
Gefahrstoffe wieder einmal neu Dr. Norbert Graf; BG RCI, Branchenprävention Chemie GefStoffV 2005 Nachbesserungen zur Umsetzung von EU-RL notwendig gewesen - Erweitertes Sicherheitsdatenblatt - Schwerpunkt
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO
Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der
MehrSelbsttest Prozessmanagement
Selbsttest Prozessmanagement Zur Feststellung des aktuellen Status des Prozessmanagements in Ihrem Unternehmen steht Ihnen dieser kurze Test mit zehn Fragen zur Verfügung. Der Test dient Ihrer persönlichen
Mehrebsoft unterstützt GHS Globally Harmonised System
Neu von ebsoft: Kennzeichnungs-Modul für GHS Das webbasierende ebsoft-standard-kennzeichnungs-system wurde so erweitert, daß die erforderlichen Gefahrstoffetiketten wahlweise sowohl nach den zur Zeit gültigen
MehrAnleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15
Anleitung für die Teilnahme an den Platzvergaben "Studio II, Studio IV und Studio VI" im Studiengang Bachelor Architektur SS15 1 Bitte melden Sie sich über das Campusmanagementportal campus.studium.kit.edu
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrFragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)
Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung
MehrFAQ-Liste. Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter, Kennzeichnung
FAQ-Liste Allgemeines Gelten die Informationen des Infoportals auch für berufliche Schulen? Die Informationen des Infoportals gelten für allgemein bildende Schulen sowie für vergleichbare Fächer an beruflichen
Mehr1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Handelsname R+M de Wit Enthärter-Flüssigkeit 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
Mehr1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz
Sicherheitsdatenblatt deutsch_2013-05-14.doc 1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Beschreibung: Handelsnamen: Hersteller: Verwendung: Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz nt-trading GmbH
MehrKlimakiller in Kühlgeräten für den Haushalt
+++++ ***Marktübersicht Klimakiller in Kühlgeräten für den Haushalt Umweltfreundliche Greenfreeze-Technologie versus Klimakiller 5. Auflage Wien, November 2003 Einleitung: Geschichte Die umweltfreundliche
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrWIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER
02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen
MehrTitel. AGBF FA Technik am 20.11.2012 in Würzburg
14 05 2010 Titel AGBF FA Technik am 20.11.2012 in Würzburg Firmenprofil Dr. Sthamer Hamburg Service Notfall Lieferung innerhalb von 24 Stunden innerhalb Deutschland & Luxemburg: Selbstabholung oder Lieferung
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
MehrIGÖB-Anforderungen an Reinigungsmittel
IGÖB-Anforderungen an Reinigungsmittel Ein Hauptziel der IGÖB ist, die ökologische öffentliche Beschaffung zu fördern und in diesem Bereich eine Vorreiterrolle zu spielen (siehe IGÖB-Statuten, Art. 3).
MehrErfolgsfaktor Peer-Mediation Fachtagung zur Kompetenzstärkung und zur Vernetzung ausgebildeter Coaches für Peer-Mediation
Auswertung der Feedback-Bögen Erfolgsfaktor Peer-Mediation Fachtagung zur Kompetenzstärkung und zur Vernetzung ausgebildeter Coaches für Peer-Mediation Vom 30.11. bis 01.12.2010 fand in Eisenstadt die
Mehrteamsync Kurzanleitung
1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier
MehrDownloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler
Downloadfehler in DEHSt-VPSMail Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler bremen online services GmbH & Co. KG Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 1 Fehlermeldung...4 2 Fehlerbeseitigung...5
MehrDas Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Meldeverpflichtung für chemische Stoffe
Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Meldeverpflichtung für chemische Stoffe Das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Die CLP-Verordnung verlangt von Herstellern und Importeuren, die bestimmte
Mehr