ARGENTINISCHE REPUBLIK BESCHLEUNIGTES VERFAHREN IN BEZUG AUF BESTIMMTE DEUTSCHEM RECHT UNTERLIEGENDE NOTLEIDENDE ARGENTINISCHE ANLEIHEN
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- Dorothea Auttenberg
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1 2016 BESCHLEUNIGTES VERFAHREN IN BEZUG AUF BESTIMMTE DEUTSCHEM RECHT UNTERLIEGENDE NOTLEIDENDE ARGENTINISCHE ANLEIHEN ARGENTINISCHE REPUBLIK MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND ÖFFENTLICHE FINANZWIRTSCHAFT
2 INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE FRAGEN UND ANTWORTEN Was ist der Zweck dieser Einladung? Wo erhalte ich weitere Informationen über die Einladung? Wie erhalte ich die notwendigen Dokumente? Wie lauten die Bedingungen dieser Einladung? Wie finde ich heraus, ob ich berechtigte Anleihen halte? Ich kenne nicht die ISIN, sondern nur die deutsche Wertpapierkennnummer (WKN) Was ist das beschleunigte Verfahren? Was ist ein Einzelvergleich? Weshalb gibt es zwei unterschiedliche Vergleichsverfahren? Was ist der Zeitplan für das beschleunigte Verfahren? Was ist der Zeitplan für den Einzelvergleich? Was geschieht, wenn ich am Vergleich teilnehme? Was geschieht, wenn ich nicht am Vergleich teilnehme? Ich habe ein Urteil gegen die Republik erwirkt. Bekomme ich ein besseres Angebot? Wird mir die Republik meine Gerichts- / Rechtsanwaltskosten erstatten? Was ist der Urteilsbetrag? Muss ich den Urteilsbetrag ausrechnen? Warum ist der Vergleichsbetrag auf den Urteilsbetrag begrenzt? Kann ich ein besseres Angebot aushandeln? Können Sie mich in steuerlichen Fragen beraten? Gibt es einen Ausgleichsbetrag für Steuern, die ich auf den Vergleichsbetrag zu zahlen habe? Gibt es bezüglich der Teilnahme an diesem Vergleich rechtliche Beschränkungen? Ich habe eine unterschriebene Grundsatzvereinbarung (Agreement in Principle - AiP) von der Republik. Muss ich die Übertragungsinstruktion ausfüllen? Ich bin nicht in Deutschland wohnhaft. Kann ich teilnehmen? BESCHLEUNIGTES VERFAHREN Kann ich am beschleunigten Verfahren teilnehmen? Welche Anleihen können am beschleunigten Verfahren teilnehmen? Warum können die in Anlage II aufgeführten Anleihen nicht am beschleunigten Verfahren teilnehmen? Ich halte Anleihen einer in Anlage I aufgeführten Anleiheserie. Kann ich am beschleunigten Verfahren teilnehmen? Ich halte Anleihen einer in Anlage I aufgeführten Anleiheserie, die jedoch nicht girosammelverwahrt werden. Kann ich am beschleunigten Verfahren teilnehmen? Kann ich meine Anleihen bei der Clearstream Banking AG wieder in Girosammelverwahrung geben? Wie geht das? Ich halte sowohl Berechtigte Anleihen für das beschleunigte Verfahren als auch Sonstige Anleihen für den Einzelvergleich. Was muss ich tun? Muss ich für Berechtigte Anleihen und Sonstige Anleihen (wie in der Pressemitteilung der Republik vom 20. Juli 2016 definiert) separate Übertragungsinstruktionen ausfüllen?
3 2.9 Ich halte Berechtigte Anleihen in verschiedenen Depots/bei verschiedenen Banken. Was muss ich tun? Die Anleihen werden von mehr als zwei Miteigentümern gemeinsam gehalten und wir können nicht mehr als zwei Miteigentümer in das Webformular eintragen. Was sollen wir tun? Ich habe ein Urteil. Muss ich das Urteil aushändigen? Wohin sende ich das Urteil? Mein Gerichtsverfahren ist noch anhängig. Was muss ich tun? Wie lange dauert es, bis ich das Geld erhalte? Muss ich Gebühren oder Provisionen zahlen, um an dem beschleunigten Verfahren teilzunehmen? Kann ich von meinem Angebot/meiner Andienung zurücktreten, wenn ich mich zur Teilnahme an dem Beschleunigten Verfahren entschieden habe? ABLAUF DES VERGLEICHS Beschleunigtes Verfahren Wie funktioniert das Beschleunigte Verfahren? Verfahren für Anleihegläubiger zur Teilnahme am Beschleunigten Verfahren Verfahren für Depotbanken/Banken/Broker ( Depotbanken ) zur Bestätigung der Einreichungen des Anleihegläubigers zur Teilnahme am Beschleunigten Verfahren Ich habe die Übertragungsinstruktion an meine Bank geschickt. Meine Bank weiß nicht, was sie damit machen soll. Können Sie helfen? Ich kenne die Teilnehmernummer meiner Bank bei Clearstream Luxembourg oder Euroclear nicht. Können Sie helfen? Warum muss der direkte Teilnehmer des Clearingsystems, wenn er die Position des Anleihegläubigers bei der Clearstream Banking AG unmittelbar (als direkter Teilnehmer der Clearstream Banking AG) hält, seine Position auf Clearstream Luxembourg oder Euroclear übertragen? Ich weiß nicht, ob meine Anleihen girosammelverwahrt oder als effektive Stücke und nicht girosammelverwahrt gehalten werden Ich habe die Übertragungsinstruktion ausgefüllt, ausgedruckt und unterzeichnet. Jetzt habe ich festgestellt, dass ich unzutreffende Angaben eingegeben habe. Kann ich meine Übertragungsinstruktion ändern? Ich habe keinen Internetzugang. Wie übermittle ich die Übertragungsinstruktion? ABSCHNITT FÜR DEPOTBANKEN Ich bin die Depotbank des Anleihegläubigers und dieser ist berechtigt, am Beschleunigten Verfahren teilzunehmen. Wie unterstütze ich meinen Kunden? Mein Kunde hat keinen Internetzugang und mich deshalb als seine Depotbank gebeten, die Übertragungsinstruktion in seinem Namen auszufüllen. Ist das möglich? Ich bin die Depotbank des Anleiheinhabers, aber keine direkter Teilnehmer in Clearstream Luxemburg or Euroclear. Welche Informationen über welche Depotbank in der Verwahrkette ist notwendig? Wer soll die Übertragungsinstruktion gegenzeichnen? EINZELVERGLEICH
4 In diesem Dokument verwendete, aber nicht definierte Begriffe haben die ihnen in der Pressemitteilung der Republik vom 20. Juli 2016, abrufbar unter zugeschriebene Bedeutung. 1 ALLGEMEINE FRAGEN UND ANTWORTEN 1.1 Was ist der Zweck dieser Einladung? Die Argentinische Republik (die Republik ) hat die Absicht, sich mit den Inhabern von deutschem Recht unterliegenden notleidenden und nicht verjährten Anleihen der Republik, wie vom argentinischen Kongress 2016 gebilligt, zu vergleichen. 1.2 Wo erhalte ich weitere Informationen über die Einladung? Wie erhalte ich die notwendigen Dokumente? Alle wichtigen Informationen sind über die folgende Webseite erhältlich: Alternativ können Sie sich auch per (argentina.deutschebondset@morrowsodali.com) oder telefonisch (für Anrufer aus Deutschland: ; für Anrufer außerhalb Deutschlands: / ) an die zuständige Informationsstelle Morrow Sodali wenden. 1.3 Wie lauten die Bedingungen dieser Einladung? Kurz gefasst: Die Inhaber von berechtigten deutschen Anleihen erhalten für deren Übertragung auf ein von der Republik bestimmtes Konto eine Geldzahlung in Höhe von insgesamt 150 % des Nennbetrags der dem Vergleich unterliegenden berechtigten Anleihen (der Vergleichsbetrag ). Eine Ausnahme besteht für Anleihegläubiger, die ein Urteil oder einen Schiedsspruch gegen die Republik erwirkt haben. Liegt der im Urteil oder Schiedsspruch ausgeurteilte Betrag (einschließlich Zinsen) zum 31. Januar 2016 (der Urteilsbetrag ) unter 150 % des Nennbetrags, hat der Anleihegläubiger lediglich einen Anspruch auf den niedrigeren Urteils- oder Schiedsspruchsbetrag. Übersteigt hingegen der Urteilsbetrag den Vergleichsbetrag, erhält der Anleihegläubiger nur den Vergleichsbetrag und nicht den höheren Urteilsbetrag. Mit der Geldzahlung in Höhe von 150% des Nennbetrags sind alle auf die Anleihen bezogenen Forderungen abgegolten, einschließlich: des Nennbetrags, aller aufgelaufenen, nicht gezahlten Zinsen, Kosten der Rechtsverfolgung aller Ansprüche aus Urteilen oder Kostenfestsetzungsbeschlüssen. 1.4 Wie finde ich heraus, ob ich berechtigte Anleihen halte? Ich kenne nicht die ISIN, sondern nur die deutsche Wertpapierkennnummer (WKN). Bitte vergleichen Sie hierzu die Liste der berechtigten Anleihen, die auf der Webseite verfügbar ist. Anleihegläubiger können die ISIN und/oder die deutsche Wertpapierkennnummer (WKN) ihren Wertpapierdepotauszügen entnehmen. Sie können auch Ihre Depotbank um Hilfe bitten. 4
5 1.5 Was ist das beschleunigte Verfahren? Was ist ein Einzelvergleich? Das beschleunigte Verfahren wurde entwickelt, um den Vergleich zu beschleunigen. Es steht Inhabern berechtigter Anleihen der folgenden Serien zur Verfügung, vorausgesetzt diese werden girosammelverwahrt: DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE XS In diesem Fall ist kein Einzelvergleichsverfahren erforderlich und der Vergleich erfolgt auf beschleunigter Basis. Eine Ausnahme besteht, wenn der Inhaber berechtigter Anleihen ein Urteil oder einen Schiedsspruch gegen die Republik erwirkt hat und der im Urteil oder Schiedsspruch ausgeurteilte Betrag (einschließlich Zinsen) zum 31. Januar 2016 (der Urteilsbetrag ) unter 150 % des Nennbetrags liegt. In diesem Fall unterliegt der Vergleich der ansonsten berechtigten Anleihen dem individuellen Überprüfungsverfahren ( Einzelvergleich ). Anleihegläubiger, deren Anleihen nicht am beschleunigten Verfahren teilnahmeberechtigt sind (in Anlage II aufgeführte deutsche Anleihen; nicht girosammelverwahrte deutsche Anleihen, deutsche Anleihen mit einem Urteilsbetrag unter 150 % des Nennbetrags), müssen für den Vergleich ihrer Forderungen ein individuelles Überprüfungsverfahren durchlaufen. Dies kann unter Umständen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Bitte vergleichen Sie hierzu die nachstehende Übersicht über die Teilnahmeberechtigung (die Übersicht ist auch als PowerPoint-Datei auf der Webseite verfügbar). 5
6 Meine Anleihen werden girosammelverwahrt Ich halte Anleihen als effektive Stücke (nicht girosammelverwahrt) Ich halte eine der folgenden Anleiheserien: DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; XS Ich halte eine der folgenden Anleiheserien: DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE und habe in Bezug auf den Nennbetrag ein Urteil oder rechtzeitig ein Gerichtsverfahren eingeleitet Ich halte eine der folgenden Anleiheserien: DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE ; DE Ich habe in Bezug auf den Nennbetrag eine Vorlegungsbeschei nigung oder rechtzeitig ein Gerichtsverfahren eingeleitet Ich halte eine der folgenden Anleiheserien: DE ; DE ; DE ; DE Ich habe in Bezug auf den Nennbetrag keine Vorlegungsbeschei nigung und kein Urteil und ich habe nicht rechtzeitig ein Gerichtsverfahren eingeleitet Ich habe in Bezug auf den Nennbetrag ein Urteil oder rechtzeitig ein Gerichtsverfahren eingeleitet Ich halte eine der folgenden Anleiheserien: DE ; DE ; DE ; DE ; DE Ich habe in Bezug auf den Nennbetrag kein Urteil und nicht rechtzeitig ein Gerichtsverfahren eingeleitet Beschleunigtes Verfahren Einzelvergleich (Girosammelverwahrung) Einzelvergleich (effektive Stücke) Nicht teilnahmeberechtigt 1.6 Weshalb gibt es zwei unterschiedliche Vergleichsverfahren? Die Republik möchte möglichst vielen Inhabern von deutschem Recht unterliegenden Anleihen einen Vergleich im beschleunigten Verfahren anbieten. Individuelle Überprüfungsverfahren werden nur dann durchgeführt, wenn dies erforderlich ist. Grundsätzlich können sich Inhaber von deutschem Recht unterliegenden Anleihen, die girosammelverwahrt werden, im beschleunigten Verfahren vergleichen, wenn diese Anleihen nicht erloschen oder verjährt sind. 1.7 Was ist der Zeitplan für das beschleunigte Verfahren? Was ist der Zeitplan für den Einzelvergleich? Für das beschleunigte Verfahren sollten der Informationsstelle so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 12. November 2016, unterzeichnete Übertragungsinstruktionen zugegangen sein. Das Verfahren für den Einzelvergleich wurde am 20. September bekannt gegeben. 1.8 Was geschieht, wenn ich am Vergleich teilnehme? Grundsätzlich erhält ein Anleihegläubiger, der zur Teilnahme am Vergleich berechtigt ist, den Vergleichsbetrag, eine Geldzahlung in Höhe von insgesamt 150 % des Nennbetrags der 6
7 eingereichten Anleihen. Der Anleihegläubiger ist verpflichtet, die vollständige und abschließende Abgeltung aller Forderungen aus den Anleihen zu bestätigen. Dies umfasst: den Nennbetrag, alle aufgelaufenen, nicht gezahlten Zinsen, Kosten der Rechtsverfolgung alle Ansprüche aus Urteilen oder Kostenfestsetzungsbeschlüssen. Ist ein Gerichtsverfahren anhängig, muss der Anleihegläubiger die Klage zurücknehmen. Jede Partei trägt ihre eigenen Rechtsanwaltskosten. Die Republik wird keine Gerichtskosten oder Rechtsanwaltskosten der Inhaber zahlen oder erstatten. Hat ein Anleihegläubiger bereits ein Urteil in einem Gerichtsverfahren erwirkt, muss er alle vollstreckbaren Ausfertigungen eines solchen Urteils und darauf bezogener Kostenfestsetzungsbeschlüsse herausgeben. In jedem Fall verzichtet der Anleihegläubiger auf die Vollstreckung jeglicher Urteile und Kostenfestsetzungsbeschlüsse. 1.9 Was geschieht, wenn ich nicht am Vergleich teilnehme? Der Anleihegläubiger ist nicht verpflichtet, am Vergleich teilzunehmen. Das ist jedoch der einzige Vergleichsvorschlag, den das argentinische Recht derzeit für deutsche Anleihen vorsieht Ich habe ein Urteil gegen die Republik erwirkt. Bekomme ich ein besseres Angebot? Nein. Mit der Geldzahlung in Höhe von 150% des Nennbetrags sind alle auf die Anleihen bezogenen Forderungen abgegolten, einschließlich aller Forderungen aus Urteilen oder Kostenfestsetzungsbeschlüssen. Die Republik wird daneben keine Rechtsverfolgungskosten übernehmen, erstatten oder von ihnen freistellen Wird mir die Republik meine Gerichts- / Rechtsanwaltskosten erstatten? Nein. Die Republik wird keine Rechtsverfolgungskosten übernehmen, erstatten oder von ihnen freistellen Was ist der Urteilsbetrag? Muss ich den Urteilsbetrag ausrechnen? Warum ist der Vergleichsbetrag auf den Urteilsbetrag begrenzt? Gesetz Nr des argentinischen Kongresses untersagt der Regierung, mehr als den Urteilsbetrag zu zahlen. Wir gehen davon aus, dass die meisten Urteile, die in Bezug auf deutschem Recht unterliegende Anleihen gegen die Republik erwirkt worden sind, 150 % des Nennbetrags übersteigen und sie daher auf den Vergleichsbetrag begrenzt bleiben. Die Anleihegläubiger müssen den Urteilsbetrag nicht ausrechnen. Liegt der Urteilsbetrag unter 150 % des Nennbetrags, werden wir uns direkt mit ihm in Verbindung setzen Kann ich ein besseres Angebot aushandeln? Gesetz Nr des argentinischen Kongresses sieht kein Angebot vor, das für Inhaber von deutschem Recht unterliegenden Anleihen vorteilhafter wäre als der Vergleichsbetrag. Dies gilt auch für Einzelvergleiche Können Sie mich in steuerlichen Fragen beraten? Wir sind nicht in der Lage, zu steuerlichen Fragen zu beraten. Den Anleihegläubigern wird empfohlen, sich mit ihrem eigenen Steuerberater in Verbindung zu setzen. 7
8 1.15 Gibt es einen Ausgleichsbetrag für Steuern, die ich auf den Vergleichsbetrag zu zahlen habe? Nein, es wird kein Ausgleichsbetrag für Steuern bezahlt Gibt es bezüglich der Teilnahme an diesem Vergleich rechtliche Beschränkungen? Es liegt in der Verantwortung der Anleihegläubiger zu überprüfen, ob sie rechtmäßig an dem Vergleich teilnehmen können. Uns sind keine rechtlichen Beschränkungen bekannt Ich habe eine unterschriebene Grundsatzvereinbarung (Agreement in Principle - AiP) von der Republik. Muss ich die Übertragungsinstruktion ausfüllen? Ja, wenn Sie zur Teilnahme an dem Beschleunigten Verfahren berechtigt sind und sich für eine Teilnahme entschieden haben, müssen Sie die Übertragungsinstruktion ausfüllen, selbst wenn Sie in Bezug auf berechtigte Anleihen bereits eine unterschriebene AiP haben. Die Republik benötigt üblicherweise weitere Informationen und bestimmte Zusicherungen für einen Vergleich der deutschem Recht unterliegenden Anleihen Ich bin nicht in Deutschland wohnhaft. Kann ich teilnehmen? Der Vorschlag steht allen Inhabern berechtigter deutscher Anleihen unabhängig von ihrem Wohnort zur Verfügung. Jeder Inhaber muss nach den auf ihn anwendbaren Gesetzen und Vorschriften überprüfen, ob er teilnehmen darf. Uns sind keine rechtlichen Beschränkungen bekannt. 2 BESCHLEUNIGTES VERFAHREN 2.1 Kann ich am beschleunigten Verfahren teilnehmen? Nur bestimmte ISINs können am beschleunigten Verfahren teilnehmen. Bitte vergleichen Sie hierzu die Übersicht über die Teilnahmeberechtigung auf der Webseite, die auch in der Antwort zu Frage 1.5 enthalten ist. Darüber hinaus können nur Anleihegläubiger, deren Anleihen girosammelverwahrt werden, am beschleunigten Verfahren teilnehmen. Anleihegläubiger, die Anleihen als effektive Stücke und nicht girosammelverwahrt halten, können unabhängig von der ISIN nicht am beschleunigten Verfahren teilnehmen. 2.2 Welche Anleihen können am beschleunigten Verfahren teilnehmen? Bitte vergleichen Sie hierzu die Übersicht über die Teilnahmeberechtigung auf der Webseite und die Antwort zu Frage Warum können die in Anlage II aufgeführten Anleihen nicht am beschleunigten Verfahren teilnehmen? Diese Anleihen sind verjährt, es sei denn, es wurden rechtzeitig Gerichts- oder ähnliche Verfahren eingeleitet. Daher ist bei der Einreichung von in Anlage 2 aufgeführten Anleihen ein individuelles Verfahren erforderlich um zu überprüfen, ob der andienende Anleihegläubiger die Verjährung durch rechtzeitige Einleitung von Gerichtsverfahren gehemmt hat. 8
9 2.4 Ich halte Anleihen einer in Anlage I aufgeführten Anleiheserie. Kann ich am beschleunigten Verfahren teilnehmen? Ja, vorausgesetzt diese Anleihen werden girosammelverwahrt und Sie haben kein Urteil mit einem Urteilsbetrag unter 150 % des Nennbetrags erwirkt. 2.5 Ich halte Anleihen einer in Anlage I aufgeführten Anleiheserie, die jedoch nicht girosammelverwahrt werden. Kann ich am beschleunigten Verfahren teilnehmen? Nein, es sei denn, der Anleihegläubiger gibt sie wieder in Girosammelverwahrung, was wir ihm empfehlen, um am beschleunigten Verfahren teilnehmen zu können. Ist es nicht möglich, die Anleihen wieder in Girosammelverwahrung zu geben, ist ein Einzelvergleich erforderlich. 2.6 Kann ich meine Anleihen bei der Clearstream Banking AG wieder in Girosammelverwahrung geben? Wie geht das? Es wird auf die Bekanntmachung von Clearstream verwiesen: Die Inhaber sollten die maßgebliche Zahlstelle oder sonstige Depotbanken für weitere Informationen und Unterstützung kontaktieren. 2.7 Ich halte sowohl Berechtigte Anleihen für das beschleunigte Verfahren als auch Sonstige Anleihen für den Einzelvergleich. Was muss ich tun? Das Beschleunigte Verfahren steht nur für Berechtigte Anleihen zur Verfügung. Verfahren für einen möglichen Vergleich sonstiger Anleihen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Inhaber von nicht deutschem Recht unterliegenden Anleihen (nicht in Anlage I oder II aufgeführt) müssen die unter abrufbare AiP ausfüllen und die Republik unter agreementinprinciple@mecon.gov.ar kontaktieren. 2.8 Muss ich für Berechtigte Anleihen und Sonstige Anleihen (wie in der Pressemitteilung der Republik vom 20. Juli 2016 definiert) separate Übertragungsinstruktionen ausfüllen? Ja. 2.9 Ich halte Berechtigte Anleihen in verschiedenen Depots/bei verschiedenen Banken. Was muss ich tun? Hält der Anleihegläubiger seine Anleihen in Girosammelverwahrung, aber bei verschiedenen Banken/in verschiedenen Depots, benötigt die Republik für jedes Depot eine separate Übertragungsinstruktion Die Anleihen werden von mehr als zwei Miteigentümern gemeinsam gehalten und wir können nicht mehr als zwei Miteigentümer in das Webformular eintragen. Was sollen wir tun? Solche Anleihegläubiger können von der Informationsstelle einen speziellen Ausdruck der Übertragungsinstruktion erhalten. 9
10 2.11 Ich habe ein Urteil. Muss ich das Urteil aushändigen? Wohin sende ich das Urteil? Ja. Das beschleunigte Verfahren verlangt, dass die Inhaber alle vollstreckbaren Ausfertigungen des Urteils und jedes Kostenfestsetzungsbeschlusses an die Informationsstelle aushändigen. Anleihegläubiger senden die vollstreckbaren Ausfertigungen ihrer Urteile und aller damit verbundenen Beschlüsse, wie Kostenfestsetzungsbeschlüsse, zur Informationsstelle (Morrow Sodali) Mein Gerichtsverfahren ist noch anhängig. Was muss ich tun? Anhängige Gerichtsverfahren stehen einer Teilnahme an dem Vergleich nicht entgegen. Die Klagen sind jedoch den Prozessvertreter). Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten, vom Anleihegläubiger bereits gezahlte oder vorgestreckte Gerichtsgebühren werden von der Republik nicht erstattet Wie lange dauert es, bis ich das Geld erhalte? Alle wirksam angedienten und von Argentinien angenommenen Berechtigten Anleihen werden Zug um Zug wie in den Bedingungen dieser Einladung dargelegt an einem von Argentinien festgelegten Datum (der Abwicklungstag ), spätestens jedoch bis fünfzehn (15) Tage nach dem Ende der Einladung (der Letzte Abwicklungstag ) abgewickelt Muss ich Gebühren oder Provisionen zahlen, um an dem beschleunigten Verfahren teilzunehmen? Die Republik und die Informationsstelle erheben keine Gebühren oder Provisionen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Depotstellen der Anleihegläubiger für das Vergleichsverfahren Gebühren erheben. Anleihegläubiger sollten sich bei ihrer jeweiligen Depotstelle über etwaige Gebühren informieren. Die Republik erstattet diese Gebühren nicht Kann ich von meinem Angebot/meiner Andienung zurücktreten, wenn ich mich zur Teilnahme an dem Beschleunigten Verfahren entschieden habe? Ja, das ist bis zum Tag des Vergleichs möglich, d. h. bis zu dem Tag, an dem der Anleihegläubiger die Geldzahlung Zug um Zug gegen Lieferung der Anleihen erhält. Bitte wenden Sie sich an ihre Depotstelle, sobald Sie sich dazu entschieden haben, von Ihrem Angebot / Ihrer Andienung zurückzutreten. Bitte informieren Sie außerdem per (AmendmentArgentina@morrowsodali.com) die Informationsstelle bezüglich Ihres Rücktritts. Die Betreffzeile der sollte Withdrawal und die Referenznummer Ihrer Übertragungsinstruktion enthalten (die Referenznummer ist der Übertragungsinstruktion zu entnehmen) (z. B. Withdrawal + LoT-Referenznummer wenn die Nummer Ihrer Übertragungsinstruktion XYZ123 ist, würde die Betreffzeile beispielsweise lauten: Withdrawal LoT XYZ123 ). Der Rücktritt wird von der Informationsstelle bearbeitet, sobald diese schriftlich (als Antwort auf die erhaltene Original- ) bestätigt hat, dass die Instruktion zurückgenommen worden ist. 10
11 3 ABLAUF DES VERGLEICHS Beschleunigtes Verfahren 3.1 Wie funktioniert das Beschleunigte Verfahren? Das Beschleunigte Verfahren steht Anleihegläubigern zur Verfügung, wenn (1) ihre Anleihen in Anlage I aufgeführt sind, (2) girosammelverwahrt werden und (3) kein Urteil mit einem Urteilsbetrag unter 150 % des Nennbetrags dieser Anleihen haben Verfahren für Anleihegläubiger zur Teilnahme am Beschleunigten Verfahren Schritt 1: Die Anleihegläubiger müssen sicherstellen, dass ihre Anleihen entweder über Clearstream Luxembourg oder über Euroclear gehalten werden. Hält ein Anleihegläubiger seine Position Berechtigter Anleihen derzeit bei der Clearstream Banking AG (Frankfurt), muss die Position vor der Übersendung der Übertragungsinstruktion an die Informationsstelle entweder auf Clearstream Luxembourg oder auf Euroclear übertragen werden. Für Unterstützung wenden Sie sich bitte an Ihre Depotbank. Schritt 2: Anleihegläubiger, die am Beschleunigten Verfahren teilnehmen möchten, müssen einige Informationen über das Internet ( an die Informationsstelle übermitteln. Die Anleihegläubiger werden gebeten, ihre Depotbank zu kontaktieren, um die folgenden Kontoangaben zu erhalten: Kontaktdaten der Depotbank für Rückfragen (Name der Kontaktperson, -Adresse, Telefonnummer) Name des Clearingsystems, das für die Abwicklung verwendet werden soll (entweder Clearstream Luxembourg oder Euroclear) Name des direkten Teilnehmers des Clearingsystems Kontonummer des direkten Teilnehmers des Clearingsystems (nur 5-stellig): Ist die Depotbank des Anleihegläubigers kein direkter Teilnehmer des maßgeblichen Clearingsystems, sind die nachstehenden zusätzlichen Angaben erforderlich: Name der Depotbank Kontonummer der Depotbank bei dem direkten Teilnehmer Schritt 3: Der Anleihegläubiger geht auf die Webseite und klickt auf den Link: Übertragungsinstruktion erstellen. Der Anleihegläubiger wird durch einen Filter zur Bestätigung seiner Berechtigung für die Teilnahme am Beschleunigten Verfahren geführt. Bei vorliegender Berechtigung kann der Anleihegläubiger seine Übertragungsinstruktion mit einer einmaligen Referenznummer generieren, vorausgesetzt die erforderlichen Angaben werden eingegeben. Hat der Anleihegläubiger die Übertragungsinstruktion elektronisch ausgefüllt, kann er alle eingegebenen Angaben überprüfen. Sind die Angaben richtig, klickt der Anleihegläubiger auf Einreichen, um die Angaben elektronisch zu übermitteln und eine druckbare PDF-Version 11
12 der Übertragungsinstruktion zu erhalten. Jede Übertragungsinstruktion erhält eine vom System generierte, einmalige 6-stellige Referenznummer. Sind die Angaben nicht richtig, kann der Anleihegläubiger sie ändern, indem er vor der Übermittlung/dem Ausdruck der Übertragungsinstruktion auf Änderung klickt. Schritt 4: Der Anleihegläubiger unterzeichnet die Übertragungsinstruktion und versendet die unterzeichnete Übertragungsinstruktion per Post oder übergibt sie persönlich oder per Kurier an seine Depotbank. Die Übertragungsinstruktion enthält Anweisungen, die die Depotbanken für die Zug-um-Zug-Abwicklung der Transaktion benötigen Verfahren für Depotbanken/Banken/Broker ( Depotbanken ) zur Bestätigung der Einreichungen des Anleihegläubigers zur Teilnahme am Beschleunigten Verfahren Sobald die Depotbank (unabhängig davon, ob sie ein direkter Teilnehmer des Clearingsystems ist) von ihrem Kunden die Original-Übertragungsinstruktion erhält, bestätigt sie die Kontoangaben und die Tatsache, dass der Anleihegläubiger die Position mindestens in dem einzureichenden Nennwert hält, durch separate Unterschrift auf der letzten Seite der Übertragungsinstruktion. Anschließend sendet die Depotbank die Original-Übertragungsinstruktion so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 12. November 2016 an die Informationsstelle: MORROW SODALI (c/o TMF Group) Eschenheimer Anlage 1, Frankfurt am Main Deutschland oder MORROW SODALI Via 24 Maggio, Rom Italien Optionale Online-Registrierung für die Depotbank: Über die Webseite kann eine Depotbank die im Auftrag ihrer Kunden an die Informationsstelle übermittelten Übertragungsinstruktionen nachverfolgen. Nach der Registrierung auf der Webseite hat jede Depotbank die Möglichkeit, eingereichte Übertragungsinstruktionen durch Eingabe der folgenden Nummern einzusehen: die einmalige 6-stellige Referenznummer der Übertragungsinstruktionen und die 5-stellige Kontonummer des direkten Teilnehmers von Euroclear oder Clearstream Luxembourg (wie in der Übertragungsinstruktion angegeben). Anschließend kann die Depotbank die Übertragungsinstruktion ihres Kunden in elektronischer Form sehen (die gleiche Übertragungsinstruktion, die sie auch im Original erhalten hat). 12
13 3.2 Ich habe die Übertragungsinstruktion an meine Bank geschickt. Meine Bank weiß nicht, was sie damit machen soll. Können Sie helfen? Der Anleihegläubiger kann seine Depotbank auffordern, das Informationsschreiben an Depotbanken zu lesen. Die Depotbank kann sich stets an die Informationsstelle wenden. 3.3 Ich kenne die Teilnehmernummer meiner Bank bei Clearstream Luxembourg oder Euroclear nicht. Können Sie helfen? Um diese Information zu erhalten, muss sich der Anleihegläubiger an seine Depotbank wenden. Für Hintergrundinformationen kann der Anleihegläubiger die Depotbank auf das Informationsschreiben an Depotbanken aufmerksam machen. 3.4 Warum muss der direkte Teilnehmer des Clearingsystems, wenn er die Position des Anleihegläubigers bei der Clearstream Banking AG unmittelbar (als direkter Teilnehmer der Clearstream Banking AG) hält, seine Position auf Clearstream Luxembourg oder Euroclear übertragen? Die Abwicklung erfolgt im Zug-um-Zug-Abwicklungsverfahren von Clearstream Luxembourg oder Euroclear. Zur Teilnahme an diesen Abwicklungsverfahren ist diese Übertragung daher erforderlich, um die Standard-Zug-um-Zug-Abwicklungsverfahren zu erfüllen. 3.5 Ich weiß nicht, ob meine Anleihen girosammelverwahrt oder als effektive Stücke und nicht girosammelverwahrt gehalten werden Girosammelverwahrte Anleihen werden von der Clearstream Banking AG verwahrt (das umfasst Anleihen, die von Euroclear oder Clearstream Luxembourg verwahrt werden). Wenden Sie sich an Ihre Depotbank, wenn Sie nicht wissen, ob Ihre Anleihen girosammelverwahrt werden. Die ISIN XS wird bei Clearstream Luxembourg oder Euroclear gehalten. 3.6 Ich habe die Übertragungsinstruktion ausgefüllt, ausgedruckt und unterzeichnet. Jetzt habe ich festgestellt, dass ich unzutreffende Angaben eingegeben habe. Kann ich meine Übertragungsinstruktion ändern? Ja, der Anleihegläubiger kann seine Übertragungsinstruktion bis zum Tag der Abwicklung ändern (d. h. bis zu dem Tag, an dem der Anleihegläubiger die Geldzahlung Zug um Zug gegen Lieferung der Anleihen erhält). Für weitere Einzelheiten sollten die Anleihegläubiger die Informationsstelle kontaktieren. 3.7 Ich habe keinen Internetzugang. Wie übermittle ich die Übertragungsinstruktion? Sollte der Anleihegläubiger die Übertragungsinstruktion weder online ausfüllen können noch jemanden haben, der ihm dabei hilft, kann der Anleihegläubiger seine Depotbank oder einen Dritten bitten, die Einreichung der Übertragungsinstruktion online durchzuführen. Der Anleihegläubiger unterzeichnet die ausgedruckte Übertragungsinstruktion persönlich. Unterzeichnet ein Dritter die Übertragungsinstruktion im Namen des Anleihegläubigers (z. B. die Depotbank), ist die zugrunde liegende Originalvollmacht zusammen mit der unterzeichneten Übertragungsinstruktion an die Informationsstelle zu senden. Morrow Sodali kann bei Durchführung der Online-Einreichung der Übertragungsinstruktion helfen. 13
14 4 ABSCHNITT FÜR DEPOTBANKEN 4.1 Ich bin die Depotbank des Anleihegläubigers und dieser ist berechtigt, am Beschleunigten Verfahren teilzunehmen. Wie unterstütze ich meinen Kunden? Wir verweisen auf das Informationsschreiben für Depotbanken. Insgesamt muss die Depotbank folgende Handlungen vornehmen: Dem Anleihegläubiger die Kontoangaben bei Clearstream Luxembourg oder Euroclear mitteilen. Diese Angaben sind für den Anleihegläubiger für das Ausfüllen der Übertragungsinstruktion unerlässlich. Sobald die Depotbank von ihrem Kunden die unterzeichnete Original- Übertragungsinstruktion erhält, muss die Depotbank die Kontoangaben in der Übertragungsinstruktion sowie die Tatsache, dass der Anleihegläubiger die Position mindestens in dem einzureichenden Nennwert hält, durch separate Unterschrift am Ende der Übertragungsinstruktion bestätigen. Bitte senden Sie alle ausgefüllten und gegengezeichneten Original-Übertragungsinstruktion so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 12. November 2016 an die Informationsstelle Morrow Sodali. 4.2 Mein Kunde hat keinen Internetzugang und mich deshalb als seine Depotbank gebeten, die Übertragungsinstruktion in seinem Namen auszufüllen. Ist das möglich? Ja, eine Depotbank kann die Übertragungsinstruktion im Namen ihrer Kunden ausfüllen, vorausgesetzt der Anleihegläubiger hat die Depotbank dahingehend bevollmächtigt. In diesem Fall folgt die Depotbank den unter 3.1 angegebenen Anweisungen. Es ist jedoch wichtig, dass die Übertragungsinstruktion vor der Übermittlung an die Informationsstelle vom Anleihegläubiger unterzeichnet wird. Unterzeichnet ein Dritter (z. B. die Depotbank) die Übertragungsinstruktion im Namen des Anleihegläubigers, ist die zugrunde liegende Originalvollmacht zusammen mit der unterzeichneten Übertragungsinstruktion an die Informationsstelle zu senden. 4.3 Ich bin die Depotbank des Anleiheinhabers, aber keine direkter Teilnehmer in Clearstream Luxemburg or Euroclear. Welche Informationen über welche Depotbank in der Verwahrkette ist notwendig? Wer soll die Übertragungsinstruktion gegenzeichnen? Die Depotbank, die das Depot des Anleihegläubigers führt, muss die Kontoinformationen des direkten Teilnehmers im relevanten Clearing System sowie die Tatsache, dass der Anleihgläubiger den anzudienenden Nominalwert besitzt, durch eine Unterschrift an der entsprechenden Stelle auf der Übertragungsinstruktion bestätigten. Die Übertragungsinstruktion sollte Ihre Kontaktinformationen enthalten. Die Kontonummer der Depotbank beim direkten Teilnehmer sollte die Kontonummer derjenigen Depotbank in der Verwahrkette sein, die ein Konto beim direkten Teilnehmer führt. 5 EINZELVERGLEICH Nähere Informationen über den Einzelvergleich werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Anleihegläubiger werden gebeten, die Übersicht über die Teilnahmeberechtigung auf der Webseite heranzuziehen, um zu prüfen, ob sie zu einer Teilnahme am Einzelvergleich berechtigt sind. 14
ARGENTINISCHE REPUBLIK
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