GRUNDTVIG Sommer-Forum Generationendialog Workshop 7: Europäische Fördermaßnahmen
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- Kai Bösch
- vor 7 Jahren
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1 Programm für lebenslanges Lernen GRUNDTVIG Sommer-Forum Generationendialog Workshop 7: Europäische Fördermaßnahmen GRUNDTVIG
2 Programmstruktur PLL COMENIUS ERASMUS > 13% > 40% LEONARDO DA VINCI > 25% GRUNDTVIG > 4% Transversale Aktionen: IKT, Sprachen, Verbreitung, Politik Jean Monnet
3 Teilnahmestaaten Belgien, Bulgarien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Dänemark, Rumänien, Schweden, Finnland, Deutschland, Griechenland, Italien, Österreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Polen, Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Estland, Litauen, Slowakische Republik, Slowenien, Malta und Zypern in drei EWR-Staaten: Norwegen, Island, Liechtenstein in die Türkei Zu einem späteren Zeitpunkt auch: Beteiligung Schweiz nach inzwischen erfolgtem Referendum, Verhandlungen mit den westl. Balkanländern haben begonnen
4 GRUNDTVIG Nikolaj Frederik S. Grundtvig Dänischer Theologe und Dichter Gründer der nordischen (Heim-) Volkshochschulbewegung Prägte den Begriff des lebenslangen Lernens
5 Spezifische Ziele Grundtvig Bewältigung der durch die Alterung der Bevölkerung entstehenden Bildungsherausforderungen Bereitstellung von Möglichkeiten für Erwachsene, ihr Wissen und ihre Kompetenzen auszubauen
6 Was ist Erwachsenenbildung im Sinne des Programms? Jegliche Form des nicht berufsbezogenen Lernens im Erwachsenenalter - formal, nicht formal oder informell Erwachsene: älter als 24 Jahre, aber auch 16+, sofern sie einen grundständigen Schulabschluss nachholen Besondere Priorität haben generell benachteiligte Bevölkerungsgruppen
7 Themenvielfalt Interkulturelle Bildung Lernen im Alter, Intergenerationelles Lernen (Fremd-)Sprachenlernen Neue pädagogische Ansätze Integration von Migrantinnen und Migranten Verbesserung des Managements der Erwachsenenbildung Politische Bildung Kulturelle Bildung Eltern- und Familienbildung
8 GRUNDTVIG Mobilität Weiterbildung für Beschäftigte in der allgemeinen Erwachsenenbildung
9 Wer kann teilnehmen? Ehrenamtliche, haupt-, neben- und freiberuflich Tätige, Teilzeitkräfte und Selbstständige mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, Lehrkräfte Trainerinnen und Trainer Verwaltungspersonal Beraterinnen und Berater Mentorinnen und Mentoren Pädagogische Fachkräfte für Lernende mit besonderen Förderbedürfnissen
10 In-Service-Training / Weiterbildungskurse Ziel: Verbesserung von Lehre, Coaching, Beratung und Management von Erwachsenenbildung in Europa Was wird gefördert: Allgemeine berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen Fristen 2009: 16. Januar 2009 (Beginn frühestens ab ) 30. April 2009 (Beginn frühestens ab ) 15. September 2009 (Beginn frühestens ab )
11 Welche Finanzhilfen kann ich erhalten? Kurskosten bis maximal 750,00 Zuschuss zu den Fahrtkosten bis maximal 500,00 (Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen Kosten) Pauschale für Übernachtung und Verpflegung Kursdauer mind. fünf Tage bis max. sechs Wochen Maximal fünf Teilnehmende aus Deutschland in einem Kurs; in der Regel nicht mehr als zwei Personen aus der gleichen Einrichtung in einem Kurs (in 2009, Änderungen in 2010 möglich)
12 Besuche und Austausche für Personal in der Erwachsenenbildung Ziel: Beschäftigte in der Erwachsenenbildung und Studierende erhalten einen Einblick in Arbeitsweisen und Strukturen in Einrichtungen anderer Länder. Das Programm für den Aufenthalt kann unmittelbar auf die Bedürfnisse der Antragstellenden Person zugeschnitten werden. Was wird gefördert: Nicht-formale Fortbildungsmöglichkeiten für alle Beschäftigten/Studierenden in der Erwachsenenbildung mit einer Dauer bis zu drei Monaten mit europäischer Dimension. Beispiel: Praktikum, Jobshadowing, Konferenzbesuche Für 2009 sind alle zur Verfügung stehenden Mittel in dieser Aktion bereits gebunden!
13 Welche Finanzhilfen kann ich erhalten? Zuschuss zu den Fahrtkosten bis maximal 500,00 (Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen Kosten) Pauschale für Unterkunft / Verpflegung Kulturelle oder sprachliche Vorbereitung bis maximal 150 Durchführungsdauer ein Tag bis zwölf Wochen. Maximal sechs Teilnehmende aus DE zur gleichen Konferenz und in der Regel nicht mehr als zwei Personen aus der gleichen Einrichtung
14 GRUNDTVIG Mobilität GRUNDTVIG Assistenten in Europa
15 Assistenten ins europäische Ausland Ziel: Lehrkräften soll die Möglichkeit gegeben werden, eine längere Zeit im Ausland zu lernen und zu arbeiten und darüber ihre beruflichen und interkulturellen Kenntnisse zu verbessern Wer kann einen Antrag stellen? Grundsätzlich alle Beschäftigten der Erwachsenenbildung, Wiedereinsteiger/-innen und Personen, die sich noch in der Ausund Weiterbildung befinden Darüber hinaus Studierende, die zwei Jahre eines Studiums abgeschlossen haben, dass zu einem Abschluss/Qualifikation in der Erwachsenenbildung führt. Studierende in Masterstudiengängen in diesem Bereich
16 Assistenten ins europäische Ausland Wann kann ein Antrag gestellt werden? Antragsfrist: , neue Antragsfrist in 2010 Dauer: Wochen Was wird bezuschusst? Fahrtkostenzuschuss (ab 13. Woche inklusive Aufenthaltspauschale) Zuschuss zu Aufenthaltskosten in Form von Pauschalen (bspw. Irland 13 Wochen, 3.683,-- ) sprachliche oder kulturelle Vorbereitung bis 350
17 GRUNDTVIG Mobilität GRUNDTVIG Initiative Freiwilligenprojekte älterer Menschen
18 Bilaterale Freiwilligenprojekte älterer Menschen Ziele: Ermöglichen von Freiwilligentätigkeit für ältere Bürger/-innen (50 +) im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen Die Entwicklung von langfristigen Kooperationen zwischen den Einrichtungen zu spezifischen Themen oder zum Austausch von Freiwilligen Die Möglichkeit das Potenzial älterer Bürger als Quelle des Wissens, der Erfahrungen und Kompetenzen durch Austausche zu nutzen Informelle Lernerfahrungen ermöglichen
19 Bilaterale Freiwilligenprojekte älterer Menschen Definition Freiwilligentätigkeit: jegliche Form der nicht-gewinnorientierten Arbeit als eine Form des informellen Lernens In keinem Fall ersetzt eine freiwillig tätige Person eine Vollzeitkraft!
20 Bilaterale Freiwilligenprojekte älterer Menschen Erwartete Ergebnisse Für die einzelnen Teilnehmenden: Verbesserung der persönlichen, sprachlichen, interkulturellen und sozialen Kompetenzen und Fähigkeiten Beitrag zur Entwicklung und Umsetzung von freiwilligen Tätigkeiten Für die beteiligten Einrichtungen: Verbesserung der europäischen Zusammenarbeit Verstärkte europäische Perspektive
21 Bilaterale Freiwilligenprojekte älterer Menschen Wer kann einen Antrag enreichen? Alle Institutionen und Einrichtungen mit juristischem Status, solange die Freiwilligentätigkeit nicht gewinnorientiert ist Wer kann teilnehmen? Erwachsene ab einem Alter von 50 Jahren, die sich bei den antragsberechtigten Einrichtungen als potenzielle Teilnehmer bewerben können.
22 Bilaterale Freiwilligenprojekte für ältere Menschen Wann kann ein Antrag eingereicht werden? Antragsfrist: 31. März 2009, neue Antragsfrist in 2010 Wie lange geht das Projekt / die Austausche? Projektdauer: 2 Jahre Aufenthaltsdauer der Freiwilligen 3 8 Wochen Projekt oder Mobilität? Bilaterale und gegenseitige Zusammenarbeit: Austausch zwischen zwei Einrichtungen, wobei jede Einrichtung mindestens 2 Freiwillige im Projektzeitraum entsendet und aufnimmt.
23 Bilaterale Freiwilligenprojekte älterer Menschen Förderung Als entsendende Einrichtung pro Freiwilligem Organisation: 800,00 Fahrtkostenzuschuss bis 500,00 Als aufnehmende Einrichtung pro Freiwilligem Organisation: 390,00 Aufenthaltspauschale (in DE, 3 Wochen, 2.235,00 )
24 GRUNDTVIG Mobilität Workshops
25 Workshops Ziel: Unterstützung von erwachsenen Lernenden bei multinationalen Lernerfahrungen im Rahmen von Workshops in einem anderen Land. Antragsberechtigung: Anträge können nur von juristischen Personen (Einrichtungen) gestellt werden Teilnehmen können alle erwachsenen Menschen ab 18 Jahren, die einen Antrag direkt beim Veranstalter stellen (Kopie an NA im eigenen Land) Deutsche Teilnehmende können sich ebenfalls auf Workshops in DE bewerben, dürfen jedoch nur ein Drittel der gesamten Teilnehmenden ausmachen und können keinen GRUNDTVIG Zuschuss erhalten.
26 Workshops Mögliche Inhalte Diskussionsgruppen zu verschiedenen Themen der allgemeinen Erwachsenenbildung Beispielsweise: Seniorenbildung intergenerat. Lernen, Sprache, Kunst, Kreativität, Alphabetisierung, Interkulturalität, gesellschaftspolitische Themen,... Themenvielfalt!!!! Wie gewinnen Sie Teilnehmende? Eigene Kanäle aktivieren Lernpartnerschaften nutzen? Workshopkatalog 2009 auf NA-Homepage
27 Workshops Wann kann ich einen Antrag einreichen? Antragsfrist: 20. Februar 2009, neue Frist 2010 Dauer: Mindestens 5 maximal 10 Tage Förderung im Jahre 2009 in Deutschland: Organisationskosten in Deutschland 7.190,00 pauschal in 2009 Aufenthaltspauschale 139,00 /Tag/Person in der 1. Woche, danach 50 /Tag/Person Fahrtkostenzuschuss pro Person, Bei Bedarf Vorbereitungskosten in Höhe von 150,00 p. P. Alle Zuschüsse werden an die Einrichtung gezahlt, die den Workshop beantragt und bewilligt bekommen hat.
28 GRUNDTVIG Lernpartnerschaften - eine Erfolgsgeschichte
29 Was sind Lernpartnerschaften? Lernpartnerschaften ermöglichen erste Schritte in europäische Zusammenarbeit Lernpartnerschaften werden als kleine, leicht zugängliche Projektform definiert Lernpartnerschaften sind prozessorientiert Lernpartnerschaften stellen ein gemeinsames Thema, eine gemeinsame Fragestellung in den Mittelpunkt
30 Wie kann ich teilnehmen? Einrichtungen aus mindestens drei am Programm teilnehmenden Staaten müssen sich zusammenfinden, besser mehr Die Einrichtungen sind im Sinne des Programms antragsberechtigt (juristische Personen) Das gewählte Thema passt in das GRUNDTVIG Programm Die Partner vereinbaren ein gemeinsames Projekt, dass zur jährlichen Antragsfrist bei der eigenen Nationalen Agentur eingereicht wird
31 Wie kann ich mich beteiligen? Antrag in Zusammenarbeit mit den Partnern ausfüllen Antragsverfahren beachten online für deutsche Koordinatoren Für Koordinatoren gilt: vollständigen Antrag aus der Datenbank ausdrucken und jeweils unterschrieben und gestempelt an die eigene Nationale Agentur senden Für Partner: Papierversion fristgerecht an eigene NA schicken. Antragsfrist: 20. Februar 2009, neue Frist in 2010 Praktische Hilfe: GRUNDTVIG - Navigator
32 Wie hoch ist die Förderung? Zweijährige Projektdauer (Antragsrunde 2009) Mindestens 4 Mobilitäten Mindestens 8 Mobilitäten Mindestens 12 Mobilitäten Mindestens 24 Mobilitäten (davon 16 verschiedene Lernende)
33 Muss ich die Kosten nachweisen? Die Finanzhilfe ist pauschaliert Nachweispflicht umfasst die Anzahl der tatsächlich gereisten Personen 1 Mobilität = 1 Person, die ins Ausland (zu Projektpartnern) reist Verwendung der Mittel entsprechend dem Vorhaben Abschlussbericht ist auf den Inhalt der Lernpartnerschaft ausgerichtet, nicht auf die finanziellen Aspekte fokussiert (Pauschalen!)
34 Wo stellen Sie den Antrag für dezentrale Aktionen? Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung GRUNDTVIG Lernpartnerschaften Robert-Schuman-Platz Bonn Fon: 0228 / grundtvig@bibb.de
35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Hans Georg Rosenstein Tel.: Tel. NA: Tel. Grundtvig:
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