Europäischer Freiwilligendienst
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- Meta Kora Grosse
- vor 7 Jahren
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1 Europäischer Freiwilligendienst
2 Was ist ein European Voluntary Service (EVS)? Mit dem europäischen Freiwilligendienst ermöglichen Organisationen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen einen Einsatz von zwei Wochen bis zwölf Monaten, welcher der Allgemeinheit zu Gute kommt und den Teilnehmenden zu einer persönlichen Lernerfahrung verhilft. Die möglichen Tätigkeitsfelder für einen EVS sind sehr vielseitig: Kultur-, Sozial- und Gesundheitsbereich, Kinder-, Jugend- und Gemeinwesenarbeit, Umweltschutz etc. Basis für einen qualitativ hochwertigen Freiwilligendienst bildet die partnerschaftliche Zusammenarbeit der beteiligten Organisationen, welche die Freiwilligen begleiten. Es gibt sowohl Einzel- als auch Gruppendienste. Die EVS-Freiwilligen nehmen an Begleitseminaren teil, die von der Nationalagentur (in der Schweiz: Movetia) organisiert werden. Diese dienen der Reflektion der Erfahrungen und der Unterstützung der Freiwilligen in ihrem Lernprozess. Verschiedene Funktionen der Organisationen Bei einem EVS-Projekt unterscheidet man drei unterschiedliche Funktionen, welche die teilnehmenden Organisationen einnehmen können: Die Entsendeorganisation ist vor allem zuständig für die Begleitung der Freiwilligen vor dem EVS-Einsatz sowie für die Unterstützung nach der Rückkehr, hält jedoch auch während des Einsatzes den Kontakt zu den Freiwilligen. Die Aufnahmeorganisation begleitet den EVS-Einsatz vor Ort. Sie bindet die Freiwilligen in die Tätigkeiten der Organisation ein, sorgt für Unterkunft und Verpflegung sowie für persönliche Betreuung durch eine/n Mentor/in. Die koordinierende Organisation reicht den Antrag für das EVS-Projekt ein und trägt die administrative Verantwortung. Sie spricht die Aufgabenteilung mit allen beteiligten Organisationen ab und verwaltet die Fördermittel. Die Funktion der koordinierenden Organisation kann sowohl von der Aufnahmeorganisation oder der Entsendeorganisation als auch von einer dritten Organisation übernommen werden. Akkreditierung EVS-Organisationen müssen akkreditiert sein, damit sie zur Einreichung von EVS-Projekten berechtigt sind. Für die Akkreditierung füllen interessierte Organisationen zunächst ein Formular aus: Das Formular wird bei Movetia eingereicht (an Nach der Einreichung des Formulars besucht ein/e externe/r Expert/in die Organisation und geht in einem Gespräch alle Aspekte des EVS durch. Ein/e zweite/r Expert/in kontaktiert die Organisation telefonisch für ein zweites Interview. Die Experten verfassen jeweils einen Bericht zuhanden Movetia. Diese entscheidet aufgrund der Berichte über die Gewährung der Akkreditierung.
3 Formale Förderkriterien Alle formalen Kriterien müssen erfüllt sein, damit Ihr Projekt für eine Förderung durch Jugend in Aktion in Frage kommt. Antragsberechtigte Organisationen gemeinnützige Organisationen, Nichtregierungsorganisationen (NGO) öffentliche Körperschaften auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene soziale Unternehmen Dachorganisationen, regionale Zusammenschlüsse Unternehmen, die im Bereich der verantwortungsvollen Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility) aktiv sind Europäische Jugend-NGOs Die antragstellende Organisation muss in der Schweiz ansässig sein. Die Partnerorganisationen können sowohl aus einem Programmland wie auch aus einem benachbarten Partnerland stammen (Länderliste siehe unten). Mindestens zwei Organisationen aus unterschiedlichen Ländern müssen teilnehmen. Eine koordinierende Organisation stellt den Antrag für alle teilnehmenden Organisationen. Alle beteiligten Organisationen müssen in ihrem Land für EVS akkreditiert sein. Das Projekt wird bei der Movetia im Namen aller Partnerorganisationen beantragt. Entscheidung, Vertragsausfertigung und Förderung erfolgt durch Movetia. Teilnehmer/-innen Junge Menschen zwischen 17 und 30 Jahren können teilnehmen, wenn sie in einem der beteiligten Länder wohnhaft sind. Generell kann jede Person nur einmal an einem EVS teilnehmen. Ausnahme: Hat der erste EVS maximal zwei Monate gedauert, ist die Teilnahme an einem weiteren EVS möglich. Pro Projekt können maximal 30 Freiwillige teilnehmen (Minimum ein/e Freiwillige/r) Dauer EVS: 2 12 Monate; Gruppen-EVS (mind. 10 Freiwillige) oder EVS mit Beteiligung von jungen Menschen mit erhöhtem Förderbedarf: mindestens zwei Wochen; Gesamtes Projekt (inkl. Vor- und Nachbereitung): 3 24 Monate
4 Ort Der Freiwilligendienst muss in der Schweiz oder im Land einer teilnehmenden Organisation stattfinden. Vorbereitungsbesuch Optional kann vor dem EVS ein Vorbereitungsbesuch stattfinden, falls das Projekt Personen mit erhöhtem Förderbedarf miteinbezieht. Dieser darf maximal zwei Tage dauern (ohne Reisetage). Pro Organisation darf eine Person teilnehmen bzw. zwei Personen, wenn eine davon ein EVS-Freiwilliger ist. Qualitative Förderkriterien Alle Projektanträge werden im Hinblick auf die Qualität geprüft und nach einem Punktesystem bewertet. Für eine Förderung müssen mindestens 60 von 100 möglichen Punkten erreicht werden. In jeder der drei bewerteten Kategorien muss mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht werden. 1. Relevanz des Projekts (maximal 30 Punkte) Das Projekt ist relevant im Hinblick auf die Ziele der Leitaktion 1 (Mobilitätsprojekte) und berücksichtigt die Bedürfnisse und Ziele der teilnehmenden Organisationen und Jugendlichen. Der EVS führt zu qualitativ hochstehenden Lernerfahrungen für die Teilnehmenden und stärkt die internationalen Kompetenzen und Reichweite der teilnehmenden Organisationen. Das Projekt involviert Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf. 2. Qualität der Projektplanung (maximal 40 Punkte) Alle Phasen des Projekts sind klar und vollständig geplant. Die geplanten Aktivitäten entsprechen den Projektzielen. Es werden Methoden der nicht-formalen Bildung angewendet und die Jugendlichen sind auf allen Ebenen des Projekts involviert. Die Massnahmen zur Auswahl und zur Vorbereitung der Teilnehmenden sind angemessen. 3. Wirkung des Projekts und Verbreitung der Ergebnisse (maximal 30 Punkte) Angemessene Massnahmen zur Evaluation des Projektes sind geplant. Das Projekt hat eine positive Auswirkung auf die Teilnehmenden sowie die involvierten Organisationen, ihr Netzwerk und ihr lokales und überregionales Umfeld. Es sind angemessene Massnahmen zur Verbreitung der Projektergebnisse innerhalb und ausserhalb der beteiligten Organisationen geplant.
5 Finanzielle Förderung Reisepauschale: 400 CHF pro Person Organisatorische Unterstützung: EVS in der Schweiz mit Dauer zwei oder mehr Monate: monatliche Pauschale von CHF 769. EVS in der Schweiz mit Dauer 14 bis 59 Tage: Tagespauschale von CHF 27. Für alle anderen Länder: siehe Zuschussdokument Aufenthaltskosten (Taschengeld): EVS in der Schweiz mit Dauer zwei oder mehr Monate: monatliche Pauschale von CHF 162. EVS in der Schweiz mit Dauer 14 bis 59 Tage: Tagespauschale von CHF 7. Für alle anderen Länder: siehe Zuschussdokument Unterstützung bei besonderen Bedürfnissen: 100% der effektiv förderfähigen Kosten Ausserordentliche Kosten: 100% der effektiv förderfähigen Kosten Zuschuss zur sprachlichen Vorbereitung: CHF 186. pro Person (nur bei Bedarf) Die Liste mit den finanziellen Zuschüssen und den dazugehörigen Erklärungen finden Sie unter folgendem Link: Fördervertrag: Wird ein Projektantrag positiv bewertet, wird ein Fördervertrag ausgestellt. Die vereinbarten Kosten im Fördervertrag können nicht überschritten werden. Förderfähige Länder Programmländer: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern. Benachbarte Partnerländer: Ägypten, Albanien, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Israel, Jordanien, Kosovo, Libanon, Libyen, Marokko, Moldawien, Montenegro, Palästina, Russland, Serbien, Syrien, Tunesien, Ukraine, Weißrussland.
6 Beratung Ihre Organisation möchte ein EVS-Projekt durchführen, oder Sie haben allgemeine Fragen zum Programm Jugend in Aktion? Bei Unklarheiten zu Förderkriterien, Fragen zur Projektfinanzierung, zur Akkreditierung oder zu Antragsformalitäten stehen wir zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne: Einreichung des Projektantrags Die Antragsfristen, das Programmhandbuch Erasmus+ sowie das Antragsformular mit einem Leitfaden finden Sie auf unserer Webseite: Der Antrag ist fristgerecht per an einzureichen. Movetia Austausch und Mobilität Dornacherstrasse 28A Postfach 4501 Solothurn Switzerland movetia.ch
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