Maut Harmonisierung Neue BAG-Förderrichtlinie Weiterbildung 2016 Start: 02. Mai 2016
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- Uwe Geisler
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1 Maut Harmonisierung Neue BAG-Förderrichtlinie Weiterbildung 2016 Start: 02. Mai 2016 Stand: Seite 1
2 Wer profitiert? Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die Eigentümer oder Halter von in Deutschland verkehrsrechtlich zugelassenen Nutzfahrzeugen > 7,5t sind (auch Werkverkehr) Wie hoch ist der Zuschuss? Förderhöchstbetrag x Anzahl LKW: Anerkannte zuwendungsfähige Kosten pro LKW: Zuschusshöhe (gemessen an den zuwendungsfähigen Kosten): 70% für Kleine Unternehmen (< 50 Beschäftigte, <10 Mio. Umsatz) -> x Anzahl LKW 60% für Mittlere Unternehmen (< 250 Beschäftigte, < 50 Mio. Umsatz) -> 900 x Anzahl LKW 50% für Große Unternehmen (> 250 Beschäftigte, > 50 Mio. Umsatz) -> 750 x Anzahl LKW - Kosten für eigene Ausbilder bzw. Seminarkosten bei externer Durchführung förderfähig. - Antragsfenster: Wo wird der Zuschuss beantragt? Bundesamt für Güterverkehr (wichtig: Erst Antragstellung, dann Investition - nicht früher als und bis spätestens !). Antragstellung über elektronisches Antragsportal unter Wann muss die bewilligte Maßnahme durchgeführt werden? Innerhalb von 3 Monaten nach Zuwendungsbescheid. Bei Bewilligung Ende 2016 können die Seite 2 Maßnahmen in 2017 durchgeführt werden, wenn durch BAG entsprechend so bewilligt.
3 Was wird gefördert? Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen z.b. 1. Vorbereitungslehrgänge auf die Grundqualifikation zur Eignung Güterkraftverkehr, Verkehrsleiter auf Externenprüfung zum Berufskraftfahrer 2. Fahrsicherheit und -ökonomie Trainings außerhalb BKrFQG zum wirtschaftlichen Fahren, Schadenprävention, Fahrsicherheit, Ladungssicherung VDI 2700 BBS (Behaviour Based Safety, z.b. DEKRA Defensives Fahrer Training) Verhalten am Unfallort für Fahrerlaubnisinhaber Seite 3
4 Was wird gefördert? 3. Allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr Rechtliche Vorschriften, Sozialvorschriften, Transportrecht, Arbeitsrecht, Zollrecht (alles außerhalb BKrFQG) Fuhrparkdisposition Fremdsprachen für Fahrer und Disponenten Deutschkurse für nicht Deutsch-Muttersprachler Kommunikations-/Verhaltenstraining für Fahrer und Disponenten 4. Weiterbildungen für bestimmte Transportarten Möbel-/Umzugsgutbeförderung Schwergutbeförderungen 5. Weiterführende berufliche Qualifikationen Verkehrsfachwirt / Fachwirt Güterverkehr / Logistik Betriebswirt Logistik Logistikmeister Kraftverkehrsmeister Vorbereitung Ausbildereignung (AEVO) Seite 4
5 Was wird gefördert? 6. Weiterbildungen nach dem BKrFQG Mit praktischen Übungen auf einem besonderen Gelände oder in einem leistungsfähigen Simulator nach 5 BKrFQG in Verbindung mit 4 Abs. 2 Satz 2 BKRFQV Mit praktischen Fahrertrainings im öffentlichen Verkehrsraum zum wirtschaftlichen Fahren Nicht gefördert werden: Unternehmensspezifische Schulungen! Schulungen müssen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbar sein. Mindestdauer von 4 Unterrichtseinheiten mit Präsenzpflicht. Seite 5
6 Zu 6. Weiterbildungen nach dem BKrFQG Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen einen praktischen Fahranteil haben. Hier die in Frage kommenden DEKRA Seminare: Produkt- Nr. Modul Bezeichnung Teilnehmer/Trainer Wirtschaftlich Fahren Praxistraining (Analyse / Coaching) Wirtschaftlich Fahren simulationsgestützt Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheit Defensive Driving (Coaching im öffentl. Verkehrsraum) Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheit simulationsgestützt 3 Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheit Roll Over Prävention simulationsgestützt 4/2 8/2 6/2 8/2 8/2 Seite 6
7 Ab Förderfahrplan sofort Antragstart Antragende Durchführung bis Spätestens 3 Monate nach Zuwendungsbescheid, also ggf. auch über den hinaus Planen Antrag Stellen Bescheid erhalten Umsetzen Seite 7
8 Förderkatalog 2016 Seite 8
9 Vielen Dank! AUFTRAG SICHERHEIT Seite 9
Bekanntmachung Veröffentlicht am Donnerstag, 24. März 2016 BAnz AT B2 Seite 1 von 7
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