Verwaltungspraktikum in der Vorarlberger Landesverwaltung

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1 Verwaltungspraktikum in der Vorarlberger Landesverwaltung Informationsblatt

2 1 Warum wir Verwaltungspraktika anbieten Wir wollen jungen Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen die Möglichkeit geben, ihre Berufsvorbildung durch eine praktische Tätigkeit in der Landesverwaltung zu ergänzen. Gleichzeitig soll das Verwaltungspraktikum das Interesse für eine Tätigkeit in der Landesverwaltung wecken. Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind im Landesbedienstetengesetz 2000 im IV. Hauptstück geregelt. 2 Wie Sie die Ausbildung absolvieren Voraussetzung für die Aufnahme als Verwaltungspraktikantin oder Verwaltungspraktikant sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium und keine Berufserfahrung (ausgenommen Gerichtspraxis oder Tätigkeiten während des Studiums). Ausbildung Sie werden einer Abteilung oder einer Dienststelle des Amtes der Vorarlberger Landesregierung zugewiesen, wo eine ausbildungsverantwortliche Person Sie während Ihrer Praktikumszeit begleitet. Während des Ausbildungsverhältnisses sind Sie an die dienstlichen Weisungen der Leiterin oder des Leiters Ihrer Abteilung oder Dienststelle bzw. Ihrer ausbildungsverantwortlichen Person gebunden. Weiters verpflichten Sie sich zur Verschwiegenheit über alle Ihnen ausschließlich während der Ausbildung bekannt gewordenen Tatsachen. Dauer Das Verwaltungspraktikum dauert höchstens zwölf Monate. Eine Verlängerung ist nicht möglich. 2

3 3 Welche Rahmenbedingungen für Ihre Ausbildung gelten Das Verwaltungspraktikum ist kein Dienstverhältnis, sondern ein Ausbildungsverhältnis. Auf die Zulassung zum Verwaltungspraktikum besteht kein Rechtsanspruch. Ausbildungsbeitrag und sonstige Unterstützungen Sie erhalten für die Dauer des Verwaltungspraktikums einen Ausbildungsbeitrag von 80% des Bezuges der Gehaltsklasse 13, Gehaltsstufe 1, plus Sonderzahlungen. Dies entspricht einem Betrag von derzeit monatlich brutto 2301,94. Bei Unfall oder Krankheit ohne dass Sie die Verhinderung vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben behalten Sie den Anspruch auf den vollen Ausbildungsbeitrag bis zur Dauer von 6 Wochen. Wenn die Wegstrecke in eine Richtung mehr als zwei Kilometer beträgt, erhalten Sie eine Fahrkostenvergütung in Höhe des billigsten Tarifes für öffentliche Verkehrsmittel zwischen der nächstgelegenen Wohnung und der zugewiesenen Dienststelle. Beantragen Sie die Fahrtkostenvergütung mittels des beigelegten Formulars. Weiters erhalten Sie einen Kostenzuschuss für das Mittagessen in derselben Höhe wie Landesbedienstete der allgemeinen Verwaltung. Dieser beträgt derzeit 3,90 pro konsumiertem Mittagessen. Der Essenzuschuss (digibon) kann mit der Zeiterfassungs- bzw. Zutrittskarte verbucht werden. Die gebuchten Essenszuschüsse werden zwei Monate im Nachhinein mit dem Ausbildungsbeitrag ausbezahlt. Der Essenzuschuss kann nur an Arbeitstagen (Montag bis Freitag) und in der Zeit von 11:00 bis 14:30 Uhr eingelöst werden. Eine aktuelle Liste der Vertragsgaststätten finden Sie im Intranet unter Mitarbeitendeninfos. 3

4 Sozialversicherung Als Verwaltungspraktikantin oder Verwaltungspraktikant stehen Sie dienstrechtlich in einem Ausbildungsverhältnis. In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht gelten Sie jedoch als Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer. Für die Dauer der Ausbildung sind Sie bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse sozialversichert. Eine Durchschrift der An- und Abmeldung bei der Sozialversicherung erhalten Sie nach Beendigung des Praktikums. Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Es gilt die Gleitzeitregelung. Sie können die Arbeitszeit in Absprache mit der bzw. dem Ausbildungsverantwortlichen innerhalb der Rahmenarbeitszeit (7:00 bis 20:00 Uhr) frei einteilen. Die Arbeitszeit muss zwischen 11:30 und 14:00 Uhr für mindestens 30 Minuten unterbrochen werden. Sie dürfen über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus keine Dienstleistung erbringen. Sind Sie am Dienst verhindert, so teilen Sie dies Ihrer oder Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten sobald als möglich unter Angabe des Grundes mit. Bei Erkrankungen, die länger als drei Tage dauern, ist dies durch ein ärztliches Zeugnis (Krankmeldung) nachzuweisen. Freistellungsanspruch Sie haben einen Anspruch auf Freistellung im Ausmaß von 16 Stunden pro vollen Kalendermonat. Beurteilung Die bzw. der Ausbildungsverantwortliche beschreibt den Ausbildungserfolg und Ihr Verhalten während der Praktikumszeit. Sie erhalten nach Abschluss des Verwaltungspraktikums ein Praktikumszeugnis von der Personalabteilung zugesendet. 4

5 Aus- und Fortbildung Halbjährlich erscheint ein hauseigenes Bildungsprogramm (Verwaltungsakademie Vorarlberg). Dieses Programm liegt in den Abteilungen und Dienststellen auf. Sie können nach Rücksprache mit der Leiterin oder dem Leiter Ihrer Abteilung oder Dienststelle bei Bedarf an den Veranstaltungen teilnehmen. Beendigung des Verwaltungspraktikums Das Verwaltungspraktikum endet durch Zeitablauf oder durch vorzeitige Beendigung der Ausbildung. Wenn Sie Ihr Praktikum vor dem in der Ausbildungsvereinbarung festgelegten Termin beenden möchten, müssen Sie diese Erklärung spätestens zehn Arbeitstage vor der beabsichtigten Beendigung in schriftlicher Form bei der Personalabteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung einbringen. Möchte die Landesverwaltung das Praktikum vor dem vereinbarten Ablauf beenden, muss sie Ihnen diese Erklärung ebenfalls spätestens zehn Arbeitstage vor der beabsichtigten Beendigung des Verwaltungspraktikums zustellen. 5

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