Rechtsgutachten. erstattet für den AStA der Universität Bochum

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtsgutachten. erstattet für den AStA der Universität Bochum"

Transkript

1 Rechtsgutachten zur Frage der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen erstattet für den AStA der Universität Bochum durch Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Münster, Oktober 2010

2 A Sachverhalt und Fragestellung Eines der zentralen Themen der Studierendenproteste war die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme an Lehrveranstaltungen, vor allem die Pflicht zur Teilnahme an Vorlesungen und Übungen. Der AStA der Universität Bochum bittet um die Beantwortung der Frage, welche Grenze für eine solche Verpflichtung zur regelmäßigen Anwesenheit von Studierenden in Lehrveranstaltungen besteht und inwieweit eine solche Anwesenheitspflicht mit dem Recht auf Studierfreiheit vereinbar ist. B Gutachten Im Folgenden soll zunächst erstellt werden, ob und in welchem Umfang Studierenden ein grundrechtlicher Schutz auf Gewährleistung einer Studierfreiheit zukommt (I.), ferner soll zur Frage der Einschränkbarkeit eines solchen Rechtes Stellung genommen werden (II.) und schließlich im Hinblick auf den speziellen Fall der Teilnahmepflicht nachgegangen werden (III.). I. Studierfreiheit Die Möglichkeit besteht, dass die Studierenden Anspruch auf Beachtung des ihnen zukommenden Rechtes auf Freiheit des Studiums haben. Dieses Recht ist in 4 Abs. 4 HRG verbürgt. Darin heißt es: Die Freiheit des Studiums umfaßt, unbeschadet der Studien- und Prüfungsordnungen, insbesondere die freie Wahl von Lehrveranstaltungen, das Recht, innerhalb eines Studiengangs Schwerpunkte nach eigener Wahl zu bestimmen, sowie die Erarbeitung und Äußerung wissenschaftlicher und künstlerischer Meinungen. Ebenso 4 Abs. 2 S. 3 Hochschulgesetz NRW. Weshalb diese Studierfreiheit darüber hinaus durch Grundrechte verbürgt ist, ist umstritten. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage in seinem Beschluss vom , Az.: 6 B 32/98, DVBl 1999, 795, offen gelassen. So wird zum einen die Auffassung vertreten, dieses Grundrecht der Freiheit des Studiums sei aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG abzuleiten, in diesem Sinne OVG NW, Urteil vom , Az.: VI A 1957/77, DÖV 1979, 418, Kempen in: Hartmer/Detmer, Hochschulrecht, 2004, S. 1, 7 und 31, und andererseits die Auffassung vertreten wird, die Studierfreiheit sei aus dem Grundrecht der Studien- und Ausbildungsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG abzuleiten. Geck, VVDStRL 27, 140 (156 f.), Scholz in: Maunz/Dürig, Grundgesetz Art. 5 Abs. 3 Rn. RN 179, Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, 4. Auflage, Rn. 3. Teilweise wird auch die Auffassung vertreten, die Freiheit des Studiums beruhe sowohl auf der durch Art. 5 Abs. 3 GG gewährleisteten wissenschaftlichen Lernfreiheit als auch auf der durch Art. 12 Abs. 1 GG verbürgten Ausbildungsfreiheit. Die Studierfreiheit wäre damit in doppelter Weise grundrechtlich verankert, was der sowohl wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Zielsetzung des Studiums einerseits und der berufsausbildenden Zielsetzung des Studiums andererseits entspricht. In diesem Sinne: Lüthje in: Denninger, Hochschulrahmengesetz, 184, 3 Rn. 45.

3 Zu den Elementen der Studierfreiheit gehört dabei etwa das Recht auf die freie Wahl von Lehrveranstaltungen. Sie umfasst damit grundsätzlich das Recht auf Zugang zu allen Lehrveranstaltungen, für die nicht wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung, zur Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit oder zum Schutz anderer Rechtsgüter besondere Zugangsvoraussetzungen bestehen. Der Anspruch ist zwar auf das Lehrangebot der Hochschule beschränkt, deren Mitglied der Studierende ist, keineswegs aber auf das Lehrangebot des Studiengangs oder des Fachbereichs, so dass der Studierende das Recht hat, grundsätzlich an allen Lehrveranstaltungen aller Studiengänge und Fachbereiche teilzunehmen. Zur Studierfreiheit gehört ferner das Recht innerhalb eines Studiengangs Schwerpunkte nach eigener Wahl zu bestimmen, wobei dies durch Prüfungs-/ Studienordnungen begrenzt und zugleich gewährleistet wird. Schließlich ist zur Studierfreiheit auch das Recht auf Erarbeitung und Äußerung wissenschaftlicher und künstlerischer Meinungen zu rechnen. II. Einschränkungen der Studierfreiheit Die Studierfreiheit wird durch Prüfungs- und früher auch Studienordnungen begrenzt. Alle Prüfungen, die den Nachweis erworbener Fähigkeiten für die Aufnahme eines Berufes erbringen sollen, greifen in die Freiheit der Berufswahl ein und beschränken mithin die Ausbildungsfreiheit. Sie müssen den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG genügen. Daraus folgt, dass die maßgeblichen Leistungsanforderungen und Bewertungskriterien gesetzlich zu regeln sind. Insoweit sieht das Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in 64 Hochschulgesetz eine Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen vor, wobei den Hochschulen umfangreiche gesetzliche Vorgaben gemacht werden. Aus der grundrechtlichen Fundierung der Studierfreiheit folgt, dass die Beschränkungen des beruflichen Fortkommens durch Prüfungen nach Art und Umfang nicht ungeeignet, unnötig oder unzumutbar sein dürfen, Niehues Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, 4. Auflage. Diese Beschränkungen für Prüfungsordnungen sind damit Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Dieser folgt je nach Sichtweise entweder aus den Grundrechten selbst oder aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 2 und 3 GG. Die Regelungen sind nur dann verhältnismäßig, wenn sie geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne sind. Eine Einschränkung ist mithin nur dann geeignet, wenn die Wahrscheinlichkeit erhöht wird, dass der mit der Regelung erstrebte Erfolg eintritt, der Erfolg also gefördert wird. Da die Beurteilung, ob eine Regelung in dieser Weise geeignet ist, mit prognostischen Elementen verbunden ist, räumt die Rechtsprechung dem Normgeber einen Gestaltungs- oder Einschätzungsspielraum ein. Eine Regelung wird deshalb nur dann als ungeeignet angesehen, wenn sie evident ungeeignet ist, BVerwGE 39, 210 (230), und sich die Prognose des Gesetzgebers nicht als vertretbar ansehen lässt. Der Gesetzgeber darf dabei sogar Konzepte erproben, muss aber umgekehrt bei Fehlprognosen nachbessern. Zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gehört ferner, dass die Regelung erforderlich sein muss. Erforderlichkeit bedeutet, dass das zur Erreichung des Erfolgs mildeste Mittel gleicher Wirksamkeit eingesetzt werden muss. Eine solche Wirksamkeit erfordert entsprechend dem Begriff der Eignung dieselbe Steigerung der Erfolgswahrscheinlichkeit. Schließlich muss die Regelung auch verhältnismäßig im engeren Sinne sein: Die Beeinträchtigungen dürfen nicht außer Verhältnis zu dem verfolgten Zweck stehen. Sie müssen bei einer Gesamtbewertung angemessen und für den Betroffenen zumutbar sein.

4 III. Verhältnismäßigkeit der Pflicht zur regelmäßigen Anwesenheit in Lehrveranstaltungen Anwesenheitspflichten beschränken nach alledem die Freiheit des Studiums. Je umfassender Pflichten zur Anwesenheit bestimmter Veranstaltungen normiert sind, desto geringer sind die Möglichkeiten eines Studierenden Veranstaltungen anderer Fachbereiche, anderer Studiengänge oder auch anderer Schwerpunktbereiche des eigenen Faches zu besuchen. Sie schränken damit automatisch die Studierfreiheit ein und sind deshalb rechtfertigungsbedürftig. Diese Rechtfertigungsbedürftigkeit von Anwesenheitspflichten stellt sich insbesondere im Zusammenhang mit der Modularisierung der Studiengänge, 60 Abs. 3 Hochschulgesetz. In modularisierten Bachelorund Masterstudiengänge wird das Erreichen der Kompetenzziele eines Moduls durch einen oder mehrere Leistungsnachweise dokumentiert, die einem landeseinheitlichen Leistungspunktsystem entsprechen. Damit treten diese studienbegleitenden Prüfungen an die Stelle des früheren Systems von Nachweisen von Studienleistungen einerseits und Prüfungsleistungen andererseits. Ein Teilnahmenachweis ist in diesem Sinne gerade kein Leistungsnachweis und entspricht insoweit nicht dem System studienbezogener Prüfungen. Etwas anderes mag dort gelten, wo gerade die Teilnahme an einer Veranstaltung der einzige Nachweis für eine Auseinandersetzung des Studierenden mit der Thematik der Lehrveranstaltungen bedeuten kann. Das ist etwa bei Laborpraktika, Exkursionen, Kolloquien und ähnlichen Projekten der Fall. In solchen Bereichen kann auch im Rahmen einer Modularisierung weiterhin ein Teilnahmenachweis erforderlich sein. Anders hingegen bei Vorlesungen und Übungen, die der Vermittlung von Kenntnissen und Methoden durch den Dozenten dienen. Hier ist eine Verpflichtung zur regelmäßigen Anwesenheit der Studierenden zur Erreichung des Lernziels regelmäßig nicht erforderlich. Das Selbststudium ist gerade für ein universitäres Studium kennzeichnend. Es ist gerade Zweck der universitären Studienorganisation, den Studierenden die Möglichkeiten des Selbststudiums zu geben. 58 Abs. 2 S. 2 Hochschulgesetz erlegt den Hochschulen sogar die Verpflichtung auf, Maßnahmen zur Förderung des Selbststudiums zu treffen. In diesem Sinne sei darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung einzelner Module oder Lehrveranstaltungen als Pflichtveranstaltung nicht zur Folge hat, dass die Studierenden die Verpflichtung zur regelmäßigen Anwesenheit haben. Der Begriff der Pflichtveranstaltung bedeutet allein, dass die Studierenden sich die Kompetenzen eines solchen Moduls für einen erfolgreichen Abschluss aneignen müssen und diese Aneignung der Kompetenzen durch eine Prüfung nachzuweisen haben. IV. Zusammenfassung Die Verpflichtung zur regelmäßigen Anwesenheit bei Lehrveranstaltungen stellt sich als Eingriff in die grundrechtlich geschützte und einfach gesetzlich gewährleistete Studierfreiheit dar. Anwesenheitspflichten sind deshalb rechtfertigungsbedürftig. Sie müssen einem gesetzlichen Zweck dienen und gleichzeitig verhältnismäßig sein. Sie müssen mithin geeignet sein, einen gesetzlichen Zweck zu fördern, sie müssen erforderlich sein und dürfen nicht außer Verhältnis zu dem erstrebten Zweck stehen. Im Ansatz ist bereits zweifelhaft, ob Leistungsnachweise bei Lehrveranstaltungen von Ausnahmen wie Praktika und Exkursionen einmal abgesehen überhaupt mit dem gesetzlichen Zweck der Modularisierung von Lehrveranstaltungen und dem Nachweis von Prüfungsleistungen im Rahmen eines vereinheitlichten Leistungspunktsystems vereinbar sind. Anwesenheitspflichten sind typische Studienleistungen, wie sie für Diplom- und Magisterstudiengänge kennzeichnend waren und im Rahmen von Staatsexamensstudiengängen nach wie vor kennzeichnend sind. Im Bereich der Bachelor- und Masterstudiengänge ist an die Stelle derartiger Studienleistungen jedoch ein studienbegleitendes Prüfungssystem getreten. In diesem Sinne haben Anwesenheitspflichten keinen

5 Prüfungscharakter mehr. Jedenfalls sind Anwesenheitspflichten bei Lehrveranstaltungen grundsätzlich nicht erforderlich, da die Studierenden ohnehin im Rahmen der Modulprüfung das erworbene Wissen nachzuweisen haben. Achelpöhler Rechtsanwalt

Rechtsgutachten. erstattet für den AStA der Ruhr-Universität Bochum

Rechtsgutachten. erstattet für den AStA der Ruhr-Universität Bochum Rechtsgutachten zur Frage der Studierfreiheit und Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen erstattet für den AStA der Ruhr-Universität Bochum durch Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mehr

Studiengangsprüfungsordnung

Studiengangsprüfungsordnung HOCHSCHULE BOCHUM 05.12.2016 - Der Präsident - Az.: Dez.4-Ho Studiengangsprüfungsordnung für die Masterstudiengänge Nachhaltige Entwicklung und Angewandte Nachhaltigkeit der Hochschule Bochum vom 05. Dezember

Mehr

Artikel I. 1. Im Anhang I: Modulbeschreibungen wird die Modulbeschreibung des Erweiterungsmoduls Öffentliches Recht wird wie folgt neu gefasst:

Artikel I. 1. Im Anhang I: Modulbeschreibungen wird die Modulbeschreibung des Erweiterungsmoduls Öffentliches Recht wird wie folgt neu gefasst: 811 Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Deutsches Recht mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.) vom 30.05.01 vom 17.03.017 Aufgrund der Abs. 4, 4 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 25.05.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über

Mehr

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Studienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht

Studienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64055 26.09.2016 Nr. 107/2016 Seite 905-911 Ordnung zur Änderung der

Mehr

Studienordnung Soziologie Inhaltsübersicht

Studienordnung Soziologie Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des 2 Abs. 4

Mehr

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und

Mehr

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 93 - Nr. 13 / 201 (23.09.201) - Seite 32 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Mehr

Übung zur Vorlesung im Öffentlichen Recht: Grundrechte und Verfassungsprozessrecht Wiss. Mitarbeiterin Andrea Löher Universität Trier

Übung zur Vorlesung im Öffentlichen Recht: Grundrechte und Verfassungsprozessrecht Wiss. Mitarbeiterin Andrea Löher Universität Trier Lösung Fall 2 Blutprobe B könnte durch die Blutentnahme in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Var. 2 GG ( Recht auf körperliche Unversehrtheit ) verletzt worden sein. Hinweis: Laut Fragestellung

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 19. März 2014 Nr. 35/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Mathematik im Masterstudium für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen der Universität

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. November 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-84.pdf)

Mehr

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Kunstgeschichte im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.09.2001 Aufgrund

Mehr

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Studienordnung für das Unterrichtsfach Geschichte für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen Vom 02. Dezember 2013

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Medienwirtschaft -in der Fassung der Ersten Änderung- Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs. 3 des Thüringer

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum Nr.

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum Nr. AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum 14.09.2011 Nr. 99 Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund 17/2014 Seite 94

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund 17/2014 Seite 94 17/2014 Seite 94 Fächerspezifische Bestimmungen für das Unterrichtsfach Musik für ein Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für den Lehramtsbachelorstudiengang an der Technischen Universität

Mehr

Deutsches Staatsrecht

Deutsches Staatsrecht Ausgabe 2008-07 Deutsches Staatsrecht Grundrechte Grundrechte, Grundpflichten, Menschenrechte Als Grundrechte bezeichnet man ein System von Rechten, die der Einzelne kraft seiner Natur als freigeborener

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Germanistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Februar 2009 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2009/2009-12.pdf)

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 16. April 2014 Nr. 37/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Sprachliche Grundbildung im Bachelorstudium für das Lehramt an Grundschulen der Universität

Mehr

für den Studiengang KATHOLISCHE THEOLOGIE (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität Siegen

für den Studiengang KATHOLISCHE THEOLOGIE (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität Siegen STUDIENORDNUNG für den Studiengang KATHOLISCHE THEOLOGIE (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität Siegen Vom 12. Juni 2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs.

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 27. Mai 2013 Nr. 49/2013 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Bildungswissenschaften im Masterstudium für das Lehramt an Grundschulen, Haupt-, Real- und Gesamtschulen,

Mehr

Studienordnung (Satzung) für den weiterbildenden Online-Master- Studiengang Betriebswirtschaftslehre am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Kiel

Studienordnung (Satzung) für den weiterbildenden Online-Master- Studiengang Betriebswirtschaftslehre am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Kiel Studienordnung (Satzung) für den weiterbildenden Online-Master- Studiengang Betriebswirtschaftslehre am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Kiel Vom 10. April 014 Aufgrund des 5 Abs. 10 des Gesetzes

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III der Humboldt-Universität zu Berlin hat aufgrund der 24 und

Mehr

Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Version: Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Medieninformatik

Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Version: Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Medieninformatik Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Version: 30.09.2009 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Medieninformatik Vom #Ausfertigungsdatum# Aufgrund von 36 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Studienordnung für den. BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1.

Studienordnung für den. BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. Studienordnung für den BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. August 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-27.pdf)

Mehr

Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang. Germanistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. August 2006

Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang. Germanistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. August 2006 Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang Germanistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. August 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-15.pdf)

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64055 05.03.2018 Nr. 20/2018 Seite 140-147 Ordnung zur Änderung der Besonderen

Mehr

Gleichwertigkeits- und Eignungsprüfung gemäß 112 a DRiG zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst

Gleichwertigkeits- und Eignungsprüfung gemäß 112 a DRiG zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst Gleichwertigkeits- und Eignungsprüfung gemäß 112 a DRiG zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst Voraussetzung für eine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist grundsätzlich das

Mehr

Modulbeschreibung Fakultät Gebäudetechnik und Informatik Studiengang Angewandte Informatik gültig ab WS 2010/11

Modulbeschreibung Fakultät Gebäudetechnik und Informatik Studiengang Angewandte Informatik gültig ab WS 2010/11 Modul-Nr.: BA-AI-5160 Studiengang: Angewandte Informatik Modulname: Unternehmensführung Status: Wahlpflicht Niveaustufe: 1 Verantwortliche/r: Prof. Dr. Volker Herwig Empfohlenes Semester: BA4 Dozenten:

Mehr

Studienordnung. Bachelorstudiengang Medientechnik

Studienordnung. Bachelorstudiengang Medientechnik Studienordnung für den Bachelorstudiengang Medientechnik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-MTB) vom 30. April 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über die

Mehr

Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den

Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor NR_74 JAHRGANG 45 29.09.2016 Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang

Mehr

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10. Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt

Mehr

amtliche bekanntmachung

amtliche bekanntmachung Nr. 1000 14. Oktober 2013 amtliche bekanntmachung Fachspezifische Bestimmungen r Gemeinsamen Prüfungsordnung für das Bachelor-/Masterstudium im Rahmen des 2-Fach-Modells an der Ruhr-Universität Bochum

Mehr

Studienordnung. Bachelorstudiengang Drucktechnik

Studienordnung. Bachelorstudiengang Drucktechnik Studienordnung für den Bachelorstudiengang Drucktechnik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-DTB) vom 11. Juni 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Artikel 1. Modul G-MA-M1 Didaktik aus den Modulbeschreibungen im Anhang der Prüfungsordnung erhält folgende Fassung:

Artikel 1. Modul G-MA-M1 Didaktik aus den Modulbeschreibungen im Anhang der Prüfungsordnung erhält folgende Fassung: 2822 Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Lernbereich Mathematische Grundbildung innerhalb des Studiums für das Lehramt an Grundschulen mit dem Abschluss Master of Education an der Westfälischen

Mehr

Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht

Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 27. Januar 2016 Fachbereich:

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum Nr.

AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum Nr. AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor Jahrgang 40 Datum 09.09.2011 Nr. 86 Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang

Mehr

Studienordnung. Pädagogik der Kindheit

Studienordnung. Pädagogik der Kindheit - Entwurf - Studienordnung für den Bachelorstudiengang - Berufsbegleitend - Pädagogik der Kindheit Profil Gesundheitsförderung und Management der DPFA Hochschule Sachsen vom 30. 04. 2013 Stand 30.04.2013

Mehr

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG Studienordnung - Master-Studiengang "Betriebswirtschaftslehre" Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG MASTER-STUDIENGANG:

Mehr

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG Studienordnung - Master-Studiengang "Computer Science" Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG MASTER-STUDIENGANG:

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 8. Februar 2016 Nr. 2/2016 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Bildungswissenschaften im Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen

Mehr

Anlage 5. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde

Anlage 5. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde Anlage 5 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde 1. Ziele und Inhalte Die Studierenden sollen durch das Studium die Fähigkeit erwerben, räumlich differenzierte oder differenzierende

Mehr

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Modellstudiengang zum Erwerb von Bildungsvoraussetzungen

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Modellstudiengang zum Erwerb von Bildungsvoraussetzungen 215 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Modellstudiengang zum Erwerb von Bildungsvoraussetzungen für das Lehramt an Realschulen mit dem Abschluss Bachelor of Education an der

Mehr

(Fundstelle:

(Fundstelle: Fachprüfungsordnung für den Studiengang Interdisziplinäre Mittelalterstudien / Medieval Studies des Zentrums für Mittelalterstudien der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 30. November 2004 (Fundstelle:

Mehr

geändert durch Satzungen vom 5. November August Mai Oktober 2013

geändert durch Satzungen vom 5. November August Mai Oktober 2013 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Kommunikationswissenschaft der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 2. Oktober 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-45.pdf)

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 16. Mai 2013 Nr. 36/2013 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Praktische Philosophie im Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Realund Gesamtschulen der

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Klassische Philologie/Latinistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Februar 2009 (Fundstelle:

Mehr

Studienordnung für das Lehramtserweiterungsfach Deutsch als Zweitsprache für das Lehramt an Mittelschulen

Studienordnung für das Lehramtserweiterungsfach Deutsch als Zweitsprache für das Lehramt an Mittelschulen 7 / 21 Universität Leipzig Studienordnung für das Lehramtserweiterungsfach Deutsch als Zweitsprache für das Lehramt an Mittelschulen Vom 16. Februar 2016 Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Zugangsvoraussetzungen

Mehr

I. Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums 2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn 3 Studienaufbau

I. Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums 2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn 3 Studienaufbau Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für die Studiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.) Besonderer Teil für den

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 7.36.09 Nr. 2 Studienordnung für den Master-Studiengang Oenologie Beschluss Ordnung FBR 09 Gießen: 10.12.2003 FBR Geisenheim: 05.01.2004

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...

Mehr

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Vom 2. April 2012 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche Fakultät erlässt, gestützt auf Artikel 44 des Statuts der

Mehr

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Bern Muesmattstrasse 7 301 Bern URL: www.edu.unibe.ch 1 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG BIOWISSENSCHAFTEN FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG BIOWISSENSCHAFTEN FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG BIOWISSENSCHAFTEN beschlossen in der 23. Sondersitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Biologie/Chemie am 15.02.2010

Mehr

Reinhard Mitschke Koordinator und Fachstudienberater Institut für Bildungswissenschaft. Einführung in den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaft

Reinhard Mitschke Koordinator und Fachstudienberater Institut für Bildungswissenschaft. Einführung in den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaft Reinhard Mitschke Koordinator und Fachstudienberater Institut für Bildungswissenschaft Bildungswissenschaft Inhalt 1. Der Bachelorstudiengang Bildungswissenschaft 2. Leistungspunktvergabe 3. Modularisierung

Mehr

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) geko/11.01.2016 Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) vom 25.11.2011 in der Fassung der fachspezifischen Bestimmungen

Mehr

Duisburg-Essen. Vom 30. August 2011

Duisburg-Essen. Vom 30. August 2011 Darstellung der Fachprüfungsordnung für das Studienfach Physik im Bachelor- Studiengang mit Lehramtsoption Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen Vom 30. August 2011 (Verkündungsblatt

Mehr

Akkreditierung in Deutschland Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG? Prof. Dr. Andreas Musil Vizepräsident für Lehre und Studium Universität

Akkreditierung in Deutschland Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG? Prof. Dr. Andreas Musil Vizepräsident für Lehre und Studium Universität Akkreditierung in Deutschland Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG? Vizepräsident für Lehre und Studium Universität Potsdam Gliederung I. Einleitung II. Organisation und Rechtsgrundlagen der Akkreditierung

Mehr

Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Version: Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Informatik

Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Version: Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Informatik Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Version: 30.09.2009 Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Informatik Vom #Ausfertigungsdatum# Aufgrund von 36 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 06. August 2015 Nr. 91/2015 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für den Bachelorstudiengang im Lehramt an Grundschulen im Fach Mathematische Grundbildung der Universität

Mehr

Formale Rahmenvorgaben für die Gestaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen

Formale Rahmenvorgaben für die Gestaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen Stabsstelle Qualitätssicherung und -entwicklung in Studium und Lehre Formale Rahmenvorgaben für die Gestaltung von Bachelor- und Masterstudiengängen 1. Gesamtleistungspunktezahl Für den Bachelorabschluss

Mehr

vom Inhaltsübersicht

vom Inhaltsübersicht AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor NR_70 JAHRGANG 45 29.09.2016 Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang

Mehr

- Lesefassung - verbindlich sind die im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen veröffentlichten Fassungen

- Lesefassung - verbindlich sind die im Verkündungsblatt der Universität Bielefeld - Amtliche Bekanntmachungen veröffentlichten Fassungen 1 Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Mathematik im Master of Education vom 2. Mai 2014 i.v.m. der Berichtigung 2. Februar 2015 (Studienmodell 2011) - Lesefassung - verbindlich sind die im Verkündungsblatt

Mehr

AmtlicheMitteilungenderTechnischenUniversitätDortmund. 5/2015 Seite 14

AmtlicheMitteilungenderTechnischenUniversitätDortmund. 5/2015 Seite 14 5/2015 Seite 14 Fächerspezifische Bestimmungen für das Studium der Bildungswissenschaften für ein Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen zur Prüfungsordnung für den Lehramtsbachelorstudiengang an der

Mehr

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer ws16 Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer ws16 Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Duisburg-Essen und Ordnungen Seite gültig bei Einschreibung ab Wintersemester 06/07 Fachprüfungsordnung für das Studienfach Geschichte im Bachelor-Studiengang mit Lehramtsoption Gymnasien und Gesamtschulen

Mehr

Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Linguistik vom 15. Februar 2012 (Studienmodell 2011)

Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Linguistik vom 15. Februar 2012 (Studienmodell 2011) Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Linguistik vom 15. Februar 2012 (Studienmodell 2011) Aufgrund der 2 Abs. 4 und 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz

Mehr

Fragen zu städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen

Fragen zu städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen Fragen zu städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Fragen zu städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 12. September 2017 Fachbereich: WD 7:

Mehr

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG Studienordnung - Bachelor-Studiengang "Betriebswirtschaftslehre" Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG

Mehr

Neufassung der Studienordnung für das Fach Chemie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Neufassung der Studienordnung für das Fach Chemie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 93 - Nr. 13 / 2014 (23.09.2014) - Seite 64 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Chemie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 26. November 2013 Nr. 121/2013 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Elektrotechnik im Bachelorstudium für das Lehramt an Berufskollegs (Modell A) der Universität

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel Herausgeber: Der Präsident 3.13.01/053 L1 u. L Studienordnung für die Teilstudiengänge Evangelische Religion für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg für das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach im Rahmen der Studiengänge mit dem Abschluß Magistra / Magister

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Vom 19. März 2009 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2009-8)

Mehr

Studienordnung für das Nebenfach Sozialpolitik im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät

Studienordnung für das Nebenfach Sozialpolitik im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät Nach Beschluss des Fakultätsrats der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 08.02.2006 und nach Stellungnahme des Senats vom 10.01.2007 hat das Präsidium der Georg-August- Universität Göttingen am 17.01.2007

Mehr

Studienordnung für das Fach Psychologie in den polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengängen B.A./B.Sc.

Studienordnung für das Fach Psychologie in den polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengängen B.A./B.Sc. Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 94 - Nr. 14 / 2014 (24.09.2014) - Seite 108 - Studienordnung für das Fach Psychologie in den polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengängen B.A./B.Sc.

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Fachprüfungsordnung für den nicht-konsekutiven Masterstudiengang Erwachsenenbildung/Weiterbildung (Adult and Further Education) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Mehr

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG Studienordnung - Bachelor-Studiengang "Medieninformatik" Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG BACHELOR-STUDIENGANG:

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai Inhaltsübersicht

Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai 1999 1 Geltungsbereich 2 Studienziel 3 Zugangsvoraussetzung Inhaltsübersicht 4 Studienbeginn 5 Inhalt

Mehr

Bachelor und Master. Ein Handbuch. Die Grundlagen des neuen Studiensystems in Deutschland. Von Peter Wex

Bachelor und Master. Ein Handbuch. Die Grundlagen des neuen Studiensystems in Deutschland. Von Peter Wex Bachelor und Master Die Grundlagen des neuen Studiensystems in Deutschland Ein Handbuch Von Peter Wex I. Die Herleitung und Entwicklung des akademischen Grades Bachelor" in Deutschland 15 1. Vom Bakkalaureus

Mehr

Französisch, Italienisch, Spanisch. Zu 3 Fachwissenschaftliche Studien

Französisch, Italienisch, Spanisch. Zu 3 Fachwissenschaftliche Studien Fachspezifische Bestimmungen zur Gemeinsamen Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education an der Ruhr-Universität Bochum vom 12. Oktober 2005 Französisch, Italienisch, Spanisch Stand: 02.05.2006

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Slavistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2009 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2009/2009-25.pdf)

Mehr

Rechtliche Stellungnahme zum Thema: Notwendige Mehrheit für die Einrichtung zusätzlicher Referate. erstattet für den AStA der Universität Trier

Rechtliche Stellungnahme zum Thema: Notwendige Mehrheit für die Einrichtung zusätzlicher Referate. erstattet für den AStA der Universität Trier Rechtliche Stellungnahme zum Thema: Notwendige Mehrheit für die Einrichtung zusätzlicher Referate erstattet für den AStA der Universität Trier durch Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftspädagogik mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. November 2005

Mehr

Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen

Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Jahrgang 41 Nr. 16 Bielefeld, den 1. Oktober 2012 Inhalt Seite Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Erziehungswissenschaft vom 1. Oktober 2012 (Studienmodell

Mehr

Änderung der Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang Germanistik im Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts

Änderung der Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang Germanistik im Kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts AMTLICHE MITTEILUNGEN Verkündungsblatt der Bergischen Universität Wuppertal Herausgegeben vom Rektor NR_84 JAHRGANG 45 6..6 Änderung der Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang

Mehr

für den Studiengang Labor- und Verfahrenstechnik Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa

für den Studiengang Labor- und Verfahrenstechnik Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Riesa B E R U F S A K A D E M I E S A C H S EN S t a a t l i c h e S t u d i e n a k a d e m i e R i e s a Studienordnung für den Studiengang Labor- und Verfahrenstechnik Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 1268 17.09.2018 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Satzung zur Änderung der Gemeinsamen Prüfungsordnung für den Zwei-Fächer- Bachelor-Studiengang an der Ruhr-Universität Bochum (RUB) vom 14.09.2018 Satzung zur

Mehr

2. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung. für den Masterstudiengang. Politikwissenschaft. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

2. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung. für den Masterstudiengang. Politikwissenschaft. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster 759 2. Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 07.07.2009 vom 05.05.2010 760 Erste Ordnung zur Änderung

Mehr

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG INFORMATIK

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG INFORMATIK Studienordnung - Bachelor-Studiengang "Informatik" Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG BACHELOR-STUDIENGANG:

Mehr

STUDIENORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG LANDWIRTSCHAFT FACHBEREICH AGRARWIRTSCHAFT DER FACHHOCHSCHULE KIEL

STUDIENORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG LANDWIRTSCHAFT FACHBEREICH AGRARWIRTSCHAFT DER FACHHOCHSCHULE KIEL STUDIENORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG LANDWIRTSCHAFT FACHBEREICH AGRARWIRTSCHAFT DER FACHHOCHSCHULE KIEL Aufgrund des 2 Abs. 10 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang English Literature (Nebenfach)

Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang English Literature (Nebenfach) Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang English Literature (Nebenfach) Vom 20. März 2009 Geändert am 27. August 2013 Geändert am 16.12.2013 Geändert

Mehr

Fächerspezifische Bestimmungen. für das Unterrichtsfach Englisch. für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung

Fächerspezifische Bestimmungen. für das Unterrichtsfach Englisch. für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung Fächerspezifische Bestimmungen für das Unterrichtsfach Englisch für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung zur Prüfungsordnung für die Lehramtsmasterstudiengänge an der Technischen Universität Dortmund

Mehr

für den Studiengang Soziale Arbeit Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn

für den Studiengang Soziale Arbeit Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn B E R U F S A K A D E M I E S A C H S E N S t a a t l i c h e S t u d i e n a k a d e m i e B r e i t e n b r u n n Studienordnung für den Studiengang Soziale Arbeit Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen Vereinbarung zur Einrichtung eines Wahlbereichs-/Nebenfachmoduls Öffentliches Recht im Rahmen des Studienganges B.Sc. Geographie zwischen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-

Mehr

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Vom 25. November 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 104, S. 723 968) in der Fassung vom 30. September 2013 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 44, Nr. 86, S. 746 702) Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität

Mehr