PCR Anleitungstexte für Bauprodukte. Fenster, Türen und Glasfassadenelemente

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1 PCR Anleitungstexte für Bauprodukte nach ISO und EN Aus dem Programm für EPDs (Environmental Product Declarations) der Bau EPD GmbH Teil B: Anforderungen an die EPD für Fenster, Türen und Glasfassadenelemente PCR-Code: Stand Seite 1 von 22

2 Impressum Herausgeber: Bau EPD GmbH Seidengasse 13/3 A-1070 Wien Layout: Bau EPD GmbH Bildnachweis Titelbild: AFI Aluminiumfensterinstitut, Fa. Velux, Fa. Internorm, Nachverfolgung der Versionen Version Kommentar Stand V.1.0 Version des PGF und PKR-Gremium für interessierte Kreise V.2.0 Durch das PKR-Gremium freigegebene Version nach Einarbeitung aller Kommentare der interessierten Kreise und Einarbeitung der Beschlüsse des PKR-Gremiums vom : Der Punkt Umweltauswirkungen bei Brand, Wassereinwirkung, mechanische Zerstörung im Kapitel 2.4 Technische Daten wird ersatzlos gestrichen. Änderung in Kapitel 5 gemäß Anmerkungen der Holzforschung Austria. Diese Version der PKR kann ab sofort zur Erstellung von EPD herangezogen werden. V.3.0 Verpflichtung zur Angabe der für die Ökobilanz verwendeten Durchschnittswerte bez. des Flächengewicht V.4.0 Änderung Kapitel 2.2 Titel und Anforderungen und Kapitel 4.5 Interpretation der Ergebnisse gemäß Beschlüssen PKR Gremiumssitzung vom und Workshop zu Modul D am V.5.0 Anpassung an Anforderungen Baubook Datenbank für Einzel-Resultate Rahmen + Glas = Gesamtwert Seite 2 von 22

3 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Produkt- / Systembeschreibung Allgemeine Produktbeschreibung Produktrelevante Normen, Regelwerke und Vorschriften Anwendungsbereiche Technische Daten Lieferbedingungen Lebenszyklusbeschreibung Grundstoffe (Hauptkomponenten und Hilfsstoffe) Herstellung Verpackung Transporte Produktverarbeitung und Installation ins Gebäude (Fenster- bzw. Fassadenmontage) Nutzungsphase Nachnutzungsphase Weitere Informationen Ökobilanz Methodische Annahmen Deklaration der methodische Annahmen Angaben zum Lebenszyklus für die Ökobilanz Deklaration der Umweltindikatoren Interpretation der LCA-Ergebnisse Gefährliche Stoffe und Emissionen in Raumluft und Umwelt Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe VOC- Emissionen Formaldehyd- Emissionen Radioaktivität Biozide Literaturhinweise Literaturhinweise in der EPD Verzeichnisse und Glossar Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abkürzungen Seite 3 von 22

4 1 Geltungsbereich Dieses Dokument enthält die Anforderungen an eine Umwelt-Produktdeklaration (EPD) nach EN und ISO der Bau-EPD GmbH. Das Dokument gilt für: Fenster (Vertikalfenster einschließlich Festverglasungen sowie Dachflächenfenster, nach ÖNORM EN und Brand- und Rauchschutzfenster nach ÖNORM EN sowie Fassadensysteme mit Verglasungsanteil nach ÖNORM EN Lichtkuppeln nach ÖNORM EN 1873 (Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen - Lichtkuppeln - Produktfestlegungen und Prüfverfahren) Dachlichtbänder ÖNORM EN (Dachdeckungen Dachlichtbänder mit oder ohne Aufsetzkränzen; Klassifizierung, Anforderungen und Prüfverfahren). Flachdachfenster (Horizontalfenster) und Schrägverglasungen Türen (Außen- und Innentüren) nach ÖNORM EN und pr EN Brandschutztüren nach ÖNORM EN inklusive der Systemkomponenten: Profile, Beschichtungen, Füllungen (transparent und opak, die Art der Füllung ist in der EPD zu spezifizieren), Dichtungen, integrierte Lüftungskomponenten und Antriebe. Schlösser und Beschläge sind zu bilanzieren, Bauwerksanschlüsse sind nicht inbegriffen. Nicht inbegriffen sind außerdem: - Abschlüsse, die nicht Bestandteil des Fensters (Def. nach ÖNORM EN ) sind. - Automatik- und Karusselltüren. Die Anforderungen an die EPD umfassen: Anforderungen aus der ÖNORM EN als Europäische Kern-EPD Komplementäre Anforderungen an EPD der Bau EPD GmbH Die Rechenregeln für die Ökobilanz und Anforderungen an den Hintergrundbericht sind im Dokument Allgemeine Regeln für Ökobilanzen und Anforderungen an den Hintergrundbericht PKR-Teil A der Bau EPD GmbH festgelegt. Zusätzlich gilt das Basisdokument für das EPD-Programm der Bau EPD GmbH. 2 Produkt- / Systembeschreibung 2.1 Allgemeine Produktbeschreibung Orientierungspunkte für die allgemeine Produktbeschreibung: Die deklarierten Produkte müssen detailliert beschrieben und grafisch dargestellt werden (z.b. CAD Zeichnung, eine Ansicht und ein Prinzip-Schnitt). Falls Durchschnitte über verschiedene Produkte deklariert werden, ist die Durchschnittsbildung nachvollziehbar zu erläutern. Diese hat grundsätzlich gewichtet nach Produktionsvolumen zu erfolgen. Beispielhafte Angaben: Fensterstock / Flügelrahmen (Art des Baustoffes) Oberfläche (Behandlung/Beschichtung) Fensterlüfter (ggf. zu spezifizieren) Füllungen / Gläser Nicht transparente Füllungen (Material und Aufbau sind zu spezifizieren) Dichtungen (Material ist zu spezifizieren). Beschläge (Spezifikationen der Bänder, Verschlüsse und Funktionsbeschläge nach PKR Schlösser und Beschläge ) Zudem ist ein Verweis auf die Systembeschreibung (z.b. Link zur Firmen- bzw. Produkthomepage) anzugeben. Seite 4 von 22

5 2.2 Produktrelevante Normen, Regelwerke und Vorschriften Für Fenster und Türen gemäß dieser PKR gilt wie folgt: Die zutreffenden Normen oder vergleichbare nationale Regelungen müssen genannt werden (vgl. BPV). Angabe der zutreffenden Normen (z.b.: ÖNORM EN ) Optional: Nachweise im Rahmen der CE- oder ÜA-Kennzeichnung wie Zertifikate der Leistungsbeständigkeit, Zertifikate der Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle, Leistungserklärungen, Registrierungsbescheinigungen, Europäische Technische Bewertungen und Bautechnische Zulassungen können zitiert werden. Beispiel: Für das Inverkehrbringen gilt die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 vom /BPV/. Die Produkte benötigen eine Leistungserklärung unter Berücksichtigung der harmonisierten ÖNORM EN : - Fenster und Türen Produktnorm, Leistungseigenschaften Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit und das EG-Zertifikat. Für die Verwendung gelten nationale Regelungen: Beispiel: ÖNORM EN : , Fenster und Türen - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit; deutsche Fassung EN : A1 :2010. Anmerkung: Die Baustoffliste ÖE" dient der Festlegung von Verwendungsbestimmungen für solche Bauprodukte, die CEgekennzeichnet sind. 2.3 Anwendungsbereiche Der Einsatzzweck der genannten Produkte ist zu spezifizieren. Anwendung im Wohnbau und Nichtwohngebäuden, Innenbereich, Außenbereich, Brandschutz, zusätzliche Informationen etc. 2.4 Technische Daten Für Produkte, die eine CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung aufweisen, sind in der EPD mindestens jene technischen Daten anzugeben, die auch in der Leistungserklärung des Herstellers stehen müssen. Welche Daten das sind, ist dem Dokument zu entnehmen, das der CE-Kennzeichnung zugrunde liegt: der harmonisierten europäischen Norm oder der Europäischen Technischen Bewertung. Folgende (bau)technische Daten im Lieferzustand unter Verweis auf die Prüfnorm zu nennen (falls für das deklarierte Produkt relevant). Tabelle 1: Technische Daten des deklarierten Bauproduktes gemäß ÖNORM EN Bezeichnung Wert Einheit Fenster: Schlagregendichtheit gemäß ÖNORM EN Widerstandsfähigkeit gegen Windlast gemäß ÖNORM EN Mechanische Beanspruchung gemäß ÖNORM EN Stoßfestigkeit gemäß ÖNORM EN Schallschutz gemäß ÖNORM EN ISO Wärmedurchgangskoeffizient Glas ( Ug ) gemäß ÖNORM EN 673 Längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient ( Ψg ) gemäß ÖNORM EN ISO Wärmedurchgangskoeffizient Rahmen ( Uf ) gemäß ÖNORM EN ISO Wärmedurchgangskoeffizient Fenster ( Uw ) gemäß ÖNORM EN ISO Gesamtenergiedurchlassgrad gemäß ÖNORM EN 410 % Lichttransmissionsgrad gemäß ÖNORM EN 410 % Seite 5 von 22 db W/mK

6 Luftdurchlässigkeit gemäß ÖNORM EN Einbruchhemmung gemäß ÖNORM B 5338 (optional) Brandschutzfenster: Klassifizierung nach ÖNORM EN Außentüren: Schlagregendichtheit gemäß ÖNORM EN Widerstandsfähigkeit gegen Windlast gemäß ÖNORM EN Mechanische Beanspruchung gemäß ÖNORM EN Stoßfestigkeit gemäß ÖNORM EN Schallschutz gemäß ÖNORM EN ISO Wärmedurchgangskoeffizient Glas ( Ug ) gemäß ÖNORM EN 673 Längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient ( Ψg ) gemäß ÖNORM EN ISO Wärmedurchgangskoeffizient Rahmen ( Uf ) gemäß ÖNORM EN ISO Wärmedurchgangskoeffizient Türe ( Ud ) gemäß ÖNORM EN ISO Gesamtenergiedurchlassgrad gemäß ÖNORM EN 410 % Lichttransmissionsgrad gemäß ÖNORM EN 410 % Luftdurchlässigkeit gemäß ÖNORM EN Einbruchhemmung gemäß ÖNORM B 5338 (optional) Klimabelastung gemäß ÖNORM EN 1121 und ÖNORM EN Fähigkeit zur Freigabe (nur abgeschlossene Türen in Fluchtwegen) - Brand- und Rauchschutztüren: Klassifizierung nach ÖNORM EN Dachflächenfenster: Schlagregendichtheit gemäß ÖNORM EN Widerstandsfähigkeit gegen Windlast gemäß ÖNORM EN Mechanische Beanspruchung gemäß ÖNORM EN Stoßfestigkeit gemäß ÖNORM EN Widerstandsfähigkeit gegen Schnee- und Dauerlasten (EN Rollläden für Dachflächenfenster und Wintergärten Widerstand gegen Schneelasten bzw. Eurocode 1 bzw. die ÖNORMEN B und -3) Schallschutz gemäß ÖNORM EN ISO Wärmedurchgangskoeffizient Glas ( Ug ) gemäß ÖNORM EN 673 Längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient ( Ψg ) gemäß ÖNORM EN ISO Wärmedurchgangskoeffizient Rahmen ( Uf ) gemäß ÖNORM EN ISO db W/mK db W/mK Wärmedurchgangskoeffizient Fenster ( Uw ) gemäß ÖNORM EN ISO Gesamtenergiedurchlassgrad gemäß ÖNORM EN 410 % Lichttransmissionsgrad gemäß ÖNORM EN 410 % Luftdurchlässigkeit gemäß ÖNORM EN Tabelle 2: Technische Daten des deklarierten Bauproduktes gemäß ÖNORM EN Bezeichnung Wert Einheit Schlagregendichtheit gemäß ÖNORM EN Widerstandsfähigkeit gegen Windlast gemäß ÖNORM EN Stoßfestigkeit gemäß ÖNORM EN Schallschutz gemäß ÖNORM EN ISO db Wärmedurchgangskoeffizient Glas ( Ug ) gemäß ÖNORM EN 673 Längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient ( Ψg ) gemäß ÖNORM EN ISO W/mK Wärmedurchgangskoeffizient Rahmen ( Uf ) gemäß ÖNORM EN ISO Wärmedurchgangskoeffizient Fassade ( Ucw ) gemäß ÖNORM EN Gesamtenergiedurchlassgrad gemäß ÖNORM EN 410 % Lichttransmissionsgrad gemäß ÖNORM EN 410 % Luftdurchlässigkeit gemäß ÖNORM EN Einbruchhemmung gemäß ÖNORM B 5338 (optional) Dauerhaftigkeit (Unterlagen entsprechend ÖNORM EN Anmerkung: Für Einzel-EPDs sind die technischen Daten des Produktes soweit relevant wie in Tabelle 1a und 1b gefordert anzuführen. Seite 6 von 22

7 Für Branchen-EPDs bzw. Gruppen-EPDs oder Verbands-EPDs bzw. EPDs über mehrere Werke und/oder Produkte ist die Tabelle auszufüllen, wobei jedoch ein Durchschnitt oder eine Bandbreite bzw. ein Wertebereich angegeben oder mit siehe Produktdatenblätter ein Hinweis auf die einzelnen technischen Produktdatenblättern gegeben werden kann. Die technischen Daten sind bei den Herstellern abzufragen. Die Hersteller haben dafür zu sorgen, dass die relevanten Daten verfügbar sind. Im EPD-Dokument sind die Bezugsquellen anführen, unter welchen die technischen Daten abrufbar sind. In diesem Fall ist als zusätzliche Angabe der in der Ökobilanz verwendete Durchschnittswert für die Umrechnung auf ein Flächengewicht anzuführen. Durchschnittswert Flächengewicht in vorliegender Ökobilanz: XX /m² Beschreibung der Durchschnittsbildung Optional können weitere technische Kenndaten angeführt werden, wenn diese für die Unterscheidung bzw. die Spezifizierung der/des Produkte/s erforderlich sind. 2.5 Lieferbedingungen Textliche Beschreibung zum Lieferzustand, den Liefereinheiten, Abmessungen sowie den Lagererfordernissen, die für das/die deklarierte/n Produkt/e wichtig sind. Die Beschreibung kann mehrstufig sein (z.b.: im 1. Teil erfolgt Lieferung vom Systemhersteller an den Verarbeitungsbetrieb. Der Verarbeitungsbetrieb liefert das fertige Element dann im 2. Teil auf die Baustelle). Seite 7 von 22

8 3 Lebenszyklusbeschreibung 3.1 Grundstoffe (Hauptkomponenten und Hilfsstoffe) Die Produktkomponenten und/oder Inhaltsstoffe sind in Masse-% anzugeben, um den Nutzer der EPD zu befähigen, die Zusammensetzung des Produkts im Lieferzustand zu verstehen. Diese Angaben sollen auch die Sicherheit und Effizienz bei Einbau, Nutzung und Entsorgung des Produkts unterstützen. Die Angabe der Masse-% kann genau oder als Bereich analog zu REACH 1 erfolgen. Die Menge an Stoffen, die unter 1 Masse% im Gesamtprodukt ausmachen, kann mit < 1 Masse-% angeführt werden. Gegebenenfalls sind neue Zeilen in der bestehenden Tabelle 3 einzufügen. Beispiel: Die Rezeptur von PVC sollte in Masseprozent aufgeschlüsselt angegeben werden (hierzu kann eine Extratabelle gemacht werden). Die Produktkomponenten sind so weit zu definieren, dass ihre Art klar erkennbar ist, der Schutz sensibler Daten und Firmengeheimnisse jedoch gewahrt werden. Werden Additive wie zum Beispiel Brandhemmer, Weichmacher oder Biozide eingesetzt, so sind die Funktion und die Substanzklasse bzw. chemische Gruppe (z.b. Hydrophobierungsmittel auf Paraffinbasis) anzugeben. Tabelle 3: Grundstoffe Bestandteile (Elementtyp) Charakterisierung (Material) Funktion (Beschreibung) Massen % Gewicht in Hauptprofile Oberflächenbeschichtung Bezeichnung x) z.b. Aluminium, Holz, Kunststoff, Verbundwerkstoff z.b. Aluminium, Holz, Kunststoff, Verbundwerkstoff z.b. Eloxierung, Pulverbeschichtung, Beschichtung, Holzschutz z.b. Innenschale oder Pfosten z.b. Außenschale oder Riegel Zubehör z.b. INOX z.b. Glashalter Zubehörprofile Dichtungen z.b. Zellkautschuk z.b. Aluminium, Holz, Kunststoff, Verbundwerkstoff z.b. Aluminium, Holz, Kunststoff, Verbundwerkstoff z.b. Aluminium, Holz, Kunststoff, Verbundwerkstoff z.b. EPDM z.b. Butylkautschuk z.b. Stoßdichtung 130mm z.b. Glasleiste z.b. Andruckprofil z.b. Abstandhalter z.b. Anschlagdichtung umlaufend z.b. Butylband 45 mm 1 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission Seite 8 von 22

9 Verglasung z.b. Floatglas z.b. Beschichtung Freie Bezeichnung, z.b. ISO Abstandhalter Verglasung z.b. Produktbezeichnung Füllungen Opake Paneele z.b. Argon (Schichtaufbauten, z.b. Bleche und Dämmschichten) Summe 100 Summe x) Fußnote unter Tabelle zu jedem Bestandteil mit kurzer Erklärung zu Stoff und Rohstoffgewinnung (Primärrohstoff, Recycling, etc.) Zusätzlich sind Hilfsstoffe und Zusatzmittel zu deklarieren, die am Produkt verbleiben. Bezüglich der Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) und gefährlicher Stoffe gemäß REACH / CLP-Verordnung (EG-Verordnung 1272/2008), deren Gehalt die Grenzwerte für ihre Registrierung durch die Europäische Chemikalienagentur überschreitet, siehe Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe. 3.2 Herstellung Der Herstellungsprozess muss beschrieben und mit einer übersichtlichen Grafik illustriert werden, aus der die einzelnen Produktionsschritte ersichtlich werden. Qualitätsmanagementsysteme, Umweltmanagementsystem o.ä. können genannt werden. 3.3 Verpackung Angaben zu jedem Verpackungsbestandteil: Art (Folie, Palette, etc.), Material (Papier, Polyethylen, ; ggf. inkl. Herkunft, z.b. Altpapier) und mögliche Nachnutzung (z.b. Mehrweg-Paletten). Dies kann wiederum zweistufig erfolgen (vom Systemhersteller an den Verarbeiter und die übliche Art der Verpackung vom Verarbeiter an die Baustelle). 3.4 Transporte Beschreibung der Auslieferung: Distanzen und detaillierte Beschreibung der Transportmittel (Bsp. Leichtes Nutzfahrzeug, schweres Nutzfahrzeug, LKW >15t, etc.) 3.5 Produktverarbeitung und Installation ins Gebäude (Fenster- bzw. Fassadenmontage) Beschreibung der Bearbeitung, der einzusetzenden Maschinen, Werkzeuge, Staubabsaugung, etc., der Hilfsstoffe, sowie der Maßnahmen zur Lärmminderung. Hinweise auf Regeln der Technik und des Arbeits- und Umweltschutzes sind möglich. Verweise auf detaillierte Verarbeitungsrichtlinien und Hinweise zur sicheren Verarbeitung (Sicherheitsdatenblatt, safe use instruction sheet) des Herstellers sind erwünscht. Seite 9 von 22

10 3.6 Nutzungsphase Nutzungszustand Hier sollen Hinweise auf Besonderheiten der stofflichen Zusammensetzung für den Zeitraum der Nutzung angegeben werden Umwelt & Gesundheit während der Nutzung Hinweise auf Wirkungsbeziehungen zwischen Produkt, Umwelt und Gesundheit. Mögliche Schadstoffgehalte oder Schadstoffemissionen sind im Kapitel 5 anzugeben (VOCs, Formaldehyd, Radioaktivität, Biozide) Nutzungsdauer Die Angabe der Referenz-Nutzungsdauer (RSL) ist zwingend für EPDs, welche mit der Ökobilanz die gesamte Nutzungsphase (Module B1-B7) abdecken oder ein Szenario enthalten, das sich auf die Nutzungsdauer des Produktes bezieht ( von der Wiege bis zur Bahre ). Die Berechnung erfolgt gemäß Kapitel Die für die Ökobilanz herangezogene Referenznutzungsdauer (RSL) ist in Kap Angaben zum Lebenszyklus für die Ökobilanz anzugeben. 3.7 Nachnutzungsphase Für die Zeit nach der Nutzung des Produktes werden Angaben zur Demontage, zur Trennbarkeit der einzelnen Komponenten und zu deren sortenreinen Erfassung gemacht. Die potenziellen Entsorgungswege beziehen sich entweder auf das Gesamtsystem oder auf die einzelnen Komponenten und sind dementsprechend zu nennen. Falls relevant können zur Veranschaulichung Grafiken verwendet werden Wiederverwendung und Recycling Möglichkeiten der Wiederverwendung und Recycling sind zu beschreiben Thermische Verwertung Jene Fraktionen, die der thermischen Verwertung zugeführt werden, sind anzugeben Entsorgung Die möglichen Entsorgungswege sind zu nennen. Die EAK-Abfallschlüsselnummer (Abfallcode nach europäischem Abfallverzeichnis) ist anzugeben. 3.8 Weitere Informationen Optionale Angabe der Bezugsquelle von weiteren Informationen z.b. Homepage Seite 10 von 22

11 4 Ökobilanz 4.1 Methodische Annahmen Spezielle Regeln für die Ökobilanz von Fenstern und Türen A1-A3 Die Ökobilanz von Fensterkanteln aus Holz ist entsprechend der PKR Teil B: Anforderungen an die EPD für Vollholzprodukte durchzuführen. Die Ökobilanz für Metallprofile ist entsprechend der PKR Teil B: Anforderungen an die EPD für Baumetalle durchzuführen. Verwendung von generischen Daten für EPDs In den allgemeinen Regeln für Ökobilanzen (PKR-Teil A) ist unter Pkt. 7.2 festgehalten, dass wenn ein Vorprodukt mehr als 10 % Anteil an den berechneten Wirkungskategorien hat, sollten spezifische Daten für das Vorprodukt erhoben werden. Im Fall der Fenster-EPD ist die Verwendung generischer Daten für die Bilanzierung der Rohstoffe (Metalle, PVC-Granulat, Holz, Glas, etc.) erlaubt, wenn spezifische Daten nicht erhebbar sind. Die Gründe sind im Projektbericht zu dokumentieren. Es können generische Daten mit entsprechender Repräsentativität oder auf Basis eines Worst-Case-Szenarios eingesetzt werden. Die verwendeten generischen Datensätze müssen vollständig sein. o Falls für die Herstellung des Vorproduktes Aluminium vom Fensterproduzenten keine spezifischen Daten vorgelegt werden können, wird auf den generischen ecoinvent v2.2 - Datensatz von primärem "Aluminium ab Werk/RER" zurücegriffen. Falls für den eingesetzten Anteil an sekundärem Aluminium ein plausibler Nachweis geliefert wird, wird dieser entweder entsprechend mit dem Datensatz "Aluminium, sekundär, aus altem Schrott, ab Werk/RER" oder "Aluminium, sekundär, aus neuem Schrott, ab Werk/RER" angenähert. Für die Formung zu Profilen wird der generische Datensatz Section bar extrusion, aluminium/rer U herangezogen. o Für die PVC -Fensterrahmen sind die ecoinvent v2.2 - Datensätze Polyvinylchloride, at regional storage/rer U als Rohstoff und Extrusion, plastic pipes/rer U für die Formung zu Profilen eingesetzt. Analog gilt die Vorgangsweise für Daten aus GaBi. Mindestanforderung für die Erstellung einer produktspezifischen EPD sind vollständige Sachbilanzdaten zur Fenster- bzw. Türenfertigung. A4-A5 B1-B7 Falls Materialverluste bei Fenster- bzw. Fassadenprodukten anfallen, obwohl die Produkte meist fertig auf die Baustelle geliefert werden, ist dies zu dokumentieren (z.b. Dichtungsbänder, Schaumprodukte etc.). Für die Szenarienbildung zu beachten ist ÖNORM B Fenster Kontrolle und Instandhaltung C1 - C4 und D In der Entsorgungsphase ist wie folgt vorzugehen: Für die Metallanteile sind Recyclingszenarien zu bilanzieren. Für den Glasanteil ist ein Beseitigungsszenario zu bilanzieren. Für Holz und Kunststoff-Anteile ist jedenfalls ein Beseitigungsszenario zu bilanzieren. Recyclingszenarien sollen zusätzlich angegeben werden. Die Deklaration von Modul D wird ausdrücklich empfohlen. 4.2 Deklaration der methodische Annahmen Typ der EPD, Systemgrenze Für alle Produkte auf welche dieses PKR-Dokument zutrifft, sind EPDs von der Wiege bis zur Bahre zu berechnen. Seite 11 von 22

12 4.2.2 Deklarierte Einheit = Funktionale Einheit Türen: Die funktionale Einheit ist eine Tür mit der Größe 1,23m x 2,18m (Referenztür in Anlehnung an EN ). Der Rahmenanteil und der Massebezug sind anzugeben. Fenster: Die funktionale Einheit ist ein Fenster mit der Größe 1,23m x 1,48m (Referenzfenster in Anlehnung an EN ) und einem Rahmenanteil zwischen 25% und 35%. Der Massebezug ist anzugeben. Lichtkuppeln: gemäß EN 1873 die definierte Standardgröße von 1,20 m x 1,20 m als funktionale Einheit anzugeben. Lichtbänder: 1,50 m x 8,00 m als funktionale Einheit Glasdächer: 1,20 m x 1,20 m als funktionale Einheit Die funktionale Einheit, der Massebezug und der Umrechnungsfaktor zu 1 sind in der dafür vorgesehenen Tabelle anzugeben. Tabelle 4: Funktionale Einheit Funktionale Einheit Wert Einheit Fläche in m² Referenztür 1,23m x 2,18m 1 Stück 2,68 Referenzfenster 1,23m x 1,48m, Rahmenanteil zwischen 25% und 35% 1 Stück 2,68 Referenz-Lichtkuppel 1,20m x 1,44 1 Stück 1,20m Referenz-Lichtband 1,50m x 8,00m 1 Stück 12 Referenz-Glasdach-Element 1,20m x 1,44 1 Stück 1,20 m Fassadenteilung: 1,20 x 3,5 m 4,2 (Höhe opaker Anteil 1,4 m und transparenter Anteil 2,1 m) 1 Stück Umrechnungsfaktor zu 1 /Stück Flächengewicht eines m² /m² Es sollte auch möglich sein, Fenster und Türen in der jeweilig tatsächlichen Größe als funktionale Einheit zu deklarieren. Es kann somit zusätzlich eine beliebige Größe/Abmessung beschrieben werden, funktionale Einheit ist dann 1 Stück. Die Gewichtsangaben der Einzelkomponenten und die Gewichtsangabe als Gesamtsumme müssen in einer eigenen Tabelle angeführt werden, damit über die Fläche des Elements auf pro Fenster bzw. Tür sowie /m² rüceschlossen werden kann. In der Tabelle 2 Grundstoffe sind die Gewichtsangaben ablesbar. Daraus ergibt sich der Umrechnungsfaktor Durchschnittsbildung Falls Durchschnitte über verschiedene Produkte bzw. Werke deklariert werden, ist die Durchschnittsbildung zu erläutern. Vorgabe aus PKR A Allgemeine Regeln für Ökobilanzen und Anforderungen an den Hintergrundbericht : Die Daten werden für die Durchschnitts- EPD entsprechend der Produktionsmengen auf Indikatorebene gemittelt. Anmerkung: um die Vergleichbarkeit von Fenster- bzw. Fassadenprodukten zu gewährleisten, sind bei der Durchschnittsbildung folgende Vorgaben anzuwenden: Durchschnittsbildung auf Produktebene ist möglich, wenn Anwendung und Produkteigenschaften und Rahmenmaterial grundsätzlich ident sind: Unterschieden werden muss jedenfalls die Verglasungsart (2fach, 3fach-Verglasung und der damit verbundene Rahmenanteil). Beispiel: in einer Branchen-EPD kann z.b. in einer Spalte ein Durchschnitt über verschiedene Holz-Aluminium-Fenster (von verschiedenen Herstellern, Werken) mit 2fach-Verglasung angegeben werden, in einer zweiten Spalte der Durchschnitt mit 3fach- Verglasung Abschätzungen und Annahmen Hier sind die für die Interpretation der Ökobilanz wichtigen Annahmen und Abschätzungen anzuführen, die nicht in anderen Punkten bereits abgehandelt sind. Seite 12 von 22

13 4.2.5 Abschneidekriterien Die Anwendung der Abschneidekriterien gemäß PKR-Teil A Allgemeine Regeln für Ökobilanzen und Anforderungen an den Hintergrundbericht sind hier zu dokumentieren Daten Die Qualität der erhobenen Daten ist zu beschreiben. Die Quellen der Hintergrunddaten sind anzuführen und ggf. notwendige Ergänzungen zur Qualität der verwendeten Daten zu machen (Bsp. Abschätzung). Dabei ist das Alter des verwendeten Datenmaterials anzugeben Betrachtungszeitraum Der Betrachtungszeitraum und die daraus resultierenden Durchschnitte müssen dokumentiert werden Allokation Die für die Berechnung relevanten Allokationen (Verteilungen von Aufwendungen auf unterschiedliche Produkte) sind zu nennen, mindestens: Allokation beim Einsatz von Rezyklat bzw. Sekundärrohstoffen Allokation von eingesetzten Energien, Hilfs- und Betriebsstoffe zu den einzelnen Produkten eines Werkes Gutschriften aus dem Recycling und/oder der thermischen Verwertung von Verpackungsmaterialien und Produktionsabfällen Gutschriften aus dem Recycling und/oder der energetischen Verwertung des rücebauten Produktes Dabei ist auf die Module Bezug zu nehmen, in denen die Allokationen erfolgen. Seite 13 von 22

14 4.3 Angaben zum Lebenszyklus für die Ökobilanz Die betrachteten Lebensphasen sind in folgende Grafik einzutragen: Tabelle 5: Deklarierte Lebenszyklusphasen HERSTEL- LUNGS- PHASE ERRICH- TUNGS- PHASE NUTZUNGSPHASE ENTSORGUNGS- PHASE GUT- SCHRIFTEN UND LASTEN A1 A2 A3 A4 A5 B1 B2 B3 B4 B5 B6 B7 C1 C2 C3 C4 D Rohstoffbereitstellung Transport Herstellung Transport Bau / Einbau Nutzung Instandhaltung Reparatur Ersatz Umbau, Erneuerung betrieblicher Energieeinsatz betrieblicher Wassereinsatz Abbruch Transport Abfallbewirtschaftung Beseitigung Wiederverwendungs-, Rücewinnungs-, Recyclingpotential X X X X X X X X X X X X X X X X X = in Ökobilanz enthalten; MND = Modul nicht deklariert Folgende Angaben sind für deklarierte Module zwingend, für nicht deklarierte Module optional. Module, für die keine Informationen deklariert werden, können gelöscht werden; bei Bedarf können zusätzlich weitere Angaben aufgeführt werden. Beispielhafte Einleitung: Die folgenden technischen Informationen sind Grundlage für die deklarierten Module oder können für die Entwicklung von spezifischen Szenarien im Kontext einer Gebäudebewertung genutzt werden, wenn Module nicht deklariert werden (MND). Begründung für das Weglassen nicht deklarierter Module Das Nichtdeklarieren von Modulen (A4 bis C4) ist schlüssig zu begründen und darzulegen Referenz Nutzungsdauer (RSL) Die RSL muss sich auf die deklarierte technische und funktionale Qualität des Produkts im Gebäude beziehen. Sie muss in Übereinstimmung mit jeglichen spezifischen Regeln, die in den Europäischen Produktnormen bestehen, etabliert werden und muss die ISO , -2, -7 und -8 berücksichtigen. Wenn Angaben zur Ableitung von RSL aus Europäischen Produktnormen vorliegen, dann haben solche Angaben Priorität. Die Annahmen, auf denen die Bestimmung der Referenz-Nutzungsdauer beruht und für welche die Referenz-Nutzungsdauer ausschließlich gilt, sind in Kapitel an dieser Stelle in Kapitel anzugeben. Einflüsse auf die Alterung bei Anwendung nach den Regeln der Technik. A1-A3 Herstellungsphase Beschreibung der Rohstoffgewinnung, -verarbeitung und der geographischen Herkunft der Rohstoffe sowie des Transports (A1 und A2) Detaillierte Beschreibung des/der Herstellprozesse/s (A3) Bei Gruppen- und Branchen-EPD müssen die Produktionsverfahren aller Standorte, für welche die EPD repräsentativ ist, beschrieben werden, und eine Liste all dieser Produktionsstandorte im Anhang angegeben werden. Seite 14 von 22

15 Angabe des bilanzierten Produktionszeitraums Tabelle 6: Energie- und Wasserbedarf für die Herstellung pro deklarierter Einheit produziertes Produkt Bezeichnung Messgröße je Einheit Energieverbrauch aufgeschlüsselt nach Energieträger kwh oder MJ / m 3 Süßwasserverbrauch aus Regenwasser m 3 / m 3 Süßwasserverbrauch aus Oberflächengewässer m 3 / m 3 Süßwasserverbrauch aus Brunnenwasser m 3 / m 3 Süßwasserverbrauch aus öffentlichen Wassernetz m 3 / m 3 Angaben zur Quantität und Qualität von Abgasen, Abwässern und Abfällen sind zu machen. Die Abfälle werden mit der jeweiligen Abfallschlüsselnummer pro Tonne Endprodukt deklariert. Ein aussagekräftiges Flussdiagramm des Herstellungsprozesses soll die Verständlichkeit der Beschreibung erhöhen. A4-A5 Errichtungsphase Beschreibung der Szenarien für Transport und Einbau Die Parameter in Tabelle 8 und 9 und deren gelistete Einheiten sind zur Berechnung der Umweltwirkungen der Errichtungsphase heranzuziehen. Tabelle 7: Beschreibung des Szenarios für Transport zur Baustelle (A4) (gem. Tabelle 7 der ÖNORM EN 15804) Parameter zur Beschreibung des Transportes zur Baustelle (A4) Mittlere Transportentfernung Fahrzeugtyp nach Kommissionsdirektive 2007/37/EG (Europäischer Emissionsstandard) - Mittlerer Treibstoffverbrauch, Treibstofftyp:. Messgröße je Einheit km l/100 km Maximale Transportmenge Tonnen Mittlere Auslastung (einschließlich Leerfahrten) % Rohdichte der transportierten Produkte /m 3 Volumen-Auslastungsfaktor (Faktor: =1 oder <1 oder 1 für komprimierte oder in Schachteln verpackte Produkte) angeben Tabelle 8: Beschreibung des Szenarios für Einbau in das Gebäude (A5) (gem. Tabelle 8 der ÖNORM EN 15804) Parameter zur Beschreibung des Einbaus ins Gebäude (A5) Messgröße je Einheit Hilfsstoffe für den Einbau (spezifiziert nach Stoffen) sinnvolle Einheit Wasserverbrauch m 3 Sonstiger Ressourceneinsatz Stromverbrauch kwh oder MJ Weiterer Energieträger:. kwh oder andere Einheit (z.b. Liter) Materialverlust auf der Baustelle vor der Abfallbehandlung, verursacht durch den Einbau des Produktes (spezifiziert nach Stoffen) Output-Stoffe (spezifiziert nach Stoffen) infolge der Abfallbehandlung auf der Baustelle, z.b. Sammlung zum Recycling, für die Energierücewinnung, für die Entsorgung (spezifiziert nach Entsorgungsverfahren) Direkte Emissionen in die Umgebungsluft (z.b. Staub, VOC), Boden und Wasser B1-B7 Nutzungsphase B1-B5 (Informationsmodule, die sich auf die Bausubstanz, in der Nutzungsphase beziehen): Für die Szenario-Entwicklung erforderliche technische Informationen zu Instandhaltung, Reparatur, Ersatz oder Erneuerung (beim Umbau) sind entsprechend Tabelle 9 in ÖNORM EN darzulegen. Seite 15 von 22

16 Tabelle 9: Beschreibung des Szenarios für Instandhaltung (B2 und B3) (gem. Tabelle 9 der ÖNORM EN 15804) Parameter zur Beschreibung der Instandhaltung (B2) Messgröße je Einheit Instandhaltungsprozess Beschreibung oder Quelle für die Beschreibung Instandhaltungszyklus Anzahl je RSL oder Jahr Hilfsstoffe (z.b. Reinigungsmittel spezifiziert nach Stoffen) oder /Zyklus Materialverlust während der Instandhaltung (spezifiziert nach Stoffen) Nettoverbrauch an Süßwasserressourcen während der Instandhaltung m 3 Energieeinsatz während der Instandhaltung, Art und Menge des Energieträgers soweit angemessen und relevant kwh Parameter zur Beschreibung Reparatur (B3) Messgröße je Einheit Reparaturprozess Beschreibung oder Quelle für die Beschreibung Inspektionsprozess Beschreibung oder Quelle für die Beschreibung Reparaturzyklus Anzahl je RSL oder Jahr Hilfsstoffe (z.b. Dichtungsmassen, spezifiziert nach Stoffen) oder /Zyklus Materialverlust während der Reparatur (spezifiziert nach Stoffen) Nettoverbrauch an Süßwasserressourcen während der Reparatur m 3 Energieeinsatz während der Instandhaltung, Art und Menge des Energieträgers soweit kwh angemessen und relevant B4 und B5 nicht relevant. B6 und B7: Energie ist beispielsweise bei Fenstern und Türen mit Motorantrieb, Wasser für die Reinigung erforderlich. Für die Szenario- Entwicklung erforderliche technische Informationen zu Nutzung von Energie und Wasser in der Nutzungsphase sind entsprechend Tabelle 11 in ÖNORM EN darzulegen. Tabelle 10: Beschreibung des Szenarios für B6 und B7 Nutzung von Energie und Wasser (gem. Tabelle 11 der ÖNORM EN 15804) Parameter für die Nutzungsphase (B6 und B7) Hilfs- und Betriebsstoffe", spezifiziert nach Stoffen Nettoverbrauch an Süßwasserressourcen Art des Energieträgers, z. B. Strom. Erdgas, Fernwärme Leistung der Ausrüstung Leistungscharakteristik, z. B. Energieeffizienz, Emissionen Variabilität der Leistung mit der Auslastung usw. Weitere Annahmen für die Szenarienbildung, z. B Häufigkeiten, Nutzungszeiten, Anzahl der Nutzer Messgröße je Einheit oder sinnvolle Einheiten m³ kwh kw Sinnvolle Einheiten Sinnvolle Einheiten Die positiven Auswirkungen auf die Ökobilanz des Gebäudes durch Senkung des Heizenergiebedarfs durch hochwertige Verglasung sind nicht Gegenstand der Produktökobilanz. Seite 16 von 22

17 C1-C4 Entsorgungsphase Kurze Beschreibung des Entsorgungsprozesses und der angenommen Szenarien (z.b. für den Transport) Tabelle 11: Beschreibung des Szenarios für Entsorgung des Produkts (C1 bis C4) (gem. Tabelle 12 der ÖNORM EN 15804) Parameter für die Entsorgungsphase (C1-C4) Sammelverfahren, spezifiziert nach Art Rückholverfahren, spezifiziert nach Art Deponierung, spezifiziert nach Art getrennt gemischt Wiederverwendung Recycling Energierücewinnung Deponierung Messgröße je Einheit D Wiederverwendungs- Rücewinnungs- und Recyclingpotenzial Kurze Beschreibung der Annahmen zum Wiederverwendungs- Rücewinnungs- und Recyclingpotenzial Tabelle 12: Beschreibung des Szenarios für Wiederverwendungs- Rücewinnungs- und Recyclingpotenzial (D) Parameter für das Modul (D) Materialien für Wiederverwendung oder Recycling aus A4-A5 Materialien für Wiederverwendung oder Recycling aus B2-B5 Materialien für Wiederverwendung oder Recycling aus C1-C4 Messgröße je Einheit Flussdiagramm der Prozesse im Lebenszyklus Um das untersuchte Produktsystem zu illustrieren, muss die EPD ein einfaches Flussdiagramm der Prozesse enthalten, die in der Ökobilanz behandelt werden. Diese müssen mindestens in die Phasen des Lebenszyklus des Produkts unterteilt sein (Herstellung, optional: Errichtung, Nutzung und Entsorgung). Die Phasen können auch weiter unterteilt werden. 4.4 Deklaration der Umweltindikatoren Für die Eingabe in Baustoffdatenbanken müssen die Daten der Produktsysteme dieser Produktgruppe in der EPD für jedes betrachtete System jeweils in 3 getrennte Ergebnis-Tabellen aufgeteilt dargestellt werden (und es müssen somit auch 3 getrennte ITM-Matrizen im geforderten Format abgegeben werden). Die Kapitelnummerierung bitte wie folgt ausweisen: Rahmensystem (Profilteile inkl. Beschichtung; Beschläge und Dichtungen) Verglasung (hier: Füllung, Glas, Abstandhalter und Dichtungen zwischen Gläsern) Rahmen + Verglasung = Gesamtsystem Die Zahlenwerte sind mit drei gültigen Stellen anzugeben, ggf. in exponentieller Darstellung (Bsp. 1,23E-5 = 0, ). Je Wirkungsindikator muss ein einheitliches Zahlenformat gewählt werden. Werden Module nicht deklariert so ist in der entsprechenden Spalte MND zu vermerken. Seite 17 von 22

18 Tabelle 13: Parameter zur Beschreibung der Wirkungsabschätzung Parameter GWP ODP AP EP POCP ADPE ADPF Einheit A1- A3 CO 2 äquiv CFC-11 äquiv SO 2 äquiv PO 4 3- äquiv C 2H 4 äquiv Sb äquiv MJ H u A4 A5 B1 B2 B5 B6 B7 C1 C2 C3 C4 D Legende GWP = Globales Erwärmungspotenzial; ODP = Abbau Potential der stratosphärischen Ozonschicht; AP = Versauerungspotenzial von Boden und Wasser; EP = Eutrophierungspotenzial; POCP = Bildungspotential für troposphärisches Ozon; ADPE = Potenzial für den abiotischen Abbau nicht fossiler Ressourcen; ADPF = Potenzial für den abiotischen Abbau fossiler Brennstoffe Tabelle 14: Parameter zur Beschreibung des Ressourceneinsatzes PERE PERM PERT PENRE PENRM PENRT SM RSF NRSF Einheit A1-A3 A4 A5 B1 B2 B5 B6 B7 C1 C2 C3 C4 D MJ H u MJ H u MJ H u MJ H u MJ H u MJ H u FW m 3 MJ H u MJ H u Legende PERE = Erneuerbare Primärenergie als Energieträger; PERM = Erneuerbare Primärenergie zur stofflichen Nutzung; PERT = Total erneuerbare Primärenergie; PENRE = Nicht-erneuerbare Primärenergie als Energieträger; PENRM = Nicht-erneuerbare Primärenergie zur stofflichen Nutzung; PENRT = Total nicht erneuerbare Primärenergie; SM = Einsatz von Sekundärstoffen; RSF = Erneuerbare Sekundärbrennstoffe; NRSF = Nicht erneuerbare Sekundärbrennstoffe; FW = Einsatz von Süßwasserressourcen Tabelle 15: Parameter Parameter HWD NHWD RWD Parameter zur Beschreibung von Abfallkategorien Einheit A1-A3 A4 A5 B1 B2 B5 B6 B7 C1 C2 C3 C4 D Legende HWD = Gefährlicher Abfall zur Deponie; NHWD = Entsorgter nicht gefährlicher Abfall; RWD = Entsorgter radioaktiver Abfall; Seite 18 von 22

19 Tabelle 16: Parameter CRU MFR MER EEE EET Parameter zur Beschreibung des Verwertungspotenzials in der Entsorgungsphase Einheit A1-A3 A4 A5 B1 B2 B5 B6 B7 C1 C2 C3 C4 D MJ MJ Legende CRU =Komponenten für die Wiederverwendung; MFR = Stoffe zum Recycling; MER = Stoffe für die Energierücewinnung; EEE = Exportierte Energie elektrisch; EET = Exportierte Energie thermisch 4.5 Interpretation der LCA-Ergebnisse Regelung zur Interpretation siehe PKR-A Teil Basisdokument. Die Interpretation muss das Gesamtsystem betreffen, sollte jedoch auch auf das Verhältnis Rahmen zu Verglasung eingehen. 5 Gefährliche Stoffe und Emissionen in Raumluft und Umwelt Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Aussagen mit Messdaten zu belegen sind (Vorlage der entsprechenden Nachweise). Bei zu deklarierenden Substanzen unter der Nachweisgrenze der Messung ist diese in der Deklaration anzugeben. Interpretierende Aussagen wie frei von oder sind völlig unbedenklich sind nicht zulässig. Werden Nachweise nicht erbracht ist dies in der EPD zu begründen. 5.1 Deklaration besonders besorgniserregender Stoffe Einsatzstoffe mit den in Tabelle 17 angeführten Gefahrstoffeigenschaften sind zu deklarieren: Tabelle 17: Deklaration von Einsatzstoffen mit Gefahrstoffeigenschaften Gefahrstoffeigenschaft gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP-Verordnung) Chemische Bezeichnung (CAS- Nummer) Krebserzeugend Kat. 1A oder 1B (H350, H350i): Erbgutverändernd Kat. 1A oder 1B (H340): Fortpflanzungsgefährdend Kat. 1A oder!b (H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df): PBT (persistent, bioakkumulierend und toxisch) (REACH, Anhang XIII): vpvb (stark persistent und stark bioakkumulierend) (REACH, Anhang XIII): Besonders besorgniserregende Stoffe auf Basis anderer Eigenschaften (SVHC): Sind die der Tabelle genannten Stoffe im Produkt nicht enthalten, so ist in die Spalte Chemische Bezeichnung (CAS Nummer) einzutragen: Keine derartigen Substanzen im Produkt enthalten. Anmerkung: Seite 19 von 22

20 Stoffe, die als besonders besorgniserregend eingestuft sind (SVHC) müssen in EPDs gemäß EN deklariert werden. Die REACH- Verordnung sieht ein Zulassungsverfahren für besonders besorgniserregende Stoffe vor. Der Status als besonders besorgniserregender Stoff wird offiziell bestätigt durch die ECHA, indem sie den Stoff in der Kandidatenliste auf ihrer Homepage veröffentlicht. Gefährdungskriterien, die zur Einstufung in besonders besorgniserregende Stoffe führen können sind: Einstufung als Stoff mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften Stoffe mit PBT-/vPvB-Eigenschaften Stoffe mit endokriner Wirkung oder ähnlich besorgniserregenden Eigenschaften Eine Ausnahme der Deklarationspflicht besteht für Stoffe und Zubereitungen, die während der Herstellung die nachstehenden Gefährlichkeitsmerkmale verlieren (z.b. durch Ausreagieren). Wenn ein Bestandteil die REACH-Grenzwerte nicht überschreitet, muss keine Deklaration in der EPD erfolgen. In den EPD soll folgender Satz bzw. Fußnote übernommen werden: Das Produkt XXX weist keine in der Tabelle angeführten Gefahrstoffeigenschaften auf und ist nicht eingestuft. Fußnote: Der Gehalt an XXXX unterschreitet die Grenzwerte für die Registrierung durch die Europäische Chemikalienagentur. 5.2 VOC- Emissionen Wenn keine Messungen erfolgen müssen, um das Produkt auf den Markt zu bringen, muss in der EPD bei diesem Kapitel folgender Satz vermerkt werden: Es gibt keine Vorschriften bezüglich VOC-Emissionen, um das Produkt auf den Markt zu bringen. Diese Angabe ist daher nicht Teil einer Kern-EPD gemäß EN Formaldehyd- Emissionen Wenn keine Messungen erfolgen müssen, um das Produkt auf den Markt zu bringen, muss in der EPD bei diesem Kapitel folgender Satz vermerkt werden: Es gibt keine Vorschriften bezüglich Formaldehyd-Emissionen, um das Produkt auf den Markt zu bringen. Diese Angabe ist daher nicht Teil einer Kern-EPD gemäß EN Zusätzlich kann in der EPD (wenn zutreffen) deklariert werden: MDF (und vergleichbare Holzwerkstoffe), welche in Fenstern eingesetzt werden, müssen der Formaldehydklasse E1 der Österreichischen Formaldehyd-Verordnung (BGBl Nr. 300/1990) entsprechen (ÖNORM EN 14221). Prüfergebnisse einer freiwilligen Untersuchung auf Formaldehyd-Emissionen des Produkts bzw. von Bestandteilen unter Angabe der Prüfnorm und Ausführungsbedingungen können ebenfalls deklariert werden. 5.4 Radioaktivität Wenn keine Messungen erfolgen müssen, um das Produkt auf den Markt zu bringen, muss in der EPD bei diesem Kapitel folgender Satz vermerkt werden: Es gibt keine Vorschriften bezüglich Messung von radioaktiver Strahlung, um das Produkt auf den Markt zu bringen. Diese Angabe ist daher nicht Teil einer Kern-EPD gemäß EN Biozide Werden in einem Produkt chemische Zubereitungen (z.b. Holzschutzmittel) verwendet, die biozide Wirkstoffe enthalten, so sollten diese nach Biozidverordnung (Verordnung (EU) No. 528/2012) verkehrsfähig sein. In der EPD sind die zu deklarierenden Wirkstoffe festzuhalten. Diese Bestimmung gilt z.b. dann, wenn die biozide Wirksamkeit gegen Schadorganismen (z.b. Bläuepilze) auf dem Gebinde bzw. in den technischen Informationsblättern der chemischen Zubereitung (Holzschutzmittel) ausgewiesen wird. Eine Prüfung des Auslaugverhaltens der bioziden Wirkstoffe kann, aber muss nicht deklariert werden. Wenn kein Biozide gemäß Biozid-Verordnung eingesetzt werden, muss in der EPD bei diesem Kapitel folgender Satz vermerkt werden: Es werden keine Biozide gemäß Biozid-Verordnung eingesetzt. Seite 20 von 22

21 6 Literaturhinweise 6.1 Literaturhinweise in der EPD Hier sind die relevanten Normen und Quellen für die Erstellung der EPD bzw. für die Produktdefinition aufzulisten. Der Vollnachweis ist in folgender Form zu erbringen: Autor, V. und Autor, V. (Jahr). Artikeltitel. Untertitel. Ort: Verlag. Autor, V. (Jahr). Artikeltitel. In: Nachname, V. und Nachname, V. (Hrsg.): Name der Zeitschrift. Bd. 2 oder JahrgangsNr., Organisation (Jahr): Voller Name der Vorschrift oder Regel. Herausgabedatum. Ort: Gesetzgebendes Organ. Zugrunde liegende Normenwerke: ISO ÖNORM EN ISO Umweltkennzeichnung und -deklarationen Typ III Umweltdeklarationen Grundsätze und Verfahren ISO ÖNORM EN ISO Umweltmanagement Ökobilanz Grundsätze und Rahmenbedingungen ISO ÖNORM EN ISO Umweltmanagement Ökobilanz Anforderungen und Anleitungen EN ÖNORM EN Nachhaltigkeit von Bauwerken Umweltdeklarationen für Produkte Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte. Ausgabe: Allgemeine Ökobilanzregeln Allgemeine Regeln für Ökobilanzen und Anforderungen an den Hintergrundbericht (Projektbericht). Bau-EPD GmbH, in geltender Fassung Oben genannte Normen sind zu zitieren Weitere Literatur ÖNORM EN : : Holzkanteln und Halbfertigprofile für nicht tragende Anwendungen - Teil 1: Anforderungen ÖNORM EN 14220: : Holz und Holzwerkstoffe in Außenfenstern, Außentüren und Außentürzargen - Anforderungen und Spezifikationen ÖNORM EN 14221: : Holz und Holzwerkstoffe in Innenfenstern, Innentüren und Innentürzargen - Anforderungen und Spezifikationen Seite 21 von 22

22 7 Verzeichnisse und Glossar 7.1 Abbildungsverzeichnis Keine Abbildungen. 7.2 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Technische Daten des deklarierten Bauproduktes gemäß ÖNORM EN Tabelle 2: Technische Daten des deklarierten Bauproduktes gemäß ÖNORM EN Tabelle 3: Grundstoffe... 8 Tabelle 4: Funktionale Einheit Tabelle 5: Deklarierte Lebenszyklusphasen Tabelle 6: Energie- und Wasserbedarf für die Herstellung pro deklarierter Einheit produziertes Produkt Tabelle 7: Beschreibung des Szenarios für Transport zur Baustelle (A4) (gem. Tabelle 7 der ÖNORM EN 15804) Tabelle 8: Beschreibung des Szenarios für Einbau in das Gebäude (A5) (gem. Tabelle 8 der ÖNORM EN 15804) Tabelle 9: Beschreibung des Szenarios für Instandhaltung (B2 und B3) (gem. Tabelle 9 der ÖNORM EN 15804) Tabelle 10: Beschreibung des Szenarios für B6 und B7 Nutzung von Energie und Wasser (gem. Tabelle 11 der ÖNORM EN 15804) Tabelle 11: Beschreibung des Szenarios für Entsorgung des Produkts (C1 bis C4) (gem. Tabelle 12 der ÖNORM EN 15804) Tabelle 12: Beschreibung des Szenarios für Wiederverwendungs- Rücewinnungs- und Recyclingpotenzial (D) Tabelle 13: Parameter zur Beschreibung der Wirkungsabschätzung Tabelle 14: Parameter zur Beschreibung des Ressourceneinsatzes Tabelle 15: Parameter zur Beschreibung von Abfallkategorien Tabelle 16: Parameter zur Beschreibung des Verwertungspotenzials in der Entsorgungsphase Tabelle 17: Deklaration von Einsatzstoffen mit Gefahrstoffeigenschaften Abkürzungen Abkürzungen gemäß ÖNORM EN EPD PCR LCA LCI LCIA RSL ESL EPBD GWP ODP AP EP POCP ADP Umweltproduktdeklaration (en: environmental product declaration) Produktkategorieregeln, (en: product category rules) Ökobilanz, (en: life cycle assessment) Sachbilanz, (en: life cycle inventory analysis) Wirkungsabschätzung, (en: life cycle impact assessment) Referenz-Nutzungsdauer, (en: reference service life) Voraussichtliche Nutzungsdauer, (en: estimated service life) Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden, (en: Energy Performance of Buildings Directive) Treibhauspotenzial (en: global warming potential) Abbaupotenzial der stratosphärischen Ozonschicht (en: depletion potential of the stratospheric ozone layer) Versauerungspotenzial von Boden und Wasser (en: acidification potential of soil and water) Eutrophierungspotenzial (en: eutrophication potential) Potenzial für die Bildung von troposphärischem Ozon (en: formation potential of tropospheric ozone) Potenzial für die Verknappung von abiotischen Ressourcen (en: abiotic depletion potential)" Abkürzungen gemäß vorliegender PKR CE-Kennzeichnung franz. Communauté Européenne = Europäische Gemeinschaft oder Conformité Européenne, soviel wie Übereinstimmung mit EU-Richtlinien Seite 22 von 22

ANHANG LCA-Ergebnisse der Kaschierungen Nachfolgend sind die Umweltwirkungen und Sachbilanzindikatoren der ROCKWOOL-Kaschierungen ausgewiesen. Diese dienen als Grundlage für die Berechnung von Umweltprofilen

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