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1 Plenumssitzung der Lernortkooperation (LOK) für die Kaufleute der Bürokommunikation (KfB) und die Personaldienstleistungskaufleute (PD) am 7. Oktober 2008 in der Handelsschule Bergedorf (H 17) Zeit: Ort: Aula Wentorfer Str. 13 Teilnehmer: Ausbilder(innen) KfB und PD Lehrer(innen) KfB und PD Leitung: Herr Engel Protokoll: Dieter Blaul Tagesordnung: 1. Ergebnisse der Schülerabfrage zur Ausbildungsplatzfindung 2. Informationen zum neuen dualen Bildungsgang Berufsfachschule vollqualifizierend + Bürokommunikation 3. Informationen zur Umsetzung der neuen Richtlinie für den Umgang mit Schulpflichtverletzungen vom Februar Sonstiges Herr Meincke (Schulleiter H 17) begrüßt die anwesenden Vertreter(innen) der ausbildenden Berufe sowie die Lehrer und Lehrerinnen der H 17 und stellt das Podium der Sitzung vor. Er weist darauf hin, dass das heutige, vierte Treffen zum ersten Mal auch die Belange der Kaufleute für Personaldienstleistungen einschließt und dankt einerseits den Teilnehmer(innen) für ihr zahlreiches Erscheinen und andererseits dem Schulbüro für die Bearbeitung der mehr als 800 Einladungen, die an die ausbildenden Betriebe verschickt wurden. Herr Engel (Helm AG) leitet die Sitzung und begrüßt seinerseits die Teilnehmer. Er weist darauf hin, dass der heutige LOK-Termin dem Austausch von Informationen allgemeiner Natur dienen soll und Einzelgespräche für die nächste LOK im Frühjahr 2009 vorgesehen sind. TOP 1: Frau Jöns (H 17) stellt das Ergebnis einer Umfrage der Schule vor, durch die mehr Transparenz über Motive und Entscheidungswege für die Berufswahl KfB geschaffen werden sollte (Umfrageergebnisse unter: - Service/Downloads). Obwohl die Statistik wegen der Freiwilligkeit und Anonymität der Teilnahme nicht immer voll stimmig erscheint, wird doch das Gewicht des Internet als wichtigstes Kommunikationsmedium bei der Findung von Ausbildungsberuf und platz deutlich. Herr Engel sieht in der genaueren Analyse dieser Rolle des Internet einen nächsten Arbeitsschwerpunkt des Arbeitskreises.

2 2 Frau Jöns und Herr Engel weisen noch einmal darauf hin, dass der Arbeitskreis Kaufmann/-frau für Bürokommunikation sich frei, offen und ungezwungen trifft, um Öffentlichkeit und Transparenz des Berufs zu verbessern; in diesem Sinn freut er sich auch über stärkere Mitarbeit und viele Teilnehmer. TOP 2: Frau Lohse (H 17) stellt den neuen Querschnittsbildungsgang Berufsfachschule kaufmännische Assistenz mit Schwerpunkt Betriebswirtschaftslehre (an der H 17 kurz: BFSvq) vor, durch den Vorteile für die Schüler (Zeitökonomie) beim Erwerb der Fachhochschulreife und des Handelskammerabschlusses KfB mit Vorteilen für die Ausbildungsbetriebe verknüpft werden sollen (Einzelheiten unter - Service/Downloads). Zugelassen sind nach Beratung Schüler und Schülerinnen mit mittlerer Reife und einem Notendurchschnitt von 3,5 über alle Fächer ohne Sport. Sie erwerben die Fachhochschulreife nach 2 Jahren Berufsfachschule, insgesamt 8 Wochen Betriebspraktikum und dem Bestehen des schriftlichen Teils der HK-Prüfung für KfB. Anschließend können sie nach weiteren 1,5 Jahren in einem Ausbildungsbetrieb, ohne Besuch der Berufsschule und mit dem Bestehen des praktischen Teils der Handelskammerprüfung das IHK-Prüfungszeugnis Kaufleute für Bürokommunikation erwerben. Als Diskussionspunkte ergaben sich: - Gegenwärtig hat die Handelsschule Bergedorf eine BFSvq -Klasse mit 29 Schülern; sie hält aber in naher Zukunft auch zwei Klassen für möglich. - Während der zweijährigen Schulzeit besteht der Lernbereich I aus Lernfeld-Unterricht mit den KfB-Inhalten, während der Lernbereich II den übrigen für den Erwerb der Fachhochschulreife notwendigen Stoff umfasst. - Die Praktika müssen während der Schulferien gemacht werden. - Im Prinzip sollen die Schüler und Schülerinnen sich selbst um die Praktika bewerben. Die Schule wird zwar jederzeit vermitteln und bittet die Betriebe, ihr Interesse zu bekunden. Eine Plattform oder dergleichen gibt es aber im Moment noch nicht. - Obwohl noch nicht jede Einzelregelung geklärt ist, unterliegt das Ausbildungsverhältnis während der 1,5 Jahre voll dem Berufsbildungsgesetz. - Der Zeitraum für das Berufsausbildungsverhältnis ist auf den 1. Juni bis zum 30. Dezember des Folgejahres festgelegt worden. Der Übergang vom Schulende zur betrieblichen Ausbildung ist also nahtlos. - Ohne einen betrieblichen Ausbildungsvertrag ist die Teilnahme an der IHK-Prüfung nicht möglich. Schüler oder Schülerinnen, die nach dem Besuch der Berufsfachschule vq in kein Berufsausbildungsverhältnis eintreten, haben aber im Vergleich zur bisherigen Regelung nichts verloren: sie haben die Fachhochschulreife und darüber hinaus Erfahrungen in betrieblicher Praxis.

3 3 - Trotz aller möglichen Vorteile bewirbt die Helm AG mit Herrn Engel aber weiterhin das traditionelle Duale System. Sie kritisiert demgegenüber den Reformschritt als langsame Untergrabung eben dieses Systems. Frau Lohse steht für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. TOP 3: a.) b.) Die er Schulbehörde hat erneut verbindliche Richtlinien zum Problem: Abwesenheit von der Schule, genannt Absentismus, aufgestellt (Anlage I a). Frau Jöns stellt die Richtlinien vor. Mit der Maßnahme soll der politische Wille zum Ausdruck gebracht werden, das Problem anzugehen und die Schul-Abbrecherquote zu reduzieren. Hierzu wurde im Rahmen eines Modellversuchs an einigen Schulen eine Absentismus-Beauftragte eingestellt, die u. a. hilft, eine Statistik über Fehlzeiten und unentschuldigte Verspätungen zu führen und Kontakte zu den Betrieben herzustellen. Betont wird jedoch speziell für die Berufsschule, dass nicht Singularität, sondern Häufigkeit und Dauer der Abwesenheit zum Kritikpunkt gemacht werden soll. Hingewiesen wird noch einmal darauf, dass in der Regel die Klassenleitung nach 3 Verspätungen bzw. unentschuldigten Fehlzeiten eine Ermahnung ausspricht und nach 5 Fällen sich mit dem Ausbildungsbetrieb in Verbindung setzt. Fehlzeiten werden darüberhinaus immer im Schulzeugnis erfasst. Frau Lohse erläutert das Vorgehen an der Handelsschule Bergedorf im Einzelnen und weist insbesondere auf folgende Regelungen hin (Anlage I b): Ist eine Abwesenheit vorher bekannt, muss die Schule vor dem Unterricht durch die Ausbildungsbetriebe bzw. den Auszubildenden informiert werden und diese Fehlzeit genehmigen bzw. entschuldigen. Attestpflicht über Abwesenheiten besteht u.a. bei Klassenarbeiten und Präsentationen. Andernfalls wird die Note ungenügend erteilt. Vorzeitiges Verlassen des Unterrichts muss vorher durch den Fachkollegen genehmigt werden. Später muss der Ausbildungsbetrieb die Kenntnisnahme der Fehlzeit schriftlich bestätigen, worauf der Klassenlehrer dann diese entschuldigen kann. TOP 4: Herr Kirschner (H 17) stellt das Schüler-Lehrer-Projekt Schoolwater vor, das seit zwei Jahren Schüler und Lehrer mit gereinigtem, frischem Trinkwasser statt mit den oft teureren, künstlichen Säften versorgt. Da aber der alte Sponsor-Vertrag ausgelaufen ist, suchen die Projektmitglieder für die

4 4 Anlage einen neuen Sponsor, dessen Sponsorship (Logo etc.) auf den Wasserflaschen sichtbar sein wird. Um Spendenbereitschaft wird also gebeten. Frau Jöns stellt die von der Handelskammer veröffentlichten Ergebnisse der KfB-Abschlussprüfungen Winter 2007/2008 und Sommer 2008 vor (vgl. Anlage II). Sie weist darauf hin, dass das scheinbar hohe nicht bestanden - Ergebnis relativiert wird durch oft bessere Ergebnisse in anderen Fächern bzw. die Möglichkeiten einer Wiederholung. Ein endgültiges nicht bestanden ist sehr selten. Im Übrigen erklärt sich das bessere Ergebnis der Winter-Prüfung aus dem hohen Anteil der Abkürzer. Frau Jöns weist außerdem auf das zusätzliche Schulzeugnis hin, das differenzierter, zeitübergreifender und daher oft aussagekräftiger ist. Herr Meincke erklärt auf Nachfrage aus dem Publikum, dass die durchschnittliche Klassenstärke derzeit bei 28 Schüler(innen) liegt, die reale Klassenstärke also auch höher bzw. niedriger sein kann. Ebenfalls auf Nachfrage erklären Frau Kniggendorf und Herr Rühl (H 17) übereinstimmend, dass sachlich alles für den Einsatz von OpenOffice auch im Schulalltag spricht, dass aber die derzeitige Verbreitung von Microsoft-Produkten in den Ausbildungsbetrieben dem momentan entgegensteht. Um 16:45 Uhr schließt Herr Engel die Sitzung. Unterschrift des Vorsitzenden Unterschrift des Protokollführers gez. Engel gez. Blaul, den 19. November 2008 Anlagen: Ia Schulversäumnisse Regeln bei Verspätungen Ib Fehlzeiten Regeln bei sonstigen Fehlzeiten II Ergebnisse Abschlussprüfungen Winter 07/08 und Sommer 2008

5 Schulversäumnisse Regeln zum Verhalten bei Verspätungen Schüler, welche sich morgens oder nach den Pausen verspäten, begeben sich nur dann direkt in den Unterricht, wenn sie über eine Bescheinigung vom Arzt, vom Amt, vom HVV etc. verfügen. Verspätete Schüler ohne schriftliche Bescheinigung melden sich grundsätzlich zuerst im Schulbüro. Sie werden dort registriert und erhalten einen Kontrollzettel für den Fachlehrer und die Klassenleitung. Die Klassenleitung überprüft alle Verspätungen und entscheidet, ob sie entschuldigt werden können. Sind 5 unentschuldigte Verspätungen aufgelaufen, so erfolgt eine Mitteilung an den Ausbildungsbetrieb. Alle unentschuldigten Verspätungen werden im Zeugnis aufgeführt. Wiederholte unentschuldigte Verspätungen führen wie andere unentschuldigte Fehlzeiten zu Disziplinarmaßnahmen nach 49 isches Schulgesetz

6 6 Fehlzeiten Verpflichtung aller Schülerinnen und Schüler sich morgens im Schulbüro abzumelden Information der Klassenleitung über das Schulbüro Bei Fehlen ohne Abmeldung nimmt die Klassenleitung unverzüglich Kontakt zum Betrieb bzw. den Eltern auf Nach Fehltagen ist unverzüglich eine vom Betrieb gegengezeichnete Entschuldigung vorzulegen Bei länger andauernden Fehlzeiten ist innerhalb einer Woche ein Attest bei der Schule einzureichen Für versäumte Klassenarbeiten besteht grundsätzlich Attestpflicht Für absehbare Fehlzeiten ist im Vorwege die Unterrichtsbefreiung von der Klassenleitung einzuholen

7 Abschlussprüfungen KfB im Winter 07/08 7 Betriebslehre (Winter 07/08) Durchschnittsnote 3,4 3,2 Nicht bestanden 15,9 % 6,8 % Wirtschafts- und Soziallehre (Winter 07/08) Durchschnittsnote 2,7 2,5 Nicht bestanden 4,0 % 3,4 % Durchschnittsnoten in (Winter 07/08) für Bürowirtschaft: 2,9 nicht bestanden: 1,0 % für Informationsverarbeitung: 2,5 nicht bestanden: 2,9 % XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Abschlussprüfungen KfB im Sommer 2008 Betriebslehre (Sommer 08) Durchschnittsnote 3,4 3,2 Nicht bestanden 18,6 % 9,6 % Wirtschafts- und Soziallehre (Sommer 08) Durchschnittsnote 3,6 3,4 Nicht bestanden 16,7% 8,2 % Durchschnittsnoten in (Sommer 08) für Bürowirtschaft: 2,5 (nicht bestanden: 3,3 %) für Informationsverarbeitung: 3,1 (nicht bestanden: 8,4 %)

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