Jugendparlament der. Liebe Wählerinnen und Wähler des Jugendparlamentes!

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1 Eifel aktuell Jahrgang 39 (113) Samstag, den 21. April 2012 Ausgabe 16/2012 Bürgerzeitung für den VERBANDSGEMEINDE Bereich der ARZFELD Jugendparlament der Verbandsgemeinde Arzfeld Liebe Wählerinnen und Wähler des Jugendparlamentes! Der Verbandsgemeinderat Arzfeld hat in seiner letzten Sitzung die Einrichtung eines Jugendparlamentes beschlossen. Es soll die Interessen junger Menschen gegenüber Politik und Verwaltung in unserer Verbandsgemeinde vertreten. Es nimmt eine Beratungsfunktion wahr und soll vor Entscheidungen, die Jugendliche betreffen, angehört werden. Das Jugendparlament will das Interesse Jugendlicher an kommunaler Arbeit wecken und Entscheidungsstrukturen verständlich machen. Daneben soll sich das Jugendparlament aktiv an Projekten, Initiativen oder Präventionstagen beteiligen. Die Wahl des Jugendparlamentes ist für Sonntag, 20. Mai 2012 vorgesehen. Hierzu werden alle Jugendlichen zwischen 14 und 27 mit separater Post zur Stimmabgabe aufgefordert. Daher meine Bitte an alle Interessierten: Jeder, der sich im Jugendparlament engagieren und mitmachen will, kann seine Bewerbung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 22 oder 23, abgeben. Wählbar sind alle, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Verbandsgemeinde Arzfeld haben und am Wahltag das 14. aber noch nicht das 26. Lebensjahr vollendet haben. Die Bewerber müssen ihre Kandidatur schriftlich mit Unterschrift unter Angabe von Name, Vorname, Alter, Wohnort und Status (Schule/Lehre/Beruf) erklären. Minderjährige bedürfen hierzu des Einverständnisses ihrer Erziehungsberechtigten. Alle, die mitmachen wollen, sollen sich bis zum 1. Mai Uhr melden. Bewerbungen werden auch auf der Westeifelschau in der Zeit vom 28. April bis 1. Mai am Stand des Jugendparlamentes entgegengenommen. Ich würde mich freuen, wenn viele Jugendliche sich im Jugendparlament engagieren würden! Arzfeld, 13. April 2012 Andreas Kruppert, Bürgermeister I n t e r n e t

2 Arzfeld Ausgabe 16/2012

3 Arzfeld Ausgabe 16/2012

4 Arzfeld Ausgabe 16/2012 Frühlingskonzert der MVG Plütscheid - Lambertsberg am Samstag, um Uhr im DGH Plütscheid & am Samstag, um Uhr im DGH Feuerscheid Wir freuen uns auf euer Kommen! Blutspende in Waxweiler Freitag, 20. April bis Uhr Bürgerhaus Luxemburger Str. 31 Machen Sie mit! Termine und Infos: Telefon (gebührenfrei) 0800 / Deutsches Rotes Kreuz

5 Arzfeld Ausgabe 16/2012 Verbandsgemeindewerke Arzfeld während der Dienstzeiten Telefon 06550/974-0 Fax 06550/ außerhalb der Dienstzeiten für Abwasseranlagen Telefon 0170/ KNE-Kommunale Netze Eifel AöR Betriebsführer für die Wasserversorgung Eifelkreis Bitburg-Prüm Telefon 06551/ Ärztlicher Bereitschaftsdienst Der Ärztliche Bereitschaftsdienst am kommenden Wochenende für den Bereich Prüm einschl. Arztbezirke Arzfeld, Bleialf, Daleiden, Pronsfeld, Schönecken und Waxweiler wird durchgeführt von Samstagmorgen, 8:00 Uhr, bis Montagmorgen, 8:00 Uhr, und Bereitschaftsdienst am kommenden Mittwoch, von Uhr, bis Donnerstagmorgen, 8.00 Uhr einheitliche Rufnummer: 01805/ Bei bedrohlichen Erkrankungen oder Unfällen rufen Sie bitte die Notrufnummer des Rettungsdienstes: 112. Für den Bereich der Arztbezirke Neuerburg, Bettingen, Körperich und Mettendorf einheitliche Rufnummer: 01805/ Zahnärztlicher Dienst Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Eifelkreis Bitburg-Prüm: 01805/ (12 ct/min. aus dem deutschen Festnetz) Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unter nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notdienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich. Apothekenbereitschaftsdienst Die dienstbereiten Apotheken erfragen Sie unter folgenden Nummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 EUR/Min.) Mobilfunknetz: PLZ (max. 0,42 EUR/Min.) Unter PLZ bitte die Postleitzahl ihres Wohnortes wählen. Ebenfalls ist der Apothekenbereitschaftsdienst auf der Internetseite der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz unter abrufbar. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr. Apotheken-Notdienst haben von 8:30 Uhr bis 8:30 Uhr folgende Apotheken: Samstag, 21. April 2012 Einhorn-Apotheke Hauptstr. 22, Waxweiler, Tel.: 06554/93040 Elisabeth-Apotheke Prümzurlayer Str. 13, Irrel, Tel.: 06525/92770 Sonntag, 22. April 2012 Löwen-Apotheke Hauptstr. 4, Pronsfeld, Tel.: 06556/806 Liebfrauen-Apotheke Brodenheckstr. 9a, Bitburg, Tel.: 06561/8577 Kranken- und Rettungswagen Der Kranken- und Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes (Rettungswache Arzfeld) ist unter der Rufnummer 112 (vorwahlfrei) zu erreichen. Wochenenddienst der Tierärzte Samstag/Sonntag, 21./22. April 2012 Tierarzt Hessing, Lützkampen... Tel / Tierarzt Przontka, Waxweiler... Tel /1585 Notruf/Feuerwehr Feuerwehr Polizei Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Telefonnummer: 06550/974-0 Telefaxnummer: 06550/ info@vg-arzfeld.de Internet: montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr montags bis mittwochs 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr donnerstags 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Unabhängig von diesen Öffnungszeiten besteht natürlich auch die Möglichkeit mit den betroffenen Mitarbeitern fernmündlich Terminabsprachen zu treffen. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung. -Adresse für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld mitteilungsblatt@vg-arzfeld.de Faxnummer für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld: 06550/ Redaktionsschluss für die kommende Woche ist freitags um 09:00 Uhr! Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Arzfeld, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: oder -240, Fax: Redaktion: Tel.: , Fax: Internet und info@wittich-foehren.de Postanschrift: Postfach 11 54, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Verantwortlich: Amtliche Bekanntmachungen: Die Verbandsgemeindeverwaltung übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise: wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.

6 Arzfeld Ausgabe 16/2012 Redaktionsschlussvorverlegung Auf Grund des Maifeiertages (1. Mai 2012) sind die redaktionellen Textbeiträge für das Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Arzfeld für die Woche 18/2012 vom 5. Mai 2012 bereits am Donnerstag, 26. April 2012, 12:00 Uhr, der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld über das CMS-System zu übermitteln oder aber an mitteilungsblatt@vg-arzfeld.de zu senden. Es wird um Beachtung gebeten. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! In der Zeit vom 21. April April 2012 feiern folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger der Verbandsgemeinde Arzfeld ihre Geburtstage. Die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde gratulieren den Jubilarinnen und Jubilaren herzlich und wünschen ihnen alles Gute, persönliches Wohlergehen und Gottes Segen! Maria Bormann, Auf dem Knupp 2, Dasburg, 85 Jahre geb. am 21. April 1927 Susanna Keilen, Trierer Straße 12-14, Waxweiler, 96 Jahre geb. am 22. April 1916 Peter Eul, Eschfelder Straße 1, Üttfeld, 80 Jahre geb. am 23. April 1932 Frieda Enkelmann, Trierer Straße 12-14, Waxweiler, 91 Jahre geb. am 27. April 1921 Magdalena Kockelmann, Zum Hallert 3a, Kesfeld, 85 Jahre geb. am 27. April 1927 Passwesen Europäische Vorgaben: Kindereinträge im Reisepass werden im Sommer ungültig Aufgrund europäischer Vorgaben wird allen Eltern, die noch über einen Reisepass mit Kindereinträgen verfügen, empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen im Sommer rechtzeitig vor dem 26. Juni 2012 neue Reisedokumente für ihre Kinder zu beantragen. Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den so genannten Schengen-Raum. Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Reisedokument dagegen uneingeschränkt gültig. Die Änderung ergibt sich aus einer Anpassung der EU-Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen. Das soll Missbrauch vorbeugen und Kinder schützen. Das Prinzip eine Person - ein Pass wird aus Sicherheitsgründen auch von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen und ist gemäß EU-Passverordnung bis zum 26. Juni 2012 EU-weit umzusetzen. Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist aus den vorgenannten Sicherheitsgründen bereits seit dem 1. November 2007 nicht mehr zulässig. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden. Weitere Auskünfte erteilt das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Arzfeld, Tel Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in der Verbandsgemeinde Arzfeld vom 11. April 2012 Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Arzfeld hat aufgrund des 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch mehrfach geändert durch 142 Abs. 3 des Gesetzes vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319) und der 1, 2, 3 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Februar 2011 (GVBl. S. 25) folgende Satzung beschlossen: 1 Abgabenerhebung Die Verbandsgemeinde Arzfeld erhebt eine Tourimusförderabgabe für Übernachtungen (nachfolgend Abgabe genannt) als indirekte örtliche Aufwandssteuer nach Maßgabe dieser Satzung. 2 Abgabengegenstand Gegenstand der Abgabe ist der Aufwand des Übernachtungsgastes für entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Hotels, Pensionen, Privatzimmer, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels, Campingplätze oder ähnliche Einrichtungen), in denen Übernachtungen gegen Entgelt zu vorübergehenden Zwecken angeboten werden. 3 Abgabenmaßstab Bemessungsgrundlage ist die Übernachtung je volljährigen Übernachtungsgast. 4 Abgabensatz (1) Die Abgabe beträgt 1,00 je Nacht und Übernachtungsgast. (2) Sollte ein Übernachtungsgast mehr als 7 zusammenhängende Übernachtungen im selben Beherbergungsbetrieb verbringen, sind die weiteren Übernachtungen nicht abgabepflichtig. (3) Betreuer von übernachtenden Jugendgruppen unterliegen nicht der Abgabepflicht. 5 Abgabenschuldner Abgabenpflichtig ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebes, der dem Übernachtungsgast die entgeltliche Übernachtung gewährt. 6 Entstehung Die Abgabe entsteht mit der Verwirklichung des Abgabegegenstandes. 7 Festsetzung und Fälligkeit Der Betreiber eines Beherbergungsbetriebes ist verpflichtet, bis zum 10. Tage nach Ablauf eines Kalendervierteljahres der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld eine Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen. Die errechnete Abgabe wird durch einen Abgabenbescheid für das Kalendervierteljahr festgesetzt. Sie wird einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides an den Abgabenschuldner fällig und ist von diesem an die Verbandsgemeindekasse Arzfeld zu entrichten. 8 Prüfungsvorschriften Zur Prüfung der Angaben in der Abgabenerklärung sind der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld auf Anforderung sämtliche bzw. ausgewählte Nachweise (z. B. Rechnungen, Quittungsbelege) über die Beherbergungsleistungen für den jeweiligen Abgabenerhebungszeitraum im Original vorzulegen. Die vorgenannten Nachweise können nach vorheriger Zustimmung der Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld auch auf elektronischem Wege oder auf Datenträger übermittelt werden. 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft Arzfeld, den 11. April 2012 Andreas Kruppert, Bürgermeister Hinweis gem. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

7 Arzfeld Ausgabe 16/2012 Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Rechtsverordnung nach 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages in der Ortsgemeinde Arzfeld am 29. April 2012 Aufgrund des 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LadöffnG) vom 21. November 2006 (GVBl. S. 351) wird für die Ortsgemeinde Arzfeld folgende Rechtsverordnung erlassen: 1 Die Verkaufsstellen in der Ortsgemeinde Arzfeld dürfen am Sonntag, 29. April 2012, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. 2 (1) Die Vorschriften des 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl Teil I, S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung sind zu beachten. (2) Jugendliche, werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden. 3 Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Tag, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer der am 29. April 2012 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die Beschäftigung an diesem Sonntag gewährte Freistellung zu führen. 4 Zuwiderhandlungen gegen die 1, 2 Abs. 1 und 3 dieser Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach 15 LadöffnG geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche können als Ordnungswidrigkeit nach 58 Abs. 1 Ziffer 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl Teil I, S. 965) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden. Die Beschäftigung werdender und stillender Mütter kann nach 21 Abs. 1 Ziffer 3 des Mutterschutzgesetzes vom 20. Juni 2002 (BGBl Teil I, S. 2318) in der zurzeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach 22 Abs. 1 des Arbeitzeitgesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl Teil I, S. 1170) in der zurzeit geltenden Fassung geahndet werden. 5 Diese Rechtsordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft Arzfeld, 13. April 2012 Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld Örtliche Ordnungsbehörde Andreas Kruppert, Bürgermeister Öffnungszeiten: Büro in Arzfeld Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr Samstag von 10:00 bis 13:00 Uhr Für Mitteilungen nach Geschäftsschluss ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet. Büro Waxweiler im Haus des Gastes Telefon 06554/811 - Fax 06554/823 gemeinde.waxweiler@t-online.de Internet: com Montag, Dienstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr Internet Waxweiler: Freier Zugang zu den o. g. Öffnungszeiten Römermuseum - WALESWILERE: sh. o. g. Öffnungszeiten Devonium Waxweiler (Eingang über Haus des Gastes) devonium@waxweiler.com Internet: Montag, Dienstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr Eintritt Erwachsene: 2,50 EUR (inkl. einer Lupe) Kinder: 2,00 EUR (inkl. einer Lupe) Gruppenangebote, Ermäßigung auf Anfrage Führungen sind nach Voranmeldung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Postagentur und Tourist Info Daleiden Die Tourist Info in der Postagentur Daleiden während der Öffnungszeiten der Postagentur zu erreichen und geöffnet. Hier können Sie die neusten Prospekte, Touristinformationen und auch Bücher heimischer Autoren sowie die neuesten Wanderkarten erwerben. Tel /929508, Fax 06550/929509, T-Info@Daleiden.de Zusätzlich erfolgt die Prospektauslage in der Isleker Stuff. Öffnungszeiten der Postagentur und Tourist-Info täglich von 9:30 Uhr bis 10:30 Uhr und Mo, Di, Do, Fr. von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr Ein Auszug aus dem Veranstaltungskalender aktiv 2012 Weitere Informationen auch im Internet unter info und oder Veranstaltungen Museum in der wartehalle in Lützkampen, OT Welchenhausen Kunstausstellung: Hubertus GOJOWCZYK Kunst im Bücherkreis (Typo-Graphien / Lesemappen / Buch-Objekte); Dauer der Ausstellung bis 1. Juni 2012; freier Eintritt; ständig geöffnet. Informationen unter Haus der Landschaft und Geschichte in Lützkampen, Ortsteil Stupbach Dauer-Präsentationen zur Regional-Geschichte sowie aktuelle Tourismus-Informationen aus der Dreiländereck-Gegend Barock-Engel / Schiefer-Kunst / Islek- Dörfer (Tuschzeichnungen von Paul Margraff); das HLG ist ständig geöffnet, Eintritt ist frei. Weitere Infos unter: Waldpark Eifel in Irrhausen Hochseil-Abenteuer-Welt, Wander- und Nordic-Walking Strecken, Erlebnisführungen, GPS-Schnitzeljagd, Angeln, verschiedene Spielplätze, mobiler Fahrradverleih, Fußball-, Zelt- und Grillplatz, Mietmobilheime, Bogenschießen, Informationen unter Tel oder Mi., Mittwochswanderung des Eifelverein OG Waxweiler e. V. 14:00 Uhr Treffpunkt: Wartehalle am Kanal, kleine Wanderung in der Umgebung von Waxweiler mit Einkehr. Wanderführer: Thekla Fandel und Fred Leibrich

8 Arzfeld Ausgabe 16/2012 Sa., Jahreskonzert des MV Eschfeld 20:00 Uhr Saal Gasthaus Leufgen So., Wanderung des Eifelvereins OG Daleiden- Dasburg e. V. 14:00 Uhr Treffpunkt: Marktplatz Daleiden, Rundwanderung ca. 8 km anschließend Marktbesuch, Wanderführer: Inge Kammers und Alfred Candels, Telefon :00 Uhr Frühlingswanderung des Eifelvereins OG Waxweiler e. V. Treffpunkt: Parkplatz am Bürgerhaus, kleine Tageswanderung von der Grenzbrücke in Dasburg durch das Ourtal - mal friedliches Mühlengeklapper, mal Schmuggler- und Zöllner-Wildwest, Wanderstrecke ca. 17 km, Rucksackverpflegung empfohlen, Fahrt mit privatem PKW, Mitfahrerbeitrag: 2,50, Wanderführer: Franz Dimmer, Tel :30 Uhr Wanderung des Eifelvereins OG Arzfeld e. V. Treffpunkt: Dorfplatz Arzfeld, Halbtageswanderung um die Maulusmühle in Luxemburg, Wanderführer: Erwin Röder, Informationen unter Tel Sa., , bis Die., Westeifelschau in Arzfeld Veranstalter: Gewerbeverein Arzfeld & Umgebung, So., Der Biber nagt wieder 10:00 Uhr Treffpunkt: Campingplatz Irsental Irrhausen, Kostenlos geführte Wanderung durch das Naturschutzgebiet Irsental. Vielleicht sehen wir unterwegs den Biber. Wanderung durch das Tal der 1000 Schmetterlinge und je nach Jahreszeit Sichtung einiger wilder Orchideen. IHK zertifizierte Gästeführer Eifel: Dorita Molter-Frensch, Monika Gasper, Wolfgang Weiland Mo., Aufstellen des Maibaums in Arzfeld 18:00 Uhr Dorfplatz Arzfeld, Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Arzfeld Mi., Mittwochswanderung des Eifelverein OG Waxweiler e. V. 14:00 Uhr Treffpunkt: Wartehalle am Kanal, kleine Wanderung in der Umgebung von Waxweiler mit Einkehr. Wanderführer: Thekla Fandel und Fred Leibrich ISLEK - WANDERWOCHE vom 7. bis 10. Mai 2012: Mo., Wanderung mit dem Eifelverein OG Daleiden-Dasburg e. V. 10:00 Uhr Treffpunkt: Marktplatz Dasburg, Wanderung auf der NatOur Route 2 Mühlen und Lohwälder, ca. 6 km, Rucksackverpflegung, Wanderführer: Dieter Thommes, Tel Mi., Wanderung mit dem Eifelverein OG Arzfeld e. V. 10:00 Uhr Treffpunkt: Dorfplatz Arzfeld, Ganztageswanderung auf den Spuren der Klöppelmänner, ca. 14 km, Wanderführer: Alfons Willmes, Tel Do., Wanderung mit dem Eifelverein OG Waxweiler e. V. 10:00 Uhr Treffpunkt: Bürgerhaus Waxweiler, Zwei-Tälerwanderung: Waxweiler, Dinertsteig, Mauel, Lambertsberg, Dierbachtal, Eichelsberg, Waxweiler, ca. 14 km, Informationen unter Tel Fr., Dämmerschoppen in Lichtenborn Ortsteil Stalbach 18:00 Uhr Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Lichtenborn anlässlich der Kirmes Sa., Internationaler Volkslauf in Daleiden 15:00 Uhr Start: Grundschule Daleiden, Veranstalter: Laufgemeinschaft Daleiden, Voranmeldung bis zum unter oder anmeldung@lg-daleiden.de 19:30 Uhr Konzert des Projektchors Arzfeld & Umgebung 2006 Pfarrkirche Arzfeld Fr., 11. bis So., Fr., 11. bis Mo., Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Waxweiler Bürgerhaus Waxweiler Kirmes in Dahnen Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirats der Ortsgemeinde Arzfeld vom 10. April 2012 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 56 a der GemO die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Einrichtung eines Seniorenbeirats Zur Wahrnehmung der Interessen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner in der Ortsgemeinde wird ein Seniorenbeirat gebildet. Als Seniorinnen / Senioren werden die Einwohner der Ortsgemeinde betrachtet, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. 2 Aufgaben des Seniorenbeirats (1) Der Seniorenbeirat ist die Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren. Der Seniorenbeirat kann über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange der Seniorinnen und Senioren berühren. Gegenüber den Organen der Ortsgemeinde kann sich der Seniorenbeirat hierzu äußern und Anregungen und Empfehlungen geben, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten der Ortsgemeinde betroffen sind. (2) Darüber hinaus fördert der Seniorenbeirat den Erfahrungsaustausch, die Meinungsbildung und die Koordinierung von Maßnahmen für die Anliegen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner. Auf Antrag des Seniorenbeirats legt der Ortsbürgermeister diese Angelegenheiten dem Ortsgemeinderat zur Beratung und Entscheidung vor. Eine Anhörungspflicht des Seniorenbeirats durch den Ortsgemeinderat vor seinen Entscheidungen besteht nicht. (3) Die Geschäftsordnung der Ortsgemeinde bestimmt, in welcher Form Mitglieder des Seniorenbeirats im Rahmen seiner Aufgaben an Sitzungen des Ortsgemeinderats teilnehmen. 3 Bildung und Mitglieder des Seniorenbeirats (1) Der Seniorenbeirat hat bis zu 10 Mitglieder. (2) Die Mitglieder des Seniorenbeirats werden in einer eigens dazu vom Ortsbürgermeister durch öffentliche Bekanntmachung einberufenen Versammlung der Seniorinnen und Senioren für die Dauer der Wahlzeit des Ortsgemeinderats in geheimer Wahl gewählt. In der Mitte der Wahlzeit des Ortsgemeinderates finden Neuwahlen statt. (3) Wählbar sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Die Versammlung wird von einer aus ihrer Mitte gewählten Person geleitet. Sie ist beschlussfähig, wenn zu ihr mindestens 10 zum Seniorenbeirat wählbare Einwohnerinnen und Einwohner erschienen sind. (4) Die Mitglieder des Seniorenbeirats üben ein Ehrenamt aus. Eine Aufwandsentschädigung wird nicht gezahlt. 4 Vorsitz und Verfahren (1) Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und zwei Stellvertreter/Stellvertreterinnen.

9 Arzfeld Ausgabe 16/2012 (2) Der Ortbürgermeister und die Beigeordneten können an den Sitzungen des Seniorenbeirats mit beratender Stimme teilnehmen. (3) Der Ortsbürgermeister informiert bei Bedarf den Seniorenbeirat über die Beschlüsse des Ortsgemeinderats, die die Belange der Seniorinnen und Senioren berühren, und er gibt dem Seniorenbeirat Gelegenheit zur Stellungnahme. (4) Für die Sitzungen des Seniorenbeirats gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung der Ortsgemeinde. Eine Ausfertigung der Geschäftsordnung der Ortsgemeinde wird dem Vorstand des Seniorenbeirats übergeben. 5 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft Arzfeld, 10. April 2012 Alfons Kockelmann, Ortsbürgermeister Hinweis gem. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Arzfeld am 20. März 2012 Mitteilungen Der Vorsitzende informierte über die am stattgefundene Mitgliederversammlung des Gewerbevereins. die am stattgefundene Besprechung der Vereinsvorstände. das Schreiben an die Verbandsgemeindeverwaltung bzgl. einer möglichen Verlegung des Verkehrsamtes. die Verwendungsgenehmigung des gemeindlichen Wappens durch den TuS 2012 Arzfeld e.v. die seit der letzten Sitzung stattgefundenen Jubiläen und Geburtstage in der Ortsgemeinde. Haushaltsangelegenheiten Der Fachbereichsleiter für Zentrale Dienste und Finanzen Klar gab zum Thema Haushalt und Finanzen ausführliche Informationen und Hinweise. Insbesondere wurden folgende Themen behandelt: Haushalt 2012 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2012 beschlossen. Mit Schreiben vom hat die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm nach aufsichtsbehördlicher Prüfung dazu Stellung bezogen. Dazu im Einzelnen: Ergebnis-/Finanzhaushalt, Investitionen Nach den Planzahlen 2012 schließt der Ergebnishaushalt mit einem Saldo in Höhe von Euro und der Finanzhaushalt mit einem Saldo in Höhe von Euro ab. Gemäß 18 Absatz 1 GemHVO schließt der Ergebnishaushalt im Gesamtergebnis mit ,94 Euro und der Finanzhaushalt mit ,19 Euro ab. Damit ergeben sich Rechtsverstöße, weil ein Haushaltsausgleich nicht herbeigeführt wird. Diese Verstöße wurden durch die Aufsichtsbehörde gemäß 121 GemO beanstandet. Zum Ergebnishaushalt wird festgestellt, dass zwar im Bereich der freiwilligen Leistungen gegenüber dem Vorjahr Einsparungen erfolgt sind, eine wesentliche Verbesserung jedoch nicht eintritt. Im Bereich der Investitionen wurden Kredite für die anfallenden Planungskosten zum vorgesehenen Ausbau der Gartenstraße und für die bituminöse Befestigung des Enztalradweges genehmigt. Finanzierung Grunderwerb Ferienpark Weil die Kreditgenehmigung zur Finanzierung des Grunderwerbs nicht verlängert wurde, muss die Investition über Kassenkredite finanziert werden. In diesem Zusammenhang fordert die Kreisverwaltung, dass der insoweit angebrachte Zweckbindungsvermerk aufgehoben wird. Nach Auffassung des Rates kann der Vermerk bestehen bleiben. Fonds Deutsche Einheit Der Rat hatte beschlossen, die im Haushalt 2012 vorgesehenen Mittel zur Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit in Höhe von Euro zu streichen. Als Akt der gebundenen Verwaltung hat der Ortsbürgermeister diesen Beschluss am ausgesetzt, weil die Ortsgemeinde zur Zahlung gemäß den Vorschriften des Landesfinanzausgleichsgesetzes verpflichtet ist und die Ausgabeermächtigung bestehen bleiben muss. Der Ortsgemeinderat wurde darüber in seiner Sitzung am fristgerecht informiert, beharrte aber auf seiner Entscheidung. Deshalb war nach 42 Absatz 2 GemO die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Im Wesentlichen führt diese aus, dass die Rechtmäßigkeit der bestehenden Umlage bereits durch eine Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz festgestellt und bestätigt wurde. Vor diesem Hintergrund werden der Fortsetzung des Verfahrens wenige Erfolgsaussichten eingeräumt. Weiterhin muss die Ortsgemeinde mit erheblichen Verfahrenskosten rechnen. Eine formale Entscheidung der Aufsichtsbehörde ist bis dato nicht ergangen. Nach eingehender Beratung und Diskussion fasste der Rat folgenden Beschluss: 1. Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Aussetzungsverfügung des Ortsbürgermeisters ist durch die Kreisverwaltung zu treffen. 2. Nach Vorlage der Entscheidung ist Klage beim Verwaltungsgericht Trier zu erheben. Kommunaler Entschuldungsfonds (KEF) Der Ortsgemeinderat hat die Teilnahme am KEF ab beschlossen. Um die Teilnahme zu ermöglichen, mussten die Realsteuerhebesätze Grundsteuer A und B von jeweils 400 v. H. auf 460 v. H. erhöht werden. Nach den Regelwerken und Leitlinien des KEF muss allerdings die zum maßgebliche Summe an aufgelaufenen Liquiditätskrediten um noch offene Forderungen etwa aus Zuwendungen, Beiträgen etc. bereinigt werden, sodass anstatt von ,64 Euro nunmehr von ,88 Euro als Berechnungsgrundlage auszugehen ist. Demnach wäre eine Erhöhung der Hebesätze von jeweils 450 v. H. ausreichend gewesen. Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss: Die jetzt geltenden Hebesätze bleiben in ihrer Höhe und Dauer bestehen. Die Haushaltssatzung wird insoweit nicht geändert. Die überschüssigen Mittel in Höhe von ca Euro fließen dem allgemeinen Haushalt im Rahmen der Gesamtdeckung zu. Der Rat geht in der Folge davon aus, dass eine Erhöhung der Hebesätze im Jahr 2013 nicht zwingend erfolgen muss. Zukunfts-Check Dorf Vorstellung des Arbeitsplanes Die Ortsgemeinde Arzfeld wurde von der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm als Pilotgemeinde für den Zukunfts- Check Dorf ausgewählt. Die zu verwendende Software wurde der Ortsgemeinde bereits vorgeführt und übergeben. Der 1. Beigeordnete Walter Ewertz stellte den Ratsmitgliedern die genaue Verfahrensweise vor. Erarbeitung der Daten durch Arbeitsgruppen Es werden drei Arbeitsgruppen gebildet. Die zentrale Arbeitsgruppe besteht aus dem Ortsbürgermeister sowie den drei Beigeordneten. Ihr obliegt die Projektleitung. Daneben werden zwei Arbeitsgruppen gebildet, die Daten für die Themenkarten und Strukturbögen ermitteln. Aus jeder Fraktion sollen zwei Personen an diesen beiden Arbeitsgruppen teilnehmen. Folgende Personen wurden hierfür benannt: CDU-Fraktion: Klaus Hostert und Herbert Klar FWG-Fraktion: Adalbert Kraker und Guido Gierenz SPD-Fraktion: Die Teilnehmer werden noch benannt. Die genaue Aufteilung findet dann im Rahmen der Einweisung am 27. März 2012 statt. Einrichtung eines Senioren- und Jugendbeirates Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Bildung der jeweiligen Beiräte

10 Arzfeld Ausgabe 16/2012 Der 1. Beigeordnete bedankte sich bei den Arbeitsgruppen, die den Satzungsentwurf erarbeitet haben. Der Seniorenbeirat soll bis Mitte 2012 eingerichtet werden. Der Jugendbeirat dagegen soll erst Anfang 2013 eingerichtet werden, um die fruchtenden Bemühungen zur Schaffung eines Jugendparlaments auf Ebene der Verbandsgemeinde nicht zu behindern. Als Termin für eine mögliche Gründungsversammlung des Seniorenbeirates ist der 21. Juni 2012 vorgesehen. Der Rat fasste folgenden Beschluss: Der Ortsgemeinderat stimmt der Einrichtung eines Seniorenbeirats und eines Jugendbeirats auf den Grundlagen der beiliegenden Ziele und Satzungen zu und beauftragt die bestehende Arbeitsgruppe des Ortsgemeinderates und den Ortsbürgermeister zunächst die erforderlichen Maßnahmen zur Information der Einwohner sowie zur Einberufung und zur Durchführung einer Versammlung zur Wahl eines Seniorenbeirats in 2012 und sodann eines Jugendbeirats in 2013 zu veranlassen. Projekt Lerne die Sprache des Nachbarn in der Kindertagsstätte Beratung und Beschlussfassung über dessen Fortführung Der Vorsitzende informierte den Rat über ein von Herrn Landrat Dr. Streit an die Ortsgemeinden gerichtetes Schreiben vom In diesem Schreiben erklärt der Landrat, dass er dem Kreistag ein Sparkonzept in Höhe 1 Million Euro bis Ende Mai 2012 vorlegen wird. Ein Punkt dieses Konzeptes ist das Projekt Lerne die Sprache des Nachbarn. Finanziert wird dieses Projekt zurzeit durch einen Anteil von 60 % durch das Land, jeweils 20 % tragen der Eifelkreis Bitburg-Prüm und die Gemeinden. Durch das Umlagesystem erhöht sich der Anteil der Gemeinden nach Auffassung des Landrates auf 40 %. Die Ratsmitglieder waren der Meinung, dass gerade in Grenznähe ein solches Projekt Vorteile hat. Außerdem vertritt man die Ansicht, dass dieses Projekt auch an den Grundschulen fortgesetzt werden soll. Nach kurzer Diskussion fasste der Rat folgenden Beschluss: Die Ortsgemeinde Arzfeld ist für eine Fortführung des Projektes Lerne die Sprache des Nachbarn in der Kindertagesstätte Arzfeld. Des Weiteren wird der Landrat aufgefordert, sich für eine Weiterführung dieses Projekts an den Grundschulen einzusetzen. Verschiedenes Solarpark Arzfeld Der Vorsitzende informierte den Rat über das bisherige Produktionsergebnis der Freiflächen-Photovoltaikanlage. Die Einspeiseergebnisse liegen über dem Soll. Bauwerksschäden Die FWG-Fraktion wies den Vorsitzenden per vom auf einen Schaden an der Brücke im Bereich Radweg/Regenrückhaltebecken hin. Der Vorsitzende klärt mit der Verwaltung ab, ob man diese im Rahmen der Aktion Blau erneuern kann. Ortsbürgermeister: Werner André, Tel / Bekanntmachung Am Montag, 23. April 2012, Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus eine Sitzung des Ortsgemeinderates Dasburg statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde gemäß 16a GemO 2. Beratung und Beschlussfassung über Friedhofsangelegenheiten a) Sanierung Friedhofsmauer b) Anlegung einer Urnenwand 3. Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem SSV Dasburg-Dahnen e. V. 4. Beratung und Beschlussfassung einer 1. Nachtragshaushaltssatzung und eines 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr Beratung und Beschlussfassung über den Umbau des Jugendraumes in eine Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus 6. Sponsoringleistungen/Spenden an die Ortsgemeinde 7. Verschiedenes Nicht öffentliche Sitzung 8. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 9. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10. November 2011 Nicht öffentlicher Teil 10. Personalangelegenheiten 11. Verschiedenes Werner André, Ortsbürgermeister Spielplatz Dasburg Am Freitag dem 20. April 2012 findet um Uhr im Gasthaus Bei Jul ein gemeinsames Treffen aller Mitwirkenden, Väter und Mütter sowie Interessierten zum Thema Spielplatz statt. An diesem Abend soll u. a. auch die Einweihungsfeier geplant werden. Es wird um rege Teilnahme gebeten! Aktion Saubere Landschaft Die Ortsgemeinde führt am Samstag, 21. April 2012 die Aktion Saubere Landschaft in Eilscheid durch. Treffpunkt ist um Uhr am Mehrzweckgebäude. Zur Teilnahme sind neben allen Bürgerinnen und Bürgern besonders die Jugendlichen und Kinder der Ortsgemeinde aufgerufen. Im Anschluss an die Aktion wird ein kleiner Imbiss gereicht. Irrhausen Ortsbürgermeister: Norbert Groben, Tel / Aktion Saubere Landschaft Die Ortsgemeinde führt am Samstag, 21. April 2012 die Aktion Saubere Landschaft in durch. Treffpunkt ist um Uhr am Dorfgemeinschaftshaus. Zur Teilnahme sind neben allen Bürgerinnen und Bürgern besonders die Jugendlichen und Kinder der Ortsgemeinde aufgerufen. Im Anschluss an die Aktion wird ein kleiner Imbiss gereicht. Ortsbürgermeister: Albert Zimmermann, Tel /654 Unterrichtung der Einwohner aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Kickeshausen am 8. März 2012 Zustimmung zu der vorgestellten Straßenplanung Die K 142 innerhalb des Gemeindekerns Kickeshausen soll im Jahr 2012 durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm als zuständiger Träger der Straßenbaulast ausgebaut werden. Das erforderliche Baurecht soll im Rahmen einer Entbehrlichkeitsentscheidung nach 5 Abs. 4 Landesstraßengesetz (LStrG) erlangt werden. Dies setzt auch die Zustimmung der Ortsgemeinde zur Ausbauplanung voraus. Der Vertreter des Kreises, Herr Böttel, und die Vetreter des Landesbetriebes Mobilität, Herr Bell und Frau Dillschneider, erläuterten nochmals die Ausbauplanung. Insgesamt soll die Kreisstraße 142 auf einer Länge von ca. 186 m ausgebaut werden. Vorgesehen ist ein Vollausbau mit einer Fahrbahnverbreiterung auf 4,75 m einschließlich Bordanlagen bzw. Vollrinnen. Wie bereits im Vorfeld mit der Ortsgemeinde abgestimmt, soll ein Rundbord mit zwei Flusssteinen installiert werden. Die einmündenden Wege bzw. Ortsstraßen werden verkehrsgerecht, d. h. lage- und höhenmäßig an die neue K 142 angepasst. Das anfallende Niederschlagswasser der Gemeindestraße ist von der Kreisstraße fernzuhalten. Hier muss die Ortsgemeinde nach einer geeigneten Lösung suchen. Ebenfalls darf das anfallende Niederschlagswasser der befestigten Flächen der privaten Grundstücke nicht mehr der Kreisstraße zugeführt werden. Die Maßnahme soll als Gemeinschaftsmaßnahme mit den Verbandsgemeindewerken und den Kommunalen Netzen Eifel durchgeführt werden.

11 Arzfeld Ausgabe 16/2012 Nach eingehender Beratung und Beantwortung aller Fragen fasste der Rat folgenden Beschluss: Die Zustimmung zur Baurechtsbeschaffung im Rahmen einer Entbehrlichkeitsentscheidung nach 5 Abs. 4 Landesstraßengesetz zur vorgesehenen Ausbaumaßnahme der K 142 wird erteilt. Regelung der Niederschlagswasserbewirtschaftung von Gemeindestraßen Aus der vorangegangen Einwohnerversammlung bleibt im Ergebnis festzuhalten, dass alle betroffenen Grundstückseigentümer in der Lage sind, das anfallende Niederschlagswasser auf ihren befestigen bzw. versiegelten Grundstücksflächen vollständig zurückzuhalten. Von dieser Rückhaltung bzw. Versickerung auf eigenem Grundstück sind auch die Gemeindeparzellen Kickeshausen, Flur 1, Nr (Gemeindewege) betroffen. Eine Rückhaltung bzw. Versickerung auf eigenem Grundstück ist nicht möglich. Auf Grund der örtlichen Geländeverhältnisse ist die Möglichkeit der Ableitung über die anliegenden Privatgrundstück Zahren und Steins möglich. Hierzu sind entsprechende Gespräche mit den Grundstückseigentümern zu führen. Um ein Fortleiten über diese Grundstücke zu sichern ist eine Grunddienstbarkeit in den entsprechenden Grundbüchern einzutragen. Der Gemeindeweg beim Anwesen Johann Steins nimmt auch das anfallende Niederschlagswasser von diesem Anwesen auf. Hier ist mit Herrn Johann Steins eine einvernehmliche Lösung zu finden. In einer ersten Einschätzung kann das Niederschlagswasser über das Grundstück Willi Steins abgeführt werden. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Gespräche zu führen und eine Vereinbarung zu treffen. Nach umfangreichen Beratungen und Beantwortung aller Fragen wurde folgender Beschluss gefasst. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümer Zahren und Steins zu führen. Die Verwaltung wird die entsprechenden Vereinbarungen und Dienstbarkeiten vorbereiten. Die Erklärung gegenüber dem Kreis, dass das anfallende Niederschlagswasser der Kreisstraße nicht zugeführt wird, ist nach erzielter Einigung mit den Grundstückseigentümern vom Ortsbürgermeister zu unterzeichnen. Lünebach Ortsbürgermeister: Peter Lauer, Tel / Parksituation am Friedhof Die Friedhofsbesucher werden darauf hingewiesen, die vorgesehenen Parkplätze am Friedhof zu nutzen. Ein Parken auf dem Gehweg stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar. Es wird um Beachtung gebeten. Benutzung der Grillhütte Die Grillhütte wird im Spätsommer saniert. Zur Zeit kann diese jedoch noch wie bisher genutzt und gemietet werden. Termine werden aus diesem Grunde kurzfristig vergeben. Hierfür bitte bei dem Ersten Beigeordneten Klaus Knauf, Telefon Einwohnerversammlung Pintesfeld in Dackscheid Einladung zur Einwohnerversammlung Pintesfeld in Dackscheid Zur Unterrichtung der Einwohner und Bürger von Pintesfeld findet am Mittwoch, 25. April 2012, Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Dackscheid eine Einwohnerversammlung statt. Tagesordnung: 1. Vorstellung der Abwasserplanungen 2. Informationen zur Erhebung der Entwässerungsbeiträge Über eine möglichst große Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Versammlung würde ich mich freuen. Pintesfeld, 30. März 2012 Albert Blum, Ortsbürgermeister Bekanntmachung Am Dienstag, 24. April 2012, Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus eine Sitzung des Ortsgemeinderates Lambertsberg statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Haushaltsangelegenheiten 3. Erweiterung Kindertagesstätte Waxweiler 4. Anbau Dorfgemeinschaftshaus 5. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV - Stellungnahme der Ortsgemeinde 6. Verschiedenes Nicht öffentliche Sitzung 7. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 8. Vertragsangelegenheiten 9. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 15. November 2011 und 29. November Nicht öffentlicher Teil Verschiedenes Franz-Josef Antony, Ortsbürgermeister Bekanntmachung Am Donnerstag, 26. April 2012, Uhr findet in der Wohnung des Ortsbürgermeisters eine Sitzung des Ortsgemeinderates Pintesfeld statt. Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes 3. Nachwahl zum Rechnungsprüfungsausschuss 4. Regelung der Niederschlagswasserbeseitigung von Gemeindestraßen 5. Ausbau Gemeindestraßen - Grundsatzbeschluss 6. Verschiedenes Nicht öffentliche Sitzung 7. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 8. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16. November 2011 Nicht öffentlicher Teil 9 Verschiedenes Albert Blum, Ortsbürgermeister Aktion Saubere Landschaft Die Ortsgemeinde führt am Samstag, 21. April 2012 die Aktion Saubere Landschaft in Lierfeld durch. Treffpunkt ist um Uhr an der Grillhütte. Ebenfalls wird an diesem Tag eine Generalreinigung der Grillhütte vorgenommen. Zur Teilnahme sind neben allen Bürgerinnen und Bürgern besonders die Jugendlichen und Kinder der Ortsgemeinde aufgerufen. Im Anschluss an die Aktion wird ein kleiner Imbiss gereicht. Aktion Saubere Landschaft Die Ortsgemeinde führt am Samstag, 21 April 2012 die Aktion Saubere Landschaft durch. Treffpunkt ist um Uhr am Feuerwehrgerätehaus. Zur Teilnahme sind neben allen Bürgerinnen und Bürgern besonders die Jugendlichen und Kinder der Ortsgemeinde eingeladen. Im Anschluss an die Akton wird im Dorfgemeinschaftshaus in Binscheid ein kleiner Imbiss gereicht.

12 Arzfeld Ausgabe 16/2012 Seniorentag der Pfarrei Waxweiler Der diesjährige Seniorentag für die Bürgerinnen und Bürger aller Ortsgemeinden der Pfarrei Waxweiler findet am Sonntag, 29. April 2012 im Bürgerhaus Waxweiler statt. Beginn ist um Uhr mit einem Seniorengottesdienst im Bürgerhaus. Anschließend gemütliches Beisammensein mit Kaffee und Kuchen; ab Uhr Gesangsvorträge vom Prümtalchor Waxweiler. Eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die 70 Jahre alt sind bzw. das 70. Lebensjahr 2012 vollenden mit deren Partnerin oder Partner. Wer gehbehindert ist oder keine Fahrgelegenheit hat und abgeholt werden möchte, möge dies bitte bis spätestens Freitagnachmittag, den dem zuständigen Ortsbürgermeister mitteilen: Matthias Knauf, Dackscheid, Tel. Nr.: 595 Adolf Braun, Eilscheid, Tel. Nr.: 7169 Walter Thielen, Lauperath, Tel. Nr.: 1284 Ewald Hermes, Manderscheid, Tel. Nr.: Matthias Schares, Niederpierscheid, Tel. Nr.: 373 Albert Blum, Pintesfeld, Tel. Nr.: Klaus Juchmes, Waxweiler, Tel. Nr.: 811 Für Minijobs in privaten Haushalten gelten Sonderregeln. Minijobber sollten sich daher auf jeden Fall genau informieren. Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer oder bei der Auskunfts- und Beratungsstelle in Trier, Herzogenbuscher Straße 54 - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter und im Internet unter Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Finanzamt Bitburg-Prüm Fortbildung für Vereine im Steuerrecht Das Finanzamt in Bitburg bietet den Vertretern der Vereine, vor allem Vorsitzenden und Kassenwarten, eine weitere Möglichkeit zur Fortbildung im gemeinnützigen Vereinssteuerrecht an. Thema: Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts und steuerliche Aspekte Termin: Donnerstag, 10. Mai 2012 Ort: Finanzamt Bitburg-Prüm in Bitburg, Kölner Str. 20, Bitburg Beginn: Uhr - Dauer ca. 2-3 Stunden Tel.: Anmeldung: / oder Kostenlose Parkplätze sind in ausreichender Anzahl für die Besucher der Veranstaltung vorhanden (hinter dem Gebäude, Parkplatz in der Rittersdorfer Str. und vor dem Finanzamt). Zu allen Themenkomplexen können im Anschluss an den Vortrag Fragen gestellt werden. Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl (50 Personen) ist eine telefonische Anmeldung erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos. Pro Verein können zwei Teilnehmer gemeldet werden. Sprechtag Amt für Soziale Angelegenheiten Da das Amt für soziale Angelegenheiten Trier von unserer Region schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, werden zukünftig einmal im Monat Sprechtage gehalten. Diese finden jeweils am ersten Mittwoch des Monats statt. Den Bürgerinnen und Bürgern soll hiermit die Möglichkeit geboten werden, Fragen und Probleme im Rahmen des Schwerbehindertenrechts (SGB IX) mit den Sachbearbeitern des Amtes zu erörtern. In Prüm findet die Sprechstunde von Uhr, in Neuerburg von Uhr statt. Aus organisatorischen Gründen sind Anmeldungen unbedingt erforderlich: Neuerburg Frau Thielgen Tel.: / 69-0 Prüm Frau Schäfer Tel.: / Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Minijobs: Aufstocken der Rentenbeiträge lohnt sich jetzt noch mehr Seit Januar lohnt es sich für Minijobber noch mehr, den vom Arbeitgebergezahlten Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung aufzustocken. Nachdem der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,9 auf 19,6 Prozent gesunken ist, müssen sie dafür jetzt nur noch 4,6 Prozent statt bisher 4,9 Prozent ihres Verdienstes aufwenden. Bei einem Verdienst von zum Beispiel 400 Euro sind das nur 18,40 Euro Eigenbeitrag im Monat. Mit dem vollen Rentenbeitrag sichern sie sich für wenig Geld das volle Leistungspaket der Rentenversicherung: Sie erhöhen damit ihre spätere Rente oder können früher in Rente gehen, bei Krankheit oder Unfall können sie auch Reha-Leistungen oder eine Erwerbsminderungsrente erhalten und sie können sich die staatliche Förderung für die Riester-Rente sichern. Minijobs sind regelmäßige Beschäftigungen, deren Verdienst im Monat bei höchstens 400 Euro liegt. Weil der Arbeitgeber für den Minijobber einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent zahlen muss, werden damit aber auch anteilige Rentenansprüche erworben. Diesen Beitrag kann der Minijobber entweder von Beginn an oder auch jederzeit später während einer laufenden Beschäftigung auf den vollen Rentenbeitrag aufstocken. Der Arbeitgeber muss übrigens gleich zu Beginn einer Beschäftigung den Arbeitnehmer über diese Möglichkeiten informieren. Kath. Kindertagesstätte St. Maria Magdalena Arzfeld Anmeldung zum neuen Kindergartenjahr 2012/2013 Liebe Eltern, aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung der Kinder, die erstmals im kommenden Kindergartenjahr 2012/2013 unsere Einrichtung besuchen wollen. Die Kindertagesstätte verfügt, neben Plätzen für 3-6 jährige auch über ein Betreuungsangebot für ein -und zweijährige Kinder. Sollten Sie Betreuungsbedarf haben, bitten wir umgehend um Anmeldung der Kinder. Möchten Sie sich über das Konzept der Eingewöhnung von Kindern unter Drei informieren, wenden Sie sich gerne an uns. Sie erreichen uns unter: Tel.: st-maria-magdalena-arzfeld@kita-ggmbh-trier.de oder besuchen Sie uns in der Einrichtung. Verein LERNEN FÖRDERN e.v. der Astrid-Lindgren-Schule Prüm Einladung zur Mitgliederversammlung am Montag, 23. April 2012 um 19:00 Uhr im Konferenzraum der Astrid-Lindgren-Schule Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Geschäftsbericht 3. Kassenbericht 4. Aussprache zu TOP 2 und 3 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands 6. Neuwahlen des Vorstands 7. Aktuelle Situation der Astrid-Lindgren-Schule 8. Verschiedenes. Über eine zahlreiche Teilnahme der Mitglieder würden wir uns sehr freuen.

13 Arzfeld Ausgabe 16/2012 Ein Angebot der Tourist Information Arzfeld und den Eifelverein Ortsgruppen Arzfeld, Daleiden Dasburg, Waxweiler sowie Neuerburg Nat Our-Route 2 Mühlen und Lohwälder, Start: Parkplatz Dasburg-Brücke Rund um die mittelalterliche Stadt Neuerburg Start: Marktplatz Neuerburg Auf den Spuren der Klöppelmänner Start: Dorfplatz, Arzfeld Täler-Tour bei Waxweiler Start: Bürgerhaus Waxweiler Wanderung im Irsental und die Affler - Höhen, Start: Machtemesmühle Das Fischbach- und Radental, Start: Marktplatz, Neuerburg Länder-2 Burgen-Wanderung, Start: Stolzemburg Dinertsteig und Eichelsberg, Start: Wanderparkplatz Ginshauser Mühle, Waxweiler weitere Informationen: TOURIST-INFORMATION ARZFELD Luxemburger Str. 5, ti@islek.info /

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