G E B Ü H R E N T A F E L (GR.- Beschluss vom ) 1.) Grundsteuer: a) Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftl. Betriebe) v.h.
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- Lieselotte Kalb
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1 G E B Ü H R E N T A F E L 2012 (GR.- Beschluss vom ) A.) STEUERN UND HEBESÄTZE 1.) Grundsteuer: a) Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftl. Betriebe) v.h. b) Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) v.h. 2.) Hundeabgabe - Jahresgebühr: 1. Hund... 36,30 2. Hund und jeder weitere... 54,50 B.) GEBÜHREN, BEITRÄGE UND TARIFE Sofern nichts anderes angeführt ist, gilt der Sozialtarif für folgende Personengruppen: Jugendliche bis 18 Jahre, Studierende, Präsenz- und Zivildiener, Personen ab einer 50 %igen Invalidität. Bei allen Leistungen, bei welchen es Sozialtarife gibt, haben Kinder bis 6 Jahre keine Gebühr zu entrichten. 1.) Gebühren für die Berechtigung zur Führung des Stadtwappens: a) einmalige Berechtigung 7,27 b) Dauerberechtigung 21,80 2.) Marktstandsgebühren: a) Einzelstand bis 2 lfm... 4,36 b) für jeden weiteren Laufmeter... 2,18 c) Reinigungsgebühr bei Jahrmärkten, pro Stand... 2,18 d) Einlöse für Jahrmärkte je Laufmeter... 0,44 3.) Ausstattungsgebühr für Trauungen a) im Gemeindeamt... 25,00 b) außerhalb des Gemeindeamtes... 40,00 Stand: 09/2012 Seite 1 von 21
2 4.) Ersatz der Transportkosten für den Polizeikraftwagen... 21,80 5.) Benützungsentgelt für öffentliches Gut, Straßen und Plätze gemäß Benützungsordnung: a) für das Aufstellen von Gegenständen, Einrichtungen und Anlagen ( 1 Abs. 3 lit. a) und c)), soweit sie eine bestimmte Fläche in Anspruch nehmen, für jeden ganz oder teilweise in Anspruch genommenen m² für jede volle oder angefangene Woche 0,51 b) für das Errichten von Vorbauten (Podesten) nach 1 Abs. 3 lit. b) für jeden ganz oder teilweise in Anspruch genommenen m² für jede volle oder angefangene Woche... 0,51 c) für das Abhalten von Pratermäßigen Veranstaltungen und Werbeveranstaltungen nach 1 Abs. 3 lit. g) für jeden ganz oder teilweise in Anspruch genommenen m² für jede volle oder angefangene Woche... 3,12 d) für das Aufstellen von Tafeln, Masten nach 1 Abs. 3 lit. d) für jede volle oder angefangene Woche... 15,62 e) für die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes für Bauzwecke nach 1 Abs. 3 lit. f) für jede volle oder angefangene Woche... 15,62 f) für das Aufstellen von "Stummen Verkäufern" nach 1 Abs. 3 lit. e) je Zeitungsständer und Jahr... 9,45 g) für Dauerbenützungen nach 8 Abs. 2 je m²... 3,12 h) für Altstadtmarkt jährlich ,00 i) für Werbetafeln auf Obusmasten pro Tafel und Monat... 14,53 6.) Eintrittskarten für gemeindeeigene Veranstaltungen (inkl. 10 % USt.): I) Musikalische Veranstaltungen: a) Abonnement für 9 Veranstaltungen 01. bis 08. Reihe... 75, bis 15. Reihe... 70,00 Galerie... 70,00 b) Sozialtarif sowie Mitglieder der Kapfenberger Musikgruppen (Gesangsvereine, Blaskapellen und Volkstanzgruppen) 01. bis 08. Reihe... 37, bis 15. Reihe... 35,00 Galerie... 35,00 c) Einzelkarte für Burgkonzerte... 13,00-20,00 d) Sozialtarif % Ermäßigung Benötigt ein Behinderter/eine Behinderte eine Begleitperson, ist der Besuch der Veranstaltung für diese unentgeltlich. Stand: 09/2012 Seite 2 von 21
3 e) Märchenaufführungen Einzelkarte für Kinder: im Hotel Böhlerstern Parkett... 6,00 im Spiel!Raum Parkett... 6,00 Benötigt ein Behinderter/eine Behinderte eine Begleitperson, ist der Besuch der Veranstaltung für diese unentgeltlich. f) Einzelkarte für musikalische Veranstaltungen im Abonnement Hotel Böhlerstern (inkl. 10 % USt.) Orchesterkonzert 01. bis 08. Reihe... 18, bis 15. Reihe... 16,00 Galerie Sitzplatz... 16,00 Galerie Stehplatz... 8,00 g) Einzelkarten Sozialtarif % Ermäßigung h) Einzelkarte für musikalische Veranstaltungen im Abonnement Spiel! Raum (inkl. 10 % USt.) Kammer- und Solistenkonzert Parkett und Galerie... 12,00-18,00 i) Einzelkarten Sozialtarif % Ermäßigung Benötigt ein Behinderter/eine Behinderte eine Begleitperson, ist der Besuch der Veranstaltung für diese unentgeltlich. II) Kammermusik- und Kleinkunstsaal Spiel! Raum : Die Mieten sind Tagessätze und beinhalten die Kosten der Heizung, Beleuchtung sowie Betriebskosten. Beistellung von Hilfspersonal wird gesondert nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. a) Mieten für kommerzielle Veranstaltungen (zzgl. 20 % USt.) Kammermusik- und Kleinkunstsaal (inkl. Galerie) ,00 Buffetraum, Schank und Garderobe ,00 Miete für Verstärkeranlage ,00 b) Mieten für Veranstaltungen mit kulturellen, wissenschaftlichen oder politischen Inhalten und vergleichbaren Inhalten (zzgl. 20 % USt.) Kammermusik- und Kleinkunstsaal (inkl. Galerie) ,00 Buffetraum, Schank und Garderobe... 40,00 Miete für Verstärkeranlage ,00 c) Reinigung und sonstige Kosten: Für die Reinigung der gemieteten Räumlichkeiten und den Aufsichtsdienst wird ein Arbeitsstundensatz nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Stand: 09/2012 Seite 3 von 21
4 III) IV) Kulturpass: a) Normaltarif ,00 b) Sozialtarif... 60,00 Eintrittspreise für div. Veranstaltungen an den Standorten (Kulturzentrum, Spiel!Raum, Burg Oberkapfenberg, Hotel Böhlerstern, Haus der Begegnung-Schirmitzbühel usw.) richten sich nach den Kosten der einzelnen Veranstaltungen und werden nach Rücksprache mit dem Obmann des Fachausschusses für Schule, Jugend und Kultur festgesetzt. Musikschul Kulturpass: ist ein Lichtbildausweis und wird im Sekretariat der Musikschule ausgestellt. Er berechtigt Schülerinnen und Schüler (unter 18 Jahren) der Musikschule Kapfenberg, musikalische Veranstaltungen der Stadtgemeinde Kapfenberg bei freiem Eintritt zu besuchen und ist beim Kartenkauf vorzuweisen. 7.) Eintrittspreise für das Kulturzentrum (inkl. 10 % USt.): I. Museum und Galerie: a) Erwachsene... 2,00 b) Gruppen (ab 8 Personen), je Person... 1,00 c) Sozialtarif... 1,00 d) Familienkarte... 3,00 e) KUZ-Abos: Erwachsene... 60,00 Sozialtarif... 48,00 Für InhaberInnen eines Steirischen Familienpasses wird für den Eintritt in die Galerie und in das Museum im Kulturzentrum eine 10 %-ige Ermäßigung gewährt. II. Saalmiete des Galerieteiles (zzgl. 20 % USt.): a) für Veranstaltungen mit kulturellen, wissenschaftlichen oder politischen Inhalten und vergleichbaren Inhalten... 80,00 b) für kommerzielle Veranstaltungen mit kulturellen, wissenschaftlichen oder politischen Inhalten und vergleichbaren Inhalten ,00 c) für Trauungen... 50,00 d) für die unter Punkt a) und b) angeführten Veranstaltungen ab dem 2. Tag % Ermäßigung ab dem 3. Tag % Ermäßigung III. Miete für die Räume im Dachgeschoss per Monat und m²... 1,60 zzgl. anteiliger Betriebskosten und 20 % USt. Stand: 09/2012 Seite 4 von 21
5 IV. Eintrittspreise für div. Veranstaltungen der Stadtgemeinde im Kulturzentrum (Lesungen, Kabaretts, Sonderausstellungen) werden von der Bürgermeisterin über Vorschlag der Abteilung Schule, Jugend und Kultur festgesetzt. 8.) Haus der Begegnung "Schirmitzbühel"-Miete (zzgl. 20 % USt.): a) Festsaal mit Garderobe je Stunde... 50,00 b) Festsaal mit Garderobe je Tag ,00 Für Kapfenberger Vereine wird eine Ermäßigung der Festsaalmiete in 50 %-iger Höhe gewährt. Für Veranstaltungen der Abteilung Schule, Jugend und Kultur sowie für kulturelle Veranstaltungen der lokalen Kulturinitiativen, sofern diese Organisation vom Fachausschuss für Schule, Jugend und Kultur der Stadtgemeinde Kapfenberg anerkannt ist, ist keine Miete einzuheben. c) Monatliche Benützungsgebühr für den Heimausschuss ,00 d) Benützung der dem Festsaal angeschlossenen Küche samt Wirtschaftsraum pro Tag... 30,00 e) Benützungsgebühr für die Kinderfreunde jährlich ,00 f) Miete für Verstärkeranlage incl. Rednerpult und Mikrofon... 35,00 9.) Haus der Begegnung "Altstadt" - Miete a) Veranstaltungssaal je Stunde... 17,50 b) Veranstaltungssaal je Tag... 87,20 Für Kapfenberger Vereine wird eine Ermäßigung der Festsaalmiete in 50 %-iger Höhe gewährt. Für Veranstaltungen der Abteilung Schule, Jugend und Kultur sowie für kulturelle Veranstaltungen der lokalen Kulturinitiativen, sofern diese Organisation vom Fachausschuss für Schule, Jugend und Kultur der Stadtgemeinde Kapfenberg anerkannt ist, ist keine Miete einzuheben. c) Monatliche Benützungsgebühr für den Heimausschuss ,00 d) Die Kosten für eine allenfalls erforderliche Reinigung des Veranstaltungssaales nach Veranstaltungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet. 10.) Haus der Begegnung "Walfersam" - Miete a) Jahresmiete für Veranstaltungen und Proben des Singkreises Kapfenberg, Frauengruppe Sozialwesen udgl ,00 b) Stundensatz für BenützerInnen (bis max. 3 Std.)... 25,00 c) Tagesgebühr (bis 10 Stunden) ,00 d) Halbtagesgebühr (bis 5 Stunden)... 60,00 Stand: 09/2012 Seite 5 von 21
6 Für Kapfenberger Vereine wird eine Ermäßigung der Festsaalmiete in 50 %-iger Höhe gewährt. Für Veranstaltungen der Abteilung Schule, Jugend und Kultur sowie für kulturelle Veranstaltungen der lokalen Kulturinitiativen, sofern diese Organisation vom Fachausschuss für Schule, Jugend und Kultur der Stadtgemeinde Kapfenberg anerkannt ist, ist keine Miete einzuheben. e) Pauschale für die Reinigung, soweit diese nicht durch den/die VeranstalterIn selbst erfolgt... 45,00 11.) Sporthalle Walfersam-Benützungsentgelt: a) Veranstaltungen und Turniere der Kapfenberger Sportvereinigung und deren angeschlossene Vereine, bei denen Eintritt oder Nenngeld eingehoben wird: für 1/2 Tag (bis 5 Stunden) ,00 für 1 Tag (bis 10 Stunden) ,00 b) für auswärtige Sportvereine: für 1/2 Tag (bis 5 Stunden) ,00 für 1 Tag (bis 10 Stunden) ,00 c) für Privatveranstaltungen und -turniere: für 1/2 Tag (bis 5 Stunden) ,00 für 1 Tag (bis 10 Stunden) ,00 d) Stundensatz für alle BenützerInnen (bis max. 3 Std.)... 80,00 e) für die Benützung des Buffets pro Tag - nach gewerberechtlicher Genehmigung ,00 12.) Dr. Theodor Körner-Schule, Schulraumbenützung: Benützung der Garderobe- und Badeeinrichtungen durch lose Sportgemeinschaften... 40,00 (ausgenommen von dieser Regelung ist der Sportverein Austria Kapfenberg). 13.) Polytechnischer Lehrgang, Schulraumbenützung: für die Kammer für Arbeiter und Angestellte, jährlich ,37 14.) Städtische Bücherei: I) Buchverleih (inkl. 10 % USt.): a) Jahresgebühr... 20,00 b) Einschreibgebühr... 2,00 c) Bandgebühr für 28 Tage (im Voraus zu entrichten)... 0,60 d) Nachgebühr (für angefangene 7 Tage per Band)... 0,60 Ermäßigungen: PensionistenInnen und RentnerInnen erhalten eine 50 % Ermäßigung (auf Bandgebühr) Sozialtarif...keine Gebühr Stand: 09/2012 Seite 6 von 21
7 II) Spiele-, CD-ROM und Konsolenspiele-Verleih (inkl. 20 % USt.): a) Mediengebühr für 14 Tage (im Voraus zu entrichten)... 2,30 b) Nachgebühr (für angefangene 7 Tage per Medium)... 2,30 III) Video- und DVD-Verleih (inkl. 20 % USt.): a) Mediengebühr für max. 7 Tage (im Voraus zu entrichten)... 2,30 b) Nachgebühr (für angefangene 7 Tage)... 2,30 IV) Mahngebühr... 1,50 15.) Musikschulgebühren: Der maximale Schulkostenbeitrag und der maximale Gemeindebeitrag werden für das jeweilige Schuljahr von der Stmk. Landesregierung festgelegt und in der Grazer Zeitung Amtsblatt für die Steiermark kundgemacht. Diese maximalen Beiträge werden von der Stadtgemeinde Kapfenberg vorgeschrieben. I. Schulkostenbeitrag pro Kind und Unterrichtsjahr für KapfenbergerInnen und auswärtige SchülerInnen: a) Ordentliche SchülerInnen im Hauptfachunterricht, Unterrichtsform: 1 Wochenstunde mit 1 bis max. 2 SchülerInnen im Hauptfach plus Ergänzungsfach ,00 b) Ordentliche SchülerInnen in der Musikalischen Grundschulung, Unterrichtsform: 3 bis max. 5 SchülerInnen, zweistündig oder einstündig plus Ergänzungsfach ,00 c) SchülerInnen der Musikalischen Früherziehung und SchülerInnen in der Musikalischen Grundschulung in der Unterrichtsform: Kursunterricht, Eröffnungszahl: 6 SchülerInnen, Teilungszahl 13 SchülerInnen (Begabungserfassung) ,00 d) Erwachsenentarif ,00 e) Außerordentliche Schüler ,00 f) Außerordentliche SchülerInnen/Hauptfach: halbe Stunde ,00 g) Außerordentliche erwachsene SchülerInnen/Hauptfach: halbe Stunde: ,50 Als Erwachsene im Sinne der Tarifordnung werden MusikschülerInnen definiert, die keinen Anspruch auf Familienbeihilfe besitzen. Erwachsene, die den Großteil ihrer Musikschulausbildung als Jugendliche absolviert haben, sind bis zur lehrplanmäßigen Beendigung dieser Ausbildung von der oben genannten Erwachsenenregelung ausgenommen, jedoch längstens bis zur Erreichung des 26. Lebensjahres. Die Gewährung der Ermäßigung von 50 % der Unterrichtsgebühr für das erste und zweite sowie die gänzliche Befreiung für Stand: 09/2012 Seite 7 von 21
8 jedes weitere Kind soll für Kinder von Aktiv-Card BesitzerInnen gewährt werden, sofern keine Förderungen von dritter Seite erwirkbar sind. Dies gilt sinngemäß auch für das Erlernen eines zweiten oder dritten Instrumentes, wenn die Voraussetzungen des ersten Satzes gegeben sind. Für SchülerInnen der Musikschule, die aktiv im Symphonischen Orchester Kapfenberg mitwirken, wird eine Ermäßigung von 30% der Elterngebühr gewährt; der Elternbetrag beträgt somit: ,00 Für erwachsene MusikschülerInnen, die nachweislich in einem öffentlichen Ensemble (wie Symphonisches Orchester Kapfenberg, Stadtkapelle Kapfenberg, Big Band Kapfenberg u.ä.) mitwirken, wird die Ermäßigung 279,00 betragen. Dadurch erhöht sich der Betrag für die Erwachsenen auf 478,00. II. Gemeindebeitrag: a) für auswärtige MusikschülerInnen inkl....dislozierte Unterrichtsorte ,00 b) für das zweite Instrument ,00 Auswärtige Gemeinden inkl. dislozierte Unterrichtsorte haben für minderjährige SchülerInnen aus ihrem Gemeindegebiet einen Gemeindebeitrag zwischen 204,00 (2.Instrument) und 408,00 (1.Instrument) zu bezahlen. Für erwachsene bzw. außerordentliche SchülerInnen (Tarife 757,00 bzw. 592,00) fällt kein Gemeindebeitrag an. c) Sachaufwand für SchülerInnen aus dislozierten Unterrichtsorten, wenn der Unterricht an der Musikschule Kapfenberg stattfindet... 75,00 d) Sachaufwand für SchülerInnen, wenn der Unterrichtsort in dislozierten Unterrichtsorten stattfindet... 37,50 e) Sachaufwand für auswärtige SchülerInnen (Bruck/Mur, Leoben, Kindberg usw.) ,00 III. Leihgebühren für Instrumente für SchülerInnen der Musikschule der Stadt Kapfenberg (monatl.): a) Anfängerinstrumente (kleine Streichinstrumente, Taschentrompeten, kleine Gitarren, etc.)... 8,00 b) Instrumente/Normalgröße inkl. Bogen/Etui (Streich-, Blas-, Zupfinstrumente)... 10,00 c) üben auf schuleigenem Klavier... 5,00 d) Orchesterinstrumente (für aktive MusikerInnen des Symphonischen Orchesters Kapfenberg) 0,00 Stand: 09/2012 Seite 8 von 21
9 IV. Leihgebühr für ein gemeindeeigenes Pianino an dislozierten Unterrichtsorten pro Schuljahr ,00 V. Mahngebühr... 3,00 16.) Kindergärten (inkl. 10 % Ust.) Gemäß den Novellen zum Stmk. Kinderbildungs- und betreuungsgesetz sowie Stmk. Kinderbetreuungsförderungsgesetz ist der Besuch der Städtischen Kindergärten für fünfjährige Kinder vor Eintritt der Schulpflicht bis zu 30 Wochenstunden gratis. Wenn fünfjährige Kinder über 30 Wochenstunden in den Ganztagskindergärten betreut werden, werden monatliche Elternbeiträge nach der vom Land Steiermark festgelegten Sozialstaffel, abhängig vom monatlichen Familiennettoeinkommen, eingehoben. Für Drei- und Vierjährige werden ebenso monatlich sozial gestaffelte Elternbeiträge für den halb- und ganztägigen Kindergartenbesuch, abhängig vom Familiennettoeinkommen, laut der vom Land Steiermark vorgegebenen Tabellen vorgeschrieben. I. Verpflegungskosten pro Mittagessen (inkl. MWSt.)... 3,20 II. Beitrag für Jause pro Monat (inkl. 10 % MWSt.) für Halbtagesgruppen... 8,00 Ganztagesgruppen... 9,00 III. Mahngebühr... 3,00 17.) Saisonkindergarten a) Osterferien Halbtag 1 Woche... 17,50 Osterferien Ganztag 1 Woche... 22,50 Ermäßigung für AktivCard-BesitzerInnen...Halbtag 15,00 Ganztag 17,50 b) Sommerferien Halbtag pro Monat... 70,00 Sommerferien Ganztag pro Monat... 90,00 Ermäßigung für AktivCard-BesitzerInnen...Halbtag 60,00 Ganztag 70,00 c) Mahngebühr... 3,00 18.) Elternbeiträge für die Betreuung in der Kinderkrippe Kapfenberg (inkl. MWst. ohne Verpflegungskosten) a) 25 Stunden-Woche pro Monat ,00 b) 30 Stunden-Woche pro Monat ,00 c) 35 Stunden-Woche pro Monat ,00 d) 40 Stunden-Woche pro Monat ,00 Stand: 09/2012 Seite 9 von 21
10 19.) Dienstleistungszentrum - Geräte: I. Stundensätze für Fahrzeuge inkl. FahrerIn (zzgl. gesetzl. Ust.): a) Kanalspülgerät (inkl. 1 Mann Bedienung) ,00 b) Kehrmaschine groß... 68,00 c) Kehrmaschine klein... 50,00 d) Unimog... 50,00 e) PKW-Kombi... 40,00 II. Stundensätze inkl.fahrerin (nicht USt-pflichtig): a) LKW Zweiachser mit Kran... 60,00 b) LKW Zweiachser mit Kipper... 51,50 c) LKW klein... 45,00 d) LKW klein mit Kran... 45,00 e) Unimog... 50,00 f) Traktor... 50,00 g) Kastenwagen mit Hebebühne... 45,00 h) PKW-Kombi... 40,00 i) Kleintraktor... 40,00 j) BOKI... 45,00 k) Mähtraktor... 45,00 l) Straßenwalze Bomag 100, ,00 III. Stundensätze für Maschinen und Geräte (nicht USt-pflichtig): a) Asphaltcontainer... 10,00 b) Fugenvergussgerät... 30,00 c) Mähgeräte für Traktor... 10,00 d) Astschere für Traktor... 5,00 e) Vibrationswalze Bomag ,00 f) Baukompressor... 7,50 g) Schneepflug groß... 7,50 h) Schneepflug klein... 5,00 i) Streugerät groß... 10,00 j) Streugerät klein... 5,00 k) Kettensäge, Hilti, Betonmischmaschine... 2,50 j) Rasenmäher... 3,50 m) Gießvorrichtung für LKW... 10,00 n) Balkenmäher, Mulchmäher... 7,50 o) Vibrationsplatte, Vibrationsstampfer, Asphaltsäge, Stromaggregat, Schweißgerät... 3,50 Für Leistungen außerhalb der normalen Dienstzeit sind die Zuschläge für Überstunden anzuwenden. IV. Leihgebühr (nicht USt.-pflichtig): a) Verkehrszeichen mit Ständer pro Tag... 4,00 b) Verkehrszeichen ohne Ständer pro Tag... 2,00 Stand: 09/2012 Seite 10 von 21
11 c) Scherengitter und graue Metallabsperrgitter pro Tag... 5,00 d) Schankpulte pro Stück und Veranstaltung (max. 3 Tage)... 22,00 e) Lorbeerstöcke bzw. Blumenkisterl (1 m) pro Stück... 10,00 20.) Dienstleistungszentrum-Personal, Stundensätze: a) FacharbeiterInnen... 31,30 b) HilfsarbeiterInnen... 27,30 c) GrünanlagenarbeiterInnen... 20,40 Für Leistungen außerhalb der normalen Dienstzeit sind die Zuschläge für Überstunden anzuwenden. 21.) Standgebühr für abgeschleppte Fahrzeuge im Dienstleistungszentrum bzw. für nichtgenehmigtes Abstellen von Fahrzeugen auf gemeindeeigenen Grundstücken, pro Tag... 8,72 22.) Kommissionsgebühren (Amtstaxe) pro Amtsperson und angefangene 1/2 Stunde... 20,00 23.) Plankopien vom Großflächenkopierer pro m² (zzgl. 20 % USt.) a) Unterlagen aufbereiten und Scannen nach Zeitaufwand je begonnener ¼ Std ,90 b) Linien- und Strichpläne, schwarz/weiß pro m².... 4,36 c) vollflächige Pläne, Farbe pro m²... 14,53 24.) GEMGIS (zzgl. gesetzl USt.): Lieferung von Analogplänen aus der digitalen Stadtkarte: a) Zeitaufwand je begonnener 1/4 Stunde... 10,90 Der Zeitaufwand beinhaltet die Aufbereitung und Bearbeitung von Planausschnitten entsprechend der Anforderungen. b) Formatzuschläge: A ,63 A ,27 A ,90 A ,53 In den Formatzuschlägen sind alle Aufwendungen für die Plotausgabe einschließlich Geräteregien und Papier enthalten. 25.) Fotokopien (zzgl. 20 % USt.) a) Schwarz Weiß Kopien... 0,10 b) Farbkopien... 0,30 26.) Barauslagen im Exekutionsverfahren pro Exekution... 15,00 27.) Mahnspesen für sonstige privatrechtliche Forderungen... 3,00 Stand: 09/2012 Seite 11 von 21
12 28.) Verzugszinsen für privatrechtl. Forderungen: die Höhe richtet sich nach dem für Stundungszinsen gültigen Zinssatz gemäß 212 BAO idgf. 29.) Parkgebühr: a) je angefangener Stunde... 0,50 b) Ausnahmegenehmigung von der Parkgebühr pro Jahr... 50,00 30.) Taxiabstellplätze je Standplatz und Jahr ,62 31.) Ackerpacht, jährlich: a) Schrebergärten allgemein pro m²... 0,17 b) Kleingartenanlage Walfersam pro m²... 0,49 c) Wiesen- und Ackerland (landw. Nutzung) per ha ,00 d) Wiesen- und Ackerhügelland (landw. Nutzung) per ha ,00 32.) Festplatzgebühren: a) Benützungsgebühr für die ersten beiden Tage, je Tag ,00 b) für jeden weiteren Tag... 64,00 Diese Gebühren verstehen sich inkl. Wasserverbrauch. Für Kapfenberger Vereine ermäßigt sich die Gebühr auf 50 % dieser Sätze. Ein schriftliches Ansuchen ist an die Stadtgemeinde Kapfenberg zu richten. Die o.a. Gebühren sind unecht steuerbefreit. c) Die Kosten für eine allenfalls erforderliche Reinigung des Festplatzes nach Veranstaltungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet. 33.) Abfuhrgebühren (zzgl. 10 % USt.): a) Gebühr für die Abfuhr pro Jahr bei dreiwöchiger Restmüllentleerung und Eigenkompostierung des gesamten Bioabfalles: aa) Behälter 80 l... 90,41 bb) -"- 120 l ,61 cc) -"- 240 l ,22 dd) -"- 770 l ,16 ee) -" l ,08 b) Gebühr für die Abfuhr pro Jahr bei dreiwöchiger Restmüllentleerung und 30 Biomüllentleerungen: aa) Behälter 80 l ,88 bb) -"- 120 l ,82 Stand: 09/2012 Seite 12 von 21
13 cc) -"- 240 l ,65 dd) -"- 770 l ,87 ee) -" l ,39 c) Gebühr für die Abfuhr pro Jahr bei 13 Abholungen der Abfallsammelsäcke 80 l... 58,76 Für jede zusätzliche Abfuhr der gemischten Siedlungsabfälle außerhalb des Abfuhrtermins (Zwischenabfuhr) beträgt die Entsorgungsgebühr 0,073 je Liter Restmüllbehältervolumen; für jede zusätzliche Abfuhr der biogenen Siedlungsabfälle (Zwischenabfuhr) beträgt die Entsorgungsgebühr 0,041 je Liter Biotonnenvolumen; für zusätzliche Abfallsammelsäcke beträgt die Abfuhrgebühr pro Stück 4,52, zzgl. 10 % Ust. d) Die Grundgebühr beträgt pro Jahr bei Restmüllbehältern mit dreiwöchiger Abfuhr 0,48 je Liter aufgestelltem Restmüllbehältervolumen e) Für die Beistellung von Restmüllbehälter werden folgende Mietentgelte (zzgl.gesetzl. USt.) vorgeschrieben: Gefäßtype Miete pro Jahr 80 l 5, l 6, l 8, l 85, l 95,00 34.) Kanalbenützungsgebühren (zzgl. 10 % USt.): a) Je Sitzabort, Pissmuschel, Pissstand, Laufmeter Pissstand udgl., jährlich ,44 b) Wasserverbrauchsgebühr pro m³ u. Jahr (bei Zählereinrichtungen der Abwasseranfall)... 1,20 c) Gebühr pro Einwohnerwert und Jahr... 95,38 35.) Kanalisationsbeitrag (Einheitssatz) (zzgl. 10 % USt.): a) Schmutz- und Mischwasserkanäle pro m²... 11,36 b) Regenwasserkanäle pro m²... 5,68 c) Einheitssatz gemäß 3 Ziff. 3 Kanalabgabeordnung... 5,68 d) Einheitssatz gemäß 3 Ziff. 4 Kanalabgabeordnung... 1,14 36.) Wassergebühren (inkl. 10 % USt.): I. Wasserverbrauchsgebühr nach dem durch den Wasserzähler festgestellten tatsächlichen Verbrauch pro m³... 1,33 Stand: 09/2012 Seite 13 von 21
14 II. Zählergebühren: Nennbelastung /Monat 3 m³/h... 1,28 7 m³/h... 1,44 20 m³/h... 3,84 30 m³/h... 4, m³/h... 11, m³/h... 12, m³/h... 25,58 Die Gebühren für Zähler größerer Nennbelastung unterliegen einer individuellen Festlegung. III. Pauschalgebühren (pro Monat): a) Haushalt aa) je Wohnraum... 7 m³ bb) Küche... 7 m³ cc) Badezimmer... 7 m³ dd) Garage je Einheit... 7 m³ ee) Haus- und Heimgärten je 100 m² monatlich im Sommerhalbjahr... 2 m³ b) Gewerbe aa) Gastgewerbe, Fleischereien, Molkereien, Bäckereien, fotogewerbliche Räume und ähnliche, je Raum m³ bb) übriges Gewerbe wie Banken, Kanzleien, Verkaufsräume, Magazine und ähnliche, je Raum... 3 m³ cc) für Garagen (zur Unterbringung mehrerer Fahrzeuge) je 20 m² Bodenfläche... 8 m³ dd) Gartenbaubetriebe je 100 m² Bodenfläche, monatlich im Sommerhalbjahr... 2 m³ c) Landwirtschaftliche Betriebe Die Wasserverbrauchsgebühr wird nach gewissen Merkmalen (wie Personenanzahl, Viehstand usw., sowie vermutlicher Verbrauch) im Einzelfall festgelegt: aa) Großvieh (Rinder, Pferde usw.) je Stk m³ bb) Kleinvieh (Kälber, Schweine usw.) je Stk m³ 37.) Friedhofgebühren: I. Allgemeine Gebühren für Erstmiete (nur für 10 Jahre) und Wiederablöse: a) Normalgrab für 10 Jahre ,00 b) Normalgrab für 5 Jahre ,00 c) Familiengrab zweistellig für 10 Jahre ,00 d) Familiengrab zweistellig für 5 Jahre ,00 e) Kindergrab für 10 Jahre ,00 f) Kindergrab für 5 Jahre ,00 g) Urnengrab (Pult) für 10 Jahre ,00 h) Urnengrab (Pult) für 5 Jahre... 94,00 i) Urnenfamiliengrab für 10 Jahre ,00 Stand: 09/2012 Seite 14 von 21
15 j) Urnenfamiliengrab für 5 Jahre ,00 k) Verwaltungsaufwand... 73,00 l) Abfuhrgebühr pro Beisetzung... 38,00 II. Besondere Gebühren: a) Grabreihe an der Grabmauer (inkl. Baukostenbeitrag): aa) Normalgrab für 10 Jahre ,00 bb) Familiengrab für 10 Jahre ,00 b) Grabreihe ohne Grabmauer mit Fundament (inkl. Baukostenbeitrag): aa) Normalgrab für 10 Jahre ,00 bb) Familiengrab für 10 Jahre ,00 c) Urnengräber im neuen Urnenfriedhof (inkl. Baukostenbeitrag): aa) Urnengrab (Pult) für 10 Jahre ,00 bb) Urnenfamiliengrab für 10 Jahre ,00 III. Abfallentsorgungsbeitrag pro Grab und Jahr... 10,00 38.) Tarife für das Hallen- und Freibad (inkl. 10 % USt.): Kurgäste aus Aflenz, Aflenz-Land und Kinder des Kinderheimes Seewiesen haben Anspruch auf eine 10 %-ige Ermäßigung. Gäste aus der Region Aflenz-Seewiesen haben gegen Vorweis der Halfpricecard Anspruch auf eine 50 %-ige Ermäßigung. Bei Familien, welche nachweislich im Besitz eines steirischen Familienpasses sind, haben Kinder bis 15 Jahren freien Eintritt. I. Tarife: a) Tageskarten: (ohne Zeitbeschränkung) Erwachsene... 7,50 Kinder und Jugendliche 6 bis 15 Jahre... 4,60 Sozialtarif... 4,60 11er Block Erwachsene... 75,00 11er Block Kinder und Jugendliche 6 bis 15 Jahre... 46,00 b) Halbtageskarten (gültig bis / ab 13:00 Uhr) Erwachsene... 6,50 Kinder und Jugendliche 6 bis 15 Jahre... 3,90 Sozialtarif... 3,90 11er Block Erwachsene... 65,00 11er Block Kinder und Jugendliche 6 bis 15 Jahre... 39,00 c) Abendkarte (ab 17,00 Uhr) Erwachsene... 4,90 Kinder und Jugendliche 6 bis 15 Jahre... 3,60 Sozialtarif... 3,60 11er Block Erwachsene... 49,00 Stand: 09/2012 Seite 15 von 21
16 11er Block Kinder und Jugendliche 6 bis 15 Jahre... 36,00 d) Kurztarif (2 Stunden Tarif) Erwachsene... 3,70 Nachzahlung pro angefangene Stunde... 1,30 Kinder und Jugendliche 6 bis 15 Jahre... 2,40 Nachzahlung pro angefangene Stunde... 1,00 Sozialtarif... 2,50 Nachzahlung pro angefangene Stunde... 1,00 11er Block Erwachsene... 37,00 11er Block Kinder und Jugendliche 6 bis 15 Jahre... 24,00 e) SchülerInnen und Gruppen Schulklassen... 2,40 Gruppentarif... 3,20 f) Vereinstraining 1 Bahn pro Stunde... 12,30 g) Aufzahlung für Sauna Erwachsene... 9,70 Kinder und Jugendliche 6 bis 15 Jahre... 3,60 II. Dauerkarten: a) Familienjahresbadekarte Chipkarten Kaution... 3,20 Familienjahresbadekarte KapfenbergerInnen ,00 Familienjahresbadekarte ,00 Jahresbadekarte für Einzelpersonen KapfenbergerInnen ,00 Jahresbadekarte für Einzelpersonen ,00 Die Familienjahresbadekarte hat eine Gültigkeit von 1.Juni bis zum 31.Mai des darauffolgenden Jahres. Erfolgt die Bezahlung nicht über einen Abbuchungsauftrag, ist der Betrag bar oder mittels Bankomat-/Kreditkarte an der Badekasse zu bezahlen. Bei einer Erstanmeldung während der Saison, ist eine Aliquotierung des Betrages möglich. Grundsätzlich ist eine Kündigung während der Saison nicht möglich, ausgenommen bei Wegzug von Kapfenberg oder bei einer längerfristigen gesundheitlichen Verhinderung (Vorlage eines ärztlichen Attestes). Abmeldungen für die folgende Saison sind nur bis 31.Mai möglich. Kinder bleiben bis zum Einstellen der Familienbeihilfe als MitbenutzerInnen eingetragen. Im Falle einer Ehescheidung erlischt die Gültigkeit des/der als MitbenutzerIn eingetragenen EhegattenIn mit dem Monat der Ehescheidung. Kinder bleiben in jedem Fall bis zum Tag der Einstellung der Familienbeihilfe als MitbenutzerInnen eingetragen. b) 6 Monatskarte für Erwachsene ,00 6 Monatskarte für Kinder und Jugendliche ,00 c) 9 Monatskarte für SchülerInnen und Studierende im Internats- oder internatsähnlichen Betrieb ,00 d) Semesterkarte für Studierende an der FH Joanneum... 54,00 Stand: 09/2012 Seite 16 von 21
17 e) Jahreskarte für das Brausebad / Jänner Dezember... 20,00 III. Übereinkommen mit der Schiregion Aflenz Bürgeralm a) Kombicard WINTERFIT für Einzelpersonen ,00 Anteil Sportzentrum ,00 b) Kombicard WINTERFIT für Familien ,00 Anteil Sportzentrum ,00 Bei jeder Tageskarte auf der Bürgeralm Aflenz ist der Eintritt in das Hallenbad und in die Saunaanlage inkludiert. Der Anteil des Sportzentrums beträgt 20 % des Vollpreises. FamilienjahresbadekarteninhaberInnen haben gegen Vorweis der Karte eine 15 %-ige Ermäßigung für alle Tageskarten auf der Bürgeralm. Wird ein Badegast ohne gültige Eintrittskarte angetroffen, wird eine Nachzahlung eingehoben... 55,00 IV. Sonstige Tarife a) Leihgebühren Handtuch... 3,20 Wertsachendepot... 1,00 Dauerkästchen (Monatsmiete)... 8,50 Schlüsseleinsatz (Münzeinwurfkästchen)... 1,00 39.) Saunatarife (inkl. 10 % USt.): a) Tageskarten Erwachsene mit Badeintritt... 14,60 Erwachsene ohne Badeintritt... 13,00 Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre mit Badeintritt... 6,50 Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre ohne Badeintritt... 4,80 Sozialtarif (auch für Badekartenbesitzer)... 10,50 11er Block Erwachsene mit Bad ,00 11er Block Erwachsene ohne Bad ,00 11er Block Kinder und Jugendliche mit Bad... 65,00 11er Block Kinder und Jugendliche ohne Bad... 48,00 b) Kurztarif (2 Stunden): Erwachsene mit Badeintritt... 9,60 Erwachsene ohne Badeintritt... 7,50 Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre mit Badeintritt... 5,00 Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre ohne Badeintritt... 3,20 Sozialtarif (auch für Badekartenbesitzer)... 5,40 11er Block Erwachsene mit Bad... 96,00 11er Block Erwachsene ohne Bad... 75,00 11er Block Kinder und Jugendliche mit Bad... 50,00 11er Block Kinder und Jugendliche ohne Bad... 32,00 Stand: 09/2012 Seite 17 von 21
18 c) Jahreskarten Chipkarten Kaution... 3,50 Saunajahreskarten haben eine Gültigkeit vom 1.Juni - 31.Mai des darauffolgenden Jahres. Erfolgt die Bezahlung nicht über einen Abbuchungsauftrag, ist der Betrag bar oder mittels Bankomat-/Kreditkarte an der Badekasse zu bezahlen. Bei einer Erstanmeldung während der Saison, ist eine Aliquotierung des Betrages möglich. Grundsätzlich ist eine Kündigung während der Saison nicht möglich, ausgenommen bei Wegzug von Kapfenberg oder bei einer längerfristigen gesundheitlichen Verhinderung (Vorlage eines ärztlichen Attestes). Abmeldungen für die folgende Saison sind nur bis 31.Mai möglich. Kinder bleiben bis zum Einstellen der Familienbeihilfe als MitbenutzerInnen eingetragen. Im Falle einer Ehescheidung erlischt die Gültigkeit des/der als MitbenutzerIn eingetragenen EhegattenIn mit dem Monat der Ehescheidung. Kinder bleiben in jedem Fall bis zum Tag der Einstellung der Familienbeihilfe als MitbenutzerInnen eingetragen. Familienjahressaunakarte mit Bad KapfenbergerInnen ,00 Familienjahressaunakarte mit Bad ,00 Familienjahressaunakarte ohne Bad ,00 Jahreskarte für Erwachsene mit Familienjahresbadekarte KapfenbergerInnen ,00 Jahreskarte für Erwachsene mit Familienjahresbadekarte ,00 Jahreskarte für Erwachsene mit Einzeljahresbadekarte KapfenbergerInnen ,00 Jahreskarte für Erwachsene mit Einzeljahresbadekarte ,00 Erwachsene ohne Bad ,00 40.) Tarife für die Eis-/Mehrzweckhalle (inkl. 20 % USt.): I. Publikumseislaufen: a) Einzelkarten (Laufzeit von 2 Stunden) Erwachsene... 4,00 Jugendliche bis 18 Jahre... 3,20 Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre... 2,50 Begleitperson b) 11er-Block Erwachsene... 40,00 Jugendliche bis 18 Jahre... 32,00 Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre... 25,00 c) Schuleislaufen (nur klassenweiser Besuch) pro SchülerIn... 1,80 d) Eisdisco... 6,00 e) Saisonkarten Familienkarte ,00 Stand: 09/2012 Seite 18 von 21
19 Erwachsene... 98,00 Jugendliche bis 18 Jahre... 86,00 Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre... 70,00 KSV-Eishockeyspieler (aktiv) bis Knabenmannschaft... 35,00 f) Besitzer einer Jahresbadekarte haben freien Eintritt für das Publikumseislaufen Die Saisonkarten haben eine Gültigkeit von Anfang Oktober (Saisonbeginn) bis Mitte März (Saisonende). II. Tarife für SonderbenützerInnen: In kapazitätsarmen Betriebszeiten können unter Berücksichtigung einer Kostendeckung auf schriftlichen Vorschlag der/des AbteilungsleiterIn(s) und mit schriftlicher Zustimmung der Bürgermeisterin abweichende Tarife gewährt werden. a) Miete pro Halbtag (z.b. Eisschützenturnier 6,00 bis 13,30 Uhr) inkl. Flutlicht ,00 b) Miete für Trainingszwecke inkl. Flutlicht und Kabinenbenützung pro Stunde ,00 c) Miete für Trainingszwecke wie oben in den Monaten Juli, August und September pro Stunde ,00 d) Eishockeyspiele anderer Teams (z.b. Länderspiele) inkl. aller Einrichtungen ,00 e) Eishockeyspiele anderer Teams wenn kein Eintritt verlangt wird ; inkl. aller Einrichtungen - pro Spiel ,00 f) Eishockeyspiele diverser Hobbymannschaften inkl. Kabinen und Flutlicht pro Stunde ,00 g) Eisschützentraining pro Stunde... 43,00 h) Sommersportarten (Inlinehockey, Stockschießen u.dgl. ) pro Stunde... 55,00 i) Trainingslagerpackage pro Mannschaft und Stunde ,00 Für 25 Personen (eine Mannschaft) Dieser Tarif beinhaltet: 1 Stunde Eisfläche, Umkleidekabinen, Kraftkammer, Bade- und Saunaeintritt. j) Die Miete für besondere Veranstaltungen wird nach deren Art und Aufwand gesondert berechnet. k) Gasstrahlerheizung (wird nach jeder Veranstaltung entsprechend dem Gasverbrauch berechnet). Dieser Tarif wird laufend dem Gaspreis angepasst. 41.) Tarife für das Franz Fekete Stadion und Leichtathletikzentrum (inkl. 20 % USt.): a) Fußballspiele außerhalb des Rahmens der KSV: Hauptspielfeld - pro Spiel ,00 Trainingsplatz - pro Spiel ,00 Stand: 09/2012 Seite 19 von 21
20 b) Leichtathletik außerhalb des Rahmens der KSV: Miete für Stadion, Trainingsplatz inkl. aller erforderlichen LA-Geräte und Einrichtungen, elektr. Zeitnehmung und Beschallung. Bedienungspersonal jeglicher Art muss vom Veranstalter/von der Veranstalterin beigestellt werden - pro Stunde ,00 Die Miete für andere Veranstaltungen wird nach deren Art und Aufwand berechnet. c) 1 Trainingslagerpackage ,00 Für 25 Personen (eine Mannschaft) Dieser Tarif beinhaltet: 1 Stunde Rasen- bzw. Kunstrasenbenützung, Umkleidekabinen, Kraftkammer, Bade- und Saunaeintritt d) Räumlichkeiten Umkleidekabine... 45,00 Kraftraum für Vereine pro Stunde... 45,00 e) Kraftraum Einzelkarte... 5,00 Gruppen ab 6 Personen, pro Person... 4,00 Die Benützung des Kraftraumes ist nur gestattet, wenn mindestens zwei Personen anwesend sind. f) Flutlicht Beleuchtung (Stufe III) für ein Spiel ,00 Beleuchtung (Stufe II) für ein Spiel ,00 Beleuchtung (Stufe III) für eine Stunde ,00 Beleuchtung (Stufe II) für eine Stunde ,00 Beleuchtung (Stufe I) für eine Stunde... 45,00 Diese Tarife werden laufend dem Strompreis angepasst. g) Benützung der Kunstrasenanlage Für die Monate Dezember bis Mitte April (Betrieb der Kunstrasenheizung), inkl. Benützung der Umkleidekabinen und Flutlicht ,00/Std. Für die Zeit von Mitte April bis November (kein Betrieb der Kunstrasenheizung), inkl. Benützung der Umkleidekabinen und Flutlicht. 75,00/Std Es ist auch eine Vermietung des halben Platzes möglich. Stornogebühren bei reservierten Kunstraseneinheiten: Bei Absagen ab % der Kosten Bei Absagen ab % der Kosten 42.) Feuerwehr lt. Tarifordnung des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark Dienstleistungen im öffentlichen Interesse oder unter besonders berücksichtigungswürdigen Umständen können durch die Bürgermeisterin im Einvernehmen mit dem Wehrkommandanten von der Gebührenpflicht befreit werden. Stand: 09/2012 Seite 20 von 21
21 Von der Gebührenverrechnung sind Leistungen für die Stadtgemeinde Kapfenberg (außer Brandwache bei Veranstaltungen) und Leistungen für die Stadtwerke Kapfenberg GesmbH. im öffentlichen Interesse bzw. im Auftrag der Stadtgemeinde Kapfenberg befreit. Für den Gemeinderat die Bürgermeisterin: Mag a. Brigitte Schwarz eh. Stand: 09/2012 Seite 21 von 21
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