Damit wir uns alle in unserer Schule wohlfühlen, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Dies bedeutet:

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1 Damit wir uns alle in unserer Schule wohlfühlen, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Dies bedeutet: o Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht. o Wir grüßen alle Erwachsenen, denen wir auf dem Schulgelände begegnen. o Wir bewahren unsere Jacken, Mäntel usw. an der Garderobe auf. o Wir tragen keine Mützen während des Unterrichts. o Wir führen keine Privatunterhaltung während des Unterrichts. o Wir melden uns, wenn wir etwas zu sagen haben. o Wir hören den Lehrern und den Mitschülern zu und lassen sie ausreden. o Wir reden in einem ordentlichen und ruhigen Ton miteinander. o Wir beleidigen niemand durch verletzende Ausdrücke. o Wir essen und trinken nur während der Pausen oder auf ausdrückliche Genehmigung des Lehrers. o Wir befolgen Arbeitsanweisungen und erledigen sie umgehend. o Wir bringen unsere Unterrichtsmaterialien (Füller, Hefte, Bücher...) immer mit. o Wir erledigen unsere Hausaufgaben. o Wir beschmutzen und beschädigen keine Gegenstände. o Wir spucken nicht aus.

2 o Wir halten die Hausordnung ein. o Wir lassen das Handy ausgeschaltet. Wir kauen keinen Kaugummi. Wir räumen unser Klassenzimmer auf, bevor wir es verlassen. Vorbemerkung Unsere Schulordnung enthält Regeln für eine gute Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten. Das Zusammenleben einer großen Zahl von Schülern auf engem Raum bedarf einer gewissen Regelung, um die Sicherheit aller im Schulhaus und im Schulgelände zu gewährleisten und um einen reibungslosen Ablauf eines geordneten Schulbetriebs zu ermöglichen. Unser Ziel soll ein gutes, ehrliches Verhältnis zwischen Lehrern, Schülern und Eltern sein. Dieses Ziel kann nur durch Rücksichtnahme, höfliches, einsichtiges Verhalten und Fairness erreicht werden. I. Schonung von Gebäude aus Ausstattung 1. Das Schulhaus, die Sporthalle und das Schulgelände sind schonend und pfleglich zu behandeln. Schäden, die von Schülern mutwillig angerichtet werden, gehen zu Lasten der Eltern. 2. Die Sorgfaltspflicht gilt ganz besonders für Schulbücher, Materialien und Geräte, Wände und Mobiliar. 3. Im gesamten Schulbereich ist auf Sauberkeit zu achten. Das Kaugummikauen ist aus diesem Grund zu unterlassen. Müll aller Art ist entsprechend unserer Regelung in die bereitstehenden Abfall- oder Recyclingbehälter zu entsorgen. 4. Unfälle, Feuergefahr, Diebstähle, Sachschäden sind unverzüglich zu melden. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben. II. Ordnung und Verhalten im Schulbereich 1. Niemand darf durch sein Verhalten sich und andere gefährden oder belästigen.

3 Insbesondere ist nicht zulässig: 1. Mitschüler tätlich anzugreifen oder einen körperlichen Angriff zu "provozieren" 2. Gegenstände aus dem Fenster oder durchs Treppenhaus zu werfen 3. sich aus dem Fenster lehnen 4. auf den Treppengeländern zu rutschen 5. auf den Fluren, im Treppenhaus und in den Unterrichtsräumen zu rennen 6. im Haus Ball zu spielen 7. Gegenstände mitzubringen, durch die das Schulleben gefährdet wird (Messer, Knallkörper usw.) 8. Spielen mit harten Bällen und gefährlichen Gegenständen 9. das Radfahren (sowie Rollschuh-, Skateboard-, Inlinerfahren usw.) auf dem Schulgelände; das Mitbringen und Deponieren von diesen Geräten im Klassenzimmer ist während der Unterrichtszeit erlaubt. 10. das Ausspucken 11. das Mitbringen von Dosen und Glasflaschen 12. das Schneeballwerfen 2. Im ganzen Schulbereich und an der Bushaltestelle besteht Rauch- und Alkoholverbot für alle Schüler. Während der Unterrichtszeit ist das Rauchen und Alkohol auf dem Schulgelände (Pausenhof, Sportplatz) grundsätzlich verboten. 3. Neue Medien Mit Betreten des Schulgeländes sind elektronische Medien jeglicher Art von Schülern und Schülerinnen auszuschalten (z. B. Handy, MP3-Player usw.)

4 Diese Geräte werden bei Verstoß bis zum Unterrichtsende einbezogen. Verstöße werden mit einer Info geahndet. Nichtherausgabe des Gerätes hat einen Eintrag zur Folge. Aufzeichnungen jeglicher Art durch Schüler sind auf dem Schulgelände verboten. III. Unterrichtszeit und Pausen 1. Schüler, deren Unterricht erst in der 2. Stunde beginnt, bleiben bis zum Gong auf dem Schulhof und verhalten sich so, dass die Klassen im Schulhaus nicht gestört werden. 2. Bei Stundenbeginn begeben sich die Schüler nach dem Gongzeichen auf ihre Arbeitsplätze und legen ihre Unterrichtsmittel bereit. 3. Falls 10 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde der Lehrer noch nicht im Klassenzimmer ist, verständigt der Klassensprecher die Schulleitung. 4. Schüler dürfen das Schulgelände nur mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Lehrers verlassen. 5. Schüler, die aus zwingenden Gründen vorzeitig den Unterricht verlassen, bekommen vom Lehrer einen Entlasszettel (s. Anlage) 6. In der großen Pause gehen alle Schüler rasch in die Pausenhöfe. (Pausenhof: siehe Anlage) 7. In den kleinen Pausen bleiben die Schüler im Klassenzimmer. Sie verlassen es nur zum Toilettenbesuch oder Zimmerwechsel. 8. Bei schlechtem Wetter findet die Pause für Grundschüler in der Aula, für Hauptschüler in den Klassenzimmern statt. Ein kurzes Signalzeichen setzt Schüler und Lehrer davon in Kenntnis. 9. Die Toiletten sind weder Aufenthaltsräume, Wärmestuben noch Vesperräume

5 IV. Ordnung im Klassenzimmer 1. Jeder Schüler ist für die Ordnung im Klassenzimmer und im Fachraum verantwortlich. Der Ordnungsdienst sorgt dafür, dass nach jeder Stunde die Tafel geputzt wird. 2. Jeden Tag müssen am Ende der Unterrichtszeit die Stühle auf die Tische gestellt und das Licht ausgelöscht werden. 3. Alle Räume werden abgeschlossen, wenn anschließend kein Unterricht mehr stattfindet. 4. Für Jacken und Mäntel sind die Garderobenleisten außerhalb der Klassenzimmer zu benutzen. Wertsachen müssen ins Klassenzimmer mitgenommen werden. 5. Über die genannten Regelungen hinaus kann sich jede Klasse eine eigene Klassenordnung geben. V. Regelungen für die Turnhalle und Fachräume (Computerraum, Physiksaal, Technikraum, BK-Raum, Küche mit Nebenräumen 1. Die oben genannten Fachräume und die Turnhalle dürfen nur mit dem Lehrer betreten werden. 2. Über die genannten Regelungen hinaus gelten die jeweiligen Fachraumordnungen. 3. Die zuständige Lehrkraft kann den Schülern nach dem Umziehen Fang- und Ballspiele erlauben, bis der gesamte Klassenverband (Schüler + Lehrer) umgezogen ist.

6 4. Grundsätzlich verboten ist o der Aufenthalt in den Geräteräumen o das Klettern und Turnen an den in der Halle stationierten Geräten (Weichbodenmatte, Sprossenwand, Klettertaue, Longe, Tore usw.). 5. Die Lehrkraft verlässt als Letzte die sauber aufgeräumte Sporthalle und verschließt Schränke und Türen. 6. Die Sportlehrkräfte müssen diese Sportstättenordnung jeweils zu Beginn eines Schuljahres mit den Klassen besprechen und dies im Tagebuch vermerken. 7. Mit Sportgeräten muss sorgfältig umgegangen werden. Bei mutwilliger Beschädigung müssen die Kosten erstattet werden. 8. Aus gegebenem Anlass weist das Staatl. Schulamt erneut darauf hin, dass das Tragen von Schmuck im Sportunterricht aus Gründen der Fürsorgepflicht gegenüber den Schülerinnen und Schülern zu verbieten ist. Dieses Schmuckverbot beruht auf den Unfallverhütungsvorschriften des Unfallversicherungsträgers. Demnach trifft die GHWRS Hülben folgende verbindliche Regelung: a. Es darf im Sportunterricht kein Schmuck getragen werden. Darunter fallen insbesondere Arm- und Halsketten, Uhren, Freundschaftsbänder, Fingerringe, Piercings an den verschiedensten Körperteilen, sowie Ohrstecker und dergleichen. b. Ohrstecker und Piercings sollten vor der Sportstunde oder noch besser schon zu Hause abgenommen werden. Die Aufbewahrung der Schmuckstücke liegt in der Verantwortung der Schüler (eigenes Behältnis). c. Kann ein Ohrstecker oder Piercing nicht entfernt werden, muss er, zumindest bei den Sportspielen, mit eigenem Pflaster oder Tape abgeklebt werden. d. Bei Nichteinhaltung der Schmuckregelung wird die entsprechende Lehrkraft nach ihrem Ermessen geeignete pädagogische Maßnahmen ergreifen. 9. Im Sport nehmen wir Rücksicht auf andere. Auch bei Wettkämpfen und Spielen verhalten wir uns fair.

7 VI. Ordnung auf dem Fahrradabstellplatz 1. Zweiräder dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. 2. Sie müssen abgeschlossen werden und verkehrssicher sein. Für nicht abgeschlossene Fahrräder übernimmt die Schule keine Haftung. 3. Die Grundschüler dürfen erst nach bestandener Fahrradprüfung mit dem Fahrrad zur Schule kommen. VII. Krankheit, Beurlaubung 1. Wird ein Schüler krank, so müssen die Erziehungsberechtigten dies am ersten, spätestens am zweiten Tag der Erkrankung schriftlich mitteilen. 2. Beurlaubungen für eine Stunde spricht der Fachlehrer, bis zu zwei Tagen der Klassenlehrer und für weitere Tage der Schulleiter aus. 3. Durch Beurlaubung versäumter Unterrichtsstoff muss nachgeholt werden. VIII. Infos und Einträge 1. Verstöße gegen die Schulordnung werden im Tagebuch mit einer Info vermerkt. Die Eltern werden darüber informiert; die dritte Info führt zu einem Eintrag. 2. Bei groben Verstößen gegen die Schulordnung gibt der Lehrer einen Eintrag ins Tagebuch. Schulleitung und Eltern werden verständigt. Der dritte Eintrag hat die Androhung des zeitweiligen Unterrichtsausschlusses zur Folge. Grobe Verstöße sind z. B.: Betrug, Arbeitsverweigerung, Beleidigung, mutwillige Sachbeschädigung, körperliche Aggression 3. Bei besonders schwerwiegenden Verfehlungen tritt 90, Schulgesetz, in Kraft. Dazu gehören u.a. Unterrichts- und Schulausschluss. 4. Jeder Diebstahl wird grundsätzlich bestraft. Die Strafe richtet sich nach der Schwere und den Umständen der Tat. Die Eltern werden in jedem Fall benachrichtigt. 20. November 2007 Hauptstraße Nr. 123, Musterstadt Tel.: (01 33) Fax: (01 33)

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