Lehrunterlage Absturzsicherung

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1 Lehrunterlage Absturzsicherung Höhenrettung Rheingau-Taunus

2 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen 2. Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen beim Einsatz in absturzgefährdeten Bereichen 3. Grundbegriffe/ Definitionen 4. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz 5. Knotenkunde 6. Sichern in absturzgefährdeten Bereichen 7. Einsatzgrundsätze 8. Unfallschutz/Erste Hilfe 9. Quellenverzeichnis

3 1. Rechtliche Grundlagen Europäische Richtlinie 89/686 - stellt eine Vereinheitlichung in der EU für das Herstellen, Importieren und Vertreiben von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) dar. - Die Richtlinie ist in Deutschland seit dem rechtlich bindend. Sie beschreibt den technisch, qualitativen und rechtlichen Rahmen für PSA. PSA wird entsprechend der Komplexität der Anforderung bezüglich der abzuwehrenden Gefahren kategorisiert, dabei ist die Konformität der PSA mit den Richtlinien verbindlich. 8. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz 8. GSGV (BGBL. I Nr. 11, S vom ) Richtlinie 2001/45/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom (4. Vorschriften für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden.) HBKG Feuerwehrdienstvorschriften o FWDV1/2 zukünftig FWDV1 Grundtätigkeiten Technische Hilfe und Rettung Kapitel 14 und 15 Sichern und Retten in absturzgefährdeten Bereichen o FWDV13/1 Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz; Ausgabe1986 Artikel 4.3.1

4 Unfallschutzvorschriften GUV-V A1 Allgemeine Vorschriften, vom April 1979/ Unter dem Abschnitt Schutz gegen Absturz und herabfallenden Gegenständen ist zu lesen in 33 (1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, die mehr als 1,00 m über dem Boden oder über einer anderen ausreichend breiten tragfähigen Fläche liegen oder an Gefahrenbereiche grenzen, müssen ständige Sicherungen haben, die verhindern, dass Versicherte abstürzen oder in Gefahrenbereiche gelangen. 33 (3) Läßt die Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeit eine ständige Sicherung nach den Absätzen 1 und 2 nicht zu, muss eine Sicherung gegen das Abstürzen oder Hineinstürzen von Versicherten auf andere Weise ermöglicht werden. GUV-V C53 GUV-R 198 GUV-R 199 GUV-G 9102 Unfallverhütung im Feuerwehrdienst Regeln für den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstugen gegen Absturz Ausgabe Juli 1998 (entspricht der BGR198) Regeln für den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen zum Halten und Retten Ausgabe Oktober 1995 (entspricht der BGR199) Grundsätze für die Prüfung der Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (Geräteprüfordnung), Ausgabe Januar 1994 Berufsgenossenschaftliches Regelwerk BGG 906 BGR 198 BGR 199 Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz, Ausgabe Oktober 1995 Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz vom April 1998 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen vom April 2004 AGBF- Empfehlungen zur Speziellen Rettung aus Höhen und Tiefen vom Oktober 2002

5 2. Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen beim Einsatz in absturzgefährdeten Bereichen Zur Bekämpfung von Bränden und bei der Durchführung der technischen Hilfeleistung besteht die Möglichkeit, dass die Angehörigen der Feuerwehren sich in absturzgefährdete Bereiche begeben müssen, wo eine Sicherung gegen Absturz unbedingt erforderlich ist. Sowohl bei der Brandbekämpfung als auch bei der technischen Hilfeleistung steht die Abwehr von Gefahren für Personen, Tiere usw. im Vordergrund. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe kann es vorkommen, dass die normale Ausrüstung (Feuerwehrleine, -gurt) nicht eingesetzt werden kann, da ihre Einsatzgrenze überschritten wird. Hier sind dann besondere Einsatzmittel erforderlich (z. B. der Gerätesatz Absturzsicherung ). Bei der Brandbekämpfung sollten sich die Tätigkeiten nur auf Nachlöscharbeiten beschränken. Nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften müssen die Einsatzkräfte in allen Bereichen, in denen Absturz- oder Einbruchgefahr besteht mit geeigneter Schutzausrüstung gesichert werden. Nachfolgend werden einige Einsatzbeispiele vorgestellt: Arbeiten an Dachkanten Deckenöffnungen und kanten Abgebrannte Treppenstufen/ Decken Behälter und Silos Schächte mit fehlender oder beschädigter Abdeckung ( Licht und Kellerschächte) Baugruben, Montagegruben, Gräben Böschungen, Abhänge z.b. an Gewässern Gesicherte oder ungesicherte Kanten aller Art Kranausleger Nicht begehbare Bauteile wie Abgehängte Zwischendecken Platten mit unbekannter Trgfähigkeit Glasdächer, Wellplattendächer, In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten und dem vorhandenen Gefahrenpotential für den Feuerwehrangehörigen sind die Einsatzart und eine geeignete PSA auszuwählen.

6 Sicherungsmethoden (Anwendungsbereiche bei der Sicherung in Höhen und Tiefen) Rückhalten von Personen Ein Absturz wird ausgeschlossen, wenn durch das Rückhalten verhindert wird das der Gesicherte die Absturzkante erreicht. Es besteht also keine direkte Sturzgefahr und ein freies Hängen im Seil kann ausgeschlossen werden. Dies kann auch mit der Feuerwehrleine und dem Halte-, Sicherheitsgurt erfolgen. Halten von Personen Das Sturzrisiko wird minimiert, weil die Feuerwehrleine/ das Seil oberhalb des zu Haltenden straff geführt wird. Eigensicherung Sicherungsmann

7 Absturzsicherung und auffangen von stürzenden Personen Auffangen ist die Sicherung von Einsatzkräften, bei der ein freier Fall nicht ausgeschlossen werden kann. Die Gefahr besteht immer dann, wenn sich die Sicherung nicht oberhalb der zu Sichernden Person befindet. Ein geplantes freies Hängen im Seil ist auszuschließen! Beispiel einer Einsatzstelle Möglichkeiten der Rettung mit dem Gerätesatz Absturzsicherung Erstsicherung gegen Absturz und lebensrettende Sofortmaßnahmen (Vitalfunktionen) Gesichertes Zurückführen aus dem Gefährdungsbereich nur, wenn die Person dazu in der Lage ist! Nach einem Sturz ins Sicherungsseil besteht die Möglichkeit des Ablassens (Retter oder zu rettende Person). Ein geplantes Ablassen ist mit dem GSAS nicht zulässig!!! Selbstrettung im Notfall über HMS möglich!

8 3. Grundbegriffe/ Definitionen Absturzgefährdeter Bereich: Ist der Bereich, indem es aus strukturellen und räumlichen Bedingungen zu einem Unfall durch Absturz kommen kann, der aber, abgesehen vom Risiko, ohne Hilfsmittel erreichbar wäre. Befestigungspunkt (BP)/ Anschlagpunkt: sind geeignete Bauteile, Fahrzeuge, Bäume die zum Anschlagen von Seilen dienen und die erforderliche Standfestigkeit ausweisen (mind. 10kN, beim Vorstieg 22kN) Verbindungsmittel: sind Mittel, die zur Herstellung der Verbindung zwischen Kernmantelseil und Befestigungspunkt dienen. Verbindungselemente: Bestandteile eines Auffangsystems (Sicherungskette) z.b. Karabiener Sicherungsseil (Einfachseil nach EN 892): sind dynamische Kernmantelseile, die im Extremfall (Absturz, Einbruch) den Retter und/ oder die zu Rettende Person sicher auffangen. Sie werden im Extremfall dynamisch belastet. Seilbremse: sind Vorrichtungen, die als Sicherungsgerät zur Verhinderung von schweren Abstürzen eingesetzt werden (z.b. HMS, demnächst Lori) Knotbarkeit: ist das Maß für die Geschmeidigkeit eines Seiles. Es gibt an, wie leicht sich ein Seil knoten lässt, wie rutschfest die Knoten sind und wie leicht sich die Knoten nach Belastung wieder lösen lassen. Knotenfestigkeit: gibt an, um wie viel Prozent die Reißkraft eines geknoteten Seiles vermindert wird. Krangeln: Sind spiralförmige, knotenähnliche Gebilde, die durch Verdrehungen der Seile um ihre Längst Achse entstehen. Kantenschutz: sind Hilfsmittel, mit denen Seile, Bänder und Schlingen an gefährlichen Kanten vor Zerstörung geschützt werden. Normsturz: ist ein Test, bei dem in einer definierten Versuchsanordnung die Sturzfestigkeit von Seilen ermittelt wird.

9 Sturz: ist ein kontrollierter oder unkontrollierter freier Fall eines Körpers. Die Schwere eines Sturzes wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Ein wesentlicher Faktor is der Sturzfaktor. Sturzfaktor: ist die entscheidende Größe, die die Schwere eines Sturzes bestimmt. Der Sturzfaktor ist das Verhältnis zwischen möglicher Sturzhöhe (freier Fall) und ausgegebener Seillänge. Sturzenergie: ist die von der Masse und der Geschwindigkeit eines fallenden Körpers abhängige Bewegungsenergie. Fangstoß/ Fangstoßkraft: Als Fangstoß bezeichnet man die maximale Kraft F (Kraftspitze), die beim Abfangen eines Sturzes auf das gesamte Sicherungssystem und somit auch auf den menschlichen Körper einwirkt. Fangstoßdehnung: ist die kurzzeitige Dehnung des gesamten Sicherungssystems während des Fangstoßes, insbesondere des Sicherungsseiles. Fangdauer: ist die Zeitspanne, während der das Sicherungssystem beim Abfangen eines Sturzes belastet wird. Sturzfestigkeit: gibt an, wie viel Normstürze ein Seil aushält, ohne zu reißen. Bei einem Sturz über eine definierte scharfe Kante (Radius = 0,75mm) muss das Seil ebenfalls halten (Scharfkantentest). Sturzsicherheit: ein Seil ist sturzsicher, wenn die Fangstoßkraft beim Normsturz 10 kn (1000 da N ) nicht übersteigt. Sicherungskette: Die Sicherungskette ist der Verbund aller Elemente eines Sicherungssystems, die während des Abfangens eines fallenden Körpers die Fallenergie aufnehmen bzw. durch Energieumwandlung reduzieren. Die Sicherungskette ist immer so stark wie ihr schwächstes Glied. Die Aufgabe der Sicherungskette besteht darin, den fallenden Körper sicher aufzufangen und dabei die auftretende Sturzenergie (Fangstoß) auf ein erträgliches Maß (ca. 3 5 kn) zu reduzieren.

10 Direkte Sicherung: Der Sicherungsmann befindet sich direkt in der Sicherungskette (z.b. Selbstsicherung oder Körpersicherung). Kommt eine Seilbremse zur Anwendung, wird diese am gurt des Sicherungsmannes befestigt (z.b. Kletterhalle). Indirekte Sicherung: Der Sicherungsmann befindet sich außerhalb der Sicherungskette. Zu dieser Sicherungsart gehören alle Sicherungsvarianten, bei denen eine Seilbremse zur Anwendung kommt die an einem Befestigungspunkt angeschlagen wurde. Statische Sicherung: Sicherung ohne Verwendung einer Seilbremse (z.b. Selbstsicherung ohne Falldämpfung) Dynamische Sicherung: Im Gegensatz zur statischen Sicherung läuft hier das Sicherungsseil bei einer plötzlichen Belastung noch ein Stück kontrolliert durch eine Seilbremse (HMS, demnächst Lori), wobei Reibungswärme erzeugt und ein Teil der kinetischen Energie umgewandelt wird ( weicher Sturz ). Zwischensicherung (ZS): ZS werden beim Vorstieg in geeigneten Abständen, möglichst in gerader Linie angebracht. Die ZS besteht aus Schlinge und Karabiner.

11 4. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Die Bestandteile des Gerätesatz Absturzsicherung sind in der DIN : beschrieben. Er besteht aus folgenden Einzelteilen. 1 Auffang- und Sitzgurt nach DIN EN 361 und DIN EN 813 mit o frontseitiger sternaler Auffangöse und ventraler Halteöse, o seitlichen Materialschlaufen, o schnell verstellbarer Einstellung für Bebänderungen, o Rückenstütze, o in Universalgröße Das Gurtsystem muss auch bei angelegtem, umluftunabhängigem Atemschutz eine einwandfreie Benutzung ermöglichen. 1 Kernmantel- Dynamikseil nach DIN EN 892 mit o 60m Seillänge, o Durchmesser min. 10,5mm, o Fangstoß kleiner 10 kn, o Anzahl der Normstürze min. 12, o Scharfkantenprüfung nach BWB TL Anschlageinrichtungen (Bandschlinge, endlos vernäht) nach DIN EN 354 und DIN EN 795mit o einer Bruchkraft von min. 22 kn, o einer Länge von min. 0,8m 2 Anschlageinrichtungen (Bandschlinge, endlos vernäht) nach DIN EN 354 und DIN EN 795mit o einer Bruchkraft von min. 22 kn, o einer Länge von min. 1,5m als Anschlag 15 Selbstschließende Verbindungselemente mit Verschlusssicherung (Karabinerhaken) nach DIN EN 362, Bruchkraft in Längsrichtung min. 22 kn 1 Selbstschließendes Verbindungselement mit Verschlusssicherung (HMS - Karabinerhaken) nach DIN EN 362; Verschlusssicherung durch Dreiwegeverschluss (zum Öffnen sind drei voneinander unabhängige Bewegungen erforderlich), Bruchkraft in Längsrichtung min. 22 kn

12 2 Paar geeignete Schutzhandschuhe der Leistungsstufe1 nach DIN EN 388 für sicheren Griff und gutes Tastempfinden, flüssigkeitsabweisend 1 Sicherung im Nahbereich (Selbstsicherung) nach DIN EN 354 und DIN EN 355 o Verbindungsmittel mit integriertem Falldämpfer (so genannte Y- Schlinge; o großes Verbindungselement als Anschlagkarabiner (z.b. Rohrhakenkarabiner); o Verbindungselement mit Verschlusssicherung am Falldämpfer. 1 Behältnis für Gerätesatz Absturzsicherung mit ausreichendem Packvolumen für eine lose Lagerung als Transportsack mit Rucksackbegurtung und Schulterpolsterung. Der Transportsack mit dem Gerätesatz muss in einem Kasten nach DIN untergebracht werden können. Optional auf Wunsch des Bestellers 1 Rettungsschlaufe Klasse B nach DIN EN 1498 (Rettungsdreieck mit Schulterriemen) mit o 1 Anschlageinrichtung (Bandschlinge, endlos vernäht), Länge min 1,5m Bruchkraft von min 22 kn o Selbstschließende Verbindungselemente mit Verschlusssicherung, Bruchkraft in Längsrichtung min. 22 kn Kantenschutz für Seil und Bandschlingen (Die gewünschte Anzahl ist bei der Bestellung zu vereinbaren).

13 5. Knotenkunde Allgemeines Knoten werden zu Herstellung von Seilverbindungen verwendet, Sie sind der Beginn einer Einsatzvariante. Knoten müssen in jeder Situation, auch in Zwangslagen beherrscht werden. Aus der Vielzahl möglicher Knoten wurden solche ausgewählt, die sich für die Absturzsicherung als besonders geeignet erwiesen haben. Zielstellung ist es, mit wenigen Knoten viel zu erreichen, je weniger Knoten um so sicherer und effizienter der Einsatz. Empfohlene Knoten: Als Befestigungsknoten sind vor allem der Sackstich, Mastwurf oder der Achterknoten zu verwenden. Als Bremsknoten eignet sich der Halbmastwurf Als Sicherungsknoten eignet sich der Spierenstich/ Kreuzschlag Bei der Anwendung von Knoten ist grundsätzlich folgendes zu beachten: Jeder Knoten mindert die Reißfestigkeit des Seiles. Jeder Knoten ist durch einen Spierenstich/ Kreuzschlag zu sichern. Der Knoten im Seilverlauf muss sauber und übersichtlich sein. Merke: Schön soll er sein o Sauberes Knotenbild o Klare Seilverläufe Beziehungen sind zu festigen o Knoten immer vor Belastung festziehen nicht Knausern o Hinter jedem Knoten mindestens den zehnfachen des Seildurchmessers überstehen lassen damit dieser sich nicht aufzieht. Knotenarten Mastwurf Spierenstich Halbmastwurf Achterknoten Sackstich Schleifknoten

14 Mastwurf Verwendung: Schnelles fixieren an Karabinern, Festpunktknoten Gruppe: Befestigungsknoten Achtung: Mastwurf kann sich auf einem Festpunkt mit Großem Umfang lösen, deshalb freies Seilende immer mit Sicherungsknoten (Spierenstich/Kreuzschlag) versehen. Merke: Einfaches Anlegen, leicht zu lösen, kann leicht nachreguliert werden!

15 Spierenstich Verwendung: Sichern von Knoten Gruppe: Sicherungsknoten Material: Seil Achtung: Auslaufendes Ende der Sicherungsknoten muss parallel zum Seil verlaufen! Merke: Mindesten das 10-fache des Seildurchmessers als freies Ende belassen.

16 Halbmastwurf Verwendung: Bremsknoten für dynamische Sicherung Bremsknoten zum Ablassen Gruppe: Bremsknoten Material: Einfachseil, 1 Dreiwegeverschlusskarabiner (HMS- Karabiner) Achtung: Das Lastseil muss sich immer längs der Hauptachse des Karabiners befinden! Nicht gut geeignet für lange Ablassstrecken (Krangelbildung)! Das Bremsseil darf niemals losgelassen werden! Beim Vorstieg sollte durch einen zweiten Mann gesichert werden Festgelegt wird die HMS mittels Schleifknoten Merke: Leicht zu lösen! Der Knoten funktioniert in beiden Richtungen Bei richtiger Anwendung beträgt die Bremskraft ca. 3,5 kn!

17 Achterknoten Verwendung: Verankerungsknoten am Karabiner Befestigungsknoten am Rettungsgurt Gruppe: Befestigungsknoten Material: Einfachseil Achtung: Der Knoten muss sauber gelegt werden! Vermeide das sich die Seile beim Einknoten überkreuzen! Merke: Reduziert die Reißfestigkeit des Seiles um ca. 40%! Schwer zu öffnen nach großer Belastung!

18 Sackstich Verwendung: Verankerungsknoten am Karabiner Befestigungsknoten am Rettungsgurt Gruppe: Befestigungsknoten Material: Einfachseil Achtung: Der Knoten muss sauber gelegt werden! Vermeide, dass sich die Seile beim Einknoten überkreuzen! Merke: Reduziert die Reißfestigkeit des Seiles um ca. 45%! Schwer zu öffnen nach großer Belastung!

19 Schleifknoten Verwendung: Blockiert den Halbmastwurf statisch. Verstellbarer Befestigungsknoten. Gruppe: Befestigungsknoten Material: Einfachseil, Dreiwegeverschlusskarabiner (HMS- Karabiner) Achtung: Den Schleifknoten so nah wie möglich am Halbmastwurfbinden, damit das Seil nicht so weit durchlaufen kann! Wichtig ist, zusätzlich noch einen Spierenstich zu knoten, um ein unabsichtliches lösen des Schleifknoten zu vermeiden! Merke: Beim Lösen des Schleifknoten das lose Seil langsam öffnen und die Verdrehung lösen! Danach mit einem kräftigen Ruck den Schleifknoten lösen und das Bremsseil niemals loslassen!

20 6.Sichern in absturzgefährdeten Bereichen Grundlagen: Bei jeder Übung und jedem Einsatz wird mindestens 1 Trupp (1/1) eingesetzt. Es ist ein Rettungssatz vorzuhalten Der Trupp besteht aus einem Vorsteiger und einem Sicherungsmann o 1 Feuerwehrmann (SB) sichert o 1 Feuerwehrmann (SB) steigt vor o Kommunikation sicherstellen (Funk o.ä.) o Möglichst nur einlagige Einsatzkleidung verwenden, bei Kälte kann die Überjacke über dem Gurt getragen werden. o Nur ausgebildete Einsatzkräfte einsetzen. Einsatzablauf: Einsatzleiter wählt geeignete Sicherungsmethode aus und teilt Personal ein. Der Sicherungsmann wählt einen geeigneten Festpunkt aus und belegt diesen. o Festpunkt mindestens 10kN. o Festpunkt mit Anschlagmittel oder Kernmantelseil belegen. Der Sicherungsmann sichert sich selbst auf geeignete weise gegen Absturz. Der Sicherungsmann baut an geeigneter stelle die Seilbremse in das Sicherungssystem ein (es ist immer eine indirekt Dynamische Sicherung anzustreben). Der Sicherungsmann legt die Seilbremse ein und führt eine Funktionsprüfung durch. Der Vorsteiger legt den Auffanggurt an und rüstet sich mit weiterer benötigter Ausrüstung aus (Bandschlingen, Rettungsdreieck, Werkzeug usw.). Der Sicherungsmann bindet den Vorsteiger in das Sicherungsseil ein. Der Sicherungsmann installiert benötigten Kantenschutz Vorsteiger fragt die Sicherung ab (Sicherung steht?). Beide führen den Sicherheitscheck durch Nicht benötige Ausrüstung wird gegen Absturz gesichert Meldung an Einsatzleiter, klar zum Einsatz Nach Kontrolle und Freigabe durch den Einsatzleiter wird der Einsatzauftrag durchgeführt.

21 Sicherheitscheck: Vorsteiger kontrolliert: Festpunkt, Belegung, Kantenschutz, Verschluss der Karabiner. Selbstsicherung gegen Absturz des Sicherungsmannes. Sitz und Funktion der Seilbremse. Seilverläufe, Kantenschutz. Handschuhe des Sicherungsmannes. Einbindung in Sicherungsseil. Sicherungsmann kontrolliert: Sitz und Einstellung des Auffanggurtes. Vollzähligkeit und Unterbringung der weiteren Einsatzmittel. Das nicht benötigte Ausrüstung gegen Absturz gesichert ist. Beide überprüfen die eingesetzten Kommunikationsmittel. Einsatzleiter: Vorbereitende Maßnahmen: Absturzgefährdeten Bereich festlegen Absperrbereich festlegen Einweisen der Einsatzkräfte Funktionseinteilung Kommunikation sicherstellen Erste Hilfe sicherstellen Witterung beachten Kontrolle Richtiger Aufbau der Sicherungskette Funktionsprobe durchführen Anschlagpunkt Karabiner verschlossen Knoten Seilverlauf, Kantenschutz Absperrbereich Erst nach dieser Kontrolle ist die Freigabe des Einsatzes zu erteilen, während des gesamten Einsatz muss eine ständige Überwachung erfolgen!

22 7.Einsatzgrundsätze Sicherheit ist oberstes Gebot Ruhig und besonnen handeln! Gefahrenbereiche sind grundsätzlich abzusperren, der Zutritt unbefugter Personen ist zu verhindern! Die vollständige Ausrüstung ist während der gesamten Ausbildungs- bzw. Einsatzzeit zu tragen! Jeder, der sich im absturzgefährdeten Bereich befindet muss zweckmäßig gesichert sein. Bei der Arbeit mit der HMS- Sicherung ist das Seil gegen Herauslaufen mit einem Seilendknoten (z.b. Achterknoten) zu sichern! Bewegungen im Seil sind immer mit dem zuständigen Sicherungsmann abzustimmen. Schmuckgegenstände (Ringe, Ketten, Pearcings usw.) dürfen während der Ausbildung und des Einsatzes nicht getragen werden. Ausrüstungsgegenstände nicht ungesichert ablegen sondern gegen Absturz sichern. Vor und nach jedem Ausstieg sämtliche Seilverbindungen (Knoten, Karabiner,.) und Seilverläufe unbedingt überprüfen und falls erforderlich korrigieren. Seile niemals übereinander laufen lassen (Gefahr der Seilverschmelzung) und Hände niemals unter das Sicherungsseil legen. Bei Unregelmäßigkeiten oder unklaren Situationen Ruhe bewahren, Vorgang unterbrechen und Sicherungsmann verständigen. Niemals Knoten bzw. Karabiner der Sicherungskette im absturzgefährdeten Bereich öffnen. Bei Ausbildungsmaßnahmen ist immer ein Rettungssatz vorzuhalten, damit der Ausbilder in Notsituationen schnell und effizient handeln kann.

23 Seile sind vor Beschädigungen zu schützen (Kantenschutz, nicht in Brandschutt, Chemikalien, Säuren usw. legen). Während der Arbeit am und im Seil herrscht Rauchverbot. Der Sicherungsmann muss beim Sichern ständig beide Hände am Seil haben und Handschuhe tragen. Während des Sicherns müssen die Hände des Sicherungsmannes mindestens 1m von der Seilbremse entfernt sein. Seilbremsen grundsätzlich 2m vor Kanten, Fensterbrettern usw. installieren. Das Sicherungsseil muss straff geführt sein, es darf nicht zu Schlaffseilbildung kommen. Zwischen Sicherungsmann und dem zu Sichernden muss ständig Kontakt bestehen (Sicht-, Funkkontakt u. ä.). Bei Brandeinsätzen Seile nicht in die heiße Zone hängen (Brandeinsätze sollten sich auf Nachlöscharbeiten beschränken!), ein Strahlrohr zum Nasshalten der Seile einsetzen. Bei Gewitter besteht Lebensgefahr, die Übungen und Einsätze müssen rechtzeitig unterbrochen werden. Bei Einsätzen in Kanälen, Schächten, Silos u.ä. müssen umluftunabhängige Atemschutzgeräte verwendet werden (die verkürzte Einsatzzeit ist zu beachten) Einsatzstellen sind ausreichend und möglichst blendfrei auszuleuchten! Die Auflistung dieser Einsatzgrundsätze erhebt keinen Anspruch auf Vollzähligkeit!

24 8.Unfallschutz/ Erste Hilfe Bei der Brandbekämpfung sind Feuerwehrangehörige unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt. Deshalb ist es im Interesse der Unfallverhütung und eines sicheren Einsatzverlaufes u.a. notwendig, Gefährdungsermittlungen bzw. Risikobewertungen durchzuführen, um daraus Schlussfolgerungen für geeignete Vorsorge und Schutzmaßnahmen ableiten zu können (z.b. Erstellung von Unfallschutz und Arbeitsrichtlinien). Das ist für Einsätze in absturzgefährdeten Bereichen von besonderer Bedeutung (vgl. GUV-R198 Regeln für den Einsatz von PSA gegen Absturz). Besondere Situationen/ Hängetrauma (Orthostatischer Schock) Ein Hängetrauma ist eine Körperschädigung durch Kreislaufzusammenbruch beim freien und bewegungslosen Hängen im Gurt, sowie dem bewegungslosen verharren in vertikaler Position. Eine Person muss bei Verletzungen oder Hilflosigkeit schnellstens aus dem Seil gerettet werden, ein Hängetrauma kann bereits nach kurzer Zeit (5-10min) eintreten! Gerettete nicht sofort flach lagern, da dies zum so genannten Bergungstod führen kann! Lagerung: Keine Schocklagerung 1. Hock oder Kauerstellung dann erst 2. Flachlagerung oder stabile Seitenlage Nach der Rettung nicht Flach lagern! Durch den raschen Blutrückfluss mit Stoffwechselprodukten kann es zu Herzversagen kommen. Nach ca. 20 min Gurt langsam öffnen und langsam in Flachlagerung bringen

25 Ursachen für ein Hängetrauma: Erschöpfung Unterzuckerung Unterkühlung Verletzung/ Absturz Technische/ Psychische Probleme Symptome des Hängetraumas eingeschlafene Beine und oder Arme, Kribbeln Schweißausbruch, Übelkeit Atemnot/ bekommt schlecht Luft Schwindelgefühl Sehstörungen, Wahrnehmungsstörungen Hitzewallungen, Herzrasen flacher, schneller Puls Druckgefühl in der Brust, Brustschmerz Benommenheit bis hin zur Bewusstlosigkeit Grundsätze der Rettung Immer an ein Hängetrauma denken! Aufforderung zum Einsatz der Muskelpumpe Information und Beruhigung gegen Stress und Angst einsetzen! Gezielte Nachalamierung veranlassen (Notarzt/Rettungsdienst) Bei Bewusstlosen Patienten schnellstmögliche Rettung aus dem Seil anstreben! Für ausreichend Personal, Rettungsgerät und Transportmöglichkeit sorgen! In den ersten Minuten nach der Rettung besteht die akute Gefahr des Rechtherzversagens, danach im Nierenversagen! Hinweise an den Rettungsdienst geben!

26 10.Quellenverzeichnis GUV-R198 GUV-R199 BGR-198 Regeln für den Einsatz von PSA gegen Absturz Regeln für den Einsatz von PSA zum Halten und Retten Einsatz von PSA gegen Absturz Rotes Heft 79 Ausgabe 2005 (Kohlhammerverlag/ Haveney/ Wölke) Empfehlung der AGBF Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen ( ) Lehrmaterial Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen BKS Heyrothsberge

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