Analyse avifaunistischer Daten in Bezug zur SUP PAG Aerenzdallgemeng

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1 Analyse avifaunistischer Daten in Bezug zur SUP PAG Aerenzdallgemeng Centrale ornithologique Kockelscheuer, den 11. Januar 2013

2 Analyse der avifaunistischen Daten zur SUP PAG Commune de la Vallée de l Ernz/Aerenzdallgemeng Die der Centrale ornithologique zur Verfügung stehenden Feststellungen von sensiblen, gefährdeten, speziell zu schützenden Vogelarten wurden im Zusammenhang zum PAG Aerenzdallgemeng analysiert. Um den Einfluss eines Projektes auf die Avifauna bewerten zu können, sollte die umgebende Region mit untersucht werden. Vögel sind sehr mobil, sodass vom arttypischen Verhalten abhängt, welcher Radius um das Projekt anzuwenden ist. In der Regel gilt: je nach Projektart sollten kleinere, wenig störungsanfällige Arten im Umkreis von wenigen Hundert Metern und größere, störungsanfälligere Arten im Umkreis von bis zu einigen Kilometern beachtet werden. Die Auswertung der vorhandenen Daten und die Einschätzung der Habitateignung für die Avifauna beziehen sich dennoch hauptsächlich auf die Habitate des Projektgebietes, sowie die direkte Umgebung. Die Auswertung der vorhandenen Daten und die Einschätzung der Habitateignung für die Avifauna beziehen sich ausschliesslich auf die Flächen die momentan schon im PAG enthalten sind und voraussichtlich in naher Zukunft bebaut werden. Zur geplanten Erweiterng des PAG kann derzeit keine Stellugnahme abgegeben werden, da die in Frage kommenden Flächen der COL nicht vorliegen. In diesem Zusammenhang sind den beiden FFH-Gebieten Vallée de l Ernz noire/beaufort/berdorf (LU ) und Vallée de l Ernz blanche (LU ) besondere Beachtung zu schenken. Diese erstrecken sich über weite Teile der Aerenzdallgemeng (Karte 1) und spielen eine wichtige Rolle beim Erhalt der Auen- und Schluchtenwälder sowie der hierzulande seltenen Heidelandschaften (>20% des nationalen Vorkommens). Weiter sind die hier zahlreich vorkommenden Kalk-Tuffquellen sowie Mager- und Trockenrasen als schützenswerte Habitate zu nennen. Das Vorkommen mehrerer Grotten, unterschiedlicher Gehölzstrukturen und naturnaher Bäche, mit insgesamt sehr guter Wasserqualität, führt dazu, dass das Gebiet eine wichtige Rolle für den Erhalt des Kammmolches und vieler bedrohter Fledermausarten (vor allem als Winterquartier) spielt. Die ornithologischen Zielarten dieses Gebietes sind: der Schwarzstorch (Ciconia nigra), der Uhu (Bubo bubo), der Eisvogel (Alcedo atthis), der Rot- (Milvus milvus) und der Schwarzmilan (Milvus migrans), der Neuntöter (Lanius collurio), weiter aber auch der Wanderfalke (Falco peregrinus), der Mittel- (Dendrocopos medius), der Grau- (Picus canus) und der Schwarzspecht (Dryocopus martius), sowie der Wespenbussard (Pernis apivorus). Des weiteren spielt die Region eine potentiell wichtige Rolle für den Erhalt der hierzulande zunehmend gefährdeten Offenlandarten, wie zum Beispiel den Steinkauz (Athene noctua), Page 2 of 21

3 den Neuntöter (Lanius collurio), die Feldlerche (Alauda arvensis) und den Bluthänfling (Carduelis cannabina) (van der Sluis et al. 2012). Vorkommen von naturschutzrelevanten Arten Die naturschutzrelevanten Arten des Projektgebietes sind auf den nachfolgenden Karten dargestellt. N.B.: aus Gründen der Lesbarkeit und der guten Übersicht werden nicht alle Labels der Vogeldaten auf der Karte angezeigt. D.h. dass sich überlagernde Daten möglicherweise nicht alle als Label auf den Übersichtskarten erscheinen. Da die hier angegebenen Daten zu einem großen Teil aus Zufallsbeobachtungen stammen, ist es unwahrscheinlich dass sie ein vollständiges Bild der hier vorkommenden Avifauna wiedergeben. Diese Daten sind gegebenenfalls durch neuere Erhebungen zu vervollständigen. Im folgenden geht die Centrale ornithologique auf eventuelle oder höchst wahrscheinliche Auswirkungen des Projektes auf die lokal zur Brut- bzw. zur Zugzeit vorkommende Avifauna ein. Unter diesen Aspekten sind auf den Flächen der Aerenzdallgemeng einige störungsanfällige bzw. besonders zu schützende Vogelarten zu beachten. Eisvogel (Alcedo atthis): eine Zielart der beiden FFH-Gebiete und eine Art des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie kommt längs der naturnahen oder halb naturnahen Wasserläufen mit geeigneten Brutmöglichkeiten und Ansitzwarten zur Fischjagd vor. Zu den größten Bedrohungen des Eisvogels in Luxemburg zählen Habitatverlust (z.t auch durch Verbauung der naturnahen Ufer) und die Verschmutzung der Gewässer. Schwarzstorch (Ciconia nigra): eine Art des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie und der Roten Liste der Brutvögel Luxemburgs. Der Schwarzstorch Ciconia nigra kommt im Projektgebiet vor und wird regelmäßig bei der Nahrungssuche beobachtet (Karte 2). Auch wenn bis dato kein Brutnachweis für den Schwarzstorch im Untersuchungsgebiet vorliegt, so bilden die reichen Nahrungsgründe entlang der Weissen und Schwarzen Ernz und der landwirtschaftlichen Flächen sowie die störungsfreien Waldgebiete optimale Voraussetzungen als Brutgebiet für diese Art (Fricke & Biver 2011). Graureiher (Ardea cinerea): die naturnahen Bachläufe und landwirtschaftlich extensiv genutzten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde sind ein wichtiges Nahrungsbiotop des Graureihers (Karte 2), der auf der Roten Liste der Brutvögel Luxemburgs auf der Vorwarnliste aufgeführt wird (Lorgé & Biver 2010). Page 3 of 21

4 Sowohl Rot- (Milvus milvus) als auch Schwarzmilane (Milvus migrans) werden öfters bei Nahrungsflügen im Offenland und in der Nähe von menschlichen Siedlungen, vor allem im westlichen Teil der Gemeinde, nachgewiesen (Karte 3). Beide Arten sind im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und sind Brutvögel innerhalb des Untersuchungsgebietes oder der näheren Umgebung: für den Rotmilan wird momentan ein Artenschutzprogramm im Rahmen des Nationalen Naturschutzplanes ausgearbeitet. Da sich die Nahrungsflüge von Rot- und Schwarzmilanen oft über mehrere Kilometer erstrecken (Mebs & Schmidt 2006), muss davon ausgegangen werden dass die großflächige Verbauung von Offenlandgebieten und landwirtschaftlich genutzten Flächen (wie bspw.. in Medernach, Eppeldorf und Stegen) für beide Milanarten erhebliche Einschränkungen bedeuten. Uhu (Bubo bubo): eine Art der Roten Liste der Brutvögel Luxemburgs und eine Art des Anhangs I der Vogelschutzdirektive, brütet unweit von Medernachl. Als Nachtgreifvogel ist der Uhu auf ein reiches Angebot an Beute angewiesen: kleine bis mittelgroße Säugetiere sowie Vögel von der Größe der Amsel bis Mäusebussard. Ein reiches Beuteangebot kann mit mosaikartiger Landschaft aus Wald- und Offenlandbereichen gefördert werden. Schleiereule (Tyto alba): eine Art die auf der Vorwarnliste der Roten Liste der Brutvögel Luxemburgs geführt wird. Als typischer Vertreter der Kulturfolger ist die Schleiereule Teil des Artenschutzprogrammes oiseaux liés au milieu urbain, das derzeit im Rahmen des Nationalen Naturschutzplanes ausgearbeitet wird. Schleiereulen jagen vor allem im Grünland in der Umgebung der Ortschaften und sind auf strukturreiche, landwirtschaftlich genutzte Flächen angewiesen. Neben dem Verlust von Brutplätzen (moderne Bauweise, Vergitterung von Kirchtürmen, Mangel an Toleranz) zählt auch die Zerstörung der traditionellen Lebensräume - durch Ausräumung der Landschaften und die Verbauung der Dorfränder durch sich schnell ausdehnenden Siedlungsbereiche zu den Hauptgefährdungsursachen für die Schleiereule. Auch der zunehmende Strassenverkehr kann für diese Art problematisch sein. Der Bestand des Steinkauzes (Athene noctua) hat in den letzten Jahrzehnten drastische Einbrüche erlebt und ist derzeit in Luxemburg als vom Aussterben bedroht aufgeführt (Lorgé & Biver 2010). Schuld daran ist vor allem die Lebensraumzerstörung: früher waren die Dörfer von Streuobstwiesen gesäumt, in denen der Steinkauz neben geeigneten Brutplätzen auch genügend Nahrung fand. Durch die zunehmende Bebauung und Ausbreitung der Dörfer verschwanden die Bongerten zusehends und mit ihnen der Steinkauz (Lorgé & Jans 2006). Als prioritäre Art, ist für den Steinkauz seit 2009 ein Artenschutzprogramm im Rahmen des Nationalen Naturschutzplans (Biver & Lorgé 2009) verfügbar. Im Westen des Landes konnte nur dank systematischer und artspezifischer Schutzmaßnahmen (Anbringen Page 4 of 21

5 von speziellen Nistkästen, Erhalt und Pflege von geeigneten Habitaten) der Bestand stabilisiert und teilweise wieder erhöht werden. Seit dem Jahr 2012 versucht die Centrale ornithologique von natur&ëmwelt zusammen mit der Administration de la Nature et des Forêts (ANF) Arondissement Centre-Est auf ähnliche Weise den Steinkauz wieder im Osten anzusiedeln, bzw. die letzten verbleibenden Bestände zu erhalten. Derzeit bildet vor allem der Raum Medernach, Stegen, Schrondweiler und Nommern/Cruchten einen der Schwerpunkte dieser Schutzmaßnahmen. Die zu erwartende großflächige Zerstörung von strukturreichem Grünland in Dorfnähe durch die geplante Bebauung (insbesondere der Flächen M2 und M13 bei Medernach, S1 bei Savelborn, und der Zones d aménagement différé bei Eppeldorf, Ermsdorf und Stegen) wären konträr zu diesen Bemühungen und eine Bedrohung für den lanfristigen Erhalt des Steinkauzes in der Region. Raubwürger (Lanius excubitor): eine Art der Roten Liste der Brutvögel Luxemburgs, für die ein Artenschutzprogramm im Rahmen des Nationalen Naturschutzplans erstellt wurde (Biver et al., 2009). Diese äußerst störungsanfällige Art (Fluchtdistanz 300m) ist auf offene Landschaften mit abwechslungsreich strukturiertem, landwirtschaftlich genutztem Grünland angewiesen. In Luxemburg ist der Raubwürger durch die zunehmende Verbauung (Landschaftsverbrauch), Fragmentierung des Lebensraums und die steigende Störung an Brutplätzen durch Freizeitnutzung und andere Aktivitäten immer stärker gefährdet. Die beiden wichtigsten Verbreitungs-Zentren dieser Art in Luxemburg befinden sich im Ösling und im Osten Luxemburgs. In der Aerenzdallgemeng sind zwei Reviere östlich von Stegen bekannt. Jegliche Störungen oder Beinträchtigungn der Reviere und der hier vorkommenden Raubwürger durch Baumaßnahmen oder andere (zukünftigen) Aktivitäten sind zu vermeiden. Sollte es durch die Ausweisung der Zone d aménagement différé, östlich von Stegen, zu einer Steigerung an menschlichen Aktivitäten auch in den angrenzenden Raubwürger -Revieren kommen, so würde die Qualität dieses Habitats erheblich beeinträchtigt. Neuntöter (Lanius collurio): eine Art des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie kommt in Weiden und Wiesen mit guten Heckenbeständen vor. Auch für diese Zielart ist ein Artenschutzprogramm ( Oiseaux liés au milieu agraire extensif ) im Rahmen des Nationalen Naturschutzplans in Vorbereitung. Ähnlich wie der Raubwürger ist auch der Neuntöter auf störungsarme, reich strukturierte Offenlandschaften angewiesen (Karte 5), kommt aber auch in Bongerten vor, wenn genügend kleinere Heckenbestände vorhanden sind. Grünspecht (Picus viridis): eine als SPEC2 von BirdLife International gemeldete Art, das heisst eine Art deren Hauptverbreitungsgebiet sich in Europa befindet und deren Bestand in den letzten Jahrzehnten einen bedeutenden Rückgang erlitten hat. Der Grünspecht ist Teil des Artenschutzprogramms Oiseaux liés au milieu agraire Page 5 of 21

6 extensif, das derzeit im Rahmen des Nationalen Naturschutzplans in Vorbereitung ist. Als so genannter Bodenspecht stehen auf seinem Speiseplan Insekten und deren Larven, besonders Ameisen, die er mit seinem kräftigen Schnabel meist am Boden frei gräbt und mit der bis zu 10cm langen, klebrigen Zunge aufnimmt. Diese Art ist im gesamten Gmeindegebiet (oft in Dorfnähe) verbreitet und nutzt naturnahe Waldesränder und insbesondere Bongerten als Brut- und Nahrungsraum (Karte 6). Ähnlich wie für den Steinkauz wäre für den Grünspecht der Verlust der dorfnahen, strukturreichen Offenlandschaften ein bedeutender Habitatverlust. Der Kiebitz (Vanellus vanellus) wird als prioritäre Art eingestuft, für die gegenwärtig ein Artenschutzprogramm im Rahmen des Nationalen Naturschutzplans ausgearbeitet wird. In der Aerenzdallgemeng befinden sich vor allem im westlichen (bei Stegen) und südöstlichen Teil des Untersuchungsgebietes (bei Medernach) gelegentliche Durchzugs- und Winterzeit-Vorkommen für diese Art (Karte 7). Auch wenn sich alle Vorkommen dieser Art ausserhalb der Brutzeit befanden, so sind im südlichen Tal der Ernz Blanche auch Beobachtungen während der Brutzeit bekannt (Fricke & Biver 2011) und wären demnach auch für das Projektgebiet nicht auszuschliessen. Bruten sind aus dieser Gegend jedoch keine bekannt. Turteltaube (Streptopelia turtur): eine als gefährdet eingestufte Art der Roten Liste der Brutvögel Luxemburgs (Lorgé & Biver 2010). Die Turteltaube bewohnt lichte Wälder, alte Baumhecken und Feldgehölze (Karte 8). Europaweit erlitt sie starke Bestandsrückgänge in den letzten Jahrzehnten, von 69% im Langzeittrend und von 26% im Kurzzeit-Trend (PECMBS 2009). Bewertung der geplanten Baugebiete Einzeln betrachtet, hat die Centrale ornithologique kaum Einwände gegenüber den meisten bebaubaren Flächen, da es sich (mit einigen Ausnahmen) um relativ kleine Areale im Inneren der Dörfer handelt. Bei einigen der großflächigeren Zonen (z.bsp. S1, M2 und M13!) und der als Zone d aménagement différé ausgewiesenen Flächen (bei Eppeldorf, Ermsdorf und Stegen) hat die COL jedoch starke Bedenken, da es sich hier oftmals um strukturreiche Landschaften handelt, einen in Luxemburg durch die, sich schnell ausdehnenden, Siedlungsbereiche ohnehin bereits stark bedrohten Lebensraum. Eine Bebauung dieser Flächen hätte auf die für diese Habitate typische Avifauna - darunter eine Vielzahl von prioritär zu schützenden und Anhang I-Arten - einen negativen Einfluss. Zudem sind negative Auswirkungen auf die seit kurzem angelaufenen Schutzmaßnahmen (wie bspw.. für den Steinkauz nicht auszuschliessen. Page 6 of 21

7 Schlussfolgerung Centrale ornithologique du Luxembourg Der Osten Luxemburgs bietet eines der letzten potentiellen Refugien für eine Vielzahl von Vogelarten des Offenlandes (van der Sluis et al. 2012). Aber auch hier sind die traditionellen Lebensräume dieser Arten durch die zunehmende Verbauung und Zersiedlung der Landschaft und durch die Intensivierung der Landwirtschaft immer stärker bedroht. Insgesamt sollten die verlorenen Flächen durch Kompensierungen in der näheren Umgebung ausgeglichen werden und spezifisch auf Offenlandarten abgestimmt werden. Mögliche Kompansationsmaßnahmen wären: Aufwerttung der landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Schaffung von Bracheflächen Das Anlegen von Grünlandstreifen und Uferrandstrukturen Erhalt und Förderung von kleinparzelligeren Flächen Extensivierung (späterer Mahdtermin, Reduzierung der Dünge- und Pestizidmengen) Anlegen von strukturreichen Habitaten Streuobstwiesen (Bongerten) in Dorfnähe Feldgehölze und/oder Solitärbäume Heckenreihen und Saumstrukturen Die Wiederherstellung, bzw. der Erhalt von möglichst naturnahen Feuchthabitaten entlang der weissen und der schwarzen Ernz, sowie die extensive Nutzung von Wiesen und Weiden mit zeitlich versetzten Mahdterminen zur Erhöhung der Artenvielfalt wären weitere Maßnahmen von denen viele Offenlandarten (Kiebitz, Wiesenpieper, Wiesenschafstelze) profitieren würden und die Wetigkerit dieser Habitate um ein vielfaches steigern könnten. Renaturierung der Gewässer und Feuchtbiotope Renaturierung der Feuchtbiotope entlang von Gewässern Anlage von kleineren Feuchtmulden (Kiebitz) extensive Nutzung von Feuchtwiesen Anlegen von Uferrandstreifen, etc. Schutz der Ufer (Auszäunung, Pufferzonen, etc) Page 7 of 21

8 Der Verlust an Habitaten und der damit verbundene negative Einfluss, vor allem auf die typischen Offenlandarten, lässt sich nur durch angemessene und qualitativ hochwertige Kompensations- und Renaturierungsmaßnahmen mindern. Um den Erhalt dieser Arten dauerhaft zu sichern, müssen genügend Ausweichsflächen vorhanden sein - idealerweise bereits vor Baubeginn. COL LUXOR-MOD3AR2B Artenspektrum (Ausdruck vom 28/10/12) Art A n z a h l M e l d u n g e n Brutzeit nicht Brutzeit Gesamt Tachybaptus ruficollis Phalacrocorax carbo I Ixobrychus minutus R5 Ardea cinerea I Ciconia nigra Cygnus olor Anas platyrhynchos Mergus merganser I Pernis apivorus I Milvus migrans I Milvus milvus I Circus cyaneus Accipiter nisus P1 Accipiter gentilis Buteo buteo Falco tinnunculus Falco subbuteo Page 8 of 21

9 I Falco peregrinus Gallinula chloropus Fulica atra I Grus grus P1 Vanellus vanellus Actitis hypoleucos Larus ridibundus Columba palumbus Streptopelia decaocto P2 Streptopelia turtur R4 Cuculus canorus R5 Tyto alba I Bubo bubo P1 Athene noctua Strix aluco R5 Apus apus I Alcedo atthis R1 Upupa epops P1 Picus viridis I Dryocopus martius Dendrocopos major I Dendrocopos medius R5 Alauda arvensis R5 Hirundo rustica R5 Delichon urbicum P2 Motacilla flava Motacilla cinerea Motacilla alba Page 9 of 21

10 P2 Cinclus cinclus Troglodytes troglodytes Prunella modularis I Lanius collurio P1 Lanius excubitor Acrocephalus palustris P2 Acrocephalus scirpaceus Sylvia borin Sylvia atricapilla Sylvia curruca Sylvia communis R5 Phylloscopus sibilatrix Phylloscopus collybita Phylloscopus trochilus Regulus regulus Regulus ignicapilla Muscicapa striata Ficedula hypoleuca Saxicola rubicola P2 Saxicola rubetra Phoenicurus ochruros Luscinia megarhynchos Erithacus rubecula R2 Oenanthe oenanthe Turdus merula Turdus pilaris Turdus philomelos Aegithalos caudatus Page 10 of 21

11 Parus cristatus Parus palustris Parus montanus Parus caeruleus Parus major Parus ater Sitta europaea Certhia familiaris Certhia brachydactyla Emberiza citrinella Fringilla coelebs Fringilla montifringilla Serinus serinus Carduelis chloris Carduelis carduelis Carduelis spinus Loxia curvirostra Coccothraustes coccothraustes Pyrrhula pyrrhula Passer domesticus Passer montanus Sturnus vulgaris Garrulus glandarius Pica pica Corvus sp Corvus corone Page 11 of 21

12 Directive: I = Annexe 1 PNPN 2011: P1 = Priority 1 P2 = Priority 2 Red List: R1 = regionally extinct R4 = vulnerable R2 = critically endangered R5 = near threatened R3 = endangered Quellenangaben Biver G. & P. Lorgé (2009): Artenschutzprogramm Steinkauz Athene noctua in Luxemburg. Ministère de l Environnement, Luxembourg Biver G., P. Lorgé, F. Schoos, M. Grof & F. Sowa (2009): Artenschutzprogramm Raubwürger Lanius excubitor in Luxemburg. Ministère de l Environnement, Luxembourg Conseil de Gouvernement (2007): Plan National Protection Nature ( ): Plan d'action et Rapport Final. Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg, Ministère de l'environnement, Luxembourg. Fricke J. & G. Biver 2011 Kartierung des Vogelschutzgebietes Valleé de l Ernze blanche entre Bourglinster et Fischbach im Jahr Ministère de l Environnement, Luxembourg Lorgé P. & G. Biver (2010): Die Rote Liste der Brutvögel Luxemburgs Regulus Wissenschaftliche Berichte 25, S Lorgé P. & M. Jans (2006): Gehört der Steinkauz Athene noctua in Luxemburg bald zum alten Eisen? Regulus Wissenschaftliche Berichte 21, S Mebs T. & D. Schmidt (2006): Die Greifvögel Europas, Nordafrikas und Vorderasiens. Biologie, Kennzeichen, Bestände. Franckh-Kosmos Verlag, Stuttgart PECBMS (2009): The State of Europe's Common Birds CSO/RSPB, Prague, Czech Republic van der Sluis T., M. van Eupen, R. van Apeldoorn, A. Schotman (2012): Luxembourg and the birds directive. Alterra, part of Wageningen UR, Wageningen, Ministère du Développement Durable et des Infrastructures Page 12 of 21

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