Kinder-Betreuung. in einer Tageseinrichtung. Anspruchsvoraussetzungen: Erforderliche Nachweise: Abgabefristen: Antrag abgeben: Beratung:

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1 Bezuschussung oder Übernahme der Kosten für die Kinder-Betreuung in einer Tageseinrichtung Anspruchsvoraussetzungen: Zuschüsse zu Gebühren für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen sind möglich, wenn Ihr Kind eine Kinderkrippe eine Regelkindergartengruppe eine Kindergartengruppe mit verlängerten Öffnungszeiten eine Ganztagskindergartengruppe einen Hort/Hort an der Schule besucht, diese Kindertageseinrichtung eine Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII besitzt, und die Kinderbetreuung erforderlich (z.b. aufgrund der Erwerbsfähigkeit / Schulbesuchs der Eltern / des Elternteils) ist. Die Erforderlichkeit ist auch gegeben, wenn das Kind das erste Lebensjahr vollendet hat und eine Regelbetreuung besucht. Die Kernzeitbetreuung an Schulen ist im SGB VIII nicht indiziert, und deshalb nicht förderfähig. Ob und in welcher Höhe das Kreisjugendamt die Kinderbetreuungskosten übernehmen kann, hängt von der Höhe Ihrer Einkünfte ab. Zudem müssen Sie nachweisen, daß Sie vorrangige Ansprüche, z.b. auf Wohngeld nach dem WoGG, bereits geltend gemacht haben, oder bereits im laufenden Bezug von ALG II, Grundsicherung oder anderen Leistungen sind, die Lebensunterhalt und Wohnkosten beinhalten. Erforderliche Nachweise: Vorzulegen sind die lückenlosen Kontoauszüge der letzten drei Monate vor Antragstellung. Über alle weiteren, erforderlichen Antragsunterlagen informiert Sie Seite 2 des Hauptantrages. Zusätzlich muß die Einrichtung den Besuch Ihres Kindes durch die beigefügte Bescheinigung bestätigen. Abgabefristen: Kosten können nicht rückwirkend, sondern erst ab Antragstellung übernommen werden. Stellen Sie den Antrag bitte rechtzeitig vor Beginn der Betreuung. Antrag abgeben: Senden Sie den Antrag bitte per Post an: Benötigen Sie Hilfestellung? Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns: Dienststelle Heidelberg Große Kreisstadt Hockenheim Jugendamt / Wirtschaftliche Jugendhilfe Sozialamt Kurfürstenanlage Rathausstr Heidelberg Hockenheim Senden Sie bitte keine Originaldokumente mit, sondern möglichst nur Kopien. Beratung: Unsere Dienstleistung beschränkt sich auf Hilfestellung beim Ausfüllen, Entgegennahme und Weiterleitung des Antrages und Ihrer Unterlagen. Keine Fachberatung. Unser Sozialamt darf aus rechtlichen Gründen keine rechtsverbindliche Beratung zur Übernahme der Kinderbetreuungskosten nach dem SGB VIII anbieten. Sie erhalten unter der zentralen Rufnummer im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Heidelberg Auskunft über die zuständigen Ansprechpartner Stadt Hockenheim Sozialamt Die Bereitstellung dieses Antragsvordrucks ist eine Dienstleistung Ihrer Stadtverwaltung Hockenheim. Antragsversion: Aktualität zuletzt geprüft:

2 Große Kreisstadt Hockenheim Fachbereich für Soziales, Bildung, Kultur & Sport Sozialamt Wohngeldbehörde IAV-Stelle / Pflegestützpunkt Team Sozialamt Holger Schneider Abteilungsleiter Sozialamt und Wohngeldbehörde Schwerpunkte: Wohngeld allgemein Heim- & Pflegekostenübernahme (SGB XII) Wohngeld bei Wechsel aus Transferleistungen (SGB II, SGB XII) Forderungs- und Mahnwesen (WoG) Ermittlungs-, Zwangsund Bußgeldverfahren (WoG) Strafanzeigen bei Sozialleistungsbetrug Abteilungsleitung (ohne IAV) Zu diesen Zeiten* können Sie mich telefonisch erreichen: * Erreichbarkeit vorbehaltlich Dienstplan, Urlaub oder Krankheit Carolin Speth Schwerpunkte: Wohngeld Grundsicherung ALG II AsylbLG Rente Elterngeld Kindergeld+Zuschlag RF-Beitrag Zu diesen Zeiten* können Sie mich telefonisch erreichen: * Erreichbarkeit vorbehaltlich Dienstplan, Urlaub oder Krankheit Karin Kimling Schwerpunkte: Rente Grundsicherung Elterngeld Kindergeld+Zuschlag Kinderbetreuungskosten RF-Beitrag Zu diesen Zeiten* können Sie mich telefonisch erreichen: * Erreichbarkeit vorbehaltlich Dienstplan, Urlaub oder Krankheit Telefon: Fax Zentral: h.schneider@hockenheim.de Zimmer: 109 MO + FR: MI: DI + DO: Uhr Uhr, Uhr Uhr Telefon: Fax Zentral: c.speth@hockenheim.de Zimmer: 110 MO + FR: MI: DI + DO: Uhr Uhr, Uhr Uhr Telefon: Fax Zentral: k.kimling@hockenheim.de Zimmer: 108 MO, MI, FR: DI + DO Uhr (nur vormittags) Uhr (nur vormittags) IAV- Stelle Informations- Anlauf- und Vermittungsstelle PflegeStützpunkt / Beratungsstelle Ho Walter Klink Dipl. Sozialpädagoge (FH) Kontakt zur IAV-Stelle: Telefon: Angebot: Beratung für ältere, kranke und behinderte Menschen und deren Angehörige Einzelfallhilfen Informationen über-, und ggf. Vermittlung zu ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen Hausbesuche bei Bedarf. Zu diesen Zeiten* können Sie mich telefonisch erreichen: * Erreichbarkeit vorbehaltlich Dienstplan, Urlaub oder Krankheit ockenheim Kontakt zum Pflegestützpunkt: Telefon: w.klink@hockenheim.de walter.klink@rhein-neckar-kreis.de Zimmer: 102 DI: Uhr MI: Uhr (Öffnungszeiten wie vorstehend, sowie nach Vereinbarung) 2014 Stadt Hockenheim Informationsstand:

3 Willkommen auf unserem Sozialamt: Unser kompetentes Team bietet Ihnen kundenfreundliche Öffnungszeiten und sachkundige Dienstleistungen über eine große Bandbreite des sozialen Leistungsspektrums an! Mit Ihrer Hilfe können wir künftig einen noch besseren Service anbieten unterstützen Sie uns, in dem Sie folgende Tipps berücksichtigen: Öffnungszeiten:- Das Rathaus öffnet für Sie zu den regulären Öffnungszeiten: MO und FR Uhr, DI und DO sowie MI Uhr und Uhr. IAV-Stelle und Pflegestützpunkt öffnen abweichend hiervon jeweils DI Uhr und MI Uhr..Termine werden vorrangig bedient:- Kommen Sie unangekündigt, kann Ihnen Ihr Sachbearbeiter aus verschiedenen Gründen (z.b. Terminkunden, Sachbearbeitung, Lehrgänge, Urlaub) möglicherweise nicht zur Verfügung stehen. Es ist deshalb sinnvoll, Ihren Besuch immer vorab telefonisch mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner abzustimmen. Durch Terminvereinbarungen helfen Sie uns, unsere Sprechzeit für Notfälle und andere, dringende Angelegenheiten flexibel zu halten, und uns Zeit für Ihr Anliegen und die Anfragen anderer Kunden nehmen zu können. Besucher ohne Termin (Wartezeiten sind möglich!):: Während der Öffnungszeiten des Rathauses steht im Sozialamt für unangekündigte Besuche mit kleineren, oder schnell zu erledigenden Anliegen und Fragen mindestens ein Ansprechpartner in der offenen Sprechzeit zur Verfügung. Auch hier haben Terminkunden Vorrang. Bitte haben Sie Verständnis, daß sich Wartezeiten hier nicht immer vermeiden lassen..telefonische Erreichbarkeit:- Für kleine Auskünfte ist kein persönlicher Besuch bei uns erforderlich. Sie können uns gerne zu unseren Ansprechzeiten anrufen. So haben wir mehr Zeit, Ihre Anträge zu bearbeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn bei großem Besucherandrang nicht alle Anrufe sofort bedient werden können..anträge & Formulare:- Erstanträge auf Grundsicherung und Sozialhilfen werden nur nach vorheriger Beratung und Unterschrift an Sie ausgehändigt. Eine Zusendung per Post ist möglich bitte rufen Sie uns für ein informelles Vorgespräch an. Rentenanträge werden nach Terminvereinbarung nur noch elektronisch aufgenommen. Alle anderen Anträge erhalten Sie in unserer Selbstbedienung im Wartebereich, oder (mit Wartezeit) in der Sprechzeit. s sind nicht rechtsverbindlich:- 's und -Anhänge sind keine rechtsverbindlich wirksamen Mitteilung oder Willenserklärungen. Bitte nehmen Sie grundsätzlich alle Mitteilungen, Unterlageneingaben und Antragstellungen auch weiterhin schriftlich in Papierform und mit persönlicher Unterschrift vor. Auskünfte und Beratung per erfolgen aus Gründen des Sozialdatenschutzes grundsätzlich nicht..datenschutz! Sie werden aufgerufen!- Betreten Sie unsere Zimmer bitte nur, wenn Sie dazu ausdrücklich aufgefordert, oder aufgerufen werden. Bitte verstehen Sie, daß wir aus Rücksicht auf die Situation der Kunden, deren vertrauliche Beratungen durch ungebeten eintretende Besucher gestört werden, umgehend zum Verlassen des Raumes auffordern! 2014 Stadt Hockenheim Informationsstand:

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5 Antrag auf Übernahme der Teilnahmebeiträge in einer Tageseinrichtung nach 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für: WICHTIGER HINWEIS! 1. Füllen Sie bitte Vorder- UND Rückseite dieses Antrages vollständig aus. 2. Es können nur vollständige, und mit allen Belegen versehene Anträge bearbeitet werden. 3. Die Hilfe kann frühestens ab dem Monat gewährt werden, in dem der Antrag bei uns eingeht. 4. Die Anträge sind deshalb rechtzeitig zu stellen. Angaben zum Kind, Sorgerecht, Einrichtung und Zahlweg: NAME, Vorname(n) des Kindes: Geburtsdatum des Kindes: Geschlecht: Vollständige Postanschrift des Kindes: Staatsangehörigkeit des Kindes: M W Wurden für dieses Kind bereits Leistungen nach 22 SGB VIII bezogen? nein ja (bitte Bescheid beifügen) Das Sorgerecht haben: Beide Elternteile nur ein Elternteil (bitte Nachweis beifügen) Sorgerechtsinhaber/in 1: (NAME, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Postanschrift, falls von der des Kindes abweichend) Sorgerechtsinhaber/in 2: (NAME, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Postanschrift, falls von der des Kindes/Sorgerechtsinhaber/in 1 abweichend) Das og. Kind besucht eine/n: Kindergarten Krippe/Krabbelstube Kindertagesstätte Schülerhort Hort an der Schule Name und vollständige Anschrift der Einrichtung: Die Betreuung dort erfolgt ab/seit (Datum): Die Leistungen sollen überwiesen werden an Kindergarten/Krippe/Hort: Folgende Person: Name KontoinhaberIn: IBAN: BIC NAME Bank: Mit dem Kind leben folgende Personen in Haushaltsgemeinschaft: NAME, Vorname Geb.-Datum Staatsangehörigkeit Familienstand Familien- Zugehörigkeit Beruf/Arbeitgeber Lebt ein Elternteil nicht im Haushalt? nein, beide Elternteile leben im Haushalt ja, folgender Elternteil lebt nicht im Haushalt: NAME, Vorname: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Vollständige Postanschrift des nicht im Haushalt lebenden Elternteils: Hält dieser Elternteil Kontakt zu dem Kind? nein. ja, der Kontakt gestaltet sich in folgendem Umfang: 2015 Stadt Hockenheim Sozialamt - Alle Rechte vorbehalten PrintV _V4 Seite 1 von 2

6 Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Haushaltes (Alle Angaben bitte monatlich und in netto!): Art des Einkommens / der Ausgaben: 1) Einkommen aus nichtselbst. Arb. 2) Einkünfte aus Selbstständigkeit Urlaubs-/Weihnachtsgeld, Sonderzahlungen und steuerfr. Zuschläge Arbeitslosengeld I Arbeitslosengeld II (Regelleistung + Unterkunftskosten) Grundsicherung (SGB XII) (Regelleistung + Unterkunftskosten) Sonstige Leistungen und Hilfen durch das Sozialamt (SGB XII) Unterhaltsgeld (durch Arbeitsagentur oder RentenV.) Betreuungskosten Elternteil 1 (AntragSt.) Elternteil 2 (wenn im HH) Weiteres HH-Mitglied Weiteres HH-Mitglied Erforderlicher Nachweis: (inklusive entsprechende Kontoauszüge) 1) Verdienstabrechnungen letzte 12 Monate 2) aktuelle Einnahmen-Überschußrechnung Bescheinigung des Arbeitgebers Bescheid der Arbeitsagentur Bescheid des JobCenter Rhein-Neckar-Kreis Bescheide Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis entsprechende Bewilligungsbescheide Bescheid der Arbeitsagentur oder der Rentenversicherung Bescheid der Arbeitsagentur Krankengeld Renten und Pensionen aus dem Inund Ausland Kindergeld Kinderzuschlag Trennungs-, Betreuungs- oder Ehegattenunterhalt Kindesunterhalt vom Elternteil Unterhaltsvorschuss (UVG) Elterngeld, Betreuungsgeld BAföG / BAB, auch AFBG (einschließlich KfW-Darlehen) Einkünfte aus Vermietung, Untervermietung, Verpachtung Wohngeld nach dem WoGG (Miet- oder Lastenzuschuss) sonstige Einkünfte jeder Art (laufende wie unregelmäßige oder einmalige) Einkommen aus Bank- und Spar- Guthaben (Zinsen, Boni, Dividende, etc) Miete und Nebenkosten Belastung (Wohneigentum) Nebenkosten (Wohneigentum) Fahrtkosten zur Arbeit Versicherungen 1 Versicherungen 2 Versicherungen 3 Schuldverpflichtungen sonstige Verpflichtungen Bescheid der Krankenkasse Aktuellster Rentenbescheid, Pensionsbescheid oder Pensionsabrechnungen letzte 12 Mon. Bescheid der Familienkasse Bescheid der Familienkasse vollstreckbare Urkunden, Vereinbarungen, Urteile o. ä., ggf. Nachweis lfd. Verfahren vollstreckbare Urkunden, Vereinbarungen, Urteile o. ä., ggf. Nachweis lfd. Verfahren Bescheid der Unterhaltsvorschusskasse Bescheid der L-Bank, m i t Nachweis Zahlweise (Dauer und Höhe) BAföG-Bescheid; BAB-Bescheid, AFBG- Bescheid + KfW-Darlehensbewilligung Entsprechende Miet-, Untermiet- und/oder Pachtverträge. Wohngeldbescheid der Wohngeldbehörde Hockenheim entsprechende Nachweise Bescheinigung über Kapitalerträge, von den kontoführenden Instituten Mietvertrag mit Nebenkosten, Mietbescheinigung Nachweis über die Höhe und Zahlung der Kreditrate Letzte Rechnungen der Ver- und Entsorgungsbetriebe einfache km-zahl zur Arbeitsstätte, Kfz-Police; Fahrkarten, Quittungen, sonstige Versicherungspolicen (Hausrat, Unfall, Haftpflicht, private KrankenV.) Versicherungspolicen (Hausrat, Unfall, Haftpflicht, private KrankenV.) Versicherungspolicen (Hausrat, Unfall, Haftpflicht, private KrankenV.) Kreditverträge und Belege entsprechende Nachweise Erklärung: Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben wahr und vollständig sind. Ich weiß, dass ich wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig gemachter nicht, nicht richtig, nicht vollständig und nicht rechtzeitig gemachter Angaben ordnungs- und/oder strafrechtlich verfolgt werden kann ( 263 Strafgesetzbuch). Zu Unrecht erlangte Hilfen muss ich zurückerstatten. Die erforderlichen Nachweise zu meinen Angaben, inklusive der lückenlosen Kontoauszüge der letzten 3 Monate, lege ich dem Antrag bei. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller/in Unterschrift Elternteil 2 (nur, wenn im Haushalt) Beigefügte Nachweise (bitte auflisten): 2015 Stadt Hockenheim Sozialamt - Alle Rechte vorbehalten PrintV _V4 Seite 2 von 2

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9 Bescheinigung zum Antrag auf Übernahme der KITA-Gebühren (vom Träger der Einrichtung auszufüllen / zur Vorlage beim Jugendamt) Anschrift des Trägers: Name der Kindertagesstätte: Telefonnummer (für Rückfragen): zum Neuantrag zum Folgeantrag Zu- und Vorname des Kindes: Geburtstag und ort: Zu- und Vorname der Eltern: Anschrift der Eltern: Die Kindergartengebühr wird fällig ab: (neues Kindergartenjahr) Kindergarten Krippe/Krabbelstube Kindertagesstätte Regelgruppe Verlängerte Öffnungszeit Ganztagesgruppe Schülerhort/Hort an der Schule flexible Nachmittagsbetreuung Kernzeit Es liegt eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes ( 45 SGB VIII) vor: ja Das laufende Kindergarten-/ Schülerhortjahr erstreckt sich: Monatlicher Beitrag (ohne Verpflegungskosten): nein vom bis Wie viel Monatsbeiträge werden erhoben? Es wird versichert, dass sämtliche Möglichkeiten der Beitragsermäßigung durch den Träger im o.g. Betrag bereits berücksichtigt sind. Ort, Datum Stempel, Unterschrift des Trägers Zurück an: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Amt 21 / Kurfürstenanlage Heidelberg

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