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1 ZUVER- LÄSSIGE PARTNER- SCHAFT DAFÜR STEHEN WIR.

2 INFORMATIONSBROSCHÜRE DER APK VORSORGEKASSE AG 1. ABFERTIGUNG Abfertigung Alt Abfertigung Neu BEITRAGSLEISTUNG Geltungsbereich Ablauf der betrieblichen Vorsorge Spezialfälle KONTOINFORMATION postalische Kontoinformation elektronische Kontoinformation BEENDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES Verfügungsanspruch Verfügungsmöglichkeiten Auszahlungsfrist Übertragung Besteuerung ÜBERTRITT VON ABFERTIGUNG ALT AUF ABFERTIGUNG NEU Vollübertritt Teilübertritt ADRESSÄNDERUNG NACHHALTIGKEIT Nachhaltigkeit in der Veranlagung Nachhaltigkeit im Unternehmen MEINE ANSPRECHPARTNER...14

3 1. ABFERTIGUNG Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in Österreich seit Jahrzehnten unter bestimmten Voraussetzungen bei der Beendigung des Dienstverhältnisses einen Rechtsanspruch auf eine Abfertigung. Motivation für diese gesetzliche Regelung ist und war, dass bei einem unverschuldeten Verlust des Arbeitsplatzes die Abfertigung eine gewisse Überbrückungsfinanzierung für die Lebenshaltung sein soll ABFERTIGUNG ALT Für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begründet wurden, gilt die Abfertigung nach dem Angestelltengesetz ( Abfertigung Alt ): Die Höhe bemisst sich nach dem Bezug im letzten Dienstjahr und nach der Anzahl der Dienstjahre. Die Zahlung der Abfertigung erfolgt durch den jeweiligen Dienstgeber direkt an die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter ABFERTIGUNG NEU 2002 wurde die Abfertigung durch das Bundesgesetz über die Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge ( Abfertigung Neu ) neu geregelt, in dem betriebliche Vorsorgekassen geschaffen wurden: Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter erhält die Abfertigung somit nicht mehr vom Dienstgeber, sondern von den neuen betrieblichen Vorsorgekassen. Die Finanzierung der neuen Abfertigung erfolgt durch monatliche Beiträge des Dienstgebers an die betrieblichen Vorsorgekassen. Ihre Vorteile durch die Abfertigung Neu Garantierter Anspruch das einmal angesparte Guthaben kann nicht verfallen. Wann Sie darauf zugreifen können, hängt von der Dauer der Einzahlung und dem Beendigungsgrund ab (siehe Seite 8). 100%ige Kapitalgarantie auf die eingezahlten Beiträge diese stellt sicher, dass die Abfertigung in keinem Fall geringer als die Summe der vom Dienstgeber bezahlten Beiträge ausfallen kann. Steuerliche Vorteile Sie profitieren von der KESt-freien Veranlagung des Guthabens und bei Einmalauszahlung vom begünstigten Steuersatz von 6%. 2. BEITRAGSLEISTUNG Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ab 1. Jänner 2003 ein (neues) Dienstverhältnis beginnen, unterliegen der neuen Abfertigung und werden bei der APK Vorsorgekasse erfasst GELTUNGSBEREICH Die Abfertigung Neu gilt für die unten angeführten Dienstverhältnisse mit Beginn nach dem 31. Dezember 2002: Arbeiter und Angestellte Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte Lehrlinge Ferialarbeiter freie Dienstnehmer usw. Dienstverhältnisse, die in der Abfertigung Alt begonnen haben, unterliegen weiterhin dieser Regelung. Wechselt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter innerhalb eines Konzerns und war für das bisherige Dienstverhältnis die Abfertigung Alt anzuwenden, so bleibt diese auch im neuen Dienstverhältnis gültig. Folgende Beschäftigungsverhältnisse unterliegen nicht der Abfertigung Neu : Werkvertragsnehmer Echte Volontäre Heimarbeiter Dienstnehmer, deren Dienstverhältnis ausländischem Dienstrecht unterliegt 2.2. ABLAUF DER BETRIEBLICHEN VORSORGE Ihr Dienstgeber zahlt ab dem zweiten Monat des Dienstverhältnisses einen Beitrag in Höhe von 1,53 % des monatlichen Bruttoentgelts inklusive allfälliger Sonderzahlungen an die Sozialversicherung (GKK-Gebietskrankenkasse, BKK-Betriebskrankenkasse, BVA-Sozialversicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten). Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage haben auf die Berechnung des Beitrags keine Auswirkung. Die Sozialversicherung leitet diese Beiträge an die betriebliche Vorsorgekasse weiter. Alle Datenmeldungen (wie z. B. Beitragshöhe, An- und Abmeldung) erhält die APK Vorsorgekasse vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVB) weitergeleitet. Wenn zwei Dienstverhältnisse zum gleichen Dienstgeber innerhalb von 12 Monaten existieren, beginnt die Beitragspflicht für das zweite Dienstverhältnis ab dem ersten Arbeitstag. Dienstverhältnisse, die weniger als ein Monat andauern, werden ignoriert. Unternehmen Geldfluss Datenfluss GKK BKK BVA HVB Berechtigte Abbildung 1: Ablauf der betrieblichen Vorsorge 2.3. SPEZIALFÄLLE Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst Für Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes leistet Ihr Dienstgeber bei aufrechtem Dienstverhältnis den Vorsorgekassenbeitrag in der Höhe von 1,53 % des Kinderbetreuungsgeldes. Diese Regelung gilt entsprechend für die Zeit eines Zivildienstes, für einen Wehrdienst als Zeitsoldat (Beiträge in die Vorsorgekasse für eine Dauer bis zwölf Monate) sowie bei einem Ausbildungsdienst für Frauen. Beitragszahlung bei Wochen- oder Krankengeld Ihr Dienstgeber entrichtet einen Vorsorgekassenbeitrag in der Höhe von 1,53 % einer fiktiven Bemessungsgrundlage. Die fiktive Bemessungsgrundlage ist im Falle des Wochengeldbezuges das für den Kalendermonat vor dem Eintritt des Versicherungsfalles gebührende Entgelt. Im Falle des Krankengeldbezuges sind dies 50 % des Entgelts. Kinderbetreuungsgeldbezug, Bildungskarenz, Familienhospizkarenz In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf eine Beitragsleistung in die Vorsorgekasse in Höhe von 1,53 % des Kinderbetreuungsgeldes. Die Entrichtung der Beiträge erfolgt bei Kinderbetreuungsgeldbezug und bei Familienhospizkarenz durch den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), bei Bildungskarenz durch das Arbeitsmarktservice (AMS). Bildungsteilzeit Ihr Dienstgeber leistet einen Vorsorgekassenbeitrag in Höhe von 1,53 % der fiktiven Bemessungsgrundlage. Die fiktive Bemessungsgrundlage ist in diesem Fall das monatliche Entgelt inklusive Sonderzahlungen vor Herabsetzung der Normalarbeitszeit. 4 APK APK 5

4 3. KONTOINFORMATION 3.1. POSTALISCHE KONTOINFORMATION Während des aufrechten Dienstverhältnisses erhalten Sie jährlich eine Kontoinformation per Post an Ihre private Wohnadresse zugesandt. Der Versand erfolgt im ersten Halbjahr. Voraussetzung dafür ist die zeitgerechte Übermittlung der Lohnzettel an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei beendeten Dienstverhältnissen erfolgt der Versand der Kontoinformation alle drei Jahre, außer es hat sich das Guthaben um mehr als 30 Euro geändert. Die Kontoinformation beinhält die folgenden Punkte: 1 Anwartschaft zum letzten Bilanzstichtag Hier sehen Sie die Höhe der Anwartschaft zum des letzten Jahres Beiträge des Dienstgebers im abgelaufenen Jahr Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten in der Höhe von 1,5 % werden einmalig vom einlangenden Betrag abgezogen. Kosten Sozialversicherungsträger Die Sozialversicherungsträger heben 0,3 % des Bruttobeitrages als Inkassogebühr ein. Veranlagungsergebnis Das Veranlagungsergebnis wird abzüglich der Vermögensverwaltungskosten (0,5 % bzw. 0,6 % p.a. abhängig von den Dienstjahren) ausgewiesen. Gesamte Anwartschaft zum aktuellen Bilanzstichtag Die gesamte Anwartschaft setzt sich aus den oben angeführten Punkten zusammen. Garantiertes Kapital Das garantierte Kapital ist die Summe der vom Dienstgeber geleisteten Bruttobeiträge und stellt die gesetzlich garantierte Untergrenze dar ELEKTRONISCHE KONTOINFORMATION Anstelle der einmal jährlichen brieflichen Kontoinformation können Sie Ihren Kontostand das ganze Jahr über auf einsehen. 8 Die individuellen Zugangsdaten bestehend aus Sozialversicherungsnummer und Passwort sind Teil der schriftlichen Kontoinformationen. Sollten Sie keine schriftlichen Kontoinformationen mehr haben, können Sie den Zugang auch schriftlich oder telefonisch beantragen. Wir senden Ihnen die Zugangsdaten gerne postalisch zu. Mit dem erstmaligen Anmelden verzichten Sie zukünftig auf die postalische Zusendung der Kontoinformation. Damit leisten Sie nicht nur einen Beitrag zum Ressourcenschutz und zur Energieeinssparung, sondern haben jederzeit Zugang zu allen Ihren Kontoinformationen, auch die aller Vorjahre. Ihre Vorteile auf einem Blick: Zugriff jederzeit möglich Unterjährige Veranlagungswerte Kontoinformationen der Vorjahre sind ersichtlich Download von Informationsmaterial Überprüfung der Stammdaten (wie zb Adresse) Unabhängig davon, ob Sie nutzen oder nicht: Eine Information über das Vorliegen eines Verfügungsanspruches erhalten Sie immer per Post. Wir wollen sicherstellen, dass Sie Ihren Anspruch auf Auszahlung geltend machen können, auch wenn Sie vielleicht eine längere Zeit unser Webportal nicht besucht haben. Natürlich ist jederzeit ein Wechsel zwischen der postalischen und der elektronischen Kontoinformation möglich. Bitte kontaktieren Sie dazu unser Team unter Kontoinformation (erstellt am ) Herrn Max Mustermann Musterstraße Musterort Sehr geehrter Herr Mustermann, wir dürfen Sie über die Höhe Ihres Abfertigungsguthabens zum informieren. Wollen Sie Ihren Kontostand bequem online abrufen? Verwenden Sie bitte die rechts angeführten Zugangsdaten Dienstgeber: Muster GmbH User: Passwort: d5d8gadf1 Anwartschaft zum ,00 Beiträge 500,00 Verwaltungskosten 3-7,50 Kosten Sozialversicherungsträger -1,50 Zugewiesenes Veranlagungsergebnis 5 80,00 Anwartschaft zum ,00 Gemäß 24 BMSVG leistet die APK Vorsorgekasse AG eine Garantie auf alle einlangenden Beiträge. Zum Stichtag beträgt dieses garantierte Kapital 2.200,00. 7 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Höhe aller oben angeführten Beträge unter dem Vorbehalt der Richtigkeit und Vollständigkeit der durch die Sozialversicherungsträger bekannt gegeben Daten und Überweisungen gilt. Das Anwartschaftsvermögen war zum oben angeführten Stichtag zu 80,21% in Anleihen und Bankguthaben, 19,79% in Aktien und 0,00% in Immobilien und 0,00% in sonstige Werte veranlagt. Für Rückfragen stehen wir gerne unter der Telefonnummer +43(0) zu Ihrer Verfügung. APK Vorsorgekasse AG BVK-Leitzahl: Thomas-Klestil-Platz 1, 1030 Wien, Austria Stahlstraße 2-4, 4020 Linz, Austria Postfach 3 Telefon: +43(0) Telefax: +43(0) office@apk-vk.at Hinweis: Diese Kontoinformation bewirkt keinen Anspruch auf Auszahlung! Sobald für Sie ein Verfügungsanspruch besteht (Anspruchsvoraussetzungen sind auf der Rückseite angeführt), senden wir Ihnen automatisch die Unterlagen per Post zu. 8 Mit freundlichen Grüßen APK VORSORGEKASSE AG Mag. Christian Böhm e.h. Mag. Alfred Ungerböck e.h. DVR-Nr.: Offenlegung gemäß 14 UGB: Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Handelsgericht Wien, FN m 6 APK APK 7

5 4. BEENDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES Die in die Vorsorgekasse geleisteten Beiträge sind unabhängig von dem Grund der Beendigung des Dienstverhältnisses für Sie unverfallbar. Wann Sie darauf zugreifen können, hängt von der Dauer der Einzahlung und vom Beendigungsgrund ab. Die Prüfung über den Verfügungsanspruch erfolgt beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Wenn eben dieser besteht, wird die APK Vorsorgekasse automatisch informiert. Sobald ein Anspruch auf Ihr angespartes Abfertigungsguthaben besteht, müssen Sie selbst nicht aktiv werden, die APK Vorsorgekasse sendet die Verfügungsunterlagen (Muster siehe Seite 9) per Post an Ihre Wohnadresse. Wenn Sie über Ihr Abfertigungsguthaben verfügen möchten, müssen Sie die Verfügungserklärung innerhalb von einer Frist von 6 Monaten zurücksenden. Anderenfalls wird das Guthaben bis zum nächsten Verfügungsanspruch weiterveranlagt. Bitte beachten Sie Punkt 6 Adressänderung VERFÜGUNGSANSPRUCH Ein Anspruch auf eine Auszahlung Ihres Guthabens besteht, wenn bei der Beendigung des Dienstverhältnisses 36 Beitragsmonate vorliegen und das Dienstverhältnis durch einen der folgenden Abmeldegründe geendet hat: Einvernehmliche Lösung Kündigung durch den Dienstgeber Zeitablauf Unverschuldete Entlassung Berechtigter vorzeitiger Austritt Austritt während Mutterschafts- oder Väterkarenz bzw. Selbstkündigung bei Teilzeitbeschäftigung Die erforderlichen 36 Beitragsmonate können dabei aus beliebig vielen Dienstverhältnissen bei unterschiedlichen betrieblichen Vorsorgekassen stammen. Jedenfalls entsteht ein Anspruch bei Pensionsantritt bzw. bei Beendigung des Dienstverhältnisses nach Vollendung des Anfallsalters für die vorzeitige Alterspension, wenn für Sie fünf Jahre lang keine Beiträge in eine betriebliche Vorsorgekasse gezahlt wurden oder bei Tod. Im Ablebensfall wird das Guthaben an versorgungsberechtigte Hinterbliebene ausgezahlt bzw. fällt in die Verlassenschaft. 1. Jahr Unternehmen 2. Jahr 3. Jahr 36 Beitragsmonate + Beendigung des Dienstverhältnisses unter bestimmten Bedingungen = Auszahlungsanspruch Ende DV Berechtigte Abbildung 2: Verfügungsanspruch 4.2. VERFÜGUNGSMÖGLICHKEITEN Geldfluss Bei Vorliegen eines Verfügungsanspruches können Sie aus folgenden Möglichkeiten wählen: Weiterveranlagung des Guthabens bei der APK Ein späterer Zugriff auf das Guthaben ist erst bei Vorliegen eines neuen Verfügungsanspruches möglich. Auszahlung auf Ihr persönliches Bankkonto oder Baranweisung (abzüglich 6 % Lohnsteuer). Steuerfreie Übertragung an die betriebliche Vorsorgekasse Ihres neuen Dienstgebers. Steuerfreie Übertragung an eine Pensionskasse gemäß 5 Pensionskassengesetz. Steuerfreie Übertragung an eine Pensionszusatzversicherung nach 108 b Einkommenssteuergesetz oder in eine betriebliche Kollektivversicherung. Max Mustermann SVNR: DGKTNR: (erstellt am ) An die APK Vorsorgekasse AG Stahlstraße Linz Vorbehaltlich eines Anspruches gemäß 14 BMSVG möchte ich über den mir zustehenden Abfertigungsbetrag verfügen und wähle dazu eine der folgenden Alternativen (Zutreffendes bitte ankreuzen): 1) Ich beantrage die weitere Veranlagung in der APK Vorsorgekasse AG. Ich beantrage die Auszahlung der Anwartschaft (abzgl. 6% Lohnsteuer). IBAN BIC Bank Ich beantrage die Postanweisung an die im Anschreiben angeführte Adresse (Kosten sind vom Empfänger zu tragen; abzgl. 6% Lohnsteuer). Ich beantrage die Übertragung in die Vorsorgekasse meines neuen Dienstgebers. Name der Vorsorgekasse Ich beantrage die Überweisung an meine Pensionszusatzversicherung gemäß 108 b EStG bzw. betriebliche Kollektivversicherung gemäß 18 f Versicherungsaufsichtsgesetz. 2) Ich beantrage die Überweisung an eine Pensionskasse. 2) Ich nehme ausdrücklich zur Kenntnis, dass es bei nachträglichen Änderungen von Informationen und Beitragsleistungen durch die Träger der Krankenversicherung zur Nachzahlung von weiteren bzw. zur Rückforderung von unrechtmäßig ausbezahlten Anwartschaften kommen kann und erkläre mich bereit, diese unrechtmäßig erhaltenen Auszahlungen auf Aufforderung der APK Vorsorgekasse AG unverzüglich zurückzuzahlen. Ich verzichte ausdrücklich dabei auf die Einrede aus dem Titel Treu und Glauben. Für Rückfragen bitte angeben: Tel.-Nr. Ort, Datum Max Mustermann Wichtig: Legen Sie bitte diesem Antrag eine Kopie eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises bei! oder per Fax: per office@apk-vk.at 1) Falls Sie bei einer anderen betrieblichen Vorsorgekasse über eine Anwartschaft verfügen wollen, geben Sie uns das bitte schriftlich bekannt. Gerne leiten wir Ihre Verfügung weiter. Wenn Sie diesen Antrag nicht retournieren, wird Ihre Anwartschaft weiter veranlagt bzw. sind wir im Falle des Bezuges einer Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung verpflichtet, die Anwartschaft als Kapitalbetrag auszuzahlen. 2) Persönliche Daten wie Name, Adresse und Sozialversicherungsnummer werden an den Empfänger des Betrages weitergegeben. Bitte legen Sie eine aktuelle Bestätigung der Pensionszusatzversicherung nach 108 b EStG, der betriebliche Kollektivversicherung nach 18f Versicherungsaufsichtsgesetz bzw. der Pensionskasse nach 5 Pensionskassengesetz bei. Auf dieser Bestätigung ist die Bankverbindung des Versicherungsunternehmens bzw. der Pensionskasse anzuführen DVR-Nr.: Offenlegung gemäß 14 UGB: Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien, Handelsgericht Wien, FN m 8 APK APK 9

6 4.3. AUSZAHLUNGSFRIST Die Auszahlung wird ab Einlangen Ihres vollständigen schriftlichen Antrages bei der APK Vorsorgekasse innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei vollen Monaten und fünf Werktagen durchgeführt, wobei die Frist frühestens mit dem Ende des Dienstverhältnisses beginnt. Wir sind jedoch sehr bemüht, die Dauer zwischen Geltendmachung und tatsächlicher Auszahlung kurz zu halten ÜBERTRAGUNG Für Sie besteht die Möglichkeit, Guthaben aus anderen Vorsorgekassen zur Vorsorgekasse des aktuellen Dienstgebers übertragen zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass bei der vorherigen Vorsorgekasse seit drei Jahren keine Beiträge mehr einbezahlt wurden. Eine Übertragung ist nur zur Vorsorgekasse des aktuellen Dienstgebers möglich. Der Antrag auf Übertragung kann ausschließlich in schriftlicher Form nach Ablauf der Dreijahresfrist gestellt werden. Die Formulare für die Übertragung finden Sie auf unserer Homepage BESTEUERUNG Die Vorsorgenkassenbeiträge sind sozialversicherungsabgaben- und steuerfrei. Veranlagungserträge, die in der betrieblichen Vorsorgekasse erwirtschaftet werden, sind von der Kapitalertragssteuer befreit. Bei Auszahlung des Abfertigungsguthabens auf Ihr persönliches Bankkonto und bei Baranweisung sind 6 % Lohnsteuer fällig und werden von der APK Vorsorgekasse direkt an das Finanzamt abgeführt. Eine Weiterveranlagung des Guthabens in der APK Vorsorgekasse oder eine Übertragung an eine andere betriebliche Vorsorgekasse sind steuerfrei, ebenso die Auszahlung an eine Pensionskasse, an eine betriebliche Kollektivversicherung oder an eine Pensionszusatzversicherung. 5. ÜBERTRITT VON ABFERTIGUNG ALT AUF ABFERTIGUNG NEU Im Einvernehmen mit Ihrem Dienstgeber können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die der Abfertigung Alt unterliegen, freiwillig einen Übertritt (Teil- oder Vollübertritt) in die Abfertigung Neu vereinbaren. Der Übertritt erfolgt aufgrund einer Einzelvereinbarung, die zwischen Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und Dienstgeber abgeschlossen wird. In einer Betriebsvereinbarung können die Rahmenbedingungen für den Übertritt festgelegt werden (z. B. Übertragungsprozentsätze beim Vollübertritt). Die Formulare dazu finden Sie auf unserer Homepage. Ab dem Übertritt egal ob Voll- oder Teilübertritt werden vom Dienstgeber monatlich 1,53 % des Bruttoentgelts in die betriebliche Vorsorgekasse eingezahlt VOLLÜBERTRITT Bei einem Vollübertritt wechseln Sie zur Gänze vom alten Abfertigungssystem in die betriebliche Vorsorge. Die bestehenden Ansprüche aus der Abfertigung Alt werden von Ihrem Dienstgeber in Form einer Zahlung eines Übertragungsbetrages in die betriebliche Vorsorgekasse transferiert, wobei die Höhe des Übertragungsbetrages nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern vertraglich zu regeln ist. Ab dem Vollübertritt unterliegen alle Ansprüche den gesetzlichen Bestimmungen der Abfertigung Neu TEILÜBERTRITT Bei einem Teilübertritt bleiben die bisher erworbenen Ansprüche aus der Abfertigung Alt erhalten. Somit gelten für die erworbenen Ansprüche auch weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen der Abfertigung Alt. Ab dem Stichtag werden die Beiträge in die Vorsorgekasse einbezahlt. 6. ADRESSÄNDERUNG Ihre persönlichen Daten werden uns von den Sozialversicherungsträgern zur Verfügung gestellt. Wenn sich Ihre Wohnadresse ändert, kontaktieren Sie bitte Ihren aktuellen Dienstgeber bzw. Sozialversicherungsträger (GKK, BKK oder BVA). Wir erhalten die Änderung der Adressdaten automatisch weitergeleitet. Wenn Sie nicht mehr in Österreich beschäftigt bzw. wohnhaft sind und demnach keine automatische Adressaktualisierung bei den Sozialversicherungsträgern erfolgt, geben Sie uns bitte Ihre aktuelle Auslandsadresse schriftlich per Post, Fax oder bekannt. Vorteile für den Dienstgeber Steuererspanis: Übertragungsbeträge und Beiträge sind Betriebsausgaben Reduzierte Risiken: Planbarkeit aufgrund der gleichmäßigen Beiträge und Vermeidung von finanziellen Engpässen bei Pensionierungen Vereinfachung der Bilanz und Organisation: Wegfall der Rückstellungsbildung und Zeit- bzw. Kosteneinsparung durch einheitliches Abfertigungssystem für alle Mitarbeiter VERANTWORTUNG FÜR HEUTE UND MORGEN. DAFÜR STEHEN WIR. Vorteile für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Einbezahlte Beiträge können nicht verfallen Bruttokapitalgarantie auf alle Beiträge sowie KEStfreie Veranlagung Abfertigung Neu wird monatlich einbezahlt und ist somit unabhängig vom Letzteinkommen 10 APK APK 11

7 7. NACHHALTIGKEIT 7.1. NACHHALTIGKEIT IN DER VERANLAGUNG Als institutioneller Investor sehen wir uns verpflichtet, die Veranlagungsentscheidungen unter Beachtung von Umwelt-, Sozial- und Corporate Governance-Gesichtspunkten zu treffen. Die APK Vorsorgekasse erfüllt diese Rolle durch sorgfältig definierte Entscheidungsprozesse und aktive Kommunikation. Essenzielle Bestandteile dieser ethischen Prinzipien sind die Einhaltung der Menschenrechte sowie die Möglichkeit einer demokratischen Gesellschaftsordnung innerhalb eines Staates und der Schutz der Umwelt vor Verschmutzungen und Verseuchungen durch Industrieunternehmen. Unsere Anleger sollen die Gewissheit haben, dass ihre Investitionen nicht nur zum wirtschaftlichen Erfolg beitragen, sondern auch ethisch und verantwortungsvoll eingesetzt sind. Aufgrund unseres breit diversifizierten Portfolios und unserer internationalen Investmentstrategie haben wir uns in Bezug auf Nachhaltigkeitsanalysen und Research für ein unabhängiges, international renommiertes Institut entschieden. Damit ist eine objektive Beurteilung aller Prämissen sicher gestellt. Zur Kontrolle des Portfolios werden internationale Richtlinien und Konventionen wie z.b. UN Global Compact, OECD Guidelines for Multinational Enterprises und viele mehr herangezogen, um die Einhaltung dieser Konventionen zu überprüfen. Derzeit erfolgt eine vollständige Analyse des Aktienunternehmensportfolios durch ein zweimal jährlich durchgeführtes Screening. Dabei werden die Einzeltitel auf Verstöße im Nachhaltigkeitsbereich geprüft. Die Ergebnisse des Screenings werden diskutiert, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen und die weitere Vorgehensweise festzulegen. Das Ergebnis dieses Prozesses kann auch zu einem Verkauf einzelner Titel führen NACHHALTIGKEIT IM UNTERNEHMEN ENERGIEVERSORGUNG Die APK Vorsorgekasse denkt nicht nur an die Zukunft, sie möchte auch die Zukunft mitgestalten und eine Vorbildwirkung im Hinblick auf einen schonenden Umgang mit den Ressourcen einnehmen. Wir betreiben daher zwei Photovoltaikanlagen, die pro Jahr rund kwh Strom produzieren. Umgerechnet bedeutet dies eine Ersparnis von kg CO2, die wir mit dieser umweltfreundlichen Produktion von Strom erreichen konnten. Unter anderem gespeist durch diesen selbst produzierten Strom betreiben wir eine E-Ladestation, welche Kundinnen und Kunden das Laden von E-Fahrzeugen am Standort Linz ermöglicht. GREEN BUILDING Beleuchtung Durch den Einsatz modernster Technologien ist es uns gelungen, den Stromverbrauch um mehr als 80 % zu reduzieren. Der Jahresverbrauch betrug davor kwh, nun nur mehr knapp kwh. Die Ersparnis beträgt somit pro Jahr kwh oder umgerechnet kg CO2 pro Jahr. Belüftung Das subjektive Empfinden der Luftqualität in den Büroräumen ersetzt keinesfalls ein objektives Messen der wichtigsten Kennzahlen. Wie zum Beispiel Temperatur, Luftfeuchtigkeit und CO2 Belastung. Durch das Projekt gute Luft konnten mittels geringfügigen Änderungen in den Büros (Pflanzen) und Empfehlungen zum richtigen Lüften signifikante Verbesserungen erreicht werden. Energieeffizienz Ein Beratungsunternehmen hat über mehrere Wochen hinweg den Stromverbrauch der APK Vorsorgekasse analysiert. An Wochenenden, Feiertagen und außerhalb der Bürozeiten werden durch eine zentrale Stromabschaltung kaum sichtbare Stromfresser, die im Stand- By-Modus völlig unnötig Strom verbrauchen, vom Netz genommen. Die Auswertungen internationaler Entwicklungen im SRI-Bereich (social responsible investment) dienen zudem auch als Radar zur Früherkennung von Entwicklungen im Nachhaltigkeitsbereich. Unser SRI-Prozess soll auch ein Umdenken innerhalb der gesamten Investmentbranche fördern. Dahingehend haben wir uns einem Responsible Engagement Ansatz verschrieben, indem GES (Global Ethical Standard), unser beauftragtes Screening Institut, und wir den aktiven Dialog mit jenen Fondsmanager suchen, deren Unternehmensbeteiligungen auf etwaige Verstöße im SRI-Bereich hinweisen. GES vertritt außerdem in diversen Meetings und Konferenzen die Interessen der Shareholder, wobei sich die APK Vorsorgekasse hier auch aktiv einbringen kann. Hiermit soll gewährleistet werden, dass externe Fondsmanager für SRI-Themen sensibilisiert werden und ihre zukünftige Titelauswahl stärker an diesen Fokus heften. Nicht nur das Geschäftsfeld der investierten Unternehmen, sondern auch deren Unternehmensethik und Unternehmensleitbild führen in einzelnen Fällen zu Handlungsnotwendigkeiten seitens der APK Vorsorgekasse. Aufgrund der ständig wachsenden Vernetzung einzelner Investorengruppen können bekanntgewordene Unregelmäßigkeiten im Geschäftsbetrieb einzelner Unternehmen rasch wahrgenommen werden. Haben diese festgestellten Unregelmäßigkeiten betrügerische Absichten zum Motiv, versucht die APK Vorsorgekasse ihre Investoreninteressen notwendigenfalls auch gerichtlich über Sammelklagen durchzusetzen. Diese Maßnahmen mussten in der Vergangenheit in einzelnen wenigen Fällen bereits ergriffen werden und führten auch zu Entschädigungszahlungen seitens der betroffenen Unternehmen. SCHONENDER UMGANG MIT NATÜRLICHEN RESSOURCEN Rohstoffe, auch wenn sie aus erneuerbaren Quellen stammen, sind wertvoll. Wir haben daher die internen Prozesse so umgestellt, dass intern die Verwaltung in einem nahezu papierfreien Umfeld erfolgt. Bewusst ausgenommen ist die jährliche Information an jene Kundinnen und Kunden, die über ihren Kontostand schriftlich unterrichtet werden wollen. Gerne bieten wir aber Kundinnen und Kunden, die eine elektronische Kontoinformation bevorzugen, unser Portal als papierfreien Zugang zum individuellen Konto an. 12 APK APK 13

8 8. MEINE ANSPRECHPARTNER Für allgemeine Fragen zur Abfertigung Neu, für Detailfragen rund um Ihre Vorsorgekassenbeiträge oder bei Beendigung eines Dienstverhältnisses stehen Ihnen die Mitarbeiter der APK Vorsorgekasse gerne zur Verfügung. Die APK Vorsorgekasse setzt für die Beantwortung von Anfragen kein Call Center, sondern ausschließlich qualifizierte Expertinnen und Experten ein. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Donnerstag Freitag 07:30-16:00 Uhr 07:30-12:30 Uhr Telefonnummer: +43 (0) Gerne können Sie uns auch per kontaktieren. Wir sind bemüht, die Anfragen per innerhalb von drei Werktagen zu beantworten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter IMPRESSUM APK Vorsorgekasse AG Stahlstraße 2-4 Tel.: +43 (0) Linz APK

9 UVER- ÄSSIGE ARTNER- CHAFT AFÜR TEHEN IR. APK Vorsorgekasse AG Thomas-Klestil-Platz 1, 1030 Wien Stahlstraße 2 4, 4020 Linz Tel. +43 (0) office@apk-vk.at

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